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ID0314605700

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    Deutscher Bundestag 146. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1961 Inhalt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 2412) 8237 A Fragestunde (Drucksachen 2497, 2537) Fragen des Abg. Ritzel: Zweites Fernsehprogramm von Eckardt, Staatssekretär 8237 C, 8238 A Ritzel (SPD) 8238 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erhöhtes Angebot von Fleisch tuberkulosekranker Rinder Schwarz, Bundesminister . . . . 8238 B, D Dr. Bechert (SPD) 8238 B, C Frage des Abg. Vogt: Jordanisches Verbot der Einfuhr von Konsumgütern Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 8239 A, B Vogt (CDU/CSU) 8239 B Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400); in Verbindung mit dem Entwurf einer Ergänzung zum Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1961 (Grüner Plan 1961) (Drucksache 2300) — Fortsetzung der ersten Beratung — Bauknecht (CDU/CSU) 8239 C Bauer (Wasserburg) (CDU/CSU) . 8243 B Frau Strobel (SPD) 8247 B Walter (FDP) 8252 B Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) . . 8253 D Bading (SPD) 8256 D Sander (FDP) 8261 A Logemann (DP) 8266 A Engelbrecht-Greve (CDU/CSU) . 8268 D Frehsee (SPD) 827,1 B Mauk (FDP) . . . . . 8274 D, 8282 D Dr. Siemer (CDU/CSU) . . . . . 8277 C Lücker (München) (CDU/CSU) . . . 8280 B Schwarz, Bundesminister . . . . . 8281 D Nächste Sitzung 8283 C Anlagen 8285 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 8237 146. Sitzung Bonn, den 24. Februar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Atzenroth 24. 2. Bazille 15. 3. Bettgenhäuser 4. 3. Dr. Birrenbach 6. 3. Fürst von Bismarck 24. 2. Blachstein 24. 2. Börner 24. 2. Dr. Bucerius 24. 2. Caspers 1. 4. Dr. Deist 2. 3. Demmelmeier 18. 3. Deringer 24. 2. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 2. Dowidat 24. 2. Eberhard 7. 3. Ehren 28. 2. Eisenmann 24. 2. Erik 24. 2. Erler 24. 2. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 24. 2. Dr. Furler 24. 2. Geiger (München) 28. 2. Dr. Götz 24. 2. Dr. Gradl 24. 2. Freiherr zu Guttenberg 24. 2. Haage 24. 2. Hahn 24. 2. Dr. Dr. Heinemann 24. 2. Höfler 24. 2. Hörauf 10. 3. Illerhaus 24. 2. Jacobi 24. 2. Dr. Jordan 25. 2. Frau Kalinke 24. 2. Keuning 24. 2. Dr. Kopf 6. 3. Dr. Kreyssig 24. 2. Kühn (Bonn) 28. 2. Kühn (Köln) 18. 3. Leber 24. 2. Lenz (Brühl) 24. 2. Lohmar 24. 2. Dr. Martin 6. 3. Dr. Mende 4. 3. Mensing 24. 2. Dr. Menzel 28. 2. Metzger 24. 2. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 2. Freiherr von Mühlen 24. 2. Neubauer 10. 3. Neuburger 24. 2. Nieberg 24. 2. Peters 24. 2. Frau Dr. Probst 24. 2. Probst (Freiburg) 24. 2. Rimmelspacher 24. 2. Dr. Ripken 24. 2. Rollmann 24. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Rüdel (Kiel) 3. 3. Ruhnke 25. 3. Scharnberg 24. 2. Scheel 24. 2. Dr. Schild 24. 2. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 2. Schmidt (Hamburg) 24. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 24. 2. Schröder (Osterode) 24. 2. Schultz 18. 3. Schüttler 24. 2. Dr. Seffrin 1. 3. Seuffert 24. 2. Dr. Stecker 24. 2. Frau Dr. Steinbiß 4. 3. Stenger 28. 2. Stingl 2. 3. Storch 25. 2. Dr. Tamblé 24. 2. Theil (Bremen) 24. 2. Vehar 25. 2. Dr. Vogel 24. 2. Wacher 24. 2. Wagner 24. 2. Wehner 24. 2. Weinkamm 24. 2. Welke 25. 2. Wendelborn 26. 2. Werner 25. 2. Wittrock 24. 2. Dr. Zimmer 27. 2. Anlage 2 Umdruck 769 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis spätestens zum 1. Mai 1961 dem Bundestag zu berichten, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 des Landwirtschaftsgesetzes für das laufende Wirtschaftsjahr getroffen- hat oder zu treffen beabsichtigt unter Berücksichtigung a) der Steigerung des Lohnniveaus und der ständig steigenden Kostenbelastung der deutschen Landwirtschaft, b) der Notwendigkeit, der deutschen Landwirtschaft die Möglichkeit zu geben, sich auf den gesteigerten Wettbewerb im Gemeinsamen Markt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorzubereiten, insbesondere inwieweit sie bereit ist, a) die in den Artikeln 44 und 46 des EWG-Vertrages gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Anwendung von Mindestpreisen und Abschöpfungen unverzüglich voll auszuschöpfen und 8286 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 b) die Nahrungsmittelimporte auf den tatsächlichen Inlandsbedarf abzustellen. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 770 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die Selbsthilfe bei der Rationalisierung der Betriebe mit folgenden Investitionserleichterungen zu unterstützen: 1. Gewährung von Zinsverbilligungen für alle Kredite, die zur Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen benötigt werden, und zwar in einem Umfang, der den Bedingungen im sozialen Wohnungsbau gleichkommt, 2. Konsolidierung der zur Finanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen bereits aufgenommenen kurz- und mittelfristigen Kredite mit einem Zinssatz von höchstens 2 v. H., 3. Anwendung der unter 1. und 2. genannten Maßnahmen auf Um- und Neubauten (Wirtschafts- und Wohngebäude); Anschaffung von Schleppern, Maschinen, Geräten, Trocknungsanlagen usw. sowie andere Einrichtungen für die betriebs- und hauswirtschaftliche Rationalisierung; überbetrieblichen Maschineneinsatz; Althofsanierung; Aussiedlung und Aufstockung; Meliorationen und wasserwirtschaftliche Maßnahmen; Trinkwasserversorgung; Elektrifizierung; Flurbereinigungslasten; alle Selbsthilfemaßnahmen zur Qualitätsverbesserung und zur Absatzverbesserung, besonders Schaffung der Einrichtungen zur Zusammenfassung des Warenangebots in den Betrieben selbst, in den Genossenschaften und im Landhandel. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 4 Umdruck 771 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben, bei denen eine Deckung des Vergleichsaufwands durch den Betriebsertrag nach dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft nicht erreicht wurde, die Vermögensabgabe gemäß dem Gesetz zum Lastenausgleich bis auf weiteres zu stunden. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 5 Umdruck 772 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Bundesregierung wird ersucht, zu prüfen, ob als sofortiger Beitrag zur Senkung der Betriebskosten der Landwirtschaft die Belastungen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln gesenkt werden können. 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, hierüber dem Deutschen Bundestag bis zum 30. April 1961 zu berichten. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 6 Umdruck 773 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, angesichts der im Grünen Bericht 1961 nachgewiesenen weiteren Verschlechterungen der Einkommenssituation der Landwirtschaft gegenüber den im Landwirtschaftsgesetz gesetzten Zielen den Grünen Plan 1961 um folgende Maßnahmen zu ergänzen: 1. Wiederherstellung der Qualitätsprämie für Milch in mindestens der ursprünglichen Höhe (4 Pf je kg), 2. Verbilligung der Schädlingsbekämpfungsmittel um 20 v. H. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 8287 Anlage 7 Umdruck 774 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, den vorgelegten Bericht über die Lage der Landwirtschaft — Drucksache 2400 — durch folgende Punkte zu ergänzen und diese Ergänzung spätestens bis zum 1. Mai 1961 dem Bundestag vorzulegen: 1. Eine Berechnung des Vergleichslohns auf der Grundlage des tatsächlichen Stundenarbeitsverdienstes gemäß dem Beschluß des Bundestages vom 1. Juli 1960, unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden einschließlich der Überstunden und Feiertagszuschläge sowie des bezahlten Urlaubs und der Bezüge im Krankheitsfalle. 2. Aufgliederung der im Bericht angegebenen bereinigten Zahl der Vollarbeitskräfte nach a) Nebenerwerbsbetrieben, b) Sonderkulturen, c) landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben. 3. Darlegung der Gründe, warum die bereinigte Zahl der Vollarbeitskräfte im Bericht und die Angaben ,des Statistischen Bundesamtes über die Zahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Erwerbspersonen so erheblich voneinander abweichen. 4. Angabe der sich aus der Vergleichsrechnung ergebenden Gesamtdisparitätssumme, unter Berücksichtigung des § 4 Buchstaben a, b und c des Landwirtschaftsgesetzes. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 775 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. im Grünen Plan nur diejenigen finanziellen Leistungen des Bundes aufzuführen, die unmittelbar und kurzfristig zur Verbesserung der Einkommenslage der Landwirtschaft beitragen; 2. aus dem Grünen Plan alle die finanziellen Leistungen auszugliedern, die a) im wesentlichen die Verbrauchssphäre oder die Allgemeinheit betreffen, b) Stadt und Land gleichermaßen dienen, c) schon immer allgemeine Staatsaufgaben sind z. B. besondere Regionalprogramme wie Küstenplan und dergleichen sowie langfristige Strukturmaßnahmen zur Vorbereitung der Landwirtschaft auf die EWG, Meliorationen usw. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 9 Umdruck 776 Antrag der Fraktion der FDP zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, spätestens bis zum 1. Mai 1961 zu untersuchen und dem Deutschen Bundestag zu berichten, wie sich unter Berücksichtigung der Lage und der Struktur der 'deutschen Landwirtschaft sowie der durch den EWG-Vertrag übernommenen Verpflichtungen der deutschen Landwirtschaft die Übernahme einer Agrarpolitik auswirken würde, wie sie z. B. in England (System garantierter Mindestpreis) durchgeführt wird. Bonn, den 22. Februar 1961 Mauk Walter Sander Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 10 Umdruck 777 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400). Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag nimmt die Erklärung der Bundesregierung sowie ihren Bericht über die Lage der Landwirtschaft gemäß den §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes zur Kenntnis. Er erkennt an, daß die Bundesregierung trotz der durch die Umstellung des Haushaltsjahres bedingten Schwierigkeiten die gemäß § 6 des Landwirtschaftsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen frühzei- 8288 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 146. Sitzung. Bonn, Freitag, den 24. Februar 1961 tig in Form einer Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan 1961 vorbereitet hat, so daß eine Verzögerung in der Fortführung der Maßnahmen der Grünen Pläne infolge der Vorverlegung des Beginns des Haushaltsjahres vermieden wurde. Er begrüßt es, daß der Ergänzungshaushalt Grüner Plan 1961 der Entschließung des Bundestages vom 11. März 1960 zum Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft durch besondere Maßnahmen zugunsten der von Natur aus benachteiligten Gebiete entsprochen hat. 'Der Bundestag stimmt den im Grünen Plan 1961 vorgeschlagenen Maßnahmen, ebenso den zur Verbesserung der Lage der bäuerlichen Familienbetriebe vorgesehenen Maßnahmen mit einem Aufwand von 300 Mio DM im Grundsatz zu mit der Maßgabe, daß von den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der Austauschbarkeit innerhalb der einzelnen Positionen ein den fachlichen Bedürfnissen entsprechender Gebrauch gemacht wird. Er erwartet, daß die Richtlinien zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere für das 300 Mio DM umfassende Sonderprogramm im Benehmen mit den Ländern umgehend erlassen werden. Von den Ausführungen des Bundesernährungsministers für die künftig beabsichtigten Maßnahmen zur Verwirklichung des Landwirtschaftsgesetzes nimmt der Bundestag im Grundsatz zustimmend Kenntnis. Er ist der Auffassung, daß die günstige, nicht zu entbehrende Wirkung der Maßnahmen der bisherigen Grünen Pläne durch die allgemeine Wirtschaftspolitik, insbesondere durch die Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik gemäß § 1 des Landwirtschaftsgesetzes wirksamer unterstützt werden sollte. Bonn, den 23. Februar 1961 Dr. Krone und Fraktion Anlage 11 Umdruck 778 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft gemäß §§ 4 und 5 des Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 2400, zu 2400) Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag hat den Bericht der Bundesregierung über die Lage der Landwirtschaft zur Kenntnis genommen und festgestellt, daß im Wirtschaftsjahr 1959/60 eine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der landwirtschaftlichen Betriebe eingetreten ist. Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe sind die im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Ziele noch nicht erreicht. Der Bundestag stimmt daher dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grünen Plan 1961 im Grundsatz mit der Maßgabe zu, daß die Mittel innerhalb der einzelnen Positionen austauschbar sind. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, verstärkte Anstrengungen zur Erfüllung des im § 1 des Landwirtschaftsgesetzes erteilten Auftrages zu unternehmen. Bonn, den 23. Februar 1961 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Heinz Frehsee


