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ID0313716200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Bundestag Deutscher 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Maier Vizepräsident Dr. Schmid . . . . 7815 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . . 7815 C Frage des Abg. Dr. Atzenroth (135. Sitzung) : Privatisierung des Telegraphendienstes Schriftliche Beantwortung . . . . . 7815 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Kohlefrachthilfe bei der Energieversorgung Dr. Westrick, Staatssekretär . . . 7815 D, 3816C, D, 3817 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) '7816 B Müller-Hermann (CDU/CSU) 7816 C, 7817 B Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 7817 C Frage des Abg. Matthes: Projekt der Hamburger Flugzeugbau GmbH. Dr. Westrick, Staatssekretär 7817 D, 7818 A Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7818 A Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Benzinpreise 7818 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Mietwucher Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7818 B, D, 7819 A Dr. Brecht (SPD) 7818 C, D Wittrock (SPD) 7818 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes beim Bundesarbeitsgericht Blank, Bundesminister 7819 A, B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7819 B Wittrock (SPD) 7819 C, D Frage des Abg. Dr. Arndt: Internationale Arbeitsausstellung in Turin Blank, Bundesminister 7819 D, 7820 B, C, D Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7820 B Scharnowski (SPD) . . . . . . . 7820 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . 7820 C, D Frage des Abg. Welslau: Vergleichsberechnung nach Art. 2 § 42 des ArVNG Blank, Bundesminister . . . . 7821 A, B Welslau (SPD) . . . . . . . 7821 A, B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 Frage des Abg. Josten: Soldatenliederbuch Hopf, Staatssekretär 7821 B, C Josten (CDU/CSU) 7821 C Dr. Schäfer (SPD) 7821 C Frage des Abg. Spitzmüller: Landstraße Nr. 21 Hopf, Staatssekretär . . 7821 D, 7822 A Spitzmüller (FDP) 7822 A Frage des Abg. Welslau: Transport von 131 und Benzin im Straßenverkehr Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7822 B, 7823 A Welslau (SPD) . . . . . . . . 7822 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7823 A Frage des Abg. Ritzel: Geschwindigkeitskontrollen mit Radarmeßgeräten Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 7823 B, 7824 A, B Ritzel (SPD) 7824 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Bundesstraße 37 Schriftliche Beantwortung . . . . 7824 B Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Rationalisierung der Briefverteilung durch Einführung vierstelliger Leitzahlen Stücklen, Bundesminister 7824 C, D, 7825 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7824 D Bauer (Würzburg) (SPD) 7825 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Postgebühren Stücklen, Bundesminister . . . 7825 B, C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7825 B, C Frage des Abg. Faller: Luftpostmarken Stücklen, Bundesminister . . . . 7825 D Frage des Abg. Reitz: Fragebogen für Mietbeihilfen Dr. Ernst, Staatssekretär . 7826 A, B, C Reitz 7826 A Harnacher (SPD) 7826 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 7826 C Dr. Brecht (SPD) 7826 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einkommensgrenze im Zweiten Wohnungsbaugesetz Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . . 7826 D, '7827 A, B, C, D Dr. Brecht (SPD) 7827 A, B Hauffe (SPD) 7827 B Müller (Erbendorf) (SPD) . . . 7827 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 7827 C Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (SPD) (Drucksache 2078) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2256) — Erste Beratung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 2241) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des j 252 des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 2283) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) . . . . . . . . . 