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ID0403015000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 30. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1962 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Reitzner 1245 A Abg. D. Hahn (Heidelberg) tritt in den Bundestag ein 1245 B Begrüßung einer Parlamentarierdelegation aus Uruguay 1257 A Erweiterung der Tagesordnung 1245 C Fragestunde (Drucksachen IV/ 388, IV/ 399) Frage des Abg. Peiter: Prüfung ärztliche Verordnungen Blank, Bundesminister 1246 A Peiter (SPD) 1246 C Frage des Abg. Fritsch: Ansprüche aus Lebens- und Rentenversicherungen Dr. Strauß, Staatssekretär . . . 1246 D Fritsch (SPD) 1246 D Frage des Abg. Dr. Mommer: Kraftfahrzeugsteuer Dr. Hettlage, Staatssekretär 1247 A, 1248 A Dr. Schäfer (SPD) 1247 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 1247 D Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Belastung aus dem Spar-Prämiengesetz 1248 A Frage des Abg. Seuffert: Auflegung von Bundesanleihen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 1248 A Seuffert (SPD) 1248 B Frage des Abg. Dr. Imle: Einfuhr von Baufertigteilen Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 1248 B Frage des Abg. Opitz: Wandergewerbescheine und Stadterlaubnisscheine Dr. Westrick, Staatssekretär . . 1248 D Opitz (FDP) 1249 A Frage des Abg. Ertl: Absatz landwirtschaftlicher Veredelungsprodukte aus USA Dr. Hüttebräuker, Staatssekretär . 1249 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: „Dienst für die öffentliche Meinung" Stücklen, Bundesminister . 1249 D, 1250 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1250 A Frage des Abg. Dr. Imle: Untersagung der Errichtung von Fertigbauten Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1250 B Dr. Imle (FDP) 1250 C II Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 Frage des Abg. Dr. Kohut: Annahme von Geschenken durch Bundesminister Höcherl, Bundesminister . 1251 A, B, C, D, 1252 A Dr. Kohut (FDP) 1251 B Dr. Schäfer (SPD) 1251 C Jahn (SPD) 1251 D, 1252 A Brück (CDU/CSU) 1252 A Frage des Abg. Dr. Kohut: Vereinfachung der Verwaltung beim Bundesministerium des Innern Höcherl, Bundesminister 1252 A, 1253 C, D Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . 1253 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 1253 D Frage des Abg. Dr. Hamm (Kaiserslautern) : Vorräte zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im Katastrophenfall Höcherl, Bundesminister 1253 D Frage des Abg. Höhmann (HessischLichtenau) : Verlegung des Zonengrenzüberganges Herleshausen-Wartha Höcherl, Bundesminister . . 1254 B, C, D Höhmann (Hessisch-Lichtenau) (SPD) 1254 C Frage des Abg. Berberich: Gelände für militärische Anlagen Strauß, Bundesminister 1254 D Frage des Abg. Riegel (Göppingen) : Tiefflüge von Düsenjägern über dem Kindererholungsheim Nordalb Strauß, Bundesminister . 1255 A, B, C, D, 1256 A, B Riegel (Göppingen) (SPD) . . . . 1255 B Wittrock (SPD) . . . . . . . 1255 C Ritzel (SPD) 1256 A Frage des Abg. Dröscher: Artillerie-Scharfschießen bei Baumholder Strauß, Bundesminister . 1256 B, D, 1257 A Dröscher (SPD) . . . . 1256 C, 1257 A Fragen des Abg. Weigl: Bau der Garnisonen in Kemnath und Tirschenreuth Strauß, Bundesminister . . . . . 1257 B Frage des Abg. Lohmar: Bericht des Wehrbeauftragten Strauß, Bundesminister 1257 C Frage des Abg. Dr. Imle: Deckung der Lebensmittelversorgung der Truppe Strauß, Bundesminister 1257 C, D, 1258 A Dr. Imle (FDP) . . . . 1257 D, 1258 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft (Drucksache IV/ 297) Arendt (Wattenscheid) (SPD) . . . 1258 B, 1297 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 1266 B, 1281 C Dr. Burgbacher (CDU/CSU) 1270 B, 1298 B Dr. Deist ,(SPD) . . . . 1273 D, 1289 C Dr. Aschoff (FDP) . . . . . . 1284 B Blumenfeld (CDU/CSU) 1286 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 1292 A Scheppmann (CDU/CSU) 1293 D Memmel (CDU/CSU) 1296 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes (CDU/CSU, FDP) (Drucksache IV/ 115); Berichte des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/ 387, IV/ 244) — Zweite und dritte Beratung —Dr. Morgenstern (SPD) 1298 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen IV/ 216, IV/ 248); Berichte des Haushaltsausschusses und des Verteidigungsausschusses (Drucksachen IV/ 285, IV/ 335) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) 1299 A, 1302 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 1300 C Dr. Mommer (SPD) 1303 A Nächste Sitzung 1304 C Anlagen 1305 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 1245 30. Sitzung Bonn, den 16. