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ID0316603600

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Seidl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Debatte um dieses Gesetz ist auch die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt worden, und zwar wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 GG. Ich darf dazu doch einige Ausführungen machen.
    In unserem Staatsleben, auch in unserer Finanz- und Sozialpolitik, haben wir durchaus die Möglichkeit der Differenzierungen, die für bestimmte Zwecke Hilfen in einer bestimmten Grenze möglich machen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, nur die einen zu fördern, bringe schon eine gewisse Ungleichheit in der Behandlung. Aber im Bereich .der Hilfe und Förderung und gewährenden Staatstätigkeit sind Regelungen zugunsten einzelner Gruppen der Bevölkerung zulässig, wenn vernünftige Gründe dafür bestehen, der Gesetzgeber also nicht zu willkürlichen Privilegierungen und Diskriminierungen übergeht, vielmehr den Kreis der Begünstigten sachgemäß abgrenzt.
    Ich glaube, ,daß das in diesem Antrag geschehen ist. Der eine Zweck ist ein Augleich der Beträge, die in dem Unterschied zwischen dem Auslands- und dem Inlandkraftfutter liegen. Diesen Ausgleich soll das Gesetz zum einen geben. Zum anderen soll nach dem Antrag, den ,der Kollege Bauknecht begründet hat, der weitere Zweck 'die Förderung dieser bäuerlichen Familienbetriebe sein, von denen eben ständig gesprochen wurde. Wenn diese beiden Zwecke kombiniert sind, dann bestehen Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit nach Art. 3 sicherlich nicht.
    Zweifellos haben die größeren Betriebe — und deshalb werden ja auch manche anderen Differenzierungen in der Steuer-, in der Finanz- und in der Sozialgesetzgebung vorgenommen — schon durch größeren Umsatz, rationellere Bewirtschaftung, billigeren Einkauf einen gewissen Vorteil. Deshalb kann es durchaus genügen, wenn eine Förderung hier bis zu 100 000 Kilo geht.
    Aus diesen Gründen — und wenn man hinzunimmt, daß in diesem Falle auch eine Heranziehung des Art. 20 GG — soziale Bindung von Eigentum — möglich ist, sehe ich gegen diese Übergangsvorschrift keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Wehking.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Wehking


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem Herr Kollege Bauknecht zu Anfang diesen Antrag begründet hat und demgegenüber dann von verschiedenen Seiten gebeten wurde, dem Antrag nicht zuzstimmen, möchte ich



    Wehking
    Sie recht herzlich bitten, diesem Antrag Bauknecht doch zuzustimmen. Hier geht es nämlich wirklich um ein echtes Anliegen der bäuerlichen Betriebe. Das ganze Gesetz soll ja gerade den bäuerlichen Betrieben gegenüber der ausländischen Konkurrenz und insbesondere der Konkurrenz aus den Großbetrieben des Auslandes helfen.
    Es gibt keinen Betriebszweig in der Landwirtschaft, der so sehr den kleinen Betrieben vorbehalten ist wie die Geflügelhaltung. Hier gibt es eben große Ausdehnungsmöglichkeiten, und hier ist auch etwas geschehen. Aber es ,gibt auch keinen Betriebszweig, in dem mit fremdem Kapital 'die Erzeugung derart ausgeweitet werden kann, daß sie dann gerade diesen kleinen Betrieben eine echte Konkurrenz bietet. Wenn wir mit diesem Gesetz den kleinen Geflügelhalter vor der ausländischen Konkurrenz schützen wollen, dann müssen wir aber auch alles tun, um das ausdrücklich auf diesen Kreis zu beschränken.
    Ich glaube, man kann wirklich sagen, die 100 000 kg — das bedeutet also bei einem fünfmaligen Umsatz 20 000 Tiere — stellen eine Grenze dar, jenseits deren der bäuerliche Betrieb aufhört.

    (Abg. Bading: Ihr Horizont reicht nicht über Norddeutschland hinaus!)

    Wir kämpfen nun einmal für den bäuerlichen Familienbetrieb, und wir sollten hier Farbe bekennen. Hier geht es darum: bäuerlicher Familienbetrieb oder Großbetriebe mit fremdem Kapital!

    (Beifall in der Mitte.)