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ID0314805700

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    Deutscher Bundestag 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Haushaltsgesetz 1961) (Drucksachen 2050, 2300); Berichte ides Haushaltsausschusses — Fortsetzung der zweiten Beratung — Einzelplan 06, Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2505, zu 2505; in Verbindung mit Einzelplan 36, Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2526, zu 2526) Dr. Schäfer (SPD) . . . 8381 B, 8432 A, 8433 D, 8438 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 8386 B, 8396 A, 8399 A, 8405 D, 8426 C, 8430 B Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . . 8393 B Dr. Werber (CDU/CSU) . . . . . 8396 D Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . . . 8399 B Schäffer, Bundesminister . . . . . 8413 B Dr. Barzel (CDU/CSU) 8414 B, 8425 D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 8417 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) 8428 B, 8448 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . . . 8428 B Dr. Görgen (CDU/CSU) . . . . . 8430 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) . . . 8432 D Kreitmeyer (FDP) . . . 8433 D, 8437 B Reitzner (SPD) . . . . 8434 B, 8535 C Dr. Conring (CDU/CSU) . . . . . 8435 B, 8437 D, 8438 C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 8436 A Frau Renger (SPD) . . . 8436 C, 8441 A Josten (CDU/CSU) . . . . . . . 8436 D Seidel (Fürth) (SPD) . . 8437 B, 8439 B Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 8438 B Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 8440 C Windelen (CDU/CSU) . . . . . . 8443 D Einzelplan 07, Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz (Drucksache 2506) Dr. Schäfer (SPD) 8449 B Wittrock (SPD) 8449 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 8452D Schäffer, Bundesminister . . . . 8457 B Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 8459 D Einzelplan 08, Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen (Drucksache 2507) Jürgensen (SPD) 8461 A Seuffert (SPD) 8461 A Nächste Sitzung 8469 D Anlagen 8471 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8381 148. Sitzung Bonn, den 9. März 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8471 Anlagen zum Stenographischen Bericht ' Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 9.3. Dr. Atzenroth 9. 3. Dr. Baade 10. 3. Bauknecht 10.3. Bazille 15.3. Bergmann* 10.3. Berkhan* 10.3. Birkelbach* 10.3. Dr. Birrenbach* 10. 3. Fürst von Bismarck 10.3. Dr. Bucerius 10.3. Dr. Burgbacher* 10.3. Caspers 1.4. Cramer 10.3. Dr. Deist* 10.3. Demmelmeier 18.3. Deringer* 10.3. Dewald 10.3. Dopatka 10.3. Engelbrecht-Greve* 10.3. Enk 31.3. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 10.3. Frau Friese-Korn 11.3. Fritz (Welzheim) 10.3. Funk 18.3. Dr. Furler* 10.3. Gaßmann 10.3. Geiger (München)* 10. 3. Frau Geisendörfer 10.3. Dr. Greve 10. 3. Freiherr zu Guttenberg 24. 3. Hahn* 10.3. Hufnagel 10.3. Illerhaus* 10.3. Dr. Jaeger 9. 3. Dr. Jordan 10. 3. Kalbitzer* 10.3. Keuning 9.3. Koch 9.3. Koenen (Lippstadt) 20. 3. Dr. Kopf* 10. 3. Frau Korspeter 9. 3. Krammig 10. 3. Dr. Kreyssig* 10. 3. Kühn (Köln) 18. 3. Kunst 10. 3. Lenz (Brühl)* 10. 3. Dr. Lindenberg* 10. 3. Dr. Löhr* 10. 3. Lücker (München)* 10. 3. Margulies* 10. 3. Mauk 11. 3. Mensing 17. 3. Dr. Menzel 21. 4. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Metzger* 10. 3. Freiherr von Mühlen 11. 3. Müller-Hermann* 10. 3. Neubauer 10. 3. Odenthal* 10. 3. Dr.-Ing. Philipp* 10. 3. Frau Dr. Probst* 10. 3. Rademacher 18. 3. Ramms 11. 3. Richarts* 10. 3. Rollmann 14. 3. Ruhnke 25. 3. Ruland 10.3. Scheel* 10. 3. Dr. Schild 10. 3. Dr. Schmidt (Gellersen)* 10. 3. Schmidt (Hamburg)* 10. 3. Schneider (Bremerhaven) 10. 3. Dr. Schneider (Saarbrücken) 11. 3. Schultz 18. 3. Schüttler 10. 3. Dr. Seffrin 12. 4. Spitzmüller 10. 3. Stahl 10. 3. Dr. Starke* 10. 3. Sträter' 10. 3. Frau Strobel* 10. 3. Wacher 10. 3. Wagner 10. 3. Weinkamm* 10. 3. Welke 10. 3. Werner 10. 3. Frau Wolff 10. 3. Dr. Zimmermann 10. 3. b) Urlaubsanträge Goldhagen 11. 4. Hörauf 7. 4. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Staatssekretärs von Eckardt auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Metzger (Fragestunde der 147. Sitzung vom 8. 3. 1961, Drucksache 2564, Frage I/2). Wer ist der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels mit der Überschrift: „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche - Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius"? Das Bulletin der Bundesregierung unterliegt als periodische Druckschrift den Bestimmungen des Reichspressegesetzes und muß demgemäß den Namen des verantwortlichen Redakteurs enthalten. Dagegen darf nach den gesetzlichen Bestimmungen der Verfasser einer Veröffentlichung anonym bleiben. Es ist demgemäß auch nicht üblich, den Verfasser einer anonymen Veröffentlichung bekanntzugeben. 8472 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 Unter diesem grundsätzlichen Vorbehalt darf ich im vorliegenden Falle, nachdem der Verfasser hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat, Ihre Frage dahin beantworten, daß der Verfasser des im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 35 vom 21. Februar 1961 erschienenen Artikels „Das Opfer der Synode für die Einheit der Evangelischen Kirche — Präses Scharf übernahm die Nachfolge von Bischof D. Dr. Dibelius" Herr Dr. Jürgen Bachmann, Hannover, ist. Herr Dr. Bachmann ist Mitglied der Redaktion des Hannoverschen Kirchenblattes „Die Botschaft" und hannoverscher Redakteur des Evangelischen Pressedienstes. Die journalistische Tätigkeit des Verfassers des genannten Artikels genießt nach Kenntnis des Presse- und Inforamtionsamtes der Bundesregierung sowohl bei seinem Bischof als auch sonst in der Kirche beträchtliches Ansehen, was sich auch aus seiner zuvor erwähnten Stellung ergibt. Das Presse-und Informationsamt hatte deshalb keine Bedenken, seine Stellungnahme im Bulletin zu veröffentlichen. Die von dem Verfasser selbst gewählte Überschrift wird jedoch von der Bundesregierung als mißverständlich bedauert. Anlage 3 Umdruck 779 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundes- ministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 03 — Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für Richter und planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksache 2050 Anlage S. 44) sind unter Planstellen bei Bes.-Gr. B 5 statt „40" Bundesrichter „41" Bundesrichter auszubringen. Die Ansätze sind entsprechend zu ändern. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 4 Umdruck 780 Änderungsantrag der Abgeordneten Hoogen, Dr. Arndt, Dr. Bucher und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. (Drucksachen 2050 Anlage, 2505) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 04 — Oberbundesanwalt beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin — In Tit. 101 — Dienstbezüge, Zulagen und Zuwendungen für planmäßige Beamte (einschließlich der in Planstellen angestellten Beamten auf Probe) — (Drucksachen 2050 Anlage S. 51, 2505 S. 4) wird die Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt und der Hebung einer Planstelle der Bes.-Gr. A 14 nach Bes.-Gr. A 15 zugestimmt. Bonn, den 7. März 1961 Hoogen Dr. Arndt Dr. Bucher Metzger Frau Dr. Diemer-Nicolaus Frau Dr. Kuchtner Dr. Weber (Koblenz) Dr. Winter Anlage 5 Umdruck 789 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern — (Druchsachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft c) Förderung von gesamtdeutschen und internationalen Aufgaben der Hochschulen — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 7 050 000 DM um 2 000 000 DM auf 9 050 000 DM erhöht und entsprechend in den Erläuterungen zu Tit 614c (Drucksache 2050 Anlage S. 29) in Nr. 1 — Förderung von gesamtdeutschen Aufgaben an wissenschaftlichen Hochschulen — der Ansatz erhöht. Bonn, den 7. März 1961 Dr. Schäfer Öllenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 790 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8473 Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — 1. In Tit. 614 — Förderung der Wissenschaft — b) Förderung von wissenschaftlichen Institutionen überregionaler Bedeutung — (Drucksache 2505 S. 3) wird der Ansatz von 3 746 700 DM um 90 000 DM auf 3 836 700 DM erhöht. In den Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 28) werden ,die Ansätze der Nr. 3 — Zuschuß an das Institut für Zeitgeschichte in München — und der Nr. 6 — Zuschuß an die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien — um je 20 000 DM erhöht. Es wird eine Nummer 9 mit folgendem Text eingefügt: „9. Zuschuß für eine wissenschaftliche Untersuchung der Bundestagswahl 1961 50 000 DM" 2. In Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens — a) Studentenförderung — (Drucksache 2050 Anlage S. 29) wird der Ansatz von 79 065 000 DM um 11 200 000 DM auf 90 265 000 DM erhöht. Nr. 1 cc) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „cc) Förderung von begabten und bedürftigen deutschen Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen nach den Grundsätzen des ,Honnefer Modells (Stipendien. und Darlehen) 79 000 000 DM" Nr. 1 ee) der Erläuterungen erhält folgende Fassung: „ee) Stipendien und Beihilfen für deutsche Studenten im Ausland . . . . 