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ID0313615800

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    Vokabeln: 12
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Wittmer-Eigenbrodt, Nieberg und des Vizepräsidenten Dr. Dehler 7751 A, 7793 C 85. Geburtstag von Paul Löbe Vizepräsident Dr. Schmid . . 7751 B Abg. Rommerskirchen tritt für den ausgeschiedenen Abg. Brüns in den Bundestag ein 7751 C Änderung der Tagesordnung 7751 C Fragestunde (Drucksachen 2301, 2311) Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Paris-Reisen aus Mitteln des Verteidigungshaushalts von Eckardt, Staatssekretär . 7752 A, B, C Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7752 B, C Frage des Abg. Dr. Kohut: Anleihe für Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7752 D Frage des Abg. Dr. Imle: Voraussetzungen für die Einstellung als Sozialattaché Dr. Carstens, Staatssekretär 7752 D, 7753 A Dr. Imle (FDP) 7753 A Frage des Abg. Dr. Imle: Entsendung von Sozialattachés in die Entwicklungsländer Dr. Carstens, Staatssekretär . . 7753 A, B Dr. Imle (FDP) 7753 A, B Frage des Abg. Dr. Bucher: Diplomatische Beziehungen zu Jugoslawien Dr. Carstens, Staatssekretär . . . 7753 B Fragen der Abg. Dr. Bucher, Schneider (Bremerhaven) und Hansing: Aufbringung deutscher Schiffe, u. a. des Frachters „Weißesee", durch französische Streitkräfte Dr, Carstens, Staatssekretär . . . 7753 C, 7754 A, B, C, D, 7755 A, B, C, D Dr. Bucher (FDP) . . . 7754 A, 7755 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . . 7754 A, 7755 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 7754 B, C Hansing (SPD) . . . . . . . 7754 C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7754 D Blachstein (SPD) 7754 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 7755 A- Heye (CDU/CSU) 7755 C Frage des Abg. Werner: Tbc-Untersuchungen Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7755 D, 7756A Dr. Huys (CDU/CSU) . . . . . 7756 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 Frage des Abg. Werner: Röntgenlogische Untersuchungen von Lehrern Dr. Schrader, Bundesminister . . 7756 B Frage des Abg. Spitzmüller: Konserven aus dem Fleisch von Singvögeln Dr. Schröder, Bundesminister . . 7756 C, D. Spitzmüller (FDP) 7756 C, D Frage der Abg. Frau Dr. Diemer-Nicolaus; Sicherheitsbestimmungen im Bundesministerium des Innern Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7756 D, 7757 A, B Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 7757 A Dr. Bucher (FDP) 7757 B Dr. Schäfer (SPD) 7757 C Frage des Abg. Bühler: Zollfreie Einfuhr von Kaffee an der Schweizer Grenze Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7757 C, D, 7758 A, B Bühler (CDU/CSU) . . 7757 D, 7.758 A Faller (SPD) . . . . . . . . . 7758 B Frage des Abg. Dr. Atzenroth: Steuerbegünstigung bei der Umsatzsteuer für Weinkommissionäre Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Dr. Mommer: Nachversteuerung im Lohnsteuerverfahren Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7758 C Frage des Abg. Spitzmüller: Ausbeutesätze gemäß § 122 der Brennereiordnung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7758 D, 7759 B Spitzmüller (FDP) 7759 B Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Kriegssachschäden von Seeleuten Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7759 B, C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 7759 C, D Frage des Abg. Ritzel: Abwicklung der Wiedergutmachungsansprüche Dr. Hettlage, Staatssekretär 7759 D, 7760 B Ritzel (SPD) 7760 A Frage des Abg. Dr. Arndt: Beteiligung an den Weltausstellungen in New York und Moskau Dr. Westrick, Staatssekretär 7760 C, 7761 A Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . . 7760 D Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Gutachten betr. Entschwefelung des Mineralöls Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Sinkende Primärenergiepreise Dr. Westrick, Staatssekretär . . 