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 15.03 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach * 18.5. Altmaier * 18.5. Bauer (Würzburg) * 18.5. Berkhan * 18.5. Biegler 17. 5. Biermann 16.5. Fürst von Bismarck * 18.5. Blachstein * 18. 5. Dr. Bleiß 18.5. Dr. h. c. Brauer 18.5. Brese 22.5. Burckardt 18.5. Döring (Düsseldorf) * 18.5. Dr. Dörinkel 16.5. Drachsler 26.5. Dürr 16.5. Eichelbaum 18.5. Eschmann 18.5. Felder 18.5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) * 18.5. Dr. Furler * 18.5. Geiger 18.5. Gerns * 18.5. Gewandt 4. 6. Dr. Gleissner 18.5. Glombig 11.6. Gscheidle 18.5. Hammersen 18.5. Heiland 18.5. Frau Herklotz 17.5. Dr. Hesberg 31.5. Hesemann 16.5. Höfler * 18. 5. Frau Dr. Hubert * 18.5. Jacobs 31.5. Frau Kalinke 18.5. Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 18.5. Dr. Kliesing (Honnef) * 18.5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Dr. Kopf * 18.5. Kraus 18.5. Kriedemann 18. 5. Frau Dr. Kuchtner 31.5. Kühn (Bonn) 18.5. Kühn (Köln) 16.5. Lenze (Attendorn) * 18.5. Lermer * 18.5. Lücker (München) 18.5. Margulies 16. 5. Mauk 18.5. Frau Dr. Maxein * 18.5. Frau Meermann 25.5. Dr. Menzel 31.5. Metzger 18.5. Dr. Meyer (Frankfurt) * 18.5. Neubauer 18. 5. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Neumann (Allensbach) 11.6. Oetzel 25.5. Paul * 18.5. Pöhler 16.5. Rasner 26.5. Frau Dr. Rehling * 18.5. Frau Renger * 18.5. Richarts 18.5. Schlick 26.5. Dr. Schmid (Frankfurt) * 18.5. Schmücker 16.5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18.5. Frau Schroeder (Detmold) 16.5. Schultz 18.5. Schütz * 18.5. Seidl (München) * 18.5. Dr. Serres * 18.5. Dr. Siemer 9. 6. Dr. Stecker 16. 5. Dr. Steinmetz 18.5. Frau Strobel 18.5. Dr. Süsterhenn 16.5. Wächter 16.5. Dr. Wahl * 18.5. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 26.5. Wehner 16.5. Wendelborn 18.5. Wienand * 18. 5. Dr. Zimmer * 18.5. b) Urlaubsanträge Adorno 30. 6. Dr. Brecht 15. 6. Dr. Höchst 25.5. Ruland 31.5. Steinhoff 11.6. *) Zur Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Haushaltsgesetz 1962 Der Bundesrat erwartet, daß das gesamte Heizölsteueraufkommen entsprechend der Bestimmung des Art. 4 des Mineralölsteueränderungsgesetzes vom 26. 4. 1960 (BGBl. I S. 241) für energiepolitische Zwecke, insbesondere für Maßnahmen zur Anpassung des Steinkohlenbergbaues an die veränderte Lage auf dem Energiemarkt, verwendet wird und nach Möglichkeit auch revierfernen Gebieten zugute kommt. Begründung: Das Heizölsteueraufkommen ist im Haushaltsjahr 1962 mit 340 Millionen DM veranschlagt. Nur ein Teil dieser Mittel ist im Haushaltsplan für zweckentsprechende Ausgaben ausgebracht. Es ist nicht 1306 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 vertretbar, daß der weitere Teil für andere als energiepolitische Zwecke verwendet wird. Besonders zwingt die derzeitige Lage im Steinkohlenbergbau zu noch stärkerer Rationalisierung; hierfür müssen rechtzeitig die notwendigen Mittel bereitstehen. Anlage 3 Umdruck 98 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der SPD — Drucksache IV/ 297 — betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag alsbald die Gesetzentwürfe und sonstigen Vorlagen zuzuleiten, die erforderlich sind, um 1. dem westdeutschen Steinkohlenbergbau . eine Fördermenge zu sichern, die allen wirtschaftlich arbeitenden Zechenbetrieben eine volle Ausnutzung ihrer Förderkapazität gewährleistet und den Bergarbeitern eine gleichmäßige und gesicherte Beschäftigungsmöglichkeit garantiert; 2. die größtmögliche Wirtschaftlichkeit des Steinkohlebergbaus durch Austausch von Grubenfeldern und sinnvolle Rationalisierung der Förderung zu erreichen; 3. den Bau von Zechenkraftwerken und die Errichtung von Block- und Fernheizwerken insbesondere durch Gewährung von zinsgünstigen Krediten zu fördern; 4. den Bergbau von solchen finanziellen Lasten zu befreien, die durch die Regression des Bergbaus verursacht werden; 5. der Bundesregierung — insbesondere im Hinblick auf die Lasten, die Verbraucher und Steuerzahler aufbringen — die wirtschaftspolitischen Mittel zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um zu sichern, daß die Entwicklung der Energiewirtschaft den volkswirtschaftlichen Gesamtinteressen entspricht. Bonn, den 15. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 99 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache IV/ 212 — betr. Auswirkungen des Bundesbaugesetzes und sonstiger Maßnahmen der Bundesregierung auf die Baulandpreise Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens 1. Oktober 1962 dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Wertzuwachsabgabe auf die Spekulationsgewinne aus Bauboden einführt oder durch den auf andere Weise Spekulationsgewinne abgeschöpft werden, die aus einer Steigerung der Bodenwerte und der Bodenpreise entstanden sind. