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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dietrich-Wilhelm Rollmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz befindet sich seit einigen Wochen in der Beratung des zuständigen Ausschusses für Familien- und Jugendfragen. Da aber Frau Kollegin Schanzenbach hier erneut einige Worte zu dieser Novelle gesagt hat, möchte ich mich auch meinerseits für unsere Fraktion dazu äußern. Hier ist wiederum die falsche Behauptung aufgestellt worden, durch diese von der Bundesregierung vorgelegte Novelle solle das Rangverhältnis der behördlichen und der freien Jugendhilfe geändert werden.
    Wer einmal das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922, die dazu gegebenen Begründungen und alle einschlägigen Kommentare durchliest, die in den vergangenen Jahrzehnten zu dieser Frage des Rangverhältnisses der behördlichen und der freien
    Jugendhilfe in dem Gesetz von 1922 geschrieben worden sind, kann der Ansicht nicht zustimmen, daß durch ,die jetzige Novelle eine Änderung eintreten soll. In diesem Gesetz von 1922 ist bereits festgelegt worden, daß das Jugendamt erst dann tätig werden soll, wenn die Verbände der freien Jugendhilfe trotz der Anregung und Förderung des Jugendamts nicht tätig geworden sind.
    Leider ist diese Bestimmung des Gesetzes von 1922 in der Praxis der vergangenen Jahrzehnte und insbesondere in der Praxis der sozialistisch regierten Gemeinden und ihrer Jugendämter nicht eingehalten worden. Aus diesem Grunde war es notwendig, daß die Bundesregierung in einer Novelle nunmehr diesen Grundsatz des Rangverhältnisses von öffentlicher und freier Jugendhilfe so eindeutig faßt, daß es auch künftighin von den sozialistisch regierten Gemeinden nicht umgangen werden kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ,der Sinn der Formulierungen, die in § 4 Abs. 3 dieser Novelle gefunden worden sind.
    Übergeordnet diesem Rangverhältnis zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe ist jedoch das Recht der Eltern, der Personensorgeberechtigten, wie es im § 2 a des Entwurfs heißt, die Grundrichtung der Erziehung des Kindes zu bestimmen. Dieses Recht beinhaltet unserer Auffassung nach auch das Recht der Eltern, darüber zu entscheiden, ob ihre Kinder durch eine freie oder durch eine öffentliche Einrichtung erzogen und betreut werden sollen.
    Wir meinen, daß die Sozialdemokraten, die sich in den letzten Monaten in steigendem Maße darum bemüht haben, ihr früher so kühles Verhältnis zu den christlichen Kirchen etwas aufzufrischen, doch etwas mehr Verständnis für die Fragen des Elternrechtes und die Möglichkeiten, von ihm Gebrauch zu machen, entwickeln sollten. Es muß ein für allemal aufhören — wie es heute noch weithin gerade in den sozialistisch regierten Gemeinden die Praxis ist —, daß die Eltern, obwohl sie es manchmal vielleicht anders haben wollen, eigentlich nur die Möglichkeit haben, ihre Kinder in eine öffentliche Einrichtung zu schicken.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wissen allerdings, daß das für die sozialistisch regierten Kommunen und ihre Jugendämter unter Umständen eine sehr zweischneidige Sache werden kann. Denn wenn unsere Vorstellungen, ,die in der dem Hause vorgelegten Novelle der Bundesregierung ihren Niederschlag gefunden haben, verwirklicht werden, werden sich in Zukunft möglicherweise mehr Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder in freie Einrichtungen und nicht in kommunale Einrichtungen zu schicken, als es bisher der Fall gewesen ist.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Dieser unserer Absicht, endlich der faktischen Benachteiligung der freien Einrichtungen der Jugendhilfe ein Ende zu machen, dient der § 4 a
    8738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961
    Rollmann
    in dem Entwurf der Novelle der Bundesregierung. Nach diesem § 4 a sollen in Zukunft die Einrichtungen der freien Jugendhilfe in dem gleichen Umfang unter Berücksichtigung der Eigenleistung durch öffentliche Mittel gefördert werden wie die öffentlichen Einrichtungen der Jugendhilfe, die ja bisher durch die Steuerkraft der Bürger in vollem Umfang finanziert worden sind.
    Wir sind der Ansicht, daß bisher eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung aller Kinder in den freien Einrichtungen dadurch eingetreten ist, daß die Finanzkraft dieser freien Einrichtungen nicht so groß ist wie die der Jugendämter.

    (Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, im § 1 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 ist das Recht eines jeden deutschen Kindes auf Erziehung festgelegt. Bisher ist dieses Recht ungleichmäßig gehandhabt worden. Die Kinder, die sich in freien Einrichtungen befunden haben, waren in ihrer materiellen Versorgung faktisch schlechter gestellt als die Kinder, die durch das Jugendamt gefördert worden sind.

    (Abg. Frau Schanzenbach: Herr Rollmann, sagen Sie auch etwas über die Zuschüsse, die die freien Verbände bekommen haben!)

    Wir meinen, schon aus dem Gleichheitsgrundsatz, auf dessen Beachtung jedes deutsche Kind einen Anspruch hat, ergibt sich die Notwendigkeit einer Lösung wie der des beabsichtigten § 4 a, nach der in Zukunft die Kinder in den freien Einrichtungen finanziell genauso gut gestellt sein sollen wie die Kinder, die sich in öffentlichen Einrichtungen befinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Sozialdemokraten und ihre Hilfstruppen in den Gewerkschaften oder in den ihnen nahestehenden Berufsarbeiterverbänden haben zu unserem großen Bedauern in den vergangenen Wochen und Monaten überall im Lande eine unerhörte Agitation gegen diese Novelle der Bundesregierung entfaltet.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, vorhin war von mehreren Seiten von der Gemeinsamkeit der Jugendpolitik die Rede. Eine solche Gemeinsamkeit kann man nicht dadurch einleiten, daß man Gesetzentwürfen der Bundesregierung im Lande eine Tendenz unterstellt, die sie überhaupt nicht besitzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU).