800 000 DM" 3. In Tit. 616 — Förderung der Kultur, soweit es sich um eine repräsentative Vertretung des Bundes oder um die Wahrung von Belangen gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 4 760 000 DM um 500 000 DM auf 5 260 000 DM erhöht. Nr. 1 g) der Erläuterungen (Drucksache 2050 Anlage S. 31) erhält folgende Fassung: „g) Aktion ,Künstlerhilfe' . . . 600 000 DM". 4. In Tit. 646 — Förderung der volksgesundheitlichen Bestrebungen und der Bekämpfung menschlicher Krankheiten — (Drucksache 2505 S. 4) wird der Ansatz von 1 326 000 DM um 98 000 DM auf 1 424 000 DM erhöht. 5. In Tit. 973 — Für die Spitzenfinanzierung des Baues von Turn- und Sportstätten — (Drucksache 2050 Anlage S. 39) wird der Ansatz von 20 000 000 DM um 10 000 000 DM auf 30 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 06 09 — Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln — 6. In Tit. 300 — Für Zwecke des Verfassungsschutzes — (Drucksache 2050 Anlage S. 105) erhält der letzte Absatz des Haushaltsvermerks folgende Fassung: „Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses Titels unterliegt nur der Prüfung eines Unterausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und der Prüfung durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes; die Erklärung des Unterausschusses des Haushaltsausschusses und des Präsidenten des Bundesrechnungshofes bilden die Grundlage für die 'Entlastung 'der Bundesregierung." 7. Zu Kap. A 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 571 — Darlehen zur Deckung des Nachholbedarfs freier gemeinnütziger Krankenanstalten und privater Krankenanstalten, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeitsverordnung erfüllen (§ 10 Abs. 2 und 3 GemVO) — (Drucksache 2050 Anlage S. 317) werden der Zweckbestimmung die Worte „sowie kommunaler Krankenanstalten und Knappschaftskrankenhäuser" angefügt und der Ansatz von 25 000 000 DM um 25 000 000 DM auf 50 000 000 DM erhöht; im ersten Satz der Erläuterungen werden die Worte „im Gesamtbetrag von 150 000 000 DM" durch die Worte „im Gesamtbetrage von 275 000 000 DM" ersetzt. Bonn, den 7. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 795 (neu) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Kap. 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern — 1. In Tit. 304 — Entschädigungsleistungen nach § 28 des 1. ZBG — (Drucksache 2050 Anlage S. 6) wird der Ansatz von 50 000 DM um 4 950 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 2. In Tit. 572 — Erstellung von Lagerräumen zur Unterbringung von LS-Gerät und Ausrüstungsgegenständen des LS-Hilfsdienstes, von Vorräten zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung sowie Errichtung von Ausbildungsstätten für den LS-Hilfsdienst — (Drucksache 2526 S. 3) wird ein Untertitel c) Grunderwerb mit einem Ansatz von 10 000 000 DM neu eingefügt. 3. In Tit. 602 — Zuschüsse an zentrale Hilfsorganisationen für Mitwirkung im zivilen Luftschutz und zur Vorbereitung allgemeiner Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen — (Drucksache 2050 Anlage S. 9) wird die Zweckbestimmung wie 8474 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 folgt erweitert: „sowie Zuschüsse an Länder und Gemeinden für die gleichen Aufgaben". Der Ansatz von 7 200 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 9 200 000 DM erhöht. In den Erläuterungen wird der Ansatz „Ausbildung von Schwesternhelferinnen" von 700 000 DM um 1 000 000 DM auf 1 700 000 DM erhöht sowie ein Ansatz „Ausbildung von Ärzten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes" in Höhe von 1 000 000 DM neu eingefügt. 4, In Tit. 878 — Einrichtung und Ausrüstung von Hilfskrankenhäusern — (Drucksache 2050 Anlage S. 10) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 5. In Tit. 880 — Fernmeldetechnische Einrichtungen für die Polizei- und ZB-Führung des Bundes — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird die Zweckbestimmung wie folgt ergänzt: ", der Länder und Gemeinden". Der Ansatz von 500 000 DM wird um 2 000 000 DM auf 2 500 000 DM erhöht. 6. In Tit. 889 — Beschaffung der Ausrüstung für Selbstschutzgemeinschaftseinheiten — (Drucksache 2050 Anlage S. 11) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 4 000 000 DM auf 5 000 000 DM erhöht. 7. In Tit. 956 — Herausgabe eines Merkblatts über luftschutzmäßiges Verhalten der Bevölkerung im Verteidigungsfall — (Drucksache 2050 Anlage S. 12) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 8 500 000 DM auf 10 000 000 DM erhöht. 8. In Tit. 960 — Bauliche Maßnahmen zur Herrichtung von Ausweich- und Hilfskrankenhäusern, soweit es sich nicht um Bundeseigentum handelt — (Drucksache 2050 Anlage S. 13) wird der Ansatz von 1 000 000 DM um 19 000 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — 9. In Tit. 622 — Planung und Vorbereitung einer Notstandsbevorratung in den Haushaltungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 1 500 000 DM um 18 500 000 DM auf 20 000 000 DM erhöht. Zu Kap. 36 07 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrs 10. Es wird ein neuer Tit. 972 „Beschaffung und Unterhaltung von Hubschraubern, 1. Teilbetrag" mit einem Ansatz von 7 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. 36 09 — Maßnahmen des baulichen Luftschutzes zum Schutz der Zivilbevölkerung — 11. Es wird ein neuer Tit. 711 „Zuwendungen an die Länder und Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im baulichen Luftschutz, auf Grund des § 25 des 1. ZBG, 1. Planungsrate" mit einem Ansatz von 25 000 000 DM eingefügt. Zu Kap. A 36 04 — Notstandsmaßnahmen im Aufgabenbereich des Bundesministers des Innern 12. In Tit. 713 — Neubau und Instandsetzung von ortsfesten Anlagen des Luftschutzhilfsdienstes einschließlich Grunderwerb, 4. Teilbetrag — (Drucksache 2050 Anlage S. 37) wird der Ansatz von 5 000 000 DM um 2 000 000 DM auf 7 000 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 799 (neu) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 Tit. 617 — Für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen — (Drucksache 2050 Anlage S. 32) wird der Ansatz von 1 800 000 DM um 150 000 DM auf 1 950 000 DM erhöht. Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer ui d Fraktion Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 804 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier Einzelplan 06 — Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern (Drucksachen 2050 Anlage, 2505). Der Bundestag wolle beschließen: In Kap. 06 02 — Allgemeine Bewilligungen — Tit. 615 — Zuschüsse auf dem Gebiete des Bildungswesens a) Studentenförderung —(Drucksache 650 Anlage S. 29) werden die Erläuterungen wie folgt ergänzt: „Ein Teilbetrag von 4 000 000 DM dient der zusätzlichen Darlehnsförderung nach besonderen Richtlinien für Studenten, bei denen die Voraussetzungen der Bedürftigkeit nach den allgemeinen Richtlinien nicht gegeben sind, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen den Freibetrag von 800 DM für den Alleinstehenden, 1200 DM für die Eltern und 150 DM für jedes unversorgte Kind nicht übersteigt. Der monatliche Darlehnsbetrag darf 150 DM nicht überschreiten. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 148. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. März 1961 8475 Aus diesen Mitteln kann bis zu einem Gesamtbetrag von 150 DM monatlich auch eine ergänzende Darlehnsförderung für Studenten erfolgen, die nach den allgemeinen Richtlinien mit weniger als 150 DM gefördert werden. Für das kommende Rechnungsjahr wird eine anteilige Beteiligung der Länder erwartet." Bonn, den 8. März 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 10 Umdruck 815 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 36 — Zivile Notstandsplanung (Drucksachen 2050 Anlage, 2526). Zu Kap. 36 06 — Notstandsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ernährung — In Tit. 621 — Anlegung von Notstandsvorräten in Lebens- und Futtermitteln — Drucksache 2050 Anlage S. 19) wird der Ansatz von 71 025 000 DM um 176 000 000 DM auf 247 025 000 DM erhöht. Die Erläuterungen werden wie folgt ergänzt: „In diesem Gesamtbetrag sind die Vorratshaltungskosten für die in Berlin lagernden Bestände mit rund 73 000 000 DM und die zugleich auf die Notstandsbevorratung anzurechnenden Mengen (Brot-, Futter- und Industriegetreide sowie Fleischkonserven) mit rund 103 000 000 DM enthalten." Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 11 Umdruck 819 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1961, hier: Einzelplan 10 — Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen 2050 Anlage, 2509). Zu Kap. 1002 — Allgemeine Bewilligungen — In Tit. 620 — Zuschüsse an die Einfuhr- und Vorratsstellen für Getreide und Futtermittel, für Fette, für Schlachtvieh, Fleisch und Fleischerzeugnisse und an die Einfuhrstellen für Zucker — wird der Ansatz von 514 741 800 DM um 176 000 000 DM auf 338 741 800 DM gekürzt. Bonn, den 9. März 1961 Lenz (Trossingen) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gustav W. Heinemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Da kann ich nur bedauern, daß Sie das gestern nicht gesagt haben, sondern daß das erst der Bundesverfassungsminister sagen mußte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das wußten wir!)