7828 A Frau Korspeter (SPD) . . . . . . 7831 B Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 7833 D Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . . 7837 D Kraft (CDU/CSU) . . . 7840 A, 7846 C Rehs (SPD) . . . . . . . . . . 7842 B Mischnick (FDP) . . . . . . . . 7844 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313); Mündlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 2326) — Zweite und dritte Beratung — Cramer (SPD) . . . . . . . . . 7846 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2315) — Erste Beratung — . 7847 B Bericht des Haushaltsausschusses über den Antrag betr. Ernteschäden 1960 (Abg. Bauknecht, Glüsing [Dithmarschen], Dr. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 III Pflaumbaum, Wehking und Fraktion der CDU/CSU) und über den Antrag betr. Ausgleich der Getreideernteschäden (FDP) (Drucksachen 2095, 2144, 2325) und Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 2322) 7847 C Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksachen 1697, 2327) Hoogen (CDU/CSU) 7847 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 2184, 2328) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7848 C Entwurf eines Außenwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1285) . . . . . . . . . 7848 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7848 D Anlagen 7849 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7815 137. Sitzung Bonn, den 16. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.06 Uhr
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    *) Siehe Anlage 3 Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Bärsch 16. 12. Dr. Barzel 16. 12. Bauer (Wasserburg) 16. 12. Dr. Becker (Mönchengladbach) 16. 12. Behrisch 16. 12. Frau Berger-Heise 16. 12. Dr. Besold 16. 12. Birkelbach 16. 12. Dr. Birrenbach 16. 12. Blachstein 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Börner 16. 12. Frau Brauksiepe 16. 12. Brese 16. 12. Brück 16. 12. Dr. Bucerius 16. 12. Dr. Burgbacher 16. 12. Burgemeister 16. 12. Caspers 16. 12. Dr. Conring 16. 12. Dr. Deist 16. 12. Demmelmeier 17. 12. Deringer 16. 12. Dopatka 17. 12. Dowidat 16. 12. Drachsler 16. 12. Dr. Eckhardt 16. 12. Eisenmann 16. 12. Enk 16. 12. Dr. Dr. h. c. Friedensburg 16. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gehring 16. 12. Geiger (München) 16. 12. Glüsing (Dithmarschen) 16. 12. Dr. Gradl 16. 12. Dr. Greve 16. 12. Günther 16. 12. Hahn 16. 12. Dr. von Haniel-Niethammer 16. 12. Dr. Harm 16. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Frau Herklotz 16. 12. Hermsdorf 16. 12. Höfler 16. 12. Huth 16. 12. Illerhaus 16. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Dr. Jordan 16. 12. Dr. Kanka 16. 12. Koch 16. 12. Kreitmeyer 16. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kühlthau 16. 12. Leber 16. 12. Leukert 16. 12. von Lindeiner-Wildau 16. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Logemann 16. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lohmar 17. 12. Lücker (München) 16. 12. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 16. 12. Margulies 16. 12. Frau Dr. Maxsein 16. 12. Dr. Menzel 31. 12. Murr 16. 12. Neubauer 31. 12. Neuburger 16. 12. Dr. Pflaumbaum 16. 12. Pohle 31. 12. Dr. Preiß 16. 12. Dr. Preusker 17. 12. Rademacher 16. 12. Frau Renger 16. 12. Richarts 16. 12. Rimmelspacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scharnberg 16. 12. Scheel 16. 12. Seuffert 16. 12. Dr. Seume 16. 12. Stahl 16. 12. Dr. Starke 16. 12. Stauch 16. 12. Frau Dr. Steinbiß 16. 12. Stenger 3.1. 12. Frau Strobel 16. 12. Sühler 16. 12. Tobaben 16. 12. Varelmann 16. 12. Wacher 16. 12. Wagner 16. 12. Wegener 16. 12. Werner 16. 12. Wieninger 16. 12. Frau Wolff 16. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Herrn Bundesministers Schwarz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Richarts (Fragestunde der 135. Sitzung vom 9. 12. 1960, Drucksache 2266) : Kennt und billigt die Bundesregierung die Gründe, die zu der unterschiedlichen Preiserhöhung für Brot und Brötchen geführt haben? Die Preise für Brot und Kleingebäck (auch Brötchen) sind nicht gesetzlich geregelt; von der Ermächtigung des § 10 Abs. 2 Ziff. b Getreidegesetz hat die Bundesregierung keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie von den Backbetrieben in eigener Verantwortung zu kalkulieren. Die vom Statistischen Bundesamt für verschiedene Brotsorten (nämlich für Weißbrot, Mischbrot hell, Mischbrot dunkel, Roggenbrot sowie für Kleingebäck einschließlich Brötchen) monatlich ermittelten Preise sind in den 7850 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 einzelnen Bundesländern unterschiedlich und lassen erkennen, daß z. B. Weißbrot eine Preisskala von 1,01 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) bis 1,30 DM je kg (in Bayern) aufweist; auch bei den anderen Brotsorten liegen die Verhältnisse ähnlich, wenn auch die Preisunterschiede nicht so ausgeprägt sind. Bei Kleingebäck (auch Brötchen) sind Unterschiede zwischen 1,62 DM je kg (in Rheinland-Pfalz) und 1,89 DM je kg (in Bremen) festzustellen. Auch innerhalb der Bundesländer selbst sind die Preise unterschiedlich. Die Unterschiede beruhen vorwiegend auf der landschaftlichen Verschiedenheit der Verzehrsgewohnheiten und der dadurch bedingten verschiedenartigen Verwendung oder Mischung von Mehlen bzw. Mehltypen. Die Gründe, welche für die vereinzelt, namentlich in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen vorgenommenen Preiserhöhungen für Brot und Brötchen angeführt werden, sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. In den unverändert gebliebenen Erzeugerpreisen für Brotgetreide kann ein Grund hierfür nicht gefunden werden; ebenso liegen die Mehlpreise noch im Rahmen der seit dem 1. Januar 1958 genehmigten Konventionspreise des Mühlenkartells, nachdem sie zwischenzeitlich beachtlich (bis zu 6,— DM je 100 kg Mehl) unter den Konventionspreis abgesunken waren. Die Bundesregierung ist bemüht, nach ihren Kräften und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu einer Stabilisierung der Preise beizutragen, wie ihre ständigen Bemühungen in den Beratungen mit den wichtigsten Wirtschaftsgruppen und Tarifpartnern zeigen. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeordneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksachen 2184, 2328) . Mit der Drucksache 2184 soll dem Zollgesetz aus dem Jahre 1939 ein neuer § 55 b eingefügt werden. Diese Änderung ist aus folgenden Gründen erforderlich: Mit dean Vertrag über die Gründung der Bruropäischen Wirtschaftsgemeinschaft wunde der allmähliche Abbau der Zölle und Kontingente innerhalb der sechs Mitgliedstaaten eingeleitet. Es stand von vornherein lest, daß auf Grand der Untterschieidlichkeit der Märkte in den einzelnen Mitgliedstaaten bei einer Reihe von Waren — so vor allem bei landwirtschaftlichen Produkten — Schwierigkeiten entstehen würden, die zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen führen. Der EWG-Vertrag sieht daher für den Übergang zur Überwindung solcher Schwierigkeiten Schutzklauseln vor, die der Kommission — in dringenden Fällen auch Iden Mitgliedstaaten — die Festsetzung von Ausgleichsabgaben in Form von Zöllen ader Steuern ermöglichen. So liegt, wie aus der Entscheidung der Komntission der EWG zu dieser Frage hervorgeht, der Preis für einen Zentner Weizenmehl und für einen lentner Zucker, die in jeweils (aus den Niederlanden ausgeführtem Brot oder ausgeführter Fondantmasse sowie Fondantmasse Verwendung finden, die aus Belgien nach Deutschland ausgeführt wird, um etwa die Hälfte unter dem Verkaufspreis