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ID0311106700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 111. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Gülich und Cillien Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6183 A Abg. Dr. Tamblé tritt in den Bundestag ein 6183 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Höcker, Mensing, Pietscher und Demmelmeier 6183 D Nachrücken der Abg. Dr. Weber (Koblenz) und Dr. Dittrich als Wahlmänner nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht . . . . . . . 6183 D Begrüßung des Präsidenten Fagerholm und weiterer Abgeordneter des finnischen Reichstags . . . . . . . . . . . 6190 D Eidesleistung des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 6215 D Fragestunde (Drucksache 1810) Frage des Abg. Ritzel: Kapitalanlagen im Ausland Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6184 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Mangel an Narkosefachärzten in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6185 A Frage des Abg. Dr. Reinhard: Schutz des Verbrauchers vor mit Antibiotica behandeltem Importgeflügel Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6185 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Amtliche Sammlung von Fehlurteilen im Strafprozeß Schäffer, Bundesminister . . . . 6185 D Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Beschluß des 5. Gewerkschaftsjugendtages der IG Bergbau betr. Kontakte mit der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär . . . . . . 6185 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Atomreaktor Karlsruhe Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 6186 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Freihandelszone (Drucksache 1305) verbunden mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Freihandelszone (Drucksache 1464 [neu] ) Margulies (FDP) 6186 D, 6191 A, 6243 C Kalbitzer (SPD) . . . . . . . . 6193 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6197 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 6205 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 Birkelbach (SPD) . . . . . . . 6211 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 6215 D von Hassel, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . 6223 D Metzger (SPD) 6227 D Dr. Löhr (CDU/CSU) 6232 D Scheel (FDP) 6234 C Lücker (München) (CDU/CSU) . . 6237 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 6244 D Brand (CDU/CSU) 6247 C Dr. Mommer (SPD) 6248 A Rösing (CDU/CSU) 6248 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1441) Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1442) — Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 6248 C, 6253 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6250 A Scheel (FDP) 6251 D Metzger (SPD) 6253 B Entwürf eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksache 1799) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6254 A Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . 6256 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 6259 C Dr. Rutschke (FDP) 6261 B Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 (FPD); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1784, Umdruck 281) . . . 6262 B Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1801) . . . . . 6262 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1752) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 6262 C Entwurf eines Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 1367) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1789) — Zweite und dritte Beratung — 6262 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) — Erste Beratung — 6262 D Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfrist (SPD) (Drucksache 1738) — Erste Beratung — 6263 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksache 1697) 6263 A Antrag betr. Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat an Deutsche aus der Sowjetzone, die nicht die Voraussetzungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen (SPD) (Drucksache 1698) 6263 B Antrag betr. Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksache 1731) . . . 6263 B Antrag betr. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksache 1732) 6263 C Antrag betr. Schiffbarmachung des Hochrheins (Abg. Hilbert, Dr. Furler u. Gen.) (Drucksache 1786) 6263 C Entwurf einer Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1960); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1797, 1815) . . . . . . 6263 C Entwurf einer Verordnung Nr. . . . zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 1809, 1818) 6263 D Nächste Sitzung 6263 D Anlagen 6265 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 6183 111. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 5. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 31. 5. Blachstein 20. 5. Frau Brauksiepe 4. 5. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Bühler 4. 5. Cramer 4. 5. Frehsee 7. 5. Dr. Friedensburg 6. 5. Funk 7. 5. Dr. Furler 6. 5. Gaßmann 6. 5. Geiger (München) 6. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Gerns 6. 5. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Gossel 6. 5. Häussler 4. 5. Dr. Heck (Rottweil) 6. 5. Heye 4. 5. Dr. Hoven 6. 5. Jacobs 7. 5. Keller 4. 5. Frau Kipp-Kaule 4. 5. Frau Klemmert 15. 5. Knobloch 6. 5. Köhler 6. 5. Kraft 9. 5. Krammig 4. 5. Dr. Leiske 6. 5. Müller (Worms) 7. 5. Frau Dr. Pannhoff 7. 5. Paul 6. 5. Dr. Preusker 6. 5. Pütz 4. 5. Ramms 6. 5. Rasch 20. 5. Dr. Ratzel 6. 5. Dr. Ripken 15. 5. Frau Schanzenbach 6. 5. Scharnberg 7. 5. Scheel 6. 5. Dr. Schild 4. 5. Schmücker 6. 5. Dr.-Ing. Seebohm 9. 5. Seidl (Dorfen) 6. 5. Solke 6. 5. Stahl 15. 5. Sühler 7. 5. Wehner 4. 5. Welslau 7. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Dittrich 31. 5. Dopatka 21. 5. Erler 21. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Greve 21. 5. Holla 20. 5. Hufnagel 13. 5. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Jaksch 20. 5. Katzer 18. 6. Maier (Freiburg) 2. 7. Probst (Freiburg) 10. 5. Rasner 28. 5. Frau Dr. Rehling 12. 5. Sander 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 8. April 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 217. Sitzung am 8. April 1960 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 16. März 1960 verabschiedeten Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 135 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die Erträge der „Stiftung Volkswagenwerk" zur Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre zu verwenden. Er geht bei Erteilung seiner Zustimmung davon aus, daß die nach Anwendung des § 4 Buchst. b) des Vertrages verbleibenden Erträge den Ländern zufließen. Dabei erwartet der Bundesrat, daß im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des § 3 Abs. 1 des Vertrages die Länder frei über die Verwendung dieser Mittel entscheiden können und daß mit ihrer Zuweisung keine Auflagen verbunden werden, die die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder beeinträchtigen könnten. Dr. Röder Bonn, den 8. April 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 18. März 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder 6266 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Marburg) betreffend Verwendung von Fahrkarten der Bundesbahn mit Symbolen des NS-Regimes (Fragestunde der 111. Sitzung vom 4. 5. 1960, Drucksache 1810). Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Deutsche Bundesbahn darüber aufzuklären, daß die Verwendung von Fahrkarten mit eingeprägten Symbolen des NS-Regimes im Jahre 1960 mehr ist als eine unverantwortliche Schlamperei? Ist er bereit, darauf hinzuwirken, daß sämtliche, noch im Verkehr befindlichen Fahrkarten dieser Art unverzüglich vernichtet werden? Ich bin mit Ihnen, Herr Abgeordneter, und der Deutschen Bundesbahn darin einig, daß die einem Reisebüro unterlaufene Panne nicht hätte passieren dürfen. Es ist veranlaßt, daß sämtliche etwa noch vorhandenen Fahrkartenbestände dieser Art unverzüglich vernichtet werden. Seiermann Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg betreffend Errichtung eines Zementschuppens an der Autobahn bei Nikolassee (Fragestunde der 111. Sitzung vom 4. 