Rede von
Dr.
Eugen
Gerstenmaier
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, nach § 42 der Geschäftsordnung gebe sich bekannt, daß ich den Herrn Abgeordneten Wittrock für die Dauer der Sitzung aus dem Saal gewiesen habe. Ich habe das wegen Nichtbefolgung des § 32 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung getan. Das ist ein Fundamentalsatz der Ordnung dieses Hauses; er heißt:
Kein Mitglied darf sprechen, — wer auch immer —
wenn ihm der Präsident nicht das Wort erteilt hat.
Wir können an dem eingeführten System der Zwischenfragen nur festhalten, wenn es dabei bleibt, daß der Befragte die Frage und die Antwort ablehnen kann. Es ist durchaus in der Hand des Befragten, ob er antworten will oder nicht. Wenn er das ablehnt, dann kann man ihm deshalb keine Vorwürfe machen. Vor allem aber geht es nicht, daß weitergeredet wird, wenn der Präsident sagt: „Sie dürfen jetzt nicht reden." Das geht unter gar keinen Umständen. Das ist eine so schwere Verletzung der Ordnung des Hauses, daß ich bedauerlicherweise zum erstenmal von dem § 42 der Geschäftsordnung Gebrauch machen muß. Ich lasse es bei dem Ausschluß für die heutige Sitzung bewenden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mischnick.