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ID0311901000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1960 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. deutsche Kulturarbeit im Ausland (Drucksache 1555) Kühn (Köln) (SPD) . . . 6869 B, 6894 C Dr. von Brentano, Bundesminister . 6878 B Dr. Martin (CDU/CSU) . . . . . 6885 D von Mühlen (FDP) 6891 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423); Erster Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1893) — Zweite Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423); Zweiter Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1894) — Zweite Beratung — Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . . 6869 B, 6898 B, 6899 B, 6904 B Merten (SPD) . . 6897 A, 6897 D, 6898 D, 6899 D, 6900 C, 6902 D, 6906 A, 6908 B, Strauß, Bundesminister . 6897 B, 6900 A, 6901 B, 6907 A, 6909 A, 6911 B Dr. Jaeger (CDU/CSU) . . 6903 B, 6914 B Dr. Dr. Heinemann (SPD) . 6904 A, 6905 B Dr. Schäfer (SPD) . . . . 6910 B, 6913 B Schmitt-Vockenhausen (SPD) . . 6911 A Rasner (CDU/CSU) 6915 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes (Drucksache 1898) — Erste Beratung — . . . 6915 D Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundespolizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1840 [neu]) — Zweite und dritte Beratung —Kramel (CDU/CSU) 6915 D Dr. Schäfer (SPD) 6916 A Nächste Sitzung 6916 D Anlagen 6917 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6869 119. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1950 Stenographischer Bericht Beginn: 15.06 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6917 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Frau Albertz 24. 6. Altmaier* 25. 6. Bauer (Würzburg)* 25. 6. Dr. Becker (Hersfeld) 2. 7. Frau Beyer (Frankfurt) 23. 6. Fürst von Bismarck* 25. 6. Dr. Brecht 24. 6. Brüns 2. 7. Corterier* 25. 6. Dr. Dahlgrün 23. 6. Demmelmeier 24. 6. Frau Döhring (Stuttgart) 24. 6. Döring (Düsseldorf) 2. 7. Dowidat 24. 6. Dröscher 2. 7. Eilers (Oldenburg) 24. 6. Frau Engländer 2. 7. Etzenbach 24. 6. Even (Köln) 23. 6. Gehring 24. 6. Geiger (Aalen) 24. 6. Gerns* 25. 6. Dr. Greve 2. 7. Günther 24. 6. Häussler 23. 6. Heiland 24. 6. Heye* 25. 6. Höfler* 25. 6. Horn 24. 6. Frau Dr. Hubert* 25. 6. Jacobi 24. 6. Jacobs* 25. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Dr. Kempfler 29. 6. Frau Klemmert 2. 7. Koenen (Lippstadt) 24. 6. Köhler 2. 7. Dr. Kreyssig* 2. 7. Kiihn (Bonn) 23. 6. Kühn (Köln)* 25. 6. Lücker (München)* 2. 7. Maier (Freiburg) 2. 7. Dr. Meyer (Frankfurt) 24. 6. Mischnick 23. 6. Paul* 25. 6. Pelster 26. 6. Frau Pitz-Savelsberg 23. 6. Rasch 25. 6. Frau Dr. Rehling* 25. 6. Frau Renger* 25. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Ruhnke 26. 6. Sander 2. 7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schmidt (Gellersen) 24. 6. Schneider (Hamburg) 24. 6. Dr. Schneider (Saarbrücken) 23. 6. Schoettle 24. 6. Schröder (Osterode) 24. 6. Schüttler 23. 6. Schütz (München)* 25. 6. Seidl (Dorfeis)* 25. 6. Dr. Serres* 25. 6. Dr. Siemer 25. 6. Stauch 23. 6. Striebeck 24. 6. Theil (Bremen) 25. 6. Frau Vietje 23. 6. Dr. Wahl* 25. 6. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 2. 7. Weinkamm* 2. 7. Frau Wessel 2. 7. Wittmer-Eigenbrodt 24. 6. Dr. Zimmer* 25. 6. Dr. Zimmermann 8. 7. b) Urlaubsanträge Bergmann* 2. 7. Berkhan* 2. 7. Birkelbach* 2. 7. Dr. Birrenbach* 2. 7. Dr. Burgbacher* 2. 7. Deringer* 2. 7. Engelbrecht-Greve* 2. 7. Dr. Dr. h. c. Friedensburg* 2. 7. Dr. Furler* 2. 