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ID0316425500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 164. Sitzung Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Inhalt: Begrüßung des Generalsekretärs der Nordatlantischen Verteidigungsgemeinschaft Stikker . . . . . . 9465 A Begrüßung einer Delegation des Parlaments von West-Nigeria 9490 C Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Albertz, Frau Wolff, Ruland, Holla, Frau Dr. Brökelschen und Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . .. . . . . ... . . 9441 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Tierschutzgesetzes (Drucksachen 1539, zu 1539, 2869) 9441 Fragestunde (Drucksachen 2930, 2934, 2938) Frage des Abg. Dr. Kohut: Formulierung im „Bulletin" betreffend Mehrheitsparteien von Eckardt, Staatssekretär . . . . 9442 D Frage des Abg. Dr. Jordan: Entwicklung in Südtirol Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 A Frage des Abg. Ramms: Deutschniederländischer Ausgleichs- vertrag Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 9443 B Vizepräsident Dr. Schmid 9443 C, 9451 B Frage des Abg. Dr. Menzel: Ablehnung eines Sichtvermerks für den Journalisten Rawicz Dr. Carstens, Staatssekretär . . 9443 C Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Bauten der Bundesregierung Dr. Schrader, Bundesminister . 9444 A, B Frau Renger (SPD) . . . .. 9444 A Frage der Abg. Frau Renger: Luftschutzräume in Kasernen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9444 Frage der Abg. Frau Renger: Aufklärung der Bevölkerung über den Luftschutz Dr. Schröder, Bundesminister . 9444 B, D Frau Renger (SPD) 9444 Frage der Abg. Frau Dr. Bleyler: Weibliche Angestellte und Beamte im gehobenen und höheren Dienst der Bundesverwaltung Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 A Frau Dr. Bleyler (CDU/CSU) . . . 9445 B Frage des Abg. Dr. Kopf: Sichtvermerkzwang für Flüchtlinge Dr. Schröder, Bundesminister . . 9445 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage des Abg. Dr. Schranz: Statistik über Vertriebene und Flüchtlinge anläßlich der Volkszählung 1961 Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9445 D Frage des Abg. Logemann: Reinhaltung der öffentlichen Straßen usw. Dr. Schröder, Bundesminister . 9446 A, B Logemann (FDP) 9446 B Frage des Abg. Berger: Laufbahnen im Bundes-Kriminalamt Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Windelen: Rehabilitierung der seinerzeit im Reidisluftsdiutzbund Tätigen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9446 C Frage des Abg. Dr. Schranz: Zahlen der Vertriebenen in Statistiken Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Kostenerstattung für Bundesbedienstete bei Benutzung von Flugzeugen von und nach Berlin Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 B Dr. Miessner (FDP) 9447 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Bundesinnenministers zum Südtirol-Problem Dr. Schröder, Bundesminister . . . 9447 C, 9448 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) 9448 A, B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 9448 C, D Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 9449 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Entweichung des vermutlichen Mörders des Waffenhändlers Marcel Leopold 9449 A Fragen des Abg. Bach: Rentenverbindlichkeiten aus Haftpflichtfällen im Saarland Schäffer, Bundesminister . . . 9449 B, D Bach (SPD) 9449 D Frage des Abg. Dr. Rutschke: Übernahme von Kosten zur Beseitigung von Luftschutzstollen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9450A Dr. Atzenroth (FDP) 9450 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Strafrechtliche Prüfung von steuerlichen Betriebsprüfungsberichten Vizepräsident Dr. Schmid . . 9450 B, D Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450D, 9451 A Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) . . . 9451 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Verkauf von Aktien der Handelsunion AG durch die Rheinische Stahlwerke AG Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 B Frage des Abg. Spies (Emmenhausen) : Bundesmittel für den Haushalt des Landes Berlin Dr. Hettlage, Staatssekretär 9450 B, C, D Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 9450 C, D Frage des Abg. Folger: Wetterschutz bei Grenzübergangsstellen Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 C Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Verzollung zugunsten des Indischen Kinderhilfswerks verkaufter Kunstgewerbearbeiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9451 D, 9452 A, B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 9452 A, B Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken): Entschädigung bei durch Angehörige der Stationierungskräfte verursachten Schäden Dr. Hettlage, Staatssekretär . 9452 B, D, 9453 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 9452 D, 9453 A Dr. Atzenroth (FDP) 9453 A Frage des Abg. Ritzel: Belohnungen für tüchtige Zollbeamte Dr. Hettlage, Staatssekretär 9453 B, C, D, 9454 A Ritzel (SPD) 9453 B, D Krammig (CDU/CSU) . 9453 C, D 9454 A Frage des Abg. Faller: Munitionslager im Pfeiferhölzle bei Konstanz Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 B, C, D Faller (SPD) 9454 B, C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 9454 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 III Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Lohnsteuer bei Preisnachlaß für Werks- angehörige Dr. Hettlage, Staatssekretär 9454 D, 9455 B Krammig (CDU/CSU) . . . . . . 9455 B Frage des Abg. Dr. Czaja: Kostenersatz für die Bearbeitung von Lastenausgleichsangelegenheiten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 9455 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 9455 C Frage des Abg. Logemann: Verbotene Zusätze in Futtermitteln für US-Schlachtgeflügel Schwarz, Bundesminister 9550 A Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Schäden im deutschen Tabakbau durch Blauschimmelkrankheit Schwarz, Bundesminister 9550 B, D, 9551 A Dr. Rutschke (FDP) . . . 9550 C, 9551 A Dr. Bucher (FDP) 9550 D Frage des Abg. Murr: Hopfenpreise Schwarz, Bundesminister . . . 9551 A, B Murr (FDP) 9551 B Fragen des Abg. Dr. Imle und des Abg Müller (Worms) : Weizenmehllieferungen an China Schwarz, Bundesminister . . . 9551 B, C, 9552 A, B, C, D Müller (Worms) (SPD) . 9552 A, D Bading (SPD) 9552 .A, B Frage des Abg. Sander: Richtlinien für die Lieferung von Agrarüberschüssen an Entwicklungsländer Schwarz, Bundesminister . . . 9553 A, C Bading (SPD) 9553 C Frage des Abg. Sander: Erstattung von Kosten der Lagerhaltung für Zucker Schwarz, Bundesminister 9553 D Frage des Abg. Logemann: Verunstaltung von Wäldern durch Abfälle Schwarz, Bundesminister 9554 A Fragen des Abg. Dr. Imle: Schutz vor Gesundheitsschäden bei der Einfuhr französischer Rinder Schwarz, Bundesminister . . 9554 B, C, D, 9555 A, B Dr. Imle (FDP) . . . . 9554 D, 9555 A Logemann (FDP) . . . . . . . 9555 A Frage des Abg. Weber (Georgenau): Silobeihilfen Schwarz, Bundesminister . . . 9555 B, D Weber (Georgenau) (FDP) . . 9555 C, D. Frage des Abg. Mauk: Hormone als Beimischung zu Futtermitteln in USA Schwarz, Bundesminister . 9556 A, B, C Mauk (FDP) 9556 A, B, C Bading (SPD) 9556 C Frage des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm: Futtermischungen in amerikanischen Geflügelmastbetrieben Schwarz, Bundesminister . 9556 D, 9557 A Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) 9557 A Frage des Abg. Wittrock: Wochentagsbezeichnung auf dem Verschluß von Milchflaschen Schwarz, Bundesminister . 9557 A, 9558 A Bading (SPD) 9557 C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9557 D Ritzel (SPD) . . . . . . . . 