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    Deutscher Bundestag 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Schlick und Dr. Dr. h. c. Friedensburg 7569 A Begrüßung des Abg. Lautenschlager . . 7569 A Änderung der Tagesordnung 7569 B Fragestunde (Drucksache 2217) Frage des Abg. Kreitmeyer: Übungsgelände für englisch-kanadische Truppen Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 A, B Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7570 B Fragen des Abg. Altmaier: Straftaten und Belästigungen durch amerikanische Soldaten Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7570 C, 7571 A Dr. Kohut (FDP) . . . . . . . . 7571 A Frage des Abg. Baier (Mosbach) : Gutachten der „Drei Weisen" zur Baden-Frage Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 7571 A Frage des Abg. Dröscher: Verfehlte Ansiedlungsvorhaben heimatvertriebener Landwirte Schwarz, Bundesminister . 7571 B, C, D, 7572 A Dröscher (SPD) . . . . . . . . 7571 C Rehs (SPD) 7571 D, 7572 A Frage der Abg. Frau Bennemann: Gesetz betr. die Unfallfürsorge für Gefangene Blank, Bundesminister. 7572 A, B, C Frau Bennemann (SPD) . . . . . 7572 B Frage des Abg. Dr. Kohut: Namengebung für ein Schiff der Bundesmarine Strauß, Bundesminister . . . . . 7572 C Frage des Abg. Folger: Presse-Inserat gegen die Atomrüstung Strauß, Bundesminister . . . . . 7573 A, 7574 A, B, D Folger (SPD) . . . . . 7573 D, 7574 A Seuffert (SPD) 7574 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7574 C, D II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 Frage des Abg. Könen (Düsseldorf) : Vorfahrt für Lkw-Kolonnen der Bundeswehr auf der Autobahn Strauß, Bundesminister . . 7575 A, B, C Könen (Düsseldorf) (SPD) . . 7575 B, C Fragen des Abg. Dr. Dahlgrün: Militärische Übungsflächen in den Ländern Strauß, Bundesminister . 7575 D, 7576 A Fragen des Abg. Dr. Atzenroth: Tariferhöhung im Kleingutverkehr . . 7576 A Frage des Abg. Dr. Schneider (Saarbrücken) : Tariferhöhungen für den Berufsverkehr im Saarland . . . . . . . . . . 7576 B Frage des Abg. Reitz: Postomnibusse im Kreise Wetzlar Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär . 7576 D Frage des Abg. Seuffert: Postsendungen von Wohlfahrtsverbänden Dr.-Ing. e. h. Herz, Staatssekretär 7577 A, B Seuffert (SPD) . . . . . . . . 7577 B Frage des Abg. Dr. Schranz: Wohnungsbau für Bundesbedienstete Dr. Ernst, Staatssekretär . . . . 7577 C, D Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7577 D Frage des Abg. Dr. Dahlgrün: Grundbesitz der bundeseigenen Gesellschaften in den Ländern Dr. Wilhelmi, Bundesminister . 7577 D, 7578 A Dr. Dahlgrün (SPD) . . . . . . . 7578 A Kreitmeyer (FDP) . . . . . . . 7578 A Sammelübersicht 26 des Petitionsausschusses über Anträge van Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 2211) 7578 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Neunten Protokoll vom 22. November 1958 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Bundesrepublik Deutschland und Finnland) (Drucksache 1994) ; Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 2163) — Zweite und dritte Beratung -- 7578 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Drucksache 1621) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 2178) — Zweite und dritte Beratung — 7578 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Geschäftsraummietengesetzes (Einführung im Land Berlin) (Abg. Huth, Stiller, Dr. Preusker u. Gen.) (Drucksache 513) ; Schriftlicher Bericht des Wohnungsausschusses (Drucksachen 2198, zu 2198) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Bartels (CDU/CSU) 7579 A Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . 7579 B Frau Berger-Heise (SPD) . 7578 C, 7579 C Entwurf eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksache 2190) ; Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 2219, zu 2219) Frau Korspeter (SPD) 7580 A Schütz (München) (CDU/CSU) . . 7584 B, 7585 C Frau Friese-Korn (FDP) . 7581 D, 7585 B, 7587 A Dr. Schellenberg (SPD) . 7582 A, 7583 D, 7586 B, D, 7587 B, 7588 D Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 7583 B Meyer (Wanne -Eickel) (SPD) . . 7584 A Büttner (SPD) 7587 C Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . . 7588 C Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 516); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 2210 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — 7589 A Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10 Absatz 2 des in Rom am 25. März 1957 unterzeichneten Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Drucksache 2187) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 B Entwurf eines Zolltarifgesetzes und des Deutschen Zolltarifs 1961 (Drucksache 2220) — Erste Beratung —; in Verbindung mit dem Entwurf eines Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe 1961 und 1962 (CDU/CSU) (Drucksache 2208) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 7589 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Sechstes Zolländerungsgesetz) (Drucksache 2184) — Erste Beratung — 7589 C Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 III Entwurf eines Zollgesetzes (Drucksache 2201) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des in London am 19. Juni 1951 unterzeichneten Abkommens zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen und des in Bonn am 3. August 1959 unterzeichneten Zusatzabkommens hierzu hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (Truppenzollgesetz) (Drucksache 2183) — Erste Beratung — 7589 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften (Drucksache 2203) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Gesetzes über die Kosten der Zwangsvollstreckung nach der Reichsabgabenordnung (AOVKG) (Drucksache 2185) — Erste Beratung — 7590 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes (FDP) (Drucksache 2165) — Erste Beratung — . . . 7590 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache 2209) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Drucksache 2160) — Erste Beratung — . . . . . . . . 7590 B Entwurf eines Vierten D-Markbilanzergänzungsgesetzes (Drucksache 2186) — Erste Beratung — 7590 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (Drucksache 2159) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Allgemeine Statistik in der Industrie und im Bauhauptgewerbe (Drucksache 2202) — Erste Beratung — 7590 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen (Zweites Besoldungserhöhungsgesetz) (Drucksache 2218) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 7590 D Matzner (SPD) . . . . . . . 7591 C Kühlthau (CDU/CSU) 7592 A Lenz (Trossingen) (FDP) 7592 D Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 7593 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung (Drucksache 2213) — Erste Beratung — 7593 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages vom 19. Juni 1951 über die Rechtsstellung ihrer Truppen und zu den Zusatzvereinbarungen vom 3. August 1959 (Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen) (Drucksache 2146) — Erste Beratung — Werner (CDU/CSU) 7594 A Dr. Harm (SPD) . . . . . . . 7597 A Kreitmeyer (FDP) . . . 7599 D, 7606 A Dr. Dahlgrün (FDP) 7602 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 7603 B Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . 7605 C Hopf, Staatssekretär 7607 A Schultz (FDP) . . . . . . . . 7607 B Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 7607 D, 7609 B Erler (SPD) 7609 B Dr. Arndt (SPD) . . . . . . . 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Dezember 1959 mit dem Kaiserreich Iran über die Liquidation des früheren deutsch-iranischen Verrechnungsverkehrs (Drucksache 2180) — Erste Beratung — 7609 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 28. Januar 1960 mit der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland betr. die Behandlung von Versicherungsverträgen (Drucksache 2179) — Erste Beratung — . . . 7609 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 20. April 1960 mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit (Drucksache 2194) — Erste Beratung — . . . 7609 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung des bundeseigenen Grundstücks in Köln, Sachsenring 69; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 2064, 2170) . . . 7610 A Ubersicht 16 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 2215) . . . . . 7610 C Nächste Sitzung 7610 C Anlagen 7611 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7569 133. Sitzung Bonn, den 17. November 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 14.32 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 17. 11. Baur (Augsburg) 17. 11. Bausch 18. 11. Benda 18. 11. Fürst von Bismarck 18. 11. Blachstein 18. 11. Dr. Böhm 18. 11. Dr. Brecht 17. 11. Bruse 18. 11. Demmelmeier 18. 11. Eberhard 17. 11. Eisenmann 18. 11. Funk 30. 11. Gaßmann 18. 11. Frau Geisendörfer 18. 11. Gewandt 19. 11. Dr. Greve 18. 11. Günther 17. 11. Hauffe 18. 11. Heide 18. 11. Heye 18. 11. Dr. Hoven 17. 11. Iven (Duren) 18. 11. Dr. Jordan 18. 11. Dr. Kempfler 18. 11. Frau Kipp-Kaule 17. 11. Kriedemann 18. 11. Kroll 17. 11. Kühn (Köln) 17. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 17. 11. Maier (Freiburg) 31. 12. Mattick 18. 11. Dr. Mende 17. 11. Dr. Menzel 31. 12. Mischnick 17. 11. Mühlenberg 17. 11. Murr 17. 11. Frau Nadig 17. 11. Dr. h. c. Pferdmenges 18. 11. Pohle 30. 11. Dr. Preusker 18. 11. Dr. Schäfer 18. 11. Scheuren 18. 11. Schneider (Hamburg) 17. 11. Schütz (Berlin) 18. 11. Seidel (Fürth) 18. 11. Dr. Serres 17. 11. Stahl 18. 11. Dr. Starke 17. 11. Stenger 18. 11. Storm (Meischenstorf) 19. 11. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 18. 11. Frau Welter (Aachen) 18. 11. Wendelborn 18. 11. Dr. Werber 18. 11. Dr. Will 18. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich b) Urlaubsanträge Bergmann.* 25. 11. Berkhan* 25. 11. Birkelbach* 25. 11. Dr. Birrenbach* 25. 11. Dr. Burgbacher* 25. 11. Dr. Deist* 25. 11. Deringer* 25. 11. Engelbrecht-Greve* 25. 11. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 25. 11. Dr. Furler* 25. 11. Geiger (München)" 25. 11. Hahn* 25. 11. Heiland 27. 11. Illerhaus* 25. 11. Kalbitzer* 25. 11. Dr. Kopf* 25. 11. Dr. Kreyssig* 25. 11. Lenz (Brühl) * 25. 11. Dr. Lindenberg* 25. 11. Dr. Löhr* 25. 11. Lücker (Munchen)* 25. 11. Margulies* 25. 11. Metzger* 25. 11. Müller-Hermann* 25. 11. Odenthal* 25. 11. Dr. Philipp* 25. 11. Frau Dr. Probst* 25. 11. Richarts* 25. 11. Ruhnke 17. 12. Scheel* 25. 11. Dr. Schild* 25. 11. Dr. Schmidt (Gellersen)* 25. 11. Schmidt (Hamburg)* 25. 11. Storc* 25. 11. Sträter* 25. 11. Frau Strobel* 25. 11. Weinkamm* 25. 