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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schlick und Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7569 A Begrüßung des Abg. Lautenschlager . . 7569 A Änderung der Tagesordnung 7569 B Fragestunde (Drucksache 2217) Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englisch-kanadische Truppen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7570 B Fragen des Abg. Altmaier: Straftaten und Belästigungen durch amerikanische Soldaten Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 C, 7571 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7571 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Gutachten der „Drei Weisen" zur Baden-Frage Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7571 A Frage des Abg. Dröscher: Verfehlte Ansiedlungsvorhaben heimatvertriebener Landwirte Schwarz, Bundesminister . 7571 B, C, D, 7572 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7571 C Rehs (SPD) 7571 D, 7572 A Frage der Abg. Frau Bennemann: Gesetz betr. die Unfallfürsorge für Gefangene Blank, Bundesminister. 7572 A, B, C Frau Bennemann (SPD) . . . . . 7572 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Namengebung für ein Schiff der Bundesmarine Strauß, Bundesminister . . . . . 7572 C Frage des Abg. Folger: Presse-Inserat gegen die Atomrüstung Strauß, Bundesminister . . . . . 7573 A, 7574 A, B, D Folger (SPD) . . . . . 7573 D, 7574 A Seuffert (SPD) 7574 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7574 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Vorfahrt für Lkw-Kolonnen der Bundeswehr auf der Autobahn Strauß, Bundesminister . . 7575 A, B, C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7575 B, C Fragen des Abg. Dr. Dahlgrün: Militärische Übungsflächen in den Ländern Strauß, Bundesminister . 7575 D, 7576 A Fragen des Abg. Dr. Atzenroth: Tariferhöhung im Kleingutverkehr . . 7576 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Tariferhöhungen für den Berufsverkehr im Saarland . . . . . . . . . . 7576 B Frage des Abg. Reitz: Postomnibusse im Kreise Wetzlar Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7576 D Frage des Abg. Seuffert: Postsendungen von Wohlfahrtsverbänden Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7577 A, B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7577 B Frage des Abg. Dr. Schranz: Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 7577 C, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7577 D Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Grundbesitz der bundeseigenen Gesellschaften in den Ländern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . 7577 D, 7578 A Dr. Dahlgrün (SPD) . . . . . . . 7578 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7578 A Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge van Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2211) 7578 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2163) — Zweite und dritte Beratung -- 7578 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2178) — Zweite und dritte Beratung — 7578 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) ; Schriftlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Drucksachen 2198, zu 2198) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bartels (CDU/CSU) 7579 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 7579 B Frau Berger-Heise (SPD) . 7578 C, 7579 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 2219, zu 2219) Frau Korspeter (SPD) 7580 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 7584 B, 7585 C Frau Friese-Korn (FDP) . 7581 D, 7585 B, 7587 A Dr. Schellenberg (SPD) . 7582 A, 7583 D, 7586 B, D, 7587 B, 7588 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7583 B Meyer (Wanne -Eickel) (SPD) . . 7584 A Büttner (SPD) 7587 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7588 C Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 516); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2210 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 7589 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 B Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) — Erste Beratung — 7589 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 III Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des in London am 19. Juni 1951 unterzeichneten Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des in Bonn am 3. August 1959 unterzeichneten Zusatzabkommens hierzu hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Truppenzollgesetz) (Drucksache 2183) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185) — Erste Beratung — 7590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2165) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7590 B Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7590 D Matzner (SPD) . . . . . . . 