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    Deutscher Bundestag 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 8677 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Außenwirtschaftsgesetz (Drucksache 2598) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Reichsvermögen-Gesetz (Drucksache 2599) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 8677 D Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2563, zu 2563, Nachtrag zu 2563) — Zweite und dritte Beratung — 8678 B Entwurf eines Gesetzes über die Einstufung einzelner Gruppen von Pflichtversicherten in die Beitragsklassen der Arbeiterrentenversicherung (Drucksache 2459) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 23. November 1957 über Flüchtlingsseeleute (Drucksache 2536) — Erste Beratung — 8678 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Schiffsbankgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 2544) — Erste Beratung — . . . . 8678 D Entwurf eines Gesetzes über die Wiederinkraftsetzung oder Verlängerung von Polizeiverordnungen usw. (Drucksache 2558) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Oktober 1959 mit dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit (Drucksache 2570) — Erste Beratung — 8678 D Entwurf eines Gesetzes zu der Entscheidung des Rates der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) vom 12. Juni 1959 über ,die Annahme von Strahlenschutzvorschriften (Drucksache 2581) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. September 1960 mit der Argentinischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2582) — Erste Beratung — 8679 A Entwurf eines Gesetzes zu ,dem Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2583) Erste Beratung — . . . 8679 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern (Drucksache 2584) — Erste Beratung — 8679 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 24. Oktober 1956 über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Drucksache 2585) — Erste Beratung — 8679 B Entwurf eines Gesetzes über eine Kreditermächtigung aus Anlaß der Erhöhung des Beitrages der Bundesrepublik Deutschland an den Europäischen Fonds (Drucksache 2338); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2553, zu 2553) — Zweite und dritte Beratung — 8679 C Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 12. November 1959 über den vorläufigen Beitritt Tunesiens zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 2356) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2568) — Zweite und dritte Beratung — 8679 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. Februar 1960 mit der Vereinigten Arabischen Republik über den Luftverkehr (Drucksache 2286); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2603) — Zweite und dritte Beratung — 8680 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. April 1960 mit Spanien über den Luftverkehr (Drucksache 2348) ; Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2604) — Zweite und dritte Beratung — 8680 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. Juli 1960 mit der Republik Pakistan über den Luftverkehr (Drucksache 2349); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2605) — Zweite und dritte Beratung — 8680 C Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Straßenverkehrsunfallstatistik (StVUnfG) (Drucksache 2310); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2606) —'Zweite und dritte Beratung — 8680 D Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag der Abg. Brück, Rösing, Lermer, Mengelkamp und Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung der Verkehrssicherheit (Drucksachen 1471, 2551) 8681 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Meyer (Frankfurt), Dr. Zimmer u. Gen. betr. Konferenzen europäischer Fachminister (Drucksachen 2290, 2555) 8681 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks der ehemaligen Infanteriekaserne in Mülheim (Ruhr) (Drucksachen 2441, 2567) 8681 B Entwurf einer Sechsundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw. — 1. Halbjahr 1961) (Drucksachen 2411, 2569) . . 8681 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines Teils der ehem. Artillerie-Kaserne in Göttingen-Weende (Drucksache 2579) 8681 C Antrag der Abg. Seither, Corterier, Erler, Frau Herklotz, Rimmelspacher u. Gen. betr. Bundesmittel für die durch die Blauschimmelkrankheit geschädigten Tabakbaubetriebe (Drucksache 2471) . . . . 