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen meines verehrten Vorredners, des Kollegen Engelbrecht-Greve, des Vorsitzenden des Bundes der Deutschen Landjugend, zeigen, wie weit man den Rahmen dieser heutigen Grünen Debatte, der Debatte über die
    Lage der Landwirtschaft, spannen kann und eigentlich auch spannen muß. Auch ich glaube, wie er, daß es nicht angängig ist, sich nur auf die Probleme des Paritätseinkommens zu beschränken, sondern daß auch die Bildungsfrage und die Frage der Landjugend, des Nachwuchses, außerordentlich wichtig sind. Alle diese Ausführungen, die soeben hier gemachten und die anderer Diskussionsredner, verlocken sehr zu Stellungnahmen. Ich muß auf solche Stellungnahmen verzichten. Ich bin, wie wahrscheinlich auch die anderen Redner, die noch auf der Rednerliste stehen, gebeten worden, mich kurz zu fassen. Ich will diesem Wunsche gern entsprechen. Glücklicherweise kann ich einiges von den Notizen, die ich mir für diese Rede gemacht habe, zusammenstreichen.
    Ich hatte vor, einige Bemerkungen zum agrarsozialen Bereich zu machen, wie ich das jedes Jahr in den „Grünen Debatten" getan habe. Ich kann mit Genugtuung feststellen, daß viele der Redner, die vor mir gesprochen haben, in der Debatte dieses Jahres zu agrarsozialen Fragen Stellung genommen haben, obschon der Herr Bundesernährungsminister in seiner Rede heute vor 14 Tagen sehr wenig zu diesem Bereich gesagt hat. Er hat sehr viel über andere Dinge zu sagen gehabt, und was agrarsoziale Dinge betrifft, hat er sich nur mit der Hilfe für die Landfrau befaßt, einer Hilfe, die ich außerordentlich begrüße, die wir übrigens vor einem Jahr hier gemeinsam gefordert haben.
    Eine Bemerkung darf ich vorausschicken. Wir halten die Grünen Berichte in den letzten Jahren für methodisch so vervollkommnet, daß wir sie mit ganz wenigen Ausnahmen methodischer Art akzeptieren. Die Aussagen des Grünen Berichts scheinen uns tatsächlich den Verhältnissen nunmehr weitgehend zu entsprechen. Wir meinen, daß man bei allen Überlegungen auch von dieser Grundlage, die der Grüne Bericht gibt, ausgehen kann. Diese Bemerkung gilt jener Zwischenfrage, die der Herr Kollege Sander heute vormittag hier gestellt hat, und gilt auch einigen Äußerungen in seinen Ausführungen von diesem Pult, gilt beispielsweise seinen Bemerkungen über die Lage in den Betrieben über 50 Hektar oder in den Betrieben von 20 bis 50 Hektar. Er hat hier mit Emphase die Erklärungen meiner Kollegin Frau Strobel zurückgewiesen. Nun, wir verweisen — ich will mich jetzt nicht in Debatten darüber, nicht in eine Polemik einlas- sen — auf den Grünen Bericht, in dem auf Seite 59 auf der Grundlage der 8000 Testbetriebe, von denen ja 1100 aus der Größenklasse von mehr als 50 Hektar kommen, Zahlen stehen, und gehen von diesen Zahlen und den Tatbeständen, die sie wiedergeben, aus. — Das als Vorbemerkung; wir müssen ja die Begriffe klären, wenn wir miteinander sprechen wollen.
    Es ist schon sehr viel über die große soziale und wirtschaftliche Bedeutung der Veränderung des Arbeitskräftebesatzes der landwirtschaftlichen Betriebe, des Gesamtarbeitskräftebestandes gesagt worden. Sehr viele Zahlen sind genannt worden. Ich will nur wenige Zahlen hinzufügen, beispiels-



