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ID0313616200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt, Nieberg und des Vizepräsidenten Dr. Dehler 7751 A, 7793 C 85. Geburtstag von Paul Löbe Vizepräsident Dr. Schmid . . 7751 B Abg. Rommerskirchen tritt für den ausgeschiedenen Abg. Brüns in den Bundestag ein 7751 C Änderung der Tagesordnung 7751 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Paris-Reisen aus Mitteln des Verteidigungshaushalts von Eckardt, Staatssekretär . 7752 A, B, C Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7752 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anleihe für Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7752 D Frage des Abg. Dr. Imle: Voraussetzungen für die Einstellung als Sozialattaché Dr. Carstens, Staatssekretär 7752 D, 7753 A Dr. Imle (FDP) 7753 A Frage des Abg. Dr. Imle: Entsendung von Sozialattachés in die Entwicklungsländer Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7753 A, B Dr. Imle (FDP) 7753 A, B Frage des Abg. Dr. Bucher: Diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7753 B Fragen der Abg. Dr. Bucher, Schneider (Bremerhaven) und Hansing: Aufbringung deutscher Schiffe, u. a. des Frachters „Weißesee", durch französische Streitkräfte Dr, Carstens, Staatssekretär . . . 7753 C, 7754 A, B, C, D, 7755 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) . . . 7754 A, 7755 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7754 A, 7755 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7754 B, C Hansing (SPD) . . . . . . . 7754 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7754 D Blachstein (SPD) 7754 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7755 A- Heye (CDU/CSU) 7755 C Frage des Abg. Werner: Tbc-Untersuchungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7755 D, 7756A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 7756 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Frage des Abg. Werner: Röntgenlogische Untersuchungen von Lehrern Dr. Schrader, Bundesminister . . 7756 B Frage des Abg. Spitzmüller: Konserven aus dem Fleisch von Singvögeln Dr. Schröder, Bundesminister . . 7756 C, D. Spitzmüller (FDP) 7756 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus; Sicherheitsbestimmungen im Bundesministerium des Innern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7756 D, 7757 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7757 A Dr. Bucher (FDP) 7757 B Dr. Schäfer (SPD) 7757 C Frage des Abg. Bühler: Zollfreie Einfuhr von Kaffee an der Schweizer Grenze Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7757 C, D, 7758 A, B Bühler (CDU/CSU) . . 7757 D, 7.758 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 7758 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer für Weinkommissionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Nachversteuerung im Lohnsteuerverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Spitzmüller: Ausbeutesätze gemäß § 122 der Brennereiordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7758 D, 7759 B Spitzmüller (FDP) 7759 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Kriegssachschäden von Seeleuten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7759 B, C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 7759 C, D Frage des Abg. Ritzel: Abwicklung der Wiedergutmachungsansprüche Dr. Hettlage, Staatssekretär 7759 D, 7760 B Ritzel (SPD) 7760 A Frage des Abg. Dr. Arndt: Beteiligung an den Weltausstellungen in New York und Moskau Dr. Westrick, Staatssekretär 7760 C, 7761 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7760 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Gutachten betr. Entschwefelung des Mineralöls Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sinkende Primärenergiepreise Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7761 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313) — Erste Beratung -- 7762 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7762 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2306) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 7763 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7764 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2308) Arndgen (CDU/CSU) 7764 D Große Anfrage der SPD betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2118) — Erste Beratung -- und dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2282) Keuning (SPD) 7765 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7772 D Dr. Imle (FDP) 7777 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 III Eilers (Oldenburg) (FDP) 7778 C, 7797 A Dr. Willeke (CDU/CSU) . . . . 7783 A Jacobi (SPD) 7786 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7790 B, 7793 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 7793 D Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . . 7798 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7799 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7801 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 7803 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7804 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7805 D, 7806 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 38); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2272) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7807 B Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2297) . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2269) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2273) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2303) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7808 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2304) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7808 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 2229) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 7809 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284) — Erste Beratung — . . 7809 B Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln (Düngemittelgesetz) (Drucksache 2258) — Erste Beratung — 7809 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) — Erste Beratung — . . 7809 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann. u. Gen. (Drucksache 2265) — Erste Beratung — 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksachen 2025, 2274) 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur ..nderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksachen 2132, 2281) . . . . 7810 A Entschließungen der 49. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 2240) 7810 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 7810 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7810 C Anlagen 7811 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7751 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Besold 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Even (Köln) 14. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerns 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 14. 12. Höfler 17. 12. Dr. Hoven 14. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Krammig 14. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kurlbaum 14. 12. Leber 16. 12. Dr. Leiske 14. 12. Lermer 14. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Lohmar 17. 12. Lücker (München) 14. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 16. 12. Mattick 14. 12. Frau Dr. Maxsein 14. 12. Dr. Menzel 31. 12. Neubauer 31. 12. 011enhauer 14. 12. Paul 14. 12. Pelster 14. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 14. 12. Dr. Preusker 16. 12. Rademacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 16. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmitt (Fulda) 14. 12. Schüttler 14. 12. Stenger 31. 12. Wehner 14. 12. Weinkamm 14. 12. Wullenhaupt 14. