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ID0316600400

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    Deutscher Bundestag 166. Sitzung Bonn, 30. Juni 1961 Inhalt : Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Abg. Gibbert, Diel, Schlick, Leicht u. Gen.) (Drucksachen 1870, zu 1870) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2901) — Zweite und dritte Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 9723 C Gibbert (CDU/CSU) . . . . . . 9723 D Kriedemann (SPD) 9724 C Mauk (FDP) 9725 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Abg. Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum u. Gen.) (Drucksache 2806) ; Berichte des Haushalts- und des Ernährungsausschusses (Drucksachen 2902, 2898, zu 2898) — Zweite und dritte Beratung — Kriedemann (SPD) 9725 D, 9727 A, 9729 D, 9732 B, 9735 D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . 9726 B, 9727 C, 9735 B Bauknecht (CDU/CSU) . . 9727 D, 9730 D Schmücker (CDU/CSU) . 9728 A, 9729 D, 9736 A Schwarz, Bundesminister . . . . . 9729 B Dr. Siemer (CDU/CSU) . 9731 B, 9734 B Bading (SPD) 9733 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 9733 C Wehking (CDU/CSU) . . . . . . 9733 D Logemann (FDP) . . . . . . . . 9736 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 9736 B Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2716); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2909) — Zweite und dritte Beratung — Müller (Worms) (SPD) . . . . . 9736 D Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 9738 B Schwarz, Bundesminister 9739 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Agrarpolitik in der EWG (Drucksache 2781) Mauk (FDP) 9739 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 9741 C Schwarz, Bundesminister 9743 A Margulies (FDP) . . . . 9746 C, 9755 A Lücker (München) (CDU/CSU) . . 9749 C Frau Strobel (SPD) 9756 D Dr. Starke (FDP) 9760 C Ansprache des Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier 9762 B Anlagen 9767 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 9723 166. Sitzung Bonn, den 30. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 162. Sitzung Seite 9354 D Zeile 13 statt „181.9": 2819; Seite 9360 C Zeile 22 statt „tag": rat; 163. Sitzung Seite II linke Spalte statt „Drucksache 2771": Drucksache 2717; 164. Sitzung Seite IV rechte Spalte Zeile 2 statt „Hafenverordnung" : Hafenordnung; Seite 9506 D Zeile 10 statt „und Appell": und ihr Appell. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 30. 6. Altmaier 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann * 1. 7. Berkhan * 1. 7. Birkelbach * 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher * 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve * 1. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München) * 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Hahn * 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Jahn (Stuttgart) 1. 7. Kalbitzer * 1. 7. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf * 1.7. Frau Korspeter 30. 6. Dr. Kreyssig * 1. 7. Lenz (Brühl) * 1. 7. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Löhr* 1. 7. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies * 1. 7. Meitmann 1. 7. Dr. Mende 30. 6. Metzger * 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal * 1. 7. Dr.-Ing. Philipp * 1. 7. Pohle 3. 7. Frau Dr. Probst * 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 1. 7. Richarts * 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnowski 1. 7. Scheel * 1. 7. Scheuren 30. 6. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen) * 1. 7. Schmidt (Hamburg) * 1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Dr. Schranz 1. 7. Schüttler 30. 6. Schütz (Berlin) 30. 6. Seither 1. 7. Stahl 30. 6. Dr. Starke * 1. 7. Storch * 1. 7. Sträter * 1. 7. Frau Strobel * 1. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Struve 30. 6. Dr. Toussaint 30. 6. Weinkamm * 1. 7. Werner 30. 6. Wienand 15. 7. