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    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Josef Rommerskirchen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Frau Kollegin Keilhack richtig verstanden habe, ist sie gestern abend mit Telegrammen beschwert worden. Ich darf Ihnen sagen, daß ich unbeschwert von Telegrammen hier Stellung nehmen kann. Ich habe weder welche bekommen noch welche bestellt.

    (Heiterkeit bei von der SPD.)

    Aber ich möchte zum Ausdruck bringen, daß ich demgegenüber insofern wohl gestärkt hier spreche, als ich gerade in den letzten Wochen in unzähligen Gesprächen mit Jugendleitern und freien Fürsorgerinnen und Fürsorgern in der Bundesrepublik sehr ermutigt bin, mein Ja zu der Verabschiedung dieses Gesetzes zusagen. Der Herr Präsident möge mir, nachdem der größere Zusammenhang vornehmlich mit der Ziffer 2 c des Änderungsantrags ,der SPD —§ 4 Abs. 3 ides Gesetzes — bereits von der Vorrednerin aufgewiesen wurde, erlauben, diese Gesichtspunkte mit einbeziehen zu ,dürfen.
    In § 4, der jetzt durch den § 2 — mindestens in wesentlichen Teilen — ersetzt werden soll, ist unserer Auffassung von Freiheit und Demokratie in einem entscheidenden, wesentlichen Zusammenhang Ausdruck gegeben. Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß die Novelle dazu ibeitragen wind, die Verfassungsgrundsätze in Hinblick 'auf die Würde des Menschen, die doch entscheidend darin offenbar wind, daß er in Verantwortung für sich, für seine Mitmenschen und das Ganze in Gesellschaft und
    Staat steht und sich zur Wahrnehmung dieser Verantwortung mit Gleichgesinnten zusammentut, zu verwirklichen und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu festigen. Wir wollen mit dem Gesetz sich in Freiheit entltendes Leben fördern und aktive Initiative entwickeln helfen. Wir sind der Auffassung, daß das durch das Grundgesetz dargestellte Wertsystem seinen Mittelpunkt im Menschen hat, der innerhalb der sozialen Gemeinschaft seine Würde hat und sich in ihr durch das Zusammenwirken mit dem Mitmenschen entfaltet.
    Weil wir in diesem Sinne zu lebendiger, zu dynamischer Demokratie eben nicht nur als politische Regierungsform, sondern auch und gerade als gesellschaftlichen Lebensvollzug ja sagen, sind wir für eine Verlebendigung und Stärkung der freien gesellschaftlichen Tätigkeit, sosehr das nur immer möglich ist.
    Man wind idoch nicht bestreiten wollen, daß die selbstverantwortliche Initiative und Aktivität das wertvollste Kapital einer Gesellschaft und eines Staates, der sich kompromißlos zur Idee der Freiheit bekennt, sind. Nach dem Zusammenbruch des NS-Systems war diese Auffassung, daß gar nicht genug freie und freiwillige 'Mitverantwortung berufen werden könnte, 'so Allgemeingut, daß bei der Novellierung ides RJWG in den Jahren 1952/53 die jetzige Formulierung einfach nicht notwendig erschien. Das fand Ausdruck bei der Verkündung des Bundesjugendplans in diesem Hohen Hause im Jahre 1950, es war der Mittelpunkt der Betrachtungen sowohl des Herrn Bundespräsidenten als auch des Herrn Bundeskanzlers. Das war Mittelpunkt der Betrachtungen auf der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags in Köln, die im Zusammenwirken mit dem Deutschen Bundesjugendring stattfand. Damals hat man uns allenthalben gesagt, daß die Jugend in die Verantwortung hineintreten und daß sie in dieser ihrer Verantwortung gestärkt werden solle, soviel das auch nur möglich sei.