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Willeke zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]), zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2118) und dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2282). Anlagen zum Stenographischen Bericht Steuerverbund Höhe der Verbundmasse: Baden-Württemberg: 20 v. H. des dein Lande nach Abzug des Bundesanteils in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Aufkommens an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem 10 v. H. des Kraftfahrzeugsteueraufkommens für die kommunalen Träger der Wegebaulast (Ziff. 10). Bayern: 9 v. H. des dem Lande im vorangegangenen Kalenderjahr verbliebenen Istaufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer (Schlüsselmasse). Außerdem sind die Landkreise und Gemeinden mit 20 v. H. am Kraftfahrzeugsteueraufkommen beteiligt (vgl. Ziff. 10). Hessen: 18,5 v. H. der dem Lande verbleibenden Einnahmen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Kalenderjahres, das dem Ausgleichsjahr vorangeht. Die Einnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, die das Land im gleichen Zeitraum im Finanzausgleich unter den Ländern erhalten oder gezahlt hat. Niedersachsen: 15 v. H. des dem Lande in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Isst-Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer. In den Steuerverbund sind auch die Einnahmen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich einbezogen. Nordrhein-Westfalen: 15,61 v. H. des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der übrigen Steuereinnahmen des Landes; das Aufkommen ermäßigt sich um die Abführungsbeträge im Finanzausgleich unter den Ländern und um die an den Lastenausgleichsstock abzuführenden Anteilsbeträge der Vermögensteuer. Rheinland-Pfalz: 15,5 v. H. des Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das dem Lande in dem dem Rechnungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr verbleibt, sowie des Ist-Aufkommens aus dem Länderfinanzausausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Schleswig-Holstein: 21 v. H. des dem Lande im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie des Aufkommens aus folgenden Landessteuern: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalver- 7812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 kehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Wechselsteuer, Biersteuer. Erhält das Land für die dem Finanzausgleichsjahr 1955 folgenden Jahre auf Grund des Länderfinanzausgleichsgesetzes von den übrigen Ländern mehr oder weniger als für das Finanzausgleichsjahr 1955, so erhöht oder vermindert sich die Finanzausgleichsmasse um 21 v. H. des Unterschieds. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeorldneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187). Bei der Drucksache 2187 handelt es sich um eine Auflage aus dem EWG-Vertrag, die zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist. Die Bestimmungen ides Gesetzentwurfs sind eine Auflage der Kommission der BWG, die am 28. Juni 1960 bestimmt hat, daß Hundertsätze der Zollsätze des Gemeinsamen Außentarifs :festgesetzt werden sollen. Die Entscheidung betrifft den Verkehr von Waren, die im Rahmen des sogenannten Veredelungsverkehrs in )den meisten Staaten völlig zollfrei sind oder Zollvergünstigungen unterliegen. Diese Vergünstigungen verfälschen den Wettbewerb dann, wenn bei der Herstellung Erzeugnisse aus dritten Ländern verwendet werden, es sei denn, es erfolgt die Erhebung eines anteiligen Zolls. Die Gefahr war in der ersten Phase der Zwanzigsten Zollsenkung nicht groß. Nachdem jedoch mit Ende dieses Jahres eine weitere Senkung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, wurde von den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, gleichzeitig eine erste Angleichung der für den größten Teil der Waren gegenüber dritten Ländern anwendbaren Zollsätze vorzunehmen. In dem Bericht der Kommission heißt es: Es ist ziweckmäßig, einen einheitlichen Satz für diesen anteiligen Zoll Festzusetzen, und es ist unter den vorgenannten Umständen gerechtfertigt, diesen Satz für den Zeitabschnitt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem alle Mitgliedstaaten die zusätzliche Herabsetzung durchgeführt haben werden, und dem 31. Dezember 1961 auf 25 vom Hundert der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festzusetzen. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Parlament die Annahme mit der Maßgabe, daß das in § 12 eingesetzte Datum „1. Dezember 1960" durch „1. Januar 1961" ersetzt wird. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bazille für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksache 2229) . Die Drucksache 2229 sollte ursprünglich als gemeinsamer Initiativentwurf aller Fraktionen dem Hohen Hause vorgelegt werden, nachdem 'die Mitglieder des Kriegsopferausschusses sich darüber klar geworden waren, daß ,das Fehlen ,der Rechtsverordnungen zum Ersten Neuregelungsgesetz in der Kriegsopferversorgung nicht nur zu einer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Kriegsopfern führen muß, sondern auch die Verwaltungen der Länder durch den Eingang einer Flut von Anträgen stark belastet würden. Unverständlicherweise hat es aber der Bundesarbeitsminister, offensichtlich aus Prestigegründen, für richtig befunden, die Mehrheitsfraktion des Hauses von der Unterstützung ,dieses Entwurfs abzubringen, um eine reichlich späte Initiative ,der Bundesregierung an dessen Stelle zu setzen. Der dem Bundesrat überhastet zugeleitete Regierungsentwurf trägt den Gegebenheiten in keiner Weise Rechnung. Er bringt zwar zwei notwendige materiell-rechtliche Änderungen des Ersten Neuordnungsgesetzes, ändert aber nichts an der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Anträge zu stellen sind, wenn die Ansprüche rückwirkend ab 1. 6. 1960 für ,die Versorgungsberechtigten wirksam werden sollen. Durch die Rechtsunsicherheit sind die Kriegsopfer veranlaßt, Anträge zu stellen, um vermeintliche Nachteile abzuwenden. Solche Anträge gehen bereits waschkorbweise bei den Versorgungsbehörden ein und führen mit Sicherheit zu einem erheblichen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Dieser Zustand ist nur zu ändern und ,die Verschwendung erheblicher Steuergelder ist nur zu verhindern, wenn der Kriegsopferausschuß des Bundestages unverzüglich die Drucksache 2229 berät und seinen Bericht so rechtzeitig ,dem Plenum zuleitet, daß das Gesetz in der Sitzung vom 16. 12. 1960 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. In die Verantwortung für die eingetretene Verzögerung und die sich daraus ergebenden Nachteile, welche Steuerzahler und Versorgungsberechtigte gleichermaßen treffen, haben sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion zu teilen. Anlage 5 Umdruck 729 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über gemeinsame Rege- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7813 Lungen von Bund und Ländern zu verhandeln, durch die den Gemeinden der Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird, und das Ergebnis der Verhandlungen dem Bundestag bis zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen; 2. dem .Bundestag bis zum 31. März 1961 einen Bericht über das Ergebnis der Vorarbeiten der Bundesregierung zur Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems, die die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben in die Lage versetzen soll, vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 730 Antrag der Abgeordneten Heiland, Dr. Willeke, Spies (Emmenhausen), Corterier und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über Regelungen zu verhandeln, durch die den Gemeinden ein wirksamer Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird. Das Ergebnis ,der Verhandlungen soll dem Bundestag mit der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgelegt werden; 2. dem Bundestag bis zum 1. Juli 1961 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Heiland Dr. Willeke Spies (Emmenhausen) Corterier Dr. Pflaumbaum Brese Wienand Herold Schröder (Osterode) Gehring Dr. Storm (Duisburg) von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Weltner (Rinteln) Lücke (Osnabrück) Glüsing (Dithmarschen) Giencke Kuntscher Dr. Frey Hesemann Dr. Gossel Goldhagen Könen (Düsseldorf) Hellenbrock Seither Hermsdorf Regling Dr. Tamblé Haage Dr. Kreyssig Bauer (Würzburg) Bals Behrisch Lange (Essen) Heide Schmitt-Vockenhausen Ritzel Dr. Brecht Keuning Frau Bennemann Berlin Frau Kettig Büttner
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    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Dr. Burgbacher, ich bin der Meinung, daß wir hinsichtlich der Aufgaben des Staates, die gleichermaßen beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden liegen, zunächst einmal dafür zu sorgen haben, daß die kommunale Selbstverwaltung in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht leere Proklamation bleibt, sondern daß ihre finanzielle Grundlage gesichert wird.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.)

