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ID0313902500

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    Deutscher Bundestag 139. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1961 Inhalt Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Kohut . . . . . . . . . . . 3903 A Fragestunde (Drucksachen 2385, 2396) Frage des Abg. Kühn (Bonn) : Schutz der Düne in Bonn-Tannenbusch 7903 B Frage des Abg. Neumann: Akten des früheren Staatssekretärs Klopfer Schäffer, Bundesminister . 7903 D, 7904 A Neumann (SPD) . . . . 7903 D, 7904 A Frage des Abg. Dr. Bucher: Äußerung des Staatssekretärs Dr. Thedieck in der „Welt am Sonntag" Lemmer, Bundesminister . . . . 7904 A, D Dr. Bucher (FDP) 7904 C Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1956 auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes (Drucksachen 1518, 2169) 7904 D Antrag betr. Schiffbarmachung der Lahn (Abg. Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Reinhard, Worms, Dr. Martin u. Gen.); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksachen 1374, 2323) Cramer (SPD) . . . . . . . . 7905 A Antrag betr. Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.); Mündlicher Bericht des Auswärt. Ausschusses (Drucksachen 1731, 2333) 7905 B Antrag betr. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksachen 1732, 2334) 7905 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung der ehem. Deutschmeister-Kaserne (jetzt Caritaskrankenhaus) in Bad Mergentheim (Drucksache 2321) 7905 C Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung eines bundeseigenen Teilgrundstücks des ehem. Flugplatzes Hamburg-Bahrenfeld (Drucksache 2363) 7905 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 138. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 18. Januar 1961 Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1960 (FDP) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Umdruck 536 [neu], Drucksache 2377) . . . . . 7905 D Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 731) 7905 D Entwurf eines Gesetzes über Einreise und Ausreise (Drucksache 2372) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . 7906 A, 7930 A Kühlthau (CDU/CSU) 7908 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7910 D Benda (CDU/CSU) . . . . . . . 7913 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7918 A Mattick (SPD) . . . . 7920 C, 7933 D Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7924 A Dr. Will (FPD) . . . . . . . . 7927 A Dr. Kanka (CDU/CSU) . 7928 B, 7937 C Lemmer, Bundesminister . . . . . 7935 C Mischnick (FDP) . . . . . . . 7935 D Nächste Sitzung 7938 C Anlagen 7939 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1961 7903 139. Sitzung Bonn, den 20. Januar 1961 Stenographischer Bericht Beginn: 9.11 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bazille 31. 1. Berberich 20. 1. Bergmann* 21. 1. Berkhan* 21. 1. Dr. Besold 20. 1. Frau Beyer (Frankfurt) 20. 1. Dr. Birrenbach ' 21. 1. Frau Blohm 20. 1. Dr. Bucerius 20. 1. Dr. Burgbacher * 21. 1. Caspers 31. 1. Dr. Conring 20. 1. Dr. Deist * 21. 1. Demmelmeier 20. 1. Deringer * 21. 1. Frau Döhring (Stuttgart) 31. 1. Dr. Dollinger 20. 1. Dowidat 20. 1. Drachsler 20. 1. Frau Eilers (Bielefeld) 20. 1. Eilers (Oldenburg) 20. 1. Engelbrecht-Greve * 21. 1. Enk 20. 1. Erler 20. 1. Even (Köln) 20. 1. Dr. Franz 20. 1. Dr. Dr. h. c. Friedensburg * 21. 1. Funk 20. 1. Dr. Furler * 21. 1. Geiger (München) * 21. 1. Dr. Gleissner 20. 1. Goldhagen 20. 1. Dr. Greve 20. 1. Hahn * 21. 1. Hermsdorf 20. 1. Heye 20. 1. Hilbert 31. 1. Dr. Höck (Salzgitter) 31. 1. Höfler 31. 1. Hufnagel 20. 1. Huth 20. 1. Illerhaus * 21. 1. Dr. Jordan 20. 1. Kalbitzer * 21. 1. Killat (Unterbach) 20. 1. Dr. Knorr 20. 1. Dr. Kohut 20. 1. Dr. Kopf * 21. 1. Dr. Kreyssig * 21. 1. Dr. Krone 20. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Kühn (Bonn) 31. 1. Leber 20. 1. Lenz (Brühl) * 21. 1. Leukert 20. 1. Dr. Lindenberg * 21. 1. Dr. Löhr * 21. 1. Lücker (München) * 21. 1. Margulies * 21. 1. Marx 20. 1. Mauk 20. 1. Menke 31. 1. Dr. Menzel 28. 2. Metzger * 21. 1. Frau Nadig 20. 1. Neuburger 20. 1. Odenthal * 21. 1. Dr.-Ing. Philipp * 21. 1. Dr. Pflaumbaum 20. 1. Pöhler 20. 1. Dr. Preusker 20. 1. Frau Dr. Probst * 21. 1. Rademacher 20. 1. Rasner 28. 1. Frau Dr. Rehling 20. 1. Richarts * 21. 1. Dr. Rüdel (Kiel) 20. 1. Dr. Rutschke 27. 1. Scheel * 21. 1. Dr. Schild * 21. 1. Dr. Schmidt (Gellersen) * 21. 1. Schmidt (Hamburg) * 21. 1. Dr. Schmidt (Wuppertal) 20. 1. Schneider (Hamburg) 4. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 20. 1. Schüttler 20. 1. Dr. Schwörer 20. 1. Dr. Siemer 25. 1. Spitzmüller 20. 1. Stahl 20. 1. Dr. Stammberger 4. 2. Dr. Starke * 21. 1. Stauch 20. 1. Frau Dr. Steinbiß 20. 1. Stenger 28. 2. Storch* 21. 1. Sträter * 21. 1. Frau Strobel * 21. 1. Tobaben 20. 1. Wehner 20. 1. Wehking 20. 1. Weimer 20. 1. Weinkamm* 21. 1. * für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments Abgeordnete(r) beurlaubt his einschließlich b) Urlaubsanträge Brese 16. 2. Dr. Eckhardt 28. 1. Eisenmann 11. 2. Haage 2. 2. Ollenhauer 27. 1. Werner 25. 2. Anlage 2 Umdruck 731 Interfraktioneller Antrag betreffend ÜberWeisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordne- an den Ausschuß für austen Dr. Serres, Dr. Zim- wärtige Angelegenheiten mer und Genossen betr. Errichtung eines beratenden parlamentarischen Organs der Organisation für wirtschschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Drucksache 2205 — 2. Antrag der Abgeordne- an den Ausschuß für austen Dr. Meyer (Frank- wärtige Angelegenheiten furt), Dr. Zimmer und Genossen betr. Konferenzen europäischer Fachminister — Drucksache 2290 — Bonn, den 10. Januar 1961 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Gruppe der DP Anlage 3 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Wahl zu der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende und Genossen betreffend Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Drucksachen 1731, 2333). Der Antrag, den seinerzeit der unterzeichnete Berichterstatter bei der Beratenden Versammlung des Europarats eingebracht hatte, eine europäische Auslegungsinstanz für europäische Konventionen zu schaffen, geht von der Erwägung aus, daß die Schaffung einheitlichen europäischen Rechts auf halbem Wege steckenbleibt, solange durch Staatenkonventionen nur Gesetze gleichen Wortlauts in den Vertragsstaaten geschaffen werden und keine Institution vorhanden ist, die auch die einheitliche Interpretation dieser Gesetze durch die nationalen Gerichte sicherstellt. Nur durch eine solche einheitliche Auslegung wird die Gegenseitigkeit gewahrt, besonders wenn ,die Konventionen unter mehr oder weniger allgemein formulierten Bedingungen Erlaubnisse und Verbote vorsehen. Aber auch soweit es sich um die Vereinheitlichung ganzer Rechtsgebiete, etwas des Kaufrechts handelt, ist es schwer erträglich, daß z. B. die Verkäufer eines Landes aus dem vereinheitlichten Recht in einem Vertragsstaat gewisse Rechte nicht geltend machen können, die den Verkäufern dieses Vertragsstaates in jenem Lande auf Grund einer abweichenden Gerichtspraxis zustehen. Als der französische Internationalist Bartin gegen Ende des vorigen Jahrhunderts das sogenannte Qualifikationsproblem entdeckte, das sich daraus ergibt, daß internationale Konventionen zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in den einzelnen Vertragsstaaten bezüglich der darin verwendeten Rechtsbegriffe einen verschiedenen Sinn annehmen, wenn und weil die Richter ihre angestammten nationalen Begriffe bei der Auslegung der Abkommen zugrunde legen, hat er schon darauf hingewiesen, daß die bloße Vereinheitlichung der Gesetze des internationalen Privatrechts die Rechtseinheit nicht zu bringen vermöchte. Es hat nicht an Reaktionen gegen die Thesen Bartins gefehlt, der die Auslegung der Vereinheitlichungskonventionen nach der Lex fori des Richters als die einzig vernünftige Lösung des Qualifikationskonflikts vertrat. Praktisch am wichtigsten war der Vorschlag, der immer wieder gemacht worden ist, die nationalen Konventionen durch eine zu schaffende gemeinsame Auslegungsinstanz zu ergänzen. Die Frage, in welcher Weise diese Einheitlichkeit unter möglichster Schonung der nationalen Gerichtsorganisationen und Verfassungen erreicht werden könne, wurde in der Rechtskommission der Beratenden Versammlung des Europarats sehr lange beraten und hat nach langem Hin und Her schließlich zur Annahme meines Vorschlags geführt, in Anlehnung an deutsche und im Recht der Montanunion verhandene Vorbilder die nationalen höchsten Gerichte zu verpflichten, wenn sie vom höchsten Gericht eines anderen Staates abweichen wollen, die umstrittene Auslegungsfrage einer europäischen Instanz vorzulegen, als die schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nach dessen Konstituierung empfohlen wurde. Offengelassen wurde die Frage, ob die Stellungnahme dieses Gerichtshofs für das anfragende nationale Gericht obligatorisch sein sollte oder ob man sich mit Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1961 7941 der moralischen Autorität seines Spruches begnügen könnte. Bei dem ersten Durchlauf dieses Vorschlags durch den Ministerrat des Europarates war die Neigung der Regierungen gering, auf diese Empfehlung der Beratenden Versammlung einzugehen. Aber die Beratende Versammlung wird sich angesichts der bedeutenden Lücke in der europäischen Organisation, die durch die Gefährdung der Gegenseitigkeit den Wert der Rechtseinheit und damit die europäische Idee selbst schwächen könnte, kaum mit dieser ablehnenden Haltung des Ministerrats abfinden. Deshalb erscheint es richtig und wichtig, daß der Bundestag durch einen Beschluß die Bundesregierung bittet, sich zu diesen Vorschlägen, wie schon bisher geschehen, positiv einzustellen und diese Haltung auch in Zukunft beizubehalten und zu verstärken. Deshalb hat der Auswärtige Ausschuß einstimmig die Annahme des Antrags auf Drucksache 1731 beschlossen. Dr. Wahl
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    Rede von Dr. Ernst Benda


