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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 150. Sitzung Bonn, den 14. März 1961 Inhalt Änderung der Tagesordnung . . . . 8517 A Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen (Drucksachen 884, 1114, 2563, zu 2563) 8517 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte des Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2510, zu 2510) Dr. Götz (CDU/CSU) . 8518 A, 8539 D Wittrock (SPD) 8518 B Dr. Schellenberg (SPD) 8518 D, 8533 D Blank, Bundesminister 8523 B, 8534 A Mischnick (FDP) . . . . . . . 8531 D Horn (CDU/CSU) 8534 B Rohde (SPD) 8535 B Weber (Georgenau) (FDP) . 8539 B Frehsee (SPD) . . . . . . . 8540 A Verweisung des Abg. Wittrock aus dem Saal 8529 D, 8531 C Einzelplan 12, Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2511, zu 2511) Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8540 C Dr. Bleiß (SPD) . . . . 8541 B, 8565 D Müller-Hermann (CDU/CSU) . . • 8546 C Eisenmann (FDP) 8549 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 8555 D Faller (SPD) . . . . . . . . 8568 A Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . 8568 B Margulies (FDP) . . . . . . . 8568 C Einzelplan 13, Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen (Drucksache 2512) Cramer (SPD) 8569 A Stücklen, Bundesminister . . . 8572 B Blachstein (SPD) 8573 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 1520) 8574 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 8574 D Anlagen 8575 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. März 1961 8517 150. Sitzung Bonn, den 14. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 15 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 18.3. Graf Adelmann 14. 3. Altmeier 18.3. Bazille 15. 3. Blachstein 14. 3. Caspers 1. 4. Demmelmeier 18. 3. Dowidat 18. 3. Eilers (Oldenburg) 18. 3. Dr. Elbrächter 17. 3. Erik 31.3. Dr. Frede 15. 3. Funk 18. 3. Gehring 14. 3. Geiger (Aalen) 14. 3. Dr. Gleissner 17. 3. Goldhagen 11.4. Dr. Gossel 14. 3. Dr. Greve 14. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Häussler 14. 3. Dr. Dr. Heinemann 17. 3. Dr. Höck (Salzgitter) 17. 3. Hörauf 7. 4. Hufnagel 17. 3. Dr. Huys 17. 3. Dr. Imle 15. 3. Dr. Jordan 17. 3. Frau Kalinke 17. 3. Katzer 17. 3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Königswarter 17. 3. Frau Korspeter 17. 3. Krammig 15. 3. Kriedemann 14. 3. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 3. Lücker (München) 15. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 18.3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21.4. Odenthal 18. 3. Prennel 17. 3. Rademacher 18.3. Ramms 18. 3. Rohde 14.3. Rollmann 14. 3. Dr. Rüdel (Kiel) 14. 3. Ruhnke 25. 3. Sander 18. 3. Scheppmann 18. 3. Schneider (Bremerhaven) 18. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 14. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Seidl (Dorien) 18. 3. Spitzmüller 18. 3. Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Stoltenberg 14. 3. Wehking 14. 3. Welke 17. 3. Dr. Werber 14. 3. Winkelheide 14. 3. Frau Wolff . 14. 3. Worms 14. 3, b) Urlaubsanträge Fürst von Bismarck 15. 4. Engelbrecht-Greve 25. 3. Lulay 8. 4. Anlage 2 Umdruck 782 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 05 - Bundesarbeitsgericht in Kassel - In Tit. 202 - Bücherei - (Drucksache 2050 Anlage S. 45) ist der Ansatz von 30 000 DM auf 40 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Arndt Frau Dr. Kuchtner Dr. Bucher Dr. Weber (Koblenz) Metzger Dr. Winter Anlage 3 Umdruck 783 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 - Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 07 - Bundessozialgericht in Kassel - 1. In Tit 101 - Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) - (Drucksache 2050 Anlage S. 58) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „29" Bundesrichter „31" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. 8576 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 14. März 1961 2. In Tit. 202 (Drucksache 2050 Anlage S. 61) ist der Ansatz von 40 000 DM auf 50 000 DM zu erhöhen. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Frau Dr. Diemer-Nicolaus Dr. Arndt Frau Dr. Kuchtner Dr. Bucher Dr. Winter Metzger Dr. Weber (Koblenz) Anlage 4 Umdruck 792 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 12 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr (Drucksachen 2050 Anlage, 2511). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 1202 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 601 — Förderung des Reiseverkehrs in Deutschland — (Drucksache 2050 Anlage S. 24) wird der Ansatz von 5 270 000 DM um 730 000 DM auf 6 000 000 DM erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 814 Änderungsantrag der Abgeordneten Pohle, Maucher, Dr. Rutschke zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050, Anlage 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 10 — Kriegsopferversorgung und gleichartige Leistungen —In der Zweckbestimmung zu Tit. 652 — Zuschüsse zur fachlichen Fortbildung der Beamten und Angestellten einschließlich Reisekosten —(Drucksache 2510 S. 4) werden hinter dem Wort „einschließlich" die Worte „Schrifttum und" eingefügt. 16. In der Zweckbestimmung zu Tit. 653 — Zuschüsse zur fachlichen Fortbildung der im Versorgungswesen tätigen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und des ärztlichen Hilfspersonals einschließlich Reisekosten — (Drucksache 2510 S. 4) werden hinter dem Wort „einschließlich" die Worte „Schrifttum und" eingefügt. Bonn, den 9. März 1961 Pohle Maucher Dr. Rutschke Anlage 6 Umdruck 817 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Zu Kap. 11 13 — Sozialversicherung — Folgender neuer Tit. 601 wird eingefügt: „Tit. 601 — Zuschuß an die landwirtschaftlichen Alterskassen 70 000 000 DM" Der Titel erhält folgende Erläuterungen: „Zu Tit. 601 Die Mittel sind bestimmt zur Deckung des Fehlbetrages bei den landwirtschaftlichen Alterskassen auf der Grundlage des Beitrags von 12 DM monatlich." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 7 Umdruck 829 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 11 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (Drucksachen 2050 Anlage, 2510). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 11 01 — Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung — In Tit. 101 — Amtsbezüge des Ministers und Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2510 S. 2) wird der Ansatz von 5 388 200 DM um das Amtsgehalt des Ministers für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1961 in Höhe von 54 750 DM auf 5 333 450 DM gekürzt. Bonn, den 14. März 1961 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen. Abstimmung über den Antrag Umdruck 783 Ziffer 1! Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
    Wer dem Änderungsantrag unter Ziffer 2 des Umdrucks 783 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ziffer 2 ist angenommen.
    Jetzt rufe ich den Änderungsantrag Umdruck 829 der Fraktion der SPD auf. — Herr Abgeordneter Dr. Schellenberg!