    Aber dann ist ein Trend aufgekommen, den wir zutiefst bedauern, nämlich der Trend zur Verkommunalisierung der Jugendarbeit — ich spreche es offen und ehrlich aus: ein Trend zur Vorkommunalisierung der Jugendarbeit und Jugendhilfe —, d. h. zu der Praxis, die Behörde an die Stelle der freiverantwortlichen Kräfte treten zu lassen. Das hat die Notwendigkeit einer präziseren Fixierung der Ordnungsvorstellungen ergeben; diese haben wir im Gesetz und gerade im § 4 vorgenommen. Sie schließt auch die Auffassung ein — und ich glaube, das sollte doch endlich einmal gehört werden —, daß Anregen und Fördern nicht nur keine Degradierung desjenigen oder der Stelle, die sich zunächst darauf konzentrieren soll, bedeutet, sondern daß Anregen und Fördern — also Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung — pädagogisch das Interessanteste und Wertvollste ist. Das sage ich Ihnen als jemand, der acht Jahre lang in jüngster Vergangenheit diese Aufgabe hatte. Ich habe mich dabei außerordentlich wohl gefühlt, weil es ganz wunderbar war, zu sehen, was man mit Anregungen und mit Förderung leisten kann.



    Rommerskirchen
    Dazu kommt die großartige Aufgabe — das ist auch im Gesetz enthalten —, die verschiedensten Initiativen und Aktivitäten zum Zusammenwirken anzuleiten, also zur Koordinierung beizutragen, wo immer es sinnvoll ist. Sollte mit dem Gesetz die Kraft und das Vermögen — ich meine Vermögen mehr ideell als materiell — der freien Gruppen und Werke im Status quo überfordert sein — es wird ja immer wieder darauf hingewiesen; gerade Sie, Frau Kollegin Keilhack, haben das auch in den Ausschußsitzungen getan —, dann ist es nicht nur nicht unzeitgemäß, dann ist es nicht falsch, sondern genau richtig, die Initiativkraft aufzurufen und zu fördern. Dann will das Gesetz dazu beitragen, und es wird auch dazu beitragen, daß wieder wach wird, was zum Teil eingeschlafen ist, und daß die Kräfte, die guten Willens sind, aber ohne ergänzenden Beistand zu schwach sind, dem Gemeinwohl zu dienen, zur Erfüllung ihrer Anstrengungen und Leistungen befähigt werden.
    Wir bekennen uns — das haben wir im Gesetz zum Ausdruck gebracht — freimütig zur Reihen-und Rangfolge: so viel Selbstverantwortung der Gesellschaft wie möglich, so viel Stärkung ihrer Kräfte wie erforderlich und nur so viel behördliche Ergänzung wie notwendig.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Ich glaube, es ist auch wichtig, zum Ausdruck zu bringen, daß der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion von einer Sicht ausgeht, die wir gerade nicht teilen. Sie geht von einem Begriff „öffentliche Jugendhilfe" aus, der uns zu sehr eingeengt erscheint. Öffentliche Jugendhilfe im umfassenden Sinn, also nicht beschränkt auf behördliche Maßnahmen, ist der Verantwortung aller aufgegeben. Demgemäß nehmen die freien Jugendwohlfahrtskräfte nicht von Gnaden der Jugendämter, sondern aus eigenen Impulsen an der Erfüllung- der entsprechenden Aufgaben teil. Ihre Existenz legalisiert sich ja geradezu durch ihre Zuordnung zum Jugendwohl und zum öffentlichen Wohl. Der Vorschlag der SPD macht die freien Kräfte zu Erfüllungsgehilfen, nicht wir tun das. Das ist nicht einmal Ausdruck echter Partnerschaft. Wir wollen ihnen so weit und so viel Verantwortungsfreiheit und -möglichkeit, wie sie freiwillig wahrnehmen können, und nichts anderes, überantworten.
    Ein Gedanke zum Problem des Wahlrechts, von dem die Rede war. Das Grundgesetz sichert die Freiheit der Erziehung und der Erziehungsgestaltung, damit auch die Freiheit der Erziehungseinrichtungen. Folgerichtig sind auch die natürlichen Entfaltungsbereiche — das sind doch im wesentlichen die Gemeinschaften, in denen sich der Mensch als Person verwirklicht — mit einbeschlossen.
    Wir anerkennen konsequent die 'gesellschaftliche Wirklichkeit, die pluralistisch gestaltet ist. Darum Berücksichtigung der vielfältigen Kräfte, die weltanschaulich, religiös oder auch pädagogisch-methodisch verschiedene Erziehungsrichtungen vertreten! Darum keine Uniformierung im Sinne der sogenannten neutralen Erziehung, die ja schon wieder eine Weltanschauung, nämlich das Bekenntnis zum weltanschaulichen Liberalismus ist!

