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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 111. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1960 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Gülich und Cillien Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6183 A Abg. Dr. Tamblé tritt in den Bundestag ein 6183 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Höcker, Mensing, Pietscher und Demmelmeier 6183 D Nachrücken der Abg. Dr. Weber (Koblenz) und Dr. Dittrich als Wahlmänner nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht . . . . . . . 6183 D Begrüßung des Präsidenten Fagerholm und weiterer Abgeordneter des finnischen Reichstags . . . . . . . . . . . 6190 D Eidesleistung des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes Dr. Wilhelmi, Bundesminister . . . 6215 D Fragestunde (Drucksache 1810) Frage des Abg. Ritzel: Kapitalanlagen im Ausland Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6184 C Frage des Abg. Dr. Kohut: Mangel an Narkosefachärzten in der Bundesrepublik Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6185 A Frage des Abg. Dr. Reinhard: Schutz des Verbrauchers vor mit Antibiotica behandeltem Importgeflügel Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6185 B Frage des Abg. Dr. Arndt: Amtliche Sammlung von Fehlurteilen im Strafprozeß Schäffer, Bundesminister . . . . 6185 D Frage des Abg. Schneider (Bremerhaven) : Beschluß des 5. Gewerkschaftsjugendtages der IG Bergbau betr. Kontakte mit der Bundeswehr Hopf, Staatssekretär . . . . . . 6185 D Fragen des Abg. Dr. Rutschke: Atomreaktor Karlsruhe Dr.-Ing. Balke, Bundesminister . . 6186 B Große Anfrage der Fraktion der FDP betr. Freihandelszone (Drucksache 1305) verbunden mit Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Freihandelszone (Drucksache 1464 [neu] ) Margulies (FDP) 6186 D, 6191 A, 6243 C Kalbitzer (SPD) . . . . . . . . 6193 B Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 6197 D Dr. Birrenbach (CDU/CSU) . . . . 6205 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 Birkelbach (SPD) . . . . . . . 6211 B Dr. Starke (FDP) . . . . . . . 6215 D von Hassel, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein . . 6223 D Metzger (SPD) 6227 D Dr. Löhr (CDU/CSU) 6232 D Scheel (FDP) 6234 C Lücker (München) (CDU/CSU) . . 6237 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 6244 D Brand (CDU/CSU) 6247 C Dr. Mommer (SPD) 6248 A Rösing (CDU/CSU) 6248 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kaffeesteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1441) Erste Beratung —; verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Teesteuergesetzes (SPD) (Drucksache 1442) — Erste Beratung — Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 6248 C, 6253 C Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 6250 A Scheel (FDP) 6251 D Metzger (SPD) 6253 B Entwürf eines Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) (Drucksache 1799) — Erste Beratung — Dr. Schröder, Bundesminister . . . 6254 A Frau Niggemeyer (CDU/CSU) . . . 6256 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 6259 C Dr. Rutschke (FDP) 6261 B Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1959, hier: Einzelplan 14 (FPD); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache 1784, Umdruck 281) . . . 6262 B Sammelübersicht 19 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1801) . . . . . 6262 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Süßstoffgesetzes (Drucksache 1146) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1752) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 6262 C Entwurf eines Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 1367) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1789) — Zweite und dritte Beratung — 6262 D Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1693) — Erste Beratung — 6262 D Entwurf eines Gesetzes über die Berechnung strafrechtlicher Verjährungsfrist (SPD) (Drucksache 1738) — Erste Beratung — 6263 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Antrag auf Normenkontrolle bei dem Bundesverfassungsgericht wegen des Sammlungsgesetzes (Drucksache 1697) 6263 A Antrag betr. Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat an Deutsche aus der Sowjetzone, die nicht die Voraussetzungen des § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen (SPD) (Drucksache 1698) 6263 B Antrag betr. Abkommen über die einheitliche Auslegung der europäischen Verträge (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksache 1731) . . . 6263 B Antrag betr. Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Abg. Dr. Wahl, Dr. Harm, Dr. Mende u. Gen.) (Drucksache 1732) 6263 C Antrag betr. Schiffbarmachung des Hochrheins (Abg. Hilbert, Dr. Furler u. Gen.) (Drucksache 1786) 6263 C Entwurf einer Zolltarif-Verordnung (Deutscher Zolltarif 1960); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1797, 1815) . . . . . . 6263 C Entwurf einer Verordnung Nr. . . . zur Durchführung einer Erhebung über die Löhne; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 1809, 1818) 6263 D Nächste Sitzung 6263 D Anlagen 6265 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 6183 111. Sitzung Bonn, den 4. Mai 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.05 Uhr.
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauereisen 5. 5. Dr. Becker (Hersfeld) 31. 5. Blachstein 20. 5. Frau Brauksiepe 4. 5. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 15. 5. Bühler 4. 5. Cramer 4. 5. Frehsee 7. 5. Dr. Friedensburg 6. 5. Funk 7. 5. Dr. Furler 6. 5. Gaßmann 6. 5. Geiger (München) 6. 5. Frau Geisendörfer 6. 5. Gerns 6. 5. Dr. Görgen 20. 5. Dr. Gossel 6. 5. Häussler 4. 5. Dr. Heck (Rottweil) 6. 5. Heye 4. 5. Dr. Hoven 6. 5. Jacobs 7. 5. Keller 4. 5. Frau Kipp-Kaule 4. 5. Frau Klemmert 15. 5. Knobloch 6. 5. Köhler 6. 5. Kraft 9. 5. Krammig 4. 5. Dr. Leiske 6. 5. Müller (Worms) 7. 5. Frau Dr. Pannhoff 7. 5. Paul 6. 5. Dr. Preusker 6. 5. Pütz 4. 5. Ramms 6. 5. Rasch 20. 5. Dr. Ratzel 6. 5. Dr. Ripken 15. 5. Frau Schanzenbach 6. 5. Scharnberg 7. 5. Scheel 6. 5. Dr. Schild 4. 5. Schmücker 6. 5. Dr.-Ing. Seebohm 9. 5. Seidl (Dorfen) 6. 5. Solke 6. 5. Stahl 15. 5. Sühler 7. 5. Wehner 4. 5. Welslau 7. 5. b) Urlaubsanträge Dr. Dittrich 31. 5. Dopatka 21. 5. Erler 21. 5. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Greve 21. 5. Holla 20. 5. Hufnagel 13. 5. Jahn (Frankfurt) 2. 7. Jaksch 20. 5. Katzer 18. 6. Maier (Freiburg) 2. 7. Probst (Freiburg) 10. 5. Rasner 28. 5. Frau Dr. Rehling 12. 5. Sander 2. 7. Anlage 2 Der Präsident des Bundesrates Abschrift Bonn a. Rh., d. 8. April 1960 An den Herrn Bundeskanzler Bonn Bundeskanzleramt Ich beehre mich mitzuteilen, daß der Bundesrat in seiner 217. Sitzung am 8. April 1960 beschlossen hat, dem vom Deutschen Bundestag am 16. März 1960 verabschiedeten Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 135 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen. Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die Erträge der „Stiftung Volkswagenwerk" zur Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre zu verwenden. Er geht bei Erteilung seiner Zustimmung davon aus, daß die nach Anwendung des § 4 Buchst. b) des Vertrages verbleibenden Erträge den Ländern zufließen. Dabei erwartet der Bundesrat, daß im Rahmen der allgemeinen Zweckbestimmung des § 3 Abs. 1 des Vertrages die Länder frei über die Verwendung dieser Mittel entscheiden können und daß mit ihrer Zuweisung keine Auflagen verbunden werden, die die Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Haushaltswirtschaft der Länder beeinträchtigen könnten. Dr. Röder Bonn, den 8. April 1960 An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages Bonn Bundeshaus Vorstehende Abschrift wird mit Bezug auf das dortige Schreiben vom 18. März 1960 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Dr. Röder 6266 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Jahn (Marburg) betreffend Verwendung von Fahrkarten der Bundesbahn mit Symbolen des NS-Regimes (Fragestunde der 111. Sitzung vom 4. 5. 1960, Drucksache 1810). Ist der Herr Bundesverkehrsminister bereit, die Deutsche Bundesbahn darüber aufzuklären, daß die Verwendung von Fahrkarten mit eingeprägten Symbolen des NS-Regimes im Jahre 1960 mehr ist als eine unverantwortliche Schlamperei? Ist er bereit, darauf hinzuwirken, daß sämtliche, noch im Verkehr befindlichen Fahrkarten dieser Art unverzüglich vernichtet werden? Ich bin mit Ihnen, Herr Abgeordneter, und der Deutschen Bundesbahn darin einig, daß die einem Reisebüro unterlaufene Panne nicht hätte passieren dürfen. Es ist veranlaßt, daß sämtliche etwa noch vorhandenen Fahrkartenbestände dieser Art unverzüglich vernichtet werden. Seiermann Anlage 4 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dr. h. c. Friedensburg betreffend Errichtung eines Zementschuppens an der Autobahn bei Nikolassee (Fragestunde der 111. Sitzung vom 4. 5. 1960 Drucksache 1810). Weshalb hat die Bundesautobahn-Verwaltung bei der Errichtung eines kahlen Zementschuppens an der Einfahrt der Autobahn nach Berlin bei Nikolassee alle Regeln einer ansprechenden Architekturgestaltung und alle Regeln des Landschaftsschutzes außer acht gelassen? Weshalb hat sie das Vorbild eines daneben liegenden Gebäudes übersehen, das von der früheren Reichsautobahn-Verwaltung errichtet worden ist und das dem besonders repräsentativen Landschaftscharakter des betreffenden Standortes Rechnung trägt? Was gedenkt die Bundesautobahn-Verwaltung zu tun, um den angerichteten Schaden, der in der schönen Jahreszeit täglich für Zehntausende von naturliebenden Berlinern ein Ärgernis bieten muß, zu beseitigen oder wenigstens zu mildern? Bei dem beanstandeten Gebäude handelt es sich um eine Halle zur Aufnahme von Streugut für den Winterdienst auf der Bundesautobahn Avus, die in freitragender Binderkonstruktion aus Stahlbeton mit äußeren Sichtbetonflächen hergestellt worden ist. Die Wahl des Bauplatzes auf einem an der Bundesautobahn gelegenen Grundstück der Bundesautobahnverwaltung war zweckmäßig, weil das Gebäude den Bedürfnissen des Betriebes und der Unterhaltung der Autobahn dienen soll. Das auf dem Grundstück befindliche, vor 25 Jahren von der Reichsautobahnverwaltung errichtete Wohnhaus konnte nicht Vorbild für die Gestaltung sein, weil sich die Bauformen eines kleinen Wohnhauses nicht auf eine große stützenfreie Halle übertragen lassen. Bei der Gestaltung der Halle ist wegen ihrer Lage im Blickpunkt der Autobahnbenutzer versucht worden, eine ansprechende architektonische Gestaltung zu finden. Die Gebäudeformen sind Ausdruck der Konstruktion und entsprechen in ihrer Einfachheit der Zweckbestimmung des Gebäudes. Auch sind Klagen von anderer Seite bisher nicht bekanntgeworden. Ich darf aber bemerken, daß die Arbeiten an den Außenanlagen noch nicht abgeschlossen sind und sich deshalb dem Betrachter noch kein endgültiges und vollständiges Bild bietet. Wenn die Böschung zur Autobahn, wie vorgesehen, vollständig angelegt, befestigt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt ist, wird — so hoffe ich — erkennbar sein, daß auch dieses Gebäude in die Natur einwachsen und ein Bestandteil der Landschaft werden wird. Seiermann Anlage 5 Umdruck 576 Antrag der Fraktion der FDP zur Großen Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Freihandelszone (Drucksache. 1305). Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag stellt mit Bedauern fest, daß die Bemühungen um eine europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit seit Inkrafttreten des EWG-Vertrages zu einer Spaltung Europas geführt haben, daß der Beschluß der OEEC vom 13. Februar 1957 und der Beschluß des Bundestages vom 2. Oktober 1958 bisher nicht verwirklicht worden sind, daß die Fristverkürzungsvorschläge und die Vorschläge für eine gemeinsame Agrarpolitik die Tendenz der EWG zur Abspaltung von den anderen OEEC-Staaten sichtbar machen. Er ersucht die Bundesregierung, alles zu tun, um 1. die in der OEEC erzielten Fortschritte und gefaßten Beschlüsse in ihrem Bestande zu sichern. 2. gemäß Absprache des Herrn Bundeskanzlers mit dem französischen Staatschef nunmehr vor allem anderen die Verwirklichung des Beschlusses der OEEC vom 13. Februar 1957 durchzusetzen und eine Freihandelszone in Europa einzurichten, die auf multilateraler Basis den gemeinsamen Markt der Sechs und die anderen Mitgliedsländer vereinigt. Bonn, den 4. Mai 1960 Margulies Dr. Starke Lenz (Trossingen) und Fraktion