    Wenn Sie hier von einer Gemeinsamkeit der Jugendpolitik reden — wir stimmen diesem Gedanken der Gemeinsamkeit der Jugendpolitik im Grundsatz durchaus zu —, dann stellen Sie bitte an den Anfang dieser Gemeinsamkeit eine faire Behandlung und Beurteilung auch jener Gesetzentwürfe, die von der Bundesregierung eingebracht worden sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich habe vor einigen Tagen einige Zeilen über eine Kundgebung gelesen, die in Hamburg stattgefunden hat. Es handelt sich um eine Kundgebung. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im
    Deutschen Gewerkschaftsbund. In einer Stellungnahme, die nach dieser Kundgebung herausgegeben wurde, ist diese Novelle, die von der Bundesregierung hier vorgelegt worden ist, als „spanische Novelle" bezeichnet worden.
    In einer norddeutschen Zeitung hat eine Journalistin, die Ihnen nähersteht als uns, einen Artikel geschrieben und darin angedeutet, daß dieses Gesetz kein anderes Ziel habe als eine Konfessionalisierung der gesamten Jugendarbeit. In diesem Artikel wird von einem Subsidiaritätsprinzip gesprochen, das aus der katholischen Soziallehre stamme und das auf diese Weise Gesetz werden solle.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das stimmt doch!)

    Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt anfangen, weil diese Tendenzen überall im Lande bei den Menschen, die diese Novelle noch nicht gelesen haben, genährt werden. Ich möchte gerade als evangelischer Abgeordneter dieses Hauses sagen: Wie Sie und Ihre Freunde im Lande genau wissen, ist das Subsidiaritiätsprinzip nicht nur in der katholischen Soziallehre, sondern in gleicher Weise in der evangelischen Sozialethik verankert und zu Hause. Wir wehren uns dagegen, daß die guten Grundgedanken dieses Gesetzes in den norddeutschen evangelischen Gegenden von Ihnen so abgetan werden, als ob es sich hier um den Ausfluß irgendeiner speziell katholischen Politik handelte.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich persönlich und, wie ich glaube, viele meiner Freunde haben die Hoffnung gehabt, daß es bei der großen Mühe, die wir uns bei den bisherigen Beratungen im Ausschuß für Familien- und Jugendfragen gegeben haben, möglich sein würde, sich mit Ihnen doch noch über die Grundsätze dieser Novelle zu einigen. Denn die Grundsätze dieser Novelle, wenn sie Gesetz wird, helfen unserer Jugend weiter, und das ist doch das Entscheidende.
    Verehrte Frau Kollegin Schanzenbach, Sie haben vorhin erklärt, es gebe in der Bundesrepublik Deutschland zu wenig Kindergärten. Ich sehe davon ab, daß die Einrichtung von Kindergärten nun einmal eine Angelegenheit der Gemeinden ist. Aber nun bemühen wir uns von seiten des Bundes darum, für die Errichtung von Kindergärten in stärkerem Umfange als bisher dadurch Sorge zu tragen, daß wir ihnen mehr öffentliche Mittel geben, so wie es in § 4 a dieses Entwurfes vorgesehen ist. Dann aber sollten die sozialdemokratischen Kollegen in diesem Hause uns bei dieser unserer Absicht, bei diesem unseren Plan nicht in die Arme fallen, sondern sie sollten uns in dem Bestreben unterstützen, die freien Verbände der Jugendhilfe stärker als bisher durch öffentliche Zuschüsse in die Lage zu versetzen, daß sie Kindergärten bauen und auf diese Weise dem Defizit abhelfen, in dem wir uns gegenwärtig noch befinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Familien- und Jugendfragen.