9558 A Fragen des Abg. Krüger (Olpe) : Geplante Fusion der Deutschen Siedlungsbank und der Deutschen Landesrentenbank Schwarz, Bundesminister . . . 9558 B, C Fragen des Abg. Schütz (München) : Verfassungsmäßigkeit des Fremd- und Auslandsrentenneuregelungsgesetzes Blank, Bundesminister . . . 9558 C, D, 9559 A, B, C Schütz (München) (CDU/CSU) . . . 9559 A Stingl (CDU/CSU) 9559 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 9559 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 Frage .des Abg. Dr. Kohut: Zurverfügungstellung eines . Bundeswehrflugzeuges für den Bundeskanzler Hopf, Staatssekretär . . . . 9559 D, 9560 A, B, C, D, 9561 A, B, C Dr. Kohut (FDP) . . . . 9559 D, 9560 A Ritzel (SPD) .. .. .. . . 9560 B, C Dr. Schafer (SPD) 9560 C, D Wittrock (SPD) 9561 A Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) 9561 B Börner (SPD) 9561 C Frage des Abg. Ritzel: Auspuffgase der Autos Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9562 A, C Ritzel (SPD) . . . . . . . 9562 B, C Fragen des Abg. Breiherr von Kühlmann-Stumm: Ausbau des Straßennetzes in „unterentwickelten" Gebieten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister. . 9562 D, 9563 B Frage des Abg. Brück: Instandsetzungsarbeiten auf der Bundesstraße 51 Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9563 B, D Dr. Imle (FDP) 9563 D Frage des Abg. Dr. Kanka: Lautsprecherwagen der Bundeswehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9563 D Frage des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) : Sicherheit auf der Bundesstraße 56 zwischen Beisel und Siegburg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9564 B, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9564 C Frage des Abg. Weber (Georgenau) : Autobahnrastanlage für die amerikanischen Streitkräfte in der Gemarkung Rutesheim Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9564 D, 9565 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 9565 B Bading (SPD) 9565 C Frage des Abg. Hackethal : Wiederaufbau des Bahnhofsgebäudes Northeim . . . . . . 9565 C Fragen des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Schiffahrts- und Hafenverordnung für den Bodensee Dr.-Ing.. Seebohm, Bundesminister . 9565 D Frage des Abg. Wittrock: Störungen auf elektrifizierten Bundesbahnstrecken durch herabfallende Gegenstände Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9566 B, C Wittrock (SPD) . . . . . . . 9566 C Fragen des Abg. Dr. Miessner: „Bahnenfahren" auf Verkehrswegen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 A Fragen des Abg. Felder: Flugsicherung Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9567 B, 9568 B, C Felder (SPD) 9568 B, C Frage des Abg. Ritzel: Bundesbahnwagen im Arbeiterberufsverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesministei 9568 C, D Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 9568 D Frage des Abg. Scheel: Funkentstörung der Kraftfahrzeuge Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 9569 A Frage des Abg. Hansing: Fertigstellung der Autobahnstrecke Bremen—Walsrode Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 9569 B, D, 9570 A Hansing' (SPD) 9569 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 9569 D Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Artikels 120 des Grundgesetzes und eines Gesetzes über .die Tilgung von Ausgleichsforderungen (Drucksachen 2590, 2858, zu 2858) 9443 D Nachwahl von Mitgliedern des Rundfunkrats der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts „Deutschlandfunk" 9455 D Nachwahl eines Mitglieds des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank . . . . 9456 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung von Teilflächen der ehem. Sedankaserne in Ulm (Drucksache 2932) 9456 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, den 28. und 29. Juni 1961 V Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche der ehem. Kraftfahr-Kaserne in Stuttgart-Bad Cannstatt (Drucksache 2933) . . . 9456 B Mündlicher Bericht ,des Vermittlungsausschusses zu dein Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes usw. (Drucksache 2923) Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 9456 B Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 9457 D Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle (Drucksache 2924) Dr. Schellenberg (SPD) 9458 B Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz über das Kreditwesen (Drucksache 2865) . . . 9459 A Einspruch des Bundesrates gegen das vom Bundesrat beschlossene Gesetz über die Sicherung von Beweisen in besonderen Fällen (Drucksache 2866) 9459 C Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung ,familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksuchen 2812, zu 2812) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bucher (FDP) . . . 9460 A, 94&2 C Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU) . 9460 C, 9461 C Wittrock (SPD) 9460 D, 9462 D, 9465 A, 9499 C Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9461 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 9468 D, 9496 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier (über § 60 GO) 9474 A, 9475 B Wehner (SPD) (über § 60 GO) . . . 9475 A Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 9475 C Dr. Böhm (CDU/CSU) 9476 C Dr. Weber (Koblenz) (CDU/CSU) . 9482 C, 9496 B, 9497 A, C, 9503 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 9486 B Frau Dr. Rehling (CDU/CSU) . . . 9490 C Dr. Wahl (CDU/CSU) 9492 D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 9494 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . . 9495 C Dürr (FDP) . . . . . . . . . . 9497 A Frau Renger (SPD) . . . . . . . 949e B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 9500 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksache 2226) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2854, zu 2854) — Zweite und dritte Beratung — Frau Keilhack (SPD) . . 9504 B, 9544 D, 9546 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 9507 B Jahn (Marburg) (SPD) . . 9509 A, 9514 C Dr. Even (Düsseldorf) (CDU/CSU) . 9510 B Freiherr von Mühlen (FDP) . . . . 9512 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 9515 B, 9524 B, 9529 B Lohmar (SPD) . . . . . . . . 9516 B Wegener (SPD) 9518 B Mengelkamp (CDU/CSU) 9518 C, 9523 C Kemmer (CDU/CSU) . . . . 9519 B, C Frau Schanzenbach (SPD) 9520 B, 9524 A, 9547 A Dürr (FDP) . . . 9521 B, 9522 D, 9523 C, 9526 C, 9528 C, 9534 C, 9546 D Frau Pitz-Savelsberg (CDU/CSU) . . 9522 A, 9529 C Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . . 9524 D Memmel (CDU/CSU) . . 9526 A, 9527 B Welslau (SPD) . . . . . . . . 9527 D Dr. Arndt (SPD) 9530 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 9533 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 9536 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 9537 A Rollmann (CDU/CSU) 9537 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 9543 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 9543 D Kemmer (CDU/CSU) 9594 C Spitzmüller (FDP) 9548 B Taifunverwüstungen in Japan Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 9561 D Nächste Sitzung 9570 C Anlagen 9571 164. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.04 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier* 1. 7. Bazille 1. 7. Bergmann* 1. 7. Berkhan* 1. 7. Birkelbach* 1. 7. Dr. Bucerius 15. 7. Dr. Burgbacher* 1. 7. Deringer* 1. 7. Engelbrecht-Greve* 1. 7. Erler 29. 6. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 1. 7. Dr. Furler* 1. 7. Geiger (München)* 1. 7. Goldhagen 1. 7. Dr. Görgen 1. 7. Dr. Greve 29. 6. Hahn* 1. 7. Hauffe 1. 7. Hellenbrock 1. 7. Höhne 1. 7. Illerhaus* 1. 7. Kalbitzer* 1. 7. Keuning 28. 6. Frau Klemmert 1. 7. Dr. Kopf* 1. 7. Dr. Kreyssig* 1. 7. Lenz (Brühl)* 1. 7. von Lindeiner-Wildau 28. 6. Dr. Lindenberg* 1. 7. Dr. Lahr* 1. 