7591 C Kühlthau (CDU/CSU) 7592 A Lenz (Trossingen) (FDP) 7592 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7593 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache 2213) — Erste Beratung — 7593 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) (Drucksache 2146) — Erste Beratung — Werner (CDU/CSU) 7594 A Dr. Harm (SPD) . . . . . . . 7597 A Kreitmeyer (FDP) . . . 7599 D, 7606 A Dr. Dahlgrün (FDP) 7602 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7603 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7605 C Hopf, Staatssekretär 7607 A Schultz (FDP) . . . . . . . . 7607 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7607 D, 7609 B Erler (SPD) 7609 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) — Erste Beratung — 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen (Drucksache 2179) — Erste Beratung — . . . 7609 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194) — Erste Beratung — . . . 7609 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 2064, 2170) . . . 7610 A Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2215) . . . . . 7610 C Nächste Sitzung 7610 C Anlagen 7611 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7569 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 17. 11. Baur (Augsburg) 17. 11. Bausch 18. 11. Benda 18. 11. Fürst von Bismarck 18. 11. Blachstein 18. 11. Dr. Böhm 18. 11. Dr. Brecht 17. 11. Bruse 18. 11. Demmelmeier 18. 11. Eberhard 17. 11. Eisenmann 18. 11. Funk 30. 11. Gaßmann 18. 11. Frau Geisendörfer 18. 11. Gewandt 19. 11. Dr. Greve 18. 11. Günther 17. 11. Hauffe 18. 11. Heide 18. 11. Heye 18. 11. Dr. Hoven 17. 11. Iven (Duren) 18. 11. Dr. Jordan 18. 11. Dr. Kempfler 18. 11. Frau Kipp-Kaule 17. 11. Kriedemann 18. 11. Kroll 17. 11. Kühn (Köln) 17. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Mattick 18. 11. Dr. Mende 17. 11. Dr. Menzel 31. 12. Mischnick 17. 11. Mühlenberg 17. 11. Murr 17. 11. Frau Nadig 17. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 18. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 18. 11. Dr. Schäfer 18. 11. Scheuren 18. 11. Schneider (Hamburg) 17. 11. Schütz (Berlin) 18. 11. Seidel (Fürth) 18. 11. Dr. Serres 17. 11. Stahl 18. 11. Dr. Starke 17. 11. Stenger 18. 11. Storm (Meischenstorf) 19. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 11. Frau Welter (Aachen) 18. 11. Wendelborn 18. 11. Dr. Werber 18. 11. Dr. Will 18. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bergmann.* 25. 11. Berkhan* 25. 11. Birkelbach* 25. 11. Dr. Birrenbach* 25. 11. Dr. Burgbacher* 25. 11. Dr. Deist* 25. 11. Deringer* 25. 11. Engelbrecht-Greve* 25. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 11. Dr. Furler* 25. 11. Geiger (München)" 25. 11. Hahn* 25. 11. Heiland 27. 11. Illerhaus* 25. 11. Kalbitzer* 25. 11. Dr. Kopf* 25. 11. Dr. Kreyssig* 25. 11. Lenz (Brühl) * 25. 11. Dr. Lindenberg* 25. 11. Dr. Löhr* 25. 11. Lücker (Munchen)* 25. 11. Margulies* 25. 11. Metzger* 25. 11. Müller-Hermann* 25. 11. Odenthal* 25. 11. Dr. Philipp* 25. 11. Frau Dr. Probst* 25. 11. Richarts* 25. 11. Ruhnke 17. 12. Scheel* 25. 11. Dr. Schild* 25. 11. Dr. Schmidt (Gellersen)* 25. 11. Schmidt (Hamburg)* 25. 11. Storc* 25. 11. Sträter* 25. 11. Frau Strobel* 25. 11. Weinkamm* 25. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (Drucksache 514). Nach § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen haben Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, die gegenüber den in § 2 und der Anlage A des Gesetzes aufgeführten Schwestereinrichtungen außerhalb des Bundesgebietes und von Berlin (West) die entsprechenden Einrichtungen" sind, die Versorgung der verdrängten Dienstangehörigen dieser Schwe- *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7612 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 stereinrichtungen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Zu den „entsprechenden Einrichtungen" (Aufnahmeeinrichtungen) gehören auch die „entsprechenden" Berliner Kreditinstitute, die nach § 1 des Berliner Altbankengesetzes vom 10. Dezember 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1483) als Berliner Altbanken gelten und nach dem Altbanken-Bilanzgesetz vom gleichen Tage (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1488) eine Altbankenrechnung aufzutellen haben. Die Verpflichtungen, die sich für öffentlich-rechtliche Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten sowie für Sachversicherungsanstalten im einzelnen aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergeben, sind in mehreren Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz geregelt. Die Verpflichtungen der in § 61 umschriebenen Einrichtungen haben ihren Grund in Rechtsverhältnissen, die vor Ablauf des 9. Mai 1945 bestanden haben. Wie in den Beratungen des Gesetzes zu Art. 131 wiederholt betont worden ist, findet § 61 seine innere Rechtfertigung in dem Gedanken der Solidarität der gleichartigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet. Da die Rechtsverhältnisse der vertriebenen Angehörigen der