Rede von Dr. Ludwig Erhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



b) Fortschritte in Verhandlungen mit den anderen OEEC-Mitgliedern
herbeizuführen mit dem Ziele der Schaffung einer Europäischen Freihandelszone?
Ich antworte darauf: Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen im Rahmen der EWG — insbesondere in dem „Besonderen Ausschuß der Vertreter der Mitgliedsregierungen und der Kommission zur Prüfung der Frage betreffend eine europäische Wirtschaftsassoziation" — stets und unbedingt für ein Zustandekommen einer GATT-konformen Assoziation zwischen der EWG und den übrigen OEEC-Ländern eingesetzt. Sie hat hierzu diesem Sonderausschuß sogar eine Reihe konkreter Vorschläge unterbreitet. Die zur Bildung einer Freihandelszone erforderliche Übereinstimmung war jedoch trotz aller Bemühungen der Bundesregierung in der EWG nicht zu erzielen.
Es bestanden hier die bekannten Schwierigkeiten, die schon bei den Beratungen in der OEEC in den Jahren 1957 und 1958 eine Rolle gespielt haben. Da eine grundsätzliche Lösung zunächst nicht erreichbar war, hat die Bundesregierung vom September 1959 an ihre Bemühungen darauf konzentriert, daß die EWG durch pragmatische und provisorische Regelungen ihre Bereitschaft zur Aufrechterhaltung der traditionellen Handelsströme und zur Wiederaufnahme der Gespräche mit ihren außerhalb der EWG stehenden europäischen Handelspartnern dokumentierte.
Die Bundesregierung blieb unter Ausnutzung aller Gelegenheiten zu Gesprächen mit Vertretern der einzelnen Regierungen ständig um das Ziel einer
großen europäischen Assoziation bemüht. Aber bei dem Problem einer gesamteuropäischen Integration handelt es sich eben nicht nur um eine Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsregierungen der EWG, sondern um eine gemeinsame Sache der EWG als solcher. Es kommt hinzu, daß die Länder der EFTA sich so lange zu Verhandlungen außerstande sahen, als von Experten der Äußeren Sieben an dem Zustandekommen der Kleinen Freihandelszone gearbeitet wurde; das erste Treffen fand am 18. März 1959 in Stockholm statt. Nachdem aber nunmehr über Form und Inhalt der EFTA Klarheit besteht, d. h. nachdem die EFTA-Konvention in Stockholm paraphiert worden ist, ist eine neue Verhandlungsgrundlage gegeben. Seit der Pariser Konferenz von Mitte Januar 1960 und insbesondere seit der Eröffnungssitzung des Handelsausschusses der 21 finden wieder multilaterale Gepräche statt.
Damit komme ich zur Frage 2, die lautet:
Wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft dem in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Oktober 1958 enthaltenen Auftrag gerecht zu werden?
Ich antworte darauf: Zunächst möchte die Bundesregierung feststellen, daß sie an den Grundsätzen der Resolution des Bundestages nach wie vor, festhält. Aus dem vorher Gesagten ergibt sich aber, daß die Verwirklichung dieses Grundsatzes nicht als eine von heute auf morgen zu lösende Aufgabe verstanden werden kann.
Der Auftrag ,des Bundestages wird angesichts der Weiterentwicklung der internationalen handelspolitischen Lage und insbesondere angesichts der Pariser Beschlüsse vom Januar dieses Jahres zunächst noch nicht in der ursprünglich gedachten Weise verwirklicht werden können. Insbesondere geht es für die Folgezeit auch darum, die Grundlagen für eine die Vereinigten Staaten und Kanada stärker als bisher einbeziehende wirtschaftliche Zusammenarbeit zu schaffen. In diese Richtung weisen auch die Pariser Beschlüsse.
Die Vereinigten Staaten stellen sich dabei nicht gegen eine engere europäische Zusammenarbeit. Aber sie wie Kanada legen Wert darauf, daß sie dadurch nicht zusätzlich diskriminiert werden und daß den GATT-Bestimmungen voll Genüge getan wird. Es wird eine der wesentlichen Arbeiten der zwanzig Regierungen und der Kommission der EWG sein, eine genaue Grenzziehung zwischen den Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer die USA und Kanada einbeziehenden Zusammenarbeit auf der einen Seite und einer engeren europäischen Zusammenarbeit auf der anderen Seite zu finden. Auch in der Arbeit des Ausschusses für Handelsfragen und gegebenenfalls im europäischen Kontaktausschuß werden die Fragen der Abgrenzung und die Suche nach neuen Formen und Inhalten eines GATT-konformen europäischen Zusammenlebens zentrale Bedeutung erlangen.
Ich darf also wiederholen: die Bundesregierung wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, daß neben den weltweiten und atlantischen Aspekten die europäischen Belange nicht zu kurz kommen. Die Bundes-



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
regierung wird das Ziel, das ihr der Bundestag gesetzt hat, nicht aus dem Auge verlieren.
Soweit und solange das europäische Einigungswerk nicht zum Abschluß gebracht werden kann, wird die Bundesregierung ihr Augenmerk vor allem darauf richten, daß die europäischen Handelsströme nicht unterbrochen werden. Es wird hierbei darauf ankommen, die Herausbildung von Gegensätzen zwischen der EWG und der EFTA dadurch zu vermeiden, daß die gegenseitige unterschiedliche Zollbehandlung auf beiden Seiten, wenn sie nicht überhaupt vermeidbar ist, so gering wie möglich gehalten wird. Hierbei denkt die Bundesregierung vor allem an gegenseitige oder parallel laufende Zollsenkungsmaßnahmen.
Diese zunächst pragmatische Methode entspricht einer realistischen Einschätzung der Lage von heute. Die Möglichkeit, schon in naher Zukunft eine materielle und institutionelle Endlösung zu finden, führt die Bundesregierung nicht zur Resignation. Sie ist vielmehr davon überzeugt, daß in einer stetigen gemeinsamen Arbeit an den Problemen des Tages auch der politische Entschluß zu einer umfassenderen integration heranreifen wird.
Nunmehr komme ich zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD — Drucksache 1464 (neu) —.
Frage 1:
Welche Gründe waren für das Scheitern der Verhandlungen über die Bildung einer Europäischen Freihandelszone maßgebend, und was hat die Bundesregierung getan, um durch möglichst enge Zusammenarbeit mit allen Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) dem Ziel der Bildung einer Europäischen Freihandelszone näherzukommen?
Die Antwort ergibt sich für die Zeit bis Anfang 1959 aus dem Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag vom 26. März 1959 (Drucksache 958) und für die anschließende Zeit aus der soeben durch mich ,erteilten Antwort auf die Frage 1 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP. Ich bitte, mir an dieser Stelle eine Bezugnahme darauf zu gestatten. Soweit es sich um weitere Einzelheiten handelt, wird die Antwort laus dem eingangs von mir angekündigten schriftlichen Bericht der Bundesregierung zu ersehen sein.
Frage 2:
Wie steht die Bundesregierung zu den Bestrebungen der kleinen Europäischen Freihandelszone (EFTA), mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) über einen einheitlichen Abbau der Handelsschranken zu verhandeln? Welche Initiative gedenkt die Bundesregierung auf diesem Gebiet zu ergreifen, um den Schaden abzuwenden, der für die Bundesrepublik und ihre Nachbarn durch das Scheitern der Europäischen Freihandelszone zu entstehen droht?
Darauf antworte ich: Die Bundesregierung begrüßt die in der Frage genannten Bestrebungen der
Länder der EFTA. Freilich kann sich die Initiative der Bundesregierung zunächst nur im Rahmen der EWG entfalten. Auch hier bitte ich, mir weitgehend eine Bezugnahme auf die vorangegangenen Ausführungen zu gestatten. Im übrigen werde ich auf diese Frage im weiteren Verlauf meiner Ausführungen zurückkommen. Es kommt im Augenblick in erster Linie darauf an, Schäden zu verhüten und alles zu vermeiden, was zu einer Verschärfung der Meinungsverschiedenheiten und der Spannungen führen könnte.
Die Frage 3 der Großen Anfrage der SPD lautet:
Unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen, die EWG zu einem politischen Block zu machen? Ist sich die Bundesregierung der Gefahr bewußt, daß es hierdurch zu einer Spaltung der freien Welt kommen kann?
Darauf antworte ich: Es ist naheliegend, daß die enge wirtschaftliche Verbindung, ,die die Mitgliedstaaten der EWG durch den Abschluß der römischen Verträge miteinander eingegangen sind, auch zu einer immer engeren Zusammenarbeit in wichtigen Fragen und damit auch zu einer Koordinierung ihrer Außenpolitik in großen Zügen führen wird und führen muß. Die Bundesregierung, die dieser Entwicklung positiv gegenübersteht, hat zugestimmt, daß in regelmäßigen Abständen von drei Monaten die Außenminister der EWG-Staaten zusammentreffen, um die sie gemeinsam ,berührenden politischen Fragen zu erörtern. Dabei wird es sich naturgemäß um Gesprächspunkte von außenpolitischer Bedeutung handeln, die aber so eng mit dem Bestand der Gemeinschaft verknüpft sind, daß sie unmittelbar Rückwirkungen auf diese selbst haben.
Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß eine solche Übung die Gefahr einer politischen Blockbildung innerhalb der freien Welt auslösen und damit zu einer Spaltung führen könnte. Die bisher bestehenden politischen Konsultationsmöglichkeiten in der NATO und der WEU sollen und dürfen darum in keiner Weise beeinträchtigt, sondern müssen, soweit überhaupt angängig, ausgebaut werden. Die Bundesregierung legt größten Wert darauf, über alle im Kreise der Sechs geführten Konsultationen ihre übrigen atlantischen Partner ausreichend zu informieren.
Im übrigen hat die Bundesregierung in ihrer positiven Haltung mit ihren Bemühungen, die Mitte Januar zur Einberufung einer Atlantischen Wirtschaftskonferenz führten, wobei wichtige konkrete Ergebnisse gezeitigt wurden, überzeugend dargetan, daß ihr alles daran gelegen ist, den atlantischen Zusammenschluß so umfassend und intensiv wie nur möglich zu gestalten. Das mag als Beweis gelten, daß alle Befürchtungen, die Bundesregierung könnte gegenteiligen Tendenzen Vorschub leisten, unbegründet sind.
Die Frage 4:
Ist die Bundesregierung bereit, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um in Abstimmung mit den Partnern in der EWG und insbesondere durch entsprechende Einwirkung auf die