11. Anlage 2 Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (Drucksache 514). Nach § 61 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen haben Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen, die gegenüber den in § 2 und der Anlage A des Gesetzes aufgeführten Schwestereinrichtungen außerhalb des Bundesgebietes und von Berlin (West) die entsprechenden Einrichtungen" sind, die Versorgung der verdrängten Dienstangehörigen dieser Schwe- *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments 7612 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 stereinrichtungen aus eigenen Mitteln durchzuführen. Zu den „entsprechenden Einrichtungen" (Aufnahmeeinrichtungen) gehören auch die „entsprechenden" Berliner Kreditinstitute, die nach § 1 des Berliner Altbankengesetzes vom 10. Dezember 1953 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1483) als Berliner Altbanken gelten und nach dem Altbanken-Bilanzgesetz vom gleichen Tage (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Seite 1488) eine Altbankenrechnung aufzutellen haben. Die Verpflichtungen, die sich für öffentlich-rechtliche Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsanstalten sowie für Sachversicherungsanstalten im einzelnen aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergeben, sind in mehreren Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz geregelt. Die Verpflichtungen der in § 61 umschriebenen Einrichtungen haben ihren Grund in Rechtsverhältnissen, die vor Ablauf des 9. Mai 1945 bestanden haben. Wie in den Beratungen des Gesetzes zu Art. 131 wiederholt betont worden ist, findet § 61 seine innere Rechtfertigung in dem Gedanken der Solidarität der gleichartigen öffentlich-rechtlichen Dienstherren im Bundesgebiet. Da die Rechtsverhältnisse der vertriebenen Angehörigen der Schwester-Institute schon vor dem 21. Juni 1948 entstanden sind und da auch die aus dem Gedanken der Solidarität sich ergebende Fürsorgepflicht nicht neu geschaffen wurde, sondern wenigstens dem Grunde nach schon am 9. Mai 1945 bestanden hat, sind diese Verpflichtungen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen der Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens in der Umstellungsrechnung und in der Altbankenrechnung ,der in § 1 genannten Institute zu berücksichtigen. Über diese Frage sind bei der Aufstellung der Umstellungsrechnungen Zweifel entstanden. Eine Klärung dieser Zweifel ist im Hinblick auf die Notwendigkeit eines baldigen Abschlusses der Umstellungsrechnung geboten, jedoch durch eine auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften vom 21. April 1953 (BGBl. I S. 127) zu erlassende Verordnung nicht erreichbar. Daher ist es erforderlich, diese Frage durch Bundesgesetz klarzustellen. Dem Bund steht das Recht zur Gesetzgebung nach Artikel 73 Nr. 4 des Grundgesetzes zu. Die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen ist in der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz zur Wahrung der berechtigten Interessen der öffentlichen Hand, von der die Ausgleichsforderungen der Institute zu verzinsen und zu tilgen sind, im Hinblick darauf eingeschränkt worden, daß auch früher üblicherweise erhebliche Teile der Versorgungslast aus dem laufenden Ertrag gedeckt worden sind. Da es sich bei den aus § 61 des Gesetzes zu Art. 131 ergebenden Verpflichtungen um die anteilige Aufbringung von Versorgungsleistungen handelt, können auch für diese Verpflichtungen keine höheren Rückstellungen gebildet werden, als sie in der 38. Durchführungsverordnung (für Berliner Altbanken in § 8 Abs. 3 des Berliner Altbanken-Bilanzgesetzes) zugelassen sind. Da Zweifel entstehen können, ob Vorschriften zur Durchführung des § 1 auf Grund des § 1 des Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens und über die Neufestsetzung des Nennkapitals von Geldinstituten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften im Verordnungsweg erlassen werden können, ist es geboten, vorsorglich eine entsprechende Ermächtigung der Bundesregierung in § 2 vorzusehen. Durch § 3 wird das Gesetz in Berlin (West) in Kraft gesetzt. Bei der Anwendung des Gesetzes in Berlin sind an Stelle der 38. Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz die in § 3 Nr. 1 u. 2 aufgeführten Vorschriften anzuwenden. § 4 enthält die negative Saar-Klausel. § 5 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bonn, den 14. November 1960 Dr. Lindenberg Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 721 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 a) werden in Absatz 1 die Worte „vom 1. Januar 1961 an" ersetzt durch die Worte „vom 1. Januar 1960"; b) erhält Absatz 2 folgenden zweiten Satz „Für Bezugszeiten im Jahre 1960, die vor der nach Artikel 2 § 38 Abs. 3 Satz 1 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 37 Abs. 3 Satz 1 des Angestelltenversicherungs - Neuregelungsgesetzes vorgenommene Erhöhung liegen, gilt § 2 mit der Maßgabe, daß bei der Ermittlung des Anpassungsbetrages derjenige Rentenzahlbetrag zugrunde gelegt wird, der dem Berechtigten in dem betreffenden Monat zustand." 2 In § 2 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 133. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 17. November 1960 7613 3. Hinter § 4 wird folgender neuer § 4a einfügt: „§ 4a Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gewähren die Nachzahlung der Erhöhungsbeträge, auf die Rentenberechtigte für das Jahr 1960 Anspruch haben, in vier Teilbeträgen. Die Teilbeträge werden in Höhe von jeweils fünfundzwanzig vom Hundert der Summe der Erhöhungsbeträge für das Jahr 1960 bemessen und bis zum Ende jedes Kalendervierteljahres gezahlt." Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 722 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1960 (Drittes Rentenanpassungsgesetz — 3. RAG) (Drucksachen 2190, 2219). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag Gesetzentwürfe zur Beseitigung der Härten vorzulegen, die sich bei der Anrechnung der durch die Rentenanpassung erhöhten Rentenzahlbeträge auf andere Sozial- und Entschädigungsleistungen ergeben. Dabei sind insbesondere das Bundesversorgungsgesetz, das Bundesentschädigungsgesetz und das Lastenausgleichsgesetz in der Weise zu ändern und zu ergänzen, daß künftig Erhöhungen von Renteneinkommen und anderen Einkommen nicht mehr Leistungsminderungen bewirken, wenn und soweit die Einkommensverbesserungen den Vom-Hundert-Satz der Rentenanpassung nicht übersteigen. Die Gesetzentwürfe sind dem Bundestag so rechtzeitig zuzuleiten, daß sie mit Wirkung ab 1. Juni 1961 in Kraft treten können. Bonn, den 17. November 1960 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von Rudolf Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen regelt die Rechtsstellung der Truppen eines jeden NATO- Partners, der sich im Interesse der gemeinsamen Verteidigung im Hoheitsgebiet eines anderen Partners aufhält. Es enthält Rahmenvorschriften, die in bestimmten Fällen durch Zusatzvereinbarungen ergänzt werden müssen. Das ganze Werk ist wie alle solche Verträge eine Kompromißlösung, die allerseits Wünsche offenläßt und Opfer erfordert.
    Es enthält eine ganze Anzahl erheblicher Vorteile gegenüber früheren Verfahrensweisen. Sie sind allerdings erkauft mit der Hypothek des Soltau-Lüneburg-Abkommens, das einen Anhang des Vertrages darstellt. Dieses Abkommen regelt Rechte und Pflichten der übenden britisch-kanadischen Truppen in diesem Gebiet und stellt es ihnen gleichzeitig auch für die dauernde Benutzung — im Gegensatz zum sonstigen Manöverbrauch — zur Verfügung. Es handelt sich um ein vollbewohntes Gebiet von etwa 34 000 ha, in dem etwa 10 000 Menschen wohnen. Den einzigen wesentlichen Vorteil, den ich in diesem Abkommen im Vergleich zu den früheren etwas rauhen Usancen des Art. 19 des Truppenvertrages sehe, ist die Tatsache, daß durch diesen Vertrag endlich verhältnismäßig klare Rechtsverhältnisse für die übende Truppe, aber auch für die dortige Bevölkerung entstehen. Sonst herrscht in diesem Gebiet eine Art milder Kriegszustand ohne scharfen Schuß.
    Die Bevölkerung, die durch diese Übungen, die in den letzten zehn Jahren dort ununterbrochen stattgefunden haben, schwer geprüft ist, hat tatsächlich ein erhebliches Maß an Geduld aufgebracht, das ihr Auferlegte zu ertragen. Der hier besonders betroffene niedersächsische Bauer hat mit dem angelsächsischen Farmer in der Weise viel gemein, daß ihm der Begriff des „trespassing", des unbefugten Betretens seines eigenen Grundstückes, ebenso zuwider ist wie seinem angelsächsischen Kollegen. Es kommt nicht von ungefähr, daß die Geschichte von Hermann Billung gerade in der Lüneburger Heide spielt. Ich bringe diesen Gedanken ausdrücklich, um den augenblicklichen Benutzern dieses Übungsgeländes in Ruhe zu erklären, wie eng die Mentalität der Grundbesitzer in diesem Gebiet mit der ihrer eigenen Farmer verwandt ist, und daß freiwillige Rücksichtnahme Wunder wirken würde.
    Dieser Rücksichtnahme wird allerdings dadurch mit sanfter Gewalt nachgeholfen, daß mit dem Truppenstatut auch eine 75prozentige Selbstbeteiligung der Entsendestaaten an allen Schäden am Privateigentum eintritt. Dies wird sicherlich dazu beitragen, etwas zu forsche Einheitsführer davon abzuhalten, leichtsinnig mit den Steuereinnahmen ihres Vaterlandes umzugehen.
    Weitere Verbesserungen, die das Soltau-Abkommen bringt, sind die Beschränkung des gesamten Übungsraumes von 48 000 ;auf 34 000 ha und 'die Beschränkung ides ständigen Übungsgebietes auf 4600 ha. Dieses ständige Übungsgebiet dient taktischen Übungen im Gelände für Panzerverbände bis zur Zugstärke.
    Nun, von diesen 4600 ha liegen 1900 ha im Naturschutzgebiet der Lüneburger Heide. Hierüber ist viel geschrielben und viel gesagt worden. Meine Damen und Herren, für jedes Naturschutzgebiet können wir im Interesse der Gesundheit aller Menschen, die daraus Nutzen ziehen können, nur dankbar sein und seinen guten Zweck anerkennen. Wenn es aber darum geht, daß einer unserer Partner innerhalb unserer Verteidigungsanstrengungen von uns verlangt, ihm Übungsraum zur Verfügung zu stellen, ein Partner, ,dem wir dankbar dafür sind, daß er hier bei uns Truppen unterhält, nicht zuletzt auch zu unserem eigenen Schutz, dann ist es mir allerdings lieber, diese Übungen finden in diesem Ausnahmefall in Teilen des Naturschutzgebietes statt, anstatt in einem Gebiet, das von Bauern und Gewerbetreibenden bewohnt wird, ,die tagtäglich an ihrer Arbeitsstätte Belastungen dieser Übungen ausgesetzt sind.
    Leute, die man sonst für vernünftig hält, lassen sich hier manchmal von einer Art Gefühl einfangen, als ob wir selbst alle in einem Naturschutzpark lebten und nicht in der Nähe der geographischen Grenze und zugleich in der Mitte einer weltweiten Auseinandersetzung. Unser Gegner in dieser Auseinandersetzung wird sich seinen eigenen Vers auf solche Überlegungen machen. Unsere Partner werden reserviertes Verständnis zeigen, ;die Menschen allerdings, die in diesem Gebiet selbst wohnen, kaum. Sie sind sich über ;den Ernst der Lage klarer als mancher andere. Ich zitiere — mit Genehmigung des Herrn Präsidenten — aus einem Leserbrief, geschrieben von einem betroffenen Landwirt mitten im Manövergebiet am H. März 1960 an die „BöhmeZeitung", eines der örtlichen Presseorgane. Es heißt darin in der Mitte:
    Deshalb war es sehr zu begrüßen, daß der Bundesverteidigungsminister im Februar 1958 vor dem Bundestag klar und deutlich erklärte, 'daß die Übungsplätze zu kleingeworden seien und Übungsraum außerhalb dieser Plätze gebraucht werde. Uns Beteiligten war diese Antwort zwar nicht angenehm, wer sich aber eingehend mit diesem Problem befaßt hatte, der wußte längst, daß sie nicht anders lauten konnte. Entweder Deutschland ... entscheidet sich für ein Bündnis mit den übrigen Staaten ;des Abendlandes, dann muß es mit allen Konsequenzen dazu stehen, oder wir ziehen es vor, in der Mitte Europas politisches und militärisches Vakuum zu bleiben. Die Folgen der zweiten Lösung dürften jeden von uns etwas härter treffen als die schlimmste Panzerübung. Zumindest ist aus idem Raum Soltau-Lüneburg noch kein einziger Bauer bei