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Kollege Kühlthau hat den gegenwärtigen Stand der Diskussion in meiner Fraktion richtig und vollständig aufgezeigt. Ich habe seinen Ausführungen insoweit nichts hinzuzufügen, sondern schließe mich ihnen in vollem Umfang an. Meine Ausführungen sollen dazu dienen, eine Stellungnahme nicht für die gesamte Fraktion der CDU/CSU, aber doch für einen Teil dieser Fraktion und insbesondere für die Berliner Kollegen innerhalb der CDU/CSU-Fraktion abzugeben.



    Benda
    Wir kommen in dieser Diskussion nicht nur mit einem weißen Blatt Papier. Wir kommen, Herr Bundesinnenminister, allerdings auch nicht, wie Sie es ausgedrückt haben, mit präfabrizierten Kompromissen. Ich nehme an, die weitere Diskussion in den Ausschüssen über unsere konkreten Vorschläge wird Gelegenheit geben, festzustellen, daß wir unsere Vorschläge ernst meinen, auch von der Sache her. Wir folgen mit der Vorlage besonderer Vorschläge der Aufforderung des Herrn Bundesinnenministers im Bundesrat, „bessere Vorschläge, begründetere Vorschläge, einsichtsvollere Vorschläge" vorzulegen.
    Meine Freunde und ich haben einen Vorschlag ausgearbeitet, den wir hier nicht formell als besonderen Gesetzentwurf einbringen, sondern den wir in der Form von Änderungsanträgen während der Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen vorlegen werden. Es ist meine Hauptaufgabe in dieser Diskussion, die wesentlichen Grundzügen dieser Gedanken hier darzulegen.
    Ich möchte zunächst das aufgreifen, was der Kollege Kühlthau gesagt und was der Herr Bundesinnenminister bestätigt hat. Es besteht volle Einigkeit innerhalb unserer Fraktion und, wie ich hoffe und wie die bisherige Diskussion zu zeigen scheint, darüber hinaus im ganzen Haus darüber, daß die Motive, die zur Vorlage dieses Gesetzentwurfs geführt haben, berechtigt sind und daß man sie anerkennen muß. Das bedeutet allerdings nur, wie der Herr Bundesinnenminister zutreffend gesagt hat, daß eine Einigkeit im Ziele, aber noch nicht im Wege besteht.
    Auch aus dem, was mein Kollege Kühlthau für die Fraktion vorgetragen hat, hat sich die Anerkennung des Ziels, aber doch eine gewisse Skepsis hinsichtlich des vorgeschlagenen Weges ergeben.
    Immerhin, auch nach unserer Meinung kann kein Zweifel darüber bestehen, daß gesetzgeberische, allerdings auch andere, Maßnahmen erforderlich sein werden, um der wachsenden kommunistischen Infiltration wirksamer als bisher begegnen zu können. Zu den anderen Maßnahmen gehört das, was man mit einem Schlagwort als den sogenannten positiven Verfassungsschutz bezeichnet. Ich möchte darauf nicht näher eingehen. Sicher wird dazu auch gehören, daß die personelle Ausstattung der mit dieser Frage befaßten Behörden verstärkt wird. Wir wissen ja, daß die zuständigen Ausschüsse einen guten und erfreulichen Schritt in dieser Richtung getan haben.
    Ich stimme dem Herrn Bundesinnenminister auch darin vollauf zu, daß es notwendig sein wird, die gesetzlichen, insbesondere die geltenden strafrechtlichen Vorschriften voller auszuschöpfen, als das bisher der Fall ist. In dieser Hinsicht scheint mir nicht alles getan worden zu sein. Der Bundesgerichtshof hat insbesondere in seiner Rechtsprechung zu § 42 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes festgestellt, die Bestimmung diene der Sicherung des Gebots der Auflösung der KPD, gegen das jeder verstoße, der auf irgendeine Weise die gesetzwidrige Wirksamkeit der verbotenen Partei fördert.