5. 1960 Drucksache 1810). Weshalb hat die Bundesautobahn-Verwaltung bei der Errichtung eines kahlen Zementschuppens an der Einfahrt der Autobahn nach Berlin bei Nikolassee alle Regeln einer ansprechenden Architekturgestaltung und alle Regeln des Landschaftsschutzes außer acht gelassen? Weshalb hat sie das Vorbild eines daneben liegenden Gebäudes übersehen, das von der früheren Reichsautobahn-Verwaltung errichtet worden ist und das dem besonders repräsentativen Landschaftscharakter des betreffenden Standortes Rechnung trägt? Was gedenkt die Bundesautobahn-Verwaltung zu tun, um den angerichteten Schaden, der in der schönen Jahreszeit täglich für Zehntausende von naturliebenden Berlinern ein Ärgernis bieten muß, zu beseitigen oder wenigstens zu mildern? Bei dem beanstandeten Gebäude handelt es sich um eine Halle zur Aufnahme von Streugut für den Winterdienst auf der Bundesautobahn Avus, die in freitragender Binderkonstruktion aus Stahlbeton mit äußeren Sichtbetonflächen hergestellt worden ist. Die Wahl des Bauplatzes auf einem an der Bundesautobahn gelegenen Grundstück der Bundesautobahnverwaltung war zweckmäßig, weil das Gebäude den Bedürfnissen des Betriebes und der Unterhaltung der Autobahn dienen soll. Das auf dem Grundstück befindliche, vor 25 Jahren von der Reichsautobahnverwaltung errichtete Wohnhaus konnte nicht Vorbild für die Gestaltung sein, weil sich die Bauformen eines kleinen Wohnhauses nicht auf eine große stützenfreie Halle übertragen lassen. Bei der Gestaltung der Halle ist wegen ihrer Lage im Blickpunkt der Autobahnbenutzer versucht worden, eine ansprechende architektonische Gestaltung zu finden. Die Gebäudeformen sind Ausdruck der Konstruktion und entsprechen in ihrer Einfachheit der Zweckbestimmung des Gebäudes. Auch sind Klagen von anderer Seite bisher nicht bekanntgeworden. Ich darf aber bemerken, daß die Arbeiten an den Außenanlagen noch nicht abgeschlossen sind und sich deshalb dem Betrachter noch kein endgültiges und vollständiges Bild bietet. Wenn die Böschung zur Autobahn, wie vorgesehen, vollständig angelegt, befestigt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt ist, wird — so hoffe ich — erkennbar sein, daß auch dieses Gebäude in die Natur einwachsen und ein Bestandteil der Landschaft werden wird. Seiermann Anlage 5 Umdruck 576 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Freihandelszone (Drucksache. 1305). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt mit Bedauern fest, daß die Bemühungen um eine europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit seit Inkrafttreten des EWG-Vertrages zu einer Spaltung Europas geführt haben, daß der Beschluß der OEEC vom 13. Februar 1957 und der Beschluß des Bundestages vom 2. Oktober 1958 bisher nicht verwirklicht worden sind, daß die Fristverkürzungsvorschläge und die Vorschläge für eine gemeinsame Agrarpolitik die Tendenz der EWG zur Abspaltung von den anderen OEEC-Staaten sichtbar machen. Er ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um 1. die in der OEEC erzielten Fortschritte und gefaßten Beschlüsse in ihrem Bestande zu sichern. 2. gemäß Absprache des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Staatschef nunmehr vor allem anderen die Verwirklichung des Beschlusses der OEEC vom 13. Februar 1957 durchzusetzen und eine Freihandelszone in Europa einzurichten, die auf multilateraler Basis den gemeinsamen Markt der Sechs und die anderen Mitgliedsländer vereinigt. Bonn, den 4. Mai 1960 Margulies Dr. Starke Lenz (Trossingen) und Fraktion
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    Rede von Lucie Beyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre sicher zweckmäßig, erst einmal allen eine gute Tasse Kaffee zu empfehlen, damit sie für diesen Antrag überhaupt aufgeschlossen sind.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Ich könnte mir sogar vorstellen, daß dann nach den langen Bekenntnissen zur EWG dem Antrag zugestimmt würde.