7. Lücker (München)* 28. 6. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 1. 7. Margulies* 1. 7. Mattik 29. 6. Meitmann 1. 7. Metzger* 1. 7. Neubauer 30. 6. Odenthal* 1. 7. Paul 28. 6. Dr.-Ing. Philipp* 1. 7. Pohle 3. 7. Dr. Preusker 28. 6. Frau Dr. Probst* 1. 7. Rademacher 1. 7. Reitzner 30. 6. Richarts* 1. 7. Ruhnke 1. 7. Scharnberg 28. 6. Scharnowski 1. 7. Scheel* 1. 7. Dr. Schild* 1. 7. Dr. Schmidt (Gellersen)* 1. 7. Schmidt (Hamburg)* .1. 7. Schneider (Bremerhaven) 30. 6. Schütz (Berlin 30. 6. Seither 1. 7. Dr. Starke* 1. 7. Storch* 1. 7. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Sträter* 1. 7. Frau Strobel* 1. 7. Struve 30. 6. Weinkamm* 1. 7. Wienand 15. 7. Frau Wolff 28. 6. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., 16. Juni 1961 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 234. Sitzung am 16. Juni 1961 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 31. Mai 1961 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. festzustellen, wie viele nicht zu den Schwerbeschädigten im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 des Schwerbeschädigtengesetzes zählende Deutsche in der Bundesrepublik einschließlich Berlin nicht vorübergehend um mehr als 50 v. H., in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind und 2. eine Regelung vorzubereiten, die diesem Personenkreis eine besondere Hilfe zur Eingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Dr. Meyers Bonn, den 16. Juni 1961 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 2. Juni 1961 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Meyers 9572 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 Anlage 3 Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Betr.: Bundestagsdrucksache 2787 — Über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben im 3. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1960 (§ 33 Abs. 1 RHO); hier: Berichtigung. Die auf Seite 15 der Drucksache 2787 des Deutschen Bundestages, 3. Wahlperiode, in der Begründung der außerplanmäßigen Haushaltsausgabe bei Kap. 1101 Tit. apl. 710 — Erneuerung der Heizungsanlage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — enthaltene Jahreszahl 1957 muß richtig 1937 heißen. Die Jahreszahl 1957 war dem Herrn Bundesminister der Finanzen von mir versehentlich mitgeteilt worden. Im Einvernehmen mit diesem bitte ich hiermit um Berichtigung. Der Herr Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes haben Abschrift dieses Schreibens erhalten. Bonn, den 22. Juni 1961 Im Auftrag Gronau Anlage 4 Der Bundesminister der Finanzen An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag); hier: Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM durch das Land Berlin. Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung. Mit Schreiben vom 17. November 1960 V B/3 — F 7530 — 2/60 II B/4 — Wo 0280 — 52/60 hatte ich gebeten, von meiner Zustimmung zu einer vorgesehenen Kapitalerhöhung bei der Gewobag um 1 Mio DM und zu einer Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin Kenntnis zu nehmen. Das Vorhaben ist seinerzeit nicht durchgeführt worden. Das Land Berlin möchte der Gewobag nun aus Haushaltsmitteln 1961 zur Deckung des erforderlichen Eigenmittelbedarfs für neue Bauvorhaben 2,7 Mio DM zuführen. Der Bund hätte im Rahmen einer Kapitalerhöhung um 2,7 Mio DM nach seinem derzeitigen Anteil an der Gewobag ein Bezugsrecht von nom. 923 400 DM (2,7 Mio DM X 34,2 v. H. Bundesanteil). Die hier sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB i. V. m. § 3 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1961 wird damit nicht überschritten. Ich habe der vorgesehenen Kapitalerhöhung und der Überlassung der jungen Aktien an das Land Berlin gemäß § 47 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 RHO zugestimmt. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kagital der Gewobag 14,4 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM — 27,7 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 6,9 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 9,4 'Mio DM = 65,3 v. H. betragen. Der Bundesrat und der 'Deutsche Bundestag sind mit der vorstehenden Sache wiederholt befaßt gewesen. Ich gestatte mir deshalb, Ihnen von dem neuen Vorhaben und meiner Zustimmung dazu Kenntnis zu geben. Bonn, den 20 Juni 1961 In Vertretung Prof. Dr. Hettlage Anlage 5 Umdruck 930 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a erhält Nr. 1 Buchstabe g folgende Fassung: ,g) § 48 Abs. 2: „(2) Hat der Ehegatte, der die Scheidung begehrt, die Zerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet, so darf die Ehe gegen den Widerspruch des anderen Ehegatten nicht geschieden werden, es sei denn, daß die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch dem widersprechenden Ehegatten die Bindung an die Ehe und eine wirkliche Bereitschaft fehlt, die Ehe fortzusetzen." Bonn, den 13. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 931 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 23 wird in § 1744 das Wort „fünfunddreißigste" durch das Wort „vierzigste" ersetzt. 2. In Nr. 24 erhält § 1745 b folgende neue Fassung: „§ 1745 b Der Annehmende muß das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Zwischen ihm und dem Kind soll ein Altersunterschied von mindestens achtzehn Jahren bestehen." Bonn, den 14. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 7 Umdruck 932 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812) . Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hält es für geboten, eine Große Familienrechts-Kommission einzuberufen. Der Kom- mission sollen Hochschullehrer aller in Betracht kommenden Zweige der Wissenschaft, Richter und Rechtsanwälte sowie Mitglieder des Bundestages angehören. Die Kommission soll prüfen, welche gesetzgeberischen Bestimmungen zum grundrechtlichen Schutz der Familie erforderlich sind. Die Kommission soll eine Ablösung des vom Kontrollrat erlassenen Ehegesetzes durch ein Bundesgesetz vorbereiten. Hier-bed. werden auch Regelungen des Unterhaltsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, dies Erbhechts und des Verfahrensrechts in den Kreis der Erörterung mit einzubeziehen sein. Bonn, den 14. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 945 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel I wird die Nummer 1 durch folgende Nummer 1 ersetzt: ,1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 (1) Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die Länder. (2) Als Organe der Träger öffentlicher Jugendhilfe sind die Jugendämter, die Landesjugendämter und die obersten Landesbehörden dafür verantwortlich, daß die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfüllt werden. (3) In dieser Verantwortung ist die freie Jugendhilfe unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und ihres satzungsgemäßen Charakters zur Mitarbeit heranzuziehen und zu fördern. Dabei ist auf eine planvolle Zusammenarbeit hinzuwirken. (4) Träger der freien Jugendhilfe sind die freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt, die Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften, die Kirchen und sonstigen Religionsgesellschaften öffentlichen Rechts und juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fördern. ('5) Das Nähere wird durch Landesrecht bestimmt." 2. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: a) § 4 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen, insbesondere in Fragen der Erziehung,". b) In § 4 Abs. 2 werden die Worte „unter Wahrung ihres satzungsmäßigen Eigenlebens" gestrichen. c) In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. d) § 4 Abs. 4 wird gestrichen. 