    (Abg. Stingl: Hoffentlich hören das manche Staatsanwälte!)

    Das gilt für denjenigen, der seinen Wohnsitz im Bundesgebiet hat, genauso wie für einen Agenten, der aus der Sowjetzone kommt. Ich wiederhole und unterstütze das, was der Herr Bundesinnenminister gesagt hat: Das Legalitätsprinzip erfordert, daß die Staatsanwaltschaften — und das schließt auch die Bundesanwaltschaft ein — in den Fällen, in denen nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein strafbares Verhalten vorliegt oder ein hinreichender Tatverdacht begründet ist, diesen Dingen nachgehen und sie nicht auf andere Weise erledigen.

    (Beifall bei Abgeordneten in der Mitte.)

    Ich habe den Eindruck, daß in dieser Hinsicht noch einiges getan werden könnte.
    Bei den gesetzgeberischen Maßnahmen sind aus politischen und rechtlichen Gründen bestimmte Grenzen zu beachten. Ich kann nicht anerkennen, Herr Bundesinnenminister, daß es bei dieser Beratung nur einen 'Test, nämlich den Test der Zweckmäßigkeit und Praktikabilität gibt. Der eine und oberste Test alles dessen, was wir tun können und tun müssen, wird sein, zu prüfen, welche Möglichkeiten uns das Grundgesetz selbst einräumt und welche Möglichkeiten es uns nicht einräumt. Ich gebe zu — darin sind wir uns einig —, daß Liberalität und Toleranz auf unsere Gegner sicherlich keinen sehr großen Eindruck machen. Ich möchte aber meinen, daß Liberalität und Toleranz ihren Wert nicht nur in ihrer Wirkung auf den Gegner, sondern in erster Linie in sich selbst und in ihrer Wirkung auf uns und auf unsere Freunde haben, und ich meine, daß wir das nicht gering schätzen dürfen.

    (Allgemeiner Beifall.)

    Bei den Grenzen, die wir zu beachten haben — ich werde mich in möglichster Kürze insbesondere mit den rechtlichen Grenzen zu befassen haben —, haben wir vor allem die uns durch das Grundgesetz auferlegte Verpflichtung zu berücksichtigen, in allem, was wir tun, die Erhaltung der staatlichen und die Wiederherstellung der politischen Einheit Deutschlands zu fördern.
    Meine Damen und Herren, wer von zwei deutschen Teilstaaten in dieser oder jener Form spricht, mag sich über diese Grenzen hinwegsetzen. Wir, die wir von einem gesamtdeutschen Staat sprechen, wollen das unter keinen Umständen tun.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Das Grundgesetz hat uns — das muß man zugeben —die Bewältigung des Problems der inneren Sicherheit der Bundesrepublik bewußt nicht leicht gemacht. Ich zitiere:
    Das Grundgesetz geht aus
    — das bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung —
    vom gesamtdeutschen Staatsvolk, vom gesamtdeutschen Staatsgebiet und insbesondere von der gesamtdeutschen Staatsgewalt.



    Benda
    Das Grundgesetz hat uns in der Hoffnung auf baldige Wiedervereinigung aufgegeben, die Grenzen zum anderen Teil Deutschlands offenzuhalten.
    Der Begriff der Freizügigkeit bedeutet,
    — ich zitiere wiederum das Bundesverfassungsgericht —
    daß die Bundesrepublik Deutschland es übernimmt, nicht einen großen Teil der Staatsangehörigen des deutschen Gesamtstaates an den Grenzen ihres Machtbereiches abzuweisen ...

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Art. 11 Abs. 2 des Grundgesetzes erlaubt nicht, — so sagt das Bundesverfassungsgericht —
    in dieser für Gestaltung und Funktion der Bundesrepublik ausschlaggebenden Frage durch einfaches Gesetz das wieder zu nehmen, was Art. 11 Abs. 1 des Grundgesetzes bewußt und unter Inkaufnahme schwerwiegender Folgen um prinzipieller politischer Ziele willen als eine Vorleistung auf die deutsche Gesamtstaatlichkeit gewährt.
    So, meine Damen und Herren, sagt ,das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland.

    (Allgemeiner Beifall. — Abg. Dr. Mommer: das ist der Kernpunkt!)

    Ich darf an einen anderen Gedanken, den der Herr Bundesinnenminister ausgesprochen hat, anknüpfen. Er sprach von den psychologischen Grenzen, innerhalb deren sich die Diskussion bewegt. Ich erkenne I an, daß diese psychologischen Grenzen, soweit sie begründet sind, durchbrochen und überwunden werden sollten. Aber, meine Damen und Herren, die Gefühle und die Meinungen, mit denen die Menschen in der sowjetisch besetzten Zone diese Debatte und die künftigen Debatten verfolgen werden, sind keine bloßen psychologischen Barrieren. Es geht dabei um prinzipielle politische Entscheidungen, die auch hinsichtlich der Frage der Zweckmäßigkeit der von uns vorzuschlagenden Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung sind.
    Meine Damen und Herren, es ist nicht nur eine psychologische Frage, ob ich jemanden, der in mein Haus kommt, frage, was er bei mir will und warum er kommt. Den Fremden, der kommt, mag ich fragen, ob er berechtigt Eintritt verlangt; den Bruder, die Schwester, die kommen, darf ich nicht fragen; denen muß ich sagen: du bist willkommen, und gar nichts anderes.

    (Beifall im ganzen Hause.)