    (Abg. Memmel: Eine gute captatio benevolentiae!)

    Die Anträge Drucksachen 1441 und 1442 enthalten bereits eine kurze Begründung. Wir haben uns darauf beschränkt, den Steuersatz zu beantragen, der galt, bevor die erste Zollsenkung nach dem EWG-Vertrag erfolgte. Ich will hier nur noch auf einige wesentliche Punkte hinweisen.
    Es erscheint mir wichtig, ins Gedächtnis zurückzurufen, daß wir im Jahre 1958 deshalb zu einer Erhöhung gekommen sind, weil die Bundesregierung, vor allen Dingen das Bundesfinanzministerium, der Auffassung war, daß auf den Ausfall von etwa 110 his 120 Millionen DM Steuern nicht verzichtet werden könne. Des weiteren war das Bundesfinanzministerium der Meinung — und ich glaube, diese Meinung hat auch eine Anzahl von Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion unterstützt —, daß mit einer Erhöhung des Verbrauchs von Kaffee und Tee künftig nicht gerechnet werden könne, so daß der Ausfall nicht ausgeglichen werde.
    Wenn wir uns aber den Entwurf des Etats für 1959 ansehen, können wir feststellen, daß das Bundesfinanzministerium von dieser Auffassung abgewichen ist und für das Jahr 1959 etwa 150 Millionen DM mehr ansetzte als im Jahre 1958. Die 150 Millionen DM setzen sich zusammen aus etwa 100 Millionen DM für Zollausfall und 50 Millionen DM für voraussichtliche Verbrauchserhöhung; das entspricht etwa einer 10%igen Steigerung. Diese Zahlen zeigen einen klaren Widerspruch zu der Argumentation anläßlich der Debatte im Bundestag im Dezember 1958. Ich finde, ein solches Verhalten ist unmöglich. Die tatsächliche Konsumausweitung im Jahre 1959 betrug nach den Angaben des Kaffeeimportkontors 13 bis 14 %, und die Mehreinnahmen des Jahres 1959 belaufen sich auf etwa 125 Millionen DM, kommen also dem von der Bundesregierung angesetzten Soll sehr nahe.
    Erlauben Sie mir noch einige weitere Hinweise. Der Kaffeepreis schwankt in den Ländern zwischen 150 und 600 DM pro 50 kg. Die staatlichen Kosten auf 50 kg betragen gleichmäßig 248 DM, nämlich 50 DM Zoll, 180 DM Verbrauchsteuer und 18 DM Umsatzausgleichsteuer. Geht man nun davon aus, daß ein Zentner Kaffee 150 DM kostet, und setzt dazu die 248 DM staatliche Belastung, kommt man auf eine Besteuerung von etwa 165 %. Beträgt der Kaffeepreis 300 DM, sind es nur 80 %. Bei 600 DM sind es nur noch 45 %. Ich weise darauf besonders hin, da ich glaube, daß wir ein Interesse daran haben, nicht den billigeren Kaffee so hoch zu belasten.
    Die Importeure stellen sich auf den Standpunkt, es sei praktisch ohne Interesse, einen billigeren



