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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1961 Inhalt Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Kohut . . . . . . . . . . . 3903 A Fragestunde (Drucksachen 2385, 2396) Frage des Abg. Kühn (Bonn) : Schutz der Düne in Bonn-Tannenbusch 7903 B Frage des Abg. Neumann: Akten des früheren Staatssekretärs Klopfer Schäffer, Bundesminister . 7903 D, 7904 A Neumann (SPD) . . . . 7903 D, 7904 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Staatssekretärs Dr. Thedieck in der „Welt am Sonntag" Lemmer, Bundesminister . . . . 7904 A, D Dr. Bucher (FDP) 7904 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 1518, 2169) 7904 D Antrag betr. Schiffbarmachung der Lahn (Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 1374, 2323) Cramer (SPD) . . . . . . . . 7905 A Antrag betr. Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksachen 1731, 2333) 7905 B Antrag betr. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksachen 1732, 2334) 7905 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksache 2321) 7905 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache 2363) 7905 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (FDP) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Umdruck 536 [neu], Drucksache 2377) . . . . . 7905 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 731) 7905 D Entwurf eines Gesetzes über Einreise und Ausreise (Drucksache 2372) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . 7906 A, 7930 A Kühlthau (CDU/CSU) 7908 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7910 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 7913 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7918 A Mattick (SPD) . . . . 7920 C, 7933 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7924 A Dr. Will (FPD) . . . . . . . . 7927 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . 7928 B, 7937 C Lemmer, Bundesminister . . . . . 7935 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 7935 D Nächste Sitzung 7938 C Anlagen 7939 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1961 7903 139. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.11 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bazille 31. 1. Berberich 20. 1. Bergmann* 21. 1. Berkhan* 21. 1. Dr. Besold 20. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 20. 1. Dr. Birrenbach ' 21. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Bucerius 20. 1. Dr. Burgbacher * 21. 1. Caspers 31. 1. Dr. Conring 20. 1. Dr. Deist * 21. 1. Demmelmeier 20. 1. Deringer * 21. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Dr. Dollinger 20. 1. Dowidat 20. 1. Drachsler 20. 1. Frau Eilers (Bielefeld) 20. 1. Eilers (Oldenburg) 20. 1. Engelbrecht-Greve * 21. 1. Enk 20. 1. Erler 20. 1. Even (Köln) 20. 1. Dr. Franz 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 21. 1. Funk 20. 1. Dr. Furler * 21. 1. Geiger (München) * 21. 1. Dr. Gleissner 20. 1. Goldhagen 20. 1. Dr. Greve 20. 1. Hahn * 21. 1. Hermsdorf 20. 1. Heye 20. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Hufnagel 20. 1. Huth 20. 1. Illerhaus * 21. 1. Dr. Jordan 20. 1. Kalbitzer * 21. 1. Killat (Unterbach) 20. 1. Dr. Knorr 20. 1. Dr. Kohut 20. 1. Dr. Kopf * 21. 1. Dr. Kreyssig * 21. 1. Dr. Krone 20. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 20. 1. Lenz (Brühl) * 21. 1. Leukert 20. 1. Dr. Lindenberg * 21. 1. Dr. Löhr * 21. 1. Lücker (München) * 21. 1. Margulies * 21. 1. Marx 20. 1. Mauk 20. 1. Menke 31. 1. Dr. Menzel 28. 2. Metzger * 21. 1. Frau Nadig 20. 1. Neuburger 20. 1. Odenthal * 21. 1. Dr.-Ing. Philipp * 21. 1. Dr. Pflaumbaum 20. 1. Pöhler 20. 1. Dr. Preusker 20. 1. Frau Dr. Probst * 21. 1. Rademacher 20. 1. Rasner 28. 1. Frau Dr. Rehling 20. 1. Richarts * 21. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 20. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scheel * 21. 1. Dr. Schild * 21. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) * 21. 1. Schmidt (Hamburg) * 21. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Schneider (Hamburg) 4. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 1. Schüttler 20. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Dr. Siemer 25. 1. Spitzmüller 20. 1. Stahl 20. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Dr. Starke * 21. 1. Stauch 20. 1. Frau Dr. Steinbiß 20. 1. Stenger 28. 2. Storch* 21. 1. Sträter * 21. 1. Frau Strobel * 21. 1. Tobaben 20. 1. Wehner 20. 1. Wehking 20. 1. Weimer 20. 1. Weinkamm* 21. 1. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich b) Urlaubsanträge Brese 16. 2. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Haage 2. 2. Ollenhauer 27. 1. Werner 25. 2. Anlage 2 Umdruck 731 Interfraktioneller Antrag betreffend ÜberWeisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordne- an den Ausschuß für austen Dr. Serres, Dr. Zim- wärtige Angelegenheiten mer und Genossen betr. Errichtung eines beratenden parlamentarischen Organs der Organisation für wirtschschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Drucksache 2205 — 2. Antrag der Abgeordne- an den Ausschuß für austen Dr. Meyer (Frank- wärtige Angelegenheiten furt), Dr. Zimmer und Genossen betr. Konferenzen europäischer Fachminister — Drucksache 2290 — Bonn, den 10. Januar 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe der DP Anlage 3 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Wahl zu der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende und Genossen betreffend Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Drucksachen 1731, 2333). Der Antrag, den seinerzeit der unterzeichnete Berichterstatter bei der Beratenden Versammlung des Europarats eingebracht hatte, eine europäische Auslegungsinstanz für europäische Konventionen zu schaffen, geht von der Erwägung aus, daß die Schaffung einheitlichen europäischen Rechts auf halbem Wege steckenbleibt, solange durch Staatenkonventionen nur Gesetze gleichen Wortlauts in den Vertragsstaaten geschaffen werden und keine Institution vorhanden ist, die auch die einheitliche Interpretation dieser Gesetze durch die nationalen Gerichte sicherstellt. Nur durch eine solche einheitliche Auslegung wird die Gegenseitigkeit gewahrt, besonders wenn ,die Konventionen unter mehr oder weniger allgemein formulierten Bedingungen Erlaubnisse und Verbote vorsehen. Aber auch soweit es sich um die Vereinheitlichung ganzer Rechtsgebiete, etwas des Kaufrechts handelt, ist es schwer erträglich, daß z. B. die Verkäufer eines Landes aus dem vereinheitlichten Recht in einem Vertragsstaat gewisse Rechte nicht geltend machen können, die den Verkäufern dieses Vertragsstaates in jenem Lande auf Grund einer abweichenden Gerichtspraxis zustehen. Als der französische Internationalist Bartin gegen Ende des vorigen Jahrhunderts das sogenannte Qualifikationsproblem entdeckte, das sich daraus ergibt, daß internationale Konventionen zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in den einzelnen Vertragsstaaten bezüglich der darin verwendeten Rechtsbegriffe einen verschiedenen Sinn annehmen, wenn und weil die Richter ihre angestammten nationalen Begriffe bei der Auslegung der Abkommen zugrunde legen, hat er schon darauf hingewiesen, daß die bloße Vereinheitlichung der Gesetze des internationalen Privatrechts die Rechtseinheit nicht zu bringen vermöchte. Es hat nicht an Reaktionen gegen die Thesen Bartins gefehlt, der die Auslegung der Vereinheitlichungskonventionen nach der Lex fori des Richters als die einzig vernünftige Lösung des Qualifikationskonflikts vertrat. Praktisch am wichtigsten war der Vorschlag, der immer wieder gemacht worden ist, die nationalen Konventionen durch eine zu schaffende gemeinsame Auslegungsinstanz zu ergänzen. Die Frage, in welcher Weise diese Einheitlichkeit unter möglichster Schonung der nationalen Gerichtsorganisationen und Verfassungen erreicht werden könne, wurde in der Rechtskommission der Beratenden Versammlung des Europarats sehr lange beraten und hat nach langem Hin und Her schließlich zur Annahme meines Vorschlags geführt, in Anlehnung an deutsche und im Recht der Montanunion verhandene Vorbilder die nationalen höchsten Gerichte zu verpflichten, wenn sie vom höchsten Gericht eines anderen Staates abweichen wollen, die umstrittene Auslegungsfrage einer europäischen Instanz vorzulegen, als die schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach dessen Konstituierung empfohlen wurde. Offengelassen wurde die Frage, ob die Stellungnahme dieses Gerichtshofs für das anfragende nationale Gericht obligatorisch sein sollte oder ob man sich mit Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1961 7941 der moralischen Autorität seines Spruches begnügen könnte. Bei dem ersten Durchlauf dieses Vorschlags durch den Ministerrat des Europarates war die Neigung der Regierungen gering, auf diese Empfehlung der Beratenden Versammlung einzugehen. Aber die Beratende Versammlung wird sich angesichts der bedeutenden Lücke in der europäischen Organisation, die durch die Gefährdung der Gegenseitigkeit den Wert der Rechtseinheit und damit die europäische Idee selbst schwächen könnte, kaum mit dieser ablehnenden Haltung des Ministerrats abfinden. Deshalb erscheint es richtig und wichtig, daß der Bundestag durch einen Beschluß die Bundesregierung bittet, sich zu diesen Vorschlägen, wie schon bisher geschehen, positiv einzustellen und diese Haltung auch in Zukunft beizubehalten und zu verstärken. Deshalb hat der Auswärtige Ausschuß einstimmig die Annahme des Antrags auf Drucksache 1731 beschlossen. Dr. Wahl
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Friedensburg.


