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    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kinat (Spork), Maier (Mannheim) und Dr. Krone 7615 A Mandatsniederlegung des Abg. Brüns . 7615 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 . . . 7615 B Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Fragen der Abg. Müller-Hermann und Seuffert: Deutsches Privatvermögen in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister 7616 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7616 A, B Erler (SPD) 7616 C Frage des Abg. Rehs: Hilfe für die c Ölvergifteten in Marokko Dr. von Brentano, Bundesminister 7616C,D, 7617A Rehs (SPD) . . . . . . 7616D, 7617 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ladung des Frachters LAS PALMAS Dr. von Brentano, Bundesminister 7617A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7617 B, C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wasserübungsplatz bei Haufelde an der Oberelbe Dr. Hölzl, Staatssekretär 7617 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Geographieunterricht auf den höheren Schulen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7618 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Versorgungszahlungen in Fällen wie dem des früheren Staatssekretärs Schlegelberger Dr. Anders, Staatssekretär 7618 B, C, 7619 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7618 C, D, 7619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetzesänderungen zwecks Automatisierung in Verwaltung und Wirtschaft Dr. Hölzl, Staatssekretär 7619 B Frage des Abg. Dürr: Vermögen der ehemaligen KPD . . . 7620 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Formulare beim zollfreien Austausch der Montangüter Dr. Hettlage, Staatssekretär 7620 A, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7620 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konjunkturpolitische Gesetzgebung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7620 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7621 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7621 A, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7621 C Ritzel (SPD) . .. 7621 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Schmuggel durch Kraftfahrer Dr. Hettlage, Staatssekretär . 7622 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7622 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Umsatzbesteuerung von Trinkmilch Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7622 C Frage des Abg. Rimmelspacher: Pensionskasse Deutscher Eisenbahner und Straßenbahner Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 D Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kontingentierung der Braunkohlenbriketts Dr. Westrick, Staatssekretär 7622 D, 7623 B Müller (Erbendorf) (SPD) 7623 B Frage der Abg. Frau Döhring (Stuttgart): Denkschrift über die wirtschaftliche Situation der Familien Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 7623 C, 7624 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) : 7623 C, D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Leistungen an die Kriegsopfer Blank, Bundesminister 7624 A Frage des Abg. Döring: Werbeinserat der Bundeswehr in der Zeitschrift „Student im Volk" Strauß, Bundesminister . . . . 7624 B Frage der Abg. Mischnick und Rimmelspacher: Verordnung zur Durchführung des § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister 7624 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Unfälle auf dem Schießplatz Bruchhausen Strauß, Bundesminister . . . . . 7624 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7624 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Beseitigung des Atommülls Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7625 A, C, D 7626 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7625 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 7626 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erzeugung künstlichen Regens Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7626 B, C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . 7626 B, C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2239) . . . . . 7626 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2262) — Zweite und dritte Beratung — Hansing (SPD) . . . . 7627 A, 7633 B Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 7627 D Kühlthau (CDU/CSU) . . 7629 A, 7634 B, 7636 B, 7637D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 7631 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7632 D, 7637 A Kühn (Bonn) (FDP) . 7635 A, 7637 D Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7638 A Entwurf eines Aktiengesetzes und Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache 1915) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SPD) (Drucksache 2278) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 2279) — Erste Beratung Schäffer, Bundesminister 7638 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 7642 B, 7651 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 III Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7644 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 7656 B Deringer (CDU/CSU) . . . .. . . 7658 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7666 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7670 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7672 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2259) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2260) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7651 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2243) — Zweite und dritte Beratung — 7651 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7651 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2228) - Zweite und dritte Beratung — Börner (SPD) . . 7677 C, 7682 B, 7678 B Büttner (SPD) 7678 C, 7686 A Stingl (CDU/CSU) 7679 B, 7680 D, 7691 C Dr. Schellenberg (SPD) . 7680 A, 7681 B, 7682 A, 7685 C, 7692 A, 7696 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7681 C, 7682 A, 7686 C, 7688 C Dr. Bärsch (SPD) . . . . 7682 C, 7697 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 7684 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7684 D Frau Korspeter (SPD) 7687 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 7689 B Geiger (Aalen) (SPD) 7689 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7693 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7694 D Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2271) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7698 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2268, zu 2268) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 7698 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233) — Erste Beratung — 7698 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 2225) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts-und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 2234) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7699 A Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über deutsche Dollarbonds (Drucksache 2248) — Erste Beratung — 7699 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253) — Erste Beratung — . . . 