8681 D Sammelübersicht 33 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2572) 8681 D Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 24, Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (Drucksachen 2516, zu 2516) 8682 A Einzelplan 25, Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksache 2517) Dr. Brecht (SPD) . . . . 8682 C, 8708 C Mick (CDU/CSU) 8691 D Dr. Will (FDP) . . . . 8693 D, 8713 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 8697 B Lücke, Bundesminister 8703 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) 8709 D Dewald (SPD) 8710 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . 8710D, 8712 A Reitz (SPD) 8711 A Einzelplan 26, Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2518, zu 2518) Jaksch (SPD) 8713 D Kuntscher (CDU/CSU) 8717 A Dr. Rutschke (FDP) 8718 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 III Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 8719 D Kraft (CDU/CSU) . . . . . . . 8720 C Reitzner (SPD) . . . . . . . . 8721 D Dr. von Merkatz, Bundesminister . 8723 C Rehs (SPD) 8726 A Windelen (CDU/CSU) . . . . . 8726 A Einzelplan 29, Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksache 2521) Dr. Aigner (CDU/CSU) . . . . 8726 D Frau Schanzenbach (SPD) 8727 D, 8751 C Spitzmüller (FDP) . . . . . . . 8733 A Frau Krappe (SPD) . . . . . . . 8735 A Frau Welter (Aachen) (CDU/CSU) . 8736 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 8737 B Dr. Wuermeling, Bundesminister . 8739 A Frau Keilhack (SPD) . . . . . . 8746 D Frau Dr. h. c. Weber (Essen) (CDU/CSU) 8749 D Einzelplan 31, Geschäftsbereich des Bundesministers für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (Drucksachen 2522, zu 2522) Memmel (CDU/CSU) 8752 B Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung (Drucksache 2528) Dr. Aigner (CDU/CSU) . 8753 B, 8754 A Haushaltsgesetz 1961 (Drucksache 2529) Dr. Vogel (CDU/CSU) . 8754 B, 8755 D Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 8754 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . . 8755 A Schoettle (SPD) . . . . . . . . 8756 A Nächste Sitzung . . . . . . . 8756 D Anlagen 8757 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8677 152. Sitzung Bonn, den 16. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8757 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 18. 3. Altmaier 18. 3. Dr. Atzenroth 16. 3. Dr. Baade 17. 3. Dr. Becker (Mönchengladbach) 17. 3. Berkhan 18. 3. Dr. Besold 17. 3. Fürst von Bismarck 15. 4. Caspers 1. 4. Dr. Conning 16. 3. Dr. Deist 16. 3. Demmelmeier 18. 3. Diebäcker 16. 3. Döring (Düsseldorf) 16.3. Dowidat 18. 3. Dr. Eckhardt 17. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Engelbrecht-Greve 25.3. Enk 31.3. Dr. Franz 17. 3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 3. Funk 18. 3. Dr. Furler 17. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Greve 17. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn 17. 3. Hauffe 22. 4. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Heiland 16. 3. Dr. Graf Henckel 16. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Härauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17.3. Jacobi 17.3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Keuning 16. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Leber 18. 3. Lohmar 17. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18. 3. Lulay 8. 4. Mauk 16. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Metzger 16. 3. Müller (Worms) 16. 3. Neubauer 17.3. Odenthal 18. 3. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Prennel 17. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 18.3. Ruhnke 25.3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 17. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorfen) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Stauch 16. 3. Stingl 18. 3. Frau Strobel 17. 3. Wagner 17. 3. Welke 17. 3. Anlage 2 Umdruck 785 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: In § 19 Abs. 3 wird der Betrag von 500 000 000 DM um 100 000 000 DM auf 400 000 000 DM gekürzt. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 794 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 25 02 - Allgemeine Bewilligungen - 1. In dem einleitenden Haushaltsvermerk zu II. Ausgabe (Drucksache 2517 S. 2) werden die Zahlen „619" und „890" gestrichen. 2. In Tit. 540 - Darlehen an die Deutsche Bau- und Bodenbank AG für Zwecke der Vor- und Zwischenfinanzierung des Baues von Familienheimen im sozialen Wohnungsbau - (Drucksache 2050 Anlage S. 18) wird der Ansatz von 6 000 000 DM gestrichen. 