    Soll die Kritik, die Sie an diesem Urteil so pauschal geübt haben — insbesondere der Herr Bundeskanzler —, wirklich so pauschal gelten, oder wollen Sie nicht wenigstens doch einiges aus diesem Karlsruher Urteil gelten lassen? Der Herr Bundeskanzler hat sich gestern darauf berufen, daß das Kabinett einstimmig seine Urteilsschelte billige. Er hat mit anderen Worten auch den Bundesjustizminister in diese Mitverantwortung eingebunden. Der Herr Bundeskanzler hat sich auf vier Professorengutachten berufen. Nicht ein einziges dieser Gutachten nimmt überhaupt zu dieser komischen GmbH in dem Sinne Stellung, daß sie verfassungsmäßig sei.
    Was heißt hier jetzt: Respekt vor dem Urteil? Sie wollen es erfüllen. Ja natürlich, das müssen Sie. Aber es wäre viel hilfreicher, wenn wenigstens aus einigen Stücken dieses Urteils sich eine Besinnung, eine Bestandsaufnahme und eine Gemeinsamkeit des weiteren Handelns ergeben würden. Die Kritik, die im Deutschland-Union-Dienst an dem Urteil geübt worden ist — genau genommen war
    es Herr Dr. Gerstenmaier; der Deutschland-UnionDienst berichtete über das, was er kritisch in Ihrer Fraktionssitzung darüber vorgetragen hat —, kann überhaupt nicht standhalten. Da heißt es in Ihrem Deutschland-Union-Dienst vom 7. März:
    Es sei doch die Frage, ob das Parlament seine Grenzen überschreite, wenn der Bundestagspräsident in Übereinstimmung mit dem Haus zu Existenzfragen der Nation Erklärungen abgebe. Der Bundestag als oberste, frei gewählte Vertretung des deutschen Volkes übe dann die vom Bundesverfassungsgericht neuerdings bestrittene nationale Repräsentation nach innen aus.
    Verehrte Damen und Herren, kein Wort davon in diesem Urteil, daß der Bundestag oder der Bundestagspräsident angetastet werde in ihrer Aufgabe, je und dann die nationale Repräsentation zu sein. Nein, es geht um ganz etwas anderes; denn schließlich will ja dieser Bundestag nicht ein Rundfunkstudio werden. Es geht darum, ob das, was sich hier in diesem Bundestag abspielt, was hier in diesem Bundestag an nationaler Repräsentation je und dann dargestellt wird, von den Sendern aufgenommen wird. Das allein ist die Frage, und nachdem Karlsruhe eben sicherstellen will, daß die Rundfunkanstalten nicht in eines Mannes Hand sind, sondern daß sie geleitet werden durch Organe, in denen sich alle Kräfte unserer Bundesrepublik darstellen, ist es ja gerade gewährleistet, daß solche repräsentativ-nationalen Darstellungen auch wirklich über den Rundfunk kommen.
    Herr Dr. Adenauer hat gestern auch noch gesagt, der Hauptleidtragende des Karlsruher Urteils sei das Publikum. Nun, verehrte Damen und Herren, wir freuen uns darüber, daß die Bundesregierung jetzt endlich ihre Bemühungen einstellen will, dem Publikum so schnell wie möglich das zweite Fernsehprogramm zu liefern. Durch diese Bemühungen hat sie es ja gerade jahrelang gehindert.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP. — Zurufe von der Mitte.)