Rede von Dr. Ferdinand Friedensburg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die bisherige Erörterung hat das erfreuliche und ermutigende Ergebnis gehabt, daß wir uns in der grundsätzlichen Zielgebung einig sind. Wir alle wollen die freiheitliche Rechtsordnung unseres Staates erhalten und gegen Gefahren schützen und sind deshalb bereit, mit der Bundesregierung Maßnahmen zu erörtern — und sie zu beschließen —, die eine ernsthafte Gefährdung dieser freiheitlichen Rechtsordnung verhindern, Wir freuen uns sehr, daß auch die Oppositionsparteien — wie wir eben gehört haben — grundsätzlich zur Mitarbeit bei diesem Unternehmen bereit sind.
Aber, Herr Kollege Mattick, ich glaube, Sie machen es uns doch nicht ganz leicht, diese vertrauensvolle Zusammenarbeit, die' uns allen am Herzen liegt, zu verwirklichen, wenn Sie der Bundesregierung unterstellen, daß sie mit diesem Gesetz irgendwelche Nebenabsichten verfolge.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Davon kann doch überhaupt keine Rede sein. Ich sehe — ich bin auch kein Freund aller Teile des Gesetzes — auch nicht den geringsten Anlaß, einen so schwerwiegenden Verdacht auszusprechen. Wenn Sie das schon tun, Herr Kollege Mattick, sollten Sie den Verdacht auch substantiieren.
Die Broschüre hat auch mir nicht in allen Teilen gefallen. Aber sie als Schmierblatt zu bezeichnen, das kann doch die gute Zusammenarbeit, von der Sie gesprochen haben, weiß Gott nicht erleichtern.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer: Sie verwechseln Ursache und Wirkung!)