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Franz-Josef Wuermeling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu den zum Teil etwas aggressiven Ausführungen der Oppositionsredner möchte ich sagen: ich habe es nie als eine Schande betrachtet, von der SPD nicht geliebt zu werden und auch scharfe Kritik bei ihr zu finden. Ich finde es zwar nicht sehr freundlich, wenn man diese oder jene persönliche Eigenschaft eines Bundesministers oder eines Bundestagskollegen, die einem nicht gefällt, allzusehr in den Vordergrund stellt. Aber ich will mir über diese Urteile meinerseits hier keine Meinung erlauben; denn man ist ja nicht dazu da, seine eigene Güte selber zu beurteilen. Ich möchte hier nur sagen: was ich über meine Arbeit und über meine Aufgaben und über das, was wir erreicht haben, draußen im Lande, und nicht nur im Kreise der CDU/CSU, höre, das klingt ganz anders als die Töne, die ich hier von der Opposition höre.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es scheint so etwas das Prinzip bei der Opposition zu sein, dann, wenn familienpolitisch oder auch jugendpolitisch irgendwo ein Fortschritt erzielt ist, die Verantwortung dafür dem jeweils federführenden zuständigen Fachminister zuzuschieben, dann aber, wenn irgendwo etwas noch nicht vollständig ihren oder unseren Wünschen entspricht, natürlich den — „völlig überflüssigen" — Familienminister für das Negative der Dinge verantwortlich zu machen. Meine Damen und Herren, wir leisten, wie ich hier schon früher einmal ausgeführt habe, in der Bundesregierung Teamarbeit. Da geht das nicht so, daß der Familienminister sich, wenn irgendein Gesetz herauskommt, hinstellt und sagt: „Meine Damen und Herren, diesen Paragraphen und diese Regelung habe i c h im Kabinett durchgesetzt." Sie können sich lediglich ein Urteil insgesamt darüber bilden, ob wir in den letzten Jahren familienpolitische Fortschritte erzielt haben oder nicht. Für die Grundlinie, die hier einzuhalten ist, habe ich allerdings eine gewisse Verantwortung.
    Nun, lassen Sie mich, über alles Persönliche hinweg, zu einigen Fragen, die angesprochen sind, kurz Stellung nehmen.
    Wie ich erwartet hatte, kam natürlich nicht nur heute, sondern auch schon gestern in den Darlegungen des Herrn Kollegen Schellenberg beim Etat des Arbeitsministers, und auch schon bei der Beratung des Haushaltsplans des Bundeskanzlers, die hier immer wieder so umstrittene Kindergeldfrage zur Erörterung, und zwar nicht so sehr unter dem Gesichtspunkt der Leistungen als unter dem Gesichtspunkt des Aufbringungssystems. Ich will hier keine lange Rede über das Kindergeldsystem halten. Da aber soviel Irrtümliches über diese Dinge — ich will gewiß niemandem nahetreten — im Raume steht, liegt mir doch daran, darüber heute einmal einige wenige Sätze zu sagen.
    Sie wissen, meine Damen und Herren, daß ich schon seit langer Zeit um eine überparteiliche Verständigung in der Aufbringungsfrage bemüht bin,
    weil es uns doch wohl allen darum zu tun sein muß, unsere Kindergeldgesetzgebung in den Leistungen fortzuentwickeln, anstatt uns zum Schaden unserer Familien in der Aufbringungsfrage immer wieder so zu zerstreiten. Ich meine, daß der neuerdings vom Kabinett verabschiedete und hier im Hause in den Grundzügen ja bekannte Gesetzentwurf über die Kindergeldgewährung an Zweitkinder einen Weg geht, der meines Erachtens bei allseitigem guten Willen zu einer Befriedigung in der Aufbringungsfrage führen kann, zumal wir ja mit diesem Entwurf — und der Aufbringung der Mittel aus Bundeshaushaltsmitteln — weitgehend den berechtigten Wünschen aus Mittelstandskreisen entgegenkommen. Ich weiß sehr wohl, daß dieser Entwurf keine Endlösung bietet, insbesondere nicht, was das Aufbringungssystem angeht. Das hat auch Herr Kollege Blank immer wieder sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Im Gegenteil, dieser Entwurf hat alle Nachteile einer Übergangsregelung. Aber er kommt doch wohl den Gegnern unseres bisherigen Aufbringungssystems ganz entscheidend entgegen, indem er die Aufbringung der Mittel für das Kindergeld für die Zweitkinder aus dem Bundeshaushalt vorsieht und dem künftigen Bundestag die endgültige Gesamtlösung der Aufbringungsfrage vorbehält. In dieser Übergangssituation, die als solche natürlich niemanden voll befriedigen kann, die aber in Kauf genommen werden muß, wenn wir unseren Familien alsbald wenigstens in dem vorgesehenen Ausmaß das Zweitkindergeld sichern wollen, scheint es mir dringend vonnöten — und ich möchte alle Beteiligten darum gebeten haben —, ohne alle Polemik einige Tatsachen zu sehen.
    Wir hören immer wieder die Formel, daß die Bundesrepublik das „schlechteste Kindergeldgesetz der Welt" habe. Wenn damit ein ungünstiges Urteil über das Ausmaß unserer Leistungen nach dem Kindergeldgesetz, die bisher erst ab drittem Kind gewährt werden, abgegeben werden soll, so kann man eine solche Formulierung als harte, aber immerhin nicht unsachliche Kritik hingehen lassen. Deshalb sind wir ja alle um die Ausweitung der Kindergeldleistungen bemüht. Es muß jedoch einmal — ich bitte die Damen und Herren der Opposition, die Öffentlichkeit und die Presse, das einmal in aller Ruhe aufzunehmen — vor aller Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht werden, daß die Formel vom schlechtesten Kindergeldgesetz der Welt schon deshalb auch bei kritischster Betrachtung nicht auf das bisherige Aufbringungssystem angewendet werden kann, weil fast alle westeuropäischen Länder, insbesondere alle Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Mittel für ihr Kindergeld genau ,so wie wir in der Bundesrepublik durch Umlagen auf die Lohn- und Gehaltssumme der Betriebe aufbringen; zumeist erheben sie auch ebenso wie wir in der Bundesrepublik Beiträge der Selbständigen für deren Kinder.
    Der einzige Unterschied zwischen uns und den anderen westeuropäischen Ländern besteht darin, daß wir einen Umlagesatz von durchschnittlich 1 % haben, während jedes unserer Nachbarländer mindestens 5 % — meistens noch ganz erheblich mehr