    Werner
    Nacht und Nebel von seinem Hof geflohen, und auch kein Gastwirt hat seinen Besitz im Stich gelassen, um seine Freiheit zu retten. Es entstanden schwere Schäden, das steht fest — auch viele vermeidbare Schäden. Es wäre aber sinnlos und unwürdig, ein Schwarzes-Peter-Spiel zu betreiben derart, daß ein Kreis versucht, die Last dem anderen aufzubürden.
    Soweit das Zitat. Man braucht ihm nicht viel hinzuzufügen.
    Das Schwarze-Peter-Spiel wurde dann auch gespielt. Die niedersächsische Landesregierung, die durch verschiedene Hinweise und persönliche Briefe des Herrn Bundeskanzlers über die Lage orientiert und zur Mitarbeit aufgefordert wurde, hat anscheinend .den Standpunkt vertreten, daß, wenn sie sich an diesen Verhandlungen beteilige, sie äußerlich dem Vertrag zustimme, und diesen Eindruck wolle sie nicht erwecken. Auf diese Weise hat die betroffene Bevölkerung die daraus entstehenden Konsequenzen auch noch auf ihren Rücken nehmen müssen, und mögliche Erleichterungen sind unterblieben. Die niedersächsische Landesregierung muß aber in irgendeiner Form doch sehr aktiv an den Verhandlungen teilgenommen haben. Denn seltsamerweise liegt innerhalb ,der Flächen, die für die ständigen Übungen vorgesehen sind, nur ein ganz kleines Gebiet — hier war esabsolut nicht vermeidbar — von 25 ha, das dem Lande Niedersachsen gehört. Man könnte nun sagen, daß das vielleicht eine Enklave sei, die hier zufällig liege. Das ist aber nicht so. Das ganze dortige Gebiet weist nämlich eine ,große Anzahl Flächen von Kloster- und Staatsforsten auf. Hier muß sich also die niedersächsische Landesregierung erheblich bemüht haben, daß ihr Besitz möglichst nicht in die Gebiete fiel, die von ständigen Übungen betroffen sind. Hier müssen Beamte energisch tätig gewesen sein, um für das Land Niedersachsen zu einem Erfolg zu kommen, der sich dann auch offensichtlich wenn man sich ,die Karte ansieht — eingestellt hat.
    Im Niedersächsischen Landtag ist in der 63. Sitzung am 13. Mai 1958 eine Anfrage gestellt worden, die sich mit den Übungen befaßte, die hier stattfinden. In dem Protokoll ist eine Antwort auf die Frage enthalten, ob das Land Niedersachsen unter Umständen Ersatzland zur Verfügung stellen könnte. Der Minister des Innern Kopf sagte nach dem Protokoll:
    Ersatzland kann aber die Landesregierung wegen der damit verbundenen großen Schäden in landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht anbieten.
    Man mag darüber streiten, ob es sinnvoll ist, bereits völlig zerfahrene Flächen aufzugeben, um wiederum andere landwirtschaftlich genutzte Flächen zerfahren zu lassen. Die Antwort aber, die von der niedersächsischen Landesregierung gegeben worden ist, konnte von jedem einzelnen betroffenen Bauern, der sein Land zur Verfügung stellen muß, mit demselben Recht auch gegeben werden.
    Ich habe mich daher entschlossen, einen landwirtschaftlichen Sachverständigen zu beauftragen, mir
    Vorschläge zu machen, wo sich in der dortigen Gegend Flächen befinden, die für diese Übungen geeignet wären, ohne daß 12 000 Menschen — soviel wohnen in dem jetzigen Gebiet — täglich durch die abgehaltenen Übungen gestört werden. Das Gutachten werde ich nach Fertigstellung dem Innenausschuß zuleiten. Vielleicht könnte man dann später, falls man solche Flächen finden sollte, durch einen Stufenplan die Belastung für die dortige Bevölkerung im Laufe der Zeit langsam abbauen, ohne daß die Übungen der britischen Truppen geschmälert werden.
    Auch die Tatsache, daß die englischen Truppeh lebensnah üben wollen, das heißt Ortsdurchfahrten und ähnliches suchen, sollte dabei keine Rolle spielen, denn man kann künstliche Dörfer für weniger Geld aufbauen, als die Schäden kosten, die tagtäglich in den richtigen Dörfern angerichtet werden; von den menschlichen Belästigungen will ich hier gar nicht sprechen.
    Maßnahmen zur Erleichterung wären bereits früher möglich gewesen. Ich habe Mitte Mai 1960 mit der Chief Joint Services Liaison Organisation der britischen Rhein-Armee — mit dem General Lipscomb — über solche Möglichkeiten verhandelt. Es kam dabei folgendes heraus. Der General sagte mir Möglichkeiten in der Frage der Umgehung der Ortschaften zu. Genannt wurden damals Beringen, Bispingen, Hützel und Södersdorf. Nicht ausgeschlossen sollte sein, daß andere Orte bei entsprechenden Vorschlägen ebenfalls berücksichtigt würden. Ferner sprach der General mit mir über einen Austausch der Flächen um Schwindebeck. Hier sollte die Gemeinde in Verbindung mit dem Kreis Harburg entsprechende Vorschläge machen. Die Übungsflächen sollten, soweit notwendig, rote Markierungen erhalten, damit die übende Truppe die Grenzen dieser Flächen nicht außer acht läßt. Schriftlich abgefaßte Anordnungen sollten an jedes Mitglied der Truppe gegeben werden, in denen Hinweise für das Verhalten im Übungsraum enthalten sind. Der General fügte hier allerdings hinzu, daß, obwohl das schon öfters gemacht worden sei und die Anordnungen auf sehr hartes Papier gedruckt worden seien, sie nicht immer gelesen worden seien. Alle Einheiten sollten durch einen höheren Offizier über die latente Waldbrandgefahr belehrt werden. General Lipscomb erklärte sich am Ende von sich aus bereit, persönlich eine Aussprache mit den betreffenden Kreistagen herbeizuführen, falls das gewünscht würde. Er erklärte weiter seine jederzeitige Bereitschaft, mit mir zu verhandeln, falls andere Schwierigkeiten entständen. Eine mögliche Ausdehnung der Feiertagsruhe, die ich anregte, konnte nicht ausdiskutiert werden.
    Es gibt also Möglichkeiten, und es wäre unsere Aufgabe, sich mit ihnen ernstlich zu beschäftigen. Man sollte nur nicht der Bevölkerung durch einfache Behauptungen Illusionen machen, nur um sie dann um so schneller enttäuschen zu müssen — eine Enttäuschung, die vor allem dann Platz greift, wenn man den Eindruck erweckt, ,daß man Experte sei. Der Experte gilt manchmal in Deutschland mehr als anderswo. Bei vielen Bemerkungen, die zu dem Ver-