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard französische Regierung zu erreichen, daß der EWG-Außenzolltarif das Niveau des deutschen Zolltarifs nicht übersteigt?
Darauf antworte ich: Für die Aufstellung des gemeinsamen Zolltarifs sieht der EWG-Vertrag in den Artikeln 18 bis 29 feste Regeln vor, die Variationen und beliebige Auslegungen nicht mehr zulassen. Der nach diesen Vorschriften gebildete Außentarif liegt bei sehr vielen Positionen über dem Niveau der zur Zeit in der Bundesrepublik angewandten Zollsätze. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß in der Bundesrepublik durch die konjunkturpolitische Zollsenkung des Jahres 1957 die Zölle, insbesondere auf dem gewerblichen Sektor, unter das Niveau der am 1. Januar 1957 angewandten Zölle gesenkt worden sind, während nach dem Vertrag für die Errechnung des gemeinsamen Außentarifs in der Regel der Stand vom 1. Januar 1957 maßgebend ist.
Die Bundesregierung wird gleichwohl weiter bemüht bleiben, die übrigen EWG-Mitgliedstaaten, insbesondere Frankreich und Italien, davon zu überzeugen, daß es nicht im Interesse der Gemeinschaft liegt, einen hohen Außenzolltarif zu haben. Sie hat bereits in der Vergangenheit alles in ihren Kräften Stehende getan, um auf eine Ermäßigung dieses Außentarifs hinzuwirken. Hier ist vor allem auf die mit dem Beschleunigungsvorschlag der Kommission verbundene Senkung des gemeinsamen Außentarifs um 20 % hinzuweisen. Die Bundesregierung ist entschlossen, sich auch weiterhin mit Entschiedenheit für eine möglichst weitgehende Senkung des Tarifniveaus einzusetzen. Gelegenheit hierzu bieten die bevorstehenden Ausgleichsverhandlungen nach Artikel XXIV des GATT sowie die sogenannte Dillon-Runde.
Frage 5 heißt:
Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß den assoziierten Gebieten der EWG durch die wirtschaftliche Unterstützung der Gemeinschaft die politische Entscheidungsfreiheit, auch hinsichtlich ihrer Beziehungen zur EWG, ermöglicht wird?
Ich antworte: Den Belangen der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete ist in den Bestimmungen im vierten Teil des EWG-Vertrages Rechnung getragen. In der Präambel zum Vertrag ist die Absicht der EWG ausgesprochen worden, den Wohlstand der überseeischen Länder entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen zu fördern. Ferne: ist im Durchführungsabkommen über die Assoziierung die Bestimmung enthalten, daß die Investitionsprojekte der Zustimmung der verantwortlichen örtlichen Behörden oder der Vertretung der Bevölkerung der betreffenden Länder und Hoheitsgebiete bedürfen.
Die Bundesregierung wirkt im Ministerrat der EWG in den Grenzen des Vertrages durch ihren Beitrag zum Entwicklungsfonds und zur Beseitigung der Handelsschranken an der Aufgabe mit, die Ziele der Assoziation zu verwirklichen. Diese Ziele, die sich gemäß Artikel 3 des EWG-Vertrages darauf erstrecken, den Handelsverkehr zu steigern und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung durch gemeinsame Bemühungen zu fördern, dienen einer wirtschaftlichen Stärkung und Konsolidierung dieser Gebiete, aber beeinträchtigen ihre politische Entscheidungsfreiheit nicht.
Auch nach dem Ausscheiden aus den spezifischen Bindungen zu einem Mitgliedstaat der EWG können sich die bereits unabhängig gewordenen oder noch selbständig werdenden Länder frei entscheiden, ob sie mit der EWG assoziiert bleiben wollen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die assoziierten Länder über ihren politischen Status selbst zu befinden haben.
Die Frage 6 endlich:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die wirtschaftlichen und finanziellen Hilfen für die assoziierten Gebiete der EWG nicht zu einer Diskriminierung der übrigen Entwicklungsländer in Afrika, Asien und Amerika werden zu lassen?
Die wirtschaftlichen und finanziellen Hilfen für die assoziierten Gebiete sind im EWG-Vertrag geregelt; nach der nahezu einstimmigen Annahme des entsprechenden Gesetzes durch die gesetzgebenden Körperschaften ist der Vertrag für die Bundesrepublik bindendes Recht geworden. Das Ausmaß der finanziellen Hilfe, zu der sich Bundestag und Bundesregierung seinerzeit bekannt haben, entsprach und entspricht auch heute noch politischer Notwendigkeit.
Die Bundesregierung ist sich dessen bewußt und hat es durch die Tat bewiesen, daß sie die Hilfe für die Entwicklungsländer in aller Welt als einen wichtigen Bestandteil ihrer Politik ansieht. Die am 13. Januar 1960 vom Bundesministerium für Wirtschaft herausgegebene Presseverlautbarung unter dem Titel „Finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer durch die Bundesrepublik Deutschland" legt dafür ein beredtes Zeugnis ab. Die Bundesregierung beteiligt sich daher intensiv an den Arbeiten der in der Pariser Konferenz vom 14. Januar 1960 eingesetzten Arbeitsgruppe für Entwicklungsländer.
Meine Damen und Herren, lassen .Sie mich nun — auch auf die Begründung eingehend — noch grundsätzlich etwas sagen. Ich möchte ganz bewußt die Frage in den Vordergrund stellen: Was hat die Bundesregierung getan, um das Ziel einer gesamteuropäischen Integration zu erreichen? Es kann gar kein Zweifel sein, und es ist eindeutig nachweisbar, daß die Bundesregierung sich stets um eine große europäische Lösung bemüht hat und auch weiter bemühen wird. Wenn die Bundesregierung — sei es im Bereich und im Kreise der Sechs oder in einstimmigen Beschlußfassungen in größeren Gremien —immer wieder für den Gedanken einer Freihandelszone und im späteren Verlauf mit einer Änderung des Terminus technicus für eine multilaterale Assoziation eintrat, so war das ehrlich gemeint. Jeder Verdacht etwa, daß gelegentlich der Einbringung des EWG-Vertrages und bei der Beschlußfassung



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
des Bundestages eine Täuschung beabsichtigt gewesen sein könnte, hält gegenüber der stets eindeutigen Haltung der Bundesregierung in keiner Weise stand.
Meine Damen und Herren, ich darf sogar noch den Vorsitzenden der CDU, Herrn Bundeskanzler Adenauer, zitieren. Er hat sich erst vor wenigen Tagen in Karlsruhe dahin geäußert:
Selbstverständlich wollen wir nicht, daß Europa in zwei Blöcke auseinanderfällt, auch nicht einmal in zwei Wirtschaftsblöcke; deswegen wollen wir versuchen und ernsthaft bemüht sein, in Gesprächen mit den Vertretern der EFTA eine auf gegenseitiges Entgegenkommen beruhende Verständigung zu finden.
Ich kann 'darauf verzichten, noch andere Beweise anzuführen, um so mehr als sie bereits bei der Begründung vorgebracht worden sind. Die Bundesregierung hat sich durch das Vorbringen immer neuer Vorschläge in den Verhandlungen, von Messina angefangen bis zur Gegenwart, immer wieder, auch in den Details, bemüht, fruchtbare Lösungen zu finden, Spannungen und Spaltungen zu verhindern. Ich darf an die Konferenzen von Venedig und Brüssel, an die Zusammenkunft der Regierungschefs von Frankreich und 'der Bundesrepublik in Bad Kreuznach erinnern. Die Bundesregierung hat selbstverständlich auch in den Ministerratssitzungen in Brüssel im Dezember 1958 und im März 1959 immer ihren Willen zu ,einer multilateralen Assoziation bekundet. Diese Beschlüsse des Ministerrats sind im übrigen einstimmig gefaßt worden.
Was nun die Kontakte mit 'den anderen OEEC-
Ländern anbelangt, so waren wir in vielen Einzelgesprächen, aber auch auf Tagungen immer wieder bemüht, in diesem Kreise umgekehrt Verständnis für die Belange der EWG zu finden, ,denn erst aus dem gegenseitigen Verstehen erwächst das ernste Bemühen, über manche Widrigkeit, über manche Irrungen und Wirrungen schließlich doch zusammenzufinden. Bei jedem Lösungsversuch — dessen sind wir überzeugt — muß davon ausgegangen werden, daß die EWG — das ist der Sinn, das ist auch der Inhalt des Vertrages - in ihrer Substanz erhalten und unangetastet bleibt. Ich wäre der letzte, der bereit wäre, einen Vertrag nicht zu erfüllen. Aber es geht darum, die wirtschaftliche Situation, die sich innerhalb der EWG ausprägt, in liberaler und weltweit offener Weise fortzuentwickeln und für die Folgezeit — vor allen Dingen in Gesprächen mit der EFTA — ernstere Schäden zu verhüten.
Hat, so frage ich, 'die Bundesregierung oder die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft bisher denn überhaupt nichts getan, um die Verbindungen mit den übrigen europäischen Ländern oder die gattweiten Beziehungen befriedigend zu lösen? Die Tatsache allein, ,daß ein Teil der internen Zoll- und Kontingentsmaßnahmen mit dem Inkrafttreten der EWG am 1. Januar 1959 modifiziert auf ,andere Länder ausgedehnt worden ist, kann schon als ein Beweis dafür gelten, daß sich die EWG-Länder und ihre Regierungen bewußt waren, daß eine Isolierung eine schlechte Politik wäre.
Auch die Bemühungen, den Außentarif zu senken, müssen hier angeführt werden. Ich behaupte nicht, daß der Außentarif, so wie er sich nach den Spielregeln des Vertrages errechnet, schon eine Dokumentation liberalen Geistes sei, und ich bin auch nicht der Meinung, daß eine 20 %ige Senkung des Außentarifs bereits unseren deutschen Vorstellungen von einer liberalen, weltweiten Handelspolitik entsprechen würde. Es ist ganz selbstverständlich, daß ein Land wie die Bundesrepublik, die im Export jetzt an zweiter Stelle in der Welt steht, in ökonomischer und sozialer Hinsicht ein vitales Interesse daran haben muß, daß die Verbindungen zu der übrigen Welt offenbleiben.

(Beifall in der Mitte.)

Ich habe es auch bei der Hannoverschen Messe deutlich genug gesagt. Welcher Deutsche und welcher Franzose würde sich nicht ehrlich darüber freuen, daß zwischen ihren beiden Ländern eine Aussöhnung Platz greift und das Gefühl echter, freundschaftlicher Verbundenheit im Wachsen begriffen ist! Ich bin aber nicht der Meinung, daß das Verlangen, Freundschaften zu pflegen, die Konsequenz haben muß, andere Freundschaften trüben zu lassen.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Freundschaften sind nicht nach dem Prinzip der Exklusivität zu messen.
So also wird es sich darum handeln, ernsthafte Verhandlungen mit dritten Ländern, vor allen Dingen mit der EFTA, zu führen. Ich darf Ihnen hier nicht nur als meine eigene Auffassung, sondern als die der Bundesregierung sagen, daß diese im Ministerrat der EWG dahin wirken wird, alle Möglichkeiten für eine befriedigende Gestaltung eines freien Außenhandels, insbesondere auch mit den Ländern der EFTA, auszuschöpfen. Soweit also die dadurch noch einmal dokumentierte Haltung der Bundesregierung!
Es wird Gelegenheit sein, noch einmal in der gleichen Richtung auf der Pariser Atlantischen Konferenz zu wirken, die im Januar 1960 erstmalig einberufen wurde und im Mai eine Fortsetzung erfährt. Hier ist insbesondere an den dort eingesetzten Handelsausschuß der 21, d. h. der 18 Vollmitglieder der OEEC mit den USA, Kanada und der Europäischen Kommission zu denken.
Ich glaube, die Diskussion wird fruchtbarer, wenn wir sie auch nach dem Aktuellen hin gestalten, nämlich in Beziehung zu dem Beschleunigungsvorschlag der Kommission, d. h. dem Vorschlag einer Verkürzung der Fristen des EWG-Vertrags. Meine Damen und Herren, es ist kein Geheimnis, daß sowohl in der Bundesregierung als auch in der Öffentlichkeit um diesen Vorschlag ernsthaft gerungen worden ist. Aber ich darf noch eines hinzufügen, um manche falschen Beleuchtungen aus der Welt zu schaffen.
Ich sagte es vorhin schon: Selbstverständlich erfüllen wir Verträge dem Geiste nach und, wenn Sie wollen, sogar dem Buchstaben nach. Aber die Verkürzung der Fristen ist nicht zwingendes Recht des Vertrages, sondern stellt nur eine Möglichkeit dar. Darum ist es nicht nur unser Recht, sondern auch



