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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Kinat (Spork), Maier (Mannheim) und Dr. Krone 7615 A Mandatsniederlegung des Abg. Brüns . 7615 B Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im 4. Vierteljahr des Rechnungsjahres 1959 . . . 7615 B Fragestunde (Drucksachen 2266, 2275) Fragen der Abg. Müller-Hermann und Seuffert: Deutsches Privatvermögen in den USA Dr. von Brentano, Bundesminister 7616 A, B, C Müller-Hermann (CDU/CSU) . 7616 A, B Erler (SPD) 7616 C Frage des Abg. Rehs: Hilfe für die c Ölvergifteten in Marokko Dr. von Brentano, Bundesminister 7616C,D, 7617A Rehs (SPD) . . . . . . 7616D, 7617 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Ladung des Frachters LAS PALMAS Dr. von Brentano, Bundesminister 7617A, B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . 7617 B, C Frage des Abg. Schmidt (Hamburg) : Wasserübungsplatz bei Haufelde an der Oberelbe Dr. Hölzl, Staatssekretär 7617 D Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Geographieunterricht auf den höheren Schulen Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7618 A Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Versorgungszahlungen in Fällen wie dem des früheren Staatssekretärs Schlegelberger Dr. Anders, Staatssekretär 7618 B, C, 7619 A Dr. Dr. h. c. Friedensburg (CDU/CSU) 7618 C, D, 7619 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Gesetzesänderungen zwecks Automatisierung in Verwaltung und Wirtschaft Dr. Hölzl, Staatssekretär 7619 B Frage des Abg. Dürr: Vermögen der ehemaligen KPD . . . 7620 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Formulare beim zollfreien Austausch der Montangüter Dr. Hettlage, Staatssekretär 7620 A, C, D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7620 C Frage des Abg. Dr. Schmidt (Wuppertal) : Konjunkturpolitische Gesetzgebung Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7620 D Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7621 A Frage des Abg. Schmitt-Vockenhausen: Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Dr. Hettlage, Staatssekretär 7621 A, C, D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7621 C Ritzel (SPD) . .. 7621 D Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Schmuggel durch Kraftfahrer Dr. Hettlage, Staatssekretär . 7622 A, B Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 7622 A Frage des Abg. Dr. Schmidt (Gellersen): Umsatzbesteuerung von Trinkmilch Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 C Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 7622 C Frage des Abg. Rimmelspacher: Pensionskasse Deutscher Eisenbahner und Straßenbahner Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 7622 D Frage des Abg. Müller (Erbendorf) : Kontingentierung der Braunkohlenbriketts Dr. Westrick, Staatssekretär 7622 D, 7623 B Müller (Erbendorf) (SPD) 7623 B Frage der Abg. Frau Döhring (Stuttgart): Denkschrift über die wirtschaftliche Situation der Familien Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 7623 C, 7624 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) : 7623 C, D Frage des Abg. Freiherr von Mühlen: Leistungen an die Kriegsopfer Blank, Bundesminister 7624 A Frage des Abg. Döring: Werbeinserat der Bundeswehr in der Zeitschrift „Student im Volk" Strauß, Bundesminister . . . . 7624 B Frage der Abg. Mischnick und Rimmelspacher: Verordnung zur Durchführung des § 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes Strauß, Bundesminister 7624 C Frage des Abg. Dr. Bechert: Unfälle auf dem Schießplatz Bruchhausen Strauß, Bundesminister . . . . . 7624 D Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7624 D Frage des Abg. Dr. Bechert: Beseitigung des Atommülls Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7625 A, C, D 7626 A Dr. Bechert (SPD) . . . . . . . 7625 B Memmel (CDU/CSU) . . . . . . 7626 A Frage des Abg. Dr. Bechert: Erzeugung künstlichen Regens Dr.-Ing. Balke, Bundesminister 7626 B, C, D Dr. Bechert (SPD) . . . . . 7626 B, C Sammelübersicht 27 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2239) . . . . . 7626 D Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 2262) — Zweite und dritte Beratung — Hansing (SPD) . . . . 7627 A, 7633 B Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 7627 D Kühlthau (CDU/CSU) . . 7629 A, 7634 B, 7636 B, 7637D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . . 7631 A Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . . 7632 D, 7637 A Kühn (Bonn) (FDP) . 7635 A, 7637 D Dr. Schranz (DP) . . . . . . . . 