7699 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7699 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207) — Erste Beratung — 7699 C Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksache 2238) 7699 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7699 D Anlagen 7701 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7615 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 133. Sitzung, Seite 7609 B Zeile 13 statt „grundsätzliche Vorlage": Grundsätze der Vorlagen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 10. 12. Blöcker 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Diebäcker 7. 12. Drachsler 7. 12. Dr. Eckhardt 7. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Faller 7. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Günther 8. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Hoogen 7. 12. Dr. Imle 7. 12. Dr. Knorr 7. 12. Kramel 8. 12. Lohmar 7. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Majonica 7. 12. Dr. Martin 7. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Ramms 9. 12. Rasner 7. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 9. 12. Seither 9. 12. Stiller 7. 12. Storch 10. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weimer 7. 12. Winkelheide 9. 12. Dr. Winter 7. 12. Wittrock 7. 12. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Funk 16. 12. Höfler 17. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lermer 14. 12. Neubauer 31. 12. Pohle 31. 12. Stenger 31. 12. Anlage 2 Der Bundesminister der Finanzen V B/3 - F 7530 - 2/60 II B/4 - Wo 0280 - 52/60 Bonn, den 17. November 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag) ; hier: Kapitalerhöhung um 1 Mio DM durch das Land Berlin im Rechnungsjahr 1960 Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung Das Land Berlin hat beantragt, ihm weitere junge Anteile der Gewobag im Nennwert von 1 Mio DM (aus einer weiteren Kapitalerhöhung um 1 Mio DM im Rechnungsjahr 1960) zu überlassen. Im vorliegenden Fall wird die sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1960 nicht überschritten. Einer Zustimmung des Bundesrats und des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 RHO bedarf es daher nicht. Ich habe dem vorgenannten Antrag gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 RHO zugestimmt. Da Bundesrat und Bundestag früheren Anträgen in gleicher Sache, bei denen die genannte Wertgrenze überschritten wurde, zugestimmt haben, darf ich bitten, von meiner Zustimmung zu dem Vorhaben Kenntnis zu nehmen. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kapital der Gewobag 12,7 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM = 31,5 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 7,8 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 7,7 Mio DM = 60,7 v. H. betragen. In Vertretung Dr. Hettlage Anlage 3 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über 7702 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Tabelle zu § 1 Abs. 2 (Anlage 2) wird durch folgende Tabelle ersetzt: ,,Tarifklasse Zu der Tarifklasse Ortsklasse Stufe Stufe Stufe 3 gehören Besoldungsgruppen 1 2 (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) Monatsbeträge in DM S 232 289 310 Ia B 7 bis B 11 A 197 248 268 B 162 207 225 A 15 und A 16, S 180 234 255 Ib B 1 bis B 6 1 A 151 199 219 B 122 164 182 S 150 196 216 II A 11 bis A 14 A 127 167 187 B 104 138 158 S 128 166 186 III A 7 bis A 10 A 108 142 162 B 89 118 137 S 118 153 174 IV A l bis A 6 A 101 133 153 B 84 111 129 Bei mehr als einem kinderzuschlagsberechtigten Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind in Ortsklasse S um je 27 DM, in Ortsklasse A um je 25 DM, in Ortsklasse B um je 22 DM, für das sechste und die weiteren Kinder in Ortsklasse S um je 35 DM, in Ortsklasse A um je 33 DM, in Ortsklasse B um je 29 DM. 2. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: , 2a (1) Nach § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." (2) In § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 725 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 werden die Worte „1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1960 Kühn (Bonn) Dr. Mießner Frau Friese-Korn Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Dr. Kohut Anlage 5 Umdruck 724 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Als Jahresarbeitsverdienst gilt der den Geldleistungen zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst vervielfältigt mit 1,1847, wenn sich der Unfall ereignet hat vor dem 1. Januar 1958, 1,1166, wenn sich der Unfall ereignet hat im Jahre 1958, 1,054, wenn sich der Unfall ereignet hat dm Jahre 1959." 2. In § 2 wird Absatz 3 gestrichen. 3. Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt auch eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7703 leidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung sollen eine Krankheit, auch wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit entschädigen, sofern nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können." 4. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: ,§ 7 a In § 563 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „höchstens jedoch 9000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „höchstens jedoch 12 000 Deutsche Mark".' 5. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: ,§ 7 b In § 588 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erhalten die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Witwenrente beträgt zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Witwe das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet hat oder solange sie mindestens ein nach § 591 waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist. Die Berufsunfähigkeit muß mindestens drei Monate bestehen." ' 6. Hinter § 9 wird folgender neuer § 9 a eingefügt: ,§ 9 a Hinter § 596 der Reichsversicherungsordnung wird ein § 597 mit folgender Fassung eingefügt: „§ 597 (1) Für die Anpassung der Leistungen in Geld, deren Berechnung auf dem Jahresarbeitsverdienst beruht, gelten die §§ 1272 bis 1275 entsprechend. (2) Der Sozialbeirat nach § 1274 wird um je einen Vertreter der gegen Arbeitsunfall Versicherten und der Unternehmer erweitert. Das Vorschlagsrecht für diese Mitglieder steht den Vorständen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindlichen Unfallversicherungsträger gemeinsam zu. Das Vorschlagsrecht entfällt, falls die genannten Vereinigungen nicht binnen einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bestimmenden Frist einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht haben." ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten erleidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung können eine Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen, wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können.' ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Dr. Heinrich Deist


