Rede von
Fritz
Büttner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es, obwohl der geltende Mieterschutz, beginnend mit dem Jahre 1963, in denjenigen Gemeinden aufgehoben wird, in denen das statistische Wohnungsdefizit unter 3 Prozent beträgt — selbst wenn dann noch Wohnungsnot besteht —, jetzt schon Fälle gibt, in denen von Mietern auch über den Rahmen der gesetzlich zulässigen Mieterhöhung hinausgehende Forderungen der Vermieter erfüllt werden, damit sie ihr Heim auch nach der Auflockerung erhalten? Sehen Sie nicht eine Gefahr darin, daß selbst solche unberechtigte Kündigungen zu einer Einschüchterung der Mieter führen, da diese befürchten, die ersten zu sein, die von der Kündigungsfreiheit des Vermieters betroffen werden?