    Ich sprach davon, daß das Grundgesetz bewußt schwerwiegende Folgen, schwerwiegende Gefahren auch im Bereich des notwendigen Staatsschutzes in Kauf nimmt. Ich gebe vollauf zu, daß ein schwerlösbarer Konflikt besteht zwischen dem völlig berechtigten und legitimen Anliegen der Bundesregierung, unsere Bundesrepublik Deutschland zu sichern, und dem ebenso legitimen Anliegen des Grundgesetzes, von uns jene Vorleistung auf die deutsche Gesamtstaatlichkeit zu verlangen, von der ich sprach und die leider — aus heutiger Sicht — eben doch in eine nicht näher festzustellende Ferne gerückt ist.
    Daher hat der Parlamentarische Rat - im Gegensitz zu seinem Hauptausschuß — bewußt einen Antrag abgelehnt, der in der Fassung des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rats die Freizügigkeit einschränken wollte — ich zitiere die damalige Fassung — „zur Abwehr einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit". Der Parlamentarische Rat hat die Einschränkung der Freizügigkeit nur in dem Ihnen bekannten Rahmen zugelassen, nämlich um — unter anderem — strafbaren Handlungen vorzubeugen.
    Das Grundgesetz — das darf ich zusammenfassend sagen — faßt unter bewußter Inkaufnahme dieser offenkundigen und völlig zutreffend geschilderten politischen Gefahren die Freizügigkeit so auf, daß sie die Regel ist, auf die sich jeder berufen kann, ohne daß er sein Recht im Einzelfall dem Staat gegenüber besonders dartun oder gar nachweisen muß. Wer als Deutscher einreisen will, darf — vom Recht her — nicht gezwungen werden, ein berechtigtes Interesse oder seine politische Unbedenklichkeit nachzuweisen. Er darf nicht auf Grund bloßer Anhaltspunkte gehindert werden, sondern umgekehrt muß ihm nachgewiesen werden, daß bei ihm die Voraussetzungen vorliegen, wegen derer er ausnahmsweise nicht von dem Grundrecht der Freizügigkeit Gebrauch machen darf.

    (Zuruf von der SPD: Ganz richtig!)

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem grundsätzlichen Urteil zu dieser Frage festgestellt, daß dieser Grundsatz hundert Jahre alt ist; er steht schon im § 4 des Freizügigkeitsgesetzes von 1867. Wir wollen nicht hinter 1867 zurückgehen.
    Der Grundsatz des Rechtsstaates erfordert, daß - ich zitiere jetzt —
    die den Verwaltungsbehörden erteilte Ermächtigung zu belastenden Verwaltungsakten so be- grenzt und bestimmt ist, daß vorausgesehen werden kann, in welchen Fällen und mit welchem Sinn und Zweck von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden wird.
    Ich zitiere weiter:
    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verliert seinen verfassungspolitischen Sinn und büßt seine Funktion, Freiheit und Eigentum der Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen, dort ein, wo der Gesetzgeber der Verwaltung eine Generalermächtigung erteilt, die in Wahrheit nur einen Generaldispens, nämlich von den Grundrechten, enthält.
    In diesem Zusammenhang ein anderer vom Bundesverwaltungsgericht ausgesprochener Gesichtspunkt! Gegen Verweigerung der Freizügigkeit muß ein klarer Rechtsschutz gewährleistet sein. Das erfordert Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes. Dieser Rechtsschutz scheint uns dann nur theoretisch, aber doch schwerlich praktisch denkbar, wenn man so verfährt, wie der Regierungsentwurf es vorschlägt. Es ist mir wirklich nicht klar, wie man eine Maßnahme des Rechtsschutzes ergreifen soll gegen eine mündliche Anweisung eines namentlich nicht bekannten Grenzkontrollbeamten, der einen zunächst