3. In Artikel II wird Nr. 3 wie folgt geändert: § 4 a Abs. 2 erhält folgenden neuen zweiten Satz: "§ 4 des Bundessozialhilfegesetzes vom .... (Bundesgesetzbl. I S.. . . .) gilt entsprechend." 4. a) In Artikel II wird Nr. 5 gestrichen. b) In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. 5. In Artikel III a) wird Nr. 1 wie folgt geändert: In § 19 Abs. 2 Buchstabe b wird das Wort „eheliche" gestrichen; b) wird Nr. 5 wie folgt geändert: In § 24 Abs. 1 wird Satz 2 gestrichen. 6. In Artikel V wird Nr. 5 wie folgt geändert: a) § 47 Abs. 1 a erhält folgende Fassung: „(1a) Die Vereine haben die Ausübung der Rechte und Pflichten einem erzieherisch befähigten und namentlich zu benennenden Mitglied oder Angestellten zu übertragen. Die Übertragung ist in die Bestallung aufzunehmen." b) In § 47 wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 a1 eingefügt: 9574 Deutscher Bundestag — 3.. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 ,,(1a1) Die Übertragung an Mitglieder oder Angestellte eines Vereins ist nicht zulässig für solche Minderjährige, die in einem von dem Verein getragenen Heim untergebracht sind." 7. Artikel VI wird wie folgt geändert: In § 64 Satz 1 wird der Halbsatz „weil der Minderjährige zu verwahrlosen droht oder verwahrlost ist" durch folgenden Halbsatz ersetzt: „weil die geistige oder seelische Entwicklung des Minderjährigen erheblich geschädigt oder von einem solchen Schaden bedroht ist." 8. Artikel VII wird wie folgt geändert: § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 9 Umdruck 946 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI werden in § 71 Abs. 5 die Sätze 4 und 5 durch folgende Sätze ersetzt: „Gegen den anordnenden Beschluß steht den Personensorgeberechtigten und den Eltern die Beschwerde zu. Gegen den ablehnenden Beschluß steht die Beschwerde mit aufschiebender Wirkung dem Landesjugendamt zu." Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Anlage 10 Umdruck 947 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel II Nr. 2 werden in § 4 Abs. 6 die Worte „und zu Absatz 4 Nr. 1 bis 3" gestrichen. 2. In Artikel II Nr. 5 a wird in § 5 a der Absatz 4 gestrichen. 3. In Artikel II wird nach Nr. 5 a folgende Nr. 5 b eingefügt: ,5 b. Als § 5 b wird eingefügt: „§ 5 b (1) Träger der freien Jugendhilfe dürfen nur unterstützt werden, wenn sie die Gewähr für eine den Zielen ides Grundgesetzes förderliche Arbeit und für eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten sowie öffentlich anerkannt sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Grundsätze festzulegen, nach denen die Anerkennung der Träger der freien Jugendhilfe erfolgt." ' Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Dr. Mommer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 951 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Umdruck 930 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 2 a Nr. 1 Buchstabe g: Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD — Umdruck 930 — werden in § 48 Abs. 2 die Worte „die Ehe von Anfang an keine sittlich tragbare Grundlage gehabt oder diese später verloren hat. Der Verlust dieser Grundlage ist in der Regel eingetreten, wenn auch" gestrichen und in der vorletzten Zeile das Wort „wirkliche" durch das Wort „zumutbare" ersetzt. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage12 Umdruck 962 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nummer 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Neh- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 9575 men Personensorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." 2. Artikel III Nummer 1 In § 19 Abs. 2 Buchstabe d wird die Regierungsvorlage wieder hergestellt. 3. Artikel III Nummer 11 a (§ 31 a) wird gestrichen. 4. Artikel VII § 76 Abs. 4 a wird gestrichen. 5. Artikel VII In § 76 Abs. 6 wird Satz 2 gestrichen. Bonn, den 27. Juni 1961 Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 967 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 10 II Nr. 2 Abs. 1 ist zu streichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Renger Arndt Jahn (Marburg) Dr. Menzel Hermsdorf Frau Nadig Frau Rudoll Frau Kipp-Kaule Frau Kettig Frau Schanzenbach Frau Herklotz Frau Meyer-Laule Felder Franke Ollenhauer und Fraktion Anlage 14 Umdruck 970 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksachen 530, 2812, zu 2812). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 2 a wird Nr. 1 Buchstabe g gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Bucher und Fraktion Anlage 15 Umdruck 973 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel II Nr. 2 wird wie folgt geändert: In § 4 Abs. 3 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 2. In Artikel II wird Nr. 5 a gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1981 Ollenhauer und Fraktion Anlage 16 Umdruck 975 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD auf Umdruck 946 zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel VI wird in § 7;1 Abs. 5 der Satz 5 gestrichen. Bonn, den 28. Juni 1961 Dürr Dr. Bucher und Fraktion Anlage 17 Umdruck 979 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nr. 2 § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung: „Soweit geeignete Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden, soll von eigenen Einrichtungen und Veranstaltungen des Jugendamts abgesehen werden. Nehmen Personen- 9576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 164. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Juni 1961 sorgeberechtigte vorhandene Einrichtungen und Veranstaltungen der Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch, so hat des Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden." Bonn, den 28. Juni 1961 Mischnick und Fraktion Anlage 18 Umdruck 982 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (Drucksachen 2226, 2854). Der Bundestag wolle beschließen: Artikel II Nummer 2 Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Satz 3 angefügt: Wenn Personensorgeberechtigte unter Berufung auf ihre Rechte nach § 2 a die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe nicht in Anspruch nehmen wollen, hat das Jugendamt dafür zu sorgen, daß die insoweit erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden. Bonn, den 28. Juni 1961 Dr. Krone und Fraktion
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    Rede von Irma Keilhack


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! Ich möchte unseren Antrag auf Umdruck 945 begründen, und zwar zunächst die Ziffer 1 für eine Neufassung des § 2 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes, die an die Stelle des Abs. 3 Satz 2 und 3 des § 4 treten soll. Wir möchten diesen Antrag in dem Sinne begründen, daß er als Ersatz für diese Sätze gelten soll, in welchen die Vorrangigkeit der freien Verbände und der Kirchen vor der kommunalen Betätigung auf dem Gebiet der Jugendhilfe festgelegt ist.
    Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß ich mit diesem Antrag zugleich unsere Streichungsanträge unter Ziffer 2 b), 2 c), 2 d) und auch 4 b) begründe, weil diese Streichungen eine Folge bei Annahme unseres Antrages zu § 2 sind. — Ich bitte um Entschuldigung; es ist ein wenig kompliziert, es ließ sich aber leider nicht anders machen.
    Meine Damen und Herren! Wir wollen mit unserem Antrag die Zusammenarbeit aller Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe unter der Verantwortung des Jugendamtes deutlich machen, so, wie es der damalige Gesetzgeber, der Reichstag, im Jahre 1922 gewollt hat und wie es nach
    unserer 'Meinung allein richtig und vernünftig ist.
    Wir haben in der ersten Lesung der vorliegenden Novelle am 9. Dezember 1960 sehr ausführlich dazu gesprochen. Ich möchte diese Diskussion nicht wiederholen, sondern nur auf sie hinweisen und sie mit den Ergebnissen der Ausschußberatungen ergänzen.