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Wenn der Staat oder die Kommunen in der pluralistischen Gesellschaft durch ihre Behörden eigentliche Erziehungsaufgaben durchführen, so bedeutet das im letzten schon weltanschauliche oder religiöse Vergewaltigung.
    Aber nun zu den Änderungsanträgen im einzelnen, zunächst zu Ziffer 1, also zu § 2 Abs. 1. Die Richtigkeit der Aussage in Abs. 1 des Änderungsantrages der SPD wird von uns grundsätzlich nicht bestritten. Aber dem Sinn nach ist die entsprechende Regelung bereits im Abschnitt II, Unterabschnitt 1 b des geltenden Gesetzes — § 8 ff — vorgenommen. Dieser Abschnitt ist in der Novelle nicht berührt. Wir meinen, daß es dem Aufbau des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes gemäßer ist, die vorgenommene Gesetzessystematik beizubehalten!
    Zu Absatz 2. Die vorgeschlagene Formulierung scheint uns unklarer als die bisherige. Im alten § 2 ist ganz klar gesagt, wer die Organe der öffentlichen Jugendhilfe sind. Außerdem sind in dem alten § 2 Bestimmungen enthalten, die im Interesse einer sauberen Abgrenzung gegenüber anderen Erziehungsträgern wie z. B. der Schule oder anderen Einrichtungen wie z. B. dem Gesundheitsamt nicht entfallen dürfen. In dem Vorschlag der SPD sind sie nicht enthalten. Wenn in Abs. 2 von Verantwortung die Rede ist, so weise ich darauf hin, daß I gerade dieser Komplex in den §§ 9 b und 9 c des gültigen Gesetzes ganz präzise geregelt ist. Wir meinen auch, jene Bestimmungen sollten nicht verwässert werden. Das aber würde bei Übernahme der vorgeschlagenen Fassung geschehen. — Zu den Absätzen 3, 4 und 5 habe ich mit dem bereits Gesagten meines Erachtens schon ausreichend Stellung genommen.
    Der § 5 a ist angesprochen worden. Aus Gerechtigkeitsgründen halten wir ihn so, wie ihn der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen vorgeschlagen hat, für dringend erforderlich. Wenn schon die freien Kräfte bei der Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tatkräftig mitwirken, dann müssen ihnen auch weitgehend die gleichen Arbeitsbedingungen eingeräumt werden, die andere haben. Dabei ist doch auch zu bedenken, daß die Förderung nicht dem Verband als solchem oder der Institution als solcher zufließt, wie so oft gesagt wird, so daß sie sich daran bereichern könnten, sondern daß die ergänzende Hilfe durch die Erfüllung des geförderten Zwecks den jungen Menschen selbst unmittelbar zugute kommt. Die Gefahr der Gleichmacherei ist nicht gegeben; dafür sind die Verhältnisse bei den einzelnen Trägern selbst in sich schon zu verschieden, und die Träger würden sich dagegen schon zur Wehr zu setzen wissen. Im übrigen liegt gerade in dieser Hinsicht die volle Verantwortung für eine sachgerechte Regelung, d. h. für eine Regelung, die einerseits dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz, andererseits den unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Trägern der Jugendhilfe



    Rommerskirchen
    sinnvoll entspricht, beim Jugendwohlfahrtsausschuß und bei der politischen Vertretungskörperschaft im ganzen. Zu ihr sollten wir volles Vertrauen haben. Auf jeden Fall sind wir der Auffassung, daß, wer die wirksame Tätigkeit und Mitgestaltung der freien gesellschaftlichen Kräfte will, diese auch gerecht, d. h. nach dem Prinzip der Chancengleichheit, wie es das Grundgesetz insgesamt vorsieht, fördern muß.