    Benda
    einmal nach Magdeburg oder Cottbus zurückbefördert. Es ist mir einfach nicht klar, wie man das machen kann.
    Im Zusammenhang mit dem Gesamtthema möchte ich über das besondere Problem Berlin nur wenig sagen. Es handelt sich hier um ein Problem, das ganz sicherlich von besonderer Bedeutung ist, das ich aber ganz unabhängig von den allgemeinen und grundsätzlichen Erwägungen sehen möchte.
    Wir sind, Herr Bundesinnenminister, in dieser Beziehung — ich hoffe, darin sind wir uns einig — weder böse noch gar ungezogen, um Ihre Rede zu zitieren. Aber wir bestehen darauf, daß der Gesetzgeber wegen der grundsätzlichen Auffassung vom Fortbestand der Gesamtstaatlichkeit Deutschlands und wegen der rechtlichen Einbeziehung Berlins in den Geltungsbereich des Grundgesetzes rechtlich verpflichtet ist, Berlin nicht anders als jeden anderen Teil des Bundesgebietes zu behandeln, soweit nicht die bekannten alliierten Vorbehaltsrechte aus zwingenden Gründen eine abweichende Regelung erfordern. Die bloßen Überlegungen der Zweckmäßigkeit sind kein hinreichendes Argument. Im übrigen möchte ich meinen, daß eine Sonderbehandlung der Berliner insoweit auch nicht erforderlich ist, da eine Gefahr, daß durch eine Gleichstellung der Westberliner mit den Bürgern der Bundesrepublik der Gesetzeszweck vereitelt würde, nach unserer Auffassung nicht erkennbar ist. Denn ich darf darauf aufmerksam machen, daß in Berlin nach wie vor ein Zuzugsgesetz besteht — ich glaube, als einzigem Ort im gesamten freien Teil Deutschlands — und daß
    B) wir in Berlin damit die rechtliche Handhabe besitzen, jeden unerwünschten Bürger, der zu uns zuziehen will, daran zu hindern, seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in West-Berlin zu nehmen. Insofern bestehen ausreichende rechtliche Möglichkeiten, derartige Dinge zu verhindern, und ich darf Sie nochmals bitten, auch in diesem Punkte ,die psychologischen Auswirkungen zu beachten, die dann eintreten würden, wenn man die Berliner „draußen vor der Tür" stehen ließe.
    Meine Damen und Herren! Nach diesen allgemeinen, grundsätzlichen Ausführungen darf ich Ihnen nun die Grundzüge — es ist mir im Rahmen der ersten Lesung natürlich nur möglich, Grundzüge vorzutragen — der von uns konkret formulierten Vorschläge vortragen. Sie ergeben sich aus den Grundsätzen, die ich dargelegt habe.
    Der Regierungsentwurf schlägt, wie Ihnen bekannt ist, vor, an der Demarkationslinie eine Personenkontrolle durchzuführen mit der Möglichkeit, bestimmte Personen bei Vorliegen von Anhaltspunkten für die Absicht bestimmter strafbarer Handlungen an der Ein- oder Ausreise zu hindern. Unser Gegenvorschlag läuft auf folgendes hinaus: Wir sehen von jeder Grenzkontrolle ab, weil wir meinen, die Kontrolle an der Grenze bedeutet, daß, um den Staatsfeind festzustellen — und das ist ja das Ziel des Gesetzes —, eine Kontrolle aller Reisenden durchgeführt werden muß; denn der Staatsfeind pflegt sich ja nicht an der Grenze als solcher vorzustellen. Wir haben, abgesehen von den grundsätzlichen Fragen, die ich erörtert habe, dagegen Be-
    denken, weil es bedeuten würde, daß Beamte, in der Regel wohl untere Dienstgrade, sofort oder doch in sehr kurzer Zeit lediglich auf Grund eigener Angaben der Reisenden — und die Verdächtigen werden vermutlich nicht gerade die Wahrheit sagen — oder nach sonstigen sogenannten Anhaltspunkten entscheiden müssen.
    Wir kommen daher zu dem Ergebnis, daß man Ort und Zeit des Einschreitens gegen die Personen, die strafbare Handlungen gegen den Staat vorbereiten — also ohne den Buchstaben b), Herr Kollege Schäfer —, an ihren Aufenthaltsort im Bundesgebiet, zu dem sie sich hinbegeben, verlegen und die Entscheidung der dort zuständigen Behörde, also etwa der Kreispolizeibehürde, überlassen sollte. Es wird niemand angesprochen oder belästigt, der nicht durch sein eigenes Verhalten — ich greife das auf, was Sie sagen; es deckt sich insoweit mit unseren Gedanken — einen greifbaren Verdacht für die Absicht einer strafbaren Handlung begründet. Es gibt keine Auskunftspflicht, keine Registrierung, keine Gepäckdurchsuchung und ähnliche Akzessorien eines Staates, die wir alle und nicht nur aus psychologischen Gründen — nicht gern sehen. Die Behörde kann — und das ist ein Vorteil — den Ort und den Zeitpunkt ihres Eingreifens selbst be- stimmen. Sie wird in Einzelfällen sogar ein Interesse daran haben — etwa um Kontaktmänner festzustellen —, bei derartigen Dingen nicht sofort einzugreifen, und wird den Mann gerade dorthin fahren lassen, wohin er fahren will. Wir wollen also in dieser Hinsicht die Möglichkeiten gegenüber dem Regierungsentwurf nicht nur nicht einschränken, sondern sogar erweitern.
    Also noch einmal: Getroffen wird der Personenkreis, der seinen Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes hat. Wer von diesem Personenkreis durch ein konkretes Verhalten im Bundesgebiet den Verdacht begründet, daß er strafbare Handlungen gegen den Staat begehen will, wird durch eine sofort vollziehbare Verfügung der Polizeibehörde aus dem Bundesgebiet entfernt, oder es kann gegen ihn ein Aufenthaltsverbot erlassen werden. Nach unserer Vorstellung hat diese Entfernung gleichzeitig die Wirkung eines vorläufigen Aufenthaltsverbots, dessen Wirksamkeit wir zeitlich auf sechs Wochen begrenzen wollen. Innerhalb dieser Frist kann ein endgültiges, und zwar entweder befristetes oder unter Umständen auch unbefristetes, Aufenthaltsverbot erlassen werden. Wenn das nicht geschieht, erlischt das vorläufige Aufenthaltsverbot nach sechs Wochen. Die Zustellung und ähnliche Formalien richten sich nach dem Verwaltungszustellungsgesetz, das auch hinsichtlich der Zustellung an Personen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes ihren Wohnsitz haben, hinreichende Möglichkeiten eröffnet. Ich brauche auf diese Einzelheiten nicht einzugehen.
    Für die Zukunft gibt es, wenn ein Aufenthaltsverbot erlassen wird, eine klare und eindeutige Rechtslage. Eine erneute Einreise trotz eines erfolgten Verbotes kann mit polizeilichen Mitteln verhindert werden. Die Regelung ermöglicht eine volle richterliche Nachprüfung, wobei wir natürlich und



    Benda
    zweckmäßigerweise die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage ausschließen wollen. Wir schlagen auch vor, den Verstoß gegen ein verhängtes Aufenthaltsverbot unter selbständige Strafandrohung als Vergehen zu stellen.
    Diese Regelung ermöglicht es nach unserer Auffassung, innerhalb der dargestellten und vom Grundgesetz gezogenen Grenzen ,den Aufenthalt von Staatsfeinden im Bundesgebiet mindestens gleich wirksam zu verhindern, wie dies der Regierungsentwurf tut. Wir glauben, daß darüber hinaus die Gefahr von Fehlentscheidungen geringer ist. Wie ich bereits gesagt habe, besteht dadurch die Möglichkeit, Kontaktmenschen festzustellen. Alle Belästigungen und Schikanen wie Gepäckkontrollen, die Auskunftseinholung von Reisenden usw. könnten damit ohne weiteres wegfallen.
    Ein weiterer Gedanke. Der Herr Bundesinnenminister hat bereits im Bundesrat mit Recht beklagt, daß nach geltendem Recht keine Möglichkeit besteht, bereits verurteilten Agenten den Aufenthalt im Bundesgebiet zu verbieten. Wir sehen daher in einem ergänzenden Vorschlag vor: Im Anschluß an eine strafgerichtliche Verurteilung wegen bestimmter politischer Delikte — also die Gruppe der sogenannten Staatsfeinde — soll zugleich mit dem Urteil ein entweder befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsverbot verhängt werden können. Die Einzelheiten dieser Regelung stellen wir uns im Prinzip — um nur den Gedanken zu skizzieren — ähnlich vor wie bei der Gestaltung des Berufsverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis. Auch dieses wäre eine echte Sicherungsmaßnahme.
    Hinsichtlich der Ausreise gelten die gleichen grundsätzlichen Probleme wie für die Regelung der Einreise. Nach unserer Auffassung und auch nach der Begründung des Regierungsentwurfs bestehen nach wie vor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, ob eine Reise zwar nicht ins Ausland — das ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht entschieden —, aber eine Reise innerhalb des Inlandes, nämlich vom Bundesgebiet in den unfreien Teil Deutschlands, nicht durch den Grundsatz der Freizügigkeit in gleicher Weise wie die Einreise geschützt wäre. Wir haben daher zur Zeit davon abgesehen, in dieser Beziehung hier einen konkreten Gegenvorschlag zu unterbreiten. Wir haben zu diesem Punkt ebenfalls einen formulierten Vorschlag bereit. Ich brauche ihn aber nicht darzulegen; denn er ist das genaue Spiegelbild des vorgeschlagenen Aufenthaltsverbots und ermöglicht ebenso gezielte Maßnahmen, wie wir sie uns hinsichtlich der Einreise vorstellen.
    Ein besonderes Problem in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Kinder- und Gruppenreisen in die sowjetisch besetzte Zone. Wir sind mit der Regierung und, ich glaube, mit dem ganzen Hause der Auffassung, daß diese systematische Vergiftung unserer Kinder und Jugendlichen in den sogenannten Ferienlagern der sowjetisch besetzten Zone unerträglich ist und daß hier endlich Abhilfe geschaffen werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP.)

