Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Lebensmittelgesetz dürfen Lebensmittel mit ionisierenden oder ultravioletten Strahlen nur behandelt werden, wenn dies ausdrücklich zugelassen ist. Die Vorschrift bezieht sich nur auf solche Stoffe, die dazu bestimmt sind, in unverändertem oder zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen gegessen, gekaut, getrunken oder geraucht zu werden, nicht aber auf solche Stoffe, die nicht für den menschlichen Genuß, sondern ausschließlich für Forschungszwecke verwendet und höchstens an Versuchstiere verfüttert werden.
"Das Atomministerium widmet sich auch der Förderung der Strahlennutzung und der Entwicklung der Isotopentechnik und Kernchemie und hat in seinem Haushaltsvoranschlag für 1960 Mittel hierfür beantragt. Die speziellen Erläuterungen zu Ziffer 8 des Tit. 620 dürfen dementsprechend nur im Zusammenhang mit den Erläuterungen zu dem Gesamttitel gesehen werden, die lediglich eine Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorsehen, nicht aber eine Förderung der industriellen Produktion von Lebensmitteln. Der Begriff „Lebensmittel-Industrie" bezeichnet daher hier nur ein zu förderndes wissenschaftlich-technisches Aufgabengebiet. Um in Zukunft Mißverständnissen vorzubeugen, ist in dem überarbeiteten Entwurf des Haushaltsvoranschlags das Wort „LebensmittelIndustrie" durch das Wort „Lebensmittel-Forschung" ersetzt worden.