7. Geiger (München)* 2. 7. Hahn* 2. 7. Illerhaus* 2. 7. Dr. Kopf* 2. 7. Lenz (Brühl) * 2. 7. Dr. Lindenberg* 2. 7. Margulies* 2. 7. Metzger*. 2. 7. Müller-Hermann* 2. 7. Odenthal* 2. 7. Dr. Philipp* 2. 7. Frau Dr. Probst* 2. 7. Richarts* 2. 7. Scheel* 2. 7. Dr. Schild* 2. 7. Schmidt (Hamburg)* 2. 7. Dr. Starke* 2. 7. Storch* 2. 7. Dr. Sträter* 2. 7. Frau Strobel* 2. 7. *) für die Teilnahme an der gemeinsamen Tagung des Europäischen Parlaments mit der Beratenden Versammlung des Europarates 6918 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. .Juni 1960 Anlage 2 Umdruck 668 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893). Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. Zu Nr. 4 § 6 Abs. 7 wird gestrichen. 2. Zu Nr. 4 Dem § 6 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „ (8) Auf die Gesamtdauer der Wehrübungen wird der geleistete Kriegsdienst angerechnet." 3. Folgende Nr. 4 a wird eingefügt: ,4a. § 8 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung: „ (2) Der Bundesminister für Verteidigung kann im Einzelfall Wehrdienst, der in fremden Streitkräften vor dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz ganz oder zum Teil anrechnen. Der Bundesminister für Verteidigung soll Wehrdienst, der in fremden Streitkräften nach dem 31. Dezember 1945 geleistet wurde, auf den Wehrdienst nach diesem Gesetz anrechnen, wenn der Wehrdienst auf Grund gesetzlicher Vorschrift geleistet wurde oder wenn der Bundesminister für Verteidigung ihm vorher zugestimmt hatte." 4. Zu Nr. 8 In § 13 Abs. 2 wird im ersten Satz das Wort „Vorschlag" durch das Wort „Antrag" ersetzt. 5. Zu Nr. 9 § 13 a Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates wird bestimmt, 1. welche Jahrgänge der Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungschutz vorgesehen sind und nicht zum Wehrdienst herangezogen werden, 2. aus welchen sonstigen Jahrgängen die Wehrpflichtigen für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehen werden können, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihres militärischen Ausbildungsstandes und ihrer Ausbildung oder geplanten Verwendung für diesen Dienst erforderlich sind." 6. Zu Nr. 14 § 21 a Abs. 5 wird ersatzlos gestrichen. 7. Zu Nr. 18 Der bisherige Wortlaut der Nr. 18 erhält die Bezeichnung Buchstabe a; folgender Buchstabe b wird angefügt: ,b) Dem § 26 wird folgender Absatz 8 angefügt: „(8) Zur unentgeltlichen Vertretung von Wehrpflichtigen vor den Prüfungsausschüssen und Kammern für Wehrdienstverweigerer oder einem Verwaltungsgericht sind auch zugelassen Beauftragte a) einer Vereinigung, die von einer Landesregierung für solche Betreuung von Wehrdienstverweigerern anerkannt ist oder b) einer Kirche oder anerkannten Religionsgemeinschaft." ' 8. Zu Nr. 31 In § 47 b Nr. 1 erhält Satz 2 folgende Fassung: „Die kreisfreien Städte oder der Landkreis sind vor der Entscheidung zu hören." 9. Zu Nr. 31 § 47 c wird ersatzlos gestrichen. Bonn, den 22. Juni 1960 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 670 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jaeger, Merten, Schultz, Probst (Freiburg) und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksachen 1423, 1893) . Der Bundestag wolle beschließen: Zu Artikel 1 1. In Nr. 10 wird folgender Buchstabe vor a eingefügt: ,vor a) Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt: „Die Erfassung kann, insbesondere bei Wehrpflichtigen kriegsgedienter Jahrgänge, auch durch schriftliche Befragung durchgeführt werden." 