Rede von Dr. Ernst Schellenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich namens der sozialdemokratischen Fraktion die Streichung der Amtsbezüge des Herrn. Bundesarbeitsministers beantrage,

(Abg. Dr. Vogel: Da haben Sie sich aber etwas einfallen lassen! — Zuruf von der CDU/CSU: Hoch interessant! — Weitere Zurufe von der Mitte)

so geht es nicht um Werturteile persönlicher Art, sondern um die Bewertung der Politik, die der Minister als Repräsentant der Bundesregierung und der CDU/CSU getrieben hat. Wir beantragen die Streichung der Bezüge bis zum 30. September dieses Jahres;

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

nachher wird der Herr Bundesarbeitsminister ohnehin wohl nicht mehr im Amt sein.

(Zustimmung bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, dem Bundesarbeitsminister waren große Aufgaben gestellt. Das Ministerium erhielt die Bezeichnung „für Arbeit und Sozialordnung". Das bedeutete eine Verpflichtung zur Neuordnung des sozialen Lebens, zur — um es mit den Worten des Herrn Ministers auszudrücken — Anpassung der Sozialpolitik an die grundlegend veränderten ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Industriezeitalters. So sagte es der Herr Bundesarbeitsminister. Meine Damen und Herren, eine solche Zielsetzung wird grundsätzlich