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Deringer zum Unternehmensverfassungsrecht. Der Regierungsentwurf zeichnet sich dadurch aus, daß er das Unternehmensverfassungsrecht einfach ausspart und so tut, als sei die Frage der Unternehmensverfassung keine entscheidende Frage der Aktienrechtsreform. Ja, der Herr Bundesjustizminister ist sogar so weit gegangen, alle jene Versuche, die Struktur der modernen Wirtschaft und ihrer Großunternehmungen zu untersuchen und aus der Strukturveränderung Konsequenzen für das Aktienrecht zu ziehen, zu bagatellisieren, indem er davon sprach, daß da viel über das „Unternehmen an sich" geredet werde.
    Dabei sollte man sich doch darüber klar sein, daß sich die gesamte Rechts- und Staatswissenschaft aller modernen Industriestaaten mit diesem Problem der modernen Unternehmen befaßt und einmütig zu der Auffassung kommt, daß die heutige aktienrechtliche Verfassung keine angemessene Unternehmensverfassung ist, sondern darüber hinwegsieht, daß das Unternehmen moderner Art ein ganz besonderes soziologisches Phänomen ist, dem auch das Recht Rechnung tragen muß. Sie, meine Herren von der CDU, und die Bundesregierung sind eigentlich die einzigen, die so tun, als brauchten Sie das nicht zur Kenntnis zu nehmen. Aber ich habe nicht die Absicht, mich mit all den Einzelheiten, die in eine Auschußberatung und nicht in die erste Lesung gehören, hier zu befassen. Wir werden uns mit Ihnen in den Ausschüssen darüber unterhalten, wie Sie zu dem Problem der modernen Unternehmensverfassung stehen, und dann werden wir eine recht gründliche Untersuchung verlangen und uns nicht mit einigen nach unserer Auffassung oberflächlichen Bemerkungen, wie sie heute gemacht worden sind, begnügen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte gegen einen Vergleich Verwahrung einlegen. Bei der Stellung, die der Mittel- und Kleinaktionär — Herr Kollege Deringer, ich hoffe, es geht uns beiden um diesen und nicht darum, die Stellung des Großaktionärs zu festigen — in der Publikumsgesellschaft heute hat, scheint es mir höchst unangemessen, einen Vergleich zwischen der Ohnmachtstellung dieses Aktionärs und der Stellung des Staatsbürgers im demokratischen Staat zu ziehen, wie das der Herr Kollege Barzel getan hat.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Über alle diese Dinge werden wir uns im Ausschuß unterhalten müssen.
    Ich sehe mich aber veranlaßt, zu einigen anderen Dingen, die Herr Kollege Barzel als besondere Bonbons empfunden hat, etwas zu sagen. Ich werde mich nicht darauf einlassen — auch er hat das nicht getan —, diese Debatte zu einer breiten Debatte über Eigentumsfragen zu machen; eine solche Debatte können wir an anderer Stelle führen. Aber einige Punkte, die er hier dargelegt hat, bedürfen einer Stellungnahme.
    Zunächst, meine Damen und Herren, geht unser Vorschlag davon aus, daß die riesigen Gewinne der Großwirtschaft steuerlich erfaßt werden sollten. Dabei handelt es sich um die überhöhten Gewinne, die marktbeherrschenden Unternehmungen auf ,dem Wege über überhöhte Preise auf Grund ihrer Machtstellung zufließen und im Vermögenszuwachs ihren Niederschlag finden. Es erscheint mir sehr fragwürdig, ob es gut ist, die steuerliche Erfassung dieser Gewinne in Beziehung zu der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes zu setzen, und so zu tun, als ob die steuerliche Erfassung solcher Übergewinne eine Form von Enteignung wäre. Herr Kollege Barzel, Sie wissen, daß der Vermögenszuwachs auf Grund stehengebliebener Gewinne, auf Grund der Gewinnlage und der Eigenfinanzierung der Unternehmungen in den letzten zehn bis zwölf Jahren nahezu 150 Milliarden DM betragen hat. Ungeachtet aller Versuche, dieser Entwicklung entgegenzutreten, zeigen z. B. die neuesten Veröffentlichungen über das Jahr 1959, daß in diesem Jahr besonders hohe Gewinne, eine besonders hohe Selbstfinanzierungsrate und damit ein besonders hoher Vermögenszuwachs in der Großwirtschaft zu verzeichnen sind. Und, Herr Kollege Barzel, Sie wissen, daß sich diese Gewinnlage und diese Anreicherung der Vermögen auf eine verhältnismäßig geringe Zahl ganz großer, marktbeherrschender Unternehmungen beschränkt. Wir haben die Körperschaftsteuer-Statistik des Jahres 1957 vor uns liegen. Von 16 400 Aktiengesellschaften und GmbHs waren es nur 1200 — das sind etwa 7 % der Gesellschaften —, die jeweils Gewinne über 100 Millionen DM hatten, aber insgesamt 83 % des gesamten Gewinns aller 16 000 Gesellschaften auf sich vereinigten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Das ist das Problem, Herr Kollege Barzel!
    Wir haben weiterhin einer neueren Veröffentlichung im Septemberheft von „Statistik und Wirtschaft" entnehmen können, wie sich die Einkommenssteigerung bei den großen Aktiengesellschaften entwickelt hat. Bei den Aktiengesellschaften mit Einkommen zwischen 500 000 DM und 1 Million DM stieg das Einkommen seit 1954 um etwa 120 %; bei den Aktiengesellschaften mit Einkommen über 20 Millionen DM stieg es um 315 %. Diese gewaltige Ansammlung von Gewinnen, von Vermögen muß doch steuerlich irgendwie berücksichtigt werden!