8758 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 3. Tit. 588 (Drucksache 2050 Anlage S. 24) erhält folgende Fassung: „Tit. 588 Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 Buchstabe b des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) 54 111 100 DM Der Ansatz darf bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 619 überschritten werden. Die Mittel sind übertragbar." Die Erläuterungen zu Tit. 588 erhalten folgende Fassung: „Die Mittel werden neben den Wohnungsbauförderungsmitteln aus Kapitel 25 02 Tit, 580 a) gemäß dem Gesetz über die Gewährung von Zinszuschüssen zur Wohnungsversorgung für junge Familien und für Familien mit geringem Einkommen vom als Zinszuschüsse und Zuschüsse zur Deckung der laufenden Aufwendungen gemäß § 42 Abs. 6 und § 46 Abs. 1 b) des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 523) auf die Dauer von zunächst sieben Jahren gewährt." 4. In Tit. 620 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz a) Gesetzlicher Beitrag des Bundes gemäß § 88 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) für die Länder (ohne Saarland) — (Drucksache 2050 Anlage S. 31) wird der Ansatz von 100 000 000 DM um 300 000 000 DM auf 400 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 890 — Erwerb von Beteiligungen an wohnungswirtschaftlichen Unternehmen in der Form von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 88 Abs. 3 RHO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 34) wird der Ansatz von 10 000 000 DM gestrichen. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 797 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 — (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 14 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 14 Der Bundesminister der Finanzen kann zulassen, daß Ausbildungs- und Erziehungsbeihilfen an Bundesbedienstete nach Maßgabe der vom Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Verteidigung und mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erlassenen Richtlinien gewährt werden." Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 802 Änderungsantrag der Abgeordneten Kraft, Kuntscher, Rehs, Reitzner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 26 02 Tit. 603 — Zuwendungen zur Betreuung der heimatlosen Ausländer — (Drucksache 2050 Anlage S. 16) wird der Ansatz um 210 000 DM auf 540 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Kraft Eichelbaum Kuntscher Hofler Rehs Frau Dr. Rehling Reitzner Dr. Preiß Dr. Hesberg Leukert Dr. Kopf Dr. Ripken Majonica Dr, Czaja Ruf Dr. Wahl Dr. Baron Bühler Manteuffel-Szoege Riedel (Frankfurt) Jaksch Frau Ackermann Wittmer-Eigenbrodt Dr. Mommer Gedat Pöhler Probst (Freiburg) Reitz Dr. Serres Dr. Meyer (Frankfurt) Krüger (Olpe) Frau Renger Epleé Frau Herklotz Anlage 6 Umdruck 806 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: § 3 Abs. 2 a erhält folgende Fassung: „ (2 a) Der Bundesminister der Finanzen kann abweichend von § 47 Abs. 1 der Reichshaushaltsordnung zur verbilligten Beschaffung von Bauland zulassen, daß bundeseigene unbebaute Grundstücke unter dem vollen Wert veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß diese Grundstücke binnen angemessener Frist, die in der Regel drei Jahre nach Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 8759 Abschluß des Kaufvertrages nicht übersteigen soll, zu Zwecken des sozialen Wohnungsbaues bebaut werden. Unterbleibt die Bebauung, so ist das Eigenturn an dem Grundstück gegen Erstattung der Kosten wieder auf den Bund zurückzuübertragen. Der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gemäß § 47 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung bedarf es in diesen Fällen nicht. Das Nähere bestimmen Richtlinien des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wohnungsbau." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 7 Umdruck 807 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 29 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Familien- und Jugendfragen (Drucksachen 2050 Anlage, 2521). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. einen Plan über ein Fünfjahresprogramm für den Bau von Studentenwohnheimen auszuarbeiten und die anteiligen Mittel jeweils in die Haushaltspläne einzusetzen; 2. dem Bundestag his zur Vorlage des Haushaltsplans 1962 über den Stand des Studentenwohnheimbaues zu berichten; 3. die Kostenbeteiligung der Bauträger neu festzulegen und anstelle der unzweckmäßigen Drittelung der Beträge eine Verteilung auf Bauträger, Bund und Länder nach dem Schlüssel 20 : 40 : 40 vorzusehen. Bonn, den 8. März 1961 Frau Krappe Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 823 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Haushaltsgesetz 1961 (Drucksachen 2050, 2529). Der Bundestag wolle beschließen: 29 wird in folgender Fassung wieder eingefügt: „§ 29 Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, mit der Deutschen Bundesbank eine Regelung des bilanzmäßigen Verlustes infolge der Neufestsetzung des Wechselkurses der Deutschen Mark zu treffen und dabei Verpflichtungen bis zum Höchstbetrage von 1 500 000 000 Deutsche Mark einzugehen." Bonn, den 9. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 824 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. A 26 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 530 — Darlehen an ehemalige Kriegsgefangene und politische Häftlinge zum Aufbau oder zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz sowie zur Beschaffung von Wohnraum (einschließlich der Verwaltungs- und sonstigen Kosten der Geldinstitute) — (Drucksache 2050 Anlage S. 33) wird der Ansatz von 28 000 000 DM um 6 000 000 DM auf 34 000 000 DM erhöht. Bonn, den 10. März 1961 Dr. Imle Dr. Bucher und Fraktion Anlage 10 Umdruck 826 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 26 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Drucksachen 2050 Anlage, 2518). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 2602 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 - Zuschüsse zur Erhaltung und Ausweitung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen und zur Förderung der kulturellen Bestrebungen der Flüchtlinge (Drucksache 2050 Anlage S. 14) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 200 000 DM auf 1 200 000 DM erhöht. Bonn, den 14. März 1961 Reitzner Ollenhauer und Fraktion 8760 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961 Anlage 11 Umdruck 830 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 25 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Wohnungsbau (Drucksachen 2050 Anlage, 2517). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 25 02 — Allgemeine Bewilligungen — wird ein neuer Tit. 534 als Leertitel eingefügt: „Tit. 534 Für die Spitzenfinanzierung im Wohnungsbau zugunsten ruckkehrwilliger Evakuierter — DM" Die Mittel sind übertragbar. Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Titel 534: Rückkehrberechtigten und rückkehrwilligen Evakuierten, die nicht lastenausgleichsberechtigt sind, soll die schnellere Rückkehr ermöglicht werden, indem die Ermächtigung erteilt wird, mit Zustimmung des Bundesfinanzministers Bindungsermächtigungen bis zu 30 000 000 DM einzugehen. Diese Mittel sollen für niedrig verzinsliche Darlehen zugunsten der Beschaffung von Wohnungen für diese Evakuierten verwendet werden." Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rollmann.


Rede von Dietrich-Wilhelm Rollmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz befindet sich seit einigen Wochen in der Beratung des zuständigen Ausschusses für Familien- und Jugendfragen. Da aber Frau Kollegin Schanzenbach hier erneut einige Worte zu dieser Novelle gesagt hat, möchte ich mich auch meinerseits für unsere Fraktion dazu äußern. Hier ist wiederum die falsche Behauptung aufgestellt worden, durch diese von der Bundesregierung vorgelegte Novelle solle das Rangverhältnis der behördlichen und der freien Jugendhilfe geändert werden.
Wer einmal das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922, die dazu gegebenen Begründungen und alle einschlägigen Kommentare durchliest, die in den vergangenen Jahrzehnten zu dieser Frage des Rangverhältnisses der behördlichen und der freien
Jugendhilfe in dem Gesetz von 1922 geschrieben worden sind, kann der Ansicht nicht zustimmen, daß durch ,die jetzige Novelle eine Änderung eintreten soll. In diesem Gesetz von 1922 ist bereits festgelegt worden, daß das Jugendamt erst dann tätig werden soll, wenn die Verbände der freien Jugendhilfe trotz der Anregung und Förderung des Jugendamts nicht tätig geworden sind.
Leider ist diese Bestimmung des Gesetzes von 1922 in der Praxis der vergangenen Jahrzehnte und insbesondere in der Praxis der sozialistisch regierten Gemeinden und ihrer Jugendämter nicht eingehalten worden. Aus diesem Grunde war es notwendig, daß die Bundesregierung in einer Novelle nunmehr diesen Grundsatz des Rangverhältnisses von öffentlicher und freier Jugendhilfe so eindeutig faßt, daß es auch künftighin von den sozialistisch regierten Gemeinden nicht umgangen werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ,der Sinn der Formulierungen, die in § 4 Abs. 3 dieser Novelle gefunden worden sind.