Dr. Schellenberg
die Zustimmung aller finden, denen es um die soziale Neuordnung geht.
Aber in der Sozialpolitik kommt es nicht nur auf allgemeine politische Zielsetzungen, sondern vor allem auch auf die Auswirkungen an, die sich aus der Realisierung dieser Grundsätze für die Lebenshaltung der arbeitenden Menschen, ihrer Familien und derjenigen, die nicht mehr arbeiten können, ergeben. Nach unserer Auffassung — und das ist der Grund für unseren Antrag — steht der Stilwandel der Sozialpolitik nach den Absichten des Bundesarbeitsministers nicht im Einklang mit der Realität des sozialen Lebens und den Bedürfnissen der Menschen von heute. Ich will das hier im einzelnen begründen.
Erstens. Der Bundesarbeitsminister hat wiederholt geäußert, daß die Eigentumsbildung den besonderen Bedürfnissen unserer Zeit entsprechen müsse, und er hat in diesem Zusammenhang die Feststellung getroffen — ich zitiere —:
Der Zuwachs neugeschaffener Werte zu den vorhandenen Vermögensmassen geht schneller voran als die Eigentumsbildung der breiten Schichten.
Mitarbeiter seines Ministeriums haben den Begriff „wahrhaft explosive Vermögensdifferenzierung" geprägt. Meine Damen und Herren, ich habe mich an dieser Stelle nicht mit den Versäumnissen der Wirtschafts- und Finanzpolitik auseinanderzusetzen, die zu einer solchen „explosiven Vermögensdifferenzierung" geführt haben. Ich habe nur festzustellen, daß der Gesetzentwurf, den der Bundesarbeitsminister zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer vorgelegt hat, in dieser und in jener Hinsicht zweckmäßig sein mag. Aber er wird nicht der Aufgabe, die sich der Bundesarbeitsminister selbst gestellt hat, gerecht, nämlich „Anpassung unserer Sozialpolitik an die grundlegend veränderten ökonomischen und gesellschaftlichen Verhältnisse des Industriezeitalters".

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Zweitens. Der Bundesarbeitsminister hat erklärt, daß er eine Sozialpolitik für mündige Menschen betreiben wolle. Ich will hier nicht über den Begriff „mündige Menschen" in Zusammenhang mit der Sozialpolitik streiten. Sicher haben die arbeitenden Menschen schon längst vor Blank ihre soziale Mündigkeit errungen.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf: Gerade deshalb eine neue Sozialpolitik!)

Aber offenbar sind nach Auffassung des Bundesarbeitsministers die Angestellten und Arbeiter heute noch nicht so mündig, daß er eine Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung in Aussicht stellen konnte. Oder um ein anderes Beispiel zu nennen: Offenbar sind nach Auffassung des Bundesarbeitsministers die Arbeiter noch nicht so mündig, daß sie bei Krankheit den Angestellten gleichgestellt werden konnten. Jedenfalls sind in den Regierungsvorlagen darüber keine Vorschläge enthalten. Im übrigen ist das, was der Bundesarbeitsminister in der Regierungsvorlage zur Krankenversicherungsreform dem Hause unterbreitet hat, doch in wesentlichen Teilen durch Mißtrauen gegenüber den arbeitenden Menschen bestimmt; deshalb Kostenbeteiligung, deshalb Karenztage und deshalb Verschärfung des kontrollärztlichen Dienstes bis zur Nachuntersuchung am Krankenhausbett, wie im Regierungsentwurf vorgesehen. Wie lautete das Programm? „Sozialpolitik für mündige Menschen"!
Drittens. Die Geschichte der Sozialpolitik ist eine Geschichte des Ringens um den Rechtsanspruch auf Sozialleistungen und des Ringens gegen eine Beeinträchtigung dieses Rechtsanspruchs durch Einkommensgrenzen, Einkommensprüfungen und Bedürftigkeitsprüfungen. Im Entwurf, den das Bundesinnenministerium für das Bundessozialhilfegesetz vorgelegt hat, hat sich der Grundsatz des Rechtsanspruchs weitgehend durchgesetzt. Aber für den Bundesarbeitsminister war der Stilwandel der Sozialpolitik Anlaß, die Einkommensgrenzen und Einkommensprüfungen stärker zu betonen und sogar Elemente der Bedürftigkeitsprüfung in das Sozialrecht neu einzuführen.

(Abg. Ruf: Wo?)

— Ich werde das selbstverständlich begründen. (Abg. Ruf: Wo hat er sie neu eingeführt?)