    Werner
    trag von anderer Seite gemacht wurden, konnte man sich des Gefühls nicht erwehren, daß hinter diesen Methoden Nebenüberlegungen standen, die mit dem wahren Problem der schweren Bürde für die Bevölkerung wenig zu tun hatten.
    Warum z. B. sagte der Abgeordnete Kreitmeyer nach einer Aussprache am 1. April, zu der ich alle Abgeordneten, ganz gleich, welcher Partei sie angehörten, eingeladen hatte, weil ich der Meinung war, daß es sich hier um ein Problem handelt, das über den Parteien steht: Die vorhandenen Truppenübungsplätze im Raum Soltau—Celle seien nicht ausgenutzt; man solle die ganze Manövergeschichte dorthin verlegen. Dasselbe hörten wir später auch im Bundestag. Im September, als der Leser der Böhme-Zeitung von dem weltbewegenden Ereignis der Beendigung der Reserveübung des Oberst Kreitmeyer unterrichtet wird, hält der Kollege Kreitmeyer in dieser Meldung gleichzeitig fest, daß die Übungsplätze keineswegs ausreichten, im Gegenteil die Ausbildung unter zu kleinen Plätzen leide. Und am Ende erscheint dann in der Münchener und Bunten Illustrierten vom 23. September 1960 auf Seite 54:
    Reinhold Kreitmeyer wandte sich gegen die steigenden Forderungen der Bauern im Grünen Plan. Als Beweis für deren Wohlstand führte Kreitmeyer die geringen Erbsorgen der ländlichen Bevölkerung an: „Der erste Sohn erbt den Hof, der zweite die Hagelversicherung und der dritte die Manöverschäden."

