Rede von
Matthias
Hoogen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich eigentlich nicht zur Begründung der Vorlage zu Wort gemeldet, sondern zur Abgabe einer Erklärung für die Fraktionen, die den Gesetzentwurf eingebracht haben; das sind alle Fraktionen dieses Hohen Hauses.
Es handelt sich um die Änderung der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und hier insonderheit um die Änderung des Rechtes der Untersuchungshaft, des Rechtes der Verteidigung sowie um eine weitere Sicherung des Rechtes auf rechtliches Gehör. Das alles sind Fragen, die, glaube ich, sehr im Vordergrund des aktuellen Interesses stehen. In den Kreisen der Mitglieder des Rechtsausschusses wurde übereinstimmend die Meinung vertreten, daß man diesen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung schon in der vorigen Legislaturperiode eingebracht hatte, baldigst beraten solle, weil seine Verabschiedung aus vielerlei Gründen dringend erwünscht ist.
Deswegen haben sich die Fraktionen entschlossen, den Gesetzentwurf aufzunehmen, damit er nicht die „Ochsentour" gehen muß: Bundesrat—Bundesregierung — Bundestag — Erste Lesung. Darüber würde es vermutlich Sommer werden. Die Fraktionen, die den Gesetzentwurf einbringen, legen aber Wert darauf, durch mich hier namens aller Fraktionen erklären zu lassen, daß sie sich mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs nicht identifizieren, sondern ihn lediglich einbringen, um dem geschäftsordnungsmäßigen Erfordernis zu genügen, nach. welchem Ausschüsse sich nicht mit Vorlagen beschäftigen dürfen, die ihnen nicht vom Plenum überwiesen sind.
Ich habe daher die Bitte an das Hohe Haus, den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß zu überweisen, damit dieser mit der Beratung des wichtigen Gesetzes möglichst schon heute nachmittag beginnen kann.