2. In Nr. 10 erhält Buchstabe b folgende Fassung: ,b) Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 anfügt: „ (5) Die anläßlich der Erfassung entstehenden notwendigen Auslagen der Wehrpflichtigen tragen die Länder. Sie erstatten auch den Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 119. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 23. Juni 1960 6919 durch die Erfassung entstehenden Verdienstausfall für diejenigen wehrpflichtigen Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen." 3. Nach Nr. 12 wird folgende Nr. 12a eingefügt: ,12a. § 19 Abs. 8 wird folgender 'Satz angefügt: „Einem wehrpflichtigen Arbeitnehmer, der nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fällt, wird auch der durch die Musterung entstehende Verdienstausfall erstattet." 4. In Nr. 17 erhält Buchstabe c folgende Fassung: ,c) Absatz 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „Dabei findet § 19 Abs. 8 Satz 2 und 3 entsprechend Anwendung." ' 5. In Nr. 23 erhält § 36 Abs. 2 Satz 2 folgende Fassung: „Sie unterliegen der Wehrüberwachung von der Prüfung ihrer Verfügbarkeit an." Bonn, den 23. Juni 1960 Dr. Jaeger Merten Schultz Probst (Freiburg) Frau Ackermann Balkenhol Bazille Berkhan Börner Draeger Eschmann Gerns Günther Heix Herold Josten Dr. Kliesing (Honnef) Kreitmeyer Kunst Lenze (Attendorn) Paul Pöhler Wienand
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Kühn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich möchte der angestrengten Situation des Hauses Rechnung tragen und es kurz machen, wenngleich in unserer Diskussion eine Fülle von Problemen steckt. Diese sollten wir aber iii der geruhsameren Atmosphäre des Ausschusses besprechen.
    Ganz kurz Antwort auf einige der Fragen. Herr Bundesaußenminister, ich habe in keiner Weise bestreiten wollen — ich glaube, Sie haben es auch nicht so verstanden —, daß es in der Attachéausbildung gute Leute gibt. Ich nehme ihr Angebot dankbar an. Worum es nur geht, ist, daß — vielleicht sehe ich es zu scharf, und vielleicht sind diese Besorgnisse zu zerstreuen — im praktischen Dienst doch noch viele alte Zöpfe vorhanden sind. Man muß das einmal in aller Ruhe besprechen. Dies war nicht im Sinne einer Anzweiflung der sachlichen Qualifikationen gemeint, aber in dem Sinne, daß wir gemeinsam beraten sollten, was an der Ausbildung im Hinblick auf die gegenwärtigen Erfordernisse noch verbessert werden kann. Wir sollten dies einmal im Ausschuß tun.
    Wir sollten die Analyse der Programme der Kulturinstitute nicht weiter ausdehnen. Wir können hier von beiden Seiten Themen vortragen. Aus dem umfangreichen Jahresbericht von 35 Kulturinstituten läßt sich immer eine Liste vortragen, die nach der einen oder anderen Seite einseitig ist. Ein klein wenig sollte doch zum Nachdenken veranlassen, daß es auch auf der Liste der durchaus — alle miteinander — berechtigten Themen, die Sie, Herr Minister, vorgetragen haben, in keinem einzigen Institut, wie Sie zugeben müssen, einen Vortrag beispielsweise über das Wesen unserer modernen Parteiendemokratie, über das Thema „Was sind diese Parteien", keinen einzigen Vortrag über Wesen und Wirksamkeit beispielsweise der Gewerkschaften oder ihrer Beziehungen auch zu den Unternehmerverbänden gegeben hat. Dabei haben wir es in einer Reihe von Ländern doch mit zur Souveränität drängenden Völkern zu tun, in denen gerade die jungen Gewerkschaftsbewegungen eine besondere Bedeutung haben. Dies war die Richtung der Besorgnisse und Bedenken, die ich zum Ausdruck bringen wollte.