    Was ist jetzt zu tun? Das Thema ist jetzt nicht: das Grundgesetz ändern, oder gar: das Verfassungsgericht ändern. Wenn etwas geändert werden soll, dann wäre das in einer anderen Richtung zu suchen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    — Ja, in bezug auf die Regierungsbank; aber das ist ja bei uns nicht üblich. Wie sähe es eigentlich bei uns aus, wenn es kein Bundesverfassungsgericht gäbe?, das je und dann die Grundordnung in seine Obhut nimmt?

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Mit anderen Worten: Wie sähe es bei uns aus, wenn diese Obhut allein bei diesem Bundesverfassungsminister läge?

    (Erneute Zurufe von der CDU/CSU.)

    Dann würden wir erleben, daß sich die parlamentarische Mehrheit immer mehr in der verbindlichen Auslegung der Verfassung üben würde. Dann würden wir es erleben, daß die Akzente immer deut-



    Dr. Dr. Heinemann
    licher auf Parteiinteressen hingeführt würden, — wie im Umkreis des Art. 21 des Grundgesetzes. Dann würden wir es erleben, daß die Gleichberechtigung von Frauen und Müttern abgebaut würde. Dann würden wir es erleben, daß sich die Zunftordnungen in den Vordergrund spielen würden.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Ja, das ist doch alles durch die Urteile belegt, die ich genannt habe.
    Vor allen Dingen: dann hätten wir den Staatsfunk, und die Staatspresse würde dann wahrscheinlich auch nicht mehr weit sein.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Was ist jetzt zu tun? Nun, ich denke, das ist sehr einfach. Jetzt hat nämlich der Bundespostminister endlich die jahrelang vorliegenden Lizenzanträge der Rundfunk- und Fernsehanstalten zu bewilligen und darüber zu entscheiden.

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Der Länder, nicht der Rundfunkanstalten!)

    Dann freilich müssen die Länder handeln. Siege bedeuten Verantwortung; das ist klar. Die Länder haben jetzt die Verantwortung für den Fortgang der Dinge.
    Ich möchte aber noch eine ganz andere Schlußfolgerung aus dem Urteil für das praktische Weitergehen ziehen.

    (Zuruf von der Mitte: Sie wollten doch auf Hamburg zu sprechen kommen!)

    Karlsruhe hat gehandelt vom bundesfreundlichen Umgang, d. h. von dem Umgang des Bundes mit den Ländern. Man kann aber aus diesem Urteil wohl auch einiges entnehmen für einen guten Umgang zwischen Regierung und Opposition; denn es gibt Situationen, in denen die Opposition in diesem Hause genauso ein Partner ist, wie die Länder in vielen Stücken gegenüber dem Bund Partner sind. Partner ist die Opposition in bezug auf die Regierung und ihre Mehrheit in den Verfassungsfragen. Herr Dr. Arndt hat von dieser Stelle aus eh und je darauf hingewiesen, daß Verfassungsfragen von anderem Rang, von einer anderen Qualität sind als die Fragen der allgemeinen Gesetzgebung. Er hat immer wieder an Sie appelliert, die Opposition in den Verfassungsfragen als den Partner zu nehmen und zu würdigen, der sie ist. Verfassungsfragen sind nicht damit zu bewältigen, daß die Regierung — meinetwegen auch einstimmige — Vorlagen macht und diese hier durch eine Plenardebatte in irgendeinen Ausschuß dirigieren will. Die Verfassung muß bleiben das Instrument gemeinsamer Willensbildung und breiter und tiefverwurzelter gemeinsamer Überzeugungen. Dazu ist es notwendig, daß Veränderungen -der Verfassung auf einem politischen Weg erarbeitet werden und nicht einfach in der parlamentarischen Gesetzgebungsschablone, wie das mehrfach versucht worden ist.
    Verehrte Damen und Herren, es spricht für die Sachlichkeit Dr. Arndts, daß er, der er der Anwalt im Fernsehstreit in Karlsruhe war, es abgelehnt hat,
    im Bundestag zu dem Fernsehstreit Stellung zu nehmen. Ich muß jetzt daran erinnern, daß Herr Dr. Schröder es im Plenum einmal in einer sehr häßlichen Weise abgelehnt hat, mit Dr. Arndt überhaupt zu sprechen, indem er ihm hier vorhielt, mit einem Thersites spreche er nicht.