    Frehsee
    weise die, daß den 430 000 Lohnarbeitskräften, die wir jetzt noch in der Landwirtschaft haben, vor 13 Jahren, im Jahre 1947, fast 1,4 Million Lohnarbeitskräfte gegenüberstanden. Die Zahl der Lohnarbeitskräfte ist also seit jenem Jahr um fast eine Million zurückgegangen. Das soll die Situation noch ein wenig verdeutlichen, von der hier schon die Rede war.
    Für Niedersachsen liegen uns schon die Ergebnisse der Betriebszählung des vorigen Jahres vor, die im Grünen Bericht noch nicht berücksichtigt wurde und noch nicht berücksichtigt werden konnte. Die Angaben des Grünen Berichts über die Veränderung des Arbeitskräftebesatzes sind verhältnismäßig dürftig. Man weiß nicht genau, wie sich der Arbeitskräftebestand entwickelt hat, weil die Statistik von 1957 nicht weitergeführt worden ist und weil die Ergebnisse der Beriebszählung des vorigen Jahres noch nicht vorhanden waren. Aber wir haben sie für Niedersachsen. Diese Betriebszählung des Jahres 1960 weist also aus, daß die ständig beschäftigten Familienarbeitskräfte am stärksten in Betrieben von 2 bis 20 ha zurückgegangen sind, und zwar um 86%. Diese Zahl möchte ich herausgestellt haben: um 86%! Das heißt, in dieser Betriebsgrößenklasse von 2 bis 20 ha ist nur noch 1 Landarbeiter von 10 im Jahre 1949 übrig. Das ist vielleicht auch für die Allgemeinheit und für die Öffentlichkeit eine bedeutsame und wichtige Zahl. Übrigens können auch die korrespondierenden Zahlen für die anderen Betriebsgrößenklassen genannt werden: der Rückgang in der Betriebsgrößenklasse zwischen 20 und 50 ha — wohlgemerkt in Niedersachsen — betrug etwa 62 % und In Betrieben über 50 ha 48 %. Wir wissen, warum er in den größeren Betrieben relativ geringer war als in den kleineren. Der Arbeitskräfteüberbesatz war in diesen Betriebsgrößenklassen nicht so groß.
    Was diese Abwanderung bedeutet, im Positiven wie im Negativen, ist schon ausgeführt worden. Positiv war für die gewerbliche Wirtschaft, daß sie anderthalb Million Arbeitskräfte gewonnen hat. Auf die negative Bedeutung für die Landwirtschaft sind meine Vorredner schon eingegangen. Ich will das nicht mehr vertiefen: Das ist klar: die Landwirtschaft leidet unter dieser sehr erheblichen Arbeitskräfteabwanderung der familienfremden wie der familieneigenen Arbeitskräfte. Ich will nur unterstreichen, was Frau Strobel in dieser Beziehung gesagt hat: Wenn man die Veredelungswirtschaft in unserer eigenen Landwirtschaft ausweiten will und soll und ja wahrscheinlich muß, dann sollte man die arbeitswirtschaftlichen Aspekte einer solchen betriebswirtschaftlichen Entwicklung rechtzeitig ins Auge fassen. Man sollte von vornherein daran denken, die Ausweitung der Veredelungswirtschaft arbeitsmäßig nicht ganz auf die Schultern der Landfrau abzustellen.
    In diesem Zusammenhang eine kurze Bemerkung — immer in dem Bemühen, die Dinge vorankommen zu lassen und Sie nicht so lange zu strapazieren — zu der Frage des Einsatzes von Dorfhelferinnen. Ich hatte vor, einiges mehr darüber zu sagen, und werde es also nicht tun. Als sie von der CDU damals diese Kleine Anfrage an die Regierung richteten, haben wir uns darüber gefreut und haben das insgesamt sehr begrüßt, und wir hatten einen ähnlichen Schritt vor. Wir hätten ja interfraktionell eine Kleine Anfrage einbringen können, denn in dieser Frage sind wir uns doch weitgehend einig. Wie diese Kleine Anfrage aber beantwortet worden ist, ist eine Sache, die eigentlich sehr scharfe Kritik verdient. Einer der Unterzeichner, der nachher noch das Wort hat, sollte sich vielleicht dazu äußern, wie diese sicherlich wichtige Frage bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage von der Bundesregierung gesehen und behandelt worden ist. Ich meine, wir sollten uns des Problems des Einsatzes und der Ausbildung von Dorfhelferinnen ernsthaft annehmen. Man sollte nicht so darüber hinweggehen, wie dies in der Beantwortung der Kleinen Anfrage geschehen ist. Ich will mir dabei andere Adjektive ersparen.
    Häufig ist gesagt worden, die Sache sei nicht recht förderungswert, weil das Geld, das man in die Ausbildung von Dorfhelferinnen stecke, nicht gut angelegt sei. Man würde sie mit öffentlichen Mitteln ausbilden, und nachher würden sie heiraten, und man habe sie nur für kurze Zeit. Diesem Argument möchte ich folgendes entgegenhalten: Diese Dorfhelferinnen werden vermutlich meist Bauernsöhne heiraten; sie geben dann bestimmt sehr gute Bäuerinnen ab, so daß auch das für ihre Ausbildung verwandte Geld eine gute und strukurverbessernde Investition wäre.