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
unsere Pflicht, in einem solchen Falle zu prüfen, welche Wirkungen sich aus einer solchen Malinahme nach innen und nach außen ergeben.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Darauf allein kam es mir an! Wenn man gründlich nachdenken will, braucht man Zeit. Ich glaube, daß der Weg, der sich jetzt abzeichnet, doch als fruchtbar, ersprießlich und hoffnungsvoll bezeichnet werden kann.
Es wäre falsch zu sagen, die Beschleunigung, für die sogar manches spricht, bringen nur Vorteile mit sich. Nein, soweit es nicht gelingt, mit der EFTA eine Verständigung zu finden, was wir wirklich sehnlichst wünschen, würde eine Verkürzung der Fristen zwangsläufig zu einer Verschärfung der Spannungen, des beiderseitigen Mißvergnügens, des Gefühls des Diskriminiertwerdens führen müssen. Deshalb ist es gerade so wesentlich, zu einer Verständigung zu kommen.
Selbstverständlich sind auch die Zollanhebungen, die damit für die Bundesrepublik gerade in der Hochkonjunktur notwendig werden, nicht gerade positiv zu beurteilen; denn im Hinblick auf die Preisstabilität ist die Zollanhebung natürlich nicht gerade das allerbeste Mittel, das zu einer Bändigung der überschäumenden Kräfte geeignet erscheint. Wir dürfen indessen hoffen, ja sogar erwarten, daß, insbesondere vom Standpunkt der Bundesrepublik aus, leichtere Übergangsmöglichkeiten geschaffen werden können.
Der eindeutige Vorteil einer Verkürzung liegt darin, daß damit endlich der scheinbar festgefügte gemeinsame Außentarif nach unten gedrückt wird. Das löst in bezug auf die vorher von mir erwähnten Bedenken eine Gegenkraft -aus und bedeutet eine gewisse Heilung in sich selbst. Es war, so glaube ich, niemand in Deutschland, der von Anfang an grundsätzlich gesagt hat: Wir sind unter allen Umständen gegen eine Beschleunigung. Vielmehr lautete die Fragestellung immer dahin: Was müssen wir tun und was ist zu besorgen, damit eine Beschleunigung nicht zu einer Gefahr wird? Je eher wir zu einer Verständigung kommen, sei es durch die Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen auf atlantischer Ebene, sei es auch durch eine bessere Verklammerung zwischen EWG und EFTA, desto leichter lassen sich Gefahren bannen, die sich in einer Versteifung bzw. Atomisierung der Interessenlagen herausbilden könnten.
Ich befürchte, daß, wenn die Versöhnung nicht gelänge, die Gefahr von Fehlinvestitionen nicht von der Hand zu weisen wäre. Wenn z. B. die Vereinigten Staaten zunehmend sowohl im Raum der EWG wie auch im Raum der EFTA investieren und wenn sich unsere deutsche Industrie bemüht — es wird bei den anderen Ländern der EWG nicht anders sein —, auf dem Boden der EFTA Fuß zu fassen, und umgekehrt die EFTA mit entsprechenden Investitionen hier ihre Stützpunkte errichtet, dann wird niemand behaupten wollen, daß diese Aktionen, die sich in ganz kurzer Zeit mit so großer Deutlichkeit ausgeprägt haben, nur auf volkswirtschaftliche Überlegungen zurückzuführen seien und nur etwa von
marktwirtschaftlichen Vorstellungen beherrscht
seien. Nein, es ist ganz selbstverständlich — und so denken die Kaufleute —, daß man sich ausrechnet, was es wert ist, innerhalb eines Wirtschaftsbereichs zu stehen, und was es kostet, außerhalb zu bleiben. Das sollte man nicht vergessen.
Das besagt gar nichts in bezug auf die Ziele und Zwecke der EWG. Das sagt auch nichts gegen die EFTA, denn im Grunde genommen verhalten sie sich ja gleichmäßig. Aber im ganzen glaube ich, daß jetzt eine gute Atmosphäre für eine Verständigung gegeben ist.
Die Bundesregierung und auch die vier Minister, die in einem Spezialkomitee eine Verständigung vorbereitet haben, waren der Auffassung, daß die Landwirtschaft aus der Verkürzung ausgenommen werden sollte, nicht etwa, weil die Landwirtschaft grundsätzlich eine Sonderregelung haben müßte, sondern weil es angesichts der noch fortbestehenden Unklarheit über die Agrarpolitik der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und über die Ausgestaltung einer europäischen Marktordnung kaum zumutbar erscheint, jetzt Bindungen einzugehen, die sich in letzter Konsequenz noch nicht übersehen lassen. In der Aussprache wird dazu sicher noch mehr gesagt werden. Dann mögen sich Sachverständigere auf diesem Gebiet äußern.
Ich bin dessen gewiß, daß z. B. auch die kommenden Zollverhandlungen im GATT ein weiteres Mal dazu beitragen werden, überall dort, wo der Zolltarif des Gemeinsamen Marktes Mißvergnügen und Unbehagen auslöst, Verständigungen zu suchen und zu finden; denn es scheint mir kein Zweifel zu sein, daß wir mancherorts und vor allen Dingen dort, soweit Zoll-Bindungen unsererseits bestehen, noch einmal zu einer Senkung spezifischer Zölle und gerade der neuralgischen Zölle kommen werden.
Sie wissen, meine Damen und Herren, daß man mittels einer Art Zahlenakrobatik immer wieder den Versuch unternommen hat, auszurechnen, was und wieviel denn eigentlich, insbesondere von der Bundesrepublik aus gesehen, die Anhebung der Zölle bedeutet, ob die Wirkung wirklich so dramatisch ist oder ob sie bagatellisiert werden kann. Ich glaube, daß, so gestellt, die Frage überhaupt nicht zu beantworten ist. Sicher ist nur das eine: daß eine Durchschnittsrechnung, in der alles in einen Topf geworfen wird, in der z. B. das Zollaufkommen von gestern und morgen in Vergleich zu der Gesamteinfuhr vor und nach den Änderungen der Tarife gesetzt wird, gleichgültig ob es sich um zollbare oder nichtzollbare Waren handelt, keine Aussagekraft hat. Wir wissen alle, daß z. B. bei den Marktordnungsprodukten der Landwirtschaft der Zoll eine relativ nebensächliche Rolle spielt. Wir wissen auch, daß ein Entfall der Finanzzölle, die bei jeder Durchschnittsrechnung sehr stark ins Gewicht fallen, praktisch ohne wirtschaftliche Bedeutung ist, da an Stelle der Zölle dann entsprechende innere Belastungen Platz greifen. Auch aus rein fiskalischer Sicht, glaube ich, könnte man auf diese Erträge nicht verzichten.
Damit komme ich noch einmal auf den Standpunkt der praktischen Wirtschaft selbst zu sprechen. Sie



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
wissen, daß die Meinung trotz eines klaren Bekenntnisses zu weltweiter Offenheit doch nicht ganz einheitlich ist. Die erste Reaktion erfolgte aus der großen Sorge, was sich da ereignen mag. Die deutsche Industrie hat sich zu meiner großen Freude offenbar an unsere niedrigen Zölle gewöhnt und erkennt darin einen Wert. Ich hoffe, daß diese Tugend nachhalten wird.

(Abg. Scheel: Sehr gut!)

Die Industrie hat zunächst einmal Sorgen dahin geäußert, ob unsere Wettbewerbsposition durch die Anhebung deutscher Zölle nicht verschlechtert wird. Ich glaube, die Frage ist sehr wohl berechtigt.
Dabei komme ich noch einmal auf die Bewertung der Zollhöhe selbst zurück. Man kann aus Durchschnittszöllen überhaupt keine Folgerungen ziehen. Wer in der Maschinenindustrie, in der chemischen Industrie oder wo auch immer sitzt, wird nicht befriedigt und beruhigt sein, wenn man ihm vorrechnet: Die Gesamtzollbelastung der deutschen Wirtschaft betrug seither soundsoviel und erhöht sich jetzt auf soundsoviel Prozent. Das hat für diese Leute gar kein Interesse. Sie rechnen sich vielmehr aus: Unsere Zollposition XY, die bisher auf x % gelautet hat, wird auf y % erhöht. Das ist die einzig realistische Betrachtungsweise.
Es ist meiner Ansicht nach auch die spezifische Aufgabe des eingesetzten Kontaktausschusses, überall dort anzutreten, wo es sozusagen Erste Hilfe zu ]eisten gilt und wegen untragbarer Diskrepanzen kurzfristige Lösungen zu finden, die die traditionellen Handelsströme nicht unterbrechen, die uns oder unseren Nachbarn außerhalb der EWG keinen Schaden zufügen. Der Kontaktausschuß hat nicht die Aufgabe, künftig die Wirtschafts- oder die Handelspolitik der EWG selbstherrlich in die Hand zu nehmen. Der Kontaktausschuß hat keine grundsätzlichen Fragen zu bearbeiten, sondern überall dort anzutreten, wo Gefahr im Verzuge ist und es sich darum handelt, durch Einzelmaßnahmen und Einzellösungen — das wird in einer ganzen Reihe von Wirtschaftszweigen der Fall sein - Ausgleiche zu suchen.
Die Wirtschaft hat naturgemäß auch ein Interesse daran — das ist wieder verständlich und spricht in gewissem Sinne für eine Beschleunigung —, möglichst bald klare Verhältnisse zu schaffen, damit sie endlich weiß, wie und wo sie steht, und damit ihre längerfristigen Überlegungen auf sicherem Boden ruhen. Selbstverständlich wünscht die deutsche Wirtschaft genau wie wir eine möglichst gute Verständigung mit der EFTA, um klare Verhältnisse zu schaffen, und zwar klare Verhältnisse nicht nur für den Augenblick, sondern auf lange Sicht.
Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung vom 22. April dahin geeinigt, daß grundsätzlich jede Maßnahme zu begrüßen sei, die die Ziele des EWG-Vertrages fördere und eine Stärkung der Gemeinschaft der sechs Länder herbeiführe.
Die Bundesregierung knüpft aber an den Vorschlag der Kommission Vorstellungen hinsichtlich des Zeitpunktes, zu dem die Verkürzung der Fristen
verwirklicht werden soll. Der gemeinsame Außentarif wird dabei um 20 % gekürzt werden.
In diesem Zusammenhang ist die Frage entstanden, ob damit zugleich eine endgültige Konsolidierung erfolgen solle. Ich für meine Person würde das wünschen! Aber die Zöllner erheben demgegenüber den Einwand, daß man dieses Pfand bei den kommenden GATT-Verhandlungen bzw. bei der Dillon-Runde als Verhandlungsobjekt in der Hand haben müsse. Es kommt da auf eine grundsätzliche Einstellung an. Ich persönlich bin der Meinung, daß der Zoll an sich kein nationaler Wert ist, der unter allen Umständen verteidigt werden müßte. Im Regelfall ist er zu hoch und erweist sich dann als ein Unglück. Die Zöllner, die in dieser Beziehung von einer anderen Denkweise erfüllt sind, werden also die 20%ige Zollsenkung, die wir nach außen vornehmen, als Verhandlungsobjekt behalten wollen. Ich hoffe aber — und die Bundesregierung wird dafür eintreten —, daß bei den GATT-Verhandlungen seitens der EWG Zollsenkungen über jene 20 % hinaus Platz greifen werden.

(Abg. Dr. Deist: Sitzen in der Bundesregierung keine dieser Zöllner? — Heiterkeit.)

- Gibt es auch! Die gibt es seit Jesus Christus in aller Welt.

(Anhaltende Heiterkeit. — Abg. Illerhaus: Es gibt auch Pharisäer!)