der entsprechenden Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Aus dem Bericht der Kommission ist weiter zu entnehmen, daß auf Grund von Art. 235 des Vertriages geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen, um auf die Dauer diese schändlichen Folgen abstellen zu können. Bis zum Wirksamwerden solcher Schutzmaßnahmen Ist daher die Erhebungeiner Ausgleichsabgabe notwendig. In der Sache waren sich alle beteiligten Ausschüsseeinig. Während jedoch der an der Beratung mitbeteiligte Ernährungsausschuß mit Mehrheit der Regierungsvorlage unverändert zustimmte, schlagen der ebenfalls mitberatende Wirtschaftsausschuß sowie der federführende Finanzausschuß — für den ich zu berichten habe — vor, daß der neu einzufügende § 55 b Abs. 1 eine Ergänzung erfährt, so daß hinter den Worten „Die Bundesregierung kann" die Worte „, nachdem dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zustinhnhung ides Bundestages," eingefügt wenden, womit eine gleiche Behandlung wie bei Zollvorlagen des § 4 des Zolltarifgesetzes erreicht worden wäre. In der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1960 wurden die Vorlagen auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung noch einmal an den zuständigen Finanzausschuß zurückverwiesen, um dem Außenhandelsausschuß noch als mitberatendem Ausschuß Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Außenhandelsausschuß befaßte sich in seiner Sitzung vom 15. Dezember mit der Drucksache 2184 und faßte in Abweichung vom Finanzausschuß — Drucksache 2303 — den Beschluß, in Art. 1 dem § 55 b folgenden Abs. 3 anzufügen: (3) Die Bundesregierung ist verpflichtet, innerhalb von 3 Wochen nach Verkündung der Rechtsverordnung den gesetzgebenden Körperschaften einen auf der Ermächtigung der Absätze 1 und 2 beruhenden Verordnungsentwurf zur verfahrensmäßigen Behandlung nach § 49 Abs. 2 zuzuleiten. Der Finanzausschuß schloß sich in seiner Sitzung vom gleichen Tage diesem Vorschlag mit Mehrheit an, nachdem von Mitgliedern des Ausschusses wie auch von Vertretern der Bundesregierung überzeugend dargestellt wurde, daß noch in diesem Monat während der Weihnachtsferien mit weiteren Auflagen seitens der Europäischen Kommission zu rechnen sei, die mit Wirkung vom 1. 1. 1961 Gültigkeit erlangen sollen. Mit dieser Lösung folgt man einem Verfahren, das sich im Rahmen der Montanbehörde bewährt hat, und da auch mit dieser Regelung die Mitwirkung des Parlaments gesichert ist, bittet der Finanzausschuß des Parilament, die Drucksache 2184 mit Änderung — Drucksache 2328 — anzunehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Waldemar Kraft


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Änderung und Ergänzung des § 252 des Lastenausgleichsgesetzes ist ein Punkt, nämlich die Ziffer 5 der Regierungsvorlage, vorweggenommen. Sie ist wörtlich übernommen mit einer Änderung, nämlich mit ,der Änderung des Datums, zu dem die Ermächtigung in Kraft treten soll.
    In der Regierungsvorlage handelt es sich um die Möglichkeit, Hauptentschädigungszahlungen auch durch Begründung von Sparguthaben zu leisten. Wir sind der Meinung, daß man sehr viel schneller, als in der Regierungsvorlage vorgesehen — dort steht der 1. Januar 1963 —, zu dieser Aktion kommen kann, weil inzwischen die Verhandlungen, die die Regierung und das Bundesausgleichsamt geführt haben, so weit gediehen sind, .daß keine Bedenken gegen die Vorverlegung dieses Termins bestehen.
    Diese Vorverlegung des Datums ist der alleinige Grund für die Gesetzesinitiative meiner Fraktion. Der Gesetzesvorschlag will diese Frage nicht abschließend regeln. Das Nähere muß durch eine Rechtsverordnung bestimmt werden. Aber der Umstand, daß erst noch eine Rechtsverordnung abgewartet werden muß — sie wird, davon sind wir überzeugt, dannsehr schnell kommen können —, ist ein Grund mehr für die Beschleunigung, die wir vorschlagen.