7638 A Entwurf eines Aktiengesetzes und Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Drucksache 1915) — Erste Beratung — in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Publizität von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (SPD) (Drucksache 2278) — Erste Beratung — und dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Minderheiten in Kapitalgesellschaften (SPD) (Drucksache 2279) — Erste Beratung Schäffer, Bundesminister 7638 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) 7642 B, 7651 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 III Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 7644 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 7656 B Deringer (CDU/CSU) . . . .. . . 7658 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 7666 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . . . . . 7670 B Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 7672 B Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag vom 11. Mai 1959 mit der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst (Drucksache 1596); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2259) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7650 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 1960 mit der Französischen Republik über den Schutz von Herkunftsangaben, Ursprungsbezeichnungen und anderen geographischen Bezeichnungen (Drucksache 2061); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2260) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 7651 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209); Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 2243) — Zweite und dritte Beratung — 7651 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2280) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7651 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104); Schriftlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 2228) - Zweite und dritte Beratung — Börner (SPD) . . 7677 C, 7682 B, 7678 B Büttner (SPD) 7678 C, 7686 A Stingl (CDU/CSU) 7679 B, 7680 D, 7691 C Dr. Schellenberg (SPD) . 7680 A, 7681 B, 7682 A, 7685 C, 7692 A, 7696 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7681 C, 7682 A, 7686 C, 7688 C Dr. Bärsch (SPD) . . . . 7682 C, 7697 B Frau Friese-Korn (FDP) . . . . . 7684 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7684 D Frau Korspeter (SPD) 7687 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . 7689 B Geiger (Aalen) (SPD) 7689 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . 7693 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7694 D Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2271) — Zweite und dritte Beratung — . . . 7698 A Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 2268, zu 2268) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Dahlgrün (FDP) 7698 B Entwurf eines Gesetzes über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland (Drucksache 2233) — Erste Beratung — 7698 C Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Drucksache 2232) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes über die Beschaffenheit von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie dafür bestimmte Detergentien (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal], Bading, Margulies, Jacobi, Dr. Elbrächter, Geiger [München] u. Gen.) (Drucksache 2225) — Erste Beratung — 7698 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Juli 1959 mit der Französischen Republik zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts-und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (Drucksache 2234) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7699 A Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Abkommen vom 16. August 1960 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über deutsche Dollarbonds (Drucksache 2248) — Erste Beratung — 7699 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 2253) — Erste Beratung — . . . 7699 B IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung usw. (Volkszählungsgesetz 1961) (Drucksache 2255) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . 7699 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gaststättengesetzes (SPD) (Drucksache 2207) — Erste Beratung — 7699 C Entwurf einer Fünfundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Warmbreitband) (Drucksache 2238) 7699 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 7699 D Anlagen 7701 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7615 134. Sitzung Bonn, den 7. Dezember 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 133. Sitzung, Seite 7609 B Zeile 13 statt „grundsätzliche Vorlage": Grundsätze der Vorlagen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bergmann 10. 12. Blöcker 9. 12. Dr. Bucerius 9. 12. Diebäcker 7. 12. Drachsler 7. 12. Dr. Eckhardt 7. 12. Eilers (Oldenburg) 9. 12. Faller 7. 12. Geiger (München) 9. 12. Dr. Greve 9. 12. Günther 8. 12. Hilbert 9. 12. Dr. Höck (Salzgitter) 9. 12. Hoogen 7. 12. Dr. Imle 7. 12. Dr. Knorr 7. 12. Kramel 8. 12. Lohmar 7. 