    In dem Regierungsentwurf, der uns vorgelegt wurde, war das inzwischen viel zitierte „Elternrecht" so beschnitten, daß Eltern die Wahl kommunaler Einrichtungen auf dem Gebiet der Jugendhilfe so gut wie ausgeschlossen war. Das ist durch die Ausschußfassung — wir erkennen den guten Willen der CDU/CSU-Mitglieder des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen auf diesem Gebiet durchaus an — etwas korrigiert. Jetzt können die Eltern, wenn sie keine Einrichtungen freier Träger benutzen wollen, zwar erst durch ein ausdrückliches Votum bei ihrer Gemeinde auch eine kommunale Einrichtung fordern, wenn sie es entsprechend begründen; das steht jetzt im § 4 Abs. 3. Nach dem Wortlaut des Gesetzes m u B sogar — ich lege die Betonung auf das Wort „muß" — die Schaffung der erforderlichen Einrichtungen erfolgen. Ich möchte das ein bißchen veranschaulichen. Die Gemeinde fängt also an zu bauen, wenn Eltern mit einem solchen Verlangen an sie herantreten. Vielleicht ist dann allerdings der Kindergarten oder das Jugendheim — ich nenne diese einmal beispielsweise — gerade dann fertiggeworden, wenn die Eltern ihren Wohnsitz wechseln müssen. Das passiert heute oft. Die Folge würde sein, daß diese Eltern bis dahin ihr Elternrecht — die Bestimmung der Grundrichtung der Erziehung ihrer Kinder — nicht haben realisieren können! sie müßten also doch den nicht gewünschten, ich sage jetzt einmal beispielsweise: den freien, vielleicht den konfessionellen Kindergarten in Anspruch nehmen.
    Ich wollte Ihnen, meine Damen und Herren von der CDU, mit diesem Beispiel, das ja ein praktisches und ein alltägliches ist, nur zeigen, wie kurios sich das Gesetz auswirken kann, das uns hier vom Ausschuß vorgelegt wird, und wie vage andererseits das von Ihnen zugestandene Wahlrecht der Eltern ist, das Sie einzubringen versuchten. Sie taten es zwar einfach deshalb, weil Sie befürchteten, daß die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes durch die Verhinderung des Wahlrechtes noch eklatanter würde. Das Wahlrecht ist also nach unserer Meinung selbst nach Einfügung des Satz 3 in Abs. 3 § 4 nur außerordentlich vage, weil eine Gemeinde nach Ihren Beschluß die entsprechenden Einrichtungen nicht bereithalten kann, sondern sie erst auf ein Elternvotum hin errichten muß.
    Ich möchte die Dinge einmal von der Gemeinde her betrachten. Da sieht es mit der „Auflockerung" der Funktionssperre der Betätigung der Gemeinden so aus: Die Gemeinden können und dürfen einerseits nicht nach Abs. 3 Satz 2 tätig werden aus Gründen der Vorrangigkeit der freien Träger, die Sie im Gesetz stehen haben, oder erst nach langen



    Frau Keilhack
    Vorbehalten, die ich hier nicht im einzelnen aufzählen will; sie stehen ja im Gesetz. Andererseits müssen sie aber nach Abs. 3 Satz 3 tätig werden, auch wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten mit durchaus ausgefallenen Wünschen kommen. Trotz dieser gemeindlichen Beschränkungen bleiben aber die Jugendämter voll für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Gesetz für die Hilfsbedürftigen, für die jungen Menschen verantwortlich.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, diese kurze Darlegung über § 4 Abs. 3 dieses Gesetzes hat Ihnen ziemlich deutlich gemacht, daß wir eine Konstruktion vor uns haben, die alles andere verspricht als vermehrte Aktivität und Verlebendigung der Jugendhilfe und die auch mit der Souveränität, mit der Selbstverwaltung der Gemeinden nach Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
    Nach der Regierungsvorlage und den Ausschußbeschlüssen sollen die Gemeinden also den eigenen Betätigungsraum aufgeben oder auf ein Minimum reduzieren. Das wird unter anderem, vor allem von Herrn Minister Wuermeling, auch damit begründet, daß in der Gemeinde nur eine wertneutrale Erziehung geleistet werden könne, daß diese keine echte sei und daß man deshalb die Erziehung von kommunalen Einrichtungen auf freie Trägereinrichtungen verlagern müsse. Das ist nur einer der Gründe; ich sage es ausdrücklich.
    Aber Sie wissen alle, meine Herren und Damen, daß nicht die Institutionen, sondern die Menschen erziehen und prägen. Die Ausschußvorlage — das ist jedenfalls unsere Meinung — setzt mit dieser Auffassung, daß in Gemeinden oder in kommunalen Einrichtungen keine vollgültige Erziehung zu leisten sei, die fachlich vorbildliche, hingebungsvolle und schwere Arbeit der ungezählten Lehrer, Erzieher und Fürsorger verschiedenen Glaubens und verschiedener Weltanschauung, die im kommunalen Dienst stehen und täglich und stündlich mehr als ihre Pflicht erfüllen, genauso wie die Helfer in den freien Einrichtungen, in unverantwortlicher Weise herab, genauso wie die der vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter im kommunalen Jugendamt.
    Sie haben in Ihrer Fraktion sicher, wie wir alle in diesem Hohen Hause, das Echo dieser Auffassung in der ganzen Bundesrepublik sehr deutlich vernommen. Sie haben sicher wie wir alle ebenfalls gestern abend Telegramme an die Fraktion erhalten, die dringend die Zurückstellung dieses Gesetzes aus den angeführten und anderen. Gründen verlangen, Gründe, die allen denen bekannt sind, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben.
    Bei einer derartigen Einschätzung gemeindlicher Erziehungstätigkeit muß mit Recht befürchtet werden, daß sie auch die künftige Schulpolitik der CDU/CSU in Richtung einer Konfessionalisierung präjudiziert. Es ist sicher nicht einfach dahingesprochen, wenn ein großer Berufsverband in diesem Zusammenhang fragt: Soll das Gesetz eine „spanische Novelle" sein? Die sozialdemokratische Fraktion — das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen — ist für eine ausreichende Förderung der freien Kräfte der Jugendwohlfahrt — das ist auch im Ausschuß hoffentlich sehr klar geworden —, die diesen freien Kräften weiterhin das Maß an Betätigung ermöglicht, das ihrer Organisationskraft entspricht und die sie auch Ida frei wählen können, wo sie es für richtig halten.
    Das ist im übrigen bisher auch weitgehend der Fall gewesen. Ich habe auf eine Anfrage beim Städtetag eine Darstellung über die Entwicklung der freien und öffentlichen Jugendhilfe bekommen. Danach sieht es so aus, daß im Jahre 1955 die freien und gemeinnützigen Träger etwa 60 Prozent der Einrichtungen für ,die Jugendhilfe, und die öffentlichen Träger 28 Prozent hatten. 1959 waren es bereits 73 Prozent bei den freien Trägern und 19,1 Prozent bei den öffentlichen Trägern. Ich bin überzeugt, daß diese Tendenz seit 1959 zugunsten der freien Träger noch erheblich stärker geworden ist.
    Mir ist eine Notiz aus einer Tageszeitung in die Hand gefallen, in der zwei große karitative Verbände einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit geben. Da heißt es:
    Was den beiden Kirchen in Nordrhein-Westfalen gelungen ist, belegte Caritasdirektor Heinrich Tellen mit anschaulichen Zahlen. 89 vom Hundert der 2584 Kindergärten in Nordrhein-Westfalen werden von den freien gemeinnützigen Verbänden, in der Hauptsache von der Caritas und der Inneren Mission, unterhalten. 5 vom Hundert verdanken ihre Existenz rein privater Initiative, und nur 6 vom Hundert sind kommunale Einrichtungen. Ähnlich verhält es sich mit den 354 Horten, den 293 Tagesstätten, den 37 Erholungs- und Genesungs-Kurheimen usw.