Schwester-Institute schon vor dem 21. Juni 1948 entstanden sind und da auch die aus dem Gedanken der Solidarität sich ergebende Fürsorgepflicht nicht neu geschaffen wurde, sondern wenigstens dem Grunde nach schon am 9. Mai 1945 bestanden hat, sind diese Verpflichtungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens in der Umstellungsrechnung und in der Altbankenrechnung ,der in § 1 genannten Institute zu berücksichtigen. Über diese Frage sind bei der Aufstellung der Umstellungsrechnungen Zweifel entstanden. Eine Klärung dieser Zweifel ist im Hinblick auf die Notwendigkeit eines baldigen Abschlusses der Umstellungsrechnung geboten, jedoch durch eine auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften vom 21. April 1953 (BGBl. I S. 127) zu erlassende Verordnung nicht erreichbar. Daher ist es erforderlich, diese Frage durch Bundesgesetz klarzustellen. Dem Bund steht das Recht zur Gesetzgebung nach Artikel 73 Nr. 4 des Grundgesetzes zu. Die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen ist in der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz zur Wahrung der berechtigten Interessen der öffentlichen Hand, von der die Ausgleichsforderungen der Institute zu verzinsen und zu tilgen sind, im Hinblick darauf eingeschränkt worden, daß auch früher üblicherweise erhebliche Teile der Versorgungslast aus dem laufenden Ertrag gedeckt worden sind. Da es sich bei den aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergebenden Verpflichtungen um die anteilige Aufbringung von Versorgungsleistungen handelt, können auch für diese Verpflichtungen keine höheren Rückstellungen gebildet werden, als sie in der 38. Durchführungsverordnung (für Berliner Altbanken in § 8 Abs. 3 des Berliner Altbanken-Bilanzgesetzes) zugelassen sind. Da Zweifel entstehen können, ob Vorschriften zur Durchführung des § 1 auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften im Verordnungsweg erlassen werden können, ist es geboten, vorsorglich eine entsprechende Ermächtigung der Bundesregierung in § 2 vorzusehen. Durch § 3 wird das Gesetz in Berlin (West) in Kraft gesetzt. Bei der Anwendung des Gesetzes in Berlin sind an Stelle der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die in § 3 Nr. 1 u. 2 aufgeführten Vorschriften anzuwenden. § 4 enthält die negative Saar-Klausel. § 5 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bonn, den 14. November 1960 Dr. Lindenberg Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 a) werden in Absatz 1 die Worte „vom 1. Januar 1961 an" ersetzt durch die Worte „vom 1. Januar 1960"; b) erhält Absatz 2 folgenden zweiten Satz „Für Bezugszeiten im Jahre 1960, die vor der nach Artikel 2 § 38 Abs. 3 Satz 1 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 37 Abs. 3 Satz 1 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes vorgenommene Erhöhung liegen, gilt § 2 mit der Maßgabe, daß bei der Ermittlung des Anpassungsbetrages derjenige Rentenzahlbetrag zugrunde gelegt wird, der dem Berechtigten in dem betreffenden Monat zustand." 2 In § 2 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7613 3. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4a einfügt: „§ 4a Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren die Nachzahlung der Erhöhungsbeträge, auf die Rentenberechtigte für das Jahr 1960 Anspruch haben, in vier Teilbeträgen. Die Teilbeträge werden in Höhe von jeweils fünfundzwanzig vom Hundert der Summe der Erhöhungsbeträge für das Jahr 1960 bemessen und bis zum Ende jedes Kalendervierteljahres gezahlt." Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 722 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorzulegen, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf andere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei sind insbesondere das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern und zu ergänzen, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken, wenn und soweit die Einkommensverbesserungen den Vom-Hundert-Satz der Rentenanpassung nicht übersteigen. Die Gesetzentwürfe sind dem Bundestag so rechtzeitig zuzuleiten, daß sie mit Wirkung ab 1. Juni 1961 in Kraft treten können. Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Harm.


Rede von Dr. Walter Harm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte die Absicht, Ihnen eine ganz klare, juristisch begründete Rede zu halten. Diese Rede hat allerdings etwas mit zerfahrenem Gebiet zu tun. Nach dem Vorspiel soeben bin ich etwas irregeworden, ob ich das, was ich mir zu sagen vorgenommen habe, auch klar darstellen kann. Es ist natürlich eine schwierige Aufgabe für einen Vertreter der Regierung, eine schlechte Sache mit guten oder schlechten Worten zu verteidigen. Nichtsdestoweniger will ich auf den Kern der Dinge eingehen. Ich habe das Wort ausschließlich um der betroffenen Menschen willen ergriffen, nicht wegen irgendwelcher außenpolitischer Gesichtspunkte, die naheliegend wären.