12. Maier (Freiburg) 31. 12. Majonica 7. 12. Dr. Martin 7. 12. Dr. Mende 9. 12. Dr. Menzel 31. 12. Dr. Preusker 9. 12. Ramms 9. 12. Rasner 7. 12. Frau Dr. Rehling 9. 12. Ruhnke 17. 12. Scheel 9. 12. Seither 9. 12. Stiller 7. 12. Storch 10. 12. Wagner 9. 12. Wehner 9. 12. Weimer 7. 12. Winkelheide 9. 12. Dr. Winter 7. 12. Wittrock 7. 12. b) Urlaubsanträge Bauer (Wasserburg) 17. 12. Dr. Böhm 31. 12. Demmelmeier 17. 12. Dopatka 17. 12. Funk 16. 12. Höfler 17. 12. Killat (Unterbach) 12. 12. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Lermer 14. 12. Neubauer 31. 12. Pohle 31. 12. Stenger 31. 12. Anlage 2 Der Bundesminister der Finanzen V B/3 - F 7530 - 2/60 II B/4 - Wo 0280 - 52/60 Bonn, den 17. November 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Betr.: Gemeinnützige Wohnungsbau AG GroßBerlin (Gewobag) ; hier: Kapitalerhöhung um 1 Mio DM durch das Land Berlin im Rechnungsjahr 1960 Bezug: § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 3 Reichshaushaltsordnung Das Land Berlin hat beantragt, ihm weitere junge Anteile der Gewobag im Nennwert von 1 Mio DM (aus einer weiteren Kapitalerhöhung um 1 Mio DM im Rechnungsjahr 1960) zu überlassen. Im vorliegenden Fall wird die sinngemäß anzuwendende Wertgrenze nach Anlage 3 zu § 57 RWB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Haushaltsgesetz 1960 nicht überschritten. Einer Zustimmung des Bundesrats und des Deutschen Bundestages gemäß § 47 Abs. 3 RHO bedarf es daher nicht. Ich habe dem vorgenannten Antrag gemäß § 47 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 2 RHO zugestimmt. Da Bundesrat und Bundestag früheren Anträgen in gleicher Sache, bei denen die genannte Wertgrenze überschritten wurde, zugestimmt haben, darf ich bitten, von meiner Zustimmung zu dem Vorhaben Kenntnis zu nehmen. Nach Durchführung des Vorhabens wird das Kapital der Gewobag 12,7 Mio DM, der Anteil des Bundes 4 Mio DM = 31,5 v. H., der Anteil der Stiftung für Forschung im Wohnungs- und Siedlungswesen 1 Mio DM = 7,8 v. H. und der Anteil des Landes Berlin 7,7 Mio DM = 60,7 v. H. betragen. In Vertretung Dr. Hettlage Anlage 3 Umdruck 723 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über 7702 Deutscher Bundestag - 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Tabelle zu § 1 Abs. 2 (Anlage 2) wird durch folgende Tabelle ersetzt: ,,Tarifklasse Zu der Tarifklasse Ortsklasse Stufe Stufe Stufe 3 gehören Besoldungsgruppen 1 2 (bei einem kinderzuschlagsberechtigten Kind) Monatsbeträge in DM S 232 289 310 Ia B 7 bis B 11 A 197 248 268 B 162 207 225 A 15 und A 16, S 180 234 255 Ib B 1 bis B 6 1 A 151 199 219 B 122 164 182 S 150 196 216 II A 11 bis A 14 A 127 167 187 B 104 138 158 S 128 166 186 III A 7 bis A 10 A 108 142 162 B 89 118 137 S 118 153 174 IV A l bis A 6 A 101 133 153 B 84 111 129 Bei mehr als einem kinderzuschlagsberechtigten Kind erhöht sich der Ortszuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind, und zwar für das zweite bis zum fünften Kind in Ortsklasse S um je 27 DM, in Ortsklasse A um je 25 DM, in Ortsklasse B um je 22 DM, für das sechste und die weiteren Kinder in Ortsklasse S um je 35 DM, in Ortsklasse A um je 33 DM, in Ortsklasse B um je 29 DM. 2. Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: , 2a (1) Nach § 21 des Bundesbesoldungsgesetzes wird folgender § 21 a eingefügt: „§ 21 a Weihnachtszuwendungen Die Beamten, denen laufende Bezüge für den Monat Dezember eines Jahres in voller Höhe zustehen, erhalten eine Weihnachtszuwendung. Das gleiche gilt für Versorgungsempfänger, die für den Monat Dezember laufende Versorgungsbezüge erhalten. Das Nähere, insbesondere die Abgrenzung des anspruchsberechtigten Personenkreises regelt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung. Die Höhe der Weihnachtszuwendungen wird jährlich durch den Haushaltsplan bestimmt." (2) In § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes werden die Worte „in den §§ 10 und 21" ersetzt durch die Worte „in den §§ 10, 21 und 21 a".' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 725 Änderungsantrag der Abgeordneten Kühn (Bonn) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 2218, 2262) . Der Bundestag wolle beschließen: In § 4 werden die Worte „1. Januar 1961" durch die Worte „1. Dezember 1960" ersetzt. Bonn, den 6. Dezember 1960 Kühn (Bonn) Dr. Mießner Frau Friese-Korn Eilers (Oldenburg) Kreitmeyer Dr. Kohut Anlage 5 Umdruck 724 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 2 erhält Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Als Jahresarbeitsverdienst gilt der den Geldleistungen zugrunde liegende Jahresarbeitsverdienst vervielfältigt mit 1,1847, wenn sich der Unfall ereignet hat vor dem 1. Januar 1958, 1,1166, wenn sich der Unfall ereignet hat im Jahre 1958, 1,054, wenn sich der Unfall ereignet hat dm Jahre 1959." 