    Es kann nur bedauert werden, daß die Maßnahmen von seiten der Erziehungsberechtigten und der Erziehungsverpflichteten, also Schulen usw., bisher offensichtlich nicht dazu ausgereicht haben, diese Dinge zu unterbinden.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir meinen, daß diese Frage unter dem Gesichtspunkt nicht der Polizei, sondern des Jugendschutzes gesehen werden muß. Wir schlagen daher vor, derartige Gruppenreisen bzw. Einzelreisen zu Gemeinschaftsveranstaltungen von Kindern oder Jugendlichen in der sowjetisch besetzten Zone in Zukunft von einer Genehmigung des örtlich zuständigen Jugendamtes abhängig zu machen. Diese Genehmigung soll nach unserer Vorstellung versagt werden, wenn die Reise oder die Veranstaltung, zu der die Reise gehen soll, Bestrebungen fördert, die gegen den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Wir sehen bestimmte Strafsanktionen als Ordnungswidrigkeit gegen Sorgeberechtigte und Unternehmer des Personenverkehrs vor, die ohne Genehmigung solche Reisen zulassen oder durchführen.
    Die übrigen Vorschläge, die wir unterbreiten werden, betreffen technische Vorschriften, auf die ich hier nicht eingehen kann und möchte.
    Hinsichtlich der Behördenzuständigkeit meinen wir, daß die von den Landesregierungen bestimmten Behörden — wir würden die Kreispolizeiebene für zweckmäßig halten — sowie im Rahmen seiner allgemeinen Zuständigkeit der Bundesgrenzschutz zuständig sein sollen. Der Bundesinnenminister soll mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen können, um die einheitliche Anwendung zu sichern.
    Meine Damen und Herren! Wir schlagen diese Regelung nicht etwa vor, um hier Kompromisse zu finden, sosehr wir uns freuen würden, wenn wir in dieser Frage zu einer einheitlichen Auffassung kämen; denn diese Frage verträgt keine Auseinandersetzung, sondern es handelt sich um eine der Grundfragen, die uns alle bewegen sollten. Wir schlagen eine solche Regelung vor, weil wir sie für praktikabel und mindestens ebenso wirksam und vernünftig halten wie den Vorschlag der Bundesregierung und weil wir meinen, daß sie den verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken nicht begegnet, die sich gegen den Regierungsentwurf ergeben können.
    Wir werden diese Vorschläge bei der Beratung des Regierungsentwurfs in den Ausschüssen vortragen; sie sind formuliert, sie liegen uns vor, und wir werden entsprechende Änderungsanträge stellen und auf diese Art unsere Vorschläge in die Beratung einbeziehen. Wir meinen, daß sie insgesamt an die Stelle des Regierungsentwurfs treten sollten und könnten.
    Ich fasse zusammen. Wir sagen zu dem Regierungsentwurf nicht: „Ja, aber", sondern wir sagen: „So nicht, sondern so". Wir schlagen einen Weg vor, der praktikabel ist und den wir gehen sollten. Wir wollen — und die Überschrift unseres Vorschlages ist vielleicht kennzeichnend für das, was wir wollen — kein Gesetz über Einreise und Ausreise, sondern stellen uns ein Gesetz vor, das dazu hilft, Miß-
    7918 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1961
    Benda
    bräuche im innerdeutschen Reiseverkehr zu bekämpfen. Dieses Gesetz wollen wir, und ich hoffe, daß wir es gemeinsam zustande bringen.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Bucher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß die Bundesrepublik heute und in absehbarer Zeit durch erfolgversprechende außenpolitische Schritte die Wiedervereinigung nicht erreichen kann, ist eine Tatsache, ,die wir mit Betrübnis zur Kenntnis nehmen müssen. Das zu ändern, liegt zur Zeit allein in den Händen der Sowjetunion. Was aber in unseren Händen liegt — es ist gewiß ein Minimum —, ist die Möglichkeit, selber positive Schritte zu unterlassen, die die Wiedervereinigung erschweren oder gefährden können. Diese Möglichkeit ist zugleich eine Verpflichtung für uns. Daß gegen diese Verpflichtung nicht verstoßen wird, darauf möchten wir besonders achten, wenn wir uns diesen Gesetzentwurf ansehen.
    Ich sage offen: wir sind infolge der ganzen Art, wie der Gesetzentwurf eingebracht worden ist, mißtrauisch, ob er nicht objektiv gegen dieses Ziel verstößt. Es gibt offenbar noch bösartigere Menschen, die den Herrn Bundesinnenminister veranlaßt haben, sich heute von 'diesem Platze aus gegen „bösartige Unterstellungen" zu wehren.
    Gestatten Sie mir aber, Herr Bundesinnenminister, eine persönliche Bemerkung. Wenn nachts jemand auf der Autobahn fährt und alle Fahrzeuge, die ihm entgegenkommen, aufblenden, schimpft er wohl einige Zeit auf diese rücksichtslosen Aufblender, aber irgendwann muß er doch mal merken, daß sein eigenes Licht nicht ganz in Ordnung ist.

    (Heiterkeit und Beifall bei der FDP und SPD.)