    Frau Beyer (Frankfurt)

    Kaffee einzuführen, da infolge der Kompensation durch staatliche Abgaben der niedrigere Kaffeepreis praktisch wiederum verschwindet, vor allen Dingen, wenn man daran denkt, daß der Kaffee viertelpfundweise verkauft wird. Ich bitte auch das zu berücksichtigen.
    Nun kommt natürlich der Einwand, daß billige Kaffeesorten nicht so gut seien und nicht gewünscht würden. Ich darf demgegenüber darauf hinweisen, daß es noch einen großen Prozentsatz von Kaffeetrinkern gibt, die sehr wohl Bohnenkaffee trinken würden, aber heute auf Malzkaffee zurückgreifen, weil sie den hohen Preis für Bohnenkaffee nicht zahlen können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Gleichzeitig darf ich darauf hinweisen, daß wir bei unseren Reisen in den Entwicklungsländern — ich bitte meine Kollegen, die in den vergangenen Jahren an der Westküste Afrikas waren, besonders zuzuhören — darauf aufmerksam gemacht wurden, wie stark sie daran interessiert sind, zu kultivieren und auch ihren Kaffee zu verbessern, um zu einem höheren Absatz zu kommen.
    Ich bitte, weiter zu berücksichtigen, daß der Kaffee aus diesen Ländern sehr gut zur Herstellung von Pulverkaffee verwandt werden kann und auch verwandt wird. Hier ist noch eine große Verbrauchsausweitung möglich. Das ergäbe eine Gelegenheit, diesen Ländern zu helfen.
    Man muß sich in diesem Zusammenhang die Frage stellen, ob es nicht gut wäre, überhaupt zu einer Wertsteuer zu kommen. Ich führe das nur an, weil ich annehme, daß wir auch im Ausschuß noch einmal auf diese Frage zu sprechen kommen werden. Ich bitte vor allen Dingen die Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, das noch einmal zu überdenken.
    Ich darf weiter darauf hinweisen, daß die Maßnahme der Bundesregierung und damit des Bundestages im Januar 1958 im gesamteuropäischen Wirtschaftsraum sehr umstritten gewesen ist. Deutschland wird von allen anderen Staaten heute noch als schlechtes Beispiel angeführt. Ich verweise hier auf das Straßburger Parlament, auf die Interparlamentarische Konferenz in München und auf viele Zeitungsmeldungen.
    Ferner bitte ich zu berücksichtigen, daß diese Steuer auch eine unsoziale Wirkung hat. Das habe ich bereits bei der damaligen Debatte erklärt. Gleichgültig, ob man reich oder arm, ob man gesund oder krank ist, ob man also aus gesundheitlichen Rücksichten Kaffee trinken muß oder ob man ihn nur gern trinkt, man muß immer den gleichen Preis zahlen.
    Eine letzte Bemerkung zu diesem Punkt. Wenn wir uns den Umsatz in den einzelnen Ländern mit Ausnahme Englands ansehen, müssen wir erkennen, daß wir in Deutschland im Verbrauch immer noch an der untersten Stelle stehen. Dänemark, das an der Spitze steht, hat einen Verbrauch von 8,473 kg pro Kopf und Jahr, Deutschland einen solchen von 2,895 kg.
    Nun sagt im gleichen Zeitpunkt der Bundesfinanzminister, eine Senkung lohne sich nicht. Ich frage
    mich, ob eine solche Äußerung von uns akzeptiert werden kann, wenn wir gleichzeitig wissen, daß mit einer solchen Senkung — das bestätigen alle Kaffee-Importeure — auch eine unmittelbare Wirkung für den Verbraucher eintritt. Das Kilo Kaffee würde um 80 Pf billiger werden.
    Nun darf man in diesem Zusammenhang nicht vergessen, daß der EWG-Vertrag auch Belastungen für den Verbraucher bringt. Wir haben gerade in den letzten Wochen — und das ist auch heute angeklungen — in den Zeitungen eine Fülle von Ausführungen darüber gelesen, daß im Rahmen der Angleichung an die EWG-Tarife mit Erhöhungen gerechnet werden muß. Wir haben heute alle starke Bekenntnisse zum EWG-Vertrag abgelegt. Ich finde, wenn wir solche Bekenntnisse ablegen, sollten wir auch ehrlich bleiben und dem Verbraucher nicht nur Belastungen aus dem EWG-Vertrag auferlegen, sondern ihm, wenn es Vergünstigungen gibt, diese zugute kommen lassen, anstatt sie sofort durch den Staat kassieren zu lassen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir sollten konsequent sein.
    Was zur Beurteilung unserer Anträge notwendig ist, darf ich noch einmal zusammenfassen. Wir sind im Jahre 1958 auf Grund falscher Darstellungen seitens des Bundesfinanzministeriums zu diesem Beschluß gekommen. Vom Bundesfinanzministerium wurde seinerzeit bestritten, daß noch eine Verbrauchsausweitung möglich sei. Heute ist nachgewiesen, daß sie möglich war.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal]: Das ist nicht bestritten worden!)

    — Das können Sie in dem Protokoll nachlesen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Ich werde dazu gleich noch sprechen!)

    Zweitens haben in den letzten Jahren eine Fülle von Reisen in die Entwicklungsländer stattgefunden. Dabei haben uns deren Minister und Ministerpräsidenten immer wieder gesagt, daß es unsere erste Aufgabe sein müsse, ihrer eigenen Produktion größere Absatzmöglichkeiten zu schaffen. Auch die letzte Reise, die vom Bundestag unter Führung des Bundestagspräsidenten nach Brasilien unternommen wurde, hat das gleiche Ergebnis gebracht.
    Infolgedessen sollten wir bei unserer Entscheidung ,erkennen, daß wir, wenn wir anders verfahren, unseren Ruf im Ausland nicht verbessern. Wir wollen den Entwicklungsländern helfen. Hier haben wir die Möglichkeit dazu.
    Unter Berücksichtigung aller dieser Erfahrungen und unter Berücksichtigung der von mir angeführten Punkte bitte ich Sie, dem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Selbstverständlich muß er jetzt an den Ausschuß überwiesen werden. Ich darf aber schon heute sagen, daß wir uns im Hinblick auf die Gesamtsituation vorbehalten, über diesen Antrag hinauszugehen; denn wir können nicht immer Bekenntnisse ablegen, dann iaber zurückweichen, wenn es darum geht, auch einmal ein Opfer zu bringen.