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Umdruck 960 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 5 erhält § 1 Nr. 4 Satz 1 folgende Fassung: „für Schlachtgeflügel, das an eine Geflügelschlachterei geliefert oder von einer Geflügelschlachterei in Lohn geschlachtet oder in einer Geflügelschlachterei erzeugt und geschlachtet und das in Verkehr gebracht worden ist." 2. Die Nr. 7 wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 965 Änderungsantrag der Abgeordneten Bauknecht, Wehking, Hesemann, Dr. Reinhard und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 erhält Nr. 8 folgende Fassung: 8. § 2 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut des § 2 wird Absatz 1; Satz 3 erhält folgenden Wortlaut (Wortlaut wie Drucksache 2898) 9768 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. Juni 1961 b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der einzelne Erzeugerbetrieb kann Ausgleichsbeträge höchstens für 100 000 kg geschlachtetes bratfertiges Jungmastgeflügel im Kalenderjahr und höchstens für die Hälfte dieser Menge im Kalenderhalbjahr erhalten."' Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht Wehking Hesemann Dr. Reinhard Wittmann Demmelmeier Bauer (Wasserburg) Hoogen Lang (München) Fuchs Bauereisen Hackethal Dr. Dr. Oberländer Meyer (Oppertshofen) von Lindeiner-Wildau Anlage 4 Umdruck 977 Änderungsantrag der Abgeordneten Schmükker, Diebecker, Illerhaus, Dr. Stecker und Genossen zur zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Reinhard, Wittmer-Eigenbrodt, Bauknecht, Hesemann, Dr. Gossel, Dr. Siemer, Wehking, Dr. Pflaumbaum und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksachen 2806, 2898) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 Nr. 7: In § 1 erhält Absatz 2 folgende Fassung: „ (2) Eier gelten als gekennzeichnet im Sinne des Gesetzes, wenn sie in geschlossenen Packungen, die den Anforderungen des § 3 Abs. 2 und Abs. 3 der Verordnung über eine gesetzliche Handelsklasse „Deutsches Standardei" vom 1. September 1958 (Bundesanzeiger Nr. 168 vom 3. September 1958) entsprechen, feilgehalten, angeboten, verkauft oder sonst :in den Verkehr gebracht werden." 2. Artikel 1 Nr. 10: § 4 Nr. 3 erhält folgende Fassung: „3. die Zahlung von Ausgleichsbeträgen davon abhängig zu machen, daß die Antragsteller bestimmte Bücher führen, die jederzeit übersämtliche Geschäftsvorgänge, insbesondere über die Einzelheiten der Erzeugung, des Erwerbs und des Absatzes von ungekennzeichneten, gekennzeichneten und diesen gemäß § 1 Abs. 2 gleichgestellten Eiern sowie von Geflügel Aufschluß geben;". Bonn, den 28. Juni 1961 Schmücker Diebecker Illerhaus Dr. Stecker Dr. Bergmeyer Dr. Storm (Duisburg) Dr. Serres Harnischfeger Dr. Barzel Heix Dr. Zimmermann Schlick Leonhard Kroll Koch Frau Engländer Meis Siebel Krüger (Neheim) Dr. Hesberg Scheppmann Kunst Caspers Fritz (Welzheim) Dr. Toussaint Teriete Ehren Müser Dr. Willeke Burgemeister Dr. Elbrächter Werner Oetzel Wieninger Brück Gewandt Holla Muckermann Vehar Gunther Winkelheide Anlage 5 Umdruck 992 Änderungsantrag des Abgeordneten Bauknecht zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung des deutschen Weinbaues in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksachen 1870, zu 1870, 2901) . Der Bundestag wolle beschließen: § 19 erhält folgende Fassung: „§ 19 Berlin-Klausel Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 29. Juni 1961 Bauknecht
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Paul Gibbert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir wegen der Kürze der Zeit, einen ebenso kurzen wie dringlichen Appell an das Hohe Haus zu richten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das Gesetz ist bitter notwendig. Wir wollen gewiß nicht dramatisieren und nicht von einer Katastrophe im deutschen Weinbau reden, aber daß unbestritten eine schwierige Krise da ist, kann man überall und tagtäglich feststellen. Die Lagerbestände sind außerordentlich hoch. Die Preise sind weit unter die Gestehungskosten gefallen. Zur Lösung dieser Krise soll dieses Gesetz beitragen.



