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ID0313012900

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    Vokabeln: 3
    1. Herr: 1
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    3. Lange!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Inhalt: Fragestunde (Drucksachen 2157, zu 2157) Frage des Abg.. Kalbitzer:. Betriebsbereitschaft der der Regierung von Nigeria übergebenen fahrbaren Kliniken 7479 B Frage des Abg. Dr. Dr. h. c. Friedensburg: Zufahrt nach Straßburg von der neuen Autobahn Frankfurt—Basel Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7479 C Frage des Abg. Wittrock Mitwirkung des Bundes bei der Finanzierung von Baumaßnahmen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs außerhalb der Straßen Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7480 A, 7481 À, B, C Wittrock (SPD) 7481 A, B Ritzel (SPD) 7481 B Frage des Abg. Dr. Mommer: Tariferhöhungen der Deutschen Bundesbahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 7481 C, 7482 A, B, C, D, 7483 A Dr. Mommer (SPD) 7482 A Dr. Bleiß (SPD) 7482 B, C Faller (SPD) 7482 D Wittrock (SPD) 7483 A Frage des Abg. Dr. Mommer: Annäherung vermutlich deutscher Düsenjäger an die Verkehrsmaschine der britischen Königin Hopf, Staatssekretär 7483 B, C, D, 7484 A Dr. Mommer (SPD) 7483 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7483 D Felder (SPD) . . . . . 7483 D, 7484 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Fehlbestand an Wohnungen Lücke, Bundesminister . . . 7484 B, D, 7485 A, B, C Dr. Brecht (SPD) . . . . . . 7484 C, D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7485 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 7485 B Frage des Abg. Dr. Brecht: Rechtsverordnung betr. Miet- und Lastenbeihilfen Lücke, Bundesminister . . . 7485 C, D, 3486 A, B, C, D, 7487 A Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 7485 D Dr. Bartels (CDU/CSU) 7486 A Wittrock (SPD) 7486 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 7486 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 A Franke (SPD) 7487 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung, Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Frage des Abg. Dr. Brecht: Wohnungsbaumittel für Stadt- und Landkreise Lücke, Bundesminister 7487 B, D, 7488 A Dr. Brecht (SPD) 7487 B, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 7487 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kindergeld (Drucksache 2100) Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 7488 A, 7494 D Blank, Bundesminister '7490 C Dr: Schellenberg (SPD) . . . 7492 B Dr. Dr. h. c. Dresbach (CDU/CSU) 7494 Ç Spitzmüller (FDP) 7494 D Dr. Wuermeling, Bundesminister 7496 D Frau Korspeter (SPD) . . . . . .. 7497 C Horn (CDU/CSU) . . . . . . 7497 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 7499 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2166); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 2127) — Dritte Beratung —Scheppmann (CDU/CSU) 7500 A Dr. Bucher (FDP) . . . . . . 7500 C Lange (Essen) (SPD) 7501 A, 7502 B, 7503 D, 7504 A Illerhaus (CDU/CSU) . . 7501 D, 7505 A Franzen (CDU/CSU) . . 7502 C, 7505 B Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) . 7503 A, 7505 C Wieninger (CDU/CSU) 7503 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU) . . . 7504 B Killat (Unterbach) (SPD) 7504 C Spitzmüller (FDP) 7505 D Rasner (CDU/CSU) 7506 A Spies (Emmenhausen) (CDU/CSU) 7506 B Diebäcker (CDU/CSU) 7506 B Dürr (FDP) 7506 D Handhabung der Geschäftsordnung bei Erklärungen zur Abstimmung 7507 A Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (SPD, CDU/CSU, FDP und Gruppe der DP) (Drucksache 2097 [neu]); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (Drucksache 2167) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 7507 C Nächste Sitzung 7507 D Anlagen 7509 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7479 130. Sitzung Bonn, den 28. Oktober 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Dr. Achenbach 28. 10. Dr, Atzenroth 28. 10. Dr. Baade 28. 10. Bach 28. 10. Bauer (Wasserburg) 29. 10. Bauereisen 28. 10. Dr. Bechert 28. 10. Behrisch 11. 11. Dr. Besold 28. 10. Dr. Birrenbach 28. 10. Fürst von Bismarck 28. 10. Blöcker 28. 10. Frau Brauksiepe 28. 10. Brese 28. 10. Demmelmeier 28. 10. Dopatka 28. 10. Eilers (Oldenburg 28. 10. Engelbrecht-Greve 28. 10. Eder 28. 10. Etzenbach 28. 10. Finckh 28. 10. Dr. Frey 29. 10. Funk 30. 11. Dr. Furler 28. 10. Gedat 28. 