    (Heiterkeit.)

    — Ja, es handelt sich hier um Strukturfragen in weitestem Sinne; beispielsweise geht es auch um die Sozialstruktur.
    Nun einige Bemerkungen zu dem Landarbeiterproblem. Zu den lohnpolitischen Verhältnissen, den sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Landarbeiter haben Sie, Herr Minister, heute vor 14 Tagen bei Einbringung ,des Grünen Plans und des Grünen Berichts gar nichts gesagt; ich habe das sehr bedauert. Sie wissen genauso gut wie wir alle, daß die Verhältnisse dort außerordentlich kritisch zu werden beginnen, und zwar nicht nur deswegen, weil die Abwanderung hier besonders stark ist. Sie müssen einmal alte Statistiken hervorsuchen; in den neueren Statistiken wird nämlich über das Jahr 1947 gar nichts mehr gesagt. Die Verhältnisse waren damals nicht normal; das wissen wir, Aber in dieser Statistik, 'die mir noch zur Verfügung steht, steht die Zahl: 1,4 Million. Das bedeutet einen Rückgang um 1 Million! Im vorigen Jahr hatten wir einen Rückgang um 8%. Die neueste Angabe lautet: Rückgang der landwirtschaftlichen Lohnarbeitskräfte von September 1959 bis September 1960 um 10,6%.
    Herr Kollege Sander, die Landarbeiter wandern ganz bestimmt nicht deswegen ab, weil ,sie so gut bezahlt werden. Darauf können Sie sich verlassen. Ich gebe zu, daß die Landarbeiter in dem Jahr, über das hier berichtet worden ist, mehr verdient haben als im Jahr zuvor; der Mehrverdienst betrug 5,5%. Die Industriearbeiter haben im gleichen Jahr 6,7%



    Frehsee
    mehr verdient. Der Lohnabstand hat sich vergrößert. Der Vergleichslohn, d. h. der Lohn, den die gewerblichen Arbeiter haben, die auf dem Lande wohnen, liegt um 52% über dem Lohn der Landarbeiter. Diese Zahl steht ausdrücklich im Grünen Bericht!
    Ich habe eingangs gesagt, daß wir den Grünen Bericht bejahen. Wir halten die Analysen und die Angaben, die wir darin finden, für richtig. Bitte, akzeptieren Sie auch das: Die Löhne der gewerblichen, auf dem Lande lebenden Arbeiter liegen um 52 % über den Landarbeiterlöhnen, obschon, wie Sie, Herr Kollege Bauknecht, heute gesagt haben, jetzt sehr viel mehr Getreide und Milch verkauft werden muß, damit diese Landarbeiterlöhne bezahlt werden können.
    Angesichts der Tatsache, daß der sogenannte Vergleichslohn um 52% über dem Landarbeiterlohn liegt, kann man sich eigentlich nur wundern, daß es noch 430 000 landwirtschaftliche Lohnarbeitskräfte gibt. Man kann sich nicht darüber wundern, daß die gewerkschaftliche Vertretung der Landarbeiter von einem Lohnnotstand spricht, daß sie Klage darüber führt, daß die Landarbeiterlöhne in einigen Bereichen des Bundesgebietes hart an der Grenze der Fürsorgerichtsätze liegen. Man kann sich nicht darüber wundern, wenn man weiß, daß die Differenz zwischen den Effektivverdiensten der Landarbeiter und den Bruttostundenverdiensten der Industriearbeiter, die im Jahre zuvor 1 DM betragen hatte, bis zum Jahre 1959/60 auf 1,15 DM gestiegen ist. In diesen Tagen haben wir die neuen statistischen Wochendienste bekommen; in ihnen stehen die Arbeiterverdienste für November 1960. Danach hat sich die Differenz zwischen den Effektivverdiensten der Landarbeiter und den Bruttostundenverdiensten der Industriearbeiter auf 1,26 DM erhöht. Wo soll das hinführen?
    Es wird in diesem Zusammenhang angeführt, daß die Wertschöpfung je Kopf sich verhältnismäßig gut entwickelt habe. Das ist eine Folge der Verringerung des Arbeitskräftebestandes und des Arbeitskräftebesatzes. Während die Wertschöpfung 1950/51 rund 9 Milliarden DM betrug, belief sie sich 1959/60 nach dem vorliegenden Grünen Bericht auf 14,2 Milliarden DM. Damals hatten wir 3,7 Millionen Vollarbeitskräfte; jetzt haben wir 2,5 Millionen. Das bedeutet, daß die Wertschöpfung je Vollarbeitskraft in diesen zehn Jahren um 136,9 % gestiegen ist. Eine sehr schöne und erfreuliche Zahl. Die Landarbeiter beklagen, daß ihr Lohn in dem gleichen Zeitraum nur um 105,4 % gestiegen ist, und sie sagen, daß die Landwirtschaft aus der Entwicklung der Wertschöpfung je Kopf Reserven gehabt habe, die eine zumindest der Entwicklung der Wertschöpfung je Kopf entsprechende Lohnentwicklung ermöglicht hätten.
    Ich habe Ihnen im vorigen Jahr die europäischen Landarbeiterlöhne zum Vergleich mit den deutschen genannt. Deutscher Tariflohn laut Grünem Bericht 1,60 DM, Bruttostundenverdienst oder Effektivlohn 1,75 DM. In Dänemark betrug er zur gleichen Zeit 2,48 DM, in Schweden 2,33 DM, in Norwegen 2,24 DM, in Großbritannien 2,16 DM, in Holland 2,01 DM, in der Schweiz 1,90 DM, in Belgien 1,87 DM. Die Differenzen will ich Ihnen hier ersparen. Es ist das
    aber eine Frage, die wir im Auge behalten müssen.
    Es ist auch zu beachten, daß die Lohnquote ständig weiter zurückgeht. Wir geben nach diesem Grünen Bericht nur noch 16 % der Betriebsausgaben für Löhne und Soziallasten aus. Die Lohnsummen und die Soziallasten liegen im Wirtschaftsjahr 1959/ 60, über das ja heute gesprochen wird, um 3 Millionen DM niedriger als im voraufgegangenen Wirtschaftsjahr. Die Lohnsumme allein ist um 10 Millionen DM gestiegen. Herr Kollege Pflaumbaum, glaube ich, hat hier einen Betrag von 216 Millionen errechnet. Es ist uns in früheren Debatten auch oft so gegangen, daß solche Beträge errechnet worden sind, die sich nachher nicht bewahrheitet haben. Daraus und auch aus den anderen Daten, die ich angegeben habe, kann man sicherlich die Schlußfolgerung ziehen, daß noch ein erheblicher Spielraum für die Angleichung der Landarbeiterlöhne besteht.
    Besonders besteht dieser Spielraum — ich komme wieder darauf zurück — in der Betriebsgrößenklasse über 20 Hektar. Auf Seite 59 des Grünen Berichts steht, daß die Zuckerrübenbaubetriebe in Nordwestdeutschland die Deckung des Vergleichslohnes durch das Betriebseinkommen zu 139% erreicht haben, die Hackfruchtbaubetriebe in Süddeutschland zu 169% — in diesem Falle ist natürlich keine Verzinsung dabei — bzw. zu 149 %; und so weiter und so fort; ich will Sie jetzt nicht aufhalten. Diesen Betrieben, meine Damen and Herren, sind ja die Direkthilfen über die Düngemittelprämie und die Milchsubvention usw. gegeben worden, damit sie die Vergleichslöhne, deren Deckung sie damit erreicht haben, auch zahlen. Bei der Kalkulation des Vergleichsaufwandes in diesen Betrieben wird ja wohl der Vergleichslohn unterstellt, der in diesen Betrieben gezahlt werden könnte, aber nicht gezahlt wird.
    Hier habe ich an Herrn Minister Schwarz die Frage: Was gedenken Sie zu tun, um zu erreichen, daß die Betriebe, die ausweislich des Grünen Berichts die Vergleichlöhne zahlen können und die für diesen Zweck auch Hilfen erhalten — sonst wären Hilfen ja nicht berechtigt —, veranlaßt werden, Vergleichslöhne zu zahlen? Sie wissen genau, daß es mit den geltenden tarifrechtlichen Grundlagen, die wir hier haben, bisher nicht zu bewerkstelligen war. Wollen Sie, Herr Minister, warten, bis in die Tat umgesetzt wird, was man jetzt für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vorgeschlagen hat? In einer Entschließung, die dem Europäischen Parlament von seinem Sozialausschuß vorgelegt worden ist und die die soziale Lage der Landarbeiter betrifft, heißt es wörtlich — ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Das Europäische Parlament
    stellt fest, daß die EWG-Kommission im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik für die Einkommensbildung in :der Landwirtschaft direkt verantwortlich ist;
    erwartet von den Regierungen der Mitgliedstaaten, daß sie mangels Einigung der Sozial-