Noch eines scheint mir für die Betrachtung wichtig zu sein. Wir treten dafür ein — und ich glaube, wir werden dazu auch die Zustimmung unserer Partner in der EWG finden —, daß die deutschen Zollanhebungen im Ausmaß dadurch gemildert werden, daß die Rückgängigmachung der konjunkturpolitischen Zollsenkung in Etappen erfolgt. Denn es ist gerade die Rückspulung der konjunkturpolitischen Zollsenkung, die in besonders starkem Maße den Effekt einer Zollerhöhung auslöst.
Das Wesentlichste von allem scheint mir folgendes zu sein. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß vor der Inkraftsetzung einer Beschleunigung alle Möglichkeiten einer Verständigung mit der EFTA ausgenützt werden sollten. Wir wollen damit einem Gebot der Loyalität und der Fairneß auch gegenüber unseren Partnern und Freunden außerhalb der EWG genügen. Diese Verhandlungen müssen mit großer Intensität geführt werden, weil zum 1. Januar die vorgesehenen Maßnahmen der Verkürzung erfolgen sollen, die letzte Entscheidung und das Gesetz des Handelns aber nicht in die Hände unserer Verhandlungspartner gelegt werden können. Diese Verhandlungen müssen nach meiner Überzeugung und auch nach Auffasung der Bundesregierung auf Ministerebene oder auf Staatssekretärebene geführt werden; denn es ist nach dem Vertrag der Ministerrat, der die Verantwortung für die Politik der EWG trägt. Die Europäische Kommission hat nicht den Status einer Regierung, und sie hat auch nicht die Politik der EWG zu verantworten. Nur aus dem politischen Wollen heraus kann und wird nach meiner Überzeugung die Lösung dieser so wichtigen Frage, d. h. eine Einigung mit der EFTA gefunden werden. Selbstverständlich



Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
setzen wir die gleiche gute Gesinnung und die gleiche Aufgeschlossenheit bei unseren Freunden von der EFTA voraus und sind dessen auch gewiß. Denn in der Zwischenzeit habe ich den Eindruck gewonnen, daß in keinem Lager eine ungetrübte Freude vorherrscht, wenn zu befürchten wäre, daß sich die beiden Wirtschaftsbereiche stärker auseinanderleben könnten. Ich will mich ganz vorsichtig ausdrücken und vermeide mit Absicht harte Begriffe wie „Spaltung", „Blockbildung" und alles, was die Situation über Gebühr dramatisieren könnte. Nein, ich sage: auseinanderleben, und zwar mit aller Trübsal, die auch damit verbunden wäre. Es ist offenkundig: Sosehr wir ein vitales nationales wirtschaftliches und soziales Interesse daran haben, mit der ganzen Welt verbunden zu bleiben, sosehr wir das Prinzip der Meistbegünstigung und der Multilateralität als ein unverzichtbares Prinzip bei der fruchtbaren Gestaltung des Welthandels ansehen — jetzt stehen wir vor einer vergleichsweise kleineren und engeren Entscheidung. Europa ist ja nicht nur als ein wirtschaftliches Gebilde, nicht nur in politischem Sinne zu verstehen, sondern Europa bedeutet auch eine geistigkulturelle Einheit. Gerade die bunte Mannigfaltigkeit, die da lebendig ist, darf nicht zerstört werden. Sie hat immer das europäische Zusammenleben und die Freundschaft zwischen den Völkern befruchtet.
Im Grunde genommen haben wir es ja mit zwei Problemen zu tun. Zunächst ist das kurzfristige Problem zu lösen. Wenn die Verkürzung nach unserem Willen erst zum 1. Januar 1961 Platz greift, haben wir am 1. Juli 1960 mit einer Zollsenkung nach innen um 10 % und zum 1. Januar 1961 mit einer weiteren Zollsenkung nach innen um 10 % zu rechnen. Die Frage lautet: Was kann zu diesen Terminen im Hinblick auf diese Schritte geschehen, um durch eine Angleichung der Politik zwischen EWG und EFTA den Graben nicht zu vertiefen, sondern nach Möglichkeit sogar auszufüllen?
Diese Bereitschaft ist nach meiner Überzeugung heute vorhanden, denn einerseits sind manche Länder der EFTA so stark mit der EWG und im besonderen mit der Bundesrepublik verbunden, daß auch von dieser Seite her der Drang und das Wollen nach einer Verständigung lebendig sein wird, wie ich zum anderen die deutsche Situation schon gekennzeichnet habe.
Kurzfristig stellt sich also das Problem: Was kann man in einem pragmatischen Verfahren, insbesondere durch die Einschaltung des Kontaktausschusses, tun, um die beiden Bereiche so nahe wie möglich verbunden zu halten. Diese Frage läßt sich bei gutem Willen lösen; sie läßt sich auch in etwa mit dem Instrumentarium lösen, das schon bisher Anwendung gefunden hat.
Aber neben dem kurzfristigen Problem gibt es ein langfristiges Problem, und damit ist wieder die Frage der „multilateralen Assoziation" angeschnitten. Wir können dieser Frage nicht ausweichen; denn wenn zum 1. Januar 1962 zu der bis dahin vollzogenen 30 %igen Zollsenkung noch einmal 20 % hinzukommen, der Zollabbau nach innen also 50 % beträgt, und bis dahin auch die EFTA-Länder
ihre Zölle nach innen um 50 % gesenkt haben — wir wissen heute schon aus manchen Erklärungen, daß die EFTA-Länder unser Tempo mithalten werden —, dann können wir in beiden Lagern nicht mehr mit dem provisorischen Mittel der Gewährung so weitreichender Zollsenkungen auf GATT-weiter Grundlage operieren. In dieser Beziehung gibt es auch zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung keine Meinungsverschiedenheiten. Jeder, der sich mit der Frage befaßt, muß zu der Überzeugung kommen, daß bei einer Zollsenkung von 20 % — also 10 plus 10 im nächsten halben Jahr — die Schwierigkeiten noch einmal mit pragmatischen Lösungen, mit Übergangshilfen zu bereinigen sind — nicht mehr aber zum 1. Januar 1962. Da muß eine Lösung gefunden werden, die vom System her eine bessere Verklammerung oder eine Zusammenschau der Interessen von EWG und EFTA gewährleistet.
Ich will nach dieser Richtung keine Modelle aufzeigen, sondern das den Herren Abgeordneten überlassen. Aber die Lösungen bieten sich sozusagen fast von selbst an. Es gibt nicht sehr viele Variationen, wie EWG und EFTA zu einer systemgebundenen Zusammenarbeit gelangen können.
Lassen Sie mich zum Schluß noch etwas Positives sagen. Wir wollen doch nicht vergessen, daß seit dem Jahre 1948 viele internationale und auch europäische Bemühungen in Richtung einer immer engeren und freieren Verbindung der Nationalwirtschaften zu sichtbarem Erfolg geführt haben. Es ist sicher nicht die EWG gewesen, die die Konvertierbarkeit der Währungen in Europa bewirkt hat. Es lag aber im Wesen der europäischen Zusammenarbeit, daß diese Frucht herangereift ist. Die Konvertierbarkeit der Währungen stellt heute eine weitere und gewiß nicht die schlechteste Verklammerung dar. Die fortschreitende Gesundung der französischen Wirtschafts-, Währungs- und Finanzlage ist ein wesentlicher positiver Faktor von europäischer Bedeutung, und wir wollen glücklich sein, daß es Frankreich unter der jetzigen Regierung gelungen ist, mit einer klaren Wirtschaftspolitik in kurzer Zeit wieder so sichtbare Erfolge zu erreichen. Das macht auch die europäische Verständigung über die EWG hinaus zweifellos leichter.
Schließlich glaube ich auch, daß der Zug in Richtung auf eine liberale Gestaltung der Außenhandelspolitik nicht zu verkennen und nicht mehr zu leugnen ist. Ich habe dazu schon gesagt, daß man in diesem oder jenem Land über die Charakterisierung liberaler Handelspolitik unterschiedlicher Meinung sein kann. Aber angesichts des Trends der Handelspolitik der europäischen Länder — sowohl in ihren einzelnen Bereichen wie auch in umfassenderen Gemeinschaften — können wir uns darauf verlassen, daß wir hier noch nicht am Ende stehen, denn es entspricht einem Gesetz der Logik, daß ein wirtschaftlicher Verband um so liberaler sein kann, je umfassender er gestaltet ist. Die Enge des Denkens erwächst immer nur aus der ökonomischen oder auch der politischen Inzucht. Wenn sich die Grenzen weiten, dann ist für eine liberale Politik sehr viel mehr Raum. Wir wollen alle unsere Kraft daran-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 111. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960 6205
Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard
setzen und getreu den Empfehlungen und den Richtlinien, die dieses Hohe Haus uns gegeben hat, dafür sorgen, daß über die engere Bindung der EWG, über ihre innere Festigung hinaus gleichwohl der europäische Gedanke nicht verlorengeht, der Funke nicht verlischt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Birrenbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Großen Anfragen der Opposition geht es im wesentlichen um drei Probleme: a) ob und inwieweit der Beschleunigungsvorschlag der Europäischen Kommission für die Bundesrepublik annehmbar ist oder nicht, b) warum die bisherigen Verhandlungen über eine gesamteuropäische Lösung noch nicht zu einem Ziel geführt haben, c) ob der Gedanke einer politischen Integration der EWG zu einer Spaltung der freien Welt führen wird.
    Die Bundesrepublik geht in ihrer Stellungnahme zu den Beschleunigungsvorschlägen der Europäischen Kommission von einer bestimmten politischen Grundhaltung aus. Nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft und der Bemühungen um eine europäische Verfassung war die europäische Bewegung bestrebt, über eine Integration der Wirtschaften der sechs Länder das Ziel zu erreichen, das überhaupt das Grundmotiv aller Bestrebungen seit Gründung der Montanunion gewesen ist, nämlich zu einer politischen Zusammenfassung der sechs Länder des europäischen Kontinents zu kommen.
    Die römischen Verträge, denen die SPD ihre Zustimmung gegeben und bezüglich deren auch Herr Margulies hier heute für seine Partei eine verhältnismäßig positive Erklärung abgegeben hat, fordern eine gemeinsame Handels-, Wirtschafts-, Finanz- und Landwirtschaftspolitik. Diese Wirtschaftspolitik der Sechs kann aber nur dann gemeinsam sein, wenn die den wirtschaftlichen und finanziellen Entscheidungen zugrunde liegenden Motive Ausfluß eines gemeinsamen und nicht nur koordinierten politischen Willens sind. Die Durchführung dieser Grundbestrebungen des Gemeinsamen Marktes setzt am Ende der Übergangsperiode die Entstehung eines gemeinsamen europäischen föderativen Zusammenschlusses voraus. Das ist das Ziel der europäischen Verträge und kein anderes.
    Die mit der Gründung der EWG verbundenen politischen und wirtschaftlichen Ziele sollen nach dem Willen der Bundesregierung und der Mehrheitsparteien mit allem Nachdruck ihrer Verwirklichung zugeführt werden. Keine Maßnahme ist mehr geeignet, diesen Prozeß zu fördern, als die Einführung eines gemeinsamen Außentarifs. Abgesehen von dem Abbau der Binnenzölle bildet dieser gemeinsame Außentarif das Rückgrat der Zoll- und Wirtschaftsunion, die ja das Wesen der EWG ist. Daher kann es wohl über die Höhe, keineswegs aber über die Existenz eines gemeinsamen Außentarifs der EWG eine Diskussion geben. Sie ergibt sich aus den römischen Verträgen. Darum und nur i darum geht es in der jetzigen Kontroverse über die Beschleunigungsvorschläge der Europäischen Kommission: ob die erste Annäherung an den Außentarif am 1. Juli dieses Jahres, am 1. Januar des nächsten Jahres oder am 31. Dezember 1961 stattfindet.
    Diese Vorschläge haben, wenn sie verwirklicht werden, wirtschaftliche und auch politische Rückwirkungen nach innen sowie nach außen. Die positiven und negativen Rückwirkungen des Beschleunigungsvorschlages der Europäischen Kommission müssen, wenn man zu einer konstruktiven Entscheidung kommen will, gegeneinander abgewogen werden.
    Welches sind zunächst die Nachteile des Beschleunigungsvorschlages? Der erste Nachteil ist die Einbeziehung der Landwirtschaft, die sich schon durch die normalen Fristen der EWG vielenorts überfordert fühlt. Der zweite Nachteil ist folgender: Die Annäherung an den rechnungsmäßigen gemeinsamen Außentarif setzt eine gewisse Anhebung des Zollnivaus der Bundesrepublik und der Beneluxländer voraus, der jedoch beträchtliche Zollherabsetzungen der Hochzolländer der EWG gegenüberstehen. Und endlich drittens: Der Abbau der Binnenzölle führt zu einer wenn auch zunächst noch unwesentlichen Differenzierung in der Zollbehandlung der Drittländer einschließlich der EFTA.
    Was diese Nachteile anbelangt, so hoffen wir, daß in den Beratungen des europäischen Ministerrats Verständnis für die Lage der deutschen Landwirtschaft aufgebracht wird. Wir glauben ferner begründete Hoffnung zu haben, daß eine kurzfristige Vertagung des Datums der Beschleunigung und die Erstreckung der Rückspulung der vierten konjunkturpolitischen Zollsenkung die diesbezüglichen Auswirkungen nach innen und außen mildern.
    Die Vorteile des Beschleunigungsvorschlages sind überaus gewichtiger Natur. Erstens: Nur unter der Bedingung einer Beschleunigung ist eine 20 %ige Senkung des Außentarifs von morgen durchzusetzen. Zweitens: Die Beschleunigung des Abbaus der Binnenzölle und aller Kontingente für Industriegüter bis zum Ende des kommenden Jahres wird ein bedeutender Schritt vorwärts in Richtung auf die innere Konsolidierung der EWG sein. Ein gesenkter Außentarif und ein so bedeutsamer Abbau der Binnenzölle, nachdem die EWG gerade in Kraft getreten ist, bedeuten ein positive Entwicklung, die vor zwei Jahren niemand vorhergesehen hätte. Drittens: Wenn man an einer handelspolitischen Annäherung insbesondere an die EFTA interessiert ist, ist die Tatsache der Vorziehung des Außentarifs von besonderer Bedeutung. Gerade der Außentarif — und zwar erstaunlicherweise nur dieser und nicht der beschleunigte Abbau der Binnenzölle — ist Gegenstand so scharfer Kritik außerhalb der EWG in Europa trotz der Tatsache, daß die europäische Kommission eine 20 %ige Senkung vorgeschlagen hat. Offenbar liegt hier der Stein der Anstoßes. Das beweist aber gerade, daß immer noch Hoffnungen genährt werden, man könne die EWG in eine Freihandelszone umwandeln. Für diese Hoffnungen stellen die römischen Verträge aber keine Grundlage dar. Stellte man den Außentarif zur Diskussion —ich wiederhole das , würde man die EWG als