    Ich meine, Herr Burgbacher — wenn ich das einmal weiterführen 'darf —, daß wir allen Anlaß haben, uns dieser Bestimmung des Grundgesetzes zuzuwenden, nachdem das Bundesverfassungsgericht auf sie so außerordentlich großen Wert gelegt hat. Sie alle wissen, daß das Bundesverfassungsgericht die kommunalen Wahlgesetze im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen deshalb für ungültig erklärt hat, weil das Recht der Bürger auf
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7781
    Eilers (Oldenburg)

    Selbstverwaltung, das in Art. 28 Abs. 3 garantiert ist, nicht gewährleistet erschien. Wenn jetzt die kommunale Selbstverwaltung ihren. Boden deshalb verliert, weil ihre finanzielle Grundlage zerstört wird, möchte ich glauben, daß in diesem Falle das Bundesverfassungsgericht ähnlich entscheiden könnte. Herr Burgbacher, das sind meine Bedenken gegen eine einseitige Maßnahme.
    Ich weiß, meine Damen und Herren, daß wir ja sonst, um mit dem Herrn Bundeskanzler zu sprechen, nicht gerade pingelig sind, wenn es sich um die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen handelt. Denken Sie an das Gesetz über das Verbot des Behörden- und Belegschaftshandels! Unser Rechtsausschuß, unsere Fraktionen, alle waren der Meinung, daß dieses Gesetz möglicherweise verfassungswidrig sein könne. Auch der Rechtsausschuß des Bundesrats vertritt diese Auffassung. Dennoch haben wir frank und frei das Gesetz beschlossen. Ich kann mich auf solche staatsrechltich bedenklichen Grundlagen nicht begeben und muß sie für mich persönlich ablehnen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir sollten uns auch davor hüten, die parlamentarische Demokratie durch uns selber auszuhöhlen, indem wir es dem Bundesverfassungsgericht überlassen, zu entscheiden, ob unsere Gesetze verfassungsgemäß sind oder nicht.

    (Zustimmung bei der FDP und der SPD.)

    Meine Bedenken ergeben sich auch aus dem Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes. Dort steht ausdrücklich: „Das Aufkommen der Realsteuern steht den Gemeinden zu." Soll das auch nur eine Proklamation sein? Ich glaube nicht, daß das irgend jemand von uns will. Niemand von uns wird der Meinung sein, daß das, was wir selbst vor vier Jahren im Grundgesetz verankert haben, nur eine Proklamation sein soll. Der Bundesgesetzgeber darf nicht Geschenke machen auf Kosten anderer,

    (Beifall bei der SPD)

    Geschenke, die andere zu bezahlen haben würden und bei denen er dann noch, gemeinsam mit den Ländern, selbst verdient; denn durch diese Gesetzesmaßnahme würde neben der Senkung der Einnahmen bei den Gemeinden eine Mehreinnahme — Herr Professor Hettlage hat das 'bestätigt — bei den Ländern und auch beim Bund eintreten. Wir müssen der gewerblichen Wirtschaft, besonders den kleineren und mittleren Betrieben helfen. Zur gleichen Zeit sollten wir aber den Ausgleich für die Gemeinden und Städte herbeiführen, um eine Ungerechtigkeit von vornherein zu vermeiden.

    (Beifall bei der FDP und der SPD.) Das zu der Ziffer 1 unseres Antrags.

    Nun zu Ziffer 2. Die kommunale Finanzreform, wie sie von der Bundesregierung offenbar beabsichtigt ist, kann nur im Rahmen der Änderung der Konstruktion unserer allgemeinen Finanzverfassung in der Bundesrepublik wirksam werden.
    Ich habe soeben bereits auf die Zwischenfrage von Herrn Professor Burgbacher gesagt, daß nach meiner Meinung alle öffentlichen Aufgaben, die des Bundes, der Länder und der Gemeinden, im Range gleichbehandelt werden müssen. Wir alle wissen, welche ungeheuren Aufgaben die Gemeinden noch zu erfüllen haben. Ich möchte jetzt nicht bereits die Aussprache eröffnen, habe mir aber im Hinblick auf die Ausführungen von Herrn Professor Hettlage vorgenommen, darauf hinzuweisen, daß es angesichts der Verkehrsverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik wenig Sinn hat, nur Fernstraßen, nur Bundesstraßen und nur Bundesautobahnen zu bauen, sondern daß wir im gleichen Atemzuge das Verkehrsnetz in den Gemeinden und Städten leistungsfähig machen müssen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Die Verkehrsteilnehmer auf den Bundesfernstraßen, auf den Bundesstraßen haben Ziel und Ausgangsort in den Gemeinden und Städten. Was für einen Sinn hätte es, wenn die großen Straßen leistungsfähig, in den Flaschenhälsen der Gemeindestraßen die Verkehrsteilnehmer aber einfach nicht mehr in der Lage wären, sich flüssig zu bewegen?

    (Beifall bei der SPD.)