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 100 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes (Drucksachen IV/ 216, IV/ 248, IV/ 335). 1. Artikel I erhält folgende Fassung: ,Artikel I Das Gesetz über die Geld- und Sachbezüge und die Heilfürsorge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz — WSG) in der Fassung vom 22. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1611) wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage I (Wehrsoldtabelle) zu § 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Wehrsold Wehrsoldgruppe WehrDienstgrad Soldtagessatz DM 1 Grenadier 2,50 2 Gefreiter, Obergefreiter, Hauptgefreiter 3,10 3 Unteroffizier, Stabsunteroffizier 3,50 4 Feldwebel, Oberfeldwebel 3,75 5 Stabsfeldwebel, Leutnant 4,40 6 Oberstabsfeldwebel, Oberleutnant 5, 7 Hauptmann 6,25 8 Major, Stabsarzt, Stabsingenieur 7,50 9 Oberstleutnant, Oberstabsarzt, Oberfeldarzt 8,75 10 Oberst, Oberstarzt 10, 11 General 12,50 2. § 8 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung: „(2) Das Entlassungsgeld beträgt nach sechsmonatigem Wehrdienst 45 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 180 Deutsche Mark Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Mai 1962 1307 achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 360 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 420 Deutsche Mark für den Unteroffizier 480 Deutsche Mark. (3) Haben Familienangehörige des Soldadaten allgemeine Leistungen nach § 5 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, beträgt das Entlassungsgeld nach sechsmonatigem Wehrdienst 75 Deutsche Mark zwölfmonatigem Wehrdienst 240 Deutsche Mark achtzehnmonatigem Wehrdienst für den Grenadier 480 Deutsche Mark für den Gefreiten und Obergefreiten 540 Deutsche Mark für den Unteroffizier 600 Deutsche Mark." 2. In Artikel II wird in § 2 in Absatz 1 und 2 die Zahl „150" durch die Zahl „240", die Zahl „200" durch die Zahl „300" und die Zahl „250" durch die Zahl „360" ersetzt. Bonn, den 16. Mai 1962 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 101 (neu) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur Großen Anfrage der SPD betr. Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft (Drucksache IV/ 297). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung der Bundesregierung bezüglich der dargelegten bisherigen energiepolitischen Maßnahmen und ihrer vorgesehenen Fortsetzung. 2. Die Bundesregierung hat in ihrer Erklärung die Vornahme von Konsultationen mit der Mineralölindustrie in Aussicht gestellt. Maßgebend hierbei ist die richtige Erkenntnis, daß angesichts der bevorstehenden Erweiterung der Raffineriekapazitäten, des damit erwarteten Aufkommens an Heizöl in der Bundesrepublik sowie der Notwendigkeit der Anpassung der Energieträger an die Strukturveränderung eine Investitionsabstimmung unerläßlich ist, die gewährleistet, daß die inländische Heizölerzeugung dem Bedarf angepaßt wird, der sich bei Berücksichtigung des Nachfragezuwachses ergibt und daher die Steinkohlenförderung möglichst in ihrer heutigen Größenordnung unter Ausnutzung optimaler Förderbedingungen ermöglicht. Wenn diese Investitionsabstimmung nicht zu den beabsichtigten Ergebnissen führt, hält es der Bundestag für erforderlich, daß die Bundesregierung in Betracht zieht, von der Ermächtigung nach § 10 des Außenwirtschaftsgesetzes Gebrauch zu machen. 3. Der Deutsche Bundestag erwartet die unverzügliche Vorlage des angekündigten Gesetzentwurfs zur Rationalisierung im Steinkohlenbergbau, um den Steinkohlenbergbau der Strukturänderung anzupassen und gleichzeitig seine vom Bundestag erwarteten und notwendigen eigenen weiteren Maßnahmen zu fördern, die seine Wettbewerbslage verbessern. Dabei sind hierfür notwendige Mittel aus dem Aufkommen an Heizölsteuer entsprechend der energiepolitischen Zielsetzung zu verwenden. 4. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, über die unterschiedlichen Entwicklungstendenzen in der Renten- und Unfallversicherung, über das Aufkommen und die Leistungen dieser Versicherungsträger zu berichten und dabei im Hinblick auf den beabsichtigten Beitritt Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften die besonderen Belastungen des deutschen Bergbaus im Rahmen der Sozialversicherung darzulegen. Bonn, den 16. Mai 1962 Dr. Dollinger und Fraktion Dr. Mende und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Große Anfrage ist begründet. Sie wird beantwortet vom Herrn Bundesminister für Wirtschaft. Ich erteile ihm das Wort.