— Ich werde es belegen, Herr Kollege Ruf.
Zunächst einmal zu der stärkeren Betonung von Einkommensgrenzen. Zum Beispiel hat sich der Bundesarbeitsminister gegen die Erhöhung der Grundrenten in der Kriegsopferversorgung gewandt, also gegen die Erhöhung jener Renten ausgesprochen, die ohne Einkommensgrenzen und ohne Einkommensprüfung gewährt werden. Ich zitiere aus einer Rundfunkansprache des Bundesarbeitsministers:
Man würde sonst die Rente auch Leuten gewähren — ich erläutere: Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen —, die in völlig normalen, ja allerbesten Einkommensverhältnissen sind.
Und dann fielen die Worte „Unsummen vergeuden", womit die Gewährung von Renten ohne Berücksichtigung von Einkommensgrenzen gemeint war.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das sollte die neue Politik in der Kriegsopferversorgung sein.

(Abg. Börner: Das war der Stilwandel!)

Meine Damen und Herren, nun zur Einführung von Elementen der Bedürftigkeitsprüfung. Sie waren im Regierungsentwurf zur Krankenversicherung zu finden; denn die ärztliche Behandlung ohne Kostenbeteiligung sollte nur nach Prüfung der besonderen Umstände des Einzelfalls gewährt werden. Ich zitiere die Begründung des Regierungsentwurfs zu § 186 Abs. 4:
Eine gesetzliche Befreiung von der Inanspruchnahmegebühr für Versicherte mit einem monatlichen Einkommen unter 200 DM ist nicht angezeigt, weil es Versicherte gibt, die zwar ein geringes Einkommen haben, denen aber eine Zuzahlung zugemutet werden kann.



Dr. Schellenberg
Meine Damen und Herren, das ist nichts anderes als die klassische Bedürftigkeitsprüfung des alten Armenrechts. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß der Gesetzentwurf, wie wir niemals bestritten haben, auch eine Reihe von Leistungsverbesserungen vorsah.
Das neueste Beispiel für die Koppelung von Sozialleistungen an Einkommensgrenzen und Einkommensprüfungen ist der Gesetzentwurf über die Gewährung von Kindergeld an das zweite Kind, der uns demnächst zugehen wird. Die Zahlung von Kindergeld für Zweitkinder wird dort von einer Prüfung der Einkommensverhältnisse beider Eltern abhängig gemacht. Nach der allerneuesten Fassung wird diese Einkommensgrenze „folgerichtig" auch auf eheähnliche Gemeinschaften angewendet. In dem Regierungsentwurf heißt es — ich zitiere wieder -:
Das Einkommen einer Person, mit der der Berechtigte in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, ist ebenso zu berücksichtigen wie das Einkommen eines Ehegatten.
Ich will mich hier nicht über die verfassungsrechtlichen Probleme, die damit zusammenhängen, auslassen; das werden wir noch tun. Aber gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, die Sie Bedenken dagegen geäußert haben, daß die Methoden der Einkommensprüfung sozialpolitisch fragwürdig seien, daß ich diesem Abschnitt „Einkommensgrenzen und Sozialleistungen" eine persönliche Bemerkung anfüge.
Der Altmeister unseres Fürsorgerechts, Herr Professor Muthesius, hat uns als jungen Fürsorgern vor einigen Jahrzehnten einmal deutlich gemacht, daß Einkommens- und Bedürftigkeitsprüfungen einen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich darstellten und deshalb möglichst zu vermeiden seien.

(Beifall bei der SPD.)