    Dr. Birrenbach
    solche verleugnen. Je eher die Situation außerhalb der EWG definitiv geklärt wird, um so eher werden konstruktive Verhandlungen über eine künftige Lösung des europäischen Handelsproblems möglich sein. Wenn also der Augenblick günstig ist und die Vorteile der Beschleunigung die Nachteile überwiegen, dann hat die Bundesregierung recht, diese Beschleunigung im Prinzip — mit gewissen Modalitäten — zu akzeptieren, wie sie das getan hat.
    Aus der Erklärung der Bundesregierung ergibt sich eindeutig ein weiterer, sehr wesentlicher Umstand: Es sollen unverzüglich Verhandlungen mit den äußeren Sieben über eine Interimslösung eingeleitet werden. Für diese Verhandlungen wird die 21 er-Konferenz der zweckentsprechende Rahmen sein. Die Aufgabe dieser Verhandlungen wäre es, die wirtschaftlichen Konsequenzen der divergierenden Zollentwicklungen in den beiden europäischen Handelssystemen in Grenzen zu halten, damit nicht der Weg für eine spätere umfassendere Lösung verbaut wird.
    Wie steht es nun mit einer solchen Interimslösung? Die EFTA hat auf ihrer Wiener Tagung der EWG den Vorschlag gemacht, ihre vom 1. Juli dieses Jahres an vorgesehene 20%ige Zollsenkung auf alle GATT-Staaten — unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit seitens der EWG — auszudehnen. Demgegenüber ist festzustellen, daß die EWG-Mitglieder heute gar nicht mehr individuell in der Lage sind, ihre internen Zollermäßigungen voll GATT-weit weiterzugeben. Das ist eben eine Konsequenz der Zollunion. Es geht hier darum, ob man die EWG als solche will oder nicht. Derartige individuelle Zollsenkungen sind nur insoweit möglich, als dadurch der künftige gemeinsame Außentarif nicht unterschritten wird.
    Alle Interimsmaßnahmen zur Abschwächung der Zolldifferenzen zwischen den beiden Außenhandelssystemen müssen gemäß dem Prinizip der Meistbegünstigung GATT-weit getroffen werden. Bei bestimmten kritischen Produkten lassen sich beispielsweise GATT-weite Zollkontingente als gezielte Maßnahmen denken, die in erster Linie den europäischen Staaten zugute kämen. Man kann sich weiter vorstellen, daß parallel dazu bei den GATT-Verhandlungen bestimmte kritische Zollpositionen des gemeinsamen Außentarifs gesenkt werden, die gerade europäischen Ländern zugute kommen. Nehmen Sie das Beispiel Portugal! Hier könnte man mit Zollkontingenten für zwei oder drei neuralgische Artikel beinahe die gesamte handelspolitische Problematik lösen, die sich zur Zeit aus dem Vorhandensein der EWG ergibt.
    Darüber hinaus bietet der Vorschlag des Kontaktausschusses die Möglichkeit, im Einzelfall auftretende Schwierigkeiten zu behandeln. Das alles klingt nicht nach Sabotage, Herr Kalbitzer.
    Lassen Sie mich zum zweiten Punkt kommen! Die Opposition dieses Hauses führt darüber Klage, die zuletzt in dem Bundestagsbeschluß vom Oktober 1958, der einstimmig angenommen worden war, zum Ausdruck gekommene Idee einer multilateralen Assoziation zwischen der EWG und den übrigen Mitgliedern der OEEC habe noch keine genügenden Fortschritte gemacht. Die Opposition — insonderheit Herr Kalbitzer — übersieht dabei eine Reihe wichtiger Momente. Zunächst ist vielfach innerhalb wie außerhalb der EWG die Kompliziertheit der zu lösenden Probleme — gestatten Sie mir, das zu sagen — in einer geradezu beängstigenden Weise unterschätzt worden. In den OEEC-Staaten außerhalb der EWG bestehen wirtschaftliche Interessengegensätze zwischen Niedrig- und Hochzollländern, zwischen Agrar- und Industriestaaten, zwischen entwickelten und unterentwickelten Ländern. Gegensätze dieser Art, die auf wirtschaftlichen Motiven beruhen, lassen sich nur schwer und wenn überhaupt, dann nur in verhältnismäßig langen Zeiträumen überbrücken.
    In ¡der EWG haben Interessengegensätze dieser Art natürlich auch bestanden, wenn auch in geringerem Umfang. Wenn es ,dennoch gelungen ist, im Verlaufe von etwa zwei Jahren die römischen Verträge unter Dach und Fach zu bringen, einen gemeinsamen Außenhandelstarif zu schaffen, in einem Jahr die kritische Liste G herzustellen, so beweist das doch, daß das entscheidende Motiv hinter den Zusammenschlußbestrebungen der Sechs nicht nur ein wirtschaftliches, sondern eben ein politisches gewesen ist. Aus der Perspektive des Wunsches nach politischer Einigung verloren die Zolldifferenzen und Interessengegensätze an Gewicht.
    Die römischen Verträge haben ein Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der einzelnen Partnerstaaten hergestellt. Einen ähnlichen gemeinsamen Nenner für 18 OEEC-Staaten zu schaffen, ist ungleich schwieriger, insbesondere wenn der Wille, die wirtschaftlichen Interessen dem politischen Endziel unterzuordnen, nicht gegeben ist. Noch gestern hat der schwedische Außenminister Undén erklärt, daß die EFTA keinerlei politische Ziele hat.
    Zweitens. Bei der Bildung einer europäischen Freihandelszone sind der Phantasie der Politiker wie der Wirtschaftler sehr enge Grenzen durch das Grundgesetz gezogen, auf dem der internationale Handel in der Nachkriegszeit beruht: das GATT. Das Grundprinzip des Außenhandels, zu dem sich 38 Nationen, darunter alle Wirtschaftsnationen der westlichen Welt, bekannt haben, ist das Prinzip der Meistbegünstigung. Der GATT-Vertrag sieht lediglich zwei Ausnahmen von diesem Prinzip vor: die Zollunion und die Freihandelszone. Den ersten Weg hat die EWG, den zweiten haben die peripheren europäischen Staaten in der EFTA begangen.
    Eine Zollunion setzt ebenso wie die Freihandelszone voraus, daß die Binnenzölle innerhalb einer bestimmten Frist, und zwar für annähernd den gesamten Handel, beseitigt werden. Dieser umfassende Charakter, der für die Regionalabkommen durch Art. XXIV des GATT vorgeschrieben ist, schloß alle Teillösungen aus, sei es für Teile des Warenverkehrs, sei es in der Form von Vorzugszöllen. Eine europäische Präferenzzone ist also danach keine Alternative. Die Lösungsmöglichkeiten für ein europäisches Handelssystem sind daher sehr beschränkt.
    Drittens. Eine weitere Komplikation für die Bildung eines gesamteuropäischen Handelssystems er-



    Dr. Birrenbach
    gab sich im Verlaufe des vergangenen kritischen Jahres aus dem Zahlungsbilanzdefizit der Vereinigten Staaten. Defizite in den beiden letzten Jahrein in Höhe von über 7,5 Milliarden Dollar, verbunden mit Goldabflüssen in Höhe von über 3 Milliarden Dollar, haben die Amerikaner zu einer Überprüfung ihrer Haltung gegenüber den europäischen wirtschaftlichen Integrationsbestrebungen veranlaßt, zumal da gerade Westeuropa mit Hilfe der Vereinigten Staaten in den letzten Jahren seine Goldreserven von 10 Milliarden Dollar auf den Stand der Vereinigten Staaten im Jahre 1950, id. h. um mehr als 100 % erhöht hat. Wenn man berücksichtigt, daß die amerikanische Wirtschaftshilfe, der Kapitalexport der Vereinigten Staaten in die nichtamerikanische Welt und endlich ,die militärische Rüstungshilfe eine außerordentliche Belastung 'der amerikanischen Zahlungsbilanz darstellen, die zum Teil gerade den europäischen Staaten zugute kamen und kommen, so wird die veränderte amerikanische Haltung verständlich.
    Jede Diskriminierung ,des 'amerikanischen Handels wird daher in Amerika kritisch aufgenommen. Nur im Falle der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft wurden die vertragsmäßig vorgesehenen Zollmaßnahmen akzeptiert. Die Überwindung der nationalen Zersplitterung auf dem europäischen Kontinent durch die umfassende Gemeinschaft der Sechs halten die USA, insbesondere aus der Sicht des OstWest-Konfliktes, für so entscheidend, daß sie demgegenüber ihre eigenen Wirtschaftsinteressen zurückstellen. Die USA und Kanada wünschen heute in den wichtigsten Fragen des europäischen Handels konsultiert zu werden und wehren sich gegen weitere Diskriminierungen ihres Exports. Offenbar werden rein handelspolitische Gruppierungen in Europa von 'der amerikanischen Regierung im Augenblick weniger positiv bewertet als die eindeutig politisch orientierte EWG. Selbstverständlich hat auch diese völlig neue Situation die Lösung des gesamteuropäischen Handelsproblems nicht erleichtert.
    Viertens. Die Bildung der kleinen Europäischen Freihandelszone durch die Äußeren Sieben hat das ganze vergangene Jahr in Anspruch genommen. Sie ist ja die Verhandlungsplattform der Sieben, und ehe diese nicht fertiggestellt war — sie ist gestern ratifiziert worden —, war praktisch idas Verhandlungsinstrument der EFTA noch nicht griffbereit.

    (Abg. Kalbitzer: Europa 'ist doch nicht gestern in die Welt gekommen!)

    So war auch von dieser Seite eine abwartende Haltung zu erkennen.

    (Abg. Kalbitzer: Sie sind doch nicht gestern auf die Welt gekommen! — Weiterer Zuruf von der SPD: Sie haben sogar verhandelt!)