7761 C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7761 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (SPD, CDU/CSU) (Drucksache 2313) — Erste Beratung -- 7762 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Zuständigkeiten in der Luftverkehrsverwaltung (Drucksache 2305) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 7762 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2306) Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . . 7763 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte Brand (CDU/CSU) . . . . . . . 7764 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2308) Arndgen (CDU/CSU) 7764 D Große Anfrage der SPD betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]); in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2118) — Erste Beratung -- und dem Antrag der Fraktion der FDP betr. Gemeindefinanzen (Drucksache 2282) Keuning (SPD) 7765 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . 7772 D Dr. Imle (FDP) 7777 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 III Eilers (Oldenburg) (FDP) 7778 C, 7797 A Dr. Willeke (CDU/CSU) . . . . 7783 A Jacobi (SPD) 7786 B Dr. Stecker (CDU/CSU) 7790 B, 7793 C Wienand (SPD) . . . . . . . . 7793 D Dr. Toussaint (CDU/CSU) . . . . 7798 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) . 7799 C Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 7801 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 7803 C Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7804 C Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7805 D, 7806 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 7806 C Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) (Drucksache 38); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2272) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schäfer (SPD) . . . . . . . 7807 B Sammelübersicht 28 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2297) . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes vom 23. Dezember 1958 (Drucksache 2188) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2269) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 7807 D Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 29. Mai 1959 über den vorläufigen Beitritt Israels zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Drucksache 1993); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2273) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7808 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) ; Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2303) Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 7808 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187); Mündlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2304) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . 7808 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 2229) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . 7809 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. März 1960 mit dem Königreich Griechenland über Leistungen zugunsten griechischer Staatsangehöriger, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen worden sind (Drucksache 2284) — Erste Beratung — . . 7809 B Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Düngemitteln (Düngemittelgesetz) (Drucksache 2258) — Erste Beratung — 7809 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 1960 über die Aufstellung eines Teils des Gemeinsamen Zolltarifs betr. die Waren der Liste G in Anhang I des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2276) — Erste Beratung — . . 7809 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mühlengesetzes (Abg. Bauknecht, Kriedemann, Walter, Logemann. u. Gen. (Drucksache 2265) — Erste Beratung — 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Vierundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.) (Drucksachen 2025, 2274) 7809 D Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses über den Entwurf einer Dritten Verordnung zur ..nderung des Deutschen Zolltarifs 1960 (geräucherte Heringe usw.) (Drucksachen 2132, 2281) . . . . 7810 A Entschließungen der 49. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksache 2240) 7810 A Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost 7810 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7810 C Anlagen 7811 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7751 136. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.05 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Besold 16. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Even (Köln) 14. 12. Funk 16. 12. Dr. Furler 16. 12. Gerns 14. 12. Dr. Dr. Heinemann 16. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 14. 12. Höfler 17. 12. Dr. Hoven 14. 12. Dr. Jaeger 17. 12. Krammig 14. 12. Dr. Kreyssig 16. 12. Kurlbaum 14. 12. Leber 16. 12. Dr. Leiske 14. 12. Lermer 14. 12. Dr. Lindenberg 16. 12. Lohmar 17. 12. Lücker (München) 14. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Margulies 16. 12. Mattick 14. 12. Frau Dr. Maxsein 14. 12. Dr. Menzel 31. 12. Neubauer 31. 12. 011enhauer 14. 12. Paul 14. 12. Pelster 14. 12. Pohle 31. 12. Pöhler 14. 12. Dr. Preusker 16. 12. Rademacher 16. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 16. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 14. 12. Schmidt (Hamburg) 14. 12. Frau Schmitt (Fulda) 14. 12. Schüttler 14. 12. Stenger 31. 12. Wehner 14. 12. Weinkamm 14. 12. Wullenhaupt 14. 12. Dr. Zimmermann 17. 12. Zoglmann 31. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Dr. Willeke zu der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2164 [neu]), zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2118) und dem Antrag der Fraktion der FDP betreffend Gemeindefinanzen (Drucksache 2282). Anlagen zum Stenographischen Bericht Steuerverbund Höhe der Verbundmasse: Baden-Württemberg: 20 v. H. des dein Lande nach Abzug des Bundesanteils in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Aufkommens an der Einkommen- und Körperschaftsteuer, außerdem 10 v. H. des Kraftfahrzeugsteueraufkommens für die kommunalen Träger der Wegebaulast (Ziff. 10). Bayern: 9 v. H. des dem Lande im vorangegangenen Kalenderjahr verbliebenen Istaufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer (Schlüsselmasse). Außerdem sind die Landkreise und Gemeinden mit 20 v. H. am Kraftfahrzeugsteueraufkommen beteiligt (vgl. Ziff. 10). Hessen: 18,5 v. H. der dem Lande verbleibenden Einnahmen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Maßgebend sind die Einnahmen des Kalenderjahres, das dem Ausgleichsjahr vorangeht. Die Einnahmen erhöhen oder vermindern sich um die Beträge, die das Land im gleichen Zeitraum im Finanzausgleich unter den Ländern erhalten oder gezahlt hat. Niedersachsen: 15 v. H. des dem Lande in jedem Rechnungsjahr verbleibenden Isst-Aufkommens an Einkommen- und Körperschaftsteuer. In den Steuerverbund sind auch die Einnahmen des Landes aus dem Länderfinanzausgleich einbezogen. Nordrhein-Westfalen: 15,61 v. H. des Landesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer und der übrigen Steuereinnahmen des Landes; das Aufkommen ermäßigt sich um die Abführungsbeträge im Finanzausgleich unter den Ländern und um die an den Lastenausgleichsstock abzuführenden Anteilsbeträge der Vermögensteuer. Rheinland-Pfalz: 15,5 v. H. des Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer, das dem Lande in dem dem Rechnungsjahr vorangegangenen Kalenderjahr verbleibt, sowie des Ist-Aufkommens aus dem Länderfinanzausausgleich des vorangegangenen Kalenderjahres. Schleswig-Holstein: 21 v. H. des dem Lande im laufenden Kalenderjahr verbleibenden Ist-Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie des Aufkommens aus folgenden Landessteuern: Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Kapitalver- 7812 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 kehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Rennwettsteuer, Lotteriesteuer, Sportwettsteuer, Wechselsteuer, Biersteuer. Erhält das Land für die dem Finanzausgleichsjahr 1955 folgenden Jahre auf Grund des Länderfinanzausgleichsgesetzes von den übrigen Ländern mehr oder weniger als für das Finanzausgleichsjahr 1955, so erhöht oder vermindert sich die Finanzausgleichsmasse um 21 v. H. des Unterschieds. Anlage 3 Schriftlicher Bericht der Abgeorldneten Frau Beyer (Frankfurt) zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187). Bei der Drucksache 2187 handelt es sich um eine Auflage aus dem EWG-Vertrag, die zur Ausführung des Art. 10 Abs. 