Rede von
Dr.
Georg
Kliesing
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu den Drucksachen 1893 und 1894 ein paar kurze Bemerkungen.
Zunächst muß ich auf einen Fehler aufmerksam machen, der sich in die Drucksache 1893 eingeschlichen hat. Auf Seite 22 stehen unter Ziffer 29 in der vorletzten Zeile des ersten Absatzes die Worte „§ 23 Abs. 1 Satz 3". Das ist falsch. Anstatt „Satz 3" muß es „Satz 2" heißen. Ich bitte, das zu verbessern.
Die grundlegenden Fragen dieser Wehrpflichtnovelle sind bereits bei der ersten Lesung in der 95. Sitzung von allen Seiten des Hohen Hauses so eingehend gewürdigt worden, daß ich es mir versagen kann, darauf einzugehen. Ich möchte auf meinen Schriftlichen Bericht — Drucksache 1893 — hinweisen, in dem auch die vielen und sehr verschiedenartigen Einzelfragen der Vorlage behandelt sind.
Ich darf mich darauf beschränken, ein Problem kurz zu streifen, das in der Öffentlichkeit am meisten Beachtung gefunden hat. Es handelt sich um das Einziehungsalter der Wehrpflichtigen. Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, den Satz zu streichen, der besagt, daß der Wehrpflichtige im allgemeinen in dem Kalenderjahr eingezogen werden soll, in dem er das 20. Lebensjahr vollendet. Die Bundesregierung hielt es auf Grund ihrer Informationen für notwendig, das Einziehungsalter herabzusetzen.
Dagegen sind von allen Seiten sehr ernste Argumente vorgebracht worden. Es ist auch klargestellt worden, daß die sachlichen Bedürfnisse der Bundeswehr befriedigt werden können, wenn das Gesetz in seiner. bisherigen Form erhalten bleibt. Die Bundesregierung hat dieser Auffassung des Ausschusses ihre Zustimmung gegeben. So sind wir einmütig zu dem Entschluß gekommen, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
Der Ausschuß empfiehlt Ihnen einstimmig — bei Stimmenhaltung der SPD — die Annahme des Gesetzentwurfs in der in Drucksache 1893 enthaltenen Form.
Ich darf kurz etwas zu der Drucksache 1894 sagen. Bekanntlich gibt es in den Wehrgesetzen nicht die sogenannte Berlinklausel. Degegen enthielt die Regierungsvorlage Vorschläge für die Änderung einiger anderer Gesetze, und da ist die Berlinklausel notwendig. Es war also ebenso wie vor einigen Wochen bei der Novelle zum Soldatengesetz notwendig, diesen Gesetzentwurf aufzuspalten. Wir legen Ihnen deshalb zwei Gesetzentwürfe vor.
Sodann muß ich noch folgende Bemerkung machen. Nach Abschluß der Ausschußverhandlungen kamen bei der Beratung anderer Angelegenheiten im Verteidigungsausschuß Fragen zur Sprache, die den vorliegenden Entwurf berühren. Sie haben entsprechend dem heutigen Beschluß des Verteidigungsausschusses ihren Niederschlag in einem interfraktionellen Änderungsantrag auf Umdruck 670 gefunden. Hinsichtlich dieses Gegenstandes muß ich also meinen Bericht wenigstens in( einem Punkte noch ergänzen.
Es handelt sich um die Erfassung der kriegsgedienten Jahrgänge. Der Verteidigungsausschuß hat sich neulich einem von mir gestellten Antrag angeschlossen, die Bundesregierung wolle überprüfen, ob diese Erfassung nicht auf schriftlichem Wege erfolgen könne. Wir haben dabei vor allem an eine Verbindung dieser Erfassung mit der Volkszählung des Jahres 1961 gedacht. Diese Frage ist noch nicht geklärt, und sie ist auch nicht heute an dieser Stelle zu klären. Wohl aber muß im Wehrpflichtgesetz etwas anderes geändert werden; denn in seiner jetzigen Form schließt das Wehrpflichtgesetz die Möglichkeit einer schriftlichen Erfassung generell aus, da der § 15 zwingend vorschreibt, daß die Erfassung durch persönliche Vorstellung des Wehrpflichtigen zu erfolgen hat. Das ist also die Ergänzung, die ich meinem Bericht noch anzufügen habe.
Im übrigen darf ich Sie im Auftrage des Ausschusses bitten, beiden Gesetzentwürfen Ihre Zustimmung zu geben.