    — Herr Kalbitzer, durch die Ratifikation ist die EFTA praktisch zu einem völkerrechtlichen Instrument geworden. Selbstverständlich ist vorher schon verhandelt worden. Ich habe Ihnen aber, glaube ich, an den Gründen, die ich bisher dargelegt habe, genügend klargemacht und werde es Ihnen an den weiteren Gründen, die ich noch darlegen werde,
    ebenso klarmachen, welche schwierigen Probleme praktisch eine Lösung ad hoc dieser großen Handelsfrage bis zu diesem Augenblick unmöglich gemacht haben.
    Fünftens. Nachdem ich die komplexe und vielschichtige Problematik eines gesamteuropäischen Handelsschemas dargestellt habe, muß ich weiterhin insbesondere der deutschen Opposition, aber auch vielen ausländischen Kritikern, speziell in Großbritannien, in Erinnerung bringen, daß die Bundesrepublik in der Gestaltung ihrer Außenhandelsbeziehungen heute nicht mehr souverän ist. Sie ist ein Partner innerhalb des Europas der Sechs. Deutschland ist lediglich einer der Faktoren für die Willensbildung der EWG und damit nur ein Element des Kompromisses, den schließlich die sechs Partner untereinander finden müssen. Aus allen diesen Gründen wird deutlich klar, daß es nicht die Schuld der Bundesregierung sein kann, wenn in den letzten anderthalb Jahren nicht größere Fortschritte bei der Lösung des europäischen Handelsproblems erzielt werden konnten.
    Nun stellt sich aber eine ganz grundsätzliche Frage: ob überhaupt ein Bedürfnis für ein westeuropäisches Handelssystem besteht oder ob der Brüsseler Vorschlag einer liberalen Handelspolitik der EWG alle Schwierigkeiten ausräumt, vor die wir uns in den letzten Monaten und auch schon im vergangenen Jahr gestellt gesehen haben. Man hat bisher, insbesondere in den europäischen Ländern außerhalb der EWG, angenommen, das Europa der Sechs würde ein autarkes Gebilde, das sich gegenüber der Außenwelt abschließen wolle. Diese Auffassung hat sich jedoch als irrtümlich erwiesen. Über den liberalen Charakter der Handelspolitik der EWG kann nach Festlegung des gemeinsamen Außentarifs, nach Bekanntwerden der Liste G und endlich angesichts des Entschlusses der Europäischen Kommission, mit dem Vorschlag einer 20%igen Außenzollsenkung in die Dillon-Runde hineinzugehen, kein Zweifel mehr bestehen. Daß die Landwirtschaft dabei ein besonderes Problem darstellt, wissen wir alle. Erst wenn man hier klar sieht — und das ist bisher ja noch nicht der Fall —, kann man zu dieser Frage abschließend Stellung nehmen.
    Der Außenzoll der EWG unter Berücksichtigung einer 20%igen Reduktion würde unter dem britischen, aber auch unter dem amerikanischen Zoll liegen. Diese Tatsache scheint mir bedeutsam zu sein. Die Opfer, die Frankreich und Italien in diesem Zusammenhang zu bringen gewillt sind, sollten in ihrer ganzen Tragweite auch außerhalb der EWG gewürdigt werden. Ob allerdings eine liberale Politik allein ausreicht, den europäischen Handelskonflikt zu lösen, erscheint zweifelhaft; ich nehme es nicht an.
    Nun zum Zweiten. Eine andere, praktisch mögliche Lösung der europäischen Handelsprobleme bestände theoretisch gemäß Art. 237 des EWG-Vertrages im Beitritt der anderen OEEC-Staaten zur EWG. Für eine Reihe von Ländern besteht diese Möglichkeit aber nicht oder jedenfalls noch nicht. Die Schweiz, Österreich und Schweden glauben mit Rücksicht auf die Wahrung ihrer Neutralität der
    6208 Deutscher Bundestag —.3. Wahlperiode — 111. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Mai 1960
    Dr. Birrenbach
    EWG nicht beitreten zu können. Wenn wir die politische Zielsetzung der EWG ernst nehmen, müssen wir für diese Haltung Verständnis haben. Das Schicksal Finnlands muß uns bei den Verhandlungen sowohl über die Übergangsregelung als auch über eine spätere Endlösung ganz besonders am Herzen liegen, und gerade meine Parei wird diesen Gesichtspunkt ganz entscheidend mit in den Vordergrund ihrer Erwägungen stellen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Großbritannien scheinen bis heute die Bindungen an sein Commonwealth den Beitritt zur EWG unmöglich zu machen. Allerdings mehren sich in Großbritannien die Stimmen, die gerade einer solchen Lösung das Wort reden. Diese Stimmen dürften aber noch isoliert sein. Über die Bedeutung des Commonwealth für Großbritannien und umgekehrt brauche ich hier kein Wort zu verlieren. Insbesondere die Einbeziehung großer asiatischer Völker in diese Machtgruppe stellt einen Friedensfaktor erster Ordnung dar. Eine Lösung oder Schwächung dieser Bindung kann im Interesse des an sich schon so prekären Friedens der Welt gar nicht gewünscht werden.
    Eine Reihe anderer Länder wie die Türkei und Griechenland sind zwar der EWG nicht beigetreten, streben aber eine bilaterale Assoziation an, da sie angesichts ihrer besonderen Wirtschaftssituation zur Zeit noch nicht in der Lage sind, sich den Verpflichtungen des Vertrags zu unterwerfen. Ein Land wie Dänemark hat zwischen dem Eintritt in die EWG und dem Eintritt in die EFTA geschwankt, da Dänemark, eines der wichtigsten Exportländer Europas, fast genauso viele landwirtschaftliche Güter in den EWG-Markt wie nach Großbritannien exportiert. Eine Lösung Dänemarks von Schweden beispielsweise hätte eine nicht zu verantwortende Beeinträchtigung der Solidarität der drei nordischen Nationen zur Folge gehabt und schied daher aus.
    So ergeben sich — jedenfalls im Augenblick — Gründe, die es verständlich machen, daß der Weg der EWG nicht für alle übrigen OEEC-Staaten gleichermaßen gangbar ist. Dennoch haben diese europäischen Länder einen Anspruch darauf, in enger Verbindung mit dem Kerneuropa der Sechs zu stehen. Zunächst hat der zweite Weltkrieg das alte Europa lebensgefährlich gespalten, so daß das Resteuropa nur bestehen kann, wenn es sich als eine Einheit fühlt. Die Wirtschaft ist ein zu wichtiger Integrationsfaktor, als daß sie in dem Prozeß der Einigung Europas ausgespart werden könnte. Das bedeutet keineswegs, daß alle westeuropäischen Staaten in wirtschaftlicher Hinsicht denselben Weg gehen müssen.
    Die Verflechtung der Länder der EFTA mit der EWG — ich erinnere an Österreich oder die Schweiz oder an Länder wie etwa Schweden oder Dänemark — ist in wirtschaftlicher Hinsicht so eng geworden — und historisch gewachsen —, daß allein diese Tatsache diesen Ländern nahezu ein Recht auf eine gewisse Partnerschaft mit dem Kerneuropa gibt, in einer Form, über die man in Zukunft sprechen und verhandeln wird und muß. Über die wirtschaftlichen Verflechtungen hinaus ist ein Teil der OEEC-Länder Mitglied der gleichen Allianz wie die EWG- Länder, die ja die Grundlage der Sicherheit der westlichen Welt überhaupt bilden. Daraus ergibt sich ein enger Interessenzusammenhang zwischen gewissen Staaten der EFTA und der EWG.
    Wenn man sich weiter die gewaltige wirtschaftliche Entwicklung im Sowjetblock, insbesondere im Verlaufe des letzten Jahrzehnts, vor Augen hält und mit Sorge die ungleich höheren Wachstumsraten der östlichen Wirtschaft mit denen der westeuropäischen vergleicht, so wird um so deutlicher, daß die Vorteile einer großräumigen Wirtschaft nicht nur auf die EWG beschränkt werden sollten.
    Und endlich: Die Hilfe für die unterentwickelten Länder -ist heute als eine der zentralen Fragen in der internationalen Politik erkannt. Diese Aufgabe kann erfolgreich nur im Zusammenwirken zwischen den Vereinigten Staaten, dem ganzen westlichen Europa und den Ländern des britischen Commonwealth durchgeführt werden. Diese Aufgabe setzt einen hohen Grad europäischer, gesamteuropäischer wirtschaftlicher Koordination voraus. Die Gemeinsamkeit dieser großen Aufgabe zwingt uns allein aus der Perspektive des Ost-West-Konfliktes, das europäische Problem unter umfassenderen Gesichtspunkten zu sehen.
    Wenn man danach das Bedürfnis nach einer europäischen Handelsregelung, das von den Außen- und Wirtschaftsministern der EFTA auf der Tagung des Europarats in Straßburg am 21. Januar in so beschwörender Form dargelegt worden ist, im Prinzip anerkennt, muß man sich die Frage stellen, welches die Voraussetzungen sind, unter denen ein derartiges europäisches Handelssystem überhaupt denkbar wäre.
    Dabei zeichnen sich folgende Bedingungen ab: Ein europäisches Handelssystem ist nur dann akzeptabel, wenn erstens der Bestand der EWG als Wirtschaftseinheit, wie sie in den römischen Verträgen stipuliert ist, anerkannt und den Bedenken Rechnung getragen wird, welche zum Zusammenbruch der Verhandlungen über die große Freihandelszone im November 1958 geführt haben; wenn zweitens unter Beachtung dieser Voraussetzungen die wirtschaftlichen Interessen der EFTA-Länder eine entsprechende Berücksichtigung finden; wenn drittens dieses Handelssystem den Grundsätzen des GATT entspricht und wenn viertens ein solcher Plan die Zustimmung der Vereinigten Staaten und Kanadas findet, die morgen in einer reorganisierten OEEC als Vollmitglieder ihren Einfluß auch auf die Gestaltung der europäischen Handelsbeziehungen geltend machen werden.
    Die Erfüllung dieser Bedingungen scheint im ersten Augenblick der Quadratur des Kreises gleichzukommen. Bei näherer Prüfung erweist sich jedoch die hier gestellte Aufgabe zwar als außerordentlich schwierig, aber keineswegs unlösbar. Eine Reihe von Entwicklungen gerade des letzten Jahres haben manche neue Wege eröffnet. Ich nenne nur das Ergebnis der französischen Finanz- und Wirtschaftsreform, die Konvertibilität der europäischen Währungen, die günstige Gestaltung der Währungs-