2. In § 2 wird Absatz 3 gestrichen. 3. Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt auch eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten er- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 134. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 7. Dezember 1960 7703 leidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung sollen eine Krankheit, auch wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, wie eine Berufskrankheit entschädigen, sofern nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können." 4. Hinter § 7 wird folgender neuer § 7 a eingefügt: ,§ 7 a In § 563 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung werden die Worte „höchstens jedoch 9000 Deutsche Mark" ersetzt durch die Worte „höchstens jedoch 12 000 Deutsche Mark".' 5. Hinter § 7 a wird folgender neuer § 7 b eingefügt: ,§ 7 b In § 588 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung erhalten die Sätze 2 und 3 folgende Fassung: „Die Witwenrente beträgt zwei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes, wenn die Witwe das fünfundvierzigste Lebensjahr vollendet hat oder solange sie mindestens ein nach § 591 waisenrentenberechtigtes Kind erzieht oder berufsunfähig (§ 1246 Abs. 2) oder erwerbsunfähig (§ 1247 Abs. 2) ist. Die Berufsunfähigkeit muß mindestens drei Monate bestehen." ' 6. Hinter § 9 wird folgender neuer § 9 a eingefügt: ,§ 9 a Hinter § 596 der Reichsversicherungsordnung wird ein § 597 mit folgender Fassung eingefügt: „§ 597 (1) Für die Anpassung der Leistungen in Geld, deren Berechnung auf dem Jahresarbeitsverdienst beruht, gelten die §§ 1272 bis 1275 entsprechend. (2) Der Sozialbeirat nach § 1274 wird um je einen Vertreter der gegen Arbeitsunfall Versicherten und der Unternehmer erweitert. Das Vorschlagsrecht für diese Mitglieder steht den Vorständen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften, des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft der gemeindlichen Unfallversicherungsträger gemeinsam zu. Das Vorschlagsrecht entfällt, falls die genannten Vereinigungen nicht binnen einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu bestimmenden Frist einen gemeinsamen Vorschlag eingereicht haben." ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 728 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur vorläufigen Neuregelung von Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Drucksachen 2096, 2104, 2228). Der Bundestag wolle beschließen: Im Dritten Teil „Änderungen der Reichsversicherungsordnung" wird vor § 6 folgender § 5 a eingefügt: ,§ 5 a § 545 der Reichsversicherungsordnung erhält folgende Fassung: „§ 545 (1) Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit. Berufskrankheiten sind die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet und die ein Versicherter bei einer der in den §§ 537 bis 540 genannten Tätigkeiten erleidet. Die Bundesregierung wird ermächtigt, in der Rechtsverordnung solche Krankheiten zu bezeichnen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkung verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind; sie kann dabei bestimmen, daß die Krankheiten nur dann Berufskrankheiten sind, wenn sie durch die Arbeit in bestimmten Unternehmen verursacht worden sind. (2) Die Träger der Unfallversicherung können eine Krankheit wie eine Berufskrankheit entschädigen, wenn sie nicht in der Rechtsverordnung bezeichnet ist oder die dort bestimmten Voraussetzungen nicht vorliegen, aber nach neuen Erkenntnissen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind. (3) Für die Berufskrankheiten gelten die für Arbeitsunfälle maßgebenden Vorschriften entsprechend. Als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls gilt der Beginn der Krankheit im Sinne der Krankenversicherung oder, wenn dies für den Versicherten günstiger ist, der Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (4) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Anzeige von Berufskrankheiten durch Unternehmer und Ärzte, 2. die Mitwirkung der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen bei der Feststellung von Berufskrankheiten, 3. die Gebühren, welche die Träger der Unfallversicherung für die ärztliche Anzeige von Berufskrankheiten, die Vornahme von Untersuchungen und die Erstattung von Gutachten durch die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen zu entrichten haben, 4. Art und Höhe besonderer Leistungen zur Verhütung einer Berufskrankheit oder ihres Wiederauflebens oder ihrer Verschlimmerung. In dieser Rechtsverordnung kann auch bestimmt werden, daß die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stellen andere Ärzte mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen können.' ' Bonn, den 6. Dezember 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Atzenroth.