    Gibbert
    Es soll aber auch dafür sorgen, daß künftige Krisen, wie wir sie leider in der EWG erwarten müssen, nach Möglichkeit vermieden werden. Die jetzige Krise ist allein schon aus einigen guten Jahrgängen entstanden, allerdings verstärkt durch einen erhöhten Import. Wie sich ein Massenimport im Rahmen der EWG aus der Überproduktion aus Frankreich und Italien in der Zukunft auswirken würde, kann man nur ahnen, und das gibt zu Furcht Anlaß, meine Damen und Herren. Im gesamten deutschen Weinfach ist man sich darüber einig, daß mit Rücksicht auf diese Entwicklung und diese Gefahr besondere Maßnahmen notwendig sind, auch wenn diesem Gesetz hie und da widersprochen wird.
    Hier helfen auch nicht gutgemeinte Subventionen, die sicherlich bald wiederkehren müßten. Das Übel muß an der Wurzel gefaßt werden. Das Übel liegt darin, daß wir in der Weinwirtschaft nicht das haben, was wir im übrigen in unserer sozialen Marktwirtschaft haben, also ein System, das auf das Allgemeinwohl der Gesellschaft abgestellt ist. Eine Bindung des einzelnen, wie wir sie dort haben, haben wir im Weinfach leider nicht. Hier regiert einer der beiden von Wilhelm Röpke so bezeichneten Feinde der sozialen Marktwirtschaft, der moralisch abgestumpfte Ökonomismus, also das System der ökonomischen Ausnutzung einer Situation, die in den allermeisten Fällen nicht von den Menschen, sondern von der Natur herbeigeführt ist. Das ist auch die Ursache dafür, daß wir — in Reich und Bund — in den vergangenen Jahrzehnten so oft und nachdrücklich und mit erheblichen Finanzmitteln in die Weinwirtschaft eingreifen mußten. Diesem Laisser-faire müssen wir ein gewisses Ordnungssystem entgegensetzen, wollen wir den Weinbau, die Weinbaugebiete und die mit dem Weinbau verbundenen Gewerbebetriebe und die gesamte deutsche Reb-
    und Weinkultur retten.
    Deshalb, meine Damen und Herren, sollten wir damit einverstanden sein, daß für alle Beteiligten des Weinfachs, sowohl die Weinhändler als auch die Weinimporteure und die Winzer, gewisse Bindungen festgelegt werden, die dieser Gesetzentwurf vorsieht, Bindungen, die von den Beteiligten aller Fraktionen so erarbeitet worden sind, daß sie grundgesetzkonform und EWG-konform sind.
    Es sind nun Bedenken geltend gemacht worden, daß mit diesen Ordnungsmaßnahmen ein Einbruch in die Freiheit des einzelnen geschehe, daß hier Dirigismus, eine gewisse Planwirtschaft eingeführt werde. Die Vertreter dieser Auffassung lehnen infolgedessen dieses Gesetz ab. Ich gebe allen, die solche Bedenken haben, auf, zu überlegen, was es für sie selbst bedeuten würde, wenn sie, wie Zehntausende von Winzerbetrieben das heute verzweifelt tun müssen, seit einem Dreivierteljahr auf die in ihrer Höhe objektiv 'unzureichende erste Entlohnung für ihre Arbeit des vergangenen Jahres warten müßten. Ich glaube, ,das Loblied auf die Freiheit wird dann bald verstummen.