    Dieselben Verkehrsteilnehmer, die sich auf den Bundesfernstraßen bewegen, bewegen sich auch in den Gemeinde- und Stadtstraßen und versuchen, von Ort zu Ort zu kommen. Schauen Sie sich doch einmal die Verhältnisse in München, Stuttgart, Mannheim, Ludwigshafen, Köln, Düsseldorf oder Hamburg an!

    (Zurufe: Bonn!)

    — Natürlich auch Bonn! Wie konnte ich die Bundeshauptstadt vergessen! Wir haben in verhältnismäßig kurzer oder längerer Zeit die Bundeshauptstadt angesteuert. Um dann aber zu unserem Ziel in der Hauptstadt zu gelangen, brauchen wir manchmal die gleiche Zeit.

    (Abg. Rösing: Geben Sie der Stadt Bonn das notwendige Geld!)

    — Nein, es fehlt nicht an dem notwendigen Geld, sehr verehrter Herr Rösing!

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bewilligen!)

    — Nein, es liegt daran, daß der Bund bisher die Einnahmen aus den Kraftverkehrsabgaben, aus der Kraftfahrzeugsteuer, aus der Mineralölsteuer und aus den Mineralölzöllen, nicht völlig für den Straßenbau verwendet.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)

    Vielmehr werden immer noch 600 Millionen DM als Sockelbetrag, als allgemeine Deckungsmittel im Bundeshaushalt verwendet.

    (Abg. Rösing: Aber 700 Millionen erhalten die Gemeinden durch den Gemeindepfennig!)

    — Erfreulicherweise! Aber auch das ist ja bisher leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
    Wenn die Verkehrsverhältnisse in den Städten und Gemeinden in absehbarer Zeit einfach unhaltbar geworden sein werden,

    (Zuruf von der SPD: Sind sie schon!)

    7782 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
    Eilers (Oldenburg)

    ergibt sich eine Hinderung, eine Erschwernis für die gesamte deutsche Wirtschaft, für das gesamte deutsche Leben. Deshalb kann, meine ich, die Regelung dieser Verkehrsverhältnisse, kann der Straßenbau in den Gemeinden und Städten nicht allein eine Aufgabe der Gemeinden und Städte sein, sondern hier handelt es sich, wie der hochachtbare Herr Bundeskanzler in der Besprechung mit den kommunalen Spitzenverbände in Bad Godesberg sagte, urn eine wesentliche Aufgabe des Bundes. Ich bin außerordentlich froh gewesen, diese Aussage von Herrn Bundeskanzler Adenauer zu hören. Zur gleichen Zeit — das muß ich Ihnen sagen — hat er ganz eindeutig zum Ausdruck gebracht — Sie von der CDU/CSU-Fraktion waren ja dabei —, daß die Gemeinden nicht in der Lage seien, einen solchen Ausfall bei der Gewerbesteuer hinzunehmen, sondern daß hier ausgleichende Maßnahmen des Bundes und der Länder notwendig seien.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das hat der Herr Staatssekretär schon gesagt!)

    — Ja, ich möchte es, da ich nicht die Ehre habe, der Regierungskoalition anzugehören, noch einmal als Mitglied der Opposition feststellen.

    (Beifall bei ,der FDP und bei der SPD. — Abg. Dr. Dollinger: Soll dass ein Anerbieten sein?)

    — Lieber Herr Dollinger, darüber sprechen wir am besten nach der Wahl.

    (Abg. Dollinger: Danke schön!)

    Noch einmal ein Hinweis auf die Verhältnisse in Österreich! Es ist davon gesprochen worden, daß die Gewerbesteuer nur in Deutschland und in Osterreich existiere. Lassen Sie mich die Ausführungen von Herrn Keuning ergänzen: In Osterreich sind die Gemeinden gegenwärtig mit 20 % an ,der Einkommen- und Körperschaftsteuer, mit 19 % an der Weinsteuer und mit 17 % an der Umsatzsteuer beteiligt. Ich glaube, Herr Staatssekretär Hettlage wird nicht in der Lage sein, auch den Gemeinden in der Bundesrepublik eine solche Beteiligungsquote anzubieten.

    (Abg. Dr. Eckhardt: Wer hat einen vernünftigen Finanzausgleich 1955 verhindert? Doch nicht der Bund!)

    — Ja, meine Damen und Herren, ich bin nun einmal von Natur aus ein Optimist. Man sollte der, Blick nicht immer so sehr nach rückwärts, sondern lieber vorwärts in eine von uns besser zu gestaltende Zukunft wenden. Ich glaube, es nützt nicht viel, das, was 1955, 1958, 1959 oder 1960 falsch gemacht wurde, heute zu kritisieren. Wir sollten nachdrücklich versuchen, aus diesen falsch angelegten Konstruktionen zu lernen, um eine bessere Lösung für die Zukunft zu schaffen.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Eilers, Sie müssen die Bank dort drüben [zur Bundesratsbank weisend] anreden! Die fist gewöhnlich sehr schlecht besetzt!)

    — Sehr verehrter Herr Dresbach, ich habe doch, wie ich meine, unsere Freunde vom Bundesrat vorhin schon einigermaßen ermuntert und sie gebeten, die Dinge in der Zukunft doch ein wenig positiver anzusehen. Ich hoffe, daß die heutige Aussprache mit dazu beitragen kann, ein besseres, ein einsichtsvolleres Verhältnis zwischen Bund und Ländern herbeizuführen. Lassen Sie mich dieser Hoffnung hier noch einmal nachdrücklich Ausdruck geben.
    Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, daß die Finanzmasse aller Steuern und Abgaben ,in der Bundesrepublik, also beim Bund, bei den Ländern und bei den Gemeinden, neu verteilt werden sollte, wie es auch der Herr Bundeskanzler — ich glaube, in der Besprechung in Bad Godesberg schlug .sein altes Oberbürgermeisterherz besonders kräftig — schon zum Ausdruck gebracht hat. Er war der Meinung, die Gemeinden könnten den Ausfall in der Gewerbesteuer nicht tragen. Er empfahl
    ich erinnere mich dessen noch genau —, daß Sie in der CDU einen Ausschuß bilden sollten, der 'sich der Neuordnung der Gemeindefinanzen im Rahmen der Konstruktion einer allgemeinen neuen Finanzverfassung annehmen solle. Lassen Sie den heutigen Tag auch in Ihrer Fraktion einen weiteren Anlaß sein, dieser Anregung, dieser Mahnung Ihres hochverehrten Parteichefs und unseres Regierungschefs, des Bundeskanzlers, nachzukommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir danken für die Aufmunterung!)