    Frehsee
    partner gesetzliche Verfahren festlegen, die
    einen angemessenen Mindestlohn garantieren;
    fordert die EWG-Kommission auf, falls die Regierungen ,dem nicht nachkommen, alle Mittel anzuwenden, um diese Mindestlöhne zustande zu bringen.
    Meine Frage an Sie, Herr Minister: Wollen Sie abwarten, bis das, was sich dort anbahnt, auch hier in Deutschland angewendet werden muß, oder sollten wir nicht lieber selber überlegen, was wir tun können, damit diese Verhältnisse, die in jeder Beziehung außerordentlich mißlich und nicht mehr zu verantworten sind, nicht weiterhin andauern? Es ist die Frage zu prüfen, ob die tarifrechtlichen Grundlagen, die wir hier haben, ausreichen, um das Problem der Diskrepanz der Landarbeiterlöhne zu lösen. Es ist die Frage zu prüfen, ob nicht unter Umständen zur Beseitigung der Diskrepanz in Betrieben, die ausweislich des Grünen Berichts zur Zahlung des Vergleichslohnes nicht in der Lage sind, das Mittel der direkten Hilfe aus dem Grünen Plan angewendet werden muß. Ich wäre sehr dankbar, Herr Minister, wenn Sie in Ihrem Schlußwort auf diese sehr konkrete Frage antworteten.
    Zum Landarbeiterwohnungsbau will ich wegen der vorgeschrittenen Zeit nicht viel ausführen. Es ist erfreulich, daß ,der Landarbeiterwohnungsbau eines der Mittel des Grünen Plans ist, das zur Konsolidierung der sozialen Verhältnisse der Landarbeiter beigetragen hat, und daß an dieser Maßnahme im Grünen Plan 1961 festgehalten wird.
    Die Ausbildung der landwirtschaftlichen Facharbeiter, die wir nach dem Grünen Plan finanziell fördern, hat sich leider nicht so entwickelt, wie wir das erhofft haben und wie wir uns das vorgestellt haben. An Stelle einer Breitenwirkung, einer allgemeinen Hebung des Leistungsstandes der Landarbeiter haben wir nun eine Elitebildung auf ganz schmaler Basis bekommen, was eigentlich nicht der Sinn der Sache war und was auch diejenigen, die eigentlich Träger dieser Facharbeiterausbildung sein sollten, in eine gewisse Reserve gebracht hat.
    Es müßte sicherlich zum agrarsozialen Bereich einiges über die Frage gesagt werden, was von uns bzw. von der Bundesregierung auf Grund der Feststellungen des Grünen Berichts und im Rahmen des Grünen Plans für diejenigen getan werden müßte, die im Zuge der gewaltigen Veränderungen, die die Umstrukturierung in der Landwirtschaft mit sich bringt, freigesetzt werden. Meine Damen und Herren, als eine der wesentlichen sozialpolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Verbesserungen der Agrarstruktur haben wir das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte geschaffen. Diese soziale Sicherung für das Alter hat einen sehr guten agrarpolitischen Effekt erzielt. Wir geben das zu. Wir haben ja damals diese gesetzliche Regelung ebenfalls gefordert. Nun wissen wir aber, daß es auch noch einen anderen Kreis von Menschen als die Altenteiler gibt, die zur Übergabe der Betriebe veranlaßt werden sollten, dessen berufliche Umstrukturierung im Interesse der weiteren Strukturverbesserung der Landwirtschaft gleichfalls gefördert werden sollte. Ich will das hier nur andeuten. Darin stecken natürlich einige Probleme. Beispielsweise wird der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, bei dem die Betriebsgröße für eine Existenzgrundlage nur sehr schwer, aber über den Nebenerwerbsbetrieb noch ausreicht, kaum zu einer betrieblichen Umstrukturierung zu veranlassen sein, weil ja all die Maßnahmen sozialer Sicherung, die es in den Arbeitnehmerbereichen gibt, für ihn nicht vorhanden sind und er aus diesen Gründen veranlaßt ist, seine eben nicht ausreichende landwirtschaftliche Existenzgrundlage als einen Teil einer anderen dann zu ergänzenden Existenzgrundlage zu behalten.
    Zur Frage der Altershilfe nur noch ein paar Worte im Telegrammstil. Es ist heute schon darüber gesprochen worden. Wir Sozialdemokraten sind nach wie vor der Meinung, daß es sich dabei um eine Maßnahme der sozialen Sicherung handelt, die in den Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und nicht in den Etat des Landwirtschaftsministeriums gehört. Herr Bading hat das schon ausgeführt. Uns ist immer wieder entgegengehalten worden: Nein, es handelt sich um ein Agrargesetz; die agrarpolitische und agrarstrukturelle Seite dieses Gesetzes sei die wichtigere und entscheidendere. Trotzdem ist bei der Novelle, die wir jetzt in den Ausschüssen behandeln, nicht das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sondern das Bundesministerim für Arbeit und Sozialordnung federführend. Das sind auch so einige Widersprüche.
    In diesem Zusammenhang noch eine Frage an Sie, Herr Minister. Wenn Sie meinen, daß es sich bei dem Altershilfegesetz um ein Agrargesetz und nicht um ein sozialpolitisches Gesetz handelt, warum sind Sie dann nicht konsequent? Wenn es sich um ein Agrargesetz handelt, dann muß der Zuschuß, der nun dort vorgesehen ist, in den ordentlichen Haushalt des Bundesernährungsministeriums; dann gehört er nicht in den Grünen Plan, sondern mindestens in den ordentlichen Haushalt.
    Damit will ich schließen. Sie werden bemerkt haben, daß ich mich bemüht habe, Sie nicht zu lange aufzuhalten. Ich bitte zu entschuldigen, daß ich das, was ich mir vorgenommen hatte, wenigstens anzudeuten, im Telegrammstil bringen mußte.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Mauk.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Mauk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident: Meine Damen und Herren! Ich bin von meiner Fraktion beauftragt, zunächst einmal auf die Stellungnahmen anderer Kollegen einzugehen und dann unsere Anträge zu begründen. Ich werde mich so kurz wie möglich fassen.
    Bevor ich Kritik übe — was ich teilweise im Zusammenhang mit der Begründung der Anträge tun muß —, möchte ich zuerst meiner Freude darüber Ausdruck geben, Herr Minister, daß in Ihrem neuen Vorschlag für die Bauersfrau 30 Millionen DM ein-