10. Gerns 28. 10. Glüsing (Dithmarschen) 28. 10. Dr. Gradl 28. 10. Dr. Greve 28.10. Freiherr zu Guttenberg 28. 10. Hamacher 28. 10. Hellenbrock 28. 10. Dr. Graf Henckel 28. 10. Höfler 28. 10. Holla 28. 10. Hübner 28. 10. Jacobs 28. 10. Dr. Jordan 28. 10. Jürgensen 31. 10. Frau Kettig 11. 11. Frau Kipp-Kaule 28. 10. Dr. Kopf 28. 10. Krammig 31. 10. Frau Krappe 28. 10. Kraus 31. 10. Dr. Kreyssig 28. 10. Kriedemann 28. 10. Leber 28. 10, Lermer 7. 11. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. 10. Maier (Freiburg) 31. 10. Margulies 28. 10. Frau Dr. Maxsein 28. 10. Meis 28. 10. Dr. Menzel 28. 10. Metter 28. 10. Müller-Hermann 28. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Murr 28. 10. Neuburger 28. 10. Neumann 28. 10. Pohle 31. 10. Dr. Preusker 28. 10. Frau Dr. Probst 28. 10. Pütz 4. 11. Rademacher 28. 10. Dr. Rüdel (Kiel) 28. 10. Scheel 28. 10. Dr. Schild 28. 10. Dr. Schmid (Frankfurt) 28. 10. Frau Schmitt (Fulda) 28. 10. Schneider (Bremerhaven) 28. 10. Schultz 28. 10. Schütz (Berlin) 8. 11. Seuffert 28. 10. Stahl 28. 10. Dr. Stammberger 28. 10. Dr. Starke 28. 10. Frau Dr. Steinbiß 28. 10. Stenger 15. 11. Dr. Stoltenberg 28. 10. Striebeck 28. 10. Dr. Vogel 30. 10. Wacher 28. 10. Wagner 28. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 28. 10. Dr. Weber (Koblenz) 28. 10. Weinkamm 28. 10. Werner 28. 10. Dr. Will 28. 10. Wischnewski 28.10. Dr. Zimmermann 28. 10. b) Urlaubsanträge Dr. von Haniel-Niethammer 6. 11. Dr. Dr. Heinemann 4. 11. Pohle 30. 11. Frau Renger 4. 11. Anlage 2 Umdruck 711 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 wird folgende neue Nummer 4 c eingefügt: 4 c. Nach § 18 wird folgender neuer § 18 a eingefügt: „§ 18 a Abweichend von § 3 Abs, 1 Nr. 3 dürfen Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen auf 7510 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 Friedhöfen sowie in einem Umkreis von 300 m von Friedhöfen sonnabends bis siebzehn Uhr geöffnet sein."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Mauk Spitzmüller Dr. Imle Mischnick und Fraktion Anlage 3 Umdruck 712 Änderungsantrag der Abgeordneten Arndgen, Dr. Dittrich, Franzen, Scheppmann, Wieninger, Diebäcker und Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 wird Nr. 1 a gestrichen. 2. In Artikel 1 erhält Nr. 3 folgende Fassung: ,3. In § 10 Abs. 1 a) wird hinter das Wort „aufzuführenden" das Wort „Ausflugs-," gesetzt; ferner werden die Worte „Andenken und Badegegenstände, Devotionalien, Tabakwaren, Frischobst, Obstsäfte, Süßigkeiten, Blumen und Zeitungen" ersetzt durch die Worte „Badegegenstände, Devotionalien, frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes in der Fassung vom 10. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 811), Süßwaren, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen sowie Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind,"; b) wird außerdem das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 3. In Artikel 1 Nr. 4 a erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort „sechzehn" durch das Wort „zweiundzwanzig" ersetzt.' 4. In Artikel 1 wird Nr. 4 b gestrichen. 5. In Artikel 1 wird Nr. 6 gestrichen. 6. Folgender Artikel 2 a wird eingefügt: „Artikel 2 a Die nach Landesrecht zuständigen Verwaltungsbehörden können in Grenz- und Marktorten Ausnahmen von den Vorschriften des § 3 Abs. 1 Nr. 1 und des § 17 Abs. 1 für den 11. und 18. Dezember 1960 erteilen. Der für den Verkauf freigegebene Zeitraum darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muß spätestens um achtzehn Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. Die Ausnahmen sind unter der Bedingung zu erteilen, daß die Verkaufsstellen am 10. und 17. Dezember 1960 für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden ab vierzehn Uhr geschlossen sind. Die Regelung muß für alle Verkaufsstellen eines Grenz- oder Marktortes einheitlich erfolgen." Bonn, den 27. Oktober 1960 Scheppmann Wieninger Diebäcker Franzen Arndgen und Fraktion Anlage 4 Umdruck 713 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 4 a wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) In Absatz 1 wird dem ersten Satz nach einem Komma angefügt: „jedoch nicht an den Weihnachtsfeiertagen sowie Sonn- und Feiertagen, die einem Sonnabend folgen, an dem bis sieben Uhr und ab achtzehn Uhr die Verkaufsstellen geschlossen sein müssen."' Bonn, den 27. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Lange (Essen) Odenthal Frau Rudoll Folger Scharnowski Hufnagel Behrendt Ludwig Reitz Börner Könen (Düsseldorf) Frau Nadig Frau Eilers (Bielefeld) Frau Krappe Junghans Dr. Königswarter Wilhelm Theil (Bremen) Dr. Tamblé Rohde Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 130. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1960 7511 Anlage 5 Umdruck 714 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage — Drucksache 2100 — der Fraktion der SPD betr. Kindergeld Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Bundestag unverzüglich einen Gesetzentwurf über die Neuordnung des Kindergeldes vorzulegen. Der Gesetzentwurf soll folgenden Inhalt haben: 1. Das gegenwärtige Aufbringungsverfahren, das besonders die lohnintensiven Klein- und Mittelbetriebe belastet, wird nach Ablauf einer einjährigen Übergangszeit durch die Finanzierung des Kindergeldes aus allgemeinen Steuermitteln abgelöst. 2. Kindergeld wird mit Wirkung ab 1. Januar 1961 auch für alle zweiten Kinder aus allgemeinen Steuermitteln gewährt. 3. Die bisher verabschiedeten 5 Kindergeldgesetze (Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 — BGBl. I S. 333; Kindergeldanpassungsgesetz vom 7. Januar 1955 — BGBl. I S. 17; Kindergeldergänzungsgesetz vom 23. Dezember 1955 — BGBl. I S. 841; Gesetz zur Änderung und Ergänzung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 26. Juli 1957 — BGBl. I S. 1061; Zweites Gesetz zur Änderung von Vorschriften der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 — BGBl. I S. 153) werden aufgehoben und durch eine übersichtliche Neuregelung ersetzt. Bonn, den 27. Oktober 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 715 Änderungsantrag der Abgeordneten Killat (Unterbach), Lange (Essen), Odenthal, Frau Rudoll und Genossen zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß (Drucksachen 1666, 1929, 2127, 2166) Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nr. 4 a erhält folgenden Buchstaben vor a: vor a) In Absatz 1 ist vor dem letzten Satz folgender Satz einzufügen: „Wird hiervon Gebrauch gemacht, so müssen die offenen Verkaufsstellen an den jeweils voraufgehenden Sonnabenden ab vierzehn Uhr geschlossen werden." ' Bonn, den 28. Oktober 1960 Killat (Unterbach) Börner Lange (Essen) Könen (Düsseldorf) Odenthal Frau Nadig Frau Rudoll Frau Eilers (Bielefeld) Folger Frau Krappe Scharnowski Junghans Hufnagel Dr. Königswarter Behrendt Wilhelm Ludwig Theil (Bremen) Dr. Mommer Dr. Tamble Reitz Rohde
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ewald Bucher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ohne weiteres zuzugeben, daß eine solche Ausnahmebestimmung nicht gerade schön aussieht. Aber ich frage mich, was sieht denn an diesem Gesetz, an dem wir nun wieder einmal herumpfuschen, überhaupt schön aus?
    Wie sieht es denn bisher mit dem Verkauf von Zeitungen aus? Nach der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21. Dezember 1957 — Bundesgesetzbl. I, Seite 1881 — dürfen verkauft werden: frische Milch an zwei Stunden, Konditorwaren an zwei Stunden, Blumen an zwei Stunden, jedoch am 1. November, am Volkstrauertag, am Buß- und Bettag usw. an sechs Stunden, Zeitungen an fünf Stunden. Für Milch, Konditorwaren und Blumen gilt das aber nicht am 2. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag, für Zeitungen nicht am 1. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag. Wenn Sie sich für das Schicksal der bedauernswerten Berliner interessieren: nach § 2 der Verordnung gilt für Berlin wieder etwas anderes. Dort dürfen auch am 1. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertag während der Dauer von fünf Stunden Zeitungen abgegeben werden. Man kann hier feststellen, daß ungeheurer Fleiß und große Weisheit verwendet wurden, um abzuwägen, ob an den verschiedenen Feiertagen solche Waren an fünf oder sechs Stunden verkauft werden sollen.
    Wir haben nicht die Sorge, daß die vorgesehene Bestimmung des § 20a zu einer erheblichen Durchbrechung der Sonntagsruhe führen würde. Wenigstens aber würde dadurch eine solche Verordnung überflüssig werden.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen, daß einem nicht sehr wohl ist, wenn man an einem solchen Gesetz mitarbeitet. Man hat wirklich das Gefühl, daß sich der Gesetzgeber damit lächerlich macht. Ich nenne z. B. die eigenartige Zusammenstellung in § 10. Hier werden in einem Atemzug genannt: Badegegenstände, Devotionalien — ich nehme an, daß jedermann weiß, was Devotionalien sind — und Frischobst!