    Bundesminister Dr. Wuermeling
    — als Abgabe auf die Lohn- und Gehaltssumme erhebt. Ich lege mir immer wieder die Frage vor — ich bitte auch die Gegner unseres Aufbringungssystems, das einmal zu tun —, warum in der Bundesrepublik bei viel geringeren Beiträgen das falsch, schlecht oder gar „schreiendes Unrecht" sein soll, was bei vielfach höheren Beiträgen in Holland, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Italien, was in Spanien und Portugal, was in der Schweiz und was auch in Osterreich seit Jahren unangefochten praktiziert wird.
    Wir müssen einmal die These aus der öffentlichen Diskussion herausbringen, daß unser bisheriges Aufbringungssystem eine Erfindung irgendwelcher eigenwilliger CDU-Politiker sei. Wir müssen einmal vor aller Öffentlichkeit klarlegen, daß dieses System in der ganzen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und weit darüber hinaus seit Jahren bestens funktioniert. Ich meine, das sollte man bei allen Meinungsverschiedenheiten doch sachlich anerkennen, auch wenn man ein anderes System für richtiger hält.
    Ich kenne sehr wohl die Einwände, die bezüglich der lohnintensiven Betriebe erhoben werden. Diese Betriebe werden bei allen lohnbezogenen Abgaben stärker als die anderen belastet. Aber das ist doch in unseren Nachbarländern auch nicht anders. Im übrigen sollte man dieses Problem nicht am kleinsten Objekt, dem Kindergeld, allein aufhängen. Wegen der Sorgen des Mittelstandes, die von uns geteilt werden, ist das Problem generell durch das Arbeitsministerium in aller Breite aufgegriffen worden. Die Frage wird das Hohe Haus zu gegebener Zeit noch gründlich beschäftigen.
    Wenn ich hier diese wenigen rein sachlichen Feststellungen treffe, dann ist es mir nicht darum zu tun, eine Verteidigungs- oder Rechtfertigungsoder gar rechthaberische Rede für unser bisheriges Kindergeldaufbringungssystem zu halten, nachdem ich zur Aufbringung der neuen Mittel aus dem Bundeshaushalt, also zur Verwirklichung der Wünsche der Gegner unseres Aufbringungssystems, ja gesagt habe. Es ist mir nur darum zu tun, hier die Atmosphäre endlich einmal zu entgiften, die Frage aus der rein parteipolitischen Schlagwortagitation herauszuheben und auf den Boden der Sachlichkeit zu stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich meine, wir müßten über solche Fragen in diesem Hause auch einmal so reden können, daß nicht lediglich die Tendenz gilt, Wählerstimmen zu gewinnen, indem man für die Freistellung von Abgaben eintritt und dabei nichts darüber sagt, in welchem Ausmaß die zu entlastenden Kreise bei Zahlung aus Steuermitteln vielleicht noch stärker als bisher an der Aufbringung beteiligt würden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Ich will die Frage jetzt nicht vertiefen; man kann darüber sehr lange hin und her argumentieren. Aber ich meine, daß wir darüber in Ruhe und Nüchternheit an Hand von Zahlen, die zu beschaffen sind, einmal reden können.
    Ich darf noch eines rein sachlich feststellen. Der selbständige Mittelstand bringt bei unserem jetzigen Aufbringungssystem fesgtestelltermaßen nur etwa ein Drittel der für seine Kinder benötigten Kindergelder aus eigenen Beiträgen auf, während die restlichen zwei Drittel vorwiegend aus der einprozentigen Lohnsummenabgabe, vor allem der größeren Betriebe, entnommen werden. Ich bin davon überzeugt, daß der selbständige Mittelstand — andere mögen anderer Meinung sein — an der Aufbringung des Kindergeldes stärker als bisher beteiligt würde, wenn das Kindergeld den allgemeinen Steuermitteln entnommen würde, weil wir nämlich da nicht so weitgehende Schutz- und Entlastungsvorschriften für den „Kleinen" haben, wie unser jetziges Aufbringungssystem das vorsieht.
    Noch eines. An Verwaltungskosten für die Einziehung und Auszahlung — das darf doch auch einmal öffentlich gesagt werden — entstehen bei unserem jetzigen System ganze 2,3 % der ausgezahlten Kindergelder. Ich habe keinen Zweifel daran, daß das der international niedrigste Verwaltungskostensatz ist, der durch unser angeblich „schlechtestes Kindergeldgesetz der Welt" erreicht wird.
    Man hat mir gesagt: Du bist umgefallen in deiner Meinung. Mir liegt an einer Erklärung dahin, daß ich der Kindergeldaufbringung aus allgemeinen Steuermitteln nicht etwa deshalb zugestimmt habe, weil ich meine Überzeugung von der Richtigkeit und der besseren Qualität unseres Aufbringungssystems aufgegeben hätte, sondern lediglich deshalb, weil ich weiß, daß wir über das bisherige Aufbringungssystem politisch keinen weiteren Ausbau der Kindergeldleistungen durchsetzen können.
    Wenn ich aber nun meinerseits mit meinen politischen Freunden der Sache wegen, um die es geht, in dieser Weise zu einem Kompromiß die Hand reiche, dann ist, glaube ich, die Bitte nicht unbescheiden, auch die Opposition möge ihrerseits bereit sein, einem vernünftigen Gesamtkompromiß bei der endgültigen Regelung zuzustimmen,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Endgültige Lösung?)

    das in erster Linie unseren Familien hilft, bei dem man auf geringstmöglichen Verwaltungsaufwand bedacht ist und das das Vernünftige, Zweckmäßige und Gesunde der beiden gegensätzlichen Grundkonzeptionen zweckentsprechend zur Geltung bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir haben Zeit genug, über das Wie nachzudenken,

    (Abg. Dr. Schellenberg: Leider nicht mehr!)

    bis der neue Bundestag in der Lage ist, die endgültige Regelung zu treffen. Aber wir sollten uns schon hier und heute darüber einig sein, daß wir im ganzen Hause zuerst an unsere Familien denken und in dieser Zielsetzung die widerstreitenden Grundauffassungen auf eine gemeinsame Linie bringen müßten. Ich glaube, wir erweisen gemeinsam unseren Familien den besten Dienst, wenn wir allseits auf jede Diffamierungskampagne gegen dieses oder jenes Aufbringungssystem verzichten und mit sachlichen Argumenten für und wider verhandeln.