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erforderlich ist. Die Bestimmungen ides Gesetzentwurfs sind eine Auflage der Kommission der BWG, die am 28. Juni 1960 bestimmt hat, daß Hundertsätze der Zollsätze des Gemeinsamen Außentarifs :festgesetzt werden sollen. Die Entscheidung betrifft den Verkehr von Waren, die im Rahmen des sogenannten Veredelungsverkehrs in )den meisten Staaten völlig zollfrei sind oder Zollvergünstigungen unterliegen. Diese Vergünstigungen verfälschen den Wettbewerb dann, wenn bei der Herstellung Erzeugnisse aus dritten Ländern verwendet werden, es sei denn, es erfolgt die Erhebung eines anteiligen Zolls. Die Gefahr war in der ersten Phase der Zwanzigsten Zollsenkung nicht groß. Nachdem jedoch mit Ende dieses Jahres eine weitere Senkung der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten vorgenommen worden ist, wurde von den Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, gleichzeitig eine erste Angleichung der für den größten Teil der Waren gegenüber dritten Ländern anwendbaren Zollsätze vorzunehmen. In dem Bericht der Kommission heißt es: Es ist ziweckmäßig, einen einheitlichen Satz für diesen anteiligen Zoll Festzusetzen, und es ist unter den vorgenannten Umständen gerechtfertigt, diesen Satz für den Zeitabschnitt zwischen dem Zeitpunkt, zu dem alle Mitgliedstaaten die zusätzliche Herabsetzung durchgeführt haben werden, und dem 31. Dezember 1961 auf 25 vom Hundert der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs festzusetzen. Der Finanzausschuß empfiehlt dem Parlament die Annahme mit der Maßgabe, daß das in § 12 eingesetzte Datum „1. Dezember 1960" durch „1. Januar 1961" ersetzt wird. Anlage 4 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Bazille für die Fraktion der SPD zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Neuordnungsgesetzes (Drucksache 2229) . Die Drucksache 2229 sollte ursprünglich als gemeinsamer Initiativentwurf aller Fraktionen dem Hohen Hause vorgelegt werden, nachdem 'die Mitglieder des Kriegsopferausschusses sich darüber klar geworden waren, daß ,das Fehlen ,der Rechtsverordnungen zum Ersten Neuregelungsgesetz in der Kriegsopferversorgung nicht nur zu einer Rechtsunsicherheit bei den betroffenen Kriegsopfern führen muß, sondern auch die Verwaltungen der Länder durch den Eingang einer Flut von Anträgen stark belastet würden. Unverständlicherweise hat es aber der Bundesarbeitsminister, offensichtlich aus Prestigegründen, für richtig befunden, die Mehrheitsfraktion des Hauses von der Unterstützung ,dieses Entwurfs abzubringen, um eine reichlich späte Initiative ,der Bundesregierung an dessen Stelle zu setzen. Der dem Bundesrat überhastet zugeleitete Regierungsentwurf trägt den Gegebenheiten in keiner Weise Rechnung. Er bringt zwar zwei notwendige materiell-rechtliche Änderungen des Ersten Neuordnungsgesetzes, ändert aber nichts an der Sechsmonatsfrist, innerhalb derer Anträge zu stellen sind, wenn die Ansprüche rückwirkend ab 1. 6. 1960 für ,die Versorgungsberechtigten wirksam werden sollen. Durch die Rechtsunsicherheit sind die Kriegsopfer veranlaßt, Anträge zu stellen, um vermeintliche Nachteile abzuwenden. Solche Anträge gehen bereits waschkorbweise bei den Versorgungsbehörden ein und führen mit Sicherheit zu einem erheblichen sinnlosen Verwaltungsaufwand. Dieser Zustand ist nur zu ändern und ,die Verschwendung erheblicher Steuergelder ist nur zu verhindern, wenn der Kriegsopferausschuß des Bundestages unverzüglich die Drucksache 2229 berät und seinen Bericht so rechtzeitig ,dem Plenum zuleitet, daß das Gesetz in der Sitzung vom 16. 12. 