Ich würde also meinen, daß die grundsätzliche Bereitschaft, von der wir mit Freude gehört haben, sich auch in den Beratungen dieses Hauses und in den Ausschüssen zeigen sollte. Sie-dürfen nach dem, was Sie von meinen Freunden Kühlthau und Benda gehört haben, völlig gewiß sein, daß wir durchaus bereit sind, mit Ihnen dafür zu sorgen, daß die schwerwiegenden Bedenken, die durch dieses Gesetz ausgelöst werden, in der Praxis ausgeräumt werden.
Gestatten Sie mir, noch einige grundsätzliche Fragen zu erörtern, und zwar vom Standpunkt des alten Polizeifachmannes und vom Standpunkt eines Mannes aus, der sehr viel über die Zonengrenze fährt. Wenn wir uns in dem Grundsatz einig sind, meine Damen und Herren, daß wir die freiheitliche Grundordnung unseres Staates gegen kommunistische Agenten zu schützen haben, dann haben wir uns zunächst einmal zu überlegen, ob das Gesetz, das erlassen werden soll, auch wirksam sein wird bzw. was bei der Ausführung des Gesetzes zu geschehen hat, um es wirksam zu machen. Ich gestehe, daß da schon meine erheblichen, ernsten Bedenken einsetzen.
Der Herr Bundesinnenminister und der Herr Minister für gesamtdeutsche Fragen haben wiederholt erklärt, der harmlose, der rechtmäßige Personenverkehr solle nicht beeinträchtigt werden. Wenn aber im § 7 vorgesehen ist, daß der Reisende verpflichtet ist, „die zur Beurteilung der Vereinbarkeit der Ein- oder Ausreise mit den Vorschriften dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen, insbesondere über Reiseweg, -ziel, -zweck und voraussichtliche -dauer", und daß er ferner verpflichtet ist, sich auf Verlangen einer Durchsuchung seines Gepäcks zu unterwerfen, so frage ich mich — und ich habe da den Andrang in Marienborn und in Babelsberg etwa an den großen Reisetagen von Augen, Herr Minister —, wie das praktisch verwirklicht werden soll. Wir können ja — darauf ist bereits hingewiesen worden — unseren braven Grenzschutz- und Zollbeamten nicht hellseherische Eigenschaften zutrauen. Wir wollen sie auch nicht überfordern. Ich vertraue auch durchaus Ihrer Zusage, Herr Bundesinnenminister, daß die Beamten angehalten werden sollen, die Bestimmungen mit größter Zurückhaltung und Sorgfalt anzuwenden. Aber lassen Sie nun einmal einen von Schnitzler, einen Dieckmann oder vielleicht einen noch gefährlicheren Mann als diese beiden, die ich gar nicht für so gefährlich ansehe, durchreisen: Dann kommt doch sicher ein Donnerwetter von oben, und nach dem üblichen Gesetz solcher Donnerwetter setzt sich das im Quadrat der Heftigkeit und Nachdrücklichkeit bis nach unten fort. Ich möchte einmal hören, was dann der Dienststellenleiter in Marienborn seinen Leuten sagen wird, die damals nicht aufgepaßt und den Mann durchgelassen haben.