    (Beifall bei der SPD.)

    Es war der Bundeskanzler, der diese unerhörten
    Gewinne kritisiert und gemeint hat, so könne es
    nicht weitergehen. Es war die Bundesbank und es
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7667
    Dr. Deist
    war der Bundeswirtschaftsminister, die dargelegt haben, daß die Großunternehmungen die Marktchancen in unerhörter Weise ausnutzten, anstatt die ihnen zukommenden Kostenvorteile in Preissenkungen weiterzugeben. Und es war Herr Abs, der vor der Industrie- und Handelskammer in Essen erklärte, diese Gewinne seien so groß, daß sie nicht nur erhebliche Preissenkungen, sondern darüber hinaus auch erhebliche Lohnerhöhungen erlaubten.
    Die Frage ist, ob wir diesen ungeheuren Vermögenszuwachs, der sich immer stärker auf einige wenige Großunternehmungen konzentriert, hinnehmen können oder ob es nicht richtig ist, ihn mit normalen steuerlichen Mitteln zu erfassen. Der auch von Ihnen zitierte und auch von mir hochverehrte Professor von Nell-Breuning hat ebenso wie Professor Jostock diese Entwicklung unumwunden als einen Skandal bezeichnet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob Sie das einfach hinnehmen und Versuche, an diese ungeheuren Gewinne auf normalem Weg heranzugehen, als Enteignung diffamieren wollen?
    Sie haben gemeint, unser Vorschlag, die Abgeltung einer solchen Steuer in Form von Wertpapieren zu begünstigen, liefe auf eine Zwangsabgabe hinaus. Nun, wenn man breite Vermögensstreuung haben möchte, ist es doch wohl wichtig, daß dieser Vermögenszuwachs, diese sich in der Großwirtschaft anhäufenden Gewinne nicht nur der sehr dünnen Schicht der bisherigen — Sie pflegen es so
    zu nennen — „Eigentümer" der Aktiengesellschaften zufließen, sondern breiteren Schichten. Und welche anderen Methoden soll man anwenden, um zu erreichen, daß breite Bevölkerungsschichten an dem Vermögen der Großwirtschaft beteiligt werden, als ihnen die Möglichkeit zu geben, über Anteilspapiere an dem Kapital dieser Gesellschaften teilzuhaben?!

    (Abg. Deringer: Sie wollen sie an diese Leute auch noch verkaufen!)

    — Darauf komme ich noch, Herr Deringer. Ich kann nicht alles auf einmal behandeln. Gestatten Sie, daß ich meinen Gedankengang zu Ende führe.
    Wir haben in unseren Vorschlägen mit Absicht einen Zwang zur Abgeltung in Wertpapieren nicht vorgesehen, weil das unseren grundsätzlichen Auffassungen widerspräche. Wir möchten vielmehr, daß durch das Aktienrecht und andere gesetzliche Regelungen ein gewisser Anreiz geschaffen wird, der es auch dem Unternehmen zweckmäßig erscheinen läßt, eine Abgeltung in Wertpapieren vorzunehmen.
    Daß es möglich ist, solche angehäuften Gewinne, einen solchen Vermögenszuwachs auf ganz normale Weise zu mobilisieren, das hat die Wirtschaft z. B. bei der Durchführung des Gesetzes über die Gratisaktien gezeigt. Da ist in ganz großem Umfang der Vermögenszuwachs der vergangenen Jahre mobilisiert worden, um ihn jenen zufließen zu lassen, die schon bisher an diesen Großunternehmungen beteiligt waren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Soll das auf einmal eine verbotene Methode sein, wenn es 'darum geht, eine breite Eigentumsstreuung herbeizuführen?! Wir meinen, ,das ist eine angemessene Form, über die man zumindest sachlich diskutieren sollte.
    Der Kollege Burgbacher hat gefragt, wann je es in der Geschichte der zivilisierten Gesellschaft üblich gewesen sei, das, was durch Steuern abgeschöpft werde, zu verkaufen. Herr Kollege Burgbacher, ich würde fragen: Wann in der Geschichte der zivilisierten Gesellschaft haben wir je vor der großen Aufgabe gestanden, einer solch ungeheuren Vermögenskonzentration in der Großwirtschaft zu begegnen und eine breite Vermögensstreuung herbeizuführen?!

    (Beifall bei der SPD.)

    Man muß in neuen Situationen — unsere Zeit bringt
    dauernd neue Probleme — neue Wege beschreiten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Herr Kollege Burgbacher, früher war man allerdings der Auffassung, daß das, was an Steuern eingenommen wird, im allgemeinen nur für staatskonsumtive, für öffentliche konsumtive Zwecke zu verwenden ist. Darüber sind wir längst hinaus. Aus dem Ertrag von Steuern werden z. B. auch Unternehmungen wie Bundesbahn, Bundespost und dergl. mehr geschaffen und gestärkt. So werden öffentMittel verwendet, um täglich in den Wirtschaftsablauf einzugreifen. Da wird dauernd gekauft und verkauft.
    Meine Damen und Herren, warum ist es so abwegig, dieses Mittel zu benutzen, wenn es um eine I nach Ihrer wie nach unserer Auffassung so wichtige Aufgabe einer breiten Vermögensstreuung geht? Warum soll es verboten sein, dieses normale Mittel der Staatsführung anzuwenden, um diesen großen nationalen politischen Zweck zu erreichen?