Formell handelt es sich um einen Vertrag zwischen ,dem Bund und der NATO, den der Bund zwar schon abgeschlossen hat, der aber noch der Ratifizierung bedarf. Die Betroffenen sind jedoch die armen zehntausend Leute, von denen Herr Kollege Werner soeben gesprochen hat. Es ist von den angeblichen erheblichen Vorteilen gesprochen worden, die dieses Vertragswerk enthalten soll. In den Gebieten der Lüneburger Heide, die ich ebenso wie mein Kollege Werner wiederholt besucht habe, sieht es ganz anders aus. Es ist meine Aufgabe, Ihnen darzulegen, daß der Gesetzentwurf keine Verbesserung darstellt. Die Gebiete dort werden weiter von den britischen Truppen verwüstet, Wälder werden zerstört und Straßen werden umgepflügt, ganz zu schweigen von all den anderen Unbilden. Das alles geschieht, obwohl sich Herr Kollege Werner, wie er soeben gesagt hat, bei höchsten militärischen Stellen um eine Besserung der Zustände bemüht hat.
Ich betone nochmals: es geht mir nicht um den außenpolitischen Gehalt, sondern um die Betroffenen. Ich muß mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, daß Herr Kollege Werner hier wie derholt versucht hat, einen Schuldigen zu suchen. Es gibt keinen Schuldigen, ausgenommen denjeni- gen, der die Verwüstungen dort anrichtet. Der Schuldige ist nicht die Landesregierung, und der zufällige Umstand, daß die Partei meines Kollegen Werner, zur Zeit jedenfalls, nicht in der niedersächsischen Regierung vertreten ist, sollte Sie schon aus gutem Taktgefühl davon abhalten, den schuldigen Teil in der derzeitigen Landesregierung zu suchen; denn das alles liegt weit zurück, fällt auch in die Ara, als die Partei meines sehr geehrten Herrn Kollegen selbst dort maßgeblich beteiligt war.

(Abg. Dr. Huys: Das hat sich historisch entwickelt! Damals waren Sie Regierungspräsident von Luneburg und haben diesen Vertrag erst gemacht!)

— Lieber Freund, Sie sind falsch unterrichtet. Im übrigen hat der Regierungspräsident mit der Sache gar nichts zu tun; er ist nur der ausführende Arm.

(Abg. Dr. Huys: Er ist sehr stark eingeschaltet!)

— Sie sind im übrigen falsch unterrichtet.
Nun, meine Damen und Herren, die Leidtragenden bleiben in jedem Fall die Bewohner dieses Gebiets, und die Bundesregierung täte wirklich besser daran, uns hier etwas auf den Tisch zu legen, was wenigstens deutschem Recht entspricht. Ist es notwendig, hier darauf hinzuweisen, daß § 68 des Bundesleistungsgesetzes klipp und klar verbietet, Naturschutzgebiete für solche Zwecke in Anspruch zu nehmen? Dieses deutsche Recht soll durch die Verträge, die der Herr Staatssekretär mit seinem Namen unterzeichnet hat, für unabsehbare Zeit außer Kurs gesetzt werden. Es geht nicht darum, hier an den guten Willen zu appellieren, freiwillig Rücksicht zu nehmen, sondern die Bevölkerung verlangt von Ihnen, Herr Kollege Werner, genauso wie von uns allen, daß wir uns zu dem Rechtsstaat bekennen, der jedem einzelnen Bürger dieses Landes die Rechte garantiert, die das deutsche Recht ihm gibt.