    So ist es auch hier. Es ist uns in einer gesamtdeutschen Frage wieder ein Gesetzentwurf hingelegt worden, ohne daß es Ihr Haus für nötig hielt, vorher mit der Opposition — und offenbar auch mit weiten Kreisen Ihrer Freunde — Fühlung zu nehmen. Das führt dann natürlich zu diesen heftigen Reaktionen. Aber, wie gesagt, wir wollen die Sache völlig objektiv betrachten.
    Schon eine rein juristische Prüfung ergibt ganz erhebliche Bedenken gegen ,den Entwurf. Sie fangen bereits bei § 1 an, der ein Verbot ausspricht. Aber was ist verboten? Verboten ist zunächst einmal die Einreise, also eine völlig wertneutrale Handlung. Sie ist dann verboten, wenn der Einreisende bestimmte Absichten hat. Der eigentliche Tatbestand ist also rein subjektiver Art. Dementsprechend ist auch die Sanktion in § 9. Ein Verbot zieht ja immer eine Strafandrohung nach sich. Die Strafandrohung in § 9 richtet sich nur gegen denjenigen, der unter Umgehung der Kontrollstellen einreist und dabei diese bösen Absichten hat, wohl in der richtigen Erkenntnis, daß man jemanden, der durch die Kontrollstellen einreist, nachher nur sehr schwer noch daraufhin untersuchen kann, ob er damals solche Absichten gehabt hat oder nicht. Nebenbei steht in
    auch noch, daß derjenige bestraft wird, der „einer vollziehbaren Maßnahme . . . zuwiderhandelt". Ich muß das so verstehen, daß man offenbar selbst einsieht, daß hier gewisse Maßnahmen un-vollziehbar sind.
    Ich gebe aber zu, die Hauptsache bei dem Gesetz soll nicht diese Strafbestimmung sein, sondern vielmehr die Möglichkeit, die so eingereisten Leute wieder wegzuschicken. Trotzdem muß man sagen, daß hier unseren strafrechtlichen Prinzipien zuwidergehandelt wird, indem einfach eine Vorbereitungshandlung als solche pönalisiert wird. Ich weiß, die Rechtsprechung hat gerade bei Staatsgefährdungsdelikten die Grenze zwischen Versuch und Vorbereitung sehr weit vorverlegt. Aber man ist bei uns noch nie so weit gegangen, wie es die sowjetische Besatzungszone unter Führung von Frau Benjamin tut, daß Vorbereitungshandlungen überhaupt unter Strafe gestellt werden.
    Nach § 5 kann eine Person abgeschoben werden, bei der Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sie unter Verstoß gegen § 1, also in dieser bösen Absicht in den Geltungsbereich des Gesetzes eingereist ist. Zu dem Begriff „Anhaltspunkte": Ich habe gerade dieser Tage einen Artikel von Herrn Rechtsanwalt Dr. Dahs, dem Kronjuristen der Bundesregierung, gelesen, der Anfang 1959 in der „Neuen Juristischen Wochenschrift" erschienen ist. Es ist ein ausgezeichneter Artikel, in dem er sich, veranlaßt durch einen sehr interessanten Prozeß, in dem er Verteidiger war, gegen die Handhabung der Untersuchungshaft bei uns wendet. Er wendet sich dagegen, daß es genügen soll, daß wahrscheinlich Tatsachen vorliegen, aus denen geschlossen werden kann, daß ein Täter Verdunkelungshandlungen begehen könnte. Bei der Untersuchungshaft, wo immerhin dringender Tatverdacht erforderlich ist, wird also eine Einschränkung, eine Abschwächung verlangt, mit Recht verlangt. Hier dagegen sollen überhaupt nur Anhaltspunkte genügen, um jemanden zurückschicken zu können. Es ist doch ganz klar, daß auf diese Weise eine Abgrenzung zwischen solchen, die zurückgeschickt gehören, und solchen, die es beileibe nicht verdienen, einfach unmöglich ist.
    Wohl sagt man nun immer wieder theoretisch — der Herr Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen hat hierüber einen sehr schönen Vortrag im RIAS gehalten; er ist 'im Bulletin nachzulesen —, der Reiseverkehr solle nicht behindert werden.
    Deshalb auch die in ihm
    — dem Grundgesetz; so heißt es in dem Vortrag, aus dem ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren darf -
    gewährte Freizügigkeit für alle Deutschen, ob sie nun diesseits oder jenseits der Trennungslinie leben. Diese im Grundgesetz verbriefte Freizügigkeit verbietet es, etwa so zu verfahren wie das Ost-Berliner Regime, das mit allen Mitteln versucht, den Verkehr Deutscher in ihrer gemeinsamen Heimat zu behindern.
    Soweit Herr Bundesminister Lemmer. Wir glauben
    gern, daß das beabsichtigt ist. Aber mit einer sol-



    Dr. Bucher
    chen Vorschrift wie gerade dem § 5 mit dem Begriff „Anhaltspunkte" ist das doch nicht möglich. Ernstlich wird wirklich niemand den Einwand vorbringen können, in § 7 stehe, daß derjenige, der einreise, Auskunft über die Absichten geben müsse, die er mit der Einreise verfolge.
    Das erinnert mich an eine Mär, die böse Menschen einer Stadt in meinem Wahlkreis anhängen. Es heißt, diese Stadt, die früher eine Reichsstadt war, habe im Dreißigjährigen Krieg einen Spion in das Lager der Kaiserlichen geschickt. Als er sich dort auffällig herumgetrieben habe und befragt worden sei, was er denn treibe, habe er stolz geantwortet: „I bin der Spion von Aale."

    (Heiterkeit.)

    Ich gaube nicht, daß ein ostzonaler Spion so reagieren wird, wenn er um Auskunft gebeten wird.
    Außerdem — das ist schon von Herrn Kollegen Schäfer gesagt worden — besteht eine Verpflichtung zur Gepäckkontrolle und nach § 3 eine Verpflichtung zur Registrierung, und zwar für jeden Einreisenden, nicht nur für die Feinde der Freiheit. Und das — Herr Benda hat das sehr eindrucksvoll ausgeführt — wollen wir eben nicht.
    Der frühere Interzonenpaß ist abgeschafft worden. Die DDR hat ihn praktisch heute immer noch. Sollen wir uns diesem Verfahren anpassen? Die DDR braucht eine solche Maßnahme; denn jeder, der aus der Bundesrepublik dort einreist, ist, schon dadurch, I daß er frei reisen kann, ohne daß er ein Wort spricht, ohne daß er den Mund aufmacht, Propagandist für die Bundesrepublik und für ihre staatlichen und politischen Zustände. Umgekehrt kann jeder Agent, der von drüben zu uns herüberreist, hier Tausende von Worten verschwenden, — er ist Propagandist gegen seine eigene Sache. Aus diesem Grunde brauchen wir solche Maßnahmen doch überhaupt nicht.
    Besonders bedenklich scheint mir auch § 2 zu sein, dieses umfassende Ausreiseverbot. Ich entnehme der Broschüre des Herrn Bundesinnenministers, daß er ihr einen Artikel der Neuen Zürcher Zeitung beigefügt hat, ihn also sozusagen zum Teil der Begründung macht. In diesem Artikel wird davon gesprochen, daß viele Bürger der Bundesrepublik — gehässigerweise heißt es: besonders viele aus Baden-Württemberg —

    (Heiterkeit)