    Aus all den genannten Gründen beantrage ich Ablehnung des Änderungsantrages der SPD.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Jahn (Marburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Jahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen unid Herren! Ich muß noch einige Worte ,sagen zu den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 Satz 2 und des § 5 bzw. § 5 a in der Fassung, wie sie nach den Beschlüssen des 10. Ausschusses hier zur Abstimmung gestellt werden sollen. Die Kollegin Keilhack hat vorhin schon darauf hingewiesen, daß wir gegen die Bestimmungen, so wie sie hier stehen, eine Reihe von verfassungsrechtlichen und auch verfassungspolitischen Bedenken haben. Dazu muß ich jetzt einiges sagen.
    Ich habe leider schon vor wenigen Wochen bei vergleichbaren Bestimmungen, die Sie dann schließlich in das Sozialhilfegesetz aufgenommen haben, Anlaß gehabt, meinem Befremden darüber Ausdruck zu geben, daß Sie glauben, sehr weitgehende verfassungsrechtliche Bedenken auf die leichte Schulter nehmen zu können und über sie hinweggehen zu sollen. Ich habe damals leider Anlaß gehabt, anzukündigen, daß das, was von Ihnen beschlossen werden sollte, Gegenstand einer Verfassungsklage werden würde. Diese Klage kommt nicht von uns, sondern von anderer Seite. Seit damals hat sich dieses Vorhaben schon sehr konkretisiert, und heute sehe ich die ganz bestimmte Gefahr auch bei diesem Gesetz, daß man sich insoweit wiederum einer Verfassungsklage aussetzt. Ich weiß nicht, ob es bei der Art der Behandlung, die Sie diesem Thema zuteil werden zu lassen belieben, sehr sinnvoll ist, noch über diese Dinge zu diskutieren. Ich halte es aber selbst dann für notwendig, wenn Sie nicht bereit sein sollten, sich ernsthaft über diese Frage Gedanken zu machen.
    Es geht um den von Ihnen auch hier wieder statuierten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. So wie Sie die Dinge hier handhaben, läuft es doch letzten Endes [darauf hinaus, daß Sie den Gemeinden die freie Betätigung auf einem Sektor, der ihnen historisch zugewiesen ist, um mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sprechen, die eigene selbstverantwortliche Tätigkeit nehmen wollen und sie einem staatlichen Dirigismus, einer Staatsallmacht unterwerfen wollen, die in keiner Weise mit Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes vereinbar ist. Allmählich muß man hier im Hause, wenn über das Verhältnis des Bundes zu den Gemeinden gesprochen wird, den Eindruck haben, daß die Gemeinden für Sie in der Verfassung überhaupt nicht existieren und keine Berücksichtigung finden sollen. Die Gemeinden werden von Ihnen zu bestimmten Verhaltensweisen gezwungen, ja mehr, bestimmte Aufgaben und Ausgaben, finanzielle Belastungen zu übernehmen, ohne daß Sie den Gemeinden das Minimum an notwendigem Spielraum eigener verantwortlicher Tätigkeit überlassen. Sie tasten damit den Wesensgehalt gemeindlicher Selbstverwaltung an.
    Das Bundesverfassungsgericht hat klipp und klar gesagt: Was Inhalt der gemeindlichen Selbstverwaltung ist, bestimmt sich nach dem Herkommen. Seit über vierzig Jahren ist die Arbeit der kommunalen Jugendämter eine ureigene und — das sei der Vollständigkeit halber vermerkt — eine gut geführte eigene Angelegenheit der Gemeinden. Ich glaube, man kann daran, wie in der Gemeinde Jugendarbeit geleistet wird, messen, wie sich eine Gemeinde um das Wohl der jungen Menschen ihres Bereiches bekümmert, ob sie ihnen gegenüber freundlich eingestellt ist. Ich glaube, man darf Gott sei Dank und erfreulicherweise für die übergroße Mehrzahl aller Gemeinden feststellen, daß sie ihren Aufgaben auf dem Gebiete der Jugendarbeit gut, ja mehr, sehr gut und völlig zufriedenstellend nachgekommen sind. Es besteht also nicht nur kein Anlaß, nein, es besteht nicht einmal ein Minimum an Notwendigkeit dazu, diesen bisherigen zufriedenstellenden und guten Zustand zu beseitigen.
