Rede von
Karl
Wittrock
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf in Erwiderung auf das, was soeben ausgeführt worden ist, darauf hinweisen, daß nach der Berichterstattung des Präsidenten des Bundessozialgerichts im Rechtsausschuß des Bundestages gerade im Bereiche der Sozialgerichtsbarkeit die Situation am schwierigsten ist.
Wenn man die einzelnen Bereiche der Gerichtsbarkeit betrachtet, muß für die Sozialgerichtsbarkeit, Herr Kollege Vogel, die Feststellung getroffen werden, daß die große Zahl von Gesetzesnovellierungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts, insbesondere die Novellierung der Reichsversicherungsordnung und des Angestelltenversicherungsgesetzes durch die Rentenreform, zu einer Fülle von Sozialgerichtsverfahren geführt hat. Eine Fülle neuer grundsätzlicher Entscheidungen war zu treffen, und es kommt auf das Bundessozialgericht, ich möchte sagen, eine Revisionswelle zu.
Bitte, meine Damen und Herren, machen Sie es sich nicht zu leicht! Bedenken Sie, daß es insbesondere in der Arbeitsgerichtsbarkeit und auch in der Sozialgerichtsbarkeit entscheidend darauf ankommt, daß der rechtsuchende Staatsbürger schnell eine
Entscheidung erhält. Das wissen Sie, auch wenn Sie wegwerfende Handbewegungen machen, sicherlich ebensogut wie ich.
Gerade in der Sozialgerichtsbarkeit dreht es sich sehr oft darum, den Menschen das Existenzminimum durch richterliche Feststellung zu sichern und somit eine rechtlich umstrittene Existenzgrundlage zweifelsfrei zu gewährleisten. Deshalb sollte es eigentlich die gemeinsame Pflicht aller Mitglieder des Deutschen Bundestages sein, durch entsprechende personelle Entscheidungen — und in diese Richtung zielt der Antrag, verehrter Herr Kollege Ruf — die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß schnell und zügig im Interesse der Rechtsuchenden durch das Bundessozialgericht entschieden werden kann.