    (Pfui-Rufe bei der SPD.)

    In Karlsruhe wird man auch mit Dr. Arndt sprechen müssen, selbst wenn es nicht beliebt.
    Es wäre doch eine bessere Nutzanwendung des Urteils unter dem Stichwort „bundesfreundliches Verhalten" oder — wie soll ich es hier sagen? —„regierungs- und oppositionsfreundliches Verhalten", wenn wir uns in Verfassungsfragen etwas anderes einfallen ließen als diesen kalten Krieg, der hier weithin üblich geworden ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Dann müssen Sie in einem anderen Stil sprechen, als Sie es tun! — Abg. Majonica: Kalter Krieg ist die Rede, die Sie heute morgen hier gehalten haben, Herr Dr. Heinemann!)

    — Wollen Sie immer noch das Karlsruher Urteil so pauschal in den Abgrund tun, wie das gestern geschehen ist?

    (Lebhafte Zurufe von der CDU/CSU.)

    Das ist jetzt die Testfrage, ob Sie das Urteil immer noch so pauschal abwerten.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es ist hier von der Notstandsgesetzgebung gesprochen worden. Verehrter Herr Dr. Schröder, mit einer Dokumentation werden Sie die Situation, die hier entstanden ist, nicht beheben. Gerade bei der Notstandsgesetzgebung steht die Verfassung zur Diskussion, und deshalb fordern wir nach wie vor, daß darüber ein politisches Gespräch mit den von der SPD-Fraktion längst beauftragten Sprechern stattfindet, ehe die parlamentarische Maschine in Gang gesetzt wird. Das ist der Kernpunkt: daß wir die Verfassungsfragen in einer ganz anderen Schicht, in einer ganz anderen Tragweite sehen, als es Ihnen bisher aufgegangen ist. Nur wenn es gelingt, nachdem wir das Karlsruher Urteil noch einmal alle miteinander gelesen haben, in dieser Beziehung zu einer Annäherung zu kommen, wird dieses Stück besser.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und der FDP.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe zunächst auf die einleitende Bemerkung meines Herrn Vorredners ein, um mich dann mit dem Kern dessen, was er gesagt hat, zu beschäftigen.
    Herr Dr. Heinemann hat eine Art Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gegeben. Mit dieser Übersicht will ich mich hier nicht im einzelnen auseinandersetzen. Die Rechtsprechung zum Beispiel des Supreme Court der



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    Vereinigten Staaten umfaßt beinahe eine Bibliothek, und das Bundesverfassungsgericht wird es sicherlich bei den weiten Zuständigkeiten, die es hat, auch noch auf eine ganz schöne Bibliothek bringen. Das ist nichts Ungewähnliches bei uns und in anderen Ländern. Irrtum ist eine Begleiterscheinung des menschlichen Daseins.

    (Abg. Dr. Kanka: Sogar bei den Gerichten!)

    — Herr Kollege Kanka, ich werde gleich noch auf die Juristen zu sprechen kommen. Der Irrtum gilt auch für manches, was hier gesagt wird; aber ich will das so liebenswürdig wie möglich behandeln.
    Eine ganz konkrete Anmerkung! Herr Kollege Heinemann hat auf das Parteiengesetz in Verbindung mit Art. 21 des Grundgesetzes hingewiesen. Nun, der Eifer der sozialdemokratischen Opposition, das Parteiengesetz, das bekanntlich schon seit langem hier im Ausschuß liegt, zu behandeln, ist, soweit meine Kenntnis reicht, nicht gerade übermäßig gewesen. Vom Standpunkt der Bundesregierung aus bestehen keinerlei Bedenken dagegen, daß das Parteiengesetz, das sie vor langem, einem Auftrag des Art. 21 entsprechend, eingebracht hat, so schnell wie möglich verabschiedet wird. Wenn wir heute sagen: so schnell wie möglich!, so müssen wir bedenken, daß wir beinahe Mitte März und nur noch wenige Sitzungstage bis zum 30. Juni haben; es ist also vielleicht etwas euphemistisch, darüber bin ich mir völlig klar. Aber der Bundestag ist kein Eintagsunternehmen, sondern eine langfristige angelegte Institution, und manche Regierungsvorlage, die jetzt nicht erledigt wird, wird halt wiederkehren. Wir haben heute morgen von Vorlagen gesprochen, die zum dritten Male hier waren und beim dritten Male schließlich den Weg ins Bundesgesetzblatt gefunden haben. Das Parteiengesetz, das weiß jeder, ist nicht so vordringlich, daß es übermorgen im Bundesgesetzblatt stehen müßte. Es gibt keinen einzigen Grund, den man für dieses „Übermorgen im Bundesgesetzblatt" vorbringen könnte. Im Rhythmus der Gesetzgebungsarbeit wird es sicher in absehbarer Zeit verabschiedet werden können.
    Herr Kollege Heinemann zeigt eine gewisse Empfindlichkeit auf einem anderen Gebiet, dem Gebiet der kommunistischen Rand- und Nebenorganisationen. Diese Empfindlichkeit kenne ich. Sie hat mancherlei Gründe. Ich will mich nur mit dem beschäftigen, was er zu einer konkreten Situation gesagt hat, und er befindet sich hier wirklich völlig im Irrtum.
    Wie ist die Sache? Ich habe hier vor einigen Wochen auf eine Frage hin in der Fragestunde wiederum eine Übersicht über jene Organisation gegeben, die nach unserer Meinung und nach dem Stand unserer Erkenntnisse in jenen dort bezeichneten Bereich hineinfallen, und ich habe gleichzeitig darauf hingewiesen — und das bringt mich genau zu dem Punkt, der angesprochen wurde —, daß wir auf diesem Gebiet — ich spreche jetzt von dem Feld des Art. 9 des Grundgesetzes — eine etwas unterschiedliche Landschaft und eine etwas unterschiedliche Praxis haben.
    Bekanntlich — wenn ich das hier mit Rücksicht auf die Öffentlichkeit erwähnen darf — genießen die Parteien in Art. 21 ein gewisses Privileg, indem gesagt wird, daß aus der Verfassungswidrigkeit von Parteien erst dann Folgerungen gezogen werden können, unter Umständen strafrechtliche Folgerungen, wenn diese Verfassungswidrigkeit durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist. Das kann man in mancher Beziehung als eine Art Privileg der politischen Parteien bezeichnen. Das gleiche gilt nicht etwa für Organisationen, d. h. also für Vereine und irgendwie anders organisierte Personengruppen. Sie sind verboten, wenn sie gegen die Verfassung verstoßen.