    Mauk
    gesetzt worden sind. Wir von der FDP freuen uns darüber ganz besonders. Ich darf daran erinnern, daß mein verstorbener Kollege Köhler bereits vor etwa 2 Jahren einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Der Antrag ist damals abgelehnt worden. Wir freuen uns, daß dieser Wunsch, wenn auch mit großer Verzögerung, endlich verwirklicht werden konnte. Meine Kollegin Frau Dr. Lüders hätte zu diesem Punkt gern noch selbst gesprochen, hat aber aus Zeitgründen darauf verzichtet und mich beauftragt, ihre Freude zum Ausdruck zu bringen.
    Nun möchte ich noch ganz kurz etwas zu dem bemerken, was Herr Bauer (Wasserburg) gesagt hat; ich weiß nicht, ob er noch hier ist. Wir hatten selber die Absicht, zu einem Thema, das er angesprochen hat, einen entsprechenden Antrag einzubringen. Es war mir nicht mehr möglich. Ich habe ja nachher sowieso noch acht Anträge zu begründen. Er hat davon gesprochen, daß bei der Entwicklungshilfe unbedingt auch die Hilfe in Form von Nahrungsmitteln eingeplant werden sollte. Ich möchte dazu schon heute unseren Wunsch anmelden: Herr Minister, bitte, sargen Sie dafür! Wir finden es geradezu lächerlich, daß man bei den Überlegungen im EWG-Raum Angst vor Überproduktion hat, solange sich noch zwei Drittel der Menschheit nicht satt essen können.
    Zu den Ausführungen von Frau Strobel, Herrn Bading und zuletzt auch Herrn Frehsee! Sie haben sich immer mit den 6 % befaßt, die angeblich eine Deckung bekommen haben.

    (Zurufe von der SPD.)

    Ich glaube, es wäre genauso wichtig, sich einmal etwas eingehender mit den anderen 94 % zu befassen. Ich möchte die Dinge jetzt nicht vertiefen; es wäre hierzu einiges zu sagen. Wir wollen doch, meine sehr verehrten Kollegen, nicht durch solche Betrachtungen einen Keil treiben — —

    (Abg. Bading: Haben wir nur über die 6 % geredet? Was ist das für eine Behauptung!)

    — Sie haben von den Betrieben geredet, die die Deckung bekommen haben, Herr Bading.

    (Abg. Bading: Wir haben auch darüber geredet! Wie kann man behaupten, daß Frau Strobel nur über die 6 % und nicht über die 94 >%geredet habe?!)

    — Herr Bading, Sie haben von 50-ha-Betrieben usw. gesprochen. Das hörte man immer wieder. Ich kann Ihnen in meiner Heimat 2-, 3- und 4-ha-Betriebe zeigen, denen es besser als den 50-ha-Betrieben geht.

    (Abg. Bading: Weiß ich, weiß ich!)