    Ein paar Worte zu den Ausführungen des Kollegen Martin. Ich glaube, auch er kann mich nicht



    Kühn (Köln)

    dahin mißverstanden haben, daß ich aus der seelischen Haltung eines Mannes der Opposition gesprochen hätte. Ich glaube, ich habe meinen diesbezüglichen seelischen Dispositionen äußerste Zügel angelegt. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß alles, was hier kritisch anzumerken ist, nicht einseitig an die Adresse der Regierung zu richten ist, sondern daß wir gleichermaßen, Regierung und Haus und auch das Volk, jene von uns beiden bedauerte Tendenz zum Ausweichen vor dem Risiko haben, daß wir auf allen drei Seiten zu bedenken und zu überlegen haben, was besser und mehr geschehen kann, um eben das — ich habe es so genannt — Fernweh in unserer jungen Generation wieder zu wecken. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, daß es genauso wie es Freundschaftsbeziehungen und Patenschaften zwischen Städten in der Bundesrepublik und in Europa gibt, möglich sein sollte, so etwas einmal in den außereuropäischen Raum zu tragen. Es muß nicht unbedingt mit Austauschreisen von Stadtverordneten verbunden sein.
    Herr Kollege Martin, einen geringen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. Ich nehme gern an, daß Sie gesagt haben, Sie hätten eine umfassende Konzeption in meinen Darlegungen vermißt. Ich möchte nicht die Retourkutsche fahren, aber ich glaube, wir haben beide nur Bruchstücke zu dieser Diskussion beitragen können: denn trotz allen Bemühens, sorgfältig zuzuhören, habe ich nicht die Erkenntnis gewinnen können, daß hier von Ihnen eine umfassende Konzeption vorgetragen worden ist. Ich glaube, es ist richtig, daß wir bei der ersten Diskussion, die ein Nachdenken auslösen soll, nicht mit perfektionierten Konzeptionen kommen können.
    Nun noch etwas zur Ausbildung der Attachés. In der Frage, wieweit das Zeremoniell eine Bedeutung hat, besteht bei uns lediglich eine Differenz zwischen einer Hinneigung zum Minimum und zum Maximum. Ich billige Ihnen also die konservativere Haltung zu; billigen Sie mir die etwas weniger konservative und neuerungssüchtige Haltung zu! Ich bin sehr mit einer besonderen Ausbildung für die Kulturattachés und übrigens auch für die Sozialattachés einverstanden. Ich glaube, daß man angesichts der sich immer mehr differenzierenden Aufgabengebiete die Ausbildung eben auch auf diese Differenzierungen hin ausrichten sollte. Das Auswechseln und Entsenden von einer Botschaft an die andere muß je nach dem Aufgabengebiet an verschieden lange Zeiträume gebunden sein. Ein Kulturattaché muß in der Tat eine längere Amtsperiode haben als ein anderer Attaché.
    Das eigentlich Schwerwiegende, was in sorgfältiger Ausschußberatung zwischen uns besprochen werden muß, ist die Beziehung von Kulturarbeit und Politik. Ich glaube, daß hier unsere Aufgabe in nicht mehr bestehen kann, als diesen Völkern Hilfe zur Selbstentscheidung und -entwicklung ihrer eigenen Alternativen zum Kommunismus zu bieten. Wir sind nicht in der Lage, jedem Kontinent, wie Sie gemeint haben, ein sozialökonomisches Modell vorzulegen. Im wesentlichen können wir den Leuten nichts anderes bieten als Techniken und Hilfen, damit sie auf Grund ihrer eigenen historischen Voraussetzungen zu ihren eignen Formen der Freiheit hinfinden.