1960 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden kann. In die Verantwortung für die eingetretene Verzögerung und die sich daraus ergebenden Nachteile, welche Steuerzahler und Versorgungsberechtigte gleichermaßen treffen, haben sich Bundesregierung und Mehrheitsfraktion zu teilen. Anlage 5 Umdruck 729 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über gemeinsame Rege- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7813 Lungen von Bund und Ländern zu verhandeln, durch die den Gemeinden der Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird, und das Ergebnis der Verhandlungen dem Bundestag bis zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs vorzulegen; 2. dem .Bundestag bis zum 31. März 1961 einen Bericht über das Ergebnis der Vorarbeiten der Bundesregierung zur Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems, die die Gemeinden zur Erfüllung der ihnen vom Grundgesetz übertragenen Aufgaben in die Lage versetzen soll, vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 730 Antrag der Abgeordneten Heiland, Dr. Willeke, Spies (Emmenhausen), Corterier und Genossen zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD (Drucksache 2164 [neu]) betreffend Gemeindefinanzen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. vor der Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Gewerbesteuer im Bundestag mit den Landesregierungen über Regelungen zu verhandeln, durch die den Gemeinden ein wirksamer Ausgleich des sie treffenden Steuerausfalles gewährleistet wird. Das Ergebnis ,der Verhandlungen soll dem Bundestag mit der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgelegt werden; 2. dem Bundestag bis zum 1. Juli 1961 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des gemeindlichen Steuersystems vorzulegen. Bonn, den 14. Dezember 1960 Heiland Dr. Willeke Spies (Emmenhausen) Corterier Dr. Pflaumbaum Brese Wienand Herold Schröder (Osterode) Gehring Dr. Storm (Duisburg) von Bodelschwingh Schulze-Pellengahr Weltner (Rinteln) Lücke (Osnabrück) Glüsing (Dithmarschen) Giencke Kuntscher Dr. Frey Hesemann Dr. Gossel Goldhagen Könen (Düsseldorf) Hellenbrock Seither Hermsdorf Regling Dr. Tamblé Haage Dr. Kreyssig Bauer (Würzburg) Bals Behrisch Lange (Essen) Heide Schmitt-Vockenhausen Ritzel Dr. Brecht Keuning Frau Bennemann Berlin Frau Kettig Büttner
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    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, glaube ich, sollten wir alle in diesem Hohen Hause sehr froh darüber sein, daß endlich der Zeitpunkt gekommen ist, über die Frage der Gemeindefinanzen im Rahmen der Finanzverfassung des Bundes, der Länder und der Gemeinden zu sprechen. Ganz so optimistisch, wie Herr Staatssekretär Professor Dr. Hettlage sich hier äußerte, vermag ich zu meinem größten Bedauern nicht zu sein.
    Der Herr Bundesfinanzminister Etzel sagte nämlich bereits am 1. Juli 1958 bei der Begründung des Haushaltsplans — ich will es wörtlich sagen; Herr Präsident, gestatten Sie, daß ich es zitiere —:
    Ich will heute zu den Einzelheiten
    — der kommunalen Finanzlage —
    nicht Stellung nehmen, das wäre durchaus verfrüht. Das Problem der Deckungsmittel -sei es Bürgersteuer, sei es Umbau der Grundsteuer, in Zusammenhang mit einer Gewerbesteuerreform — ist ein ernstes Problem; wir werden es nach den Ferien sofort in Angriff nehmen.
    Meine Damen und Herren, das war am 1. Juli 1958. Ein entscheidendes Ergebnis liegt uns leider bisher immer noch nicht vor!
    Allerdings meine ich, daß die Auffassung des Bundesfinanzministeriums, soeben durch Sie, Herr Staatssekretär, hier interpretiert, uns einen Lichtblick geben müßte. Ich möchte nur hoffen, daß daraus in der Praxis recht bald die Folgerungen gezogen werden.
    Inzwischen pfeifen es nämlich die Spatzen von den Dächern in unserer Bundesrepublik, daß der Bund, die Länder und die Gemeinden durch eine falsche Konstruktion der Finanzverfassung in unserer Bundesrepublik geradezu angereizt werden, nicht das Wohl des ganzen Staatswesens zu verfolgen, sondern im Gegenteil jeder für sich egoistische Motive als das Hauptziel für die Staatsbürger anzupreisen und zum Tragen zu bringen.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Herr Eilers, das hängt nun einmal mit dem System der Quellentrennung zusammen, wie es das Grundgesetz geschaffen hat!)