(Abg. Dr. Schäfer: Ganz richtig!)

Und dann möchte ich einmal sehen, wie das nächste Mal die Kontrolle gehandhabt wird. Die Absichten der Bundesregierung, unsere Absichten mögen noch so gut sein — praktisch ist das nachher gar nicht durchzuhalten. Entweder machen wir das Gesetz



Dr. Dr. h. c. Friedensburg
von vornherein wirkungslos, d. h. wir verzichten auf die Kontrollen, oder aber wir kontrollieren bis ins kleinste. Das ist ein geradezu gesetzmäßiger Zwang, dem sich keine Polizeidienststelle nachher entziehen kann.
Und selbst wenn wir uns — ich wiederhole es: wider alle Wahrscheinlichkeit — zutrauen, eine Scheidung zwischen den Böcken und den Schafen schon auf Anblick hin vorzunehmen: ja, die Agenten, vor denen wir uns schützen wollen, gehen dann einen Kilometer nördlich oder einen Kilometer südlich von Marienborn über das, was wir „grüne Grenze" nennen.

(Abg. Dr. Schäfer: Richtig!)

Meine Damen und Herren, bis vor wenigen Jahren ist die grüne Grenze täglich von Tausenden überschritten worden.

(Abg. Dr. Schäfer: Gott sei Dank!)

Der Zusammenhang unseres Vaterlandes hat in den ersten Jahren nach dem Kriege darauf basiert, daß die grüne Grenze in beliebigem Umfange an allen möglichen Stellen überschritten wurde. Die Zonenbehörden haben dann versucht, das zu verhindern; sie haben Stacheldrahtverhaue und Wachttürme errichtet und einen Niemandsstreifen gepflügt, und wir bringen heute unsere Besucher aus dem Ausland an die Zonengrenze und zeigen Ihnen: so sieht es bei der Diktatur aus. Sicherlich sind wir uns alle darin einig, daß wir das nicht etwa auf unserer Seite haben wollen; aber es ist doch ein Warnungszeichen, wie es dann aussieht, wenn man ein solches Ein- und Ausreiseverbot wirklich wirksam machen will.