    Bundesminister Dr. Wuermeling
    Ich darf noch einen Augenblick bei den familienpolitischen Beanstandungen verweilen und in meine Antwort an Frau Kollegin Schanzenbach noch ein wenig mehr einbauen, als sie gefragt hat. Denn sie hat nur gefragt nach dem, was ihr noch an Wünschen offenzustehen scheint. Zum Teil hat sie mich allerdings nach Dingen gefragt, auf die der Familien- und Jugendminister nun wirklich von sich aus keinen Einfluß ausüben kann, erst recht nicht angesichts des Inhalts und Wortlauts des von Ihnen erstrittenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Zuständigkeiten des Bundes. Jetzt sind mir eher die Hände noch mehr gebunden als früher.
    Das gilt besonders für die Frage, warum zuwenig Kindergärten vorhanden sind. Es ist schon erwähnt worden, daß der Familien- und Jugendminister nicht von zentraler Stelle aus daran mitzuwirken hat, ob in der einzelnen Gemeinde dieser oder jener Kindergarten einzurichten ist oder wie viele Kindergärten einzurichten sind. Das ist wohl klar. Ich bemühe mich, über das neue Jugendwohlfahrtsgesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen — soweit der Bund das tun kann —, daß möglichst viele Kindergärten eingerichtet werden, gerade im Interesse der Frauen — und ich meine jetzt nur diese —, die wirklich aus Not gezwungen sind, berufstätig zu sein und ihre Kinder tagsüber zweckmäßig unterzubringen.
    Lassen Sie mich jedoch der sehr negativen Bilanz, die Frau Kollegin Schanzenbach soeben aufgemacht hat, einmal eine andere Bilanz gegenüberstellen. Ich stelle der negativen Bilanz der Frau Kollegin Schanzenbach dabei nicht nur das gegenüber, was der Herr Bundeskanzler in allgemeinen Grundsatzerklärungen gefordert hat, sondern auch das, was ich meinerseits ganz konkret in acht Punkten vor acht Jahren, als ich das Familienministerium einrichten sollte, als Ziele und Aufgaben unserer Familienpolitik herausgestellt habe. Nach der Kritik, die wir eben gehört haben, scheint es mir doch geboten zu sein, auch einmal das Positive nachdrücklich herauszustellen. Ich will es kurz machen, sozusagen im Vorbeifliegen. Meine Forderungen habe ich seinerzeit auf einer größeren Kundgebung in Köln aufgestellt. Ich will alle acht Punkte des Programms kurz durchgehen.
    Die erste Forderung lautete: familiengerechter Wohnungsbau. Unser Zweites Wohnungsbau- und Familienheimgesetz hat eine ganze Reihe von vorbildlichen familienpolitischen Regelungen gebracht, die international höchste Anerkennung gefunden haben: Vorrang für Kinderreiche bei der Zuteilung von öffentlichen Geldern für den Wohnungsbau, für Baudarlehen, für Zinszuschüsse und Mietbeihilfen, also öffentlicher Mittel, bei denen die Höhe der Unterstützung mit der Zahl der Familienangehörigen steigt. Ferner ist die Auflockerung der raumbeengenden Vorschriften zu nennen, insbesondere die Einbeziehung eines zweiten Kinderschlafzimmers in den Wohnungsbau in all den Fällen, in denen es vom künftigen Mieter oder vom Bauwilligen gewünscht wird.
    Hier sind die jungen Familien erwähnt worden. Ich erinnere an die vom Herrn Kollegen Lücke im Einvernehmen mit mir eingeleitete Aktion „Junge Familien", bei der den jungen Familien zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn das Eigenkapital fehlt.
    Ich erinnere weiter daran, daß wir schon vor Jahren das sogenannte Heiratssparen durch eine Vereinbarung mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingeführt haben, das jungen Paaren, die zwei Jahre lang bestimmte Beträge auf der Sparkasse angesammelt haben, die Aussicht eröffnet, denselben Betrag, den sie angespart haben, nun noch einmal als zinsverbilligtes Darlehen von der öffentlichen Sparkasse zu erhalten. Es ist inzwischen gelungen, diese Regelung noch dadurch wesentlich attraktiver zu gestalten, daß nach einer Bestimmung des Sparprämiengesetzes die Frist für die Zahlung der Sparprämien von fünf auf zwei Jahre heruntergesetzt wird, wenn das junge Paar heiratet. Auf diesem Wege haben wir sogar schon eine Art von Heirats- oder Aussteuerbeihilfe, wenn auch in kleinem Umfang, für unsere jungen Paare ermöglicht.
    Es ist übrigens vorgesehen, daß der Kreis der bevorzugten Familien mit Kindern bei der Zuteilung von öffentlichen Mitteln zum Wohnungsbau — das sind die neuen CDU-Anträge — noch ausgeweitet wird und daß auch der Empfängerkreis von Mietbeihilfen so erweitert wird, daß künftig auch Familien des Mittelstandes erforderlichenfalls in den Genuß von Miet- und Lastenbeihilfen kommen können.
    Eine Feststellung zu unserer Wohnungsbaupolitik scheint mir gerade familienpolitisch von besonderer Wichtigkeit zu sein: Der Anteil der Kleinwohnungen — Kleinwohnungen bis zu drei Räumen einschließlich Küche, also die Ein- und Zweizimmerwohnungen — ist beim Wohnungsbau von 1953 bis 1959 von 59 % auf 31 % zurückgegangen, und um diese 28 % Differenz ist der Anteil der größeren Wohnungen von 41 % auf 69 % in diesen Jahren angestiegen. Sie sehen also deutlich, daß wir den Forderungen nach familiengerechtem Wohnungsbau —Platz und Raum für Kinder — durch unsere Wohnungsbaugesetzgebung wirksam Rechnung getragen haben.
    Meine zweite Kölner Forderung lautete: Bevorzugte Förderung des Familieneigenheims! Das Wohnungsbaugesetz und das Familienheimgesetz sichern dem Eigenheim in allen sozialen Schichten grundsätzlich den Vorrang vor der kollektiven Mietkaserne. So sollen u. a. die öffentlichen Förderungsmittel für Eigenheime grundsätzlich um 10 % höher bemessen werden als für gleichartige Mietwohnungen. Sie wissen, daß Familien mit drei und mehr Kindern für jedes dritte und weitere Kind ein zinsloses Familienzusatzdarlehen erhalten, das bisher 1500 DM beträgt und jetzt auf 2000 DM erhöht werden soll.
    Wenn in dem Wohnungsbaugesetz steht, daß die Bewilligung öffentlicher Mittel für den Bau von Mietwohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern davon abhängig gemacht werden kann, daß das