Jetzt aber soll unter dem Motto „Stilwandel der deutschen Sozialpolitik" diesen Einkommensgrenzen und Bedürftigkeitsprüfungen wieder ein stärkeres Gewicht gegeben werden, was einen stärkeren Eingriff in die persönliche Sphäre des einzelnen bedeutet.
Ein weiterer, vierter Gesichtspunkt! Der Bundestag hat am 26. Februar 1959 die Bundesregierung durch einstimmigen Beschluß beauftragt, unter Berücksichtigung der Untersuchungen von lohnintensiven Betrieben einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Mittelaufbringung für das Kindergeld so rechtzeitig vorzulegen — wörtliches Zitat! —, „daß ein Inkrafttreten anfangs des Jahres 1960 möglich ist." Die Bundesregierung hat diesen Auftrag des Bundestages nicht erfüllt. Daran ändert das Kindergeldkassengesetz nichts, da es nicht dem Auftrag „Beseitigung der ungleichmäßigen Belastung der lohnintensiven Betriebe" entspricht. Im Bundestag wurde von allen Parteien kritisiert, daß die Bundesregierung diesen Auftrag nicht erfüllt hat. Darauf hat der Herr Bundesarbeitsminister am 5. Mai vergangenen Jahres wörtlich folgendes erklärt:
Änderungen der Vorschriften über die Aufbringung der Mittel, die sich im Rahmen des Systems halten, könnten also noch im Laufe der nächsten Monate mit Wirkung für das Jahr 1960 verabschiedet werden. Ich glaube daher,
— so erklärte der Bundesarbeitsminister -daß es einer Mißbilligung nicht bedarf.
Nunmehr bedarf es aber einer nachdrücklichen Mißbilligung;

(Beifall bei der SPD)

denn jetzt steht fest, daß der Entwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden kann.
Ein fünfter Gesichtspunkt! Bekanntlich wurde nach Ablehnung des SPD-Antrags auf Einsetzung einer unabhängigen Studienkommission beim Bundesarbeitsministerium ein Beirat zur Neuordnung der sozialen Leistungen eingesetzt. Als der gegenwärtige Arbeitsminister sein Amt übernahm, wirkten in diesem Beirat zur Neuordnung der sozialen Leistungen 70 Persönlichkeiten, Sozialwissenschaftler und Sozialpraktiker, in einer Hauptkommission und in fünf Unterausschüssen zusammen. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: War das nicht ein Gremium, mit dem der Herr Bundesarbeitsminister wichtige Unterlagen für die Neuordnung der sozialen Leistungen hätte erarbeiten lassen können?
Der gegenwärtige Arbeitsminister war aber noch nicht ein Jahr im Amt, da hatte er den Beirat zur Neuordnung der sozialen Leistungen stillgelegt.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die letzte Sitzung dieses Beirats hat am 13. Oktober 1958 stattgefunden.

(Abg. Börner: Die Leute sind ihm nicht „objektiv" !)

Das ist doch ein bemerkenswertes Verhalten eines Ministers, der einen Stilwandel unserer Sozialpolitik auf sein Programm geschrieben hatte. Offenbar wird — ich kann nur diese Folgerung nach der zutage getretenen Praxis des Ministers für die Vorbereitung einer sozialen Neuordnung ziehen — der Rat von Sozialwissenschaftlern und Männern und Frauen der sozialpolitischen Praxis nicht benötigt. Dazu bedarf es offenbar nach Auffassung des Ministers ausschließlich einiger tüchtiger Herren seines Ministeriums.

(Zuruf von der SPD: Die er nachher absetzt!)

Meine Damen und Herren, nach all dem Durcheinander, das um die Sozialgesetzgebung eingetreten ist und das niemand von Ihnen bestreiten kann, hat der Minister nicht die Konsequenzen aus dieser unglücklichen Entscheidung, den Beirat stillzulegen, gezogen. Der Minister hat keine Anstalten gemacht, etwa die Tätigkeit des Beirates zu beleben. Sie finden in dem vorliegenden Haushalt eine weitere Reduzierung der Ansätze für den Beirat.
Das einzige, was der Minister offenbar zur Überwindung der Schwierigkeiten, die offensichtlich in der Sozialgesetzgebung eingetreten sind, für erfor-



Dr. Schellenberg
derlich hält, ist eine Intensivierung der Propagandatätigkeit.

(Abg. Börner: Die hat er auch nötig!)

Ich will Ihnen auch das begründen. In dem vorliegenden Entwurf des Haushalts heißt es in den Erläuterungen zu Kap. 11 01 Tit. 300 wörtlich:
Die informationspolitische Vorbereitung der Gesetzesentwürfe des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung . . . muß vertieft und verstärkt werden.

(Abg. Ruf: Sehr richtig!)