    — Ich komme jetzt darauf zu sprechen. Ich bin Ihnen für diesen Hinweis außerordentlich dankbar, lieber Herr Kollege Dr. Dresbach.
    Unbestritten ist, daß der Parlamentarische Rat bei den Beratungen über das Grundgesetz eine einheitliche Bundesfinanzverfassung und eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung gefordert hat. Die Einheit der Bundesfinanzverfassung und der Bundesfinanzverwaltung ist damals an dem Einspruch der Alliierten gescheitert.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Vergessen Sie unsere bayerischen Brüder nicht ganz!)

    — Ja, unsere brüderliche Verbundenheit mit unseren bayerischen Volksfreunden ist einfach unlösbar.

    (Heiterkeit.)

    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960 7779
    Eilers (Oldenburg)

    Ich bin auch überzeugt, daß Herr Dollinger, wenn er nachher dazu Stellung nehmen wird, diese unsere Auffassung unterstützen kann und wird.

    (Erneute Heiterkeit.)

    Im Parlamentarischen Rat wurde die erwähnte Auffassung besonders durch den leider viel zu früh verstorbenen Kollegen Höpker-Aschoff und durch den gerade amtierenden Bundestagsvizepräsidenten Dehler vertreten. Wir können nur hoffen, daß mit der Einsicht bei der Bundesregierung endlich das Tatsache wird, was damals von den Deutschen im Parlamentarischen Rat vorgeschlagen wurde.
    Die fehlerhafte Finanzverfassung, die Konstruktion unserer Finanzverfassung ist Anlaß dafür, daß wir in großem Maße bei den Reibungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden unsere Kräfte verschleißen.
    Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang auch den Hinweis, daß der Bundesrat nach dem Grundgesetz ein Gesetzgebungsorgan des Bundes sein soll. Was ist er aber geworden? Der Bundesrat ist leider zu einem Organ der Länder beim Bund geworden. Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß der jetzt amtierende Präsident des Bundesrates, Herr Ministerpräsident Dr. Meyers, bei der Rede aus Anlaß der Übernahme seines Amtes gesagt hat, der Bundesrat sei ein Gesetzgebungsorgan des Bundes. Wir dürfen also hoffen, daß diese von Herrn Staatssekretär Dr. Hettlage vorhin hier genannten Pläne auch im Bundesrat eine andere, eine bessere Aufnahme finden werden. Das sei heute auch unser Wunsch an die Vertreter des Bundesrates.
    Nun möchte ich auf die Begründung im einzelnen eingehen. Es ist doch in der Tat so, daß die Gewerbesteuer seit ihrer Einführung im Jahre 1810 in Preußen immer im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen um die Steuereinnahmen gestanden hat. Leider hat sich die Bedeutung der Gewerbesteuer für die Gemeinden inzwischen völlig geändert. Die Gewerbesteuer gibt es im übrigen — auch das darf bei dieser Erörterung nicht vergessen werden — nur in Deutschland und in Osterreich. In den anderen Ländern kennt man eine Gewerbesteuer dieser Art nicht.
    Lassen Sie mich auch noch einmal in unsere Erinnerung zurückrufen, daß auch schon 1926 die Abzugsfähigkeit von Miet- und Pachtzinsen, Schulden und Schuldzinsen erörtert wurde. Damals ist diese Abzugsfähigkeit an dem Charakter der Gewerbesteuer als einer Realsteuer gescheitert. Damals wurde die Abzugsfähigkeit abgelehnt, und der Charakter als Realsteuer blieb erhalten.
    Bereits im Jahre 1926, also vor 34 Jahren, schlug der damalige Ministerialdirektor Hog aus dem Preußischen Finanzministerium vor, man möge die eigene Finanzhoheit der Gemeinden im Deutschen Reich verbessern. Er sagte, er sehe diese Verbesserung darin, daß den Gemeinden ein Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer gegeben werde. Ich erwähne das nur deshalb, damit wir diese Fragen in ihrer Gesamtheit sehen.
    Die tatsächliche Entwicklung ist aber trotz all dieser Bemühungen so gewesen, daß die Gemeinden immer mehr zu finanziellen Kostgängern beim Reich, beim Bund und bei den deutschen Ländern wurden. Während der Anteil der Gemeinden an eigenen Steuereinnahmen 1914 noch 37 % betrug, war er 1960 nur noch 14,7 %. Die Gewerbesteuer — Herr Staatssekretär Professor Hettlage sagte es vorhin — machte 1935 27,5 % der Gemeindeeinnahmen aus; heute beträgt der Anteil 75 % während der Anteil der Grundsteuer nur noch 18 % gegenüber 32 % im Jahre 1935 ausmacht. Gerade das muß die Gemeinden so außerordentlich ängstlich werden lassen, wenn es nun daran geht, die Gewerbesteuer, diese Grundlage der gemeindlichen Einnahmen, etwa einzuschränken.
    Meine Damen und Herren, es liegt auch — ich will es kurz machen und versuchen, die Dinge in Stichworten darzustellen — eine gewisse Tragik in der Durchführung des sozialen Wohnungsbaues der letzten zehn Jahre. Während der Bund und die Länder inzwischen Gläubiger von Milliardenforderungen geworden sind, sind die Gemeinden Schuldner von Milliardenbeträgen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und von hohen Steuereinnahmen! Das hat der Bauwirtschaft in den Städten sehr gut getan!)