Rede von Dr. Ludwig Erhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Große Anfrage der SPD betreffend Maßnahmen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Energie- und Kohlewirtschaft — Drucksache IV/ 297 — wie folgt.
Die Frage 1 der Großen Anfrage lautet:
Welche Haltung werden die Vertreter der Bundesregierung im Ministerrat zu der vom Europäischen Parlament im Februar 1962 mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung bezüglich Maßnahmen zur Koordinierung der Energiewirtschaftspolitik einnehmen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im nationalen Bereich daraus zu ziehen?
Die Bundesregierung mißt der Entschließung des Europäischen Parlaments vom Februar 1962 zur Koordinierung der Energiepolitik ein besonderes Gewicht bei.
Sie teilt viele der in dieser Entschließung enthaltenen Auffassungen. Sie teilt insbesondere den Wunsch des Europäischen Parlaments, möglichst schnell auf diesem Wege vorwärtszukommen.
Die Bundesregierung hält es indessen für ihre Pflicht, dem Deutschen Bundestag die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung einer Koordinierung der Energiepolitik in der Gemeinschaft nicht zu verschweigen. Die Bemühungen zur Koordinierung der Energiepolitik sind seit langem im Gange. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlage in den verschiedenen Ländern sind aber entscheidende und nachhaltige konkrete Ergebnisse bisher nicht erreicht worden.
Die Ursache läßt sich mit wenigen Worten verdeutlichen. Die energiewirtschaftliche Struktur in den 6 Ländern ist sehr verschieden, je nachdem es sich um Energieeinfuhrländer oder solche mit großer eigener Energieerzeugung handelt, je nachdem, welche Kohle- oder Ölinteressen z. B. vorhanden sind. Dementsprechend unterscheiden sich auch die energiepolitischen Anliegen zum Teil erheblich oder stehen gar einander entgegen. Auch die wirtschaftspolitischen Methoden und die Eigentumsverhältnisse in der Energiewirtschaft weichen zum Teil sehr voneinander ab. Dies alles zeigt die Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Nenner zu finden.
Selbstverständlich werden die Bemühungen um die Koordinierung der europäischen Energiepolitik im Rahmen der europäischen Gemeinschaften fortgesetzt.



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
Die Bundesregierung wird auch weiterhin stets bemüht sein, alles zu tun, was eine Einigung erleichtern und den Weg zu einer gemeinsamen Energiewirtschaftspolitik beschleunigen kann. Diese positive Grundhaltung wird sie auch im Ministerrat zur Geltung bringen, dabei allerdings betonen, daß die Schaffung eines echten gemeinsamen Marktes eine wichtige Voraussetzung für Fortschrittsmöglichkeiten einer Koordinierung der Energiepolitik bildet.
Viele Feststellungen der energiepolitischen Entschließung des Europäischen Parlaments decken sich mit der energiepolitischen Zielsetzung der Bundesregierung, wie sie im folgenden für den nationalen Bereich näher dargelegt wird. Wichtige in der Entschließung genannte Mittel sind in der Bundesrepublik bereits verwirklicht. Andere Überlegungen der Entschließung bedürfen unter dem Gesichtspunkt der nationalen Energiepolitik allerdings einer eingehenden Prüfung. Die Schwierigkeiten wirtschaftspolitischer und haushaltspolitischer Art, die z. B. eine Subventionierung des europäischen Steinkohlenbergbaus mit sich brächte, sollten von niemandem verkannt werden. Europäische Mechanismen zur Koordinierung von Investitionen im Energiebereich, um ein weiteres Beispiel zu nennen, müssen im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Energiepolitik Vorbehalten und Bedenken begegnen.
Solange und soweit es eine gemeinsame europäische Energiepolitik noch nicht gibt, wird die Bundesregierung die Verantwortung für die Energiepolitik im nationalen Bereich zu tragen haben. Die in der Entschließung des Europäischen Parlaments enthaltenen Überlegungen werden ohne Zweifel auf der nationalen Ebene fortzuführen sein, um mit den aktuellen energiepolitischen Problemen fertigzuwerden.