    — Meine Damen und Herren von der CDU, ich könnte Sie noch weiter aufmuntern. Sie wissen, daß Ihnen der Herr Bundeskanzler auf Ihrem letzten Karlsruher Parteitag gesagt hat: Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist nötig, daß Sie sich den Nöten der Gemeinden mehr zuwenden als bisher.

    (Beifall bei der FDP und SPD.)

    Das war eine Anregung des Herrn Bundeskanzlers
    — sich habe das damals mit sehr großer Aufmerksamkeit —

    (Abg. Burgemeister: Wer sagt, daß wir das nicht wollen? Darin sind wir uns einig!)

    — Sie haben den zweiten Halbsatz meines Satzes noch nicht vernommen. Weil wir von der Freien Demokratischen Partei in unserem Antrag unter Ziffer 2 eine umfassende Reform verlangen und die Regierung ersuchen, einen solchen Entwurf möglichst bald vorzulegen, möchten wir Sie bitten, dieser Anregung Ihres Parteivorsitzenden und des Bundeskanzlers Dr. Adenauer eingedenk zu sein und ihm diesen Entwurf bereits am 5. Januar als ein Geburtstagsgeschenk zu überreichen.

    (Beifall bei der FDP und SPD. — Zuruf von der CDU/CSU: Vielen Dank für die guten Wünsche!)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ich darf unterstellen, daß nach der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD eine Beratung stattfinden soll und daß mehr als 30 Mitglieder eine Aussprache wünschen. Mit 'dieser Aussprache wird die über die Punkte unter 13 b) und c) verbunden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Willeke.
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7783

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen ,und Herren! Ich habe mich sehr gefreut, als Herr Kollege Oberbürgermeister Keuning daran erinnerte, daß wir seinerzeit — ich wir es, der damals den Ausdruck prägte — von einem Feiertag der Gemeinden gesprochen haben, als wir gemeinsam — beinahe fast einstimmig —den Artikel 106 ides Grundgesetzes, auf den ich gleich noch zurückkommen werde, geändert haben. Auch der heutige Tag könnte ja zu einem Feiertage der Gemeinden werden.

    (Abg. Könen [Düsseldorf]: Sternstunde!)

    — Nein, ich glaube, es war ein Feiertag. Sternstunde, Herr Kollege Könen, haben Sie nachher in Ihrer poesievollen Haltung daraus gemacht. Immerhin also könnte auch der heutige Tag ein Feiertag der Gemeinden werden. Ich habe auch fast den Eindruck.
    Ich muß zunächst ganz kurz etwas zu dean sagen, was Herr Kollege Eilers soeben vorgetragen hat. Auf +die Gewerbesteuer, auf die förderungswürdigen Anliegen des Mittelstandes und auf die dafür nötigen Deckungsvorschläge wenden sicher noch Freunde aus meiner Fraktion zurückkommen. Die Tatsache, daß die FDP zwei Anträge vorgelegt hat, zeigt, wie sehr wir alle doch in der Auffassung übereinstimmen, daß es nicht genügt, bei der Gewerbesteuer den Freibetrag für die Gewerbetreibenden zu erhöhen. Dem steht die dringende Notwendigkeit gegenüber, dafür namentlich im Interesse der kleinen Gemeinden einen Ersatz zu bieten. Aber, wie gesagt, ich möchte zunächst nicht auf die Gewerbesteuer eingehen, sondern mich vielmehr der Großen Anfrage der SPD und der Regierungserklärung zuwenden.
    Ich begrüße die Ausführungen ides Herrn Staatssekretärs Dr. Hettlage. Ich freue mich darüber, daß der Gedanke einer großen, einer umfassenden Finanzreform zugunsten der Gemeinden langsam Gestalt annimmt.

    (Zuruf von der SPD.)

    Aber, meine sehr verehrten Freunde, ich habe mit Betonung gesagt, „langsam".

    (Abg. Wienand: Wir möchten aber erst einmal Konturen sehen!)