(Abg. Dr. Schafer: Dann muß man auch Stacheldraht ziehen!)

- Man kann das nicht vermeiden. Entweder ist das Gesetz überhaupt nicht praktikabel, oder unter dem Zwang der äußeren Verhältnissen müssen wir ähnliche Dinge durchführen.

(Abg. Dr. Schäfer: Leider!)

Es würde mich auch interessieren, wie die Bundesregierung zu folgendem sieht. Der Agent, der Spion, der Agitator will alle Unbequemlichkeiten vermeiden und reist durch die Tschechoslowakei, über Österreich und die Schweiz. Dort haben wir den Visumzwang abgeschafft. Wer einmal bei Salzburg oder bei Singen in den Reisezeiten den Grenzverkehr betrachtet hat, der stelle sich vor, was geschieht, wenn dort plötzlich die Kontrolle ebenfalls einsetzen soll. Sie haben völlig mit Recht — wir stimmen Ihnen da zu — gesagt, unsere Grenzbeamten dürfen nicht überfordert werden. Aber wie soll man das denn machen? Das ist doch gar nicht denkbar. Wir werden doch das in den letzten Jahren mühsam aufgebaute Prinzip des freien Reiseverkehrs innerhalb Europas nicht dadurch gefährden lassen, daß wir die Grenzkontrolle gegenüber der Schweiz, gegenüber Österreich und den anderen Nachbarländern verschärfen, um ein paar Agenten abzufangen!
Also schon die erste Betrachtung, wie ein solches Gesetz überhaupt wirksam gemacht werden soll, erweckt in mir sehr schwere Sorge.
Herr Kollege Mattick — in diesem Punkte möchte ich ihm folgen — hat darauf hingewiesen: wie wird es denn mit Berlin sein? Innerhalb Berlins haben wir die Freizügigkeit. Ich hoffe, niemand in diesem Hause und gewiß auch Sie nicht, Herr Bundesinnenminister, werden uns Berliner als mutmaßliche Agenten behandeln wollen. Aber wie will man das denn machen? Das ist doch dann einfach nicht vereinbar. Wenn wir Berlin als offenes Loch ansehen — wir können gar nicht anders, und wir würden staatspolitisch geradezu verhängnisvoll handeln, wenn wir etwas anderes täten —, haben wir gar keine praktische Möglichkeit, den Verkehr von etwaigen Agenten über Berlin abzuschneiden.
Schließlich muß ich Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren, noch für einen Gesichtspunkt erbitten, der bisher in der Diskussion nicht recht beachtet worden ist. Es kommt z. B. irgendeine Delegation aus einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft, um sich auf einer landwirtschaftlichen Veranstaltung irgendwo im Westen zu zeigen und darzutun: Bei uns ist das gar nicht so schlimm! — Ein typischer Fall von Agententätigkeit, Herr Bundesinnenminister, gar keine Frage! Aber von den zehn Leuten, aus denen die Delegation besteht, ist mit größter Wahrscheinlichkeit ein einziger ein wirklicher Agent. Die anderen kommen mit und sind froh, daß sie einmal mitkommen können; sie sind uns willkommen als Brüder von der anderen Seite, die einmal sehen wollen, wie es bei uns aussieht. Ich möchte mit einem hohen Maß von Wahrscheinlichkeit sagen — ich weiß etwas von diesen Dingen —, daß unter diesen zehn Leuten ein oder zwei sind, die sich mühsam hineingeschmuggelt haben, um einmal ihre im Westen wohnende alte Mutter zu besuchen oder um ihre Söhne, die bei uns studieren, wieder einmal sprechen zu können, oder die hier, wenn sie es drüben nicht mehr aushalten, mit ihren Freunden überlegen wollen, was sie tun können. Oder es sind solche, die sich sagen: Ich will einmal 48 Stunden lang frei atmen können, und das ist es mir wert, selbst in Begleitung eines kommunistischen Agitators in einer Delegation mitzugehen.
Herr Minister, das ist kein theoretisch konstruierter Fall. Ich möchte sagen, daß es Hunderte und Tausende von solchen Fällen im Jahr gibt. Wir stehen hier vor der Gefahr, daß wir um des einen Agenten willen die anderen neun verhältnismäßig Harmlosen, vielfach sogar Erwünschten ebenfalls abweisen.
Ich darf als christlicher Demokrat einmal die Heilige Schrift zitieren. Sie erinnern sich, wie Abraham mit Gott um das Schicksal von Sodom und Gomorra streitet. Es gelingt ihm, Gott davon zu überzeugen, daß man Sodom und Gomorra mit ihren vielen Tausend Einwohnern auch dann schonen müsse, wenn sich nur sieben Gerechte darin befänden. Wir machen es umgekehrt. Wir lassen um sieben Ungerechter willen Tausende und aber Tausende leiden und verdächtig erscheinen. Ich kann mir nicht den-