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn Sie meinen, das dürfe nicht geschehen, dann darf ich Sie daran erinnern, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister im August 1957 in Wolfsburg — das war allerdings vor den Wahlen des September 1957 — ausgeführt hat, die Volksaktie dürfe nicht nur der Privatisierung von Bundesvermögen dienen, sondern müsse eine allgemeine neue Form der Beteiligung werden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Der Herr Bundeskanzler hat noch in seiner Regierungserklärung im Oktober 1957 diese Version aufgenommen und davon gesprochen, Volksaktien sollten nicht nur für Betriebe des Bundes, sondern auch für die übrige Wirtschaft gegeben werden.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Inzwischen sind drei Jahre vergangen. Meine Damen und Herren, wo sind Ihre Vorschläge für die Anwendung dieses Grundgedankens auf die private Wirtschaft?

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich meine, Sie sollten es sich nicht so billig machen,
    dann, wenn sich andere die Mühe geben, diesen
    7668 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
    Dr. Deist
    Grundgedanken in fruchtbarer Weise auf das Großvermögen der Wirtschaft anzuwenden, dies von vornherein zu diffamieren.

    (Sehr wahr! bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Diffamieren? Na, na!)

    — Herr Kollege Barzel, was Sie gesagt haben, ging jedenfalls hart an die Grenze des Diffamierens, um mich vorsichtig auszudrücken.

    (Zustimmung bei der SPD. — Abg. Dr. Barzel: Ich habe einige Fragen gestellt! — Abg. Eschmann: Herr Barzel rettet die Freiheit und rettet auch die Aktionäre! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Herr Kollege Barzel, da ich mich gerade mit Ihnen unterhalte, lassen Sie mich folgendes sagen: Sie haben einige jedenfalls nicht sehr freundliche Worte darüber gebraucht, daß wir, die Sozialdemokratie, den Begriff „Deutsche Volksaktie" für das Wertpapier verwenden, das wir der breiten Eigentumsstreuung nutzbar machen wollen.
    Das Problem — ich will es jetzt nicht weiter behandeln — ist tatsächlich die Stellung des Aktionärs in der heutigen Industriegesellschaft. insbesondere in den Publikumsgesellschaften. Mein Freund Heinemann hat dazu das Erforderliche gesagt. Es hilft Ihnen wenig, Herr Kollege Deringer, wenn Sie sagen: Diese Theorie akzeptieren wir nicht. Die Tatsachen werden keine Rücksicht darauf nehmen, welche Theorien Sie zu akzeptieren beabsichtigen. Die Tatsachen sind nun einmal so, daß der mittlere und der kleine Aktionär in ihren Unternehmungen praktisch aber auch gar nichts zu bestimmen haben.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Nicht die bösen Sozialdemokraten sind es gewesen, die ihn enteignet haben, sondern es ist die Entwicklung der modernen Industriegesellschaft gewesen, die zu dieser Ohnmachtstellung jener kleinen und mittleren Aktionäre geführt hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir verändern sie nicht im mindesten dadurch, daß wir die Stellung des Aktionärs romantisieren und in der Preußag, mit Militär- und Marschmusik beginnen und so tun, als sei das die Ausdrucksform demokratischer Willensbildung in der modernen Gesellschaft.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Deringer: Also öffentliche Kontrolle!)

    Meine Damen und Herren, selbst sind Sie aber nicht so bange gewesen. Als Sie seinerzeit Ihre Volksaktie, die Privatisierungsaktie schufen, sprachen Sie davon, daß Sie ein Wertpapier eigener Art schaffen wollten. Da hieß es, hier solle ein ganz neuer, revolutionärer Typ einer Aktie geschaffen werden. Da sprachen Sie von vinkulierter Namensaktie, von Erwerbsbeschränkungen — viele Dinge, um diesen neuen Typ herauszubilden —, um darzustellen: Das hat mit der normalen Aktie nichts zu tun. Damals haben Sie, die Sie diese Auffassung noch unter Führung des verstorbenen Herrn Ministerpräsidenten Arnold vertraten, ebenfalls Angriffe
    aus der Öffentlichkeit und vor allen Dingen aus der Industrie bekommen, daß Sie hier mit dem Namen Volksaktie etwas belegten, was in Wirklichkeit keine Aktie sei. Aber das hat Sie damals nicht gestört. Erst Ihr Kollege Lindrath hat als Bundesschatzminister die Träume vom Tisch gefegt, daß Sie hier wirklich ein neues soziales Instrument schüfen. Er hat dafür gesorgt, daß das, was heute existiert, nichts Besonderes mehr gegenüber der normalen Kleinaktie ist. — So Ihre Entwicklung, die Entwicklung Ihrer Privatisierungsaktie.
    Nun einiges zu der „Deutschen Volksaktie". Hier ist gefragt worden: Ist das nicht in Wirklichkeit ein Investmentzertifikat? Nun, meine Damen und Herren, ganz sachlich und nüchtern darauf die Antwort: Nach ihrer juristischen Konstruktion kommt die „Deutsche. Volksaktie" dem Typ des Investmentzertifikats jedenfalls näher als anderen Typen von Wertpapieren, insbesondere von Aktien, was ich Ihnen gern konzedieren werde. Aber es kommt nicht auf die juristische Konstruktion an, sondern auf das, was tatsächlich geschieht, auf die soziologische Situation in der heutigen Wrtschaft.
    Bei der Untersuchung dieses Sachverhalts muß man zu dem Ergebnis kommen: Die „Deutsche Volksaktie" hat mit der normalen Aktie zunächst einmal zwei Dinge gemeinsam, nämlich daß sie eine Beteiligung an der veränderlichen Gewinnlage der Wirtschaft wie bei Investmentzertifikaten und eine Beteiligung am Wertzuwachs der Wirtschaft gewährleistet. Sachlich stimmt sie darüber hinaus mit der Aktie auch darin überein, daß die Inhaber genauso wie die Inhaber von Kleinaktien faktisch im Unternehmen nichts zu sagen haben. Alles andere ist juristische Konstruktion, alles andere ist irreführend.
    Darum haben wir keinen Anstand genommen, für diese neue Form von Wertpapieren den Begriff „Deutsche Volksaktie" zu verwenden, für ein Wertpapier, auf das dieser Begriff jedenfalls wesentlich besser paßt als auf Ihre Privatisierungsaktie.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genauso gut wie!)