    — Ich wollte gerade rechtfertigen, warum ein solches Gesetzgebungswerk nicht schneller über die Bühne gehen kann.
    Ich glaube; die Geschichte ist immer noch der beste Lehrmeister. Mir hat neulich ein guter Freund eine Monographie über den Oberbürgermeister Dr. Riewe aus Halle an der Saale geschenkt. Dieser ist 30 Jahre Oberbürgermeister der heute so schwer heimgesuchten Stadt gewesen. Es ist hochinteressant, in diesem Buch zu blättern. Vor allen Dingen ist frappierend, wie sich manche Parallelen anbieten.
    Nebenbei bemerkt, dort steht auch etwas über den Schuldenstand der Städte. Es ist geradezu interessant, zu lesen, daß die Schuldenlast pro Kopf der Bevölkerung in der Stadt Halle an der Saale 1914, also noch zu Preußens Glanz und Gloria, 220 Mark betrug, daß sie im Jahre 1931, nachdem ein furchtbarer Weltkrieg verloren war, und nach der auf die Inflation folgenden Stabilisierung 216 Mark betrug. Wenn wir die jetzige Schuldenlast, von der wir heute schon einiges gehört haben, auf die 55 Millionen Einwohner umrechneten, kämen wir allerdings auch wieder auf die Zahl von etwa 220 DM. Das sei aber nur in Parenthese bemerkt.
    Ganz besonders interessant war mir ein Ausspruch des Dr. Riewe an seine Bevölkerung aus dem Jahre 1931. Er sagte damals: Die öffentlichen Finanzen haben sich so entwickelt, daß das Reich — heute der Bund — saniert, die Länder salviert und die Gemeinden ruiniert sind. — Solch harte Worte sind heute zwar nicht gefallen. Doch muß ich sagen, daß für mich die im ganzen durchaus sympathischen Ausführungen des Kollegen Keuning manchmal einige harte Nuancen trugen, z. B. wenn er davon sprach, daß die Gemeindefinanzen verkümmerten. Wir sollten uns vor solchen Übertreibungen hüten.
    Die Situation der Gemeinden nach dem ersten Weltkrieg ist von der nach dem zweiten Weltkrieg nun einmal ganz verschieden. Oberbürgermeister Riewe sagte damals — auch 1931, als er dieses schwerwiegende Wort von der Ruinierung der Gemeindefinanzen aussprach —, die deutschen Gemeinden könnten aber immerhin mit Stolz darauf hinweisen, daß sie 5 Millionen Arbeitslose über den Winter gebracht hätten und daß sie mit 60 % an der Aufbringung der dafür erforderlichen Mittel beteiligt gewesen seien.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, da wird doch jeder von uns zugeben, daß die heutige Situation eine völlig andere ist. Wir haben heute Gott sei Dank die Tatsache zu verzeichnen, daß Städte, die in Schutt und Asche lagen, wie Münster, wie Essen und kleinere Städte — Dorsten — wiederaufgebaut sind. Freuen wir uns gemeinsam darüber, und freuen wir uns, wenn wir heute von den Schulden der Gemeinden sprechen, daß es sich bei den Ausgaben meistens um solche für den Aufbau der Städte, um wertvollste Investitionen handelt.
    Es kann nicht geleugnet werden, daß wir in den letzten Jahren — und jetzt komme ich darauf zurück, warum ich vorhin das Wort „langsam" brauchte — langsam sahen, wie eine große, umfassende Finanzreform auf uns zukommen wird. Wie wir wohl alle zugeben werden, ist in den letzten zehn Jahren doch einiges geschehen, was zu den notwendigen Voraussetzungen für den Wiederaufbau der Städte gehört. Ich will hier keinen Leistungsbericht der Bundesregierung erstatten. Aber im Vergleich zu der Zeit nach dem ersten Weltkrieg ist es heute doch etwas ganz anderes. Heute beschäftigen uns andere Probleme, die Probleme der Vollbeschäftigung, das Flüchtlingsproblem, und wir sind Gott sei Dank über die Schwierigkeiten hinweggekommen, die in den ersten Jahren nach dem zweiten furchtbaren Krieg auf uns zukamen.
    Meine sehr verehrten Anwesenden, es ist in diesen zehn .Jahren im Bundestag doch nicht so gewesen, als wenn nicht an die Gemeinden gedacht
    7784 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
    Dr. Willeke
    worden wäre. Sehen Sie, der Art. 106, den wir geändert haben, hat uns auf alle Fälle einen dynamischen Steuerverbund geschaffen. Dieser dynamische Steuerverbund, der darin besteht, daß die Gemeinden prozentual am Aufkommen der Länder aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer beteiligt werden müssen, wirkt sich jedenfalls in meinem engeren Vaterland Nordrhein-Westfalen so aus, daß jetzt 25 % mehr an Zuweisungen ausgeschüttet werden können. Mir liegt eine Übersicht darüber vor, wie sich der prozentuale, dynamische Steuerverbund in den einzelnen Ländern gestaltet; aber um meine Ausführungen nicht allzu lang werden zu lassen, möchte ich darauf verzichten, ihren Inhalt hier vorzutragen. Immerhin erscheint mir diese Ubersicht so aufschlußreich, daß ich sie — mit Genehmigung des Präsidenten zu Protokoll geben werde.*)