    Die Hauptentschädigung — das haben wir von allen meinen Vorrednern gehört — konnte erst in sehr geringem Umfang gezahlt werden. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat ,die Summe von 1,4 Milliarden DM — gegenüber den bisher geschätzten Ansprüchen, die weit über 20 bis 30 Milliarden DM liegen — genannt. Dieser geringe Fortschritt in der Auszahlung der Hauptentschädigung — darüber sind wir uns sicherlich alle einig — ist außerordentlich unbefriedigend, nachdem 16 Jahre oder, bei den Fliegergeschädigten, gar noch mehr seit Eintritt des Schadens vergangen sind. Deshalb dürfen wir von der CDU/CSU-Fraktion wohl überzeugt sein — das kann man auch aus dem, was wir soeben gehört haben, entnehmen —, daß alle Fraktionen dieses Hohen Hauses sich dem Versuch zur Beschleunigung der Auszahlung der Hauptentschädigung nicht entziehen werden. Die Einzelheiten werden im Ausschuß zu beraten sein. Aber ich erwähnte schon, daß die Verhandlungen mit den Sparkassen und Banken inzwischen weit gediehen sind. Der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte hat diesen Instituten den Dank 'für ihre Bereitschaft zur Vorfinanzierung bereits ,ausgesprochen. Ich darf auch namens meiner Fraktion mich diesem Druck anschließen und der Überzeugung Ausdruck geben, daß diese Aktion sowohl in der technischen Abwicklung als auch in der Sache selbst, d. h. der alsbaldigen wenigstens teilweisen Befriedigung einer großen Zahl von Anspruchsberechtigten, gute Ergebnisse haben wird. Auf ,das Bundesausgleichsamt und die vielgeplagten Landes- und Kreisausgleichsämter kommt eine neue große Arbeit zu. Wir sind aber überzeugt, daß diese Ämter alle Anstrengungen machen werden, die zur Durchführung dieser Aktion nötig sind.
    Die Verantwortung für diese Aktion wird bei der Verwaltung liegen müssen. Erst auf Grund der von ihr ausgestellten Auszahlungsanweisungen für den Schadensbetrag oder Schadensteilbetrag kann das Institut — Sparkasse oder Bank — von dem Berechtigten auf die Hauptentschädigung in Anspruch genommen werden, nicht vorher. Die Partner der Geschädigten sind also weiterhin zunächst die Ausgleichsämter.
    Ich darf bitten, meine Damen und Herren, der Überweisung dieser Vorlage an den Ausschuß zuzustimmen.
    Darf ich, Herr Präsident, gleich die Aussprache eröffnen?


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
' Die Aussprache zu sämtlichen vier Anträgen ist verbunden. Bitte sehr, Herr Kollege Kraft!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waldemar Kraft


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke sehr, Herr Präsident!
    Meine Vorredner haben bereits gesagt, daß die Vorlagen, die von der Regierung und den anderen beiden Parteien gemacht worden sind, darauf ausgehen, Unebenheiten und Verbesserungen, die sich aus der praktischen Anwendung des umfangreichen und daher auch sehr komplizierten Gesetzes ergeben, zu glätten, Unebenheiten, die ja häufig als Ungerechtigkeiten empfunden werden.
    Aber in der diesmaligen Regierungsvorlage — wenn ich darüber zunächst sprechen darf — liegt mehr. Mit dem Fortschreiten der Schadensfeststellungen, die im übrigen noch lange nicht abgeschlossen sind, ist eine bessere Übersicht über die den Fonds belastenden Gesamtforderungen möglich, als es vorher war. Erhebliche Reserven zeichnen sich ab. Über diese soll, wie auch die Regierung uns
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960 7841
    Kraft
    hier erklärt hat, verfügt werden. Dazu bieten die Vorlagen die Grundlage für die Beratung.
    Für meine Fraktion darf ich aber erklären, daß wir das Hauptgewicht auf eine Anhebung der Hauptentschädigung gelegt zu sehen wünschen. Wir übersehen nicht andere Wünsche für die 13. Novelle. Sie sollen soweit wie nötig und möglich berücksichtigt werden. Aber wir betonen, daß wir diesmal den Schwerpunkt auf die Hauptentschädigung, also die Entschädigung derjenigen legen, die wirkliche Vermögensverluste erlitten haben, also auf die Anhebung der Grundbeträge, die in § 246 des Gesetzes aufgeführt sind.