    Sie sagen nun in § 4 Abs. 3 Satz 2: ,,Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, ist zwingend von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamtes abzusehen." Hier gehen Sie also noch einen Schritt weiter als im Sozialhilfegesetzes, wo es wenigstens hieß, daß von eigenen Veranstaltungen abgesehen werden s o 11 , obwohl es für die Verwaltung keinen großen Unterschied ausmacht; ob da „soll" oder „ist" steht. Aber hier haben Sie wenigstens ganz deutlich und klar gesagt, daß die Gemeinden dann selber eigene verantwortliche Arbeit nicht mehr leisten dürfen; sie dürfen nur noch das unterstützen und finanzieren, was von anderer, von dritter Seite, von den Trägern der freien Jugendhilfe getan wird. Damit binden Sie die Gemeinden in ihren eigenen Aufgaben in einem Maße, wie Sie es bei noch so großherziger Auslegung des Art. 28 Abs. 2 nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren können.
    Aber Sie gehen noch einen Schritt weiter. Im § 5 a stellen Sie zunächst allgemeine, mehr oder weniger unverbindliche Grundsätze darüber auf, wie gemeindliche Selbstverwaltung geführt werden soll. Das will ich nur am Rande bemerken, und darin bestehen im wesentlichen auch die verfassungspolitischen Bedenken, die ich hier geltend machen muß. Das sind alles Selbstverständlichkeiten, die man in ein Gesetz nicht hineinschreiben soll, die bestenfalls hier den Sinn haben könnten, die wahren Absichten zu verschleiern; etwas anderes kann ich dahinter nicht sehen.
    Sie sagen aber dann im einzelnen, in welchem Maße, in welcher Form, in welchem Umfang die
    9510 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni " 1961
    Jahn (Marburg)

    Gemeinden ihre Mittel zugunsten der Träger der freien Jugendhilfe einzusetzen haben. Sie zwingen die Gemeinden also nicht nur, etwas Bestimmtes zu tun, sondern Sie zwingen die Gemeinden darüber hinaus sogar noch, mit ihren eigenen Mitteln in einer ganz bestimmten, gebundenen, von Ihnen fixierten Art und Weise umzugehen. Damit binden Sie die eigenverantwortliche Funktion der Gemeinden in einem völlig unzulässigen Maße. Damit zerstören Sie leichtfertig und wider die Verfassung die eigenverantwortliche Tätigkeit der Gemeinden.
    Ich möchte es angesichts der Kürze der Zeit bei diesen wenigen Bemerkungen bewenden lassen. Ich kann Sie nur dringend davor warnen, diese Bestimmungen anzunehmen. Ich habe in der letzten Debatte anläßlich der Beratung des Sozialhilfegesetzes hier schon darauf hingewiesen: Was ist das für ein entsetzlich schlechter parlamentarischer Stil, daß wir uns hier im Plenum über grundsätzliche Verfassungsfragen, die in diesem Hause nicht ausdiskutiert sind, unterhalten müssen und daß Ihnen schon während der Beratung des Gesetzes angedroht oder angekündigt werden muß — nicht angedroht, damit ich da nicht mißverstanden werde —, angekündigt werden muß, daß mit Sicherheit eine Verfassungsklage kommen wird, wenn das, was Sie hier verabschieden wollen, tatsächlich Gesetz werden sollte.
    Ich kann Sie nur sehr dringend darum bitten: Erkennen Sie die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten, die Sie heraufbeschwören, und bekunden Sie etwas mehr Achtung und etwas mehr Anerkennung der selbstverantwortlichen Tätigkeit der freien Kommunen. Die Arbeit, die sie in den vergangenen vier Jahrzehnten geleistet haben, verdient es nicht, so herabgewürdigt zu werden, daß Sie heute glauben, von Staats, von Bundes wegen in die Gemeinden hineinregieren zu sollen. Sie haben kein Recht dazu, und wir können Ihnen so wie damals nur noch einmal mit allem Nachdruck zurufen: Lassen Sie die Hände weg von den Gemeinden! Die Gemeinden wissen allein — wie uns aus 40jähriger Praxis bekannt ist — viel besser, und ohne daß Sie sie zu bestimmten Verhaltensweisen zwingen, wie sie eine gute und vernünftige Jugendarbeit zu leisten haben.

    (Beifall bei der SPD.)