Rede:
ID0402902300

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  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Eine: 1
    2. Zusatzfrage,: 1
    3. Herr: 1
    4. Abgeordneter: 1
    5. Schultz!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1962 Inhalt: Begrüßung des Präsidenten des Europäischen Parlaments Dr. Martino und einer Delegation des Parlaments aus Vietnam 1238 D Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Vietje 1237 A Fragestunde (Drucksachen IV/380, IV/381) Fragen der Abg. Frau Meermann: Einsatz der Kopien des Films „Bewährungsprobe Berlin" von Eckardt, Staatssekretär . . . 1237 B, D Dr. Mommer (SPD) 1237 D Frage des Abg. Sanger: Artikel „Tödliche Umarmung" im „Bulletin" von Eckardt, Staatssekretär . . . . 1237 D, 1238 B, C, D Sänger (SPD) 1238 A, B Büttner (SPD) 1238 C Frage des Abg. Frau Korspeter: Härten bei der Rentenanpassung Blank, Bundesminister 1238 D Frage des Abg. Schultz: Keine Entscheidung über die Beschwerde eines Soldaten Strauß, Bundesminister . . . 1239 A, C, D Schultz (FDP) 1239 C, D Frage des Abg. Felder: Widerrechtliche Benutzung von Bundeswehrfahrzeugen Strauß, Bundesminister 1239 D, 1240 C Felder (SPD) . . . . . . . . . 1240 C Fragen des Abg. Varelmann: Fernsprechgebühren im handvermittelten Ferndienst Stücklen, Bundesminister . 1240 D, 1241 A, B Varelmann (CDU/CSU) . . . . . 1241 A Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . . . 1241 13 Frage des Abg. Felder: Veröffentlichungen der Gewerkschaften an Aushangstafeln in Behörden Stücklen, Bundesminister . . . . 1241 C, D Felder (SPD) . . . . . . . . 1241 C, D Frage des Abg. Schmidt (Würgendorf) : Baunutzungsverordnung Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 1242 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 1242 C Berichtigungen . . . . . . . . . . 1242 Anlagen 1243 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1962 1237 29. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1962 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 26. Sitzung Seite 1129 D Zeile 3 statt „3,36 Milliarden" : 5,36 Milliarden. 28. Sitzung Seite II, rechte Spalte, Zeile 22 statt „Muster und Modelle" : Muster oder Modelle. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 11.5. Dr. Aigner * 11.5. Arendt (Wattenscheid) * 11.5. Dr. Aschoff * 11. 5. Dr. Atzenroth 11.5. Bauknecht 11.5. Bauer (Wasserbufg) 11. 5. Berberich 11.5. Bergmann * 11. 5. Berkhan 11.5. Dr. Besold 11. 5. Birkelbach * 11. 5. Fürst von Bismarck 11. 5. Blachstein 11.5. Dr. Bleiß 18. 5. Frau Dr. Bleyler 11. 5. Dr. Brecht 11.5. Dr. Bucher 11.5. Dr. Burgbacher * 11. 5. Corterier 11. 5. Dr. Deist * 11.5. Deringer * 11.5. Dr. Dichgans * 11. 5. Dr. Dörinkel 11. 5. Drachsler 26. 5. Dürr 11.5. Eichelbaum 12. 5. Frau Dr. Elsner * 11.5. Engelbrecht-Greve * 11.5. Eschmann 18. 5. Etzel 11.5. Faller * 11.5. Frau Dr. Flitz (Wilhelmshaven) 11.5. Frehsee 11.5. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 11. 5. Dr. Fritz (Ludwigshafen) 12. 5. Dr. Furler * 11. 5. Gehring 11. 5. Gewandt 4. 6. Giencke 15. 5. Dr. Gleissner 11. 5. Glombig 11.6. Dr. Götz 11.5. Haage (München) 11.5. Hahn (Bielefeld) * 11. 5. Heide 11.5. Dr. Dr. Heinemann 11.5. Dr. Hellige 11. 5. Dr. Hesberg 31. 5. Hörmann (Freiburg) 11. 5. Hufnagel 11.5. Illerhaus * 11. 5. Jacobi (Köln) 11.5. Jacobs 31.5. Dr. Jaeger 12. 5. Josten 11.5. Kalbitzer * 11.5. Frau Kettig i 1. 