    (gut und zweckmäßig, für richtig und rechtlich befriedigend halten können, daß in Mainz verboten, was in Wiesbaden erlaubt ist. Wer kann das für richtig halten, wenn er sich ein wenig Sinn dafür bewahrt hat, daß wir nicht in einem Staatenbund, sondern doch in einem Bundesstaat leben. Manchmal geht doch der Sinn dafür etwas verloren. Nun, es gibt eine Möglichkeit, die wir hier haben, von der wir aus bestimmten Gründen jahrelang keinen Gebrauch gemacht haben. Wir haben die Möglichkeit, in einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht unter Umständen mit Wirkung für das ganze Bundesgebiet feststellen zu lassen, daß eine Organisation unter Art. 9 Abs. 2 fällt. Wir haben, wie niemand besser weiß als der Kollege Heinemann, schon seit recht langer Zeit ein solches Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht laufen, nämlich gegen die sogenannte VVN. Für diese trifft genau das zu, was ich gerade gesagt habe. Sie ist z. B. in Mainz verboten, in Wiesbaden erlaubt, in Hamburg verboten und in Düsseldorf oder München zugelassen. Niemand wird das befriedigend finden. Ich habe sehr die Hoffnung, daß der Prozeß, den wir deswegen vor dem Bundesverwaltungsgericht führen, in kurzer Zeit — er hat schon ziemlich lange gedauert — mit dem von uns erstrebten Ergebnis enden wird. Das bringt mich nun im Wege des Umkehrschlusses auf das, was hier hinsichtlich der westdeutschen Frauenfriedensbewegung gesagt worden ist. Es trifft zu, daß diese westdeutsche Frauenfriedensbewegung zufällig für das Gebiet von Rheinland-Pfalz als nicht unter Art. 9 fallend erklärt worden ist. Unsere Meinung ist ganz anders. Ich habe das hier offen ausgesprochen, und ich bleibe bei dem, Bundesinnenminister Dr. Schröder was ich darüber gesagt habe. — Ich glaube, das war doch eine notwendige Exkursion, damit nicht aus einer etwas zugespitzten Rede falsche Vorstellungen in das Publikum hineindringen. Nun zu dem größeren Komplex, dem Fernsehstreit und dem Fernsehurteil. Ich möchte hier dem Kollegen Heinemann eine Konzession machen. Für so falsch wir das Urteil im Kern halten, so gibt es in ihm sicherlich auch Dinge, die durchaus mit unserer Meinung übereinstimmen. Wir denken über Meinungsfreiheit keineswegs anders, als das Gericht darüber denkt. Das ist aber beinahe eine Selbstverständlichkeit. (Widerspruch bei der SPD. — Abg. Wittrock: Sie haben keine gesetzgeberische Konsequenz daraus im Bundesrundfunkgesetz gezogen!)


    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)




    — Sie täuschen sich, Herr Kollege Wittrock; warten Sie einen Moment, ich werde Gelegenheit haben, das jetzt zu entwickeln.
    Bei dieser Sache ging es im Kern darum, ob der Bund nicht mindestens unter dem Gesichtspunkt der nationalen Repräsentanz eine Kompetenz habe. Das, was an diesem Urteil — Sie nötigen mich nun doch, da Sie es loben, mich im umgekehrten Sinne damit zu beschäftigen — tief betrüblich ist — in meinen Augen war das das erschütterndste Stück der Begründung —, ist, daß sozusagen Weimar noch nachträglich dementiert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Diejenigen, die das Urteil wirklich gelesen haben, wissen, was ich meine. Das, wovon wir immer als von einem nationalpolitischen Minimum glaubten ausgehen zu können, war der Stand vor Hitler. Den Stand vor Hitler haben wir mindestens auf diesen Gebieten limmer als das angesehen, worauf wir uns — das gilt jetzt natürlich cum grano salis; wir haben manche Kritik daran — verlassen könnten, und nun geht das Urteil hin und zerschlägt noch nachträglich
    — lesen Sie es nach! — die in der Weimarer Zeit in jahrelanger Arbeit — 1924, 1925 bis 1932 — geschaffenen Rechtsfiguren und Institutionen und erklärt kurzerhand, das sei eigentlich in Weimar schon nicht richtig gewesen. Ich drücke mich jetzt einmal etwas abgekürzt aus.
    Meine Damen und Herren, wenn man aus einer solchen Perspektive die deutsche Gegenwart und die deutsche Zukunft sehen will, dann kann einem angst und bange werden. Das sage ich Ihnen ganz offen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie haben, Herr Kollege Dr. Heinemann, gesagt, ich hätte vorhin in einer Zwischenbemerkung in der Diskussion dem Sinne nach etwa erklärt, dieselben Leute seien nun nach Karlsruhe gegangen. Es war eine Auseinandersetzung mit dem Kollegen Blachstein, der bekanntlich auf seiten des Rundfunks und gleichzeitig auf seiten Hamburgs eine sehr beträchtliche Rolle spielt. Ich kann sagen, wenn Sie nun nicht gerade parlamentarisch empfindlich werden wollen, es sind dieselben Leute. Ich kann vielleicht besser sagen — um mich einer gepflegteren
    Ausdrucksweise angesichts Ihrer Darlegungen zu befleißigen —, es sind genau dieselben Kräfte. Es liegt ein Stück Tragik darin
    — das gebe ich Ihnen gerne zu —, daß gerade diejenige Partei, die nach Tradition und im Grunde auch nach ihrem inneren Lebensgesetz sicher eine Berufung dazu hat, vielleicht stärker den Blick auf den Gesamtstaat zu lenken als auf dieses oder jenes seiner Glieder, daß sie, wie ich meine, aus verblendeter Fehde gegen die Politik der Bundesregierung
    — die von Ihnen mißdeutet wird — nun wirklich ein Fundament zerstört.

