Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nur in aller Kürze drei kleine Bemerkungen! Herr Kollege Schmitt aus Vockenhausen, Sie haben mit beredten Worten sich stolz zum Vermögen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands bekannt. Wir beglückwünschen Sie zu diesem Vermögen. Auf Grund dieser Erklärung nehme ich an, daß Sie auch nichts dagegen haben, daß wir die Offenlegung des Vermögens unter Nachweis der Herkunft in den Katalog des § 23 des Gesetzentwurfs einfügen.
— Lassen Sie mich das zu Ende führen! Im Grundgesetz heißt es: Die Parteien haben über die Herkunft ihrer Mittel Auskunft zu geben. Bisher sind die Ausdrücke „Mittel" und „Herkunft der Mittel" nur im Sinne von Zuwendungen, von Finanzen, von Geld, von Schecks interpretiert worden. Nach der beachtlichen Mitteilung, die der Kollege Wacher dem Hause über das Vermögen der Sozialdemokratie, über ihre Druckereien usw., gemacht hat, müssen wir, glaube ich, bei politischer Interpretation des Wortes „Mittel" doch auch die indirekten Mittel erfassen, die der Sozialdemokratischen Partei in Form verbilligter Druckaufträge, nicht in Rechnung gestellter Flugblätter usw. zur Verfügung stehen.
— Das wollen wir prüfen. Ich kann das nicht abschließend für meine Freunde sagen. Ich glaube nach dieser Debatte, daß wir vielleicht doch eine Bestimmung über den Vermögensnachweis aller Parteien in den § 23 aufnehmen sollten.
Diese Debatte hat das Märchen von den reichen und den armen Parteien in ein anderes Licht gebracht. Ich glaube, daß wir nun, was die Chancengleichheit der Parteien auf materiellem Gebiet angeht, doch zu einem anderen Aspekt in der öffentlichen Diskussion kommen werden.
Auch zum zweiten Punkt will ich nur in aller Kürze etwas sagen. Herr Kollege Schmitt, Sie haben hier den Fall Agartz erneut geschildert. Ich habe Ihnen sehr sorgfältig zugehört. Sie haben sehr viele Worte, zum Teil auch ein paar laute Worte, ge-
Dr. Barzel
braucht; den Sachverhalt selbst aber haben Sie nicht bestritten.
Das war das Interessante an Ihren Ausführungen.
Nun ein dritter Punkt, den ich noch behandeln möchte. Ein Teil meiner Freunde ist der Auffasssung, daß man einen Satz aus dem bekannten Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. Juni 1958, das auch Herr Kollege Schmitt hier angeführt hat, im Gange der Gesetzgebungsarbeit sehr sorgfältig prüfen sollte; ich darf ihn, mit Genehmigung des Herrn Präsidenten, verlesen:
Da die Abhaltung von Wahlen eine öffentliche Aufgabe ist und den Parteien bei der Durchführung dieser öffentlichen Aufgabe von Verfassungs wegen eine entscheidende Rolle zukommt, ist es zulässig, nicht nur für die Wahlen selbst, sondern auch für die die Wahlen tragenden politischen Parteien finanzielle Mittel von Staats wegen zur Verfügung zu stellen.
Wir glauben, daß man diesen Satz im Zusammenhang mit dem § 8 sehr sorgfältig prüfen sollte. Wir alle sind keine Freunde etwa einer Vollfinanziereng der politischen Parteien durch den Staat. Aber es gibt eine Reihe von Freunden, die glauben, daß eine Mitfinanzierung sehr wohl vernünftig sein könnte.
Ich habe mich vor allem zum Wort gemeldet, weil ich mich freue über das, was diese Debatte ergeben hat: daß die Chancengleichheit der Parteien auf dem materiellen Gebiet doch nicht so ist, wie bisher in der Öffentlichkeit vermutet wurde.