Rede von
Waldemar
Kraft
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes ist ein Punkt, nämlich die Ziffer 5 der Regierungsvorlage, vorweggenommen. Sie ist wörtlich übernommen mit einer Änderung, nämlich mit ,der Änderung des Datums, zu dem die Ermächtigung in Kraft treten soll.
In der Regierungsvorlage handelt es sich um die Möglichkeit, Hauptentschädigungszahlungen auch durch Begründung von Sparguthaben zu leisten. Wir sind der Meinung, daß man sehr viel schneller, als in der Regierungsvorlage vorgesehen — dort steht der 1. Januar 1963 —, zu dieser Aktion kommen kann, weil inzwischen die Verhandlungen, die die Regierung und das Bundesausgleichsamt geführt haben, so weit gediehen sind, .daß keine Bedenken gegen die Vorverlegung dieses Termins bestehen.
Diese Vorverlegung des Datums ist der alleinige Grund für die Gesetzesinitiative meiner Fraktion. Der Gesetzesvorschlag will diese Frage nicht abschließend regeln. Das Nähere muß durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden. Aber der Umstand, daß erst noch eine Rechtsverordnung abgewartet werden muß — sie wird, davon sind wir überzeugt, dannsehr schnell kommen können —, ist ein Grund mehr für die Beschleunigung, die wir vorschlagen.
Die Hauptentschädigung — das haben wir von allen meinen Vorrednern gehört — konnte erst in sehr geringem Umfang gezahlt werden. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat ,die Summe von 1,4 Milliarden DM — gegenüber den bisher geschätzten Ansprüchen, die weit über 20 bis 30 Milliarden DM liegen — genannt. Dieser geringe Fortschritt in der Auszahlung der Hauptentschädigung — darüber sind wir uns sicherlich alle einig — ist außerordentlich unbefriedigend, nachdem 16 Jahre oder, bei den Fliegergeschädigten, gar noch mehr seit Eintritt des Schadens vergangen sind. Deshalb dürfen wir von der CDU/CSU-Fraktion wohl überzeugt sein — das kann man auch aus dem, was wir soeben gehört haben, entnehmen —, daß alle Fraktionen dieses Hohen Hauses sich dem Versuch zur Beschleunigung der Auszahlung der Hauptentschädigung nicht entziehen werden. Die Einzelheiten werden im Ausschuß zu beraten sein. Aber ich erwähnte schon, daß die Verhandlungen mit den Sparkassen und Banken inzwischen weit gediehen sind. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat diesen Instituten den Dank 'für ihre Bereitschaft zur Vorfinanzierung bereits ,ausgesprochen. Ich darf auch namens meiner Fraktion mich diesem Druck anschließen und der Überzeugung Ausdruck geben, daß diese Aktion sowohl in der technischen Abwicklung als auch in der Sache selbst, d. h. der alsbaldigen wenigstens teilweisen Befriedigung einer großen Zahl von Anspruchsberechtigten, gute Ergebnisse haben wird. Auf ,das Bundesausgleichsamt und die vielgeplagten Landes- und Kreisausgleichsämter kommt eine neue große Arbeit zu. Wir sind aber überzeugt, daß diese Ämter alle Anstrengungen machen werden, die zur Durchführung dieser Aktion nötig sind.
Die Verantwortung für diese Aktion wird bei der Verwaltung liegen müssen. Erst auf Grund der von ihr ausgestellten Auszahlungsanweisungen für den Schadensbetrag oder Schadensteilbetrag kann das Institut — Sparkasse oder Bank — von dem Berechtigten auf die Hauptentschädigung in Anspruch genommen werden, nicht vorher. Die Partner der Geschädigten sind also weiterhin zunächst die Ausgleichsämter.
Ich darf bitten, meine Damen und Herren, der Überweisung dieser Vorlage an den Ausschuß zuzustimmen.
Darf ich, Herr Präsident, gleich die Aussprache eröffnen?