Rede von
Fritz
Weber
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für die FDP-Fraktion hier klarzulegen, daß wir den
Antrag der SPD auf Umdruck 2 unter Ziffer 2 rund und schlicht ablehnen. Ich darf auf das Bezug nehmen, was mein Kollege Spitzmüller und ich in der ersten Lesung bereits gesagt haben.
Herr Kollege Killat, Sie waren so freundlich, uns hier anzuführen.
— Ja, Herr Kollege Killat, zu zitieren. Mit dem Zitieren ist es immer eine fragwürdige Sache, wenn man einzelne Absätze aus dem Zusammenhang herausnimmt. Wenn man das Ganze liest, dann sieht es sich meistens etwas anders an. Ich möchte es mir ersparen, das Ganze noch einmal vorzutragen. Gestatten Sie aber, Herr Kollege Killat, daß ich feststelle: So, wie dieser Antrag es vorsieht, soll man die Dinge nicht regeln. Man soll keine Teillösungen vorwegnehmen, sondern soll die Dinge grundsätzlich regeln und dann richtige Knöpfe machen. Das ist unsere Auffassung, und die haben wir dargelegt.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf die Verantwortung hinweisen, die wir für die Stabilität der Renten in der Zukunft haben. Herr Kollege Killat, vielleicht darf ich — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — zitieren, was die andere Hälfte des Sozialbeirats in dem Gutachten dargelegt hat. Es geht um die Rentenschere, die eine Ungerechtigkeit ist, wie wir alle festgestellt haben, und um das Vorhaben, sie schon jetzt mit dieser Anpassung zu schließen. Darüber steht in dem Gutachten des Sozialbeirats folgendes:
Es war auch nicht ersichtlich, ob die künftige Finanzentwicklung der Rentenversicherungsträger einen solchen Schritt nicht nachträglich als zu weitgehend erscheinen lassen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, hier liegt unsere große Sorge. Stellen wir doch eins hier fest: Auch die FDP hat sich bereit erklärt — bereits vor zwei Jahren hatte ich die Aufgabe, es Ihnen hier zu sagen —, auf den Boden dieser Rentenreform zu treten, vorausgesetzt, daß man die Fehler korrigiert. Ich glaube, diese Korrektur wurde von allen Seiten als notwendig anerkannt, und diese Aufgabe wird auf dem Tisch des Hauses bleiben.
Dazu ist aber eines festzustellen: daß im Zeichen der Hochkonjunktur, der Höchstbeschäftigung, bei einem Umlegesystem die Ansprüche aus dem heutigen Arbeitsleben, nämlich die Renten von morgen von der kommenden Generation getragen werden müssen. Lassen Sie mich dazu an das anknüpfen, worüber auch im Ausschuß gesprochen worden ist und was Herr Kollege Ruf in der ersten Lesung gesagt hat. Wir haben heute wegen der Höchstbeschäftigung und Überbeschäftigung in der Bundesrepublik rund 500 000 Fremdarbeitskräfte. Bei einem Umlageverfahren bedeutet das, daß deren Beitragsleistungen zur Sozialversicherung heute mit in den allgemeinen Topf fließen; die Ansprüche aus diesen Beitragsleistungen sind jedoch von der künftigen — Arbeit leistenden und Beitrag zahlenden — Generation zu befriedigen. Es ist eine Frage, ob man diesen Teil nicht aus dem Umlageverfahren herausnehmen sollte und gesondert, ähnlich wie beim Kapitaldeckungsverfahren behandeln müßte. Wenn die
160 Deutscher Bundestag — 4. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1961
Weber
Überbeschäftigung zurückgeht und diese Arbeitskräfte vielleicht wieder in ihre Heimat zurückkehren, müßte der zurückbleibende eigene arbeitende und beitragzahlende Teil unserer Sozialversicherten in Zukunft auch diese Leistungen noch tragen. Ich möchte die Problematik nur aufzeigen.
Zum Schluß darf ich zusammenfassend sagen: Die Frage dieser gesetzesmäßigen Korrektur bleibt auf der Tagesordnung. Wir wollen diese Korrektur, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Ruhe und mit Überlegung vornehmen, jetzt das Vordringliche und morgen dann das andere, das Grundsätzliche.