5. Frau Dr. Kiep-Altenloh 14. 5. Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Klein (Berlin) 1. 7. Klein (Saarbrücken) 12. 5. Koenen (Lippstadt) 9. 6. Kreitmeyer 11. 5. Dr. Kreyssig * 11. 5. Kriedemann * 11.5. Frau Dr. Kuchtner 31. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 11.5. Leber 11.5. Lenz (Brühl) * 11.5. Dr. Löbe 11. 5. Dr. Löhr * 11.5. Lohmar 11.5. Lücker (München) * 11. 5. Margulies * 11.5. Dr. Martin 11.5. Mauk * 11.5. Frau Meermann 25. 5. Dr. Menzel 31. 5. Metzger * 11.5. Michels * 11.5. Dr. Miessner 11.5. Dr. Morgenstern 11.5. Müller (Nordenham) 11.5. Müller-Hermann *) 11. 5. Neumann (Allensbach) 26. 5. Oetzel 25. 5. Dr. h. c. Pferdmenges 11.5. Dr.-Ing. Philipp * 11.5. Frau Dr. Probst * 11. 5. Rademacher * 11. 5. Ramms 11.5. Rasner 26. 5. Dr. Reinhard 11.5. Reitzner 11.6. Richarts * 11.5. Riedel (Frankfurt) 11.5. Dr. Schäfer 11.5. Schlick 26. 5. Dr. Schneider (Saarbrücken) 12. 6. Schoettle 18. 5. Seidl (München) 11.5. Seifriz * 11.5. Dr. Serres 11.5. Seuffert 11.5. Dr. Siemer 9. 6. Dr. Sinn 11.5. Spitzmüller 15. 5. Stauch 11.5. Dr. Stoltenberg 11.5. Storch * 11.5. Frau Strobel * 11. 5. Vogt 11.5. Frau Dr. h. c. Weber 26. 5. Wehking 11.5. Weinkamm * 11.5. Frau Welter (Aachen) 11.5. Wendelborn 11. 5. Werner 11.5. Wischnewski * 11. 5. Frau Zimmermann (Brackwede) 11. 5. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 1244 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1962 Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Brese 22.5. Frau Herklotz 17. 5. Höfler 22. 5. Stiller 15. 5. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Peiter (Fragestunde der 28. Sitzung vom 9. Mai 1962, Drucksache IV/381, Frage II) : Welche Regelung wird die Bundesregierung treffen, um die Gemeinden zu entschädigen, die durch Sonderhiebe und Kahlschläge in ihren Waldungen durch die Besatzungsmächte in den ersten Nachkriegsjahren getroffen wunden? Die Frage, welche Entschädigung den Gemeinden gewährt werden kann, die durch Sonderhiebe und Kahlschläge in ihren Waldungen durch die Besatzungsmächte in den ersten Nachkriegsjahren betroffen wurden, wird durch das Reparationsschädengesetz beantwortet werden. Da der Entwurf noch nicht mit den beteiligten Ressorts abgestimmt ist, kann ich Ihnen noch keine konkreten Angaben zur Schadensregulierung geben. Ich hoffe jedoch, daß der Entwurf des Gesetzes noch vor den Sommerferien dem Kabinett vorgelegt werden kann. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs Hüttebräuker auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Büttner (Fragestunde der 28. Sitzung vom 9. Mai 1962, Drucksache IV/300, Frage VII) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Ausland, z. B. aus den Niederlanden, Tiere (Hunde) in größeren Mengen ohne veterinärpolizeiliche Untersuchung zu Handelszwecken eingeführt und damit Seuchen, die sowohl Menschen als auch Tiere gefährden, eingeschleppt werden können? Da die Einfuhr von Hunden aus den Niederlanden ebenso wie aus anderen Ländern, in denen Tollwut nicht vorkommt, keinen veterinärpolizeilichen Beschränkungen unterliegt, stehen zahlenmäßige Angaben über die Einfuhr dieser Tiere nicht zur Verfügung. Die Einfuhr von Hunden aus Ländern, in denen Tollwut vorkommt, ist seitens der dafür zuständigen Landesregierungen durch veterinärpolizeiliche Vorschriften verboten. Ausnahmegenehmigungen werden unter bestimmten Auflagen und nur dann erteilt, wenn eine Einschleppung von Tollwut nicht zu befürchten ist.