    Ich will Sie nicht unnötigerweise mit Aufzählungen aufhalten, glaube aber, 'daß das, was wir hier und auch in den Ausschußberatungen immer wieder behauptet haben, durch diese Angabe außerordentlich verdeutlicht wird, und es wird von Ihnen im Grunde genommen ja auch nicht abgestritten. Wir meinen nur, daß bei einer solchen Sachlage eine abrupte Änderung der Grundkonzeption des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes überhaupt nicht notwendig gewesen wäre, auch nicht aus Ihrer Sicht einer Verstärkung und einer Intensivierung der freien Jugendhilfe; hinter dieser Eile müssen also andere Motive stehen.
    Wir haben auch das Familienministerium noch um Nachweise einer ungerechten oder schlechten Behandlung der freien Verbände durch die Gemeinden gebeten, damit wir den Klagen wegen ihrer Berechtigung auf den Grund gehen könnten. Das Ministerium hat zwar an alle Organisationen ein entsprechendes Rundschreiben geschickt, damit Material diese Behauptungen erhärten könnte, die freie Jugendhilfe sei durch „Staatsomnipotenz" — so hieß es bei Herrn Minister Wuermeling — allzu sehr in Schatten der allgemeinen Jugendhilfe geraten. Aber, meine Herren und Damen, uns wurde bis zum Ende der Ausschußberatungen nicht ein einziger Fall genannt, wo wir uns hätten erkundigen können, ob ein freier Verband von einer Kommune mit seinen Wünschen und Vorschlägen zu Unrecht abgewiesen
    9506 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode 164. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 28. Juni 1961
    Frau Keilhack
    worden ist. Dabei — das ist uns völlig klar — kann man nicht abstreiten, daß so etwas vorkommt; denn das Ausdiskutieren, das Ausgleichen und auch das Entscheiden bei Interessengegensätzen — und die wollen wir durchaus nicht bagatellisieren — kann schon einmal eine Fehlentscheidung möglich machen. Das wird auch das perfekteste Gesetz, wie Sie es jetzt machen wollen, nicht verhindern können.
    Wir sind sogar im Gegenteil der Meinung — wir haben Ihnen das im Ausschuß gesagt und möchten es hier noch einmal wiederholen —, daß man befürchten muß, daß die stillen und die lauten Reibereien und die Spannungen vergrößert werden. Es wird die Gemeinden bei ihrer Ausgabenpolitik äußerst vorsichtig machen, was völlig verständlich ist, da sie ja nach § 5 a ihre eigenen wie die verschiedenen Einrichtungen der freien Träger nach gleichen Grundsätzen und Maßstäben finanzieren, d. h. errichten und auch erhalten müssen. Ich frage Sie — Sie haben ja auch in der CDU/CSU-Fraktion eine erhebliche Anzahl Kommunalpolitiker —, welcher Kämmerer will es unter solchen Umständen verantworten, . anders als äußerst vorsichtig zu disponierten, da er nicht weiß, was durch. dieses Gesetz nachgehend auf ihn zukommt.
    Ich frage Sie weiter und möchte diese Frage zugleich auch als Warnung aussprechen: Glauben Sie, daß das der Jugendarbeit in einer lebendigen Gemeindearbeit nützt? Wir fürchten ernsthaft, daß es die Jugendarbeitisolieren und ihr schaden wird. Unsere Meinung ist ferner, daß es unmöglich ist, mit einem Bundesgesetz so tief in die Kreise, Städte und Gemeinden, in ihre Viielfältigkeit hineinzuregieren, wie Sie das mit den §§ 4 Abs. 3 und 5 a machen wollen. Das kann doch einfach nicht ohne Folgen bleiben!
    Meine Herren und Damen, es ist doch eine Anmaßung des Bundestages, wenn er diese Bestimmungen den Gemeinden aufzwingt. Ich will mich nicht sehr im einzelnen über die möglichen Folgen dieser beiden sehr schwerwiegenden Paragraphen auslassen, weil ich weiß, daß unsere Zeit begrenzt ist. Ich möchte aber noch einmal zusammenfassend sagen, daß die Selbstverwaltung der Gemeinden, die nicht Staat und erst recht nicht Staatsomnipotenz sind, eine eigene Tätigkeit gerade im sozialen Raum für die Wohlfahrt ihrer Bürger entfalten können muß. Übrigens handeln die Gemeinden ebenso im Einverständnis mit den Eltern und somit im Sinne des Elternrechts gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes, wie es die freien Verbände und die Kirchen tun, wenn sie auf dem Gebiete der Jugendhilfe tätig werden wollen.
    Wir Sozialdemokraten glauben, daß das gemeindliche Leben den Notwendigkeiten und Gegebenheiten in der Gemeinde entsprechen muß und daß deshalb die Betätigungsmöglichkeit nicht derart eingeschränkt werden darf, wie Sie es tun wollen und wie Sie es bereits im Sozialhilfegesetz getan haben. Man kann nach unserer Meinung auch nicht, wie Sie es in § 5 a der Ausschußvorlage beschlossen haben, eine so weitgehende Verfügung über die Gemeindefinanzen durch ein Bundesgesetz vornehmen. Das ist ein eindeutiger verfassungspolitischer Verstoß gegen die Gemeindesouveränität.
    Die Vorrangigkeit nach § 4 Abs. 3 für die freien Verbände und die Kirchen kann weder aus dem Elternrecht noch ,aus einem Bundesgesetz, noch aus einem für alle gültigen sozialen Prinzip und erst recht nicht aus der Grundkonzeption des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 abgeleitet werden. Diese Bestimmung, die die Gemeinden nachrangig behandelt, ist eine verfassungswidrige und unserer Jugendarbeit schädliche politische Entscheidung und durch nichts zu begründen.
    Meine Herren und Damen, wenn die CDU/CSU sich so entscheiden will, müssen Sie mindestens die Tragweite einer solchen Entscheidung kennen. Es ist ganz klar, daß sie eine Verfassungsklage der Gemeinden zur Folge haben wird. Ich weiß nicht, ob Sie es gut finden, wenn ,der Bundestag sich mit den Selbstverwaltungsorganen in der Bundesrepublik dauernd überwirft und reibt?
    Auf der anderen Seite müssen wir die Entwicklung der freien Verbände sehen, die durch diese Novelle herbeigeführt wird. Wenn Sie unseren Änderungsantrag zu § 2 und die daraus folgenden Anträge verwerfen, macht man die Kirchen und auch die freien Verbände, die freien Organisationen zu Erfüllungsgehilfen der öffentlichen Verpflichtung. Sie sollen dagegen nach unserer Meinung die Aufgaben wahrnehmen, die sie mit den Kräften, die bei ihnen tätig sind und im Interesse der Menschen, die sich von ihnen helfen lassen wollen, auszuführen imstande sind, — und nicht mehr. Das scheint uns die richtige Abgrenzung zu sein. Die freien Organisationen in unserer Gesellschaft müssen die Mittler zwischen den Behörden und dem einzelnen Menschen bleiben und vor Aufblähung und Bürokratisierung bewahrt werden. Man muß darauf achten, daß der Leistungswille ihrer Mitglieder und Mitarbeiter — vor allen Dingen auch im ehrenamtlichen Bereich — und Appell an das offene Herz, an die Solidarität und an den freiwilligen Beitrag unseres Volkes für die sozialen und jugendpolitischen Aufgaben dieser Verbände nicht dadurch geschwächt wird, daß die Sicherheit der finanziellen Abdeckung ihrer Ausgaben aus öffentlichen Mitteln erfolgt, wie das in diesem Gesetz vorgesehen ist.