    Ich habe große Bedenken gegen jede Form der Missionierung. Ich möchte nicht verhehlen, daß auch im Bereich der Missionen der christlichen Kirchen hier ernste Diskussionen im Gange sind und daß man sehr wohl die Meinung haben kann, daß die Widerstände gegen die Bereitschaft, religiöses Denken des westlichen Abendlandes dort aufzunehmen, größer werden. Aus zahlreichen Diskussionen wissen wir doch, daß uns afrikanische Politiker entgegenhalten: Wir hatten früher das Land und Sie den weißen Gott, heute haben wir den weißen Gott und Sie das Land. Wir kennen viele solcher vielleicht überspitzten Formulierungen, denen wir immer wieder begegnen. Wenn wir das ganze Maß an kolonialer Schuld erkennen, das Europa auf sich geladen hat, wenn wir wissen, daß es viele Länder gibt, in denen für jede Eisenbahnschwelle ein Afrikaner sterben mußte, und wenn wir die Scheußlichkeit einer gewissen rassistischen Politik heute in Südafrika erkennen, dann müssen wir mit missionarischen Ansprüchen in aller Bescheidenheit kommen. Auf einen Albert Schweitzer, den das Abendland in dieses Gebiet entsandt hat, kommen tausend andere, die das schiere Gegenteil gewesen sind. Ich verstehe sehr wohl, wenn in Haiti die afrikanischen Christen die Christusstatuen schwarz und die Teufelsstatuen weiß malen. Ich halte es in diesem Falle einmal — in völliger Übereinstimmung mit den Sprechern Ihrer Seite mit Formulierungen, die der Bundesaußenminister gefunden hat, als er gesagt hat:
    Unsere Beziehungen zu den Entwicklungsländern können nicht unter dem Gesichtspunkt einer Reaktion auf die Aktionen des Ostblocks gestaltet werden.
    Der Herr Bundestagspräsident Gerstenmaier hat es einmal so formuliert:
    Ich warne ebenso davor, unsere Bereitschaft zur Hilfe lediglich unter den Gesichtspunkt des Wettbewerbs mit dem Weltkommunismus zu rücken und sich dabei zum bloßen Nachlaufen Moskaus verleiten zu lassen. Je unaufdringlicher und verständnisvoller wir für das eigene Leben und die besondere Art der Völker und Kulturen Afrikas eintreten, desto weniger wird es den Sowjets gelingen, Afrika Moskau zu unterwerfen.
    Ich glaube, darin steckt — vielleicht sind wir in der Sache gar nicht so weit auseinander — sehr wenig sozialökonomischer und gesellschaftpolitischer Missionarismus, sondern die bescheidenere, aber wichtigere Aufgabe, die uns um so mehr ans Herz gelegt ist: tun wir alles, um den Völkern zu ihrer eigenen Form der Freiheit zu verhelfen.
    Die Fragen, die noch offengeblieben sind, werden wir im Ausschuß noch eingehender zu diskutieren haben.

    (Beifall bei der SPD.)






Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ein Antrag ist mit der Großen Anfrage nicht verbunden.
Ich rufe den Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 1423) ;
Erster Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) (Drucksache 1893)

(Erste Beratung 95. Sitzung).

Die Experten haben mir beigebracht, daß es zweckmäßig sei, den Punkt 17 gleichzeitig aufzurufen:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Paßgesetzes, des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes und zur Aufhebung des Gesetzes über die Meldepflicht der deutschen Staatsangehörigen im Ausland (Drucksache 1423) ;
Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verteidigung (5. Ausschuß) (Drucksache 1894)

(Erste Beratung 95. Sitzung).

Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das Wort hat der Herr Berichterstatter Dr. Kliesing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Georg Kliesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu den Drucksachen 1893 und 1894 ein paar kurze Bemerkungen.
    Zunächst muß ich auf einen Fehler aufmerksam machen, der sich in die Drucksache 1893 eingeschlichen hat. Auf Seite 22 stehen unter Ziffer 29 in der vorletzten Zeile des ersten Absatzes die Worte „§ 23 Abs. 1 Satz 3". Das ist falsch. Anstatt „Satz 3" muß es „Satz 2" heißen. Ich bitte, das zu verbessern.