Was will denn eigentlich der vorliegende Gesetzentwurf? Er will einen Teil der Bevölkerung und einen Teil des Gebietes außerhalb des Gesetzes stellen. Dagegen protestieren wir, und nach dem Rechtsempfinden der Bevölkerung mit Recht. Es ist nicht Rechtens, daß eine Bundesregierung über unseren Kopf hinweg Derartiges beschließt. Die Landesregierung, die von meinem geschätzten Herrn Vorredner soeben angeführt wurde, hat sich mit gutem Recht aus der Sache herausgehalten, weil nicht sie die Verträge gemacht hat, sondern das Auswärtige Amt, und zwar ohne in den entscheidenden Stadien überhaupt die Landesregierung zu beteiligen. Ich habe, meine Damen und Herren, die Korrespondenzen und die Akten im niedersächsischen Ministerium eingesehen. Ich kenne sie genau. Wohlweislich hat deswegen Herr Kollege Werner es auch so formuliert: es müsse wohl, und es solle wohl; es waren Vermutungen, nichts anderes. Und wenn mein Kollege gar so weit geht, zu sagen, es könnten oder müßten wohl bestimmte Beamte von



Dr. Harm
Einfluß gewesen sein, um niedersächsisches Staatsgebiet
oder Klostergebiet auszulassen, so ist das eine Unterstellung, die mit dem guten Ton unter Kollegen und der Regierungen untereinander nicht vereinbar ist. Da muß ich die niedersächsische Landesregierung in Schutz nehmen; das verträgt dieses Werk hier nicht.
Nun ist aber wiederholt davon die Rede gewesen, daß man auf der einen Seite den Truppenvertrag mit dem Zusatzabkommen habe und auf der anderen Seite das Sonderabkommen Soltau/ Lüneburg, und manche von den Herren Abgeordneten, die in diesen Gebieten zu Hause sind, haben den Standpunkt vertreten, es genüge, wenn man nur dem SoltauLüneburg-Abkommen zu Leibe gehe. Meine Damen und Herren, das ist rechtlich eine falsche These, weil nämlich fast dieselbe Bestimmung auch im Hauptabkommen enthalten ist. Es sind nur Nuancen der Formulierung, in denen sich die beiden unterscheiden. Wir müssen also davon ausgehen, daß das Ganze ein juristisch einheitliches Werk ist, das nicht besser und nicht schlechter wird, wenn man einen Teil herausbricht. Die zuständigen Ausschüsse werden das Gesamtwerk beurteilen müssen, und sie werden dann sehen: es genügt nicht, den Hebel an einer Stelle anzusetzen.
Im Augenblick ist es so, daß das Privateigentum verwüstet und zerstört wird. Die Panzerfahrzeuge nehmen keine Rücksicht ,auf Nachtzeit und Tageszeit. Alles hüllen sie in ihre Staubwolke. Die Schießübungen vollziehen sich zum Teil über die Dörfer hinweg. Menschen und Tiere sind gleicherweise gefährdet. Und was vollends das Naturschutzgebiet betrifft, so ist ja in dem Vertragswerk die inkriminierte Bestimmung enthalten, daß das Naturschutzgebiet ohne Rücksicht auf den Willen der zuständigen Eigentümer aus dem ganzen Rechtszustand herausgenommen wird. Meine Damen und Herren, ich wies schon darauf hin: das verstößt fundamental gegen den § 68 des Bundesleistungsgesetzes, der diesen Fall ausschließt.
Die Bevölkerung erwartet also, daß das Gesamtwerk, das uns hier vorliegt, überholt wird. Ich will Ihnen hier nur einige der ganz wunden Stellen zitieren. Nach Art. 48 könnte z. B. jede Truppe ihre Ausbildung nach ihrem Ermessen, nach dem Ermessen der militärischen Leitung, stets auch außerhalb der ständigen Gebiete und Liegenschaften vollziehen. Mit anderen Worten: selbst wenn dieses Vertragswerk sanktioniert würde, würde die militärische Kompetenz davon nicht betroffen. Der Ausschuß für Inneres hat bei seiner Besichtigungsfahrt im September dieses Jahres ganz traurige Zustände vorgefunden und wird sich deswegen eingehend mit diesen Fragen zu befassen haben.
Nach Art. 45 Abs. 2 Buchstabe b kann z. B. die Truppe bei erheblichen Schäden ein Grundstück innerhalb von drei Monaten nicht wiederholt befahren. Das heißt aber auf gut deutsch: wenn die Schäden beseitigt sind, kann der Tanz von vorn beginnen. Meine Damen und Herren, damit dienen wir der Bevölkerung nicht.
In Art. 45 Abs. 2 heißt es, daß die Vorschriften des deutschen Rechts für bestimmte Fälle keine
Anwendung finden. Können Sie sich im Ernst vorstellen, daß man in England oder in Frankreich oder sonst bei einem der NATO-Partner ein Gesetz machen würde, in dem es heißt: Die Vorschriften der Landesgesetzgebung bleiben insoweit außer Betracht? Ich glaube das nicht, und ich bin fest überzeugt, daß unsere Soldaten eine andere Auffassung von diesen Dingen haben.