Rede von Dr. Karl Atzenroth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Wir freien Demokraten begrüßen diesen Gesetzentwurf. Auch wenn man nicht so vermessen ist, zu behaupten, man habe dieses große Stück Arbeit
schon in seinen letzten Auswirkungen studiert, so hat man doch das Gefühl, daß darin eine sehr verantwortungsbewußte und juristisch sehr sorgfältige Arbeit vorliegt.
Da eine Reihe wichtiger Fragen aus dem Gesamtkomplex hier in der Debatte schon sehr ausführlich erörtert worden sind, haben wir die Hoffnung, daß es trotz der Kürze der uns noch zur Verfügung stehenden Zeit gelingen wird, den Gesetzentwurf noch in diesem Bundestag zu verabschieden.
Trotzdem können wir der Bundesregierung den Vorwurf nicht ersparen, daß wir zu der ersten Lesung erst heute, im Dezember, kommen und dadurch die Zeit für die Arbeit, die uns bevorsteht, so stark verkürzt sehen. Denn schon im Mai lag doch eigentlich der große Entwurf, der sicherlich einer langen Zeit der Vorbereitung bedurft hat, in seinem wesentlichen Inhalt vor.
Auch wir sehen in diesem Gesetzentwurf in erster Linie eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Angelegenheit, und wir freuen uns besonders, daß nun auch der Herr Wirtschaftsminister, der gerade für diese Fragen zuständig ist, an den Beratungen teilnimmt.
Alle Parteien sind, soweit ich das jetzt übersehen kann, darin einig, daß ein Ausgangspunkt für die Vorlage dieses Gesetzes das leidige Problem der Machtkonzentration gewesen ist und noch heute ist. In der allmählich berühmt gewordenen Erklärung des Herrn Bundeskanzlers aus dem Oktober 1957 wurde ja das Versprechen gegeben, auch die Frage des Aktienrechts als eines der Mittel, der Machtkonzentration entgegenzutreten, anzupacken, und wir freuen uns deswegen ganz besonders, daß es vielleicht doch noch gelingen wird, dieses Problem in diesem Bundestag zu lösen.
Meine Damen und Herren! Die Änderungen, die am deutschen Aktienrecht im Jahre 1937 vorgenommen worden sind, lagen ganz sicher nicht in den Vorstellungen der Freien Demokraten. Sie wurden von einem autoritären Staat aufgezwungen. Sie haben, wie wir fürchten, auch einen Teil unseres Gesellschaftsbildes in bezug auf die Aktiengesell-schaftgeformt und vielleicht zu ihrem Teil mit dazu beigetragen, daß die Zusammenfassung zu übergroßen Unternehmungen in den letzten zehn Jahren so starke Fortschritte gemacht hat. Deswegen ist es dringend notwendig, daß nun neue Maßstäbe an die Führung der Aktiengesellschaften gelegt werden.
Auch wir legen den Hauptwert auf die Eigentumsrechte der Aktionäre und treten dafür ein, daß ihre Stellung in der Hauptversammlung gegenüber der Verwaltung gestärkt wird. Dabei soll nicht das Streben nach höherer Dividende maßgebend sein, sondern, wie gesagt, das größere und bessere Kontrollrecht des Aktionärs.