Hierfür sind 226 000 DM zusätzlich vorgesehen bei einer Verminderung der Ansätze bei den übrigen Unterteilen . . .
Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Ist es nicht um die Zukunft unserer Sozialpolitik schlecht bestellt, wenn die wissenschaftlich-fachliche Vorbereitung der Gesetze offenbar durch ein Mehr an Propaganda für unausgereifte Vorschläge ersetzt werden soll?

(Beifall bei der SPD.)

Ein sechster Vorwurf gegen den Minister.

(Abg. Arndgen: Wieviel haben Sie denn im ganzen?)

Der Herr Bundesarbeitsminister hat es nicht verstanden, mit den Repräsentanten der sozialen Gruppen, für die die Gesetze bestimmt sind, eine ersprießliche Atmosphäre zu schaffen.

(Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Ruf: Allen Leuten recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!)

Bei Gesetzentwürfen, durch die das soziale Leben neu geordnet werden soll, genügt nach unserer Auffassung die formale Anhörung der Beteiligten nicht. Schwierigkeiten hätten vorher gründlichst geklärt werden müssen. Das war die Verpflichtung des Bundesarbeitsministers. Wir erheben den Vorwurf, daß der Herr Bundesarbeitsminister dies bei der Vorbereitung der Unfallversicherungs-Neuregelung, bei der Vorbereitung seiner Verordnung über die Sonntagsarbeit, bei der Vorbereitung der Kriegsopfer-Neuregelung, bei der Vorbereitung der Krankenversicherungs-Neuregelung unterlassen hat. Meine Damen und Herren, Sie können doch nicht , bestreiten, daß der Bundesarbeitsminister offenbar über die tatsächliche Lage in diesen Bereichen nicht zureichend unterrichtet war.
Ich möchte Ihnen das durch ein Zitat für die Krankenversicherung verdeutlichen, aber Sie könnten sich ähnliche Zitate auch für die Kriegsopferversorgung beschaffen. Nach der ersten Lesung des Krankenversicherungs-Neuregelungsgesetzes, als doch für uns alle offensichtlich war, daß sich aus dem Gesetzentwurf sehr erhebliche Probleme und Schwierigkeiten ergaben, erklärte der Herr Bundesarbeitsminister am 5. März 1960 wörtlich:
Es gehörte zu dem größten Täuschungsmanöver der letzten Jahre, daß man der Öffentlichkeitvorspiegeln wollte, der Gesetzentwurf der Bundesregierung stoße auf eine Einheitsfront seiner Gegner und sei daher zum Scheitern verurteilt. Eine solche Einheitsfront
— so sagte der Herr Bundesarbeitsminister —
kann es aus der Sache heraus gar nicht geben. In den wichtigsten Fragen des Gesetzentwurfs stehen sich die Auffassungen seiner Widersacher diametral entgegen.

(Abg. Ruf: Da hat er recht gehabt! Dies ergab eindeutig die Anhörung der Sachverständigen!)

— Herr Kollege Ruf, ich gebe Ihnen gleich die Antwort.
Statt rechtzeitig die Probleme mit den „Widersachern" — oder wie man das nennen will —

(Abg. Ruf: Mit den Verbänden, meinen Sie!)

auszudiskutieren, lebte offenbar der Herr Bundesarbeitsminister in der Illusion, der Gesetzentwurf könne vielleicht durch Spannungen zwischen Ärzten und Gewerkschaften etwas attraktiver werden.
Ähnlich war die Einschätzung der Lage durch den Bundesarbeitsminister bei der Kriegsopferversorgung.
Nun, Herr Kollege Ruf, will ich auf Ihren Zwischenruf bezüglich der organisierten Gegenpropaganda gegen den Entwurf eingehen.

(Abg. Ruf: Die Vielzahl der Verbände!)

Meine Damen und Herren, niemand konnte doch darüber erstaunt sein, daß bei der Bedeutung sozialpolitischer Gesetze die Verbände versuchen würden, Einfluß auf die öffentliche Meinung zu gewinnen. Das war von jedermann, der sich mit der Lage beschäftigte, vorauszusehen. Gerade diese Erkenntnis aber hätte den Minister zu einer besonders sorgfältigen Vorbereitung seiner Vorlagen und zur besonders gründlichen Erörterung auch mit den Verbänden verpflichten müssen.