    (Beifall bei ,der SPD.)






Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird auch der Antrag Drucksache 1442 begründet? —

(Abg. Frau Beyer [Frankfurt] : Ich habe beide Anträge begründet!)

— Sie haben nur den Kaffee gerühmt, nicht den Tee.

(Abg. Frau Beyer [Frankfurt] : Ich habe zu den Anträgen Drucksache 1441 und Drucksache 1442 gesprochen!)

— Sie haben beide Anträge begründet.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schmidt (Wuppertal).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Otto Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Ihnen bei der Durchsicht der Begründung der beiden Vorlagen aufgefallen ist, daß ein ganz neuer Stil in die Sprache unserer Begründungen gekommen ist. Unter Punkt 4 heißt es: „Allgemein: Mehr Lebensfreude für die Kaffeetrinker!" Und unter Punkt 4 der Begründung der Teevorlage heißt es: „Man soll auch den Teetrinkern etwas mehr Lebensgenuß gönnen."

    (Heiterkeit. — Sehr richtig! bei der SPD.)

    Als wir im Dezember 1958 hier versammelt waren, um zu einer ähnlichen Vorlage Stellung zu nehmen, hat uns Frau Beyer empfohlen, doch zu Weihnachten etwas gebefreudiger zu sein. Sie entsinnen sich, daß wir auch da eine kleine Kontrahage hatten. Ich muß sagen, gnädige Frau, wir wären gerne bereit, den Weihnachtsmann zu spielen oder in diesem Falle, da wir nicht Weihnachten haben, Freudenbringer und Sorgenbrecher zu sein.
    Aber das ist leider nicht die Aufgabe des Parlamentariers, insbesondere nicht desjenigen, der auch noch die Verantwortung für die Finanzen mitträgt; denn Steuern bestehen zu lassen oder gar aufzuhalsen, das ist nun einmal keine Sache des Weihnachtsmannes und keine des Freudenbringers und des Sorgenbrechers.
    Infolgedessen müssen wir doch als erstes folgende Frage stellen. Sie erlauben sich, eine Verminderung der Einnahmen vorzuschlagen, ohne zu sagen, woher die Deckung der 129 Millionen DM kommen soll, die ihr Antrag kostet.

    (Zurufe von der SPD: Mehrverbrauch! — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    — Darüber werden wir uns gleich noch unterhalten. — Hinzu kommen die anderen Anträge, die die Ausgabenseite ausweiten sollen. Darin ist Ihre Fraktion auch nicht gerade sehr zurückhaltend. Ich will nicht sagen, daß nicht auch die CDU bezüglich der Ausgabenseite noch zurückhaltender sein müßte.

    (Zustimmung bei der FDP.)

    Insofern ist das Haus in gleicher Verdammnis.
    Aber da Sie nicht zurückhaltend sind, können diejenigen, die sich für den Haushalt in besonderer Weise verantwortlich fühlen, angesichts der wirklich angespannten Haushaltslage nicht darüber hinwegsehen, daß der Antrag rund 120 Millionen DM erfordert.
    Frau Beyer, Sie haben den Bundesfinanzminister beschuldigt, er habe uns falsche Auskünfte gegeben, er habe insbesondere behauptet, eine Ausweitung des Verbrauchs werde nicht stattfinden. So ist das vom Finanzminister nie behauptet worden. Es ist behauptet worden, daß sich eine wesentliche Ausweitung des Verbrauchs dadurch, daß man die auf dem Kaffee und Tee lastende Steuer senke, nicht ergeben werde.

    (Abg. Schlick: Sehr richtig!)