    Bundesminister Dr. Wuermeling
    Eigenheim als Eigentum bzw. Eigentumswohnung den späteren Bewohnern auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen übertragen wird, dann soll damit bewußt und betont ein Abbau des Kollektiveigentums der Gesellschaften und Genossenschaften erfolgen und eine Förderung des Aufbaues von Privateigentum an Familienheimen ermöglicht werden, und das ist ein Kernstück echter Sozialreform. Wenn die vielfach nicht in unserem Sinne eingestellten Bewilligungsbehörden von all den Möglichkeiten und Chancen dieses Gesetzes auch da etwas mehr Gebrauch machten, wo wir die politischen Verhältnisse nicht in der Hand haben, wären wir in der Schaffung und Förderung der Eigenheime fur unsere Familien wesentlich weiter.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Immerhin sind aber unter diesen günstigen Umständen in den letzten Jahren insgesamt 1 400 000 Eigenheime gebaut worden, davon etwa 40 % im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues.
    Meine Damen und Herren, ich pflege bei der Behandlung der familienpolitischen Fragen den familiengerechten Wohnungs- und Eigenheimbau immer wieder an die Spitze zu stellen, weil ich der Meinung bin, das A und O jeder Familienpolitik ist und bleibt der familiengerechte Wohnungsbau. Lassen Sie mich, wenn es vielleicht auch nicht allzu üblich ist, auch hier einmal als Familienminister dem Wohnungsbauminister ein Wort des Dankes dafür sagen, daß er für diese Aufgabe des Familienheimbaues immer in vorbildlicher Weise Verständnis gezeigt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine dritte Kölner Forderung lautete: Familiengerechter Lohn durch Kindergeld! Am besten kann man wohl die Wandlung der familienpolitischen Atmosphäre daran erkennen, daß ich damals die heute ganz bescheiden scheinende Forderung gestellt habe, in der Privatwirtschaft sollten 20 DM Kindergeld vom dritten Kind ab gezahlt werden. Sie wissen, daß wir dann durch das Gesetz von 1954 vom 1. Januar 1955 an gleich auf 25 DM gekommen sind, im Jahre 1957 auf 30 DM und im .Jahre 1959 auf 40 DM, also genau auf den doppelten Betrag dessen, was wir im Jahre 1953 als Forderung angemeldet haben.
    Aber grundsätzlich noch bedeutsamer ist und bleibt der Fortschritt, den wir nun in jüngster Zeit sichern konnten, nämlich die Ausweitung des Kindergeldes auf Zweitkinder. Sie wissen um den Entwurf des Bundeskabinetts, Sie wissen um die Bereitstellung aus öffentlichen Mitteln, über die ich schon gesprochen habe.
    Aber es soll auch einmal gesagt werden, wie sich die Mittel für das Kindergeld in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir haben vor sechs Jahren .einen Jahresbetrag von 450 Millionen DM im Rahmen der Kindergeldgesetzgebung aus den aufkommenden Beiträgen zur Verfügung gestellt. Im vergangenen Jahr waren es ab drittem Kind bereits 750 Millionen DM. Wenn wir jetzt zusätzlich einen Jahresbetrag von 500 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt bekommen, erhöhen sich die 450 Millionen DM
    von vor sieben Jahren auf 1250 Millionen DM. Meine Damen und Herren, man kann wirklich nicht sagen, Fortschritte seien auf diesem schwierigen Gebiet nicht erzielt worden.
    Gewiß, es ist die Einkommensgrenze für Zweitkindergeld vorgesehen und muß vorläufig bestehen. Würde die Einkommensgrenze aufgehoben, wären fast weitere 500 Millionen DM erforderlich. Sie können in diesem Jahr aus Haushaltsmitteln und auch anders nicht aufgebracht werden. Es wird Aufgabe des nächsten Bundestages sein, diese Frage zu lösen.
    Sowohl der Herr Bundeskanzler als auch ich selbst haben immer wieder die Erklärung abgegeben: Der Weg zum Kindergeld fur Zweitkinder muß schrittweise, muß etappenweise gegangen werden. Ein großer Schritt wird getan und eine wesentliche Etappe wird nun dadurch erreicht, daß alle diejenigen, die so wenig Einkommen haben, daß ihnen nicht einmal die Begünstigungen der Steuergesetzgebung zuteil werden, das bekommen, was den Mittleren und Großen durch die Steuergesetzgebung bisher ohnehin schon zugefallen ist. Hier handelt es sich also nicht um einen ungerechten Akt irgendeiner Fürsorgepolitik, sondern ausgesprochen um einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit, indem den Kleinen als Kindergeld das gegeben wird, was die Mittleren und Großen über die Steuer bereits haben.
    Meine Damen und Herren, meine vierte Kölner Forderung lautete: Erhöhung der Kinderzuschläge für alle Rentenempfänger. Dazu eine grundsätzliche Vorbemerkung.
    Es wird immer wieder beanstandet, daß die Rentenempfänger kein Kindergeld erhalten. Meine Damen und Herren, das hängt mit unserer Auffassung zusammen, daß die Rentenempfänger bezüglich der Gewährung der Familienzulagen deshalb nicht in die Kindergeldgesetzgebung einbezogen werden sollen, weil sie schon vom ersten Kind an Kindergeld brauchen und weil es viel einfacher und zweckmäßiger ist, dieses Kindergeld als Kinderzuschlag zu den Renten durch dieselbe Kasse zu zahlen, als daß für die Rentenempfänner lediglich für die Kindergeldauszahlung ein zusätzlicher Verwaltungsgang geschaffen wird.

    (Beifall hei der CDU/CSU.)

    Es ist also ein technischer Grund auf der einen und ein sachlicher Grund auf der anderen Seite, der Lane der Rentner Rechnung zu tragen. Darum wurde damals schon die Forderung gestellt: Kindergeld getrennt für die Schaffenden ah drittem Kind und für die Rentenempfänger ab erstem Kind.
    Lassen Sie mich nun einmal kurz durchgehen, meine Damen und Herren, wie sich die Kinderzuschläge in der Rentengesetzgebung entwickelt haben. In der gesetzlichen Altersversorgung — Angestellten- und Invalidenversicherung — hatten wir 1953 Zuschüsse für alle Kinder von 20 DM monatlich. Sie sind heute in der gesamten Altersversicherung auf über 40 DM gestiegen. sind also ah erstem Kind auf den Satz erhöht worden, der ab drittem Kind bisher in der privaten Wirtschaft dem Arbeitnehmer und dem Selbständigen gezahlt wird.