    Ich möchte noch einmal ausdrücklich für meine Fraktion sagen, daß wir nur die Streichung des § 5 a beantragt haben und daß wir den § 76 f in diesem Gesetz ausdrücklich bejahen, der auch für die freien Einrichtungen kostendeckende Pflegesätze anstrebt, wenn sie jungen Menschen nach diesem Gesetz Erziehung und Fürsorge angedeihen lassen, wie das übrigens vielerorts schon durch freiwillige Vereinbarungen geschehen ist. Damit, scheint uns, werden die berechtigten Klagen abgestellt, -die die freien Verbände jetzt noch erhoben haben, daß sie nicht die Pflegesätze für ihr Pfleglinge bekommen, die ihnen auf Grund ihrer Kostenlage zustehen. Das wird aber jetzt durch § 76 f gedeckt, und dazu wird nicht der § 5 a benötigt. Über den § 76 f gab es im Ausschuß überhaupt keinen Streit.



    Frau Keilhack
    Meine 'Damen mild Herren, ich komme zum Schluß und möchte noch einmal deutlich machen, daß auf dem Gebiet der Sozial- und Jugendarbeit nur das Zusammenwirken zwischen allen Trägern am Platze ist. Es war der herausragende Gedanke der Abgeordneten des Deutschen Reichstags bei der Verabschiedung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes 1922, daß die Jugendämter zum Zentralpunkt der Jugendhilfe für die gesunden und für die hilfsbedürftigen jungen Menschen werden sollten. Das war ein großer Schritt vorwärts, meine Herren und Damen! Sie sollten mit einer neuen Konzeption, so wie Sie jetzt vorhaben, die Kirche im Dorf lassen. Ich glaube,
    daß 'das Sprichwort in diesem Zusammenhang fast
    einen doppeldeutigen Sinn bekommt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

    Sie sollten also die Kirche im Dorf lassen

    (Abg. Dr. h. c. Pferdmenges: Ja, ja, ja!)

    und nicht den extremen Weg beschreiten, der uns weit in die Zeit vor 1922 zurückbringt, abgleich wir, meine Herren und Damen, ein Gesetz für 1980 machen müßten.
    Ich bitte 'Sie um Annahme unseres Änderungsantrages zu § 2 und zu den folgenden Paragraphen, die sich aus der Annahme dieses Antrages ergeben würden.

    (Beifall 'bei der SPD.) Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Abgeordnete Rommerskirchen.



Rede von Josef Rommerskirchen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich die Frau Kollegin Keilhack richtig verstanden habe, ist sie gestern abend mit Telegrammen beschwert worden. Ich darf Ihnen sagen, daß ich unbeschwert von Telegrammen hier Stellung nehmen kann. Ich habe weder welche bekommen noch welche bestellt.

(Heiterkeit bei von der SPD.)

Aber ich möchte zum Ausdruck bringen, daß ich demgegenüber insofern wohl gestärkt hier spreche, als ich gerade in den letzten Wochen in unzähligen Gesprächen mit Jugendleitern und freien Fürsorgerinnen und Fürsorgern in der Bundesrepublik sehr ermutigt bin, mein Ja zu der Verabschiedung dieses Gesetzes zusagen. Der Herr Präsident möge mir, nachdem der größere Zusammenhang vornehmlich mit der Ziffer 2 c des Änderungsantrags ,der SPD —§ 4 Abs. 3 ides Gesetzes — bereits von der Vorrednerin aufgewiesen wurde, erlauben, diese Gesichtspunkte mit einbeziehen zu ,dürfen.
In § 4, der jetzt durch den § 2 — mindestens in wesentlichen Teilen — ersetzt werden soll, ist unserer Auffassung von Freiheit und Demokratie in einem entscheidenden, wesentlichen Zusammenhang Ausdruck gegeben. Wir sind zutiefst davon überzeugt, daß die Novelle dazu ibeitragen wind, die Verfassungsgrundsätze in Hinblick 'auf die Würde des Menschen, die doch entscheidend darin offenbar wind, daß er in Verantwortung für sich, für seine Mitmenschen und das Ganze in Gesellschaft und
Staat steht und sich zur Wahrnehmung dieser Verantwortung mit Gleichgesinnten zusammentut, zu verwirklichen und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu festigen. Wir wollen mit dem Gesetz sich in Freiheit entltendes Leben fördern und aktive Initiative entwickeln helfen. Wir sind der Auffassung, daß das durch das Grundgesetz dargestellte Wertsystem seinen Mittelpunkt im Menschen hat, der innerhalb der sozialen Gemeinschaft seine Würde hat und sich in ihr durch das Zusammenwirken mit dem Mitmenschen entfaltet.
Weil wir in diesem Sinne zu lebendiger, zu dynamischer Demokratie eben nicht nur als politische Regierungsform, sondern auch und gerade als gesellschaftlichen Lebensvollzug ja sagen, sind wir für eine Verlebendigung und Stärkung der freien gesellschaftlichen Tätigkeit, sosehr das nur immer möglich ist.
Man wind idoch nicht bestreiten wollen, daß die selbstverantwortliche Initiative und Aktivität das wertvollste Kapital einer Gesellschaft und eines Staates, der sich kompromißlos zur Idee der Freiheit bekennt, sind. Nach dem Zusammenbruch des NS-Systems war diese Auffassung, daß gar nicht genug freie und freiwillige 'Mitverantwortung berufen werden könnte, 'so Allgemeingut, daß bei der Novellierung ides RJWG in den Jahren 1952/53 die jetzige Formulierung einfach nicht notwendig erschien. Das fand Ausdruck bei der Verkündung des Bundesjugendplans in diesem Hohen Hause im Jahre 1950, es war der Mittelpunkt der Betrachtungen sowohl des Herrn Bundespräsidenten als auch des Herrn Bundeskanzlers. Das war Mittelpunkt der Betrachtungen auf der Hauptversammlung des Deutschen Städtetags in Köln, die im Zusammenwirken mit dem Deutschen Bundesjugendring stattfand. Damals hat man uns allenthalben gesagt, daß die Jugend in die Verantwortung hineintreten und daß sie in dieser ihrer Verantwortung gestärkt werden solle, soviel das auch nur möglich sei.
Aber dann ist ein Trend aufgekommen, den wir zutiefst bedauern, nämlich der Trend zur Verkommunalisierung der Jugendarbeit — ich spreche es offen und ehrlich aus: ein Trend zur Vorkommunalisierung der Jugendarbeit und Jugendhilfe —, d. h. zu der Praxis, die Behörde an die Stelle der freiverantwortlichen Kräfte treten zu lassen. Das hat die Notwendigkeit einer präziseren Fixierung der Ordnungsvorstellungen ergeben; diese haben wir im Gesetz und gerade im § 4 vorgenommen. Sie schließt auch die Auffassung ein — und ich glaube, das sollte doch endlich einmal gehört werden —, daß Anregen und Fördern nicht nur keine Degradierung desjenigen oder der Stelle, die sich zunächst darauf konzentrieren soll, bedeutet, sondern daß Anregen und Fördern — also Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstverantwortung — pädagogisch das Interessanteste und Wertvollste ist. Das sage ich Ihnen als jemand, der acht Jahre lang in jüngster Vergangenheit diese Aufgabe hatte. Ich habe mich dabei außerordentlich wohl gefühlt, weil es ganz wunderbar war, zu sehen, was man mit Anregungen und mit Förderung leisten kann.