    Dazu hat mein Freund Heinemann das Erforderliche gesagt.
    Noch eines. Investmentzertifikat ist ein technischer Begriff. Sie werden kein einziges sogenanntes Investmentzertifikat finden, das den Ausdruck Investmentzertifikat trägt. Jeder weiß, daß das kein Begriff ist, den man auf ein Papier drucken kann. Darum steht da „Deka-Anteil" und dergleichen mehr. Niemand schreibt, um „ehrlich" zu sein, wie Sie meinen, „Investmentzertifikat" drauf. Jeder weiß, daß solch ein technischer Begriff nur irreführend wirken kann. Darum verwenden wir einen besseren und, wie wir meinen, brauchbareren Begriff.
    Ich möchte mir nicht den Vorwurf machen lassen, daß wir für eine Sache einen Begriff verwenden, der auf die Sache nicht paßt. Was kann denn „Volksaktie" — und da entsinne ich mich gern dessen, was der verstorbene Ministerpräsident Arnold dar-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7669
    Dr. Deist
    über gesagt hat — eigentlich bedeuten? „Volksaktie" kann doch in Wirklichkeit nur bedeuten, daß möglichst allen Menschen, praktisch allen Gliedern des Volkes, die Möglichkeit zu dieser Wertpapieranlage gegeben wird. Bei Ihren Privatisierungsaktien ist der Spaß binnen kurzer Frist, wie man sich ausrechnen kann, zu Ende. Eine Beteiligung breitester Schichten der Bevölkerung ist da nicht drin. Und zweitens kann „Volksaktie" nur bedeuten: daß nämlich diejenigen, die eine Volksaktie erwerben, sich praktisch am Vermögen der Volkswirtschaft beteiligen können, und das ist nicht nur die verhältnismäßig geringe Zahl von Bundesunternehmen, sondern das ist die große Wirtschaft des deutschen Volkes, insbesondere auch die Großwirtschaft mit ihrem erheblichen Vermögen. Das ist der Sinn einer Volksaktie. Sie darf nicht nur einer begrenzten Schicht, sondern muß wirklich breiten Schichten des Volkes zugute kommen, die damit an dem ständigen Zuwachs der Werte in der Wirtschaft und an der ständigen Gewinnentwicklung beteiligt werden. Darum sind wir wirklich der Auffassung, daß es berechtigt ist, ein Wertpapier, auf das diese Bezeichnung ernsthaft eigentlich erst zutrifft, als „Deutsche Volksaktie" zu bezeichnen.
    Nun, meine Damen und Herren, Herr Kollege Barzel hat mich zitiert. Ich brauche über die Bedeutung solcher Protokolle, die wir als Mitglieder einer demokratischen Partei sehr hoch einschätzen, nichts mehr zu sagen nach dem, was mein Freund Heinemann gesagt hat. Ein „unkorrigiertes Protokoll"! Manchmal sind Zungenschläge darin, die entweder nicht gewollt, vielleicht auch nicht getan Sind; ich will darüber nicht rechten. Das Protokoll steht so, wie es steht. Aber, Herr Kollege Barzel, wenn Sie ein solches unkorrigiertes Wortprotokoll zitieren, bei dem Sie spüren müssen, daß darin ein Schnitzer enthalten ist, dann sollten Sie es wenigstens vollständig zitieren! Herr Kollege Barzel, und jetzt werde ich das vollständige Zitat einmal bringen. Da heißt es:
    Wir haben uns noch nicht daran gewöhnt
    - jetzt kommt das, was Sie nicht gebracht haben
    — und an sich ist das gut so, fortschrittliche Parteien gewöhnen sich schwer daran —,
    — das haben Sie weggelassen —
    die Methoden der Meinungsforschung und Meinungsmanipulation und damit auch Meinungsverfälschung in einem richtigen Ausmaß anzuwenden.
    „Anzuwenden", das ist mein Schnitzer, das war nicht so gemeint. Aber, Herr Kollege Barzel, dann kommt ein Halbsatz, den Sie wieder nicht zitiert haben, und der heißt:
    während das konservative Parteien ohne jede Rücksicht machen können.
    Sehen Sie, Herr Kollege Barzel, das sollte man doch wenigstens mitzitieren. Was wird daraus klar, Herr Kollege Barzel? Daß wir diese Form der Meinungsbeeinflussung oder Meinungsverfälschung für eine ungeheure Gefahr für die Demokratie halten!