    — Ja, davon bin ich überzeugt, und das begrüßen wir alle sehr, daß dadurch der allgemeinen deutschen Volkswirtschaft, der Bauindustrie und dem Baugewerbe als Schlüsselgewerbe eine Hilfe gegeben wurde. Aber — auch das lassen Sie uns noch einmal feststellen — diese zehnjährige Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von der Grundsteuer ist von den Gemeinden gern getragen worden, weil sie eine zusätzliche Hilfe für den sozialen Wohnungsbau darstellte.

    (Abg. Dr. Willeke: Ist doch einstimmig beschlossen worden, Herr Kollege!)

    — Natürlich, Herr Dr. Willeke, einstimmig beschlossen. Auch ich würde es heute gemeinsam mit Ihnen einstimmig beschließen, weil ich es für eine absolute Notwendigkeit halte und gehalten hätte. Aber daß der Ausfall von rund 3 Milliarden DM Grundsteuer bei den Gemeinden zu verkraften war, das soll man in diesem Zusammenhang nicht vergessen. Diese Bemerkung soll nicht als eine Kritik angesehen werden, sondern nur als eine Feststellung der Tatsache schlechthin.
    Es ist von den Einheitswerten gesprochen worden. Sie sind in diesem Jahr 25 Jahre alt; also ein seltenes Jubiläum. Wir haben keinen Grund, dieses Jubiläum feierlich zu begehen. Denn auch darin liegt ja, wie Herr Professor Hettlage als Vertreter der Bundesregierung zum Ausdruck brachte, eine Schmälerung der Gemeindeeinnahmen um Milliarden.
    Immer wieder hat man nicht die Gemeinden gefragt, ob sie es tun möchten. Durch den Bundesgesetzgeber sind diese Ausfälle, sind diese Leistungen der Gemeinden hervorgerufen worden. In der gleichen Zeit, wo Milliarden nicht eingingen, wurde die Verschuldung der Gemeinden auf 13 Milliarden gesteigert. Die Gemeinden konnten diesen Aufgaben einfach nicht ausweichen. In der Wirtschaft, aber
    7780 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 136. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1960
    Eilers (Oldenburg)

    auch in der Bevölkerung ist leider nicht immer das Verständnis dafür vorhanden, daß diese Verschuldung unausbleiblich war.

    (Abg. Dr. Burgbacher: Wieviel Sachwerte haben sie geschaffen?)