    (Heiterkeit.)

    Das erinnert mich so an ein Gesellschaftsspiel, das
    wir einmal auf einer Jagdhütte, Herr Präsident, getrieben haben, wo es darum ging, aus völlig zusam-



    Dr. Bucher
    menhanglosen Worten Verse zu bilden, also z. B. aus Apfelmus, Integration und Ölsardinen.

    (Heiterkeit.)

    Die soeben angeführte Stelle aus dem Gesetz spricht für den ganzen Stil, den wir bei diesem Gesetz anwenden.
    Aus den oben angeführten Gründen sind wir der Meinung, man sollte retten, was noch zu retten ist, und möglichst viel Freiheit lassen. Wie treten daher dem Antrag, den § 20 a zu streichen, entgegen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Lange!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Lange


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre nützlich gewesen, Herr Kollege Scheppmann, wenn Sie bei Ihren Ausführungen über die Sonntagsarbeit darauf verwiesen hätten, daß Sie effektiv 22 verkaufsoffene Sonntage statt der bisherigen 16 in den Kur- und Erholungsgebieten einführen wollen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Es hat doch keinen Zweck, hier Versteck zu spielen. Sicher ist doch eines, meine Damen und Herren: Ausnahmen von einer seit Jahrzehnten existierenden Regelung der Ladenöffnungs- oder Ladenschließungszeit in bezug auf einige Warengruppen hat es immer gegeben. Sie sind nur beseitigt worden im Zusammenhang mit diesem Gesetz. Ich weise noch einmal darauf hin, daß wir von vornherein einige Warenausnahmen von diesem Gesetz gewollt hatten. Das ist nicht möglich gewesen, und damit ist dann einiger Unsinn gemacht worden. Außerdem kann man hier nicht sagen, daß Bestimmungen, die auf den § 17 bezogen sind oder sich aus § 17 ableiten, verletzt würden.
    Dann muß ich den Kollegen des Ausschusses für Arbeit hier noch einmal zu Gemüte führen, daß die beiden mitberatenden Ausschüsse, der Wirtschaftsausschuß und der Ausschuß für Mittelstandsfragen, empfohlen haben, diese Warenausnahmen auch unter diesem Gesichtspunkt zu prüfen; und wenn man geglaubt hätte, dort noch einige Sicherheiten einbauen zu können, hätte — was die abhängig Beschäftigten betrifft — kein Mensch gegen solche Sicherheitsbestimmungen etwas einzuwenden gehabt. Die Begründung aber, daß hier Arbeitsschutzbedenken und ähnliches beständen, ist bei dem Charakter der überwiegenden Zahl dieser Betriebe — und das sind fast 95 % der hier in Betracht kommenden Betriebe — nicht möglich. Arbeitsschutzbedenken spielen hierbei keine Rolle.
    Außerdem kommt noch eines hinzu; und insoweit gehe ich noch über die Nr. 6, die Sie hier begründet haben, Herr Kollege Scheppmann, zwangsläufig hinaus, weil ja das Äquivalent für die Streichung von Nr. 6 in Ihrer Ziffer 2 enthalten sein soll. Sie haben hier wieder den Begriff „Andenken" weggelassen. Sie haben nur die Waren hinzugenommen, die für diese Orte kennzeichend sind.