Ich stimme mit dem Kollegen Barzel überein, wenn er der Lehre von der Aktiengesellschaft als einem selbständigen Unternehmen, losgelöst vom Eigentumsanspruch des Aktionärs, widerspricht. Ich sehe in den Ausführungen, die der Herr Kollege
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Dr. Atzenroth
Heinemann eben zu dieser Frage gemacht hat —er hat bei den großen Gesellschaften den unbedingten Eigentumsanspruch des Aktionärs zumindest in Zweifel gezogen —, doch etwas, was in die alte Tendenz der Sozialdemokratie nach Vergesellschaftung zurückgeht. Das liegt hier ganz deutlich einbegriffen. Ich glaube, der Herr Kollege Heinemann selbst hat es in diesem Augenblick nicht gemerkt. Sonst hätte er es etwas vorsichtiger formuliert in einem Zeitpunkt, wo man sich bei der SPD auf Godesberg zu berufen pflegt. Wir lehnen also die künstlichen Definitionen, die Herr Heinemann dem Eigentumsbegriff für bestimmte Gesellschaften gibt, entschieden ab.
Trotz aller Einwände, die von draußen kommen, stimmen wir aber den neuen Bestimmungen über das Depotstimmrecht zu. Wir halten sie für richtig und zweckmäßig. Es soll eben der wirkliche Wille des Eigentümers zum Ausdruck gebracht werden. Manchmal wird auch von nichtsozialistischer Seite angezweifelt, daß ein solcher Wille überhaupt feststellbar sei. Wir sehen jedoch in dem Druck auf den Aktionär, in einer konkreten Frage eine Entscheidung zu treffen, eine Anregung, sich mit den Dingen seiner Gesellschaft näher zu beschäftigen. Wir glauben, daß der Aktionär sein Recht um so freudiger wahrnehmen wird, je größer es ist. Das ist eine Hoffnung. Vielleicht wird sie enttäuscht. Wir sollten aber diese Hoffnung unserer Haltung und unseren Handlungen zugrunde legen, und das geschieht nach unserer Meinung in diesem Gesetzentwurf in vollem Maße.
Bedeutungsvoll sind für uns die neuen Bestimmungen, durch die die Bildung freier Rücklagen in stärkerem Maße eine Angelegenheit der Gewinnverwendung wird und nicht mehr eine Sache der Gewinnermittlung bleibt. Die Vollmachten, die der Verwaltung gegeben werden, müssen beschränkt werden. Sie sollen da enden, wo die Investitionen nicht mehr aus den laufenden Abschreibungen vorgenommen werden können. Wir glauben, daß manche unzweckmäßige Vergrößerung und Betriebserweiterung durch diese neue Bestimmung des Gesetzes eventuell verhindert werden kann.
Zu dem Fragenkomplex, der in unseren Debatten über die Unternehmenskonzentration wiederholt angeschnitten worden ist, gehören auch die Bestimmungen über das Konzernrecht. Sie werden hier endlich einmal klarer gefaßt, ais das bisher der Fall war, so daß sich der Aktionär, aber auch die Öffentlichkeit ein Bild über die tatsächlichen Verflechtungen machen kann. Da, wo solche Verflechtungen aus technischen und betriebswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt sind, braucht ja niemand die Öffentlichkeit zu scheuen. Wo es sich aber um Verflechtungen nur aus Machtgründen handelt, muß das eben offen bekannt werden.
Die meisten Einwände aus den Kreisen der Aktiengesellschaften selbst richten sich gegen die erhöhte Veröffentlichungspflicht. Dagegen wird eingewandt, daß sich ein Unternehmen dadurch zu stark der Konkurrenz offenbaren würde; besonders wird hierbei auf die ausländische Konkurrenz ver-
wiesen. Wir haben über diese Frage schon bei der kleinen Aktienrechtsreform ausführlich debattiert und damals bestimmte Milderungen in das Gesetz hineingebracht. Sie betrafen insbesondere die kleinen Aktiengesellschaften, deren Aktien nicht an der Börse gehandelt werden, und die im Familienbesitz befindlichen Unternehmungen.