Übergeordnet diesem Rangverhältnis zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe ist jedoch das Recht der Eltern, der Personensorgeberechtigten, wie es im § 2 a des Entwurfs heißt, die Grundrichtung der Erziehung des Kindes zu bestimmen. Dieses Recht beinhaltet unserer Auffassung nach auch das Recht der Eltern, darüber zu entscheiden, ob ihre Kinder durch eine freie oder durch eine öffentliche Einrichtung erzogen und betreut werden sollen.
Wir meinen, daß die Sozialdemokraten, die sich in den letzten Monaten in steigendem Maße darum bemüht haben, ihr früher so kühles Verhältnis zu den christlichen Kirchen etwas aufzufrischen, doch etwas mehr Verständnis für die Fragen des Elternrechtes und die Möglichkeiten, von ihm Gebrauch zu machen, entwickeln sollten. Es muß ein für allemal aufhören — wie es heute noch weithin gerade in den sozialistisch regierten Gemeinden die Praxis ist —, daß die Eltern, obwohl sie es manchmal vielleicht anders haben wollen, eigentlich nur die Möglichkeit haben, ihre Kinder in eine öffentliche Einrichtung zu schicken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wissen allerdings, daß das für die sozialistisch regierten Kommunen und ihre Jugendämter unter Umständen eine sehr zweischneidige Sache werden kann. Denn wenn unsere Vorstellungen, ,die in der dem Hause vorgelegten Novelle der Bundesregierung ihren Niederschlag gefunden haben, verwirklicht werden, werden sich in Zukunft möglicherweise mehr Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder in freie Einrichtungen und nicht in kommunale Einrichtungen zu schicken, als es bisher der Fall gewesen ist.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Dieser unserer Absicht, endlich der faktischen Benachteiligung der freien Einrichtungen der Jugendhilfe ein Ende zu machen, dient der § 4 a
8738 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 152. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 16. März 1961
Rollmann
in dem Entwurf der Novelle der Bundesregierung. Nach diesem § 4 a sollen in Zukunft die Einrichtungen der freien Jugendhilfe in dem gleichen Umfang unter Berücksichtigung der Eigenleistung durch öffentliche Mittel gefördert werden wie die öffentlichen Einrichtungen der Jugendhilfe, die ja bisher durch die Steuerkraft der Bürger in vollem Umfang finanziert worden sind.
Wir sind der Ansicht, daß bisher eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung aller Kinder in den freien Einrichtungen dadurch eingetreten ist, daß die Finanzkraft dieser freien Einrichtungen nicht so groß ist wie die der Jugendämter.

(Abg. Dr. Vogel: Sehr richtig!)

Meine Damen und Herren, im § 1 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes von 1922 ist das Recht eines jeden deutschen Kindes auf Erziehung festgelegt. Bisher ist dieses Recht ungleichmäßig gehandhabt worden. Die Kinder, die sich in freien Einrichtungen befunden haben, waren in ihrer materiellen Versorgung faktisch schlechter gestellt als die Kinder, die durch das Jugendamt gefördert worden sind.

(Abg. Frau Schanzenbach: Herr Rollmann, sagen Sie auch etwas über die Zuschüsse, die die freien Verbände bekommen haben!)

Wir meinen, schon aus dem Gleichheitsgrundsatz, auf dessen Beachtung jedes deutsche Kind einen Anspruch hat, ergibt sich die Notwendigkeit einer Lösung wie der des beabsichtigten § 4 a, nach der in Zukunft die Kinder in den freien Einrichtungen finanziell genauso gut gestellt sein sollen wie die Kinder, die sich in öffentlichen Einrichtungen befinden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Sozialdemokraten und ihre Hilfstruppen in den Gewerkschaften oder in den ihnen nahestehenden Berufsarbeiterverbänden haben zu unserem großen Bedauern in den vergangenen Wochen und Monaten überall im Lande eine unerhörte Agitation gegen diese Novelle der Bundesregierung entfaltet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vorhin war von mehreren Seiten von der Gemeinsamkeit der Jugendpolitik die Rede. Eine solche Gemeinsamkeit kann man nicht dadurch einleiten, daß man Gesetzentwürfen der Bundesregierung im Lande eine Tendenz unterstellt, die sie überhaupt nicht besitzen.