(Vorsitz: Präsident D. Dr. Gerstenmaier.) Die Frage 2 lautet:

Welche energiepolitischen Ziele hat die Bundesregierung mit ihren bisherigen vielfältigen Eingriffen in die Energiewirtschaft verfolgt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Kohlebergbau als wichtigste deutsche Energiequelle auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag für die Energieversorgung der Bundesrepublik zu leisten hat?
Welchen Umfang soll die Kohleförderung im Rahmen der Energiewirtschaftspolitik der Bundesregierung haben? Ist die Bundesregierung bereit, ihre Entscheidung über die angestrebte Förderhöhe bekanntzugeben, damit der Kohlebergbau eine ausreichende Grundlage für seine Investitionsentscheidungen erhält und der Bergarbeiter weiß, ob sein Arbeitsplatz gesichert ist oder nicht?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um zu gewährleisten, daß ihre energiepolitischen Ziele erreicht werden?
Ich antworte wie folgt.
Mit dem einleitenden Teil der Fragestellung erkennt offenbar auch die SPD an, daß die Bundesregierung nicht untätig gewesen ist.
Mit ihren vielfältigen Maßnahmen — mögen sie auch als Eingriffe bezeichnet werden — hat die Bundesregierung stets das energiepolitische Ziel einer wirtschaftlichen, d. h. möglichst billigen und gesicherten Energieversorgung verfolgt. Dieses Ziel schließt die Berücksichtigung des Verbraucherinteresses ebenso ein wie die Berücksichtigung schwieriger struktureller Veränderungen, die sich im Bereich der Energiewirtschaft selbst und der in ihr tätigen Menschen auswirken. Beides war und ist abwägend im Interesse der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung miteinander in Einklang zu bringen.
Die Bundesregierung kann immer weniger übersehen, daß in allen Industriestaaten der Welt die Gestaltung der Energieversorgung als besonderes wirtschaftspolitisches Anliegen deutlich hervortritt. Überall vollzieht sich ein verhältnismäßig rascher Strukturwandel auf dem Energiegebiet im Zeichen eines anhaltenden Überangebots von Energie. Die dadurch ausgelösten Konkurrenzkräfte wirken sich vor allem gegenüber dem Steinkohlenbergbau aus. Überall ist mehr und mehr zu erkennen, daß Energie zu einem Hauptfaktor für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung geworden ist. Der Energiepreis ist heute ähnlich dem Kapitalzins von erheblicher Bedeutung für die Investitionen, die notwendig sind, um der strukturellen Verknappung der Arbeitskräfte zu begegnen. Energie spart Arbeitskraft und erhöht ihre Produktivität. Angesichts der Tendenz steigender Löhne bildet damit billige Energie einer der wichtigsten Voraussetzungen für die Steigerung des Realeinkommens und des Lebensstandards ganz allgemein. Im Rahmen der Wirtschaftspolitik ist die Energiepolitik der Bundesregierung daher auf die Schaffung der fortschrittlichsten Energiewirtschaft bedacht, weil sonst ein gefährliches Zurückbleiben gegenüber der Entwicklung in anderen Staaten die Folge wäre.
Die Bundesrepublik ist als Land mit großer Steinkohlenförderung und großem Kohlenexport von den Schwierigkeiten struktureller Veränderungen am Energiemarkt besonders betroffen. Seit dem Jahr 1958 steht daher die Anpassung des Steinkohlenbergbaus an die durch Wettbewerb der Einfuhrkohlen und des Heizöls grundlegend veränderte Lage im Vordergrund der energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Die Maßnahmen waren darauf gerichtet, bruchartige Entwicklungen am Energiemarkt mit schädlichen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen zu vermeiden und in diesem Sinne dem Steinkohlenbergbau und den in ihm beschäftigten Menschen einen Anpassungsschutz zu gewähren und zugleich seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Damit wurde dem Hauptanliegen der Bundesregierung entsprochen, dem deutschen Verbraucher eine preiswerte und sichere Energieversorgung zu gewährleisten.
Diese klare energiepolitische Linie findet ihren Ausdruck in zahlreichen aufeinander abgestimmten Maßnahmen für den Steinkohlenbergbau. Sie geben in ihrer Summierung ein eindrucksvolles Bild über



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
das, was von der Bundesregierung getan wurde. Hier möge ein kurzer Überblick nur über die wichtigsten Maßnahmen genügen; eine Unterteilung gibt zugleich Aufschluß über die damit verfolgten Ziele.
Den Grundbestand des Anpassungsschutzes, welcher dem deutschen Steinkohlenbergbau gewährt wird, bilden folgende Maßnahmen: Entliberalisierung der Kohleneinfuhr aus dritten Ländern, Einführung eines Kohlenzolls von 20 DM je t unter Gewährung eines zollfreien Kontingents von gegenwärtig 6 Millionen t im Jahr in erster Linie für küstennahe Verbraucher, Einführung einer Heizölsteuer in Höhe von 25 DM je t für schweres und von 10 DM je t für leichtes Heizöl. Zur Anpassung an die Lage des Energiemarktes können die Steuersätze erhöht oder gesenkt werden.