    (Lebhafter Widerspruch bei der SPD. — Beifall bei der CDU/CSU.)

    Was wir, meine Damen und Herren, brauchen, ist das Gemeinsame, das auch der Herr Kollege Heinemann zum Schluß seiner Ausführungen an den Himmel malte. Das ist die politische Situation. Seien Sie ganz sicher, die Klügeren und Einsichtigeren und — so möchte ich sagen — die Nachdenklicheren in Ihren Reihen wissen das genauso gut, wie ich es hier offen ausspreche.

    (Abg. Wittrock: Ihr habt in den Ausschußberatungen doch die Katze aus dem Sack gelassen!)

    Wir haben jetzt einen Scherbenhaufen vor den Füßen. Aus diesem Scherbenhaufen werden Sie keinen Krug mehr machen können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Der Appell an die Verantwortung der Länder spricht sich sehr leicht aus. Aber das Wesen des Bundesstaates — wenn er überhaupt existieren und sich vom Staatenbund unterscheiden soll —, ist doch. daß er letztlich Entscheidungen braucht, die irgendwo und irgendwie durch Mehrheiten herbeigeführt werden können, und daß er nicht getragen werden kann von dem Prinzip der Notwendigkeit der Einstimmigkeit der Länder. Das ist doch das Dilemma, in das wir gekommen sind,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    daß man uns eine Sache, für die wir hier eine Mehrheit brauchen — ich lasse die Frage offen, wie groß die Mehrheit sein muß — und für die wir im Bundesrat um eine Mehrheit kämpfen müssen, einfach wegzieht und sagt: Diese Sache — nein! —. Es gilt jetzt der Satz: „cuius regio, eius televisio". Und daraus machen Sie einmal ein Bundesfernsehen, wie auch Sie sich es vorstellen würden!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich will mich nun nicht mit den einzelnen Schiefheiten auseinandersetzen, wie sie die Ausführungen des Kollegen Heinemann gekennzeichnet haben, aber ich muß ihm eins sagen: Nicht alles, was im Prozeß vorgetragen worden ist, und nicht alles, was in tatsächlicher Beziehung oder in einer Würdigung des Gerichts an Hand von Tatsachen dort zu lesen ist, stimmt mit den Tatsachen überein. Dieses Schreiben — ich habe das Datum nicht genau behalten, aber es ist wohl der 17. November gewesen
    — des Ministerpräsidenten Altmeier an mich stimmt mit meiner Sicht der Tatsachen absolut nicht überein. Leider hat das Bundesverfassungsgericht



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    ein solches, wie ich glaube, absolut einseitig falsch interpretierendes Schreiben sogar noch mit hineingezogen in seine Urteilsgründe. Ich kann das nur zutiefst bedauern. Was ist in Wirklichkeit der Vorgang? Bund und Länder haben — der Herr Bundeskanzler hat das gestern gesagt — über Jahre hinaus in einem mühseligen Verhandeln gestanden. Einer meiner früheren Mitarbeiter, der Staatssekretär Bleek — jetzt im Bundespräsidialamt —, hat Jahre seines Lebens darangegeben.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Viel zu lange!)

    — Sie sagen, viel zu lange, aber er hat buchstäblich jahrelang den größten Bereich seiner Tätigkeit damit ausgefüllt. Sie wissen, er ist ein ungeheuer geduldiger und konzilianter Mann. Mir würden Sie das Kompliment nicht so leicht machen. Er ist ein geduldiger und sehr konzilianter Mann. Jahre seines Lebens hat er daran gegeben, für den Bund —natürlich auch, nicht nur für die Länder — brauchbare Vertragswerke zustande zu bringen. Er ist daran gescheitert, Wir sind daran gescheitert, d. h. letztlich ist, wenn Sie so wollen, auch der Bundestag daran gescheitert.
    Bei diesen Besprechungen und nachher, als die Bundesregierung sich entschloß, nun doch den Gesetzesvorstoß zu machen, hat es immer nur eine Linie gegeben. Für die Länder war Jahre hindurch der Ministerpräsident Altmeier der Sprecher, bitte, für alle Länder! Er blieb auch der Sprecher der Ministerpräsidenten-Konferenz, nicht der CDU-Länder! Der bequemste und billigste Weg, sich nun herauszudividieren — nicht für Herrn Altmeier selbst, aber für andere —, ist die Interpretation, Herr Altmeier sei nur der Sprecher der CDU-Länder gewesen. Davon ist gar keine Rede. Diesen Auftrag hatte er von der Konferenz der Ministerpräsidenten. Er hat diesen Auftrag auch behalten, nachdem der Vorsitz in der Konferenz der Ministerpräsidenten an Herrn von Hassel übergegangen war, der inzwischen, wenn ich nicht irre, in diesem Vorsitz von Herrn Kiesinger abgelöst worden ist. Mit anderen Worten: der berufenste und im übrigen auch, wenn Sie so wollen, für den Standpunkt der Länder freundlichste Sprecher — sonst würden ihn seine sozialdemokratischen Kollegen in dieser Funktion nicht so intensiv unterstützt haben — ist der Ministerpräsident Altmeier gewesen. Er war auch der Vorsitzende der später genannten kleinen Vierer-Kommission, die erst im allerletzten Stadium gebildet worden ist.
    Bei dieser ganzen Sache hat es ein Durchverhandeln gegeben. Hier ist nichts passiert, was Herr Altmeier — wozu er nicht nur legitimiert, sondern auf Grund des anderen Auftrages verpflichtet war
    — seinen sozialdemokratischen Länderkollegen vorenthalten hätte. Ich will Ihnen zum Beweis dafür nur ein Pressekommuniqué vorlesen, das wir nach einer der Sitzungen dort an Ort und Stelle vereinbart haben. Das hört sich alles sehr amtlich an, nicht wie eine Zusammenkunft von CDU-Politikern. Da heißt es folgendermaßen.

    (Zuruf des Abg. Schmitt-Vockenhausen. — Weitere Zurufe und Lachen bei der SPD.)

    — Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, was Sie erheitert. Dies ist ja eine mit der Gegenseite vereinbarte Festlegung. Ich nehme nur ein Beispiel heraus. Hören Sie sich das Beispiel doch einmal an:
    Der von der Bundesregierung angebotene Entwurf eines Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern
    — nicht etwa zwischen Bund und CDU-Ländern! — über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fernsehens und 'der 'dazugehörige Gesellschaftsvertrag stellen nach allgemeiner Überzeugung eine geeignete Grundlage für die Lösung dieser Frage
    — Errichtung eines zweiten Fernsehprogramms usw. —
    dar.
    Meine Damen und Herren, wenn wir hier weiter solche falschen Darstellungen hören sollten, werden wir vielleicht eines Tages einmal das Stenogramm einer der letzten Sitzungen — ich glaube, sie war am 8. Juli — veröffentlichen. Wir lassen das jetzt aus dieser oder jener Rücksicht. Daraus würden Sie ganz klar ersehen, daß der Herr Bundeskanzler die Herren absolut nicht in ihrer Eigenschaft als Angehörige der CDU angesprochen hat — vielleicht gleichzeitig auch; das ist kein Gegenargument —, sondern in ihrer Funktion als Vertreter ihrer Länder und, da der Vorsitzende der ganzen Konferenz vertreten war, ihn natürlich in dieser Eigenschaft. Meine Damen und Herren, Sie können es bedauern, daß hier nicht Gesamtkonferenzen stattgefunden haben. Sie sind aber wohl mit mir der Überzeugung, daß Gesamtkonferenzen dieser Art die Sache bis zur Unmöglichkeit erschwert haben würden.

    (Lebhafter Widerspruch und Zurufe von" der SPD.)

    — Ja, was wollen Sie? (Erneute Zurufe von der SPD.)

    — Nein, versuchen Sie nicht, einen Seitenweg zu finden!

    (Abg. Wittrock: Es kommt doch nicht auf die Funktion, sondern es kommt letzten Endes auf die Personen an!)

    Ich fühle mich im vollen Schutz der Dokumente, ich fühle mich im vollen Schutz der Tatsachen, und die Tatsachen sprechen eindeutig für mich. Wir haben nie einen Entwurf gemacht — jedenfalls vor dieser prozessualen Zeit —, in dem nicht immer Bund und alle Länder vorgesehen gewesen sind. Wenn Sie jetzt in so harter Weise die GmbH tadeln, so muß ich Ihnen sagen, die GmbH geht nicht etwa davon aus, daß irgendein Land — sozialistisch oder christlich-demokratisch regiert — davon ausgenommen sein sollte.
    Es ist nicht sehr schön — um mich vorsichtig auszudrücken —, wenn Sie hier — Herr Heinemann hat das getan in einer Weise, die ich, wenn ich bei einem vorsichtigen Wort bleibe, nicht sehr schön finden kann; von sachgerecht ist schon gar keine Rede — eine Darstellung wählen, als ob der Bun-



    Bundesinnenminister Dr. Schröder
    desregierung je vorgeschwebt habe, etwas zu machen, was nicht in diesem im Grunde in Jahren im voraus besprochenem Rahmen lag, als ob ihr je vorgeschwebt habe, nicht bis zum allerletzten Moment den Versuch zu machen, eine Gesellschaft zu gründen, in der der Bund den einen Teil, die elf Länder, Berlin eingeschlossen, den anderen Teil darstellen sollten. Deswegen geht auch alles, was über Artikel 5 gesagt worden ist, völlig an uns vorbei.

    (Unruhe bei der SPD.)

    — Nein, es geht in der Sache an uns vorbei. Lieber Herr Kollege Schoettle, wollen Sie wirklich unsere Intelligenz unterbewerten? Das ist das einzige, was ich Ihnen eigentlich wirklich übelnehme, nichts sonst! Aber bitte halten Sie die derzeitige Bundesregierung nicht für so unintelligent, das nicht zu sehen.

    (Abg. Schoettle: Das ist nicht Intelligenz!)

    — Doch, ich ziehe ja die Schlußfolgerung aus der Intelligenz.
    Ich komme gleich auf eine sehr häßliche Sache in der „Süddeutschen Zeitung" zurück. Herr Heinemann zitiert das so, als ob das ein Apostelwort wäre. Das ist eine ganz üble Erfindung der Zeitung. Ich komme gleich darauf zurück.
    Herr Kollege Schoettle, bitte trauen Sie unserer Intelligenz zu, — —

    (Abg. Schoettle: Es kommt immer darauf an, welchen Gebrauch man von der Intelligenz macht!)

    — Ich schildere Ihnen gerade, daß wir davon einen sehr angemessenen Gebrauch machen wollten, nämlich durch das Zusammenwirken von Bund und Ländern, gleichgültig, wie sich letztlich die Organisationsformen gestalten würden, alle Träger, sowohl die des Gesamtstaates wie die der Einzelstaaten, wie auch, da die Einzelstaaten gemischt sind, die verschiedenen politischen Meinungen zum Tragen zu bringen. Welche Art für die Repräsentanz des Überwachungsgremiums zum Schluß gewählt worden wäre, meine Damen und Herren, das lag doch wirklich im Willen der zur Mitwirkung bis zum letzten Moment aufgeforderten und gebetenen Länder. Argumentieren Sie doch bitte nicht gegen die Tatsachen! Was ich sage, sind nachweislich die Tatsachen. Deswegen werden wir mit einer Fülle von falschen Vorwürfen überschüttet! Glauben Sie doch nicht, es hätte uns je vorgeschwebt, wir seien in der Lage, in Deutschland sozusagen ein CDU-Bundesfernsehen einzurichten.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU. — Abg. Wittrock: Das ist euch versalzen worden, und das ärgert euch! — Weiterer Zuruf von der SPD: Sie sind Egoist!)

    — Ihre Äußerung jetzt kann ich nicht als einen Ausdruck von Realpolitik empfinden.

    (Abg. Blachstein: Herr Minister, gestatten Sie eine Frage?)

    — Lassen Sie mich, Herr Kollege Blachstein, diesen
    so vorzüglichen Gedanken doch bitte noch einen
    Moment ausführen. Ein CDU-Bundesfernsehen würde uns von der ganzen deutschen Öffentlichkeit einschließlich der sehr, sehr großen CDU-Wählerschaft überhaupt nicht abgenommen werden.

    (Lachen und Zuruf von der SPD: Deshalb die Tarnorganisation!)

    — Meine Herren, warum haben Sie denn Zweifel?

    (Abg. Wittrock: Das ist nämlich der Beweis eurer Intelligenz!)

    — Ich werde Ihnen einmal ganz offen sagen, was uns vorgeschwebt hat.