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Schmücker: Und Ihr Starrummel!)

    — Nach dieser Rede von Herrn Dr. Barzel werden
    Sie mir doch wohl gestatten, daß ich darauf in entsprechender Form antworte!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, warum wenden wir uns gegen diese Methode, von der ich gesagt habe — was Herr Barzel nicht zitiert hat —, daß sie konservativen Parteien so leicht fällt? Wir wehren uns dagegen, weil wir wissen, daß die Demokratie auf der Überzeugung beruht, das Wesen des Menschen bestehe darin, daß er denken kann. Die Meinungsmanipulation schaltet das Denken des Menschen aus. Sie appelliert an das Unterbewußte, an Reflexe, an Gefühle und verhindert, daß der Mensch denkt. Bitte, das sollte zum Ausdruck gebracht werden und wurde zum Ausdruck gebracht und wurde von denen, die es gehört haben, auch genauso verstanden. Was wir wollen, ist, daß man der Methode der Meinungsmanipulation in adäquater Weise begegnet, damit sie nicht unser ganzes politisches, unser demokratisches Leben vergiftet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Herr Kollege Barzel, dann haben Sie gemeint — und haben mich wieder unvollständig zitiert —, ich hätte deutlich gesagt, daß diese Auseinandersetzung nur im Hinblick auf den kommenden Wahlkampf und praktisch nur aus Taktik geführt worden sei. Jedenfalls war das die Tendenz Ihrer Ausführungen. Herr Kollege Barzel, Sie sollten die Protokolle genau studieren! Wir machen es Ihnen ja so furchtbar leicht, weil wir alles, was wir sagen, in der breitesten Öffentlichkeit sagen und uns gar nicht scheuen, das sofort zu veröffentlichen. Wenn Sie das getan hätten, hätten Sie vielleicht doch merken sollen, wie sehr es mein Anliegen war, darauf hinzuweisen, wie sich die Struktur von Wirtschaft und Gesellschaft verändert hat, wie sich die Struktur der modernen Unternehmungen, die Eigentumsverhältnisse in der modernen Wirtschaft, die Verfügungsverhältnisse in der modernen Wirtschaft, ja auch die Struktur der Arbeitnehmerschaft grundlegend verändert haben. Ich habe auf die großen Auseinandersetzungen hingewiesen, denen wir entgegengehen. Das sind weiß Gott nicht bloß die der nächsten zehn Monate, sondern wir stehen vor ganz anderen, riesigen Auseinandersetzungen in dem Kampf zwischen West und Ost. In der großen Auseinandersetzung ist es auch und insbesondere eine Aufgabe der Demokratie, dafür zu sorgen, daß möglichst viele Menschen privates Vermögen und privates Eigentum haben.

    (Beifall bei der SPD. — Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Das war ein sachliches Bekenntnis, meine Damen und Herren, und das war nicht reine Taktik. Sie tun ,den Männern innerhalb der Sozialdemokratie, ,die seit Jahren um diese Probleme ringen, bitter Unrecht, wenn Sie ihnen unterstellen, es handle sich hier um eine rein taktische Maßnahme.
    Darum waren wir auch erfreut, daß in der Presse, insbesondere einem großen Teil der ernst zu nehmenden Zeitungen, dieser unser Vorschlag als ein ernsthafter Beitrag zu diesem Problem ,angesehen wurde.
    7670 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960
    Dr. Deist
    )Meine Damen und Herren, wir sind es gewohnt: Wir können machen, was wir wollen. Auch wenn wir einen Vorschlag zu möglichst breiter privater Eigentumsbildung machen, schallt uns der Ausruf „kalte Sozialisierung!", „Enteignung!" entgegen. Ich möchte Ihnen, nachdem Herr Barzel mich zum Teil zitiert hat, nicht idas vorenthalten, was ich auch in Hannover gesagt habe. Da habe ich nämlich darauf hingewiesen, daß wir uns bei dem In-Empfang-Nehmen solcher Vorwürfe in Gesellschaft befinden. Es war nämlich ,die „Soziale Ordnung — Christlich-demokratische Blätter der Arbeit" die letzthin einen Artikel veröffentlichte mit der Überschrift „Eine Ohrfeige für die Bundesregierung". In diesem Artikel hieß es:
    Wer 'einen Vorschlag zur Eigentumsbildung macht, muß sich regelmäßig von publizistischen Vertretern der Unternehmerinteressen den Vorwurf gefallen lassen, daß er den Eigentumsbegriff torpediere. . .
    Nun, meine Damen und Herren, in der Situation derer, die Vorschläge machen, befindet sich im Augenblick einmal die Sozialdemokratie, und unter diejenigen, die die Unternehmerinteressen vertreten, scheint sich Herr Barzel eingereiht zu haben.

    (Beifall bei ,der SPD.)

    Auch wenn ich wiederhole, möchte ich doch, weil es wichtig ist, .das sagen, was Herr Deringer bereits zitiert hat. Es ist wirklich grotesk, der Sozialdemokrätie den Vorwurf der Sozialisierung und Enteignung in einem Augenblick zu machen, in dem sie zum ersten Mal ganz konkrete Vorschläge, viel
    3) konkretere und weitergehende Vorschläge, als die CDU sie sich jemals hat träumen lassen, zu diesem Problem !der Eigentumsbildung macht.