    Ein Beispiel nicht nur für die Berechtigung dieser Forderung, sondern geradezu für ihre Notwendigkeit ergibt die Tabelle des § 246, die ich hier keineswegs vortragen will. Darin sind 58 Schadensgruppen vorgesehen. Ich nehme einmal die mittlere Schadensgruppe, die Schadensgruppe 29. Bei einem Einheitswert von 120 000 DM war bisher eine Entschädigung von 19 600 DM vorgesehen. Die Schadensfeststellung bezieht sich jedoch auf den Einheitswert. Der wirkliche Wert war — und wäre heute — erheblich höher; häufig war er um ein Vielfaches höher.
    Die Präambel zum Lastenausgleichsgesetz vom 14. August 1952 besagt, daß dieses Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde „in Anerkennung des Anspruchs der durch den Krieg und seine Folgen besonders betroffenen Bevölkerungsteile auf einen die Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit und die volkswirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigenden Ausgleich von Lasten und auf die zur Eingliederung der Geschädigten notwendige Hilfe". Wir haben soeben aus dem Munde des Regierungsvertreters gehört, daß die Pflicht, die sich aus solchen Erwägungen ergibt, ihre Grenzen nicht in persönlicher Opferscheu, sondern in der Belastbarkeit der Volkswirtschaft, der Verteidigung der Freiheit und der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des individuellen Eigentums finden muß. Diese Erklärungen wie auch die ausdrückliche Versicherung des Sprechers der Bundesregierung, daß die Bundesregierung nicht starr an ihrer Vorlage kleben, sondern auch andere Vorschläge auf ihre Realisierbarkeit prüfen wolle, gibt uns die Gewißheit, daß die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Parlament eine optimale Lösung zugunsten der Geschädigten anstrebt.
    Es ist nicht meine Aufgabe, hier die Regierungserklärung in weiten Teilen zu zitieren. Ich darf aber doch einige Dinge herausheben. Wir sind der Meinung, daß man neben der Sorge um die Kriegssachgeschädigten und Vertriebenen das große Problem der Sowjetzonenflüchtlinge nicht übersehen darf. Die Sowjetzonenflüchtlinge mit C-Ausweis sollen nach unserer Auffassung in den sozialen Ansprüchen den Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten gleichgestellt werden. Unter sozialem Anspruch verstehen wir in diesem Zusammenhang auch den Anspruch auf Hausratshilfe. Wir begrüßen es auch, daß die Bundesregierung Vorschläge für eine Möbelhilfe für Zonenflüchtlinge ohne C-Ausweis bringt. Auch ich finde, wie Frau Kollegin Korspeter, das
    Wort „Möbelhilfe" nicht sehr schön; aber es geht um die Sache, nicht um die Bezeichnung.
    Die Altersversorgung Selbständiger ist eine weitere große Aufgabe. Der Bundestag hat seinerzeit dankenswerterweise der Regierungsvorlage eines Fremdrentengesetzes zugestimmt. Dadurch wurde eine faire Lösung für die Arbeiter und Angestellten aus den außerdeutschen Vertreibungsgebieten gefunden. Nun warten die ehemals Selbständigen ungeduldig auf eine angemessene Regelung auch für sie. Wir sind uns der Aufgabe, die sich uns da stellt, bewußt.
    Bezüglich der verschiedentlich erwähnten Beschleunigung der Auszahlung der Hauptentschädigung gilt das Wort: Doppelt gibt, wer bald gibt. Deshalb darf die Bundesregierung unserer Unterstützung ihrer Bemühung um eine erhebliche Verkürzung der Auszahlungsfristen gewiß sein.
    Lassen Sie mich nun zu den beiden anderen Vorlagen, die hier begründet worden sind, noch ein paar Sätze sagen.