    Wir sollten doch froh darüber sein, daß die Auswirkungen des Art. 106 in der Praxis größer waren, als man ursprünglich erwarten konnte. Wir sollten, wenn wir unsere Tätigkeit im Bundestag rückschauend betrachten, auch nicht vergessen, daß noch einige andere wesentliche Dinge geschehen sind. Sie mögen im Verhältnis zu einer großen Finanzreform wenig bedeutend erscheinen; aber sie sind doch beachtlich. Wir — Herr Kollege Heiland war mit dabei — haben seinerzeit z. B. mit dafür gesorgt, daß die Gemeinden bis 3000 Einwohner bei der Konzessionsabgabe nicht mehr diffamiert wurden, sondern daß sie die Konzessionsabgabe wiederbekamen. Wir haben auch bei der Beförderungsteuer recht beachtlich an die gemeindlichen Verkehrsbetriebe gedacht. Allein bei den Straßenbahnen des Wahlkreises Recklinghausen macht die Befreiung von der Beförderungsteuer pro anno 500 000 bis 600 000 DM aus. Wir haben die Umsatzsteuerfreiheit für die kommunalen Versorgungsbetriebe gerettet. Wir haben den Gemeindepfennig eingeführt. Wir haben auch sonst etliche Verbesserungen auf dem Gebiet des Verkehrs geschaffen bzw. noch zu erwarten.
    Nun darf nicht vergessen werden, daß, wie in diesem Hause wiederholt ausgeführt worden ist, eine Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden besteht und daß diese Aufgaben in einer Wandlung begriffen sind. Wir hatten heute morgen den Besuch der Oberhäupter einiger bedeutender Großstädte, München, Frankfurt usw. Sie legten uns eindringlich dar, daß auch diese Großstädte ihre Sorgen haben, daß sie z. B. mit dem Problem des Massenverkehrs nicht fertig werden können, wenn sie, nicht in die zweite Ebene gehen. Ich glaube überhaupt, daß die Gemeinden mit den Verkehrsaufgaben nicht fertig werden können und daß hier, wie es der Bundeskanzler ausgedrückt hat, im Zuge des allgemeinen volkswirtschaftlichen Wachstums eine Aufgabe des Bundes erwächst mit den entsprechenden finanziellen Konsequenzen.
    In dieser Debatte über die Finanzsituation der Gemeinden darf ich folgenden Satz mit aller Deutlichkeit sagen: Es gibt keine Kollektivnot aller Gemeinden. Die Unterschiede in den gemeindlichen
    *) Siehe Anlage 2. Finanzen sind beträchtlich und ungewöhnlich. Bei dieser Situation kommen wir nicht daran vorbei — was auch Professor Hettlage ausgeführt hat —, den Finanzausgleich zu intensivieren.
    Der Finanzausgleich beruht einmal auf der unterschiedlichen Steuerkraft. Sie wissen, daß es auf der einen Seite Großstädte wie Wilhelmshaven gibt, das noch vor zwei Jahren ein Gewerbesteueraufkommen von 70 DM pro Kopf der Bevölkerung hatte, und auf der anderen Seite Städte, die ein Gewerbesteueraufkommen von 450, 600 und noch mehr Mark pro Kopf der Bevölkerung zu verzeichnen haben. Also beträchtliche Differenzen in der Steuerkraft sind gar nicht zu leugnen.
    Auf der anderen Seite steht überall der normalisierte Bedarf. Es kann und will keiner mehr arm sein, sagte Kollege Dr. Dresbach seinerzeit. Dadurch entsteht eben eine Egalisierung der Ansprüche der Bürger in allen Gemeinden, die zum großen Teil berechtigt sind, und daher auch der normalisierte Bedarf. Darauf beruhte der Popitzsche Finanzausgleich.
    Dieser Finanzausgleich kann nicht mehr entfernt werden, er muß gerechter, er muß intensiver, er muß besser gestaltet werden. Aber seien wir froh, daß wir ihn haben. Daß er überhaupt, nachdem er vor 25 Jahren eingeführt wurde, noch funktioniert, ist durchaus beachtenswert.
    Was übrigens ,den Ausgleich der Finanzen anlangt, sollte man auch nicht verkennen, daß sich so ein gewisser stiller Finanzausgleich unter den verschiedenen Gebietskörperschaften vollziehen kann. Manche Aufgaben werden — z. B. in Westfalen — auf das Amt übernommen, manche Aufgaben auf den Landkreis, manche Aufgaben sind kraft Gesetzes 'zusätzlich auf den Landschaftsverband zu übernehmen. Auch dieser Finanzausgleich sollte am Rande vermerkt werden.
    Ich betone aber noch einmal ganz besonders: der Wandel der Trägerschaft für diese Aufgaben, die Tatsache," daß Aufgabengebiete von den Gemeinden auf den Bund übergehen, vielleicht auch auf die Länder, ist ein beachtliches Zeichen unserer Zeit; daher ja auch die Bemühungen der Länder um den Schulbau, den Straßenbau, um den Krankenhausbau, den Wohnungsbau usw. Daß wir uns heute darüber unterhalten, wie der Finanzausgleich denn in Zukunft gestaltet werden soll, ist ein wesentlicher Erfolg.
    Aber ich möchte doch noch einmal betonen: Man kann nicht in Bausch und Bogen sagen, diese Reform hätte schon viel eher kommen müssen. Seien wir doch einmal ehrlich und klopfen wir an unsere eigene Brust. Es ist leicht, der Bundesregierung den Vorwurf mangelnder Aktivität und Initiative zu machen. Wer, so frage ich das Hohe Haus, so frage ich insbesondere auch unsere Freunde von der Opposition, hat es denn bisher überhaupt fertiggebracht, den Stein der Weisen zu entdecken, das Ei des Kolumbus auf den Tisch zu stellen?