(Abg. Ruf: Dann hätten wir heute noch keine Vorlage!)

Das hat der Herr Bundesarbeitsminister versäumt. Derartige Versäumnisse konnten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr nachgeholt werden.
Geradezu verhängnisvoll war es., daß der Herr Bundeskanzler und der Bundesarbeitsminister auf dem Höhepunkt der öffentlichen Auseinandersetzung mit Verbänden, die am schärfsten opponiert hatten, Verhandlungen aufnahmen und sogar schriftliche Vereinbarungen über Änderungsvorschläge zur Regierungsvorlage trafen.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Das hat dazu geführt, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden ist, die Verbände könnten, wenn sie ausreichend — gestatten Sie den Ausdruck — „Wirbel" machten, Einfluß auf die Entscheidungen des Parlaments nehmen.

(Zuruf .von der •CDU/CSU.)




Dr. Schellenberg
Das hat dem Ansehen des Parlaments nicht gedient.
Siebtens — und damit der letzte Vorwurf —: Der Bundesarbeitsminister hat nicht ,den notwendigen Kontakt zum Parlament gehalten.

(Abg. Dr. Mommer: In der Tat!)

Auch das will ich Ihnen begründen. Gewiß hat der Herr Bundesarbeitsminister sich im Plenum der Beratung seiner Entwürfe gestellt. Aber die Erörterungen im Plenum haben doch gezeigt, daß die Ausschüsse nicht nur Beratungen in Detailfragen vorzunehmen hatten, sondern daß in den Ausschüssen auch Grundsatzfragen geklärt werden mußten. Ich erhebe den Vorwurf, daß der Herr Bundesarbeitsminister sich diesem Gedankenaustausch in den Ausschüssen nicht gestellt hat.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Ich will das begründen. Zu Beginn der Legislaturperiode hat der Herr Arbeitsminister den Ausschüssen ein umfassendes Programm vorgetragen, das aber in diesem Stadium noch zu unbestimmt sein mußte, um die Grundlage für einen konkreten Gedankenaustausch bieten zu können. Offenbar hat .der Herr Minister gemeint, daß er damit gewissermaßen sein Pensum gegenüber den Ausschüssen im wesentlichen erfüllt habe.
Der Herr Minister hat zu keinem der umstrittenen Gesetzentwürfe im Ausschuß Stellung genommen. Ich zitiere hier auf Grund der Unterlagen aller beteiligten Ausschüsse.
I) Im Ausschuß für Arbeit erklärte der Herr Bundesarbeitsminister am 16. Januar 1958 folgendes:
Im übrigen will ich mich bemühen, nach Möglichkeit an den Sitzungen des Ausschusses teilzunehmen, und hoffe auf gedeihliche Zusammenarbeit.
Ein guter Vorsatz! Das war vor mehr als drei Jahren. Seitdem war der Bundesarbeitsminister nicht einmal mehr im Ausschuß für Arbeit.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Er hat zu seinem Entwurf des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Ausschuß kein Wort gesagt.

(Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf des Abg. Arndgen.)

Ein weiterer Tatbestand: Im Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen erschien der Minister einmal auf Aufforderung des Ausschusses, und zwar am 21. Januar 1959, um zum SPD-Antrag betreffend die Kriegsonferversorgung Stellung zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Minister in einem Schreiben an den Ausschußvorsitzenden:
Sobald 'dem Ausschuß die Vorlage der Bundesregierung überwiesen sein wird, werde ich natürlich jederzeit für die Beratungen über die Pläne der Bundesregierung zur Verfügung stehen.
Meine Damen und Herren, die Regierungsvorlage ist später im Ausschuß nicht vom Herrn Bundesarbeitsminister, noch nicht einmal, wie ich mich habe unterrichten lassen, von den Herren seines
Ministeriums, sondern von dem Referenten des Bundesfinanzministeriums vertreten worden.

(Hört! Hört! bei der SPD.) Das ist der Tatbestand.