(Beifall bei der CDU/CSU).

Wenn Sie hier von einer Gemeinsamkeit der Jugendpolitik reden — wir stimmen diesem Gedanken der Gemeinsamkeit der Jugendpolitik im Grundsatz durchaus zu —, dann stellen Sie bitte an den Anfang dieser Gemeinsamkeit eine faire Behandlung und Beurteilung auch jener Gesetzentwürfe, die von der Bundesregierung eingebracht worden sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich habe vor einigen Tagen einige Zeilen über eine Kundgebung gelesen, die in Hamburg stattgefunden hat. Es handelt sich um eine Kundgebung. der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft im
Deutschen Gewerkschaftsbund. In einer Stellungnahme, die nach dieser Kundgebung herausgegeben wurde, ist diese Novelle, die von der Bundesregierung hier vorgelegt worden ist, als „spanische Novelle" bezeichnet worden.
In einer norddeutschen Zeitung hat eine Journalistin, die Ihnen nähersteht als uns, einen Artikel geschrieben und darin angedeutet, daß dieses Gesetz kein anderes Ziel habe als eine Konfessionalisierung der gesamten Jugendarbeit. In diesem Artikel wird von einem Subsidiaritätsprinzip gesprochen, das aus der katholischen Soziallehre stamme und das auf diese Weise Gesetz werden solle.

(Abg. Dr. Schäfer: Das stimmt doch!)

Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt anfangen, weil diese Tendenzen überall im Lande bei den Menschen, die diese Novelle noch nicht gelesen haben, genährt werden. Ich möchte gerade als evangelischer Abgeordneter dieses Hauses sagen: Wie Sie und Ihre Freunde im Lande genau wissen, ist das Subsidiaritiätsprinzip nicht nur in der katholischen Soziallehre, sondern in gleicher Weise in der evangelischen Sozialethik verankert und zu Hause. Wir wehren uns dagegen, daß die guten Grundgedanken dieses Gesetzes in den norddeutschen evangelischen Gegenden von Ihnen so abgetan werden, als ob es sich hier um den Ausfluß irgendeiner speziell katholischen Politik handelte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich persönlich und, wie ich glaube, viele meiner Freunde haben die Hoffnung gehabt, daß es bei der großen Mühe, die wir uns bei den bisherigen Beratungen im Ausschuß für Familien- und Jugendfragen gegeben haben, möglich sein würde, sich mit Ihnen doch noch über die Grundsätze dieser Novelle zu einigen. Denn die Grundsätze dieser Novelle, wenn sie Gesetz wird, helfen unserer Jugend weiter, und das ist doch das Entscheidende.
Verehrte Frau Kollegin Schanzenbach, Sie haben vorhin erklärt, es gebe in der Bundesrepublik Deutschland zu wenig Kindergärten. Ich sehe davon ab, daß die Einrichtung von Kindergärten nun einmal eine Angelegenheit der Gemeinden ist. Aber nun bemühen wir uns von seiten des Bundes darum, für die Errichtung von Kindergärten in stärkerem Umfange als bisher dadurch Sorge zu tragen, daß wir ihnen mehr öffentliche Mittel geben, so wie es in § 4 a dieses Entwurfes vorgesehen ist. Dann aber sollten die sozialdemokratischen Kollegen in diesem Hause uns bei dieser unserer Absicht, bei diesem unseren Plan nicht in die Arme fallen, sondern sie sollten uns in dem Bestreben unterstützen, die freien Verbände der Jugendhilfe stärker als bisher durch öffentliche Zuschüsse in die Lage zu versetzen, daß sie Kindergärten bauen und auf diese Weise dem Defizit abhelfen, in dem wir uns gegenwärtig noch befinden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Familien- und Jugendfragen.