    (Heiterkeit.)

    Ich meine, je größer die Last ist, die eine bestimmte Gruppe im Kreise des Ganzen zu tragen hat, mit je mehr Anstand sollte diese Gruppe behandelt werden. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß dem betroffenen Raum nur energisch geholfen werden kann, wenn mit exakter Hilfe und nicht mit Versprechungen, die nicht gehalten werden können, gearbeitet wird.
    Meine Damen und Herren, wenn Sie in einem solchen betroffenen Ort wohnten, könnte es Ihnen passieren, daß die Panzer so gegen 11 oder 12 Uhr, wenn Sie gerade eine Stunde eingeschlafen sind, durch die Ortschaft fahren und daß sie um 3 oder 4 Uhr, wenn Sie noch eine Stunde oder zwei Stunden schlafen wollen, zurückkommen. Der Heidekrug, in dem Sie absteigen — und von dem die Zeitungen behaupten, er sei dieses Jahr genauso voll gewesen wie das Jahr vorher, ohne daß die Leute wissen, daß jemand, der einmal dort gewesen ist, nicht wiederkommt, es müssen also immer andere sein —, ist in einem trockenen Sommer außen und innen völlig verstaubt, Sie übrigens auch, und in einem nassen Sommer wird Ihnen das Spazierengehen schwer verleidet, weil die Wege dann grundlos sind. Die Wege werden bei weitem nicht in der Geschwindigkeit repariert, wie das notwendig wäre, und bei weitem nicht so repariert, wie das qualitativ erforderlich wäre. Diese schlechten Wegeverhältnisse ziehen nun wiederum eine Unzahl von indirekten Schäden nach sich, deren Aufklärung immer schwierig und deren Bezahlung nicht ausreichend ist. Nachdem das
    nun zehn Jahre so geht, wird die Bevölkerung müde, wenn ihr nicht wirklich aktiv geholfen wird.
    Eine Stellungnahme zu dem ganzen Zusatzabkommen kann sich aber nicht darin erschöpfen, ob man dazu ja oder nein sagt. Die Antwort nein oder ja reicht hier nicht aus. Wenn man nämlich nein sagt, dann kommen nicht etwa keine Truppen dorthin, denn sie sind ja schon da. Wenn man dagegen ja sagt, ist man verpflichtet, alles zu tun, um die Verhältnisse so zu erleichtern, wie das überhaupt nur geht. Wenn ich ja sage, meine Damen und Herren, dann tue ich das nicht etwa deshalb, weil mit dem Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatut steht und fällt, sondern nur deshalb, weil überhaupt nur auf dieser rechtlichen Grundlage des Zusatzabkommens eine Verbesserung für die Bevölkerung möglich ist.