    (Zuruf des Abg. Scheppmann.)

    Das bedeutet gegenüber dem Begriff „Andenken" oder „Reiseandenken" eine Einengung; es bedeutet, daß das Warensortiment, das heute unter „Reiseandenken" läuft, dadurch verändert - sprich: eingeengt — wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Strohhüte an der Ahr fallen doch darunter!)

    — Die Strohhüte sind kein besonderes Charakteristikum der Ahr, die können auch anderswo getragen werden. Also das ist nicht drin. Außerdem sollte, glaube ich, niemand so vermessen sein, mit Hilfe eines Gesetzes über Ladenöffnungs- oder Ladenschlußzeiten Geschmackszensuren einzuführen. Über Geschmack läßt sich bekanntlich streiten; oder: über Geschmack sollte man nicht streiten. Was da allenthalben, nicht nur unter der Marke „Reiseandenken", sondern überhaupt im gesamten Warensortiment, dem Verbraucher entgegentritt, läßt ja in dieser Hinsicht manches zu wünschen übrig. Aber das kann doch nicht Gegenstand der Überlegungen für den Gesetzgeber sein.
    Sie machen hier wiederum das, worauf ich im Zusammenhang mit der Begründung unseres § 20 a hingewiesen habe: Sie ruinieren hier in der Tat einen Geschäftszweig, einen Gewerbezweig, obwohl Sie doch immer wieder erklären, daß Sie insbesondere den Selbständigen zu helfen bereit sind. Ich muß hier wiederholen, was ich schon bei der Verabschiedung der Vierten Novelle zur Gewerbeordnung gesagt habe: Sie sind der Auffassung, daß eine bestimmte Größenordnung von Selbständigen — Idas sind die Kleinen, um nicht zu sagen: die Kleinsten für Sie einfach kein Diskussionsgegenstand mehr sind, für Sie einfach nicht mehr förderungswürdig und nicht mehr anerkennensberechtigt als Selbständige sind. Dieser Eindruck muß doch entstehen; und Sie haben alles zu tun, um diesen Eindruck zu verhindern. Mit § 10 bleibt dieser Eindruck weiterhin bestehen; denn jeder wird Ihnen vorrechnen können, was sich hier an ungerechtfertigten Einschränkungen in der Tat ergibt.
    Ich würde also genau wie Herr Bucher hier sagen, daß sich eine solche Einschränkung nach unserer Überzeugung nicht rechtfertigen läßt und man den § 20,a so bestehen lassen sollte, wie er hier vorgesehen ist. Alles andere, verehrte Kolleginnen und Kollegen, führt zu einer Begünstigungderjenigen Gruppen, die im Grunde eine Förderung und Begünstigung in .diesem Umfange nicht brauchen. Die Wettbewerbssituation, die für die betreffenden Gruppen so kritisch ist, wird damit genauso kritisch bleiben, ja mit Ihrer Formulierung noch kritischer werden und damit zu einer ernsthaften Existenzgefährdung führen.

    (Beifall bei der SPD.)