    Wenn Sie die Entwicklung seit 1953 ansehen, stellen Sie fest, daß sich der Kaffeeverbrauch erheblich erhöht hat. Aber 1953 hatten wir einen Haushalt, der etwa 28 Milliarden DM umfaßte, und nun haben wir einen Haushalt, der 42 Milliarden DM umfaßt. Durch die Erhöhung des Bruttosozialproduktes ist der Haushalt gestiegen, aber auch die Ausgabenseite. Es ist also nicht möglich zu sagen: wir brauchten nur die Verbrauchsteuer zu senken oder gar wegfallen zu lassen, dann würde sich der Kaffeeverbrauch entsprechend erhöhen. Das wird nicht geschehen. Wir haben 1953 eine erhebliche Kaffeesteuersenkung durchgeführt. Es hat über fünf Jahre gedauert, bis — selbst unter Berücksichtigung des steigenden Verbrauchs infolge der Einkommensvermehrung — der Ausfall infolge dieser Kaffeesteuersenkung wieder hereingebracht war.
    Wenn Sie hervorheben, Frau Beyer, Deutschland stehe an einer zu niedrigen Stelle im Pro-Kopf-Verbrauch, so darf ich demgegenüber auf unser Nachbarland die Niederlande verweisen. Die Niederlande haben einen Pro-Kopf-Verbrauch, der nicht wesentlich höher ist als in Deutschland, nämlich von 3,7 kg.

    (Abg. Frau Beyer: 1 kg Unterschied! — Zuruf rechts: Immerhin fast das Doppelte!)

    — Keine Spur! Die Niederländer haben einen Verbrauch von 3,7 kg,

    (Abg. Frau Beyer: 3,8!)

    — 3,7 kg pro Kopf der Bevölkerung, gegenüber 3 kg in der Bundesrepublik. Aber, Frau Beyer, die Niederlande haben überhaupt keine Kaffeesteuer. Nach Ihrer Theorie müßte also der Kaffeeverbrauch in den Niederlanden vielleicht dem amerikanischen Bedarf von 6 kg — oder was weiß ich — entsprechen. — Nein, die Argumentation ist falsch.
    Großbritannien hat einen Pro-Kopf-Verbrauch von 0,85 kg.

    (Zuruf von der SPD: Die trinken doch Tee!)

    — Das ist gerade das, was ich sagen will. Eine ganz entscheidende Rolle spielen doch die Verbrauchsgewohnheiten. Angesichts der Verbrauchsgewohnheiten ist doch nicht eine entsprechende Steigerung des Kaffeeverbrauchs dann gewährleistet, wenn die Kaffeesteuer gesenkt wird.
    Das Bundesfinanzministerium hat das IFO-Institut in München damit beauftragt, einmal genau unter allen Gesichtspunkten feststellen zu lassen, in welchem Umfange sich der Verbrauch durch eine Senkung der Kaffee- bzw. Teesteuer ausweiten würde. Das Institut kam zu dem Ergebnis — wohlgemerkt: nicht etwa unter dem Gesichtspunkt der Erhöhung

    Dr. Schmidt (Wuppertal)

    der Einkommen und der Ausweitung des Lebensstandards im allgemeinen, sondern unter dem Gesichtspunkt der Verbrauchsteuer —, daß bei einer Senkung um die Hälfte — nicht etwa bei einer Senkung des bescheidenen Ausmaßes, wie Sie sie hier vorschlagen — eine Ausweitung des Verbrauchs von nur etwa 4 % eintreten würde.

    (Abg. Frau Beyer gar nicht sein!)

    — Wir werden uns im Ausschuß mit diesen Unterlagen beschäftigen müssen und dort die angeführten Argumente nachprüfen, aber sie sind Grund genug, hier sehr vorsichtig zu sein und unter gar keinen Umständen nun unter einem mehr propagandistischen Gesichtspunkt zu einer Kaffeesteuersenkung zu kommen.
    Die vorgeschlagene Senkung macht für eine Tasse Kaffee — Verbrauch 5 g die Tasse schont Herz und Kasse — einen halben Pfennig und bei der Tasse Tee etwa 1/4 Pfennig aus. Bei dem Gaststättengewerbe wird sich das selbstverständlich nicht in irgendeiner Weise für den Verbraucher auswirken.