    Wir wollen keinen Keil zwischen die Großen und die Kleinen treiben. Eine Grenze zu ziehen, wird verdammt schwer sein.
    Ein CSU-Kollege sagte mir vorhin, die acht Anträge der FDP umfaßten so ungefähr alles, was man zur Verbesserung der Landwirtschaft noch vorschlagen könne, nachdem wir schon so lange ein Landwirtschaftsgesetz hätten. Glauben Sie mir, ich wäre froh gewesen, wenn es nicht notwendig gewesen wäre, diese Anträge auszuarbeiten! Das kostet nämlich auch ein bißchen Arbeit und Anstrengung. Wir wollten mit diesen Anträgen dem Wunsch unseres Herrn Ministers Schwarz nachkommen, der ja am 10. Januar gesagt hat, wir möchten Vorschläge machen, wie man den Grünen Plan und die Agrarpolitik verbessern könne. Daraufhin haben wir uns in der Zwischenzeit überlegt, was nach den Erfahrungen von nunmehr sechs Jahren noch zu verbessern wäre.
    Wenn ich mir das Wesentliche dessen, was Herr Bading, Frau Strobel, Herr Frehsee und auch die anderen Redner heute vormittag gesagt haben, in die Erinnerung zurückrufe und davon ausgehe, daß das, was hier gesagt worden ist, ernst gemeint war, muß ich eigentlich annehmen, daß wir ein ausgezeichnetes Saatbeet vorbereitet, daß wir eine gute Basis für die Behandlung der Anträge im Ausschuß geschaffen haben.
    Ich hätte nun zur Begründung einiges zu sagen, möchte mich aber, wie ich schon angedeutet habe, so kurz wie nur möglich fassen.
    Herr Minister Schwarz, Sie haben hier am 10. Februar den Grünen Plan eingebracht. Am gleichen Tag oder am Tage danach stand sehr wenig über das in den Zeitungen, was Sie hier ausgeführt hatten. Es stand aber sehr viel in den Zeitungen über eine Bekanntmachung des Bundesministeriums der Finanzen. In fast allen Zeitungen konnten Sie Balkenüberschriften lesen: „20 Milliarden DM für die deutsche Landwirtschaft". Da und dort fand man noch kleine Untertitel: „4 Milliarden jährlich in fünf Jahren".
    Wenn man die Summen, die dort angegeben waren und die der Öffentlichkeit ein völlig falsches Bild vermittelten, im einzelnen untersucht — ich habe mir diese Mühe gemacht, möchte darauf aber jetzt nicht eingehen —, stellt man fest, daß noch nicht einmal ein Fünftel von ihnen echte Zuschüsse zur Einkommensverbesserung in der deutschen Landwirtschaft sind, daß man manches einbezogen hat, was hiermit einfach nichts zu tun hat. Man müßte gleichzeitig auch für andere Wirtschaftszweige klarstellen, was sie an Subventionen, Krediten, Lastenausgleichsgeldern, ERP-Mitteln usw. bekommen. Hier hat man doch Beträge addiert, die mit einer Hilfe an die Landwirtschaft allein überhaupt nichts zu tun haben. Wir fragen uns und wir fragen die Bundesregierung: Warum veröffentlicht man so etwas? Will man dadurch die Öffentlichkeit bewußt irreführen? Wenn Sie wieder etwas Derartiges veröffentlichen, wollen wir wissen und fordern Auskunft darüber, welche Kredite, Lastenausgleichsgelder und ERP-Mittel, welche Steuererleichterungen und -vergünstigungen, welche Steuererlasse und -rückvergütungen anderen Wirtschaftsgruppen und -zweigen gewährt wurden. Wir wollen Offenlegung aller Subventionen und Auskunft, in welcher Weise Steuervergünstigungen die Konzentration gefördert und selbständige Betriebe in den letzten Jahren zum Erliegen gebracht haben. Ich würde dazu gern noch einiges sagen, die Zeit erlaubt es mir jedoch nicht mehr.



    Mauk
    Wir haben auf Umdruck 775 insbesondere wegen dieser falschen Veröffentlichungen in der Vergangenheit einen Antrag eingebracht. Ich habe schon nach dem ersten Bericht dem damaligen Herrn Bundesfinanzminister Schäffer gesagt: wenn ein Steuerpflichtiger solch eine falsche Bilanz abgäbe, wie sie hier dem Bundestag immer und immer wieder vorgelegt wird, würde er aber zur Rechenschaft gezogen. Deshalb verlangen wir,
    1. im Grünen Plan — künftig —
    nur diejenigen finanziellen Leistungen des Bundes aufzuführen, die unmittelbar und kurzfristig zur Verbesserung der Einkommenslage der Landwirtschaft beitragen;
    2. aus dem Grünen Plan alle die finanziellen Leistungen auszugliedern, die
    a) im wesentlichen die Verbrauchssphäre oder die Allgemeinheit betreffen,
    b) Stadt und Land gleichermaßen dienen,
    c) schon immer allgemeine Staatsaufgaben sind ...
    Wenn wir die Öffentlichkeit über die wahre Lage der Landwirtschaft und über das, was sie tatsächlich zur Verbesserung ihrer Einkommenslage erhält, aufklären wollen, können wir in Zukunft nicht anders verfahren.
    Es gibt noch ein Problem, über das ich sprechen muß; es ist einfach nicht möglich, daran vorbeizugehen, Herr Minister. Wir haben in den letzten Jahren wiederholt gefordert, daß eine Globaldisparität mit dem Grünen Bericht ausgewiesen wird. Wir haben letztes Jahr gefordert, daß mindestens ein Stundenlohnvergleich ausgewiesen wird. Sie haben uns einige Ausführungen gemacht und im Grünen Bericht dargelegt, warum das nicht möglich sei. Glauben Sie, beides konnte uns nicht überzeugen! Wir haben bereits im Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft darüber gesprochen. Dort waren die vier Wissenschaftler mit anwesend. Sie haben dort die gleichen Gründe vorgetragen. Der Ernährungsausschuß konnte nicht überzeugt werden, daß es nicht möglich sein sollte, einen derartigen Lohnvergleich anzustellen.
    Es ist doch eigenartig, daß man das heute mit den zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht machen kann oder anscheinend nicht in der Lage ist, den Vergleich anzustellen. Herr Dr. Puvogel vom IFO-Institut München hat es schon, bevor es ein Landwirtschaftsgesetz gab, fertiggebracht, einen Stundenlohnvergleich und eine Disparitätssumme zu errechnen. Wir haben diese Unterlagen schon gehabt, als wir damals hier im Hause das Landwirtschaftsgesetz berieten. Auch Herr Dr. Padberg und die Wissenschaftler des Beirates haben es noch beim ersten Grünen Bericht fertiggebracht, neben dem Lohnanspruch der Lohnarbeitskräfte auch den Lohnanspruch der Familienarbeitskräfte auszurechnen, die in einer Globalsumme angegeben sind. Sie haben auch den Überschuß bzw. den Disparitätsbetrag nicht nur für das damals laufende Wirtschaftsjahr, sondern auch für eine große Reihe zurückliegender Jahre berechnet; heute noch nachzulesen im Statistischen Jahrbuch für Ernährung und Landwirtschaft 1956, Seite 108. Was man damals konnte, kann man heute auf einmal mit besseren Unterlagen nicht mehr. Das erscheint mir doch recht eigenartig. Schämt man sich, die verfehlte Agrarpolitik oder die Dinge, die sich inzwischen entwikkelt haben, zuzugeben? Man hat den Eindruck, daß man die tatsächliche Lage, die allein dadurch erst gekennzeichnet werden könnte, verschleiern möchte.
    Herr Frehsee, Sie haben vorhin von der Entwicklung der Zahl der Arbeitskräfte gesprochen. Ich würde gern noch darauf eingehen. Nur zwei Zahlen, die auch Sie sicher nachrechnen können! Der Bericht gibt an, daß eine Lohndifferenz von 83 Pf je Stunde besteht. Wenn ich das umrechne auf die in der Landwirtschaft nur noch tätigen 550 000 Arbeitskräfte und auf die von ihnen geleisteten 52 Stunden im Durchschnitt der Wochen — —(Abg. Frehsee: 430 000!)