Dr. Dr. h. c. Friedensburg
ken, daß das wirklich unser Wille und unsere Absicht ist.

(Abg. Dr. Schäfer: Wir werden es nicht so machen!)

Wir haben, wenn wir das Gesetz wollen, uns zu fragen, ob die Nebenwirkungen des Gesetzes nicht viel bedeutsamer sein werden als das, was wir unter den von mir geschilderten Umständen durch ein solches Gesetz bestenfalls erreichen können. Es gibt nämlich — und da .darf ich mal als alter Polizeimann sprechen — eine Lehre von der Verhältnismäßigkeit des Mittels. Die Polizei darf kein Mittel anwenden, das außer Verhältnis zu der Bedeutung des zu erreichenden Zieles steht.
Vielleicht darf ich Ihnen das an einem Beispiel dartun. Ich habe das als Landrat meinen Landjägern, meinen Gendarmen vorgehalten. Es ist die Legende von dem frommen Eremiten, der sich einen Bären hielt, ,der zahm war, ihm diente und ihm Gesellschaft leistete. Als sich der fromme Eremit einmal zum Mittagsschlaf hingelegt hatte, sah der Bär zu seinem Kummer, daß auf der Backe seines Freundes und Meisters eine Fliege saß. Um diese Fliege zu beseitigen, schlug er mit seiner Tatze zu. Das hat die Fliege erledigt, aber der arme Eremit hat das ebenfalls nicht überlebt.
Ich glaube, der Vergleich zwischen der Fliege und Herrn Dieckmann sowie Herrn von Schnitzler ist gar nicht so abwegig.

(Beifall bei der SPD.)

Und wenn wir als frommen Eremiten die deutsche Einheit nehmen, so ist das Beispiel ebenfalls am Platze.
Es ist notwendig, 'bei allem, was wir tun, diese Lehre von der Proportionalität, von der Verhältnismäßigkeit des anzuwendenden Mittels zu beachten. Es wäre im höchsten Maße unerwünscht, wenn bei allem guten Willen, den wir bei der Beratung des Gesetzentwurfs anwenden, und bei allem guten Willen, mit dem der Herr Bundesinnenminister später die Ausführungsbestimmungen erlassen wird, Wirkungen einträten, wie wir sie befürchten; sie können kaum vermieden werden. Es ist doch so, daß dann, wenn kontrolliert wird, von vornherein eine gewisse Befangenheit eintritt. Was wir möchten, ist, daß der Zonenbewohner, wenn er in Marienborn oder in Töpen-Juchhöh über die Grenze geht, erst einmal einen tiefen Atemzug tut und sagt: „Gott sei Dank, hier kann ich frei atmen." Ich würde es sehr bedauern, wenn sich infolge einer vielleicht noch so einleuchtenden gesetzlichen Bestimmung dieses herrliche Gefühl, das wir unseren Brüdern und Schwestern in der Zone wünschen, nicht einstellen sollte.
Es wurde das Beispiel mit den Bazillen gebracht. Meine Damen und Herren, gewiß, wenn für einen Menschen die Gefahr einer schweren Infektion durch Bazillen besteht, schützt er sich dagegen. Aber jeder Arzt wird uns sagen, daß der beste Schutz gegen Bazilleninfektion frische, freie Luft ist.