    (Abg. Könen Meinung der Fraktion, was Sie da vortragen, Herr Kollege?)

    — Ich würde es meiner Fraktion nicht übelnehmen, wenn es ihre Meinung wäre.

    (Abg. Könen gesagt: „im Namen meiner Fraktion"!)

    An Maßnahmen, ,die hier, wenn der Vertrag in die Ausschüsse geht, besonders mit berücksichtigt werden müssen, möchte ich einige aufführen.
    Es sollte alles getan werden, für eine Umgehung der fraglichen Ortschaften zu sorgen, und zwar in großzügiger Weise und nicht so teeng, daß die Schäden nach wie vor auftreten.
    Die Biwakplätze sollten als Dauerplätze festgelegt werden. Die Truppen suchen jetzt bei ihren Übungen nicht — wie der Vertrag vorsieht — Biwakplätze innerhalb der für den dauernden Gebrauch vorgesehenen Plätze auf, sondern meistens werden Biwakplätze am Rande von Dörfern besucht und in einem desolaten Zustand verlassen.
    Weiter sollten alle Nebenschäden, wie Erosionserscheinungen und Bodenverdichtungen, mit ausreichenden Mitteln bekämpft werden.
    Für eine Verbesserung der Feuerschutzeinrichtungen sollte in großzügiger Weise gesorgt werden.
    Bei der Festsetzung der Pachten sollte ebenso schnell und großzügig verfahren werden.
    Eigentlich müßte der Lex Soltau eine Entschädigung-Lex-Soltau hinzugefügt werden, die es ermöglichte, schnell zu verfahren, und die es verhinderte, daß der Fiskus die möglichen guten Absichten des Parlaments durch die bekannt langwierige Arbeit zunichte macht. Ich muß zu meinem Bedauern hier sagen, daß es in der Gegend Landwirte gibt, die fünf Jahre lang auf Entschädigungen warten mußten, die ihnen rechtlich zustanden.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Wenn der Vertrag so in den Ausschüssen behandelt wird, wenn die vorgesehenen Pachten schnell und sorgfältig festgelegt werden, wenn der Haushalts- und Finanzausschuß den Ernst der dortigen