Nach dem SPD-Entwurf, der hier vorgelegt worden ist, sollen in dieser Frage wieder Verschärfungen in das alte Gesetz gebracht werden. Nach ihm soll diese weite Veröffentlichungspflicht auf alle, also auch auf die kleinsten Gesellschaften erstreckt werden. Das lehnen wir entschieden ab. Für die großen Gesellschaften aber gilt es zu bedenken, daß die Öffentlichkeit aus gesellschaftspolitischen Gründen ein Anrecht darauf hat, klar zu sehen, was sich dort abspielt, wo entscheidende wirtschaftspolitische Maßnahmen getroffen werden.
Wir wenden uns gegen den Eingriff der öffentlichen Hand und auch gegen Kontrollen, wie sie in den Plänen von Herrn Dr. Deist immer wieder vorgeschlagen werden. Dafür müssen solche Unternehmen ihr Geschäftsgebaren offenlegen, wie es in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen wird.
Ich möchte es in der ersten Lesung bei diesen allgemeinen Bemerkungen zum Inhalt des Gesetzes selbst bewenden lassen. Wir werden in den Ausschüssen noch ein großes Maß an Arbeit leisten müssen. Das zeigt sich schon an der Zahl der Paragraphen, die wir im einzelnen überprüfen müssen, um alle Einzelheiten auf ihre Zweckmäßigkeit zu untersuchen.
Ich möchte aber wie mein Vorredner einige allgemeine Bemerkungen anknüpfen. Wir stimmen mit Herrn Barzel darin überein, daß man keine Einzelstücke des Gesetzes vorwegnehmen sollte. Insofern lehnen wir die Vorschaltgesetze der SPD ab,

(Sehr gut! hei der FDP)

die zudem auch einige, wie uns scheint, nicht ungefährliche Verschärfungen enthalten. Ich habe auf einen dieser Punkte schon hingewiesen.
Herr Kollege Barzel hat in seinen Ausführungen mit beredten Worten das Eintreten seiner Fraktion für das Eigentum gepriesen. Ich gebe zu, daß der Gesetzentwurf eine Grundlage für eine solche Auffassung bildet. Aber einige Vorgänge aus der Vergangenheit und einige Bemerkungen von Ihnen, Herr Barzel, müssen uns doch dazu veranlassen, etwas wachsam zu sein. Die SPD will auch die größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung in das Gesetz hineinnehmen. Wir haben dagegen Bedenken. Bei der GmbH handelt es sich nicht wie bei der Aktiengesellschaft um den Schutz einer Vielzahl von Eigentümern. In ihr ist vielmehr eine verhältnismäßig kleine Zahl von Gesellschaftern mit dem Unternehmen fest verbunden. Sie können sich nicht so schnell von -dem Unternehmen lösen wie der Aktionär, der seine Aktien verkauft und für dessen Schutz wir besondere Bestimmungen in dem Gesetz wünschen. Trotzdem wollen wir nicht die Möglichkeit ausschließen, daß auch für manche GmbH eine beschränkte, aber vielleicht andersgeartete Veröffentlichungspflicht geschaffen wird. Nähere Einzel-
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Dr. Atzenroth
heiten werden wir aber erst bei der Ausschußberatung feststellen können. Die von der SPD erstrebte Wirkung bei der Übertragung des Gesetzes auf die GmbH wird sowieso nicht sehr groß sein; denn derjenige, der sich der Publizität entziehen will, wird dann die Form der Personalgesellschaft, also z. B. die der Kommanditgesellschaft, wählen und damit ausweichen. In dieser Form soll er — in diesem Punkt befinden wir uns im Gegensatz zur SPD — geschützt sein. Wenn er die Form der Personalgesellschaft gewählt hat, hat kein Staat und keine Gesellschaft ein Recht, ihn über das hinaus besonders zu überprüfen, was allgemein jedem Bürger zugemutet werden muß. Wenn er die persönliche Haftung für sein Unternehmen übernimmt, dann haben alle diese Forderungen nach Publizität keine Berechtigung mehr. Hier muß ich also wie Sie den Ausführungen des Herrn Kollegen Heinemann widersprechen.
Herr Barzel hat angekündigt, daß seine Fraktion eine einheitliche Unternehmensform für große Gesellschaften schaffen wolle.

(Abg. Dr. Barzel: Nein!)

— Vielleicht habe ich Sie falsch verstanden. (Abg. Dr. Barzel: Im Gegenteil!)