Nun komme ich zum Ausschuß für Sozialpolitik. Meine Damen und Herren, der Ausschuß für Sozialpolitik hat den Herrn Bundesarbeitsminister verschiedentlich begrüßen können, teilweise auch auf besondere Anforderung. Aber auch im Sozialpolitischen Ausschuß hat der Herr Bundesarbeitsminister nicht zu den umstrittenen Problemen seiner Gesetzentwürfe Stellung genommen und diese verteidigt. Das hat der Herr Bundesarbeitsminister im wesentlichen seinen Herren Ministerialräten überlassen.
Meine Damen und Herren, ein Minister, der sich die große Aufgabe stellt, einen Stilwandel unserer Sozialpolitik herbeizuführen, darf nicht darauf verzichten, Gesetzentwürfe, die diesen Stilwandel einleiten sollen, in den Ausschüssen des Parlamentes in Rede und Gegenrede zu vertreten.

(Beifall bei der SPD.)

Wer als Minister darauf verzichtet, der verzichtet auf seine sozialpolitischen Zielsetzungen.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, das sind doch Gravierende Tatbestände für das Verhältnis des Ministers zum Parlament. Wer einen neuen Stil in der Sozialpolitik schaffen will, der muß zuerst einmal den richtigen Stil in seinem Verhältnis zum Parlament finden.

(Beifall bei der SPD.)

Meine Damen und Herren, das Fazit kennen Sie: Es sind gewiß einige wichtige sozialpolitische Gesetzentwürfe verabschiedet worden.

(Zurufe von der CDU/CSU: Gott sei Dank!)

— Natürlich! Nur, zu der Verabschiedung dieser Gesetzentwürfe bedurften wir nicht der freundlichen Mitwirkung des Herrn Ministers in den Ausschüssen. Das haben wir allein geschafft. Aber die großen sozialpolitischen Fragen, die der Minister neu ordnen wollte, sind nicht bewältigt worden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Durch Ihre Schuld!)

— Man konnte doch mindestens erwarten, daß sich der Minister in den Ausschüssen der Auseinandersetzung über seine Entwürfe stellt. Das war doch das mindeste, was wir erwarten mußten.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn Sie nun sagen „durch unsere Schuld", dann
vergessen Sie, daß Sie eine Reihe von Jahren die
absolute Mehrheit in diesem Hause gehabt haben.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, die Neuordnung der Krankenversicherung ist gescheitert. Die Neuordnung der Unfallversicherung blieb liegen.

(Abg. Memmel: Weil Sie ausgezogen sind!)




Dr. Schellenberg
Es ist zwar ein erstes Gesetz zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung verabschiedet worden, aber mit einer Konzeption, die im Gegensatz zu der der Regierungsvorlage steht; das ist unbestritten.
Schütz [München]: Aber nicht von Ihnen stammt!)
Für die Neuordnung der Kindergeldgesetzgebung
wurde uns noch nicht einmal ein Entwurf vorgelegt.
Deshalb kommen wir zu der Folgerung, daß der Herr Bundesarbeitsminister die Aufgabe, die er sich selbst gestellt hatte, Neuordnung und Stilwandel der Sozialpolitik, und die Aufgaben, die ihm das Parlament gestellt hatte, nicht gemeistert hat. Das Wirken des Bundesarbeitsministers in dieser Legislaturperiode widerspricht dem Bild, das wir von den Arbeitsministern der Weimarer Zeit hatten, dem Bild von Heinrich Brauns, dem Bild von Adam Stegerwald und dem Bild von Rudolf Wissell. Deshalb halten wir es für erforderlich, die Amtsbezüge des Arbeitsministers zu streichen,

(Beifall bei der SPD. — Lachen und PfuiRufe von der CDU/CSU)

um zu dokumentieren, daß seine Politik versagt hat.
— Wir kommen sogleich zur Aussprache, und ich habe die herzliche Bitte an die Zwischenrufer, daß Sie durch Argumente antworten. Ich meine, das entspricht der gemeinsamen Aufgabe. Selbstverständlich werden Sie sich vor Ihren Minister stellen, und zwar aus Kollegialität,

(Abg. Memmel: Nicht nur aus Kollegialität, aus der Sache heraus!)

aber auch aus schlechtem Gewissen, weil Sie mit die Verantwortung für das tragen, was in dieser Legislaturperiode versäumt wurde.

(Beifall bei der SPD. — Abg. Memmel: In der Sache stellen wir uns vor ihn!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

    (Abg. Dr. Mommer: Der Versager selber!)