    Werner
    Lage erkennt und danach handelt, bleibt die Last für die betroffene Bevölkerung noch immer groß. Gewisse Erleichterungen wären dann aber möglich, und das, was jetzt kaum ertäglich ist, könnte vielleicht halbwegs erträglich gemacht werden.
    Ich kann mich daher auch mit der etwas lapidaren Antwort der Bundesregierung, sie habe die Entschließung des Bundesrates, die die Bundesregierung auffordert, alle notwendigen Schritte zur Milderung der aus dem Soltau-Lüneburg-Abkommen entstehenden Konsequenzen zu unternehmen, zur Kenntnis genommen, nicht begnügen, und ich hoffe, daß sich die Bundesregierung redlich bemüht, hier aber auch alle Verbesserungen zu schaffen, die möglich sind, ohne Rücksicht auf den notwendigen Aufwand. Schließlich geht es hier erst in zweiter Linie um Geld, in erster Linie um die Menschen, die dort wohnen.
    Ich beantrage am Ende — abweichend von der Verabredung — Überweisung an den Auswärtigen Ausschuß zur Federführung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Thomas Dehler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Harm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Harm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte die Absicht, Ihnen eine ganz klare, juristisch begründete Rede zu halten. Diese Rede hat allerdings etwas mit zerfahrenem Gebiet zu tun. Nach dem Vorspiel soeben bin ich etwas irregeworden, ob ich das, was ich mir zu sagen vorgenommen habe, auch klar darstellen kann. Es ist natürlich eine schwierige Aufgabe für einen Vertreter der Regierung, eine schlechte Sache mit guten oder schlechten Worten zu verteidigen. Nichtsdestoweniger will ich auf den Kern der Dinge eingehen. Ich habe das Wort ausschließlich um der betroffenen Menschen willen ergriffen, nicht wegen irgendwelcher außenpolitischer Gesichtspunkte, die naheliegend wären.
    Formell handelt es sich um einen Vertrag zwischen ,dem Bund und der NATO, den der Bund zwar schon abgeschlossen hat, der aber noch der Ratifizierung bedarf. Die Betroffenen sind jedoch die armen zehntausend Leute, von denen Herr Kollege Werner soeben gesprochen hat. Es ist von den angeblichen erheblichen Vorteilen gesprochen worden, die dieses Vertragswerk enthalten soll. In den Gebieten der Lüneburger Heide, die ich ebenso wie mein Kollege Werner wiederholt besucht habe, sieht es ganz anders aus. Es ist meine Aufgabe, Ihnen darzulegen, daß der Gesetzentwurf keine Verbesserung darstellt. Die Gebiete dort werden weiter von den britischen Truppen verwüstet, Wälder werden zerstört und Straßen werden umgepflügt, ganz zu schweigen von all den anderen Unbilden. Das alles geschieht, obwohl sich Herr Kollege Werner, wie er soeben gesagt hat, bei höchsten militärischen Stellen um eine Besserung der Zustände bemüht hat.
    Ich betone nochmals: es geht mir nicht um den außenpolitischen Gehalt, sondern um die Betroffenen. Ich muß mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, daß Herr Kollege Werner hier wie derholt versucht hat, einen Schuldigen zu suchen. Es gibt keinen Schuldigen, ausgenommen denjeni- gen, der die Verwüstungen dort anrichtet. Der Schuldige ist nicht die Landesregierung, und der zufällige Umstand, daß die Partei meines Kollegen Werner, zur Zeit jedenfalls, nicht in der niedersächsischen Regierung vertreten ist, sollte Sie schon aus gutem Taktgefühl davon abhalten, den schuldigen Teil in der derzeitigen Landesregierung zu suchen; denn das alles liegt weit zurück, fällt auch in die Ara, als die Partei meines sehr geehrten Herrn Kollegen selbst dort maßgeblich beteiligt war.

    (Abg. Dr. Huys: Das hat sich historisch entwickelt! Damals waren Sie Regierungspräsident von Luneburg und haben diesen Vertrag erst gemacht!)

    — Lieber Freund, Sie sind falsch unterrichtet. Im übrigen hat der Regierungspräsident mit der Sache gar nichts zu tun; er ist nur der ausführende Arm.

    (Abg. Dr. Huys: Er ist sehr stark eingeschaltet!)

    — Sie sind im übrigen falsch unterrichtet.
    Nun, meine Damen und Herren, die Leidtragenden bleiben in jedem Fall die Bewohner dieses Gebiets, und die Bundesregierung täte wirklich besser daran, uns hier etwas auf den Tisch zu legen, was wenigstens deutschem Recht entspricht. Ist es notwendig, hier darauf hinzuweisen, daß § 68 des Bundesleistungsgesetzes klipp und klar verbietet, Naturschutzgebiete für solche Zwecke in Anspruch zu nehmen? Dieses deutsche Recht soll durch die Verträge, die der Herr Staatssekretär mit seinem Namen unterzeichnet hat, für unabsehbare Zeit außer Kurs gesetzt werden. Es geht nicht darum, hier an den guten Willen zu appellieren, freiwillig Rücksicht zu nehmen, sondern die Bevölkerung verlangt von Ihnen, Herr Kollege Werner, genauso wie von uns allen, daß wir uns zu dem Rechtsstaat bekennen, der jedem einzelnen Bürger dieses Landes die Rechte garantiert, die das deutsche Recht ihm gibt.
    Was will denn eigentlich der vorliegende Gesetzentwurf? Er will einen Teil der Bevölkerung und einen Teil des Gebietes außerhalb des Gesetzes stellen. Dagegen protestieren wir, und nach dem Rechtsempfinden der Bevölkerung mit Recht. Es ist nicht Rechtens, daß eine Bundesregierung über unseren Kopf hinweg Derartiges beschließt. Die Landesregierung, die von meinem geschätzten Herrn Vorredner soeben angeführt wurde, hat sich mit gutem Recht aus der Sache herausgehalten, weil nicht sie die Verträge gemacht hat, sondern das Auswärtige Amt, und zwar ohne in den entscheidenden Stadien überhaupt die Landesregierung zu beteiligen. Ich habe, meine Damen und Herren, die Korrespondenzen und die Akten im niedersächsischen Ministerium eingesehen. Ich kenne sie genau. Wohlweislich hat deswegen Herr Kollege Werner es auch so formuliert: es müsse wohl, und es solle wohl; es waren Vermutungen, nichts anderes. Und wenn mein Kollege gar so weit geht, zu sagen, es könnten oder müßten wohl bestimmte Beamte von