    (Zuruf: Kolumbus! — Heiterkeit.)

    Wer hat denn bisher einen Weg gezeigt, auf dem
    diese Finanzreform wirklich nach einer Konzeption
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7785
    Dr. Willeke
    verläuft, und zwar so, daß einmal die Steuerkraftunterschiede gemildert werden, daß zweitens die Selbstverwaltung, die Finanzautonomie der Gemeinden, gestärkt, zumindest nicht verringert wird und daß drittens die Verteilung der Lasten in einer Gemeinde gerechter wird; das heißt, daß nicht nur auf die Grund- und nicht nur auf die Gewerbesteuerzahler, sondern auf alle Bürger irgendeine Last gelegt wird?
    Rufen Sie jetzt nicht sofort „Personalsteuer" oder etwas Ähnliches, sondern bedenken Sie doch bitte, daß die kommunalen Spitzenverbände sich redlich um die Lösung dieses Problems bemüht haben. Die kommunalen Spitzenverbände hatten ja einmal eine gemeinsame Konzeption, und ich habe den Verlauf der Hauptausschußsitzung ,des Deutschen Städtetages vor zwei Jahren in Aachen noch klar vor Augen. Dort wurde aus dieser Konzeption ein wesentlicher Teil herausgenommen.
    Aber was ist denn nun eigentlich in den Forderungen der kommunalen Spitzenverbände von einer kommunalen Finanzreform übriggeblieben? Die kommunalen Spitzenverbände konnten sich zum Teil in ihren Forderungen ja auch nicht mehr einig sein. Geblieben ist eigentlich nur die Forderung nach einer Erhöhung der Grundsteuer um 40% bzw. 20 . Das war der letzte reale Vorschlag, und zwar als Junktim mit dem Lücke-Plan.
    Nun wollte ich dazu doch noch eines sagen. Wer erlebt hat — das werden mir meine Kollegen von der Opposition ja nicht übelnehmen, obwohl es das gute Recht der Opposition ist —, wie man gegen
    I den Lücke-Plan agitiert hat und wie man die geringen Erhöhungen der Altmieten, die längst fällig waren, für untragbar gehalten hat, der weiß doch, daß in diesem Hause die Opposition sicherlich nicht geneigt gewesen wäre, das zu vertreten, was von ihren Freunden im Städtetag gefordert wurde.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich glaube nie und nimmer, daß in der Zeit, in der der Lücke-Plan zur Debatte stand, man hier in diesem Hause realistisch verfahren wäre, wenn man gefordert hätte, daß gleichzeitig auch noch sämtliche andere Mieten erhöht werden; denn das wäre ja die Folge einer 40- oder 20 % igen Erhöhung der Grundzahlen bei der Grundsteuergesetzgebung gewesen.
    Wir Kommunalpolitiker dürfen also nicht allzu stolz sein und dürfen nicht allzu scharf das verurteilen, was von der Bundesregierung angeblich versäumt worden ist. Auch in unseren Fachkreisen ist bisher noch keine einheitliche Konzeption für eine kommunale Finanzreform vorhanden.
    Ich habe ferner darauf hinzuweisen, daß sich die Institute der Universitäten, soweit sie sich mit kommunalpolitischen und kommunalwirtschaftlichen Fragen befassen, in den letzten Jahren eingehend mit dieser Materie beschäftigt haben. Ich erinnere an die Tätigkeit des Wissenschaftlichen Beirates, in dem der Beigeordnete Dr. Sattler damals sehr dazu beigetragen hat, daß eine ganze Reihe von Erkenntnissen sichtbar geworden sind. Ich erinnere an das Buch von Dr. Horster, dem Schüler von
    Schmölders. Ich erinnere auch daran, daß wir seinerzeit die Ehre hatten, Herr Dr. Schäfer und ich, als Dozenten bei der kommunalpolitischen Tagung in Speyer mitzuwirken.
    Warum sage ich das alles? Ich sage es, um deutlich werden zu lassen, daß in den letzten Jahren zwar schon sehr viel Beachtliches auch von den kommunalpolitischen Vereinigungen der CDU/CSU, der SPD und der FDP, auch in den Fachblättern der kommunalen Spitzenverbände zu dem Thema geschrieben worden ist; aber es ist bisher nicht gelungen, eine klare, einheitliche, realisierbare Konzeption auf den Tisch zu legen. Um so mehr begrüße ich im Namen meiner Freunde die Erklärung der Regierung, und um so mehr freue ich mich darüber, daß Professor Hettlage uns — zumindest in betonten Andeutungen — gesagt hat, welche Gedanken sich der Herr Bundesfinanzminister über eine Lösung dieses großen Problems macht, wie wir den Gemeinden in Ihrer Finanzlage gerecht werden können.
    Ich komme zum Schluß und betone noch einmal: Eine kommunale Finanzreform muß folgenden Gesichtspunkten Rechnung tragen. Eine gerechtere Besteuerung unserer Gemeindeeingesessenen muß Wirklichkeit werden. Wir können die sogenannte dritte Steuer nennen, wie wir wollen; auf die Dauer ist auch dem Mittelstand, auch dem Gewerbetreibenden nur gedient, wenn dieses Problem mutig angepackt wird. Eine Erhöhung der bürgerschaftlichen Selbstverwaltung wäre damit verbunden. Eine Milderung der Steuerkraftunterschiede — das haben wir ja nun schon wiederholt gehört — kann nur durch den Finanzausgleich herbeigeführt werden.
    Ich möchte aber mit aller Deutlichkeit noch folgendes sagen: Wenn heute die großen Liebeserklärungen für den gewerblichen Mittelstand und wenn gleichzeitig die Liebeserklärungen für die Gemeinden, und zwar für die kleinen Gemeinden abgegeben werden, dann muß man sich darüber klar sein, wie man das, was in den kleinen und finanzschwachen Gemeinden vor allen Dingen an Steuerausfall entsteht, indem wir dem Mittelstand helfen — und wir wollen ihm helfen —, wieder ausgleichen kann.
    Ich habe mir wiederholt erlaubt, einen Vorschlag in dieser Richtung zu machen. Es geht nicht, daß die Länder einfach erklären: Das kommt ja alles durch den Finanzausgleich Popitzscher Prägung in Ordnung. Diese Rechnung geht ja nicht auf, und daher bin ich der Meinung, daß man über die Bildung eines Sonderstocks nachdenken müßte. In diesen Stock müßten auf alle Fälle die Mehreinnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer fließen, die bei dieser Aktion der Erhöhung des Freibetrags für ,den gewerblichen Mittelstand anfallen. Aber es muß noch mehr hinein. Ich freue mich, daß die Bundesregierung von sich aus bereit ist, etliches in ,dieser Richtung zu tun, wenn auch vielleicht in erster Linie für Berlin, wenn auch in zweiter Linie — oder im gleichen Rang — für das Saargebiet. Ich hoffe aber, daß auch für die Allgemeinheit etwas auf diesem Gebiet geschieht und daß dieser Sanderstock gebildet werden kann. Ich hoffe vor allen Dingen aber auch, daß die Länder ihre Pflicht tun und
    7786 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
    Dr. Willeke
    in diesen Sonderstock hineinzahlen. Kommen wir doch nicht immer gleich mit verfassungsrechtlichen Bedenken! Mir fällt gerade kein anderes Beispiel ein: Wir haben doch auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Godesberg ist eine Institution, in die Bundes- und Landesmittel hineinfließen; die Mittel werden dann für einen einheitlichen Zweck verwendet. Die Parallele mag nicht gerade glücklich sein. Aber es wäre doch merkwürdig, wenn dieses Haus sich in dem Bemühen einig ist, den Gemeinden das zu ersetzen, was sie nicht entbehren können, und nachdem wir den Art. 106 GG geändert haben, daß es uns nicht gelingen sollte, eine verfassungsrechtlich mögliche Farm zu finden.

    (Zuruf rechts: Vorschläge!)

    Ich komme nun wirklich zum Schluß. Die Auffassung der CDU/CSU ist folgende. Wir wollen freie Gemeinden. Die Gemeindefreiheit kann nur geschützt und erhalten werden, wenn den Gemeinden die Selbstverantwortung, die Selbstverwaltung und die Finanzautonomie nicht eingeschränkt werden. Aber wir wollen in der freien Gemeinde auch die freien Bürger. Wir wollen nicht auf Kasten der freien Bürger gesunde Gemeindefinanzen schaffen, sondern wir wollen den gesund sich entwickelnden Mittelstand, der immer eine tragende Säule des Staatslebens gewesen ist. Wir wollen in unseren freien Städten den freien Bürger in der freien Gemeinde.

    (Beifall.)