In logischer Ergänzung hierzu stehen Maßnahmen, welche unmittelbar auf die Anpassung des Steinkohlenbergbaus ausgerichtet sind. Hierzu sind zu nennen: Gewährung sozialer Anpassungshilfen für die von Stillegungen betroffenen Bergarbeiter im Zusammenwirken mit der Hohen Behörde, Zahlung eines nachträglichen Härteausgleichs für Feierschichten in der Zeit vom 1. Februar 1958 bis 30. September 1959 in Höhe von rund 75 Mill. DM, steuerliche Hilfen, insbesondere Abschreibungserleichterungen für Rationalisierungsmaßnahmen, Bürgschaften zur Erleichterung der Kreditbeschaffung.
Folgende Maßnahmen dienen der Verbesserung von Wettbewerbsbedingungen der Steinkohle: Gewährung einer Frachthilfe für Kohlentransporte der Bundesbahn und der Binnenschiffahrt in Höhe von 8,6 % der Frachttarife aus dem Aufkommen der Heizölsteuer mit dem Ziel, die Frachterhöhung vom 1. Februar 1958 rückgängig zu machen. Dies bedeutet ein Entlastung von rund 100 Millionen DM jährlich; Senkung der Bundesbahntarife für Kohle um durchschnittlich 11 % ab 1. März 1962 zur Annäherung an das europäische Kohlenfrachtniveau. Die daraus sich ergebende Entlastung beträgt etwa 100 Millionen DM jährlich. Einräumung einer Frachtverbilligung für Kohlentransporte in geschlossenen Zügen.
Schließlich kann noch in diesem Haushaltsjahr mit dem Bau einer Ferngasleitung in Nordbayern begonnen werden, nachdem im Bundeshaushalt 1962 die haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen worden sind. Das in dieser Leitung verwendete Gas unterstützt einerseits den Kohleabsatz und führt andererseits in diesem revierfernen Gebiet zu einer beträchtlichen Verbilligung der gegenwärtig relativ hohen Gaspreise auf durchschnittlich 8,5 Pf je cbm. Dieser Preis kommt dem durchschnittlichen Gaspreis an der Ruhr nahe.
Alle diese Maßnahmen machen wohl zur Genüge deutlich, weiche Bedeutung die Bundesregierung dem Steinkohlenbergbau als wichtigster deutscher Energiequelle beimißt. Sie ist sich darüber klar, daß der Steinkohlenbergbau auch in Zukunft einen entscheidenden Beitrag für die Energieversorgung der Bundesrepublik zu leisten hat.
Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben dazu geführt, daß die Steinkohlenförderung seit dem Jahre 1959 unter ein Niveau von 140 Mill. t nicht gesunken ist. Im Gegenteil läßt sich feststellen, daß sie seitdem leicht angestiegen ist.
Unter dem Schutz ,der bisherigen Maßnahmen, die, wie noch darzulegen sein wird, in umfassender Weise ergänzt werden sollen, ist eine bedenkliche Senkung dieses Förderniveaus nach Überzeugung der Bundesregierung nicht zu erwarten. Die Bundesregierung ist aber nicht in der Lage, eine Absatzgarantie für ein bestimmtes Förderniveau zu gewähren. Gerade auf dem Energiegebiet mit seiner besonderen dynamischen 'Entwicklung ist eine gewisse unternehmerische Beweglichkeit unentbehrlich. Die Folge starrer, von der Regierung festgelegter Produktionsziele wären mit größter Wahrscheinlichkeit Fehlinvestitionen. Die Allgemeinheit hätte die Kosten zu tragen, die Regierung hätte sie zu verantworten. Würde die Bundesregierung die unternehmerischen Entscheidungen übernehmen, welche Anpassungskonsequenzen im einzelnen und konkret gezogen werden müssen, so bestände die privatwirtschaftliche Grundlage ides Steinkohlenbergbaus in der Tat nur mehr 'formal.
Dank der Maßnahmen der Bundesregierung und einer ständig guten Konjunktur hat sich die Entwicklung am Energiemarkt seit dem Jahre 1959 verhältnismäßig ruhig vollzogen. Die Fortsetzung der wichtigsten dieser Maßnahmen und ihre vorgesehene Ergänzung durch weitere Maßnahmen werden nach Meinung der Bundesregierung die Aufrechterhaltung der Steinkohlenförderung etwa in ihrer heutigen Größenordnung ermöglichen. Das setzt aber voraus, daß die Entwicklung der Kohlenpreise dies nicht vereitelt. Der Anpassungsprozeß des ,Steinkohlenbergbaus ist im übrigen keineswegs beendet. Es muß damit gerechnet werden, daß der ,Steinkohlenbergbau unter dem Druck verschiedener Faktoren, der Konkurrenz anderer Energieträger, der Kostengestaltung und des zunehmenden Bergarbeitermangels, in ,der kommenden Zeit besonderen Anpassungsschwierigkeiten entgegensidht.