    Ich möchte meinen Vorrednern dafür danken, daß sie hervorgehoben haben, die Einzelheiten müßten im Ausschuß ausführlich besprochen werden, hier sei nicht der Platz dafür. Ich danke ihnen auch dafür, daß sie, wie ich aus der Art ihres Vortrages entnommen habe — ich glaube mich da nicht zu täuschen —, bereit und entschlossen sind, sich in den Ausschußberatungen dieses ernsten Problems in aller gebotenen Sachlichkeit anzunehmen.
    Ich sage nochmals auch, Herr Kollege Zühlke, ein Ja zu Ihren Wünschen auf Beschleunigung der Abwicklung.
    Ich sage für die Fraktion auch ein grundsätzliches Ja zum Beginn einer Zinszahlung. Wir vertreten die Auffassung, die Zinszahlung für die Ansprüche soll so schnell als möglichaufgenommen werden. Aber diese Formulienung besagt auch, daß wir uns von Maßnahmen freihalten sollten, die die Abwicklung der Hauptentschädigung zunächst einmal blockieren und eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung, die in einer Vorwegabwicklung der Kleinstschäden liegen würde, verhindern würden.
    Meine Damen unid Herren, auch ich darf sagen, daß die Verbesserungen, von denen in den früheren Novellen und auch bei den jetzigen Vorlagen die Rede ist, nicht auf einer wesentlichen Erhöhung der Einnahmen des Fonds beruht zu haben. Wir waren auf die einmal auf den Stichtag vom 20. Juni 1948 fixierte Vermögensabgabe nach dem Einheitswert festgenagelt. Es wind zu prüfen sein, ob das unbedingt so bleiben muß. Aber hier ist nicht der Ort dafür. .
    Herr Kollege Zühlke von der sozialdemokratischen Fraktion hat diesen Punkt durch Erwähnung des § 6 erwähnt. Ich darf für meine politischen Freunde sagen, daß wir für die Auffassung, die von der Sozialdemokratischen Partei jetzt vertreten wird, dankbar sind. Denn bisher hatten wir nicht den Eindruck, daß das ihre Auffassung sei. Ich will mich jeder Polemik enthalten, nur daraufhinweisen, daß bis zum vorigen Jahre bei ihr Bemühungen im
    7842 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 137. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Dezember 1960
    Kraft
    Gange waren, die Beteiligung der Länder an den Leistungen für den Ausgleichsfonds abzuschaffen oder wesentlicheinzuschränken.
    Ein Wort gestatten Sie mir noch zu der Vorlage der sozialdemokratischen Fraktion, die dafür eintritt, die Mindestentschädigung — nicht nach dem wirklichen, sondern nach idem Einheitswert — auf 6,511/4 zu sichern. Sie war bisher geringer. Meine Damen und Herren, über diese Erklärung der Sozialdemokratischen Partei freue ich mich aufrichtig;

    (Zuruf von der SPD: Na also!)

    ich bedaure nur, daß Sie nicht schon vor drei Jahren dieser Auffassung waren,

    (Abg. Rehs: Waren wir!)

    als ich ausweislich des Protokolls der Sitzung vom 4. April 1957 genau wie mein Kollege Baron Manteuffel hier an dieser Stelle gestanden habe, um für diese Regelung zu plädieren, der Sie sich in der Abstimmung leider versagt haben. Also vielen Dank! Wir kommen hier in der Zusammenarbeit ein Stück weiter. Ich glaube, daß damit die Voraussetzungen für eine gedeihliche Zusammenarbeit im Ausschuß vorliegen.
    Darf ich in dieseln Zusammenhang gleich den Antrag stellen, die Regierungsvorlage an den Ausschuß zu überweisen. Ich nehme an, daß die Kollegen und Kolleginnen damit einverstanden sind, daß ich auch für ihre Vorlagen die Uberweisung an den .Ausschuß empfehle.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)