— Desto besser; denn ich wollte Sie gerade fragen, wie eine solche Gesellschaftsart aussehen soll. Ich freue mich, daß wir darin einer Meinung sind; denn wir könnten ja kein Unternehmen verpflichten, eine bestimmte Unternehmensart zu wählen.

(Abg. Dr. Elbrächter: Das paßt Herrn Heinemann ja gar nicht!)

— Herr Heinemann — das ist richtig — ist in dieser Richtung natürlich wesentlich weitergegangen, einen Weg, auf dem wir ihm nicht folgen wollen.
Herr Barzel, Sie haben in Ihrer Kontroverse mit der SPD erklärt, daß Sie das Eigentum schützen wollen, und zwar das ungeschmälerte Eigentum. Wir hören das gern. Wenn Sie aber Vorwürfe gegen Herrn Deist wegen dessen Eigentumsvorschläge in Hannover erhoben haben, denen wir nicht zustimmen, dann dürfen Sie es nicht übelnehmen, daß wir uns auch mit Forderungen befassen, die in Ihrer Fraktion, in Ihrer Partei laut geworden sind und immer wieder laut werden. Auch wir halten die künstlichen Konstruktionen, die die SPD in Hannover zu dem Begriff „Eigentum -- Volkseigentum — Volksaktie" geschaffen hat, mit unseren Vorstellungen von Eigentum für nicht vereinbar. Aber auch Ihre Vorstellungen, meine Herren von der CDU, entbehren der Klarheit und Eindeutigkeit. Sie haben gesagt, Herr Barzel — ich wiederhole es —, Eigentum müsse unteilbar sein und als ein Ganzes gesehen werden. Wir glauben Ihnen das für Ihre Fraktion erst dann, wenn andere Kollegen, z. B. Ihr Kollege Katzer, diese Ansicht bestätigen. Ich darf hier auf Ihr berühmt-berüchtigtes Ahlener Programm zurückgreifen, aber in anderer Richtung als der Kollege Heinemann. Kollege Heinemann wollte Sie darauf festlegen: Ihr habt das damals beschlossen, und euer Herr Albers hat es kürzlich bei der Versammlung der Preußag-Aktionäre wieder bestätigt! Herr Heinemann wollte Ihnen sagen: Nun bleibt doch endlich dabei! Wir wollen Ihnen sagen: Nun erklärt endlich einmal, daß das nicht mehr die Ansicht der CDU und der CSU ist, versichert uns das mit aller Deutlichkeit, versichert uns, daß die Worte, die Herr Barzel zum Eigentumsbegriff gefunden hat, die Auffassung der ganzen CDU wiedergeben! Erst dann können wir Ihnen in vollem Umfang glauben.

(Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. Barzel: Dann haben Sie meine Ausführungen über die soziale Funktion des Eigentums überhört!)

— Nein, Herr Barzel, das habe ich nicht. Ich habe sie sogar als eine Einschränkung des Eigentumsbegriffs aufgefaßt, der wir eine Reihe von Vorbehalten gegenüberzusetzen haben. Aber Sie haben einmal gesagt, das Eigentum müsse unteilbar sein.

(Abg. Dr. Barzel: „ . . . uneingeschränkt sein!")

— Gut! In dieser Formulierung stimme ich mit Ihnen überein, und wenn diese Formulierung die Meinung der gesamten CDU wiedergibt, dann sind wir voll und ganz einig.
Ich darf zusammenfassen. Wir begrüßen das Gesetz, weil es unseren Anschauungen von Eigentum und Rechten des Eigentümers ebenso entspricht wie unseren Forderungen nach Verhinderung von unzulässigen und gefahrdrohenden Wirtschaftskonzentrationen. Wir werden deshalb in den Ausschüssen so intensiv mitarbeiten, daß das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Hier muß ich noch einmal den Worten des Kollegen Heinemann folgen: Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben die Verantwortung, Sie werden die Entscheidung treffen, welcher Ausschuß federführend sein soll, und von dieser Entscheidung, der wir uns ohne weiteres fügen, wird es abhängen, ob das Gesetz noch verabschiedet werden kann. Wir werden daran mitarbeiten.

(Beifall hei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Deringer.