Ich bemerke übrigens nebenbei, daß es hier speziell um die britischen Truppen geht, denn wir haben keine gleichen Beschwerden aus den Gebieten mit französischen, amerikanischen und sonstigen Truppen. Es ist kein Zufall, vielleicht letztlich eine psychologische oder eine charakterliche Frage, daß gerade aus dem Gebiet Soltau-Lüneburg solche Beschwerden kommen. Es muß also letztlich wohl auf der persönlichen Seite liegen, und da ist es um so stärker erforderlich, klare Grenzen gesetzlich abzustecken, um zu sagen: Bis hierher, und so weit geht das Recht.
Deswegen halte ich es für eine ziemlich billige Methode, zu sagen: Lex Soltau hier und Lex Entschädigung dort. Die Bevölkerung will nicht Entschädigung, die Bevölkerung will ihre Souveränität, ihre Partnerschaft und ihre Gleichberechtigung, sie will den gesetzlichen Vertragszustand und nichts anderes.
Indem Herr Kollege Werner namens der CDU, wie er sagt, zum Ausdruck bringt, daß er diese Alternative Lex Soltau — Lex Entschädigung stellt, hat er nach meiner Meinung a priori anerkannt, daß er sich mit diesem Vertragswerk, mit diesem Gesetzentwurf im Grunde für sich und seine Partei bereits abgefunden hat.
Die Sache wird noch viel schwieriger dadurch, daß z. B. in Kap. 7 des Gesetzentwurfs eine Bestimmung enthalten ist, die mit einem Salto die Bundesregierung in das ganze Gebiet vorzeitig einweisen will. Das würde eine vollendete Tatsache schaffen, so daß die Bundesregierung mit dem Gelände ohne Rücksicht auf Landesrecht und ohne Rücksicht auf Privatrecht tun könnte, was sie will. Dabei ist juristisch ganz übersehen, daß ja bereits Ergänzungen zum Landbeschaffungsgesetz in Vorbereitung sind, mit denen etwaige Gesetzeslücken ausgefüllt werden sollen.
Die Hauptforderung meiner Fraktion geht dahin, diesen unerfreulichen gesetzlosen Zustand zu beenden. Wir wollen nicht etwas sanktionieren, was dem Recht nicht entspricht. Wir wollen aus Kriegsrecht, aus Besatzungsrecht oder Willkür — wie Sie wollen — hinein in klare vertragliche Verhältnisse auf dem Boden der Gleichberechtigung, Souveränität und Partnerschaft, wie sich das unter Bündnispartnern gehört. Denn andernfalls würde das eintreten, was ja selbst in der Begründung dieses Gesetzes unterstellt wird: daß es nämlich im Grunde eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für den derzeitigen Zustand gar nicht gebe. Dann heißt es zweitens in der Begründung dieses Gesetzentwurfs, diese Regelung sei erforderlich, um den „unerfreulichen Zustand" des mangelnden Besitzrechts der Streitkräfte zu beseitigen. Ja, meine Damen und Herren, das kann nicht die Aufgabe dieses Hohen



Dr. Harm
Hauses sein, einen „unerfreulichen Zustand" auf der einen Seite, weil die Besatzungsmächte kein Besitzrecht haben, dadurch abzulösen, daß wir einen unerfreulichen Zustand auf der andern Seite schaffen, durch den der rechtmäßige Eigentümer seines Eigentums beraubt wird.
Alles das wird nach meiner Meinung im Innenausschuß und im Rechtsausschuß --- mitberatend —, soweit vor allen Dingen die Bestimmungen des Verfahrensrechts und des Strafrechts in Betracht kommen, zu klären sein. Dann werden wir im übrigen zur Kenntnis nehmen, daß das, was Herr Kollege Werner uns soeben vorgehalten hat, keinesfalls in dieser Form Gesetz werden darf. Mit diesen Argumenten, die soeben mein Herr Vorredner vertreten hat, würde er nicht vor seine Wähler treten. Es war mir übrigens interessant, daß sich Herr Werner im Augenblick zu der Einladung vom 1. April bekannt hat. Als ich damals die Frage stellte, wer der Einlader hierzu ist, wurde das negiert und die klare Autorenschaft bestritten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter Dr. Harm, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Huys?