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ID0316603200

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Weil wir vier Jahre vergeblich auf die Vorlage eines Geflügelwirtschaftsgesetzes durch die Bundesregierung gewartet haben — es ist in diesen vier Jahren wiederholt angekündigt worden, es hat sehr weit geförderte Referentenentwürfe gegeben, die dann wieder verschwanden —, sind wir erst im letzten Augenblick an die Beratung dieses Gesetzentwurfs herangekommen, der jetzt zur Debatte steht. Im allerletzten Augenblick, der dem Ernährungsausschuß zur Verfügung stand, kam dann die Frage hoch, ob man denn das nicht in der Weise begrenzen solle, wie es auf dem Umdruck 965 vorgeschlagen wird. Damals war sogar noch die Rede von einer Begrenzung auf 50 000 kg. Es ist bei diesen Beratungen völlig klargeworden, daß es sich nicht um eine Subvention handelt, also um eine Maßnahme, die man zielen kann, die man auf die besonderen Verhältnisse der einen oder anderen Gruppe abstellt, sondern daß es sich wirklich um die Rückerstattung von zuviel erhobenen Futtergetreidekosten handelt und daß man hier nicht unterschiedlich verfahren kann.
    Es sollte noch versucht werden, eine Stellungnahme des Rechtsausschusses bezüglich der Verfassungsmäßigkeit einer solchen unterschiedlichen Behandlung nach der Größe einzuholen. Auch dazu war natürlich keine Zeit. Es war natürlich auch keine Zeit für den einzelnen von uns jedenfalls für viele meiner Freunde und für mich nicht —, sich auf eigene Faust darüber zu informieren, ob man so verfahren kann oder nicht. Im Unterschied zu einem meiner Herren Vorredner möchte ich sagen, daß es sich für mich schon in erster Linie um die rechtliche Frage dreht. Wir machen ja schließlich ein Gesetz, und da muß nun einmal die Rechtsgrundlage so unantastbar und so gesichert sein, wie es nur irgend möglich ist.
    Herr Kollege Siemer hat soeben schon dargestellt, daß die Vorstellung von bäuerlicher Produktion fließend ist. Gerade in diesem Wirtschaftszweig sieht es ganz anders aus, als man es sich früher vorgestellt hat. In Holland hat man Jahre hindurch versucht, die Geflügelhaltung auf die kleinen Betriebe zu beschränken, sie, besser gesagt, den kleinen Betrieben zu reservieren. Eines schönen Tages vor nicht allzu langer Zeit haben die Holländer dieses System aufgeben müssen, weil sie eben nicht mit der kleinen Geflügelhaltung sitzenbleiben konnten, während ihre Nachbarn und Konkurrenten auf die größere Geflügelhaltung umschalteten. Auf Grund des Beispiels, das der Kollege Siemer hier soeben vorgetragen hat, weiß man ja, daß es sich auch noch dann um eine bäuerliche Geflügelwirtschaft handelt, wenn sie mit sehr viel größeren Mengen arbeitet und auf den Markt kommt, als es hier vorgesehen ist.
    Aber so schön es wäre, den kleineren Betrieben gewisse Reservationen zu sichern, ihnen einen Raum zu bieten, in den niemand anders mit mehr Kapital oder mit mehr Bodenfläche usw. einbrechen kann, so übersehe ich und übersehen viele meiner Freunde mit mir im Augenblick wirklich nicht, ob man so verfahren kann, wie es hier vorgeschlagen ist. Ich habe das Bedenken, daß wir etwas tun, was nicht mit der Verfassung in Übereinstimmung ist. Das würde zur Folge haben — wir haben ja solche Beispiele —, daß dieses Gesetz hängenbleibt, ohne daß dieser Bundestag es noch in Ordnung bringen kann. Dann würden wir weitere Zeit verlieren. Nur um dieser Gefahr zu entgehen, werde ich und werden diejenigen meiner Freunde, die sich auf eigene



    Kriedemann
    Faust ihren Vers in dieser Angelegenheit machen mußten — aus ,den Gründen, die ich dargetan habe, gab es gar keine Möglichkeit zu einer vernünftigen Beratung in den Fraktionen —, gegen diesen Antrag stimmen.


Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Bading.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Harri Bading


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Worte nicht vom rechtlichen, sondern vom agrarpolitischen Standpunkt aus. Bei der Begründung dieses Antrags hat Herr Kollege Bauknecht gesagt, er solle dem bäuerlichen Familienbetrieb dienen. Herr Kollege Siemer hat nun wieder gesagt: Nein, wir brauchen hier Beispielwirtschaften, und deswegen können wir die Begrenzung auf 100 000 kg nicht gebrauchen. Er hat dieses schöne Beispiel von dem Brabanter Bauern angeführt, der mit einer ungeheuer starken Fleischleistung auf den Markt kommt.
    Ich glaube, wir dürfen die Sache nicht nur vom nord- oder nordwestdeutschen Standpunkt aus betrachten. Ich fühle mich gezwungen, hier auch auf die Verhältnisse in Hessen und in Süddeutschland hinzuweisen, wo angesichts der relativ geringen Größe der Betriebe eine solche Fleischproduktion pro Betrieb völlig unmöglich ist. Wenn wir diesen Betrieben helfen wollen — und das wollen wir ja, denn die Mehrzahl unserer landwirtschaftlichen Betriebe befindet sich in diesen Gegenden —, müssen wir ganz andere Maßnahmen ergreifen. Da genügt eben nicht einfach die Begrenzung auf 100 000 kg geschlachtetes Geflügel.
    Ich habe mir sagen lassen, daß bei dieser Begrenzung lediglich ein halbes Dutzend Betriebe in Deutschland keine Berücksichtigung finden würde.

    (Abg. Bauknecht: Nur für die Spitze nicht!)

    — Selbstverständlich, nur für die Spitze nicht. Es soll also lediglich sechs Betriebe in Deutschland geben, die mehr als 100 000 kg Geflügelfleisch erzeugen. Meine Damen und Herren, das aber kann nicht der Sinn dieses Gesetzes sein, jedenfalls nicht, wenn wir es begründen wollen mit einer Förderung der bäuerlichen Familienbetriebe. Das ist eine Ausnahmegesetzgebung gegen einzelne Große. Wenn Sie die Grenze niedriger gesetzt hätten und tatsächlich die anlaufende Geflügelmast in den bäuerlichen Betrieben bevorzugen wollen — ich wäre durchaus geneigt, sie ganz bewußt zu bevorzugen —, dann könnte man sich mit einer solchen Regelung agrarpolitisch einverstanden erklären. Auf die rechtliche Seite will ich hier nicht eingehen; dazu zu sprechen, bin ich nicht befugt. Wenn Sie aber die Grenze so hoch setzen, dann nützt das dem Aufbau der Mastgeflügelhaltung in den kleinbäuerlichen Gebieten überhaupt nichts.
    Deswegen muß ich raten, diesen Antrag abzulehnen. Er ist tatsächlich wieder, wie so oft solche Anträge, lediglich dazu bestimmt, bei den Bauern die Meinung hervorzurufen, daß etwas für sie getan wird, während in Wirklichkeit durch diesen Antrag gar nichts für sie getan wird.

    (Beifall bei der SPD.)