Rommerskirchen
Dazu kommt die großartige Aufgabe — das ist auch im Gesetz enthalten —, die verschiedensten Initiativen und Aktivitäten zum Zusammenwirken anzuleiten, also zur Koordinierung beizutragen, wo immer es sinnvoll ist. Sollte mit dem Gesetz die Kraft und das Vermögen — ich meine Vermögen mehr ideell als materiell — der freien Gruppen und Werke im Status quo überfordert sein — es wird ja immer wieder darauf hingewiesen; gerade Sie, Frau Kollegin Keilhack, haben das auch in den Ausschußsitzungen getan —, dann ist es nicht nur nicht unzeitgemäß, dann ist es nicht falsch, sondern genau richtig, die Initiativkraft aufzurufen und zu fördern. Dann will das Gesetz dazu beitragen, und es wird auch dazu beitragen, daß wieder wach wird, was zum Teil eingeschlafen ist, und daß die Kräfte, die guten Willens sind, aber ohne ergänzenden Beistand zu schwach sind, dem Gemeinwohl zu dienen, zur Erfüllung ihrer Anstrengungen und Leistungen befähigt werden.
Wir bekennen uns — das haben wir im Gesetz zum Ausdruck gebracht — freimütig zur Reihen-und Rangfolge: so viel Selbstverantwortung der Gesellschaft wie möglich, so viel Stärkung ihrer Kräfte wie erforderlich und nur so viel behördliche Ergänzung wie notwendig.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Ich glaube, es ist auch wichtig, zum Ausdruck zu bringen, daß der Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion von einer Sicht ausgeht, die wir gerade nicht teilen. Sie geht von einem Begriff „öffentliche Jugendhilfe" aus, der uns zu sehr eingeengt erscheint. Öffentliche Jugendhilfe im umfassenden Sinn, also nicht beschränkt auf behördliche Maßnahmen, ist der Verantwortung aller aufgegeben. Demgemäß nehmen die freien Jugendwohlfahrtskräfte nicht von Gnaden der Jugendämter, sondern aus eigenen Impulsen an der Erfüllung- der entsprechenden Aufgaben teil. Ihre Existenz legalisiert sich ja geradezu durch ihre Zuordnung zum Jugendwohl und zum öffentlichen Wohl. Der Vorschlag der SPD macht die freien Kräfte zu Erfüllungsgehilfen, nicht wir tun das. Das ist nicht einmal Ausdruck echter Partnerschaft. Wir wollen ihnen so weit und so viel Verantwortungsfreiheit und -möglichkeit, wie sie freiwillig wahrnehmen können, und nichts anderes, überantworten.
Ein Gedanke zum Problem des Wahlrechts, von dem die Rede war. Das Grundgesetz sichert die Freiheit der Erziehung und der Erziehungsgestaltung, damit auch die Freiheit der Erziehungseinrichtungen. Folgerichtig sind auch die natürlichen Entfaltungsbereiche — das sind doch im wesentlichen die Gemeinschaften, in denen sich der Mensch als Person verwirklicht — mit einbeschlossen.
Wir anerkennen konsequent die 'gesellschaftliche Wirklichkeit, die pluralistisch gestaltet ist. Darum Berücksichtigung der vielfältigen Kräfte, die weltanschaulich, religiös oder auch pädagogisch-methodisch verschiedene Erziehungsrichtungen vertreten! Darum keine Uniformierung im Sinne der sogenannten neutralen Erziehung, die ja schon wieder eine Weltanschauung, nämlich das Bekenntnis zum weltanschaulichen Liberalismus ist!

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Wenn der Staat oder die Kommunen in der pluralistischen Gesellschaft durch ihre Behörden eigentliche Erziehungsaufgaben durchführen, so bedeutet das im letzten schon weltanschauliche oder religiöse Vergewaltigung.
Aber nun zu den Änderungsanträgen im einzelnen, zunächst zu Ziffer 1, also zu § 2 Abs. 1. Die Richtigkeit der Aussage in Abs. 1 des Änderungsantrages der SPD wird von uns grundsätzlich nicht bestritten. Aber dem Sinn nach ist die entsprechende Regelung bereits im Abschnitt II, Unterabschnitt 1 b des geltenden Gesetzes — § 8 ff — vorgenommen. Dieser Abschnitt ist in der Novelle nicht berührt. Wir meinen, daß es dem Aufbau des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes gemäßer ist, die vorgenommene Gesetzessystematik beizubehalten!
Zu Absatz 2. Die vorgeschlagene Formulierung scheint uns unklarer als die bisherige. Im alten § 2 ist ganz klar gesagt, wer die Organe der öffentlichen Jugendhilfe sind. Außerdem sind in dem alten § 2 Bestimmungen enthalten, die im Interesse einer sauberen Abgrenzung gegenüber anderen Erziehungsträgern wie z. B. der Schule oder anderen Einrichtungen wie z. B. dem Gesundheitsamt nicht entfallen dürfen. In dem Vorschlag der SPD sind sie nicht enthalten. Wenn in Abs. 2 von Verantwortung die Rede ist, so weise ich darauf hin, daß I gerade dieser Komplex in den §§ 9 b und 9 c des gültigen Gesetzes ganz präzise geregelt ist. Wir meinen auch, jene Bestimmungen sollten nicht verwässert werden. Das aber würde bei Übernahme der vorgeschlagenen Fassung geschehen. — Zu den Absätzen 3, 4 und 5 habe ich mit dem bereits Gesagten meines Erachtens schon ausreichend Stellung genommen.
Der § 5 a ist angesprochen worden. Aus Gerechtigkeitsgründen halten wir ihn so, wie ihn der Ausschuß für Familien- und Jugendfragen vorgeschlagen hat, für dringend erforderlich. Wenn schon die freien Kräfte bei der Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tatkräftig mitwirken, dann müssen ihnen auch weitgehend die gleichen Arbeitsbedingungen eingeräumt werden, die andere haben. Dabei ist doch auch zu bedenken, daß die Förderung nicht dem Verband als solchem oder der Institution als solcher zufließt, wie so oft gesagt wird, so daß sie sich daran bereichern könnten, sondern daß die ergänzende Hilfe durch die Erfüllung des geförderten Zwecks den jungen Menschen selbst unmittelbar zugute kommt. Die Gefahr der Gleichmacherei ist nicht gegeben; dafür sind die Verhältnisse bei den einzelnen Trägern selbst in sich schon zu verschieden, und die Träger würden sich dagegen schon zur Wehr zu setzen wissen. Im übrigen liegt gerade in dieser Hinsicht die volle Verantwortung für eine sachgerechte Regelung, d. h. für eine Regelung, die einerseits dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz, andererseits den unterschiedlichen Gegebenheiten bei den Trägern der Jugendhilfe



Rommerskirchen
sinnvoll entspricht, beim Jugendwohlfahrtsausschuß und bei der politischen Vertretungskörperschaft im ganzen. Zu ihr sollten wir volles Vertrauen haben. Auf jeden Fall sind wir der Auffassung, daß, wer die wirksame Tätigkeit und Mitgestaltung der freien gesellschaftlichen Kräfte will, diese auch gerecht, d. h. nach dem Prinzip der Chancengleichheit, wie es das Grundgesetz insgesamt vorsieht, fördern muß.
Aus all den genannten Gründen beantrage ich Ablehnung des Änderungsantrages der SPD.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Jahn (Marburg).