    Durchaus, Herr Professor Burgbacher. — Deshalb möchte ich hier als Kommunalpolitiker und Bundespolitiker sagen, daß in den Gemeinden und Städten durchaus Verständnis dafür vorhanden ist, wenn jetzt die gewerbliche Wirtschaft, wenn Wirtschaftspolitiker hier in diesem Hohen Hause der Meinung sind, daß man diese ungerechte Gewerbesteuer nun in ihren Spitzen abschleifen sollte. Wir sind in den Gemeinden und Städten weit entfernt davon, uns gegen eine solche Änderung der Gewerbesteuer zu wenden.

    (Aha-Rufe von der CDU/CSU.)

    Ja, ich stimme völlig mit Ihnen überein. Nur möchten wir im gleichen Zuge die Neuordnung des kommunalen Finanzsystems erreichen. Insofern können wir, glaube ich, allen denen nur dankbar sein, die von einer solchen Änderung der Gewerbesteuer überhaupt gesprochen haben, entsprechende Anträge hier im Bundestag einbringen, diese Frage in der Regierungskoalition oder auch im Bundeskabinett erörtern oder aber, wie der Herr Bundeswirtschaftsminister in seinem Bericht über die Lage der gewerblichen Mittelschichten zum Ausdruck brachte, zur Debatte stellen.
    Meine Damen und Herren! Solange den Gemeinden für diesen Ausfall an Gewerbesteuer nicht eine andere Einnahme gegeben werden kann, ganz gleich, worin sie zunächst finanziell bestehen würde, so lange wird man hier sehr vorsichtig vorgehen müssen.

    (Abg. Lange [Essen] : Sehr richtig!)

    Deshalb auch der Antrag der Freien Demokratischen Partei, der besagt, daß die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen möge, der die Erstattung des Ausfalls, der den Gemeinden durch diese Gewerbesteueränderung entsteht, vom Bund und von den Ländern fordert.
    Warum ein Gesetzentwurf? Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich noch der Änderung der Gewerbesteuer bei der Erhöhung des Freibetrages von 1200 auf 2400 DM. Damals hat dieses Hohe Haus — ich glaube, einstimmig — eine Entschließung gefaßt, die besagte, daß die Länder diesen Ausfall finanziell auszugleichen hätten. Was ist aus dieser Entschließung geworden? Die meisten Länder haben einmalig einen gewissen Ersatz gegeben. Einige Länder haben sich allerdings den Gemeinden etwas mehr verbunden gezeigt. Weil ich also der Meinung bin, daß mit einer Entschließung nichts zu erreichen ist, sollten wir, was nach Art. 107 Abs. 2 des Grundgesetzes möglich ist, von der Bundesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangen. In Art. 107 Abs. 2 heißt es nämlich:
    Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist ein angemessener finanzieller Ausgleich zwischen leistungsfähigen und leistungsschwachen Ländern sicherzustellen;
    hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen.

    (Zuruf des Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach.)

    — Lieber Herr Dresbach, Sie heben den Finger mahnend.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Sie wissen ja, wie Düsseldorf beim letzten horizontalen Finanzausgleich krakeelt hat!)

    — Herr Dresbach, ich bin der Meinung, man sollte nicht so sehr auf Krakeeler achten, sondern auf jene, die sich um eine konstruktive Neuordnung bemühen.

    (Abg. Dr. Dr. h. c. Dresbach: Ich habe ja nicht gesagt, daß Sie krakeelt hätten!)

    — Es sei ferne von mir, Ihnen das unterstellt zu haben! Ich weiß, Sie sind unser Bundesgenosse, und ich freue mich auch darüber.
    Meine Damen und Herren! Wenn eine Änderung in der Gewerbesteuergesetzgebung eintritt, müssen wir bereit sein, sofort eine ausgleichende Maßnahme seitens des Bundes und der Länder herbeizuführen. Ich glaube, daß nur auf diese Weise die kommunale Selbstverwaltung, die in Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert ist, auch in der Zukunft lebensfähig bleibt.


Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter Eilers, gestatten Sie eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Burgbacher?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Eilers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Aber gern, Herr Dr. Burgbacher!