    (Abg. Deringer: Das war aber jetzt kein Zitat!)

    Es ist wirklich recht bedenklich, daß Sie idas in einem Augenblick tun, in dem die Sozialdemokratie durch ihre Haltung, durch konkrete Vorschläge bestätigt, daß der Vorwurf der Eigentumsfeindlichkeit sie nicht trifft.

    (Anhaltender Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, ein Wort zur Abwicklung unserer Tagesordnung. Nach Punkt 13 soll Punkt 5, also Unfallversicherung, aufgerufen werden, dann Punkt 10 — Zolltarif —, dann Punkt 11 — Zollkontingent für Brennstoffe —, dann Punkt 14 — Reichsjugendwohlfahrtsgesetz —, dann die Punkte 15 Ibis 23 und Punkt 25. Das bedeutet also, daß Punkt 3 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Getreidegesetzes —, das heute in zweiter Beratung behandelt werden sollte, heute nicht aufgerufen wird. Vielmehr sollen beide Lesungen ,am Freitag durchgeführt werden.
Wir fahren fort in der Beratung zu Punkt 13 der Tagesordnung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Dahlgrün.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Dahlgrün


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Debatte zur Aktienrechtsreform seit heute vormittag mit Aufmerksamkeit verfolgt. Dabei ist mir vor allem eines aufgefallen. Das ist die Tatsache, daß während des ganzen Tages kein Redner das Wort „Risiko" gebraucht hat. Dabei ist doch wohl jedem in diesem Hohen Hause und auch draußen klar, daß die Aktie ihrer Natur nach ein Risikopapier ist. Ich halte es der breiten Bevölkerung gegenüber für fair und für richtig, nicht nur von den Vorzügen der Aktie als Anlagepapier zu reden, sie nicht nur in der einen oder anderen Form als „Deutsche Volksaktie" oder nur als „Volksaktie" zu bezeichnen oder mit ähnlichen Bezeichnungen zu versehen und sie nicht nur zu loben, sie nicht nur, wie es Herr Kollege Dr. Deist getan hat, im Zusammenhang mit überhöhten Riesengewinnen zu nennen, sondern demjenigen, der sich für eine Aktie interessiert, auch ganz offen und ehrlich zu sagen, daß er ein Risiko eingeht.
    Ich meine nicht den Fall, daß eine Wirtschaftskrise großen Ausmaßes den inneren Wert der Aktien verzehren kann, sondern ich möchte nur als Beispiel für eine durchaus im Bereich des Möglichen liegende Entwicklung folgendes anführen: Nehmen Sie einmal an, daß — und viele Aktionäre haben das vor gar nicht zu langer Zeit, und zwar erst nach 1945, erlebt die Aktien über viele Jahre hin ohne Ertrag bleiben, weil auch „überhöhte Riesengewinne" nicht dazu ausreichen, den Platz im Wettbewerb zu behaupten, der technischen Entwicklung zu folgen. Es kann also durchaus auch einmal sein, daß der Aktionär mit seiner Gesellschaft zusammen über Jahre hin investiert, um der technischen Entwicklung zu folgen, und daß er in dieser Zeit auf Ertrag verzichten muß.
    Nun meine ich, daß das noch nicht sehr schlimm ist; denn der innere Wert der Papiere steigt durch die Investitionen; aber ich glaube, daß viele Leute, die heute von allen Seiten her zur Aktie als Anlagepapier gedrängt werden, das vielleicht nicht sehen. Sie denken daran, daß sie jedes Jahr nette Dividenden bekommen, und sie denken vielleicht nicht daran, daß sie auch einmal Jahre hindurch zuwarten müssen. Man sollte also schon dabei bleiben, daß die Aktie ihrer Natur nach ein Risikopapier ist. Derjenige, auch der kleine Mann, der sich dafür interessiert, sollte das wissen, und es sollte ihm ganz ehrlich und offen gesagt werden.
    Ich habe überhaupt den Eindruck, daß die ganze Diskussion über die Reform des Aktienrechts irgendwie eine Schlagseite bekommen hat, die ihr nicht guttut. Ich sehe das darin, daß man zu weit von der Funktion des Aktienrechts als eines Ordnungsfaktors abkommt und dazu übergeht, mit Hilfe des Aktienrechts vornehmlich Wirtschafts- oder Sozialpolitik betreiben zu wollen. Gerade wenn Herr Kollege Dr. Deist an die Auseinandersetzungen erinnert, denen wir im Laufe der nächsten Jahre entgegensehen müssen, halte ich es nicht für gut, wenn er bei seiner Erklärung, um was es sich bei der „Deutschen Volksaktie" handelt, den Satz prägt, daß es auf den juristischen Stand und auf die juristische Konstruktion gar nicht so sehr ankomme. Ich finde, es kommt außerordentlich darauf an, durch das Aktiengesetz eine vernünftige und richtige juristische Konstruktion zu haben, die die Aktien-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7671
    Dr. Dahlgrün
    gesellschaften ordnet und ihre Funktion als Kapitalsammelbecken sicherstellt.