    Dr. Birrenbach
    liquiditäten in Europa, die liberale Politik der Europäischen Kommission, die günstige Weltwirtschaftskonjunktur und schließlich die Konferenz der 21 in Paris, die den geeigneten Rahmen für künftige Verhandlungen abgeben wird.
    Was nun die Realisierung der angeführten vier Bedingungen anlangt, so ist folgendes zu sagen. Die Verhandlungen über das ursprüngliche britische Freihandelskonzept waren seinerzeit aus verschiedenen Gründen gescheitert. In der EWG war man der Meinung, das wichtigste Unterscheidungsmerkmal zwischen Freihandelszone und Zollunion, die Autonomie der nationalen Zoll- und Handelspolitik, beinhaltet die Gefahr von Handels- und Produktionsverlagerungen.
    Diesem Bedenken scheint man innerhalb der EFTA mehr und mehr Rechnung tragen zu wollen. Es hat den Anschein, als wenn die EFTA-Länder, oder zumindest einige von ihnen bereit wären, Verpflichtungen zu einer gewissen Harmonisierung der Außenzölle zu übernehmen und, soweit diese sich als nicht harmonisierbar herausstellen sollten, Bindungen dergestalt einzugehen, daß vor Änderung der Außenzölle die übrigen Partner konsultiert und dann gemeinsame Maßnahmen vereinbart werden, welche nachteilige Wirkungen einer einseitigen Änderung der Zölle beseitigen oder einschränken.
    Unverkennbar ist die Harmonisierung zwischen gewissen Gruppen oder Ländern der EFTA mit der EWG einfacher als mit anderen. Vielleicht gestattet der Gedanke des österreichischen Außenministers Kreisky von differenzierenden Assoziationsabkommen innerhalb eines multilateralen Rahmenvertrages eine konstruktive Entwicklung.
    In der EWG, insbesondere in den Hochzolländern, war man weiterhin der Meinung, die Entwicklung der Handelsströme in der modernen Wirtschaft hinge heute nicht nur von den direkten Handelshemmnissen, wie Zöllen und Kontingenten, sondern auch von den indirekten Hindernissen, wie den Unterschieden der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik, der Steuergesetzgebung und der Wettbewerbsregelung, ab. Daher hält die EWG aus den Erfahrungen der Montanunion und des Gemeinsamen Marktes jedenfalls eine gewisse Koordinierung der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik für absolut notwendig. Auch dieser Gedanke hat seit den kritischen Dezembertagen des Jahres 1958 Fortschritte gemacht.
    Ferner waren die Hochzolländer der EWG in den Verhandlungen im Maudling-Komitee der Meinung, kein Partner eines europäischen Handelssystems dürfe gleichzeitig auf zwei Märkten Privilegien besitzen, wie sie Großbritannien auf Grund der Vorzugszölle von Ottawa genießt. Ein Teil dieser Bedenken scheint durch eine weitgehende Harmonisierung der Einfuhrzölle ausgeräumt werden zu können. Im übrigen aber — das sollte man hier offen sagen — sollten die EWG-Länder bei Prüfung dieses Problems nicht aus den Augen verlieren, daß Großbritannien für die Privilegierung seiner Exporte auf den Commonwealthmärkten außerordentlich bedeutsame Konzessionen in Gestalt umfangreicher
    Nahrungsmittelimporte aus diesen Ländern zum Teil zu Lasten der britischen Landwirtschaft und bedeutender Investitionen, im Jahresdurchschnitt von zirka 300 Millionen Pfund, macht.
    Des weiteren läßt die Bedeutung der Landwirtschaft für den Außenhandel zahlreicher OEEC-Staaten innerhalb und außerhalb der EWG sowie für das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten ihre Einbeziehung in ein derartiges System notwendig erscheinen. Auch dieser Gedanke hat im Verlaufe der letzten anderthalb Jahre, wenn auch langsam, gewisse Fortschritte gemacht. Schließlich gewinnt man aus Äußerungen in verschiedenen EFTA-Ländern den Eindruck, es wachse das Verständnis für den Vorschlag einer Décalage, wie ihn das französische Memorandum vom Februar 1958 ursprünglich enthalten hatte. Auf dieser Basis ergäbe sich die Möglichkeit verschiedener Zeitpläne, die Zoll-Regelungen wesentlich erleichtern könnten. Die von mir angeführten Tendenzen lassen also erkennen, daß sich in zunehmendem Maße seitens der EFTA-Länder eine realistischere Einstellung zur Frage der europäischen Handelsprobleme durchsetzt.
    Wie eine solche Endlösung schließlich aussehen wird, ist freilich heute noch nicht zu erkennen. Es erscheint auch verfrüht, sie heute schon als solche zu definieren; nur müßte sie in Übereinstimmung mit dem GATT sein. Der Rahmen für eine derartige Kooperation zwischen den Sechs und den Sieben wäre dann so weit gespannt, daß in wirtschafts- und handelspolitischer Hinsicht den legitimen Interessen dieser Länder entsprochen werden könnte und müßte.
    Unabdingbar für eine solche Lösung, selbst wenn sie GATT-konform ist, müßte aber die Zustimmung der USA und Kanadas sein; das habe ich eingangs mit nicht mißzuverstehender Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht. Diese Zustimmung hängt von der Wirkung ab, welche ein europäisches Handelssystem auf die Exporte des amerikanischen Kontinents ausüben wird.
    Daß die Gleichgewichtsstörung in der Zahlungsbilanz der Vereinigten Staaten durch kurz- und langfristige Faktoren bedingt ist, die im wesentlichen außerhalb der Einwirkungsmöglichkeit der westeuropäischen Wirtschaft stehen, ist bekannt. Zur Überwindung der akuten Störungselemente können wir jedoch in Westeuropa in einem großen Umfang beitragen, indem wir uns bemühen, sämtliche noch bestehenden Dollardiskriminierungen fallen zu lassen.
    Auf längere Sicht ist es vielleicht vorstellbar, daß die USA die nachteiligen Wirkungen der Existenz zweier rivalisierender europäischer Handelssysteme ernster beurteilen werden als die auf einen stetigen Zollabbau tendierende umfassende Lösung.
    Das allgemeine wirtschaftliche Potential in einem vereinigten europäischen Handelsraum würde sich so erhöhen, daß auch die Exporte der USA an diesem Wachstumsprozeß substanziell profitieren würden und müßten. Darüber hinaus müßte eine multilaterale Assoziation auf längere Sicht eine dynamische Tendenz zur Senkung der Außentarife aus-



    Dr. Birrenbach
    lösen, da ein größerer Markt eine verstärkte Rationalisierung der Produktion — verbunden mit einer Senkung der Kosten — zur Folge hätte, die ihrerseits das Bedürfnis für eine Protektion wesentlich verringern würde.
    Wären klare Vorstellungen über ein gesamteuropäisches Handelskonzept vorhanden, die Aussicht auf Verwirklichung hätten, so würde auch die Investitionspolitik der amerikanischen Wirtschaft eine wesentliche Erleichterung erfahren; insbesondere bedürfte es dann nicht mehr kostspieliger Doppelinvestitionen in zwei verschiedenen Räumen.
    Die Lösung des europäischen Handelsproblems würde auf die Dauer ungleich stärkere wirtschaftliche Kräfte innerhalb Europas für eine Hilfe zugunsten unterentwickelter Länder freisetzen. Ihr koordinierter Einsatz wäre von viel größerer Wirkung als unabhängige Hilfsaktionen verschiedener Systeme- oder Länder.
    Alle diese Gesichtspunkte werden in den kommenden Jahren sicherlich Gegenstand der Prüfung der zuständigen Stellen in den Vereinigten Staaten und in Kanada sein, zumal die Lösung des europäischen Handelsproblems sowieso nicht von heute auf morgen möglich ist.
    Um zu einer Lösung des europäischen Handelsproblems zu kommen, bedarf es nahezu ebenso starker politischer Willensimpulse wie die, deren Ergebnis die römischen Verträge waren. Die Größe der Aufgabe kann schwerlich überschätzt werden. Daß Jahre vergehen werden, ehe dieses Ziel erreicht ist, scheint klar. Aus diesem Grunde ist eine tragbare Zwischenlösung in der Begrenzung, von der Herr Minister Erhard gesprochen hat, um so wichtiger.
    Zwei kurze Bemerkungen zu den zusätzlichen Fragen der SPD! Zu den Fragen 4 und 5 ist den Ausführungen von Herrn Erhard nichts hinzuzufügen. Zur Frage 6 möchte ich, auch im Namen meiner politischen Freunde, folgendes betonen. Das Problem der unterentwickelten Länder ist ein Weltproblem, eine zentrale Frage unserer Zeit. Dieses Problem ist bis zu einem gewissen Grade unteilbar. Aber, meine Damen und Herren, aus der Unterstützung der assoziierten Gebiete der EWG zu schließen, daß wir die anderen unterentwickelten Länder in irgendeiner Form benachteiligen würden, ist absurd. Allein ein Blick auf die heutigen Hermes-Garantien zeigt Ihnen, wo bisher das Schwergewicht der Hilfe der Bundesrepublik gelegen hat und wo es auch in Zukunft, insgesamt gesehen, liegen wird.
    Ein letztes Wort zur politischen Seite des Problems. Wenn die SPD die Frage stellt, ob die Bundesregierung Bestrebungen, die EWG zu einem politischen Block zu machen, unterstütze, so kann ich nur sagen, daß mir diese Frage völlig unverständlich erscheint. Wie ich eingangs meiner Ausführungen bereits zum Ausdruck gebracht habe, war der Zweck und das Ziel der Integration der europäischen Wirtschaft, wie es ja von Ihnen mit akzeptiert worden ist, im Rahmen des Europas der Sechs die Bildung einer politischen Gemeinschaft. Einen
    derartigen Zusammenschluß einen politischen Block zu nennen, erscheint mir völlig abwegig. Der Begriff des Blocks setzt eine diesem innewohnende Frontstellung voraus. Diese ist aber in keiner Hinsicht und in keiner Richtung geplant. Kann es aber —und das ist eine wichtige Frage, die wir sehr ernst zu nehmen haben — hierdurch zu einer Spaltung der freien Welt kommen?
    Im Verlaufe des vergangenen Jahres, insbesondere aber in den letzten Wochen und Monaten ist von seiten einzelner EFTA-Länder erklärt worden, die politische Spaltung Europas sei unvermeidlich, wenn es nicht zu einer Lösung des EWG/EFTA-
    Problems komme. Von britischer Seite ist darüber hinaus sogar hier und da geäußert worden, in einem solchen Falle bestehe die Gefahr, daß auch die militärischen Bindungen auf dem Kontinent in Mitleidenschaft gezogen würden. Das wäre also die Spaltung der freien Welt, von der die SPD spricht.
    Dazu ist folgendes zu sagen. Wie Sie wissen, haben sich die Vereinigten Staaten zu verschiedenen Malen mit aller Autorität hinter das Projekt der EWG, und zwar gerade wegen ihrer politischen Struktur, gestellt.
    Die klarste Stellungnahme zu diesem Problem erfolgte durch den britischen Außenminister Selwyn Lloyd auf der Tagung des Europarats in Straßburg am 21. Januar 1960. Er erklärte, er müsse sich kategorisch gegen die Vorstellung wenden, daß Großbritannien gegen die Gemeinschaft der Sechs eingestellt sei. Großbritannien habe seinerzeit das Abkommen von Rom begrüßt, da eine starke, politische Einheit der Sechs besonders für Westeuropa, aber auch für Großbritannien gut sei. Selwyn Lloyd fügte allerdings hinzu, daß allen Beteiligten seinerzeit versichert worden sei, diese Abmachungen würden zu einer Freihandelszone führen.
    Ich habe nun darzulegen versucht, wie schwierig es ist, eine für alle Teile akzeptable Bedingung für eine derartige Lösung zu finden, daß aber praktisch der Wille, in konkreten Verhandlungen zu einer solchen Lösung zu kommen, allgemein vorhanden ist und heute sicherlich noch intensiver vertreten wird als vor anderthalb Jahren.
    Ich nehme die Worte des britischen Außenministers an dieser Stelle auf. Man kann heute sagen, es besteht kein Zweifel, daß die EWG eine liberale Handelspolitik verfolgt, daß sie keine protektionistische Gemeinschaft sein will und daß der Gedanke einer wirtschaftlichen Einheit Europas nicht durch die EWG ausgeschlossen ist, soweit in diesem Rahmen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft als Einheit akzeptiert wird. Kein Land Europas wird eine Einigung zwischen der EWG und den übrigen OEEC-Ländern mehr begrüßen als die Bundesrepublik. Sie ist vital an freundschaftlichen Beziehungen mit allen europäischen Ländern, ganz besonders aber mit England, interessiert.
    Niemand hat den Gedanken einer gesamteuropäischen Einheit klarer und eindeutiger formuliert als der französische Staatspräsident de Gaulle in seinen Reden in Westminster Hall in London, vor dem National Press Club in New York und in Ot-



    Dr. Birrenbach
    tawa. In London hat er in bezug auf das Verhältnis Frankreichs zu Großbritannien die Frage aufgeworfen, welche Länder in der Welt wohl so viele gemeinsame Interessen hätten wie Großbritannien und Frankreich. Darum müßten beide Schulter an Schulter stehen. In New York erklärte er, wenn eines unmöglich sei, dann sei das ein Wirtschaftskrieg innerhalb Europas. In Ottawa sagte er, das Schicksal Frankreichs und des Friedens der Welt hänge ab von Amerika und von dem gesamten Europa, de l'Europe toute entière.
    Wenn aber, wie Sie aus berufenem deutschem und französischem Munde ebenso wie aus dem Munde des britischen Außenministers gehört haben, alles getan werden soll, um eine Spaltung der freien Welt zu verhindern, dann sollten Sie in die Bundesregierung das Vertrauen setzen, daß diese alles in ihren Kräften Stehende tun wird, um eine derartige fatale Entwicklung zu verhindern. Nur eines kann sie nicht: sie kann nicht das Gesetz verleugnen, nach dem sie durch die Unterzeichnung der römischen Verträge angetreten ist. Der „point of no return", von dem in bezug auf den Außentarif gesprochen worden ist, war erreicht mit der Ratifikation der römischen Verträge, nicht erst heute.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)