    Von anderer Seite sind Bedenken geäußert worden, ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichen. Ich glaube daran, daß 'sie ausreichen. Ich glaube sogar zu merken, daß dieses 'Gesetz schon in statu nascendi seine Wirkung ausübt. Sollte es aber nicht ausreichen, meine Damen und Herren, — was verschlägt es, daß wir uns dann wieder mit ihm befassen und Verbesserungsvorschläge sowohl entgegennehmen als auch selber aus 'der Praxis heraus machen? Jetzt aber kommt es darauf an, den Anfang zu machen und dem deutschen Winzer zu beweisen, daß wir uns im Bundestag wirklich um sein Los kümmern und daß wir ihm ,das Vertrauen zu seiner Volksvertretung erhalten.
    Ich bitte das ganze Hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kriedemann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Herbert Kriedemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unstrittig, daß mit anderen Teilen der deutschen Landwirtschaft auch der deutsche Weinbau in eine echte Strukturkrise hineingekommen ist. Das Bemühen, ihm bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten zu helfen, ist durchaus legitim. Der Ernährungsausschuß hat sich eingehend mit der Vorlage beschäftigt, die Ausgangspunkt unserer 'Beratungen war und die aus der Initiative der Abgeordneten, die hier vorn aufgezählt sind, stammt. Es ist dabei eine Fülle von Problemen aufgetaucht, die nicht oder jedenfalls zum Teil nicht und für den Rest nur sehr schwierig bewältigt werden konnten. Es hat sich herausgestellt, daß sehr viel Zeit versäumt worden ist, Zeit, die nicht mehr eingeholt werden kann. Es wäre sicherlich besser gewesen, das deutsche Weingesetz schon vor längerer Zeit zu revidieren. Denn die besondere Stellung des deutschen Weinbaues in dem großen europäischen Weinmarkt, von dem der deutsche Weinbau nur einen ganz kleinen Teil 'ausmacht, läßt sich nur aufrechterhalten, wenn wir es auf die Qualität abstellen und alles das aufgeben, was nicht in der Lage ist, mit Qualitätsleistungen in diesem großen Markt zu bestehen.
    Es kann auch heute nicht gesagt werden, ob die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes durch den § 1, der in seiner jetzigen Fassung völlig anders ist, als er uns ursprünglich vorgelegt wurde, ausgeräumt sind. Es gebietet, glaube ich, die Fairneß den Winzern gegenüber, die soviel Hoffnung auf dieses Gesetz setzen, zu sagen, daß andere Bestimmungen in diesem Gesetz auf ihr Gewicht erst noch geprüft werden müssen.
    Hier ist von einem Mindestpreis die Rede, den der Minister festsetzen soll. Aber der Minister hat kein Instrument in der Hand, diesen Mindestpreis wirksam zu verteidigen, da die Mittel für den Stabilisierungsfonds, der in den Markt eingreifen soll, eben nur aus den Beiträgen der Winzer stammen. Die Bundesregierung hat rundheraus erklärt, daß sie sich daran nicht beteiligen könne.
    Es ist ebenfalls nur fair, wenn wir uns hier vor Augen halten, daß auch die Einfuhrsperre, die draußen im Lande als das Wunderinstrument angesehen wird, nur eine sehr eingeschränkte Bedeutung hat. Wir können uns natürlich nicht durch ein Gesetz

    Kriedemann
    autonom aller handelspolitischen Verpflichtungen für ledig erklären. Wir wissen, daß nur ein verhältnismäßig bescheidener Teil unserer Weineinfuhren von einer solchen Sperre — wenn sie bei Unterschreitung der Mindestpreise durch die Bundesregierung verhängt würde — erfaßt werden kann.
    Es ist dies also wirklich nur der Torso eines Marktordnungsgesetzes, wie es den beteiligten Kreisen der Initiatoren sowie denen, die wirtschaftlich darauf angewiesen sind, wohl vorgeschwebt hat. Trotzdem werde ich und werden diejenigen meiner Freunde, die diese grundsätzlichen Bedenken überwinden können, die endgültig auszuräumen wir jetzt ganz einfach keine Zeit mehr haben, dem Gesetz zustimmen.

    (Beifall.)