    Bundesminister Dr. Wuermeling
    Zum zweiten. In der Kriegsopferversorgung — ich will nicht zuviele Einzelheiten bringen, sondern nur diese Zahlen nennen — erhielt eine Kriegerwitwe mit einem Kind im Jahre 1953 einschließlich Ausgleichsrente 136 DM, heute erhält sie mit Ausgleichsrente 310 DM. Bei zwei Kindern waren es damals 172 und sind es heute 400 DM. Bei drei Kindern sind es statt 203 DM 530 DM. Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen sagen, daß es mir immer ein besonderes Anliegen war, gerade bei den Kindern, denen der Krieg den Vater genommen hatte, mit allen denkbaren Kräften dafür zu sorgen, daß ihnen nun nicht auch die Mutter dadurch genommen wurde, daß sie aus wirtschaftlicher Not gezwungen ist, eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Sätze in der Witwen- und Waisenversorgung sind jetzt so — es kommen noch Ausbildungsbeihilfen hinzu —, daß ein unbedingter Zwang zur Aufnahme einer Berufstätigkeit für die Kriegerwitwen nicht mehr besteht. Ich glaube, daß wir damit einer ganz besonderen Pflicht genügt haben.
    Der dritte Bereich ist der des Lastenausgleichsgesetzes. Die Kinderzuschläge betrugen damals 27,50 DM und betragen heute 47 DM. Sie sollen nach der vorgesehenen Novelle weiter erhöht werden. Diese Kinderzuschläge haben der Höhe nach immer an der Spitze gelegen.
    Auch bei der Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe erfolgte seit 1953 eine Verdoppelung der Familienzuschläge, und eine weitere Verbesserung um 50 v. H. steht nach dem neuen Kindergeldgesetz bevor.
    Ähnlich haben sich die Fürsorgeleistungen für die Kinder entwickelt, ohne daß der Bund hier ein unmittelbares Bestimmungsrecht hatte.
    Ich darf zur Forderung Nr. 4 zusammenfassend feststellen: Alle Zusatzleistungen für Kinder in den Bereichen der Sozialrenten sind kräftig angehoben worden. Sie setzen überall bereits beim ersten Kind ein und betragen fast allgemein ab erstem Kind 40 DM im Monat, vielfach auch mehr. Wir dürfen mit Befriedigung feststellen, daß wir mit diesen Sätzen für unsere Rentenempfänger in Westeuropa an der Spitze stehen.
    Die fünfte Forderung: Steuergerechtigkeit für unsere Familien. Sie kennen die Freibeträge. Ich will nicht viel Einzelheiten nennen. Schlußergebnis ist: Durch Verdoppelung des monatlichen steuerfreien Einkommens der Familie mit Kindern sind heute 70 % der Familien mit zwei Kindern, 80 % der Familien mit drei Kindern und 90 % der Familien mit vier und mehr Kindern von der Zahlung der Lohnbzw. Einkommensteuer völlig befreit. Hinzu kommt eine Fülle zusätzlicher und zum Teil neuer steuerlicher Vergünstigungen: bei auswärtiger Unterbringung von Kindern zu Schul- und Berufsausbildungszwecken, bei wegen körperlicher und geistiger Gebrechen erwerbsunfähigen Kindern, bei Beschäftigung einer Hausgehilfin, und trotz des Gleichberechtigungsgesetzes haben wir auch die Absetzbarkeit der Aufwendungen für die Aussteuer von
    Töchtern unter weitherzigen Voraussetzungen wiederhergestellt. — Auch was die Steuerbegünstigung der Familie angeht, steht die Bundesrepublik an der Spitze aller europäischen Länder.
    Sechste Kölner Forderung: Familienermäßigungen bei der Bundesbahn. Sie wurde 1956 erstmals erfüllt mit der 50 %igen Ermäßigung für Kinder kinderreicher Familien zwischen 10 und 18 Jahren. 1957 kam dann die Ausdehnung dieser Vergünstigung auf Kinder bis zum 25. Lebensjahr, soweit diese noch in Ausbildung stehen. Ich weiß, weil ich immer wieder darauf angesprochen werde, wie gerade diese Vergünstigung von unseren Vätern und Müttern draußen im Lande ganz besonders dankbar begrüßt wird.
    Mit der siebenten Kölner Forderung komme ich auf ein Thema, das von Frau Kollegin Schanzenbach angesprochen worden ist: Schutz unserer Mütter. Mit . zu den wichtigsten Förderungsmaßnahmen gehört die Förderung der Müttererholung durch den Bund. Auch das ist etwas Neues, was wir früher nicht hatten. Sie setzte 1955 mit einem Bundeszuschuß von einer Million DM ein. Seit 1956 wurde der Bundeszuschuß doppelt so hoch angesetzt. Wir haben heute in der Bundesrepublik insgesamt 172 Müttergenesungsheime mit einer Aufnahmekapazität je Jahr von mehr als 80 000 erholungsbedürftigen Müttern.
    Weiter: Die Förderung der Familienferienerholung aus Bundeshaushaltsmitteln ist inzwischen ebenfalls Wirklichkeit geworden. 1957 war es noch eine Million DM, heute ist es Jahr für Jahr schon der dophelte Betrag. Wir haben es dahin gebracht — natürlich sind das nur erste Ansätze —, rund 2500 Ferienplätze in Heimen und Feriendörfern bereitzustellen — nicht von Staats wegen, sondern über freie Organisationen —, Ferienplätze, welche nun denjenigen Familien zur Verfügung stehen, die sich teure Hotels und Pensionen nicht leisten können. Den Müttern im besonderen dient die Förderung des Familienpflege- und Dorfhelferinnendienstes. Hier werden — neben Hilfen aus dem Grünen Plan — Mittel aus dem Bundesjugendplan für die Schulung hauptund ehrenamtlicher Lehrkräfte und für den Bau von Wohnheimen in Verbindung mit Ausbildungsstätten gegeben. Das in Beratung befindliche Bundessozialhilfegesetz soll außerdem künftig finanzielle Möglichkeiten bieten, überlasteten Müttern in gesundheitlichen Krisenzeiten eine Familien- und Hauspflegerin an die Seite zu stellen.
    Zu diesen direkten Hilfen müssen auch vorsorgende Maßnahmen in Gestalt einer Mädchenbildungsarbeit treten, die der Vorbereitung auf das Leben als Frau und Mutter dient. Neuerdings ist diese Förderung aus dem Bundesjugendplan noch ausgedehnt auf freiwillige soziale Dienste der Jugend. Gegenüber mancher Anfeindung, die die Aktion „Gemeinsinn" erfahren hat, möchte ich erklären, daß die Bundesregierung und vor allem der Bundesjugendminister es nur begrüßen kann, wenn junge Mädchen freiwillig und aus eigener Verantwortung sich bereit finden, in sozialen Einrichtungen und nicht zuletzt auch in Familien mitzuhelfen.