    Dr. Harm
    Einfluß gewesen sein, um niedersächsisches Staatsgebiet
    oder Klostergebiet auszulassen, so ist das eine Unterstellung, die mit dem guten Ton unter Kollegen und der Regierungen untereinander nicht vereinbar ist. Da muß ich die niedersächsische Landesregierung in Schutz nehmen; das verträgt dieses Werk hier nicht.
    Nun ist aber wiederholt davon die Rede gewesen, daß man auf der einen Seite den Truppenvertrag mit dem Zusatzabkommen habe und auf der anderen Seite das Sonderabkommen Soltau/ Lüneburg, und manche von den Herren Abgeordneten, die in diesen Gebieten zu Hause sind, haben den Standpunkt vertreten, es genüge, wenn man nur dem SoltauLüneburg-Abkommen zu Leibe gehe. Meine Damen und Herren, das ist rechtlich eine falsche These, weil nämlich fast dieselbe Bestimmung auch im Hauptabkommen enthalten ist. Es sind nur Nuancen der Formulierung, in denen sich die beiden unterscheiden. Wir müssen also davon ausgehen, daß das Ganze ein juristisch einheitliches Werk ist, das nicht besser und nicht schlechter wird, wenn man einen Teil herausbricht. Die zuständigen Ausschüsse werden das Gesamtwerk beurteilen müssen, und sie werden dann sehen: es genügt nicht, den Hebel an einer Stelle anzusetzen.
    Im Augenblick ist es so, daß das Privateigentum verwüstet und zerstört wird. Die Panzerfahrzeuge nehmen keine Rücksicht ,auf Nachtzeit und Tageszeit. Alles hüllen sie in ihre Staubwolke. Die Schießübungen vollziehen sich zum Teil über die Dörfer hinweg. Menschen und Tiere sind gleicherweise gefährdet. Und was vollends das Naturschutzgebiet betrifft, so ist ja in dem Vertragswerk die inkriminierte Bestimmung enthalten, daß das Naturschutzgebiet ohne Rücksicht auf den Willen der zuständigen Eigentümer aus dem ganzen Rechtszustand herausgenommen wird. Meine Damen und Herren, ich wies schon darauf hin: das verstößt fundamental gegen den § 68 des Bundesleistungsgesetzes, der diesen Fall ausschließt.
    Die Bevölkerung erwartet also, daß das Gesamtwerk, das uns hier vorliegt, überholt wird. Ich will Ihnen hier nur einige der ganz wunden Stellen zitieren. Nach Art. 48 könnte z. B. jede Truppe ihre Ausbildung nach ihrem Ermessen, nach dem Ermessen der militärischen Leitung, stets auch außerhalb der ständigen Gebiete und Liegenschaften vollziehen. Mit anderen Worten: selbst wenn dieses Vertragswerk sanktioniert würde, würde die militärische Kompetenz davon nicht betroffen. Der Ausschuß für Inneres hat bei seiner Besichtigungsfahrt im September dieses Jahres ganz traurige Zustände vorgefunden und wird sich deswegen eingehend mit diesen Fragen zu befassen haben.
    Nach Art. 45 Abs. 2 Buchstabe b kann z. B. die Truppe bei erheblichen Schäden ein Grundstück innerhalb von drei Monaten nicht wiederholt befahren. Das heißt aber auf gut deutsch: wenn die Schäden beseitigt sind, kann der Tanz von vorn beginnen. Meine Damen und Herren, damit dienen wir der Bevölkerung nicht.
    In Art. 45 Abs. 2 heißt es, daß die Vorschriften des deutschen Rechts für bestimmte Fälle keine
    Anwendung finden. Können Sie sich im Ernst vorstellen, daß man in England oder in Frankreich oder sonst bei einem der NATO-Partner ein Gesetz machen würde, in dem es heißt: Die Vorschriften der Landesgesetzgebung bleiben insoweit außer Betracht? Ich glaube das nicht, und ich bin fest überzeugt, daß unsere Soldaten eine andere Auffassung von diesen Dingen haben.
    Ich bemerke übrigens nebenbei, daß es hier speziell um die britischen Truppen geht, denn wir haben keine gleichen Beschwerden aus den Gebieten mit französischen, amerikanischen und sonstigen Truppen. Es ist kein Zufall, vielleicht letztlich eine psychologische oder eine charakterliche Frage, daß gerade aus dem Gebiet Soltau-Lüneburg solche Beschwerden kommen. Es muß also letztlich wohl auf der persönlichen Seite liegen, und da ist es um so stärker erforderlich, klare Grenzen gesetzlich abzustecken, um zu sagen: Bis hierher, und so weit geht das Recht.
    Deswegen halte ich es für eine ziemlich billige Methode, zu sagen: Lex Soltau hier und Lex Entschädigung dort. Die Bevölkerung will nicht Entschädigung, die Bevölkerung will ihre Souveränität, ihre Partnerschaft und ihre Gleichberechtigung, sie will den gesetzlichen Vertragszustand und nichts anderes.
    Indem Herr Kollege Werner namens der CDU, wie er sagt, zum Ausdruck bringt, daß er diese Alternative Lex Soltau — Lex Entschädigung stellt, hat er nach meiner Meinung a priori anerkannt, daß er sich mit diesem Vertragswerk, mit diesem Gesetzentwurf im Grunde für sich und seine Partei bereits abgefunden hat.
    Die Sache wird noch viel schwieriger dadurch, daß z. B. in Kap. 7 des Gesetzentwurfs eine Bestimmung enthalten ist, die mit einem Salto die Bundesregierung in das ganze Gebiet vorzeitig einweisen will. Das würde eine vollendete Tatsache schaffen, so daß die Bundesregierung mit dem Gelände ohne Rücksicht auf Landesrecht und ohne Rücksicht auf Privatrecht tun könnte, was sie will. Dabei ist juristisch ganz übersehen, daß ja bereits Ergänzungen zum Landbeschaffungsgesetz in Vorbereitung sind, mit denen etwaige Gesetzeslücken ausgefüllt werden sollen.
    Die Hauptforderung meiner Fraktion geht dahin, diesen unerfreulichen gesetzlosen Zustand zu beenden. Wir wollen nicht etwas sanktionieren, was dem Recht nicht entspricht. Wir wollen aus Kriegsrecht, aus Besatzungsrecht oder Willkür — wie Sie wollen — hinein in klare vertragliche Verhältnisse auf dem Boden der Gleichberechtigung, Souveränität und Partnerschaft, wie sich das unter Bündnispartnern gehört. Denn andernfalls würde das eintreten, was ja selbst in der Begründung dieses Gesetzes unterstellt wird: daß es nämlich im Grunde eine innerstaatliche Rechtsgrundlage für den derzeitigen Zustand gar nicht gebe. Dann heißt es zweitens in der Begründung dieses Gesetzentwurfs, diese Regelung sei erforderlich, um den „unerfreulichen Zustand" des mangelnden Besitzrechts der Streitkräfte zu beseitigen. Ja, meine Damen und Herren, das kann nicht die Aufgabe dieses Hohen



    Dr. Harm
    Hauses sein, einen „unerfreulichen Zustand" auf der einen Seite, weil die Besatzungsmächte kein Besitzrecht haben, dadurch abzulösen, daß wir einen unerfreulichen Zustand auf der andern Seite schaffen, durch den der rechtmäßige Eigentümer seines Eigentums beraubt wird.
    Alles das wird nach meiner Meinung im Innenausschuß und im Rechtsausschuß --- mitberatend —, soweit vor allen Dingen die Bestimmungen des Verfahrensrechts und des Strafrechts in Betracht kommen, zu klären sein. Dann werden wir im übrigen zur Kenntnis nehmen, daß das, was Herr Kollege Werner uns soeben vorgehalten hat, keinesfalls in dieser Form Gesetz werden darf. Mit diesen Argumenten, die soeben mein Herr Vorredner vertreten hat, würde er nicht vor seine Wähler treten. Es war mir übrigens interessant, daß sich Herr Werner im Augenblick zu der Einladung vom 1. April bekannt hat. Als ich damals die Frage stellte, wer der Einlader hierzu ist, wurde das negiert und die klare Autorenschaft bestritten.