    (Zuruf von der SPD: Aber in der Qualität!)

    — Möglicherweise in der Qualität.

    (Erneuter Zuruf von der SPD: Das ist sehr wichtig!)

    — Ich glaube das nicht.
    Sie haben dann, Frau Beyer, auf die soziale Seite hingewiesen. Wenn wir die Möglichkeit hätten, im Rahmen des Haushalts Verbrauchsteuern zu senken, würden wir zunächst einmal an die Umsatzsteuer für lebensnotwendige Bedarfsgegenstände denken müssen.

    (Beifall in der Mitte.)

    Diese Steuersenkung würde jedenfalls bei mir vor der Senkung der Steuer für Kaffee und Tee rangieren. Dann würde man wirklich sozial denken. Wer sich aber nun einmal 9 DM pro Pfund Kaffee leisten kann, der kann auch die 40 Pf schlucken.
    Wir können meines Erachtens nicht jedes Jahr dieselbe Debatte führen. Wir haben sie damals im Zusammenhang mit der vorweggenommenen Zollsenkung bis zum 1. Juli 1962 sehr eingehend und sehr gründlich geführt. Damals haben wir uns auch mit den EWG-Argumenten auseinandergesetzt. Ich darf noch einmal auf Art. 17 Abs. 3 des EWG-Vertrages verweisen. Herr Präsident Hallstein hat in der Juni-Sitzung des Parlaments in Straßburg ausdrücklich anerkannt, daß das Verhalten Deutschlands in der Frage der Umwandlung eines Finanzzolls in eine inländische Verbrauchsteuer sowohl mit dem Buchstaben als auch mit dem Geist des Vertrages zu vereinbaren war.

    (Abg. Metzger: Alles, was man darf, ist deswegen noch nicht unbedingt richtig!)

    — Von unserem Standpunkt aus ist es jedenfalls deshalb richtig, weil wir für die Einnahmenseite verantwortlich sind.
    Das Argument der Entwicklungsländer, Frau Beyer, zieht eben leider gar nicht.

    (Abg. Metzger: Da sind Sie aber sehr im Irrtum!)

    — Ich werde versuchen, das Problem darzustellen, wenn Sie mir nur einen Augenblick zuhören wollen. Das IFO-Institut hat errechnet, daß 'die durch die Senkung der Verbrauchsteuer hervorgerufene Verbrauchsvermehrung tatsächlich für alle Kaffee und Tee einführenden Länder nur 30 Millionen DM ausmacht. Wenn das aber einem Ausfall von in Ihrem Falle etwa 129 Millionen, aber nach der Berechnung des IFO-Instituts einem Ausfall von etwa 450 Millionen bei der Senkung der Verbrauchsteuer gegenübersteht, dann frage ich- mich, ob es nicht klüger ist, dieses Aufkommen von 450 Millionen bei der Kaffeesteuer zur Verfügung zu haben, um es den Entwicklungsländern zuzuwenden, statt daß die Entwicklungsländer eine um 30 Millionen höhere Ausfuhr haben. Eine Erhöhung der Ausfuhr um 30 Millionen macht für die Bilanz der südamerikanischen und afrikanischen Kaffee und Tee ausführenden Länder praktisch gar nichts aus.
    Wie gesagt: wir dürfen nicht dazu beitragen, daß die Konkurrenz zwischen den südamerikanischen und den afrikanischen Entwicklungsländern zu Lasten der einen oder anderen Gruppe ausgetragen wird. Das gegenwärtige System hat jedenfalls den einen Vorteil, daß alle einführenden Länder zu den gleichen Bedingungen arbeiten müssen und daß eben ein Wettbewerb im Preis und in der Qualität nach Deutschland hin darüber entscheidet, ob nun die südamerikanischen Länder im Geschäft bleiben oder ob ihnen die afrikanischen Länder einen Teil des Marktes abnehmen werden.
    Wir beantragen die Überweisung der Anträge an die zuständigen Ausschüsse, also an den Finanzausschuß und an den Haushaltsausschuß.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)