Die energiepolitische Linie der Bundesregierung bildet eine ausreichende Grundlage für die Investitionsentscheidungen des Bergbaus. Der Bergbau weiß, 'daß er sich auf zwei Dinge verlassen kann. Erstens: Die Bundesregierung wird keine bruchartige Entwicklung, ausgelöst durch das überstürzte Vordringen anderer Energieträger, zulassen. Zweitens: Die Bundesregierung wird alle Anpassungsbemühungen des Bergbaus so wirksam wie nur möglich unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

In diesem Zusammenhang soll anerkannt werden, .daß der deutsche Steinkohlenbergbau erfolgreich zur• Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit beigetragen hat. Er hat sich um eine Anpassung an die veränderte Lage auf Idem Energiemarkt bemüht. Obwohl sich die Zahl der Bergarbeiter seit Anfang 1958 um mehr als 150 000 Personen vermindert hat, konnte die Förderung in den letzten Jahren bei etwa 142 Millionen t gehalten werden. Gleichzeitig sind die Haldenbestände von 18,6 auf 11 Millionen,




Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
also um 7,5 Millionen t gefallen. Diese Leistungen wurden nur möglich durch die erwähnten Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und durch erhebliche Rationalisierungen, ,die eine im Vergleich zu anderen Ländern überdurchschnittliche Produktivitätssteigerung zur Folge hatten. Die Schichtleistung hat sich von 1957 bis 1961 von 1600 kg auf 2300 kg erhöht, das sind 38 %.
Im Zuge ,der ,weiteren Rationalisierung im Steinkohlenbergbau wird die Budesregierung wie bisher eine wesentliche Aufgabe darin sehen, soziale Nachteile für die von Produktionsumschichtungen betroffenen Arbeitnehmer abzuwenden und für eine reibungslose Wiedereingliederung zu sorgen. Es ist jedoch mit dieser Wirtschaftspolitik nicht vereinbar, Umschichtungen in der Produktion und daraus resultierende Veränderungen des Einsatzes der Arbeitskraft absolut zu verhindern. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit gezeigt, daß sie bereit und in der Lage ist, eine wirksame soziale Anpassungshilfe für die Bergarbeiter zu gewähren. Daran wird sich in Zukunft nichts ändern.
Ich möchte nun als Antwort auf die im 4. Absatz zu Ziffer 2 gestellte Frage eine Darstellung der energiepolitischen Maßnahmen und Vorkehrungen geben, welche die Bundesregierung zu ergreifen gedenkt.
a) Um die Kontinuität des erforderlichen Anpassungsschutzes angesichts .der langfristigen Aufgaben des Steinkohlenbergbaus zu gewährleisten, erscheint es bereits heute als notwendig, Kohlenzoll und Heizölsteuer über die bisher festgelegte gesetzliche Geltungsdauer hinaus, d. h. über den 31. 12. 1962 bzw. 30. 4. 1963 hinaus, beizubehalten. Die Bundesregierung wird daher entsprechende Gesetzentwürfe vorbereiten und dem Bundestag alsbald zuleiten.
b) Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Rationalisierungsverbandes für den Steinkohlenbergbau als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vor. Durch ein solches Gesetz würde dem Bergbau der Rahmen für eine Selbsthilfeorganisation zur Rationalisierung zur Verfügung stehen. Die vom Verband benötigten finanziellen Mittel sollen durch Beiträge der Mitglieder und durch Zuschüsse der öffentlichen Hand aufgebracht werden. Es ist vorgesehen, daß bei endgültigen Stillegungen eine Prämie von 12,50 DM je Tonne stillgelegter Kapazität aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird. Darüber hinaus sollen aus Umlagemitteln weitere 12,50 DM je stillgelegter Tonne aufgebracht werden.
c) Um anstehende notwendige Stillegungsmaßnahmen, die gegenwärtig mit Rücksicht auf die Erörterungen über den Gesetzentwurf eines Rationalisierungsverbandes zurückgestellt worden sind, nicht weiter zu verzögern, sollen für Stillegungen von Zechen, die ab 15. Mai 1962 eingeleitet werden, 12,50 DM je stillgelegte Tonne aus öffentlichen Mitteln gezahlt werden.
d) Für eine im Rahmen des Rationalisierungsverbandes einzuleitende umfassende Bürgschafts- ist beabsichtigt, dem Rationalisierungsverband unter angemessener Beteiligung des Verbandes am Risiko Rückbürgschaften der öffentlichen Hand zu gewähren.
e) und Kreditaktion im Umfang von 1,5 Milliarden DM
f) Notwendige Maßnahmen, insbesondere der über den Bereich eines Unternehmens hinausgehenden Rationalisierung im Steinkohlenbergbau, scheiterten häufig an steuerlichen Hemmnissen. Die Bundesregierung bereitet den Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Anreize für Rationalisierungsmaßnahmen vor, welche nach dem 15. Mai 1962 vorgenommen werden; sie wird den Entwurf dem Bundestag alsbald vorlegen.
g) Darüber hinaus prüft die Bundesregierung weitere Maßnahmen im Interesse einer kontinuierlichen und sicheren Energieversorgung.
Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie die bisher nicht kontrollierte Einfuhr von Ostblocköl aus dritten Ländern — außerhalb der mit den Ostblockstaaten handelsvertraglich vereinbarten Kontingente — unter Kontrolle gebracht und den handels- und energiepolitischen Interessen der Bundesrepublik angepaßt werden kann. Trotz der divergierenden Interessen der verschiedenen EWG-Staaten soll versucht werden, dies durch direkte Verhandlungen mit Ländern, die mittelbar oder unmittelbar Ostblocköl in die Bundesrepublik einführen, sowie durch ein gemeinsames Vorgehen aller EWG-Staaten zu erreichen. Bei der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Gange befindliche Beratungen sollen seitens der Bundesregierung in diesem Sinne verstärkt beeinflußt werden.
Es wird ferner geprüft, welche Möglichkeiten für eine gesetzliche Regelung der Vorratshaltung für die wichtigsten Erergiearten bestehen. Insbesondere durch die in großen Bereichen sehr niedrige Bevorratung von Heizöl bei den Verbrauchern wird den Notwendigkeiten einer sicheren Energieversorgung nicht Rechnung getragen.
Schließlich beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft, im Wege der Konsultation eine Abstimmung der Investitionen auf dem Gebiet des Neu-und Ausbaus der Raffineriekapazitäten unter den Beteiligten herbeizuführen.
Frage 3 lautet:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für alle Verbraucher eine möglichst preisgünstige Energieversorgung sicherzustellen?
Frage 4:
Was gedenkt die Bundesnegierung zu tun, um den notwendigen Anpassungsprozeß in der Energiewirtschaft ohne größere wirtschaftliche Verluste, ohne soziale Not und ohne Gefahr für die betroffenen Gemeinden durchzuführen?
Ich darf die Antworten auf diese beiden Fragen zusammenfassen. Mit den dargelegten Maßnahmen soll erreicht werden, dem Steinkohlenbergbau eine ausreichende Hilfe für eine Anpasssung zu bieten, die ohne größere wirtschaftliche Verluste, ohne soziale Not und ohne Gefahr für die betroffenen Ge-



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
meinden vorangehen kann. In gleicher Weise kann erwartet werden, daß die Maßnahmen der Bundesregierung die Entwicklung einer preisgünstigen Energieversorgung für die Verbraucher gewährleisten. Schon die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben diesem Anliegen mit beachtlichem Erfolg gedient. Ein Vergleich der heutigen Energiepreise mit denen vor zwei Jahren zeigt, daß in diesem Zeitraum weder für Steinkohle und Koks noch für Strom und Gas oder Benzin eine Erhöhung des Preisniveaus eingetreten ist. Auf einzelnen Teilen des Energiemarktes ergaben sich Preissenkungen, die stärker zu Buch schlagen als Preiserhöhungen, die in anderen, relativ engen Bereichen eintraten. Lediglich für das Heizöl ist in diesem Zeitraum eine gewisse Preissteigerung eingetreten. Dies stellt sich jedoch eher als ein Ausgleich gegenüber dem Preisverfall dar, der in der Zeit vor Einführung der Heizölsteuer beim Heizöl eingetreten war. Dadurch hat sich das Heizölpreisniveau der Bundesrepublik im Vergleich zu den meisten anderen europäischen Staaten nicht überhöht.
Am Ende meiner Antwort auf die Große Anfrage der SPD scheint mir ein Hinweis angezeigt. Nunmehr liegt Ihnen das Gutachten der Arbeitsgemeinschaft deutscher wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute über die „Entwicklung der gegenwärtigen und zukünftigen Struktur von Angebot und Nachfrage in der Energiewirtschaft der Bundesrepublik unter besonderer Berücksichtigung des Steinkohlenbergbaus" in gedruckter Form vor. Diese Untersuchung geht auf die Initiative des Deutschen Bundestages zurück. Sie ist jetzt in Ihren Händen.

(Abg. Memmel: Aber reichlich spät!)

Ich bedauere mit Ihnen, daß sich die Verzögerung durch die Dauer der Drucklegung nicht hat vermeiden lassen.,

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage der SPD gehört. Ich eröffne die Beratung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Burgbacher.