    Bundesminister Dr. Wuermeling
    Ich habe deshalb aus Mitteln des Bundesjugendplanes Gelder zur Verfügung gestellt, damit unsere jungen Mädchen und Frauen einen solchen freiwilligen und unbezahlt geleisteten sozialen Dienst nunmehr wohlvorbereitet durch Einführungskurse und wohlgeleitet durch sachverständige pädagogische Anweisung und Auswertung tun können.
    Mir ist da ein Protest eines Funktionärs einer Gewerkschaft zugegangen, ich hätte hierdurch Mittel aus dem Bundesjugendplan „zweckentfremdet". Ich möchte feststellen: wenn wir einmal an das Gute und nicht an materielle Instinkte in unserer Bevölkerung appellieren, dann liegt das genau im Sinne des Bundesjugendplans und auch im Sinne der Jugend.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir lassen uns von keinem Gewerkschaftsfunktionär verbieten, auch in Zukunft an das Gute in unserer Bevölkerung zu appellieren.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es geht nicht an, daß man immer nur mit materiellen Forderungen auf Hebung des Lebensstandards kommt, sondern es muß auch einmal an Opferbereitschaft und Edelsinn appelliert werden. Sie werden es erlebt haben — ich habe es immer wieder erlebt —: bei unserer Jugend im Lande draußen kommt dieser Appell immer positiv an. Unsere junge Generation ist ja gar nicht schlechter als die anderer, früherer Zeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie ist — das müssen wir leider sagen — nur „schlechter dran", weil die Erwachsenenwelt heute so viel Ungünstiges auf sie niederprasseln läßt.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Hier sollten wir ansetzen. Wir sollten als Erwachsene der Jugend mit dem rechten Beispiel vorangehen und an das Gute in ihr appellieren. Nochmals: die Jugend ist nicht schlechter als früher, wenn wir sie ernst nehmen und ihr helfen. Ich habe es in Gesprächen im Lande draußen immer wieder erlebt, wie jeder Appell an das Gute ein gesundes und erfreuliches Echo findet und wie die Jugend dankbar und bereit ist, wenn sie vor praktische Hilfsaufgaben gestellt wird, gern opferbereit und ohne Jagd nach klingendem Lohn zuzugreifen.
    Weiter die Förderung der Ehe- und Elternberatung, auch ein sehr wichtiges familienpolitisches Thema! Im vergangenen Jahr wurden erstmals Bundesmittel bereitgestellt. Besonders unsere Frauen und Mütter, die heute draußen die Hauptlast der Erziehung tragen, erkennen diese Förderung immer wieder dankbar an, und sie wird im Jahre 1961 um 50% erhöht werden.
    Nochmals die Entlastung der Mütter! Für den Wasserleitungsbau in den einzelnen Gemeinden allerdings kann der Bundesfamilien- und Jugendminister genauso wenig sorgen, wie er für die Kindergärten in den einzelnen Gemeinden sorgen kann. Sie dürfen aber sicher sein, daß ich in der Zusammenarbeit im Kabinett für die Förderung der bäuerlichen Familienhaushalte, für .die Maßnahmen zur
    Entlastung unserer Landfrauen, die heute die geplagtesten Frauen in der gesamten Bundesrepublik sind, immer mit größtem Nachdruck eingetreten bin, und da wird ja im Rahmen des Grünen Plans und zum Teil auch des Landjugendplans einiges getan.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die achte und letzte Forderung — damit schließe ich diesen Überblick ab — lautete: rechtliche Sicherung für Bestand und Zusammenhalt der Familie. Da hatte ich damals schon, ich sage es ganz offen, die Problematik unseres Ehescheidungsrechts im Auge. Sie wissen, daß bei uns immer noch gewisse Bestimmungen aüs der Hitlerzeit gelten — sie sind durch die Alliierten damals in neuer Fassung aufrechterhalten worden —, die die bürgerliche Ehescheidung selbst gegen den Willen des die Treue haltenden unschuldigen Ehegatten zulassen und darüber hinaus die staatliche Sanktionierung des Ehebruchs durch spätere Heirat ermöglichen. Wir wollen, meine Damen und Herren, Schutz von Ehe und Familie und mehr Schutz für unschuldig verlassene Frauen und Kinder.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich spreche davon gelegentlich in Reden draußen im Lande, die Sie immer so liebenswürdig als „Sonntagsreden" bezeichnen. Nun, werktags muß ich ja auf dem Büro sein. Deshalb bleibt nichts anderes übrig, als daß ich auch mal sonntags draußen spreche. Wenn ich in diesen Reden draußen im Lande hinzufüge: mehr Schutz, als sozialistische und liberale Politiker zugestehen wollen, dann erinnere ich damit doch nur daran, daß es in dieser Frage des Ehescheidungsrechts zwischen den Politikern mit betont christlicher Programmatik und den Liberalen und den Sozialisten immer gründliche Meinungsverschiedenheiten gegeben hat.

    (Beifall in der Mitte.)