(Beifall bei der SPD.)

Sie stärkt den Körper, so daß der Bazillus keinen Nährboden findet. Es kommt also darauf an, den Körperstark zu machen. Es gibt ja theoretisch überhaupt keinen vollkommenen Bazillenschutz; es gibt nur eine innere Abwehrbereitschaft des Körpers. Ich stimme daher vollkommen dem Vorschlage des ersten Redners der Sozialdemokratischen Partei, des Herrn Kollegen Schäfer, zu, daß wir dIe Mittel erhöhen sollten, die für die staatsbürgerliche Erziehung ausgeworfen werden. Sie haben von 845 000 DM gesprochen. Lieber gebe ich 8 1/2, ja 85 Millionen DM aus,

(Abg. Dr. Schäfer: Richtig!)

also daß ich Gesetze mache, mit denen ich die Freiheit unserer Menschen behindere.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Herr Bundesinnenminister, wenn Sie Vorschläge in der Richtung machen, so werden Sie uns alle sofort an Ihrer Seite sehen. Das braucht nicht bloß über die Bundeszentrale für Heimatdienst zu geschehen; es gibt viele andere Möglichkeiten. Kein Zwejel, meine Damen und Herren, daß die Erziehung auf unseren Schulen hinsichtlich der inneren Stärkung des menschlichen Körpers gegen die gefürchtete kommunistische Infektion noch viel zu wünschen übrigläßt.
Sollte das nicht ausreichen — auch hier eine Anregung an den Herrn Innenminister; der Vorschlag, den Kollege Benda so überzeugend vorgetragen hat, richtet sich auf diese Möglichkeit —, dann wollen wir die Möglichkeit zu ärztlichen Eingriffen schaffen. Dann soll der Betreffende ausgewiesen werden, dann soll der Betreffende bestraft werden. Das scheint mir die richtige Maßnahme zu sein, um einen gefährdeten und vielleicht schon erkrankten Körper zu schützen.
Wir möchten in dieser späten Stunde die vielen, vielen Gedanken und Sorgen, die wir hegen, nicht alle aussprechen. Dazu wird in den Ausschüssen Gelegenheit sein. Ich glaube, wir freuen uns, daß wir einig sind in dem Wunsch zusammenzuarbeiten. Ich möchte meinen sozialdemokratischen Kollegen empfehlen, hierbei auch auf abweichende Gedanken und Erwägungen Rücksicht nehmen zu wollen. Das ganze Gesetz ist im Grunde nur wieder ein neues Beispiel für die schreckliche Situation, in der sich unser armes Volk und unser armes Land befindet.

(Abg. Dr. Mommer: In der Tat!)

Wir werden die Probleme nie recht verstehen, wenn wir uns nicht darüber klar sind, daß ein ehrlicher, man sagt heute, echter Konflikt zwischen der Pflicht zur Zusammenführung des gesamten Deutschlands, zur gesamtdeutschen Politik einerseits und der Pflicht zur Abwehr des Bolschewismus anderseits besteht. Das ist — ich gebe es zu — nicht leicht auf einen Nenner zu bringen. Wir erwarten von der Bundesregierung und haben das Vertrauen zu ihr, daß sie uns auch dabei helfen wird, daß die gesamtdeutschen Interessen nicht leiden und trotzdem ein möglichst großes Maß von Schutz gegen wirkliche Gefahren herbeigeführt wird. Ein solcher tragischer



Dr. Dr. h. c. Friedensburg
811 Konflikt 'ist sehr ernst zu nehmen. Ein solcher tragischer Konflikt zwischen zwei Pflichten, die sich scheinbar ausschließen, kann nur überwunden werden, indem man weder das eine noch das andere allein tut. Wir müssen versuchen, beides miteinander zu vereinen, den Schutz gegen die Gefahr und die Sorge für den Zusammenhang des gesamten Deutschlands.

(Beifall auf allen Seiten des Hauses.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Will.