    in den Ferien hinüberfahren und dummes Zeug in die Gästebücher schreiben, sie erkennten die sozialistischen Errungenschaften an, unsere Presse lüge, und sie würden die Wahrheit zu Hause verbreiten. Ich meine, das sollte man nun nicht allzu tragisch nehmen. Wir sollten doch erwachsene Menschen nicht bevormunden und nicht glauben, daß sie, von einigen Unbelehrbaren abgesehen, nicht in der Lage sind, Potemkinsche Dörfer, die man ihnen dort vorführt, von der Wirklichkeit zu unterscheiden oder auch einige Dinge, die positiv zu werten sind, gegen die ungeheure Menge des negativ zu Wertenden in die Waagschale zu werfen.
    Das einzige, was ich hier für notwendig halte — Herr Kollege Benda hat das in seinen konkreten Vorschlägen auch schon erwähnt —, ist, die Ausreise von Kindern und Unmündigen zu verhindern. Das ist natürlich etwas ganz anderes. Kinder lassen sich von irgendwelchen Äußerlichkeiten leicht beeinflussen und vielleicht für ihr ganzes Leben oder für lange Zeit entscheidend verderben! Hier soll durchaus etwas geschehen, und hier sollen auch der Bundesregierung Mittel an die Hand gegeben werden.
    Welchen Zweck kann ein solcher Gesetzentwurf verfolgen? Doch einen doppelten: erstens sich gegen solche zu wenden, die Straftaten begehen wollen. Insoweit ist § 1 Abs. 1 Buchstabe a auch nicht so sehr zu beanstanden wie Buchstabe b. Wer hier wirklich Straftaten begehen will — Hochverrat, Staatsgefährdung, Landesverrat —, der gefährdet uns tatsächlich, und gegen den soll mit allen Mitteln vorgegangen werden. Die zweite Gruppe — ich habe sie schon erwähnt — sind die Propagandisten, die für uns wirklich keine derartige Gefahr darstellen, mit denen wir fertig werden.
    Der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin hat im Bundesrat darauf hingewiesen, daß es in West-Berlin eine KP gibt, daß sie aber überhaupt keine Rolle spielt, von der Bevölkerung entschieden abgelehnt wird und bei jeder Wahl ihre verdiente Abfuhr bekommt. Wir sollten also die Kriminellen, die Spione verfolgen.
    Man wundert sich nun tatsächlich — auch das ist im Bundesrat gesagt worden —, woher der Bundesinnenminister die Zahl von 80 000 Einreisenden nimmt, die nachgewiesenermaßen solche strafbaren Ziele verfolgt haben. Warum sind diese 80 000 nicht dem Kadi zugeführt worden? Warum ist das Legalitätsprinzip hier nicht ausgenützt worden? Hier liegen doch offenbar unausgeschöpfte Möglichkeiten, wie es auch der Herr Minister heute angedeutet hat.
    Aber dieses Gesetz — das ist auch schon gesagt worden — erschwert die Spionage natürlich nur sehr geringfügig. Es zwingt die Spione, vorsichtiger zu sein. Es zwingt sie zu Umwegen. Es wird sich also auswirken als eine gewisse Belastung des Haushalts der sogenannten DDR, soweit Mittel für Spionagezwecke ausgegeben werden. Aber das ist doch wohl alles.
    Die politischen Folgen sind von allen drei Vorrednern schon angeführt worden. Ich brauche das nicht im einzelnen zu wiederholen. Es ist mit Recht darauf hingewiesen worden, daß 12 Millionen Grenzübertritte im Jahe an der Zonengrenze stattfinden. Nun stellen Sie sich vor, wie schwierig es sein wird, aus diesen 12 Millionen Fällen diejenigen herauszusuchen, die tatsächlich nach einem solchen Gesetz behandelt zu werden verdienen! Es wäre aber höchst peinlich und schmerzlich, wenn Menschen, die aus lauteren Beweggründen zu uns herüberwollen, abgewiesen werden müßten.
    Vor allem träfen wir selber dadurch nicht nur eine positive, sondern auch ein negative Auslese. Wir arbeiteten sozusagen dem Staatssicherheits-



    Dr. Bucher
    dienst in die Hände. Denn wer bei uns nicht beanstandet wird, der muß automatisch von denen da drüben beanstandet werden. Die einzigen, auf die das nicht zutrifft, sind dann die Funktionäre des Regimes. Denn auch wenn diese Herren bei uns durchschlüpfen und nicht beanstandet werden, weiß man von ihnen drüben, daß sie linientreue Leute sind.
    Über die besonderen Wirkungen, die sich aus diesem Gesetz für Berlin ergeben würden, möchte ich hier nichts sagen; das wird mein Kollege Will tun.
    Zusammenfassend kann man feststellen, daß die Zonengrenze einfach zur Staatsgrenze würde, was sie für die Machthaber der sowjetischen Zone schon immer ist, was sie für uns aber nicht war. Wir würden die Mitteldeutschen Ausländern gleichstellen.
    Der Herr Bundesminister hat heute gesagt, da sei doch ein Unterschied. Denn wohl finde dann auf beiden Seiten eine Kontrolle statt; aber in' dem einen Land sei die Kontrolle vor einem Land der Unfreiheit angeordnet und in dem anderen vor einem Land der Freiheit. — Nun, es ist eine ganz neuartige Betrachtungsweise, eine Kontrolle danach beurteilen zu wollen, was hinter der Kontrolle kommt. Das kommt mir etwa so vor wie der Berg von Reisbrei vor dem Schlaraffenland. Was nützt dem Mann aus Weimar oder Rostock das schönste Schlaraffenland, wenn er durch diesen Berg nicht hindurchkommt?

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Von Herrn Kollegen Benda sind hier schon sehr konkrete Vorschläge gemacht worden, die manches von dem vorweggenommen haben, was auch ich mir überlegt habe. Ich will es nicht wiederholen. Ich kann nur sagen: wir finden diese Vorschläge sehr gut und sehr vernünftig und sind mit ihnen einverstanden,
    Ich darf dazu noch anfügen, daß sich gerade die FDP schon immer für eine Verstärkung des Bundesgrenzschutzes eingesetzt hat. Ich erinnere nur an die Debatten, die wir hier nach der Verabschiedung des Freiwilligengesetzes hatten. Damals waren, wie Sie sich erinnern werden, die ersten Kader der Bundeswehr aus dem Bundesgrenzschutz aufgefüllt worden. Es war also dringend notwendig, ihn wieder zu verstärken. Wir haben uns damals und auch schon früher durch unseren heutigen Fraktionskollegen Mende dafür eingesetzt, und das halten wir nach wie vor für richtig.
    Vor allem meinen auch wir, daß das Schwergewicht darauf gelegt werden sollte, Agenten und Spione hier in der Bundesrepublik zu erfassen, wo sie irgendwann einmal in Tätigkeit treten. Die Spione versuchen sich natürlich zu verbergen. Aber die eigentlichen Agenten müssen ja, wenn sie wirken wollen, irgend jemanden anreden, mit irgend jemandem in Verbindung treten, und es gibt unweigerlich Gelegenheit, sie zu erfassen. Jedenfalls glauben wir, daß es wesentlich bessere Möglichkeiten gibt, um das Ziel des Gesetzes zu erreichen, als das, was hier ausgedacht worden ist. Über das
    Ziel dieses Gesetzes sind wir uns in diesem Hause im großen und ganzen doch völlig einig.
    Meine Damen und Herren, wir haben zu Beginn dieser Tagesordnung der Gründung des Deutschen Reiches gedacht. Sollen wir am Schluß dieser Tagesordnung einen Schritt tun, mit dem einige der letzten dünnen Fäden durchschnitten werden, an denen dieses Deutsche Reich, an denen dieser gesamtdeutsche Staat noch hängt? Wir meinen: nein, und wir sagen deshalb zu diesem Gesetzentwurf nein.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)