    — 550 000, ich habe die letzte Entwicklung genommen.

    (Abg. Frehsee: 430 000 Vollarbeitskräfte!)

    — Ich dachte, diese Zahl stammt aus dem Grünen Bericht.

    (Abg. Frehsee: Das sind Personen, die Sie da nennen!)

    —Tut mir. leid. Wenn ich das so umrechne, ergibt sich - ich lasse zunächst meine Zahlen gelten; ich lasse mich im Ausschuß nachher gern berichtigen — ein Ausfall allein für diese Lohnarbeitskräfte von über 2 Milliarden DM und ein Ausfall an Sozialversicherungslasten, der dazugerechnet werden muß — die Leute würden nämlich zu ihrem Lohn auch den Sozialversicherungs-Arbeitgeberanteil beanspruchen können —, von nochmals rund 150 Millionen DM, also ein Ausfall allein für diese noch wenigen vorhandenen Lohnarbeitskräfte von weit über 1 Milliarde DM, auch wenn ich die niedrigere Zahl annehme.
    Wenn ich das für die familieneigenen Arbeitskräfte ausrechnen möchte, gibt mir auch dazu der Grüne Bericht gute Zahlen an die Hand. Ich habe ausgerechnet, daß aus den Sachbezügen die familieneigenen Vollarbeitskräfte einen Lohn von 93 Pf je Stunde bekommen, daß außerdem aus dem Verkaufsüberschuß im abgelaufenen Jahr ein Lohn von 43 Pf möglich war. Das gibt zusammen 1,36 DM. Wenn ich dann den Vergleichslohn heranziehe, der angegeben ist, ergibt sich eine Differenz pro Stunde von 1,07 DM für die familieneigenen Vollarbeitskräfte, also mehr als bei den familienfremden. Das ergibt nun — wiederum leicht zu errechnen aus den geleisteten Arbeitsstunden — eine Lohndisparität, die in hohe Milliardenbeträge hineingeht. Ich wage sie kaum zu nennen: es sind über 6 Milliarden DM, die als Lohndisparität allein für die familieneigenen Arbeitskräfte ausgerechnet werden müssen. Wäre es denn so falsch, der Öffentlichkeit diese Zahlen bekanntzugeben, damit sie für die Dinge mehr Ver-



    Mauk
    ständnis hätte? Ich verweise in diesem Zusammenhang erneut auf unseren Antrag Umdruck 774; ich will jetzt nicht näher darauf eingehen.
    Nun hätte ich noch gern einiges darüber gesagt, wie es zu dieser Entwicklung überhaupt gekommen ist. Vielleicht ganz kurz einige wenige Zahlen! 1950 hatten wir in der Bundesrepublik rund 20 Millionen Erwerbstätige, davon 4 Millionen Vollarbeiskräfte in der Landwirtschaft, das sind 20 %. 1960 haben wir nach den neusten Mitteilungen des Bundeswirtschaftsministeriums — „Leistungen in Zahlen", Sie haben das Buch dieser Tage bekommen — rund 25 Millionen Erwerbstätige, davon nur noch 2,5 Millionen in der Landwirtschaft, das sind 10 %. Der Anteil der Erwerbstätigen in der Landwirtschaft betrug also vor 10 Jahren 20 %, und beträgt heute nur noch 10 % aller Erwerbstätigen. Das ist ein Rückgang von — — Entschuldigen Sie bitte, ich bin durch das Kürzen jetzt etwas durcheinandergekommen.

    (Zuruf von der SPD: Genug des grausamen Spiels!)

    Vielleicht noch ganz wenige Zahlen! Die Landwirtschaft erzeugt heute — das ist im Grünen Bericht auch nachgewiesen — trotz des Flächenverlustes, umgerechnet nach Getreideeinheiten, 32 % mehr als 1950. Wenn ich den Arbeitskräfteabgang abziehe, haben wir heute noch 62,5% der damaligen Zahl der Vollarbeitskräfte. Mit 62 % Vollarbeitskräften produzieren wir also 132 % der damaligen Menge. Das bedeutet eine Produktivitätssteigerung von über 100 %. Ich glaube, daß es nicht sehr viele Wirtschaftszweige gibt, die eine derartige Produktivitätssteigerung erzielt haben. Trotzdem ist die Disparität da und wird von Jahr zu Jahr größer.
    Ich möchte jetzt nicht in langen Ausführungen auf die Ursachen der Disparität eingehen, sondern nur stichwortartig dazu Stellung nehmen. Schuld daran ist die Preis- und Lohnentwicklung in der gewerblichen Wirtschaft, schuld daran ist, daß der Rationalisierungsgewinn nicht weitergegeben wird, und schuld daran sind rein politische Preise in der Agrarwirtschaft.
    Vom Statistischen Bundesamt ist kürzlich nachgewiesen worden, daß die Agrarwirtschaft in keiner Weise an der Überhitzung der Konjunktur schuld ist. Heute ist auch schon gesagt worden, daß die Agrarpreise im Oktober 1960 nicht höher, sondern sogar noch ein klein wenig niedriger waren als 1956. Ich habe eine Menge Zahlen vorliegen, die einen Vergleich mit anderen Urproduktionszweigen, mit denen der Grundstoffindustrie, ermöglichen; denn auch die Landwirtschaft ist ein Zweig der Urproduktion. Danach haben die Ruhrkohle seit 1950 eine Preissteigerung von 92,9%, der Hochofenkoks eine solche von 68,5 %, der Stabstahl von 99 % und das Roheisen von 117 % mitgemacht. Die Preissteigerung in der Landwirtschaft dagegen beträgt nur 12,7 %. Das bedeutet bei Kohle und Koks eine 6,3fache, bei Stahl und Eisen eine 8,5fache Preissteigerung seit 1950. Aus diesen wenigen Zahlen, meine Damen und Herren, erkennen Sie die Ursache der Disparität.
    Die Landwirtschaft hat, wie schon gesagt, ihre Produktivität gesteigert. Ich habe kürzlich erklärt: eine 50%ige Steigerung der Preise für die landwirtschaftlichen Produkte hätte ausgereicht, um das ganze Problem der Disparität zu beseitigen. Wären unsere Preise nur zur Hälfte mit den Preisen der übrigen Wirtschaft gestiegen, so brauchten wir keinen Grünen Plan, keinen Grünen Bericht, keine Subventionen, wir könnten uns selber helfen, wir brauchten von keinem Menschen ein Almosen.
    Ich möchte mit diesen Ausführungen zum Schluß kommen, Sie aber nochmals auf die Anträge in den Ihnen vorliegenden Umdrucken hinweisen und Sie bitten, bei der Beratung dieser Anträge — und dabei spreche ich ganz besonders meine Kollegen von der Landwirtschaft an — an den § 1 des Landwirtschaftsgesetzes zu denken. Wenn wir das Ziel des § 1 des Landwirtschaftsgesetzes erreichen wollen, müssen wir diese Anträge annehmen.

    (Beifall.)