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz Josef Strauß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Aus der Frage des Kollegen Schultz ergibt sich nicht im einzelnen, in welcher Angelegenheit sich der Soldat beschwert hat. Würde es sich um eine Disziplinarbeschwerde, insbesondere um eine Arrestbeschwerde handeln, so ist es keinesfalls zu billigen, daß über die Beschwerde nach Ablauf von nahezu elf Monaten noch nicht entschieden ist. Disziplinarsachen sind nach dem Gesetz beschleunigt zu behandeln. Disziplinarstrafen haben nur Zweck, wenn sie schnell verhängt und vollstreckt werden.
    Aber auch Beschwerden in sonstigen truppendienstlichen Angelegenheiten, die sogenannten Wehrbeschwerden, und Beschwerden in Verwaltungsangelegenheiten einschließlich der Statusangelegenheiten müssen in kurzer Zeit erledigt werden. Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, daß die Entscheidung innerhalb eines Monats zu treffen ist. Bei Überschreitung dieser Frist kann der Soldat zusätzlich zu seiner Beschwerde eine sogenannte Untätigkeitsbeschwerde nach § 16 Abs. 2 der Wehrbeschwerdeordnung einlegen und dadurch erreichen, daß der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte oder die nächsthöhere Dienststelle der Wehrverwaltung über die Frage der Verzögerung und in der Sache selbst zu entscheiden hat. Wird über eine weitere Beschwerde oder über eine Beschwerde gegen vom Minister getroffene Maßnahmen oder Entscheidungen nicht innerhalb eines Monats entschieden, so kann der Soldat Antrag auf Entscheidung des Truppendienstgerichts oder des Wehrdienstsenats des Bundesdisziplinarhofes stellen. Der Soldat hat es somit in der Hand, durch Einreichung einer Untätigkeitsbeschwerde oder eines entsprechenden Antrages bei dem Wehrdienstgericht auf beschleunigte Entscheidung über seine Beschwerde oder weitere Beschwerde hinzuwirken.
    Ob es sich bei der angegebenen Wiederholung der Beschwerde am 31. 10. 1961 um eine solche Untätigkeitsbeschwerde handelt, vermag ich ohne Kenntnis der Beschwerdeschrift nicht festzustellen. Bei einer Bearbeitungszeit von nahezu elf Monaten muß ich jedoch annehmen, daß eine Besonderheit vorliegt. Möglicherweise handelt es sich überhaupt nicht um eine Beschwerde oder eine Untätigkeitsbeschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung, sondern um Gegenvorstellungen, die auf andere Weise zu erledigen sind.
    Ich wäre dem Kollegen Schultz dankbar, wenn er mir den entsprechenden Fall mitteilen würde, damit ich der Sache im Wege der Dienstaufsicht nachgehen und abschließend feststellen kann, ob es sich um eine echte Beschwerde handelt und, wenn ja, ob die lange Dauer in diesem Einzelfalle vertretbar erscheint.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schultz!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz-Rudolf Schultz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister, darf ich aus Ihren letzten Worten entnehmen, daß Sie auch bereit sind, anläßlich einer Kommandeurbesprechung oder in einem Erlaß die vorgesetzten Stellen noch einmal darauf hinzuweisen, daß insbesondere Beschwerden, bei denen eine Ermessensentscheidung getroffen werden muß, so schnell wie irgend möglich erledigt werden, weil dies meiner Auffassung nach die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verlangt?