    Die grundlegenden Fragen dieser Wehrpflichtnovelle sind bereits bei der ersten Lesung in der 95. Sitzung von allen Seiten des Hohen Hauses so eingehend gewürdigt worden, daß ich es mir versagen kann, darauf einzugehen. Ich möchte auf meinen Schriftlichen Bericht — Drucksache 1893 — hinweisen, in dem auch die vielen und sehr verschiedenartigen Einzelfragen der Vorlage behandelt sind.
    Ich darf mich darauf beschränken, ein Problem kurz zu streifen, das in der Öffentlichkeit am meisten Beachtung gefunden hat. Es handelt sich um das Einziehungsalter der Wehrpflichtigen. Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen, den Satz zu streichen, der besagt, daß der Wehrpflichtige im allgemeinen in dem Kalenderjahr eingezogen werden soll, in dem er das 20. Lebensjahr vollendet. Die Bundesregierung hielt es auf Grund ihrer Informationen für notwendig, das Einziehungsalter herabzusetzen.
    Dagegen sind von allen Seiten sehr ernste Argumente vorgebracht worden. Es ist auch klargestellt worden, daß die sachlichen Bedürfnisse der Bundeswehr befriedigt werden können, wenn das Gesetz in seiner. bisherigen Form erhalten bleibt. Die Bundesregierung hat dieser Auffassung des Ausschusses ihre Zustimmung gegeben. So sind wir einmütig zu dem Entschluß gekommen, es bei der bisherigen Regelung zu belassen.
    Der Ausschuß empfiehlt Ihnen einstimmig — bei Stimmenhaltung der SPD — die Annahme des Gesetzentwurfs in der in Drucksache 1893 enthaltenen Form.
    Ich darf kurz etwas zu der Drucksache 1894 sagen. Bekanntlich gibt es in den Wehrgesetzen nicht die sogenannte Berlinklausel. Degegen enthielt die Regierungsvorlage Vorschläge für die Änderung einiger anderer Gesetze, und da ist die Berlinklausel notwendig. Es war also ebenso wie vor einigen Wochen bei der Novelle zum Soldatengesetz notwendig, diesen Gesetzentwurf aufzuspalten. Wir legen Ihnen deshalb zwei Gesetzentwürfe vor.
    Sodann muß ich noch folgende Bemerkung machen. Nach Abschluß der Ausschußverhandlungen kamen bei der Beratung anderer Angelegenheiten im Verteidigungsausschuß Fragen zur Sprache, die den vorliegenden Entwurf berühren. Sie haben entsprechend dem heutigen Beschluß des Verteidigungsausschusses ihren Niederschlag in einem interfraktionellen Änderungsantrag auf Umdruck 670 gefunden. Hinsichtlich dieses Gegenstandes muß ich also meinen Bericht wenigstens in( einem Punkte noch ergänzen.
    Es handelt sich um die Erfassung der kriegsgedienten Jahrgänge. Der Verteidigungsausschuß hat sich neulich einem von mir gestellten Antrag angeschlossen, die Bundesregierung wolle überprüfen, ob diese Erfassung nicht auf schriftlichem Wege erfolgen könne. Wir haben dabei vor allem an eine Verbindung dieser Erfassung mit der Volkszählung des Jahres 1961 gedacht. Diese Frage ist noch nicht geklärt, und sie ist auch nicht heute an dieser Stelle zu klären. Wohl aber muß im Wehrpflichtgesetz etwas anderes geändert werden; denn in seiner jetzigen Form schließt das Wehrpflichtgesetz die Möglichkeit einer schriftlichen Erfassung generell aus, da der § 15 zwingend vorschreibt, daß die Erfassung durch persönliche Vorstellung des Wehrpflichtigen zu erfolgen hat. Das ist also die Ergänzung, die ich meinem Bericht noch anzufügen habe.
    Im übrigen darf ich Sie im Auftrage des Ausschusses bitten, beiden Gesetzentwürfen Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)