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ID0310101400

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    Deutscher Bundestag 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (Abg. Arndgen, Dr. Schmid [Frankfurt], Kühn [Bonn], Dr. Schneider [Lollar] u. Gen.) (Drucksache 1444) — Erste Beratung — Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) . . . 5437 B, 5448 A Dr. Kohut (FDP) 5441 C Brese (CDU/CSU) 5443 A Frau Kalinke (DP) 5444 B Eisenmann (FDP) 5446 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik sowie zur Einführung der Vorschriften über die Gemeinlast und weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Gesetz über Bundeszuschüsse und Gemeinlast) (Drucksache 1460) ; Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1608); Mündlicher Bericht des Sozialpol. Ausschusses (Drucksache 1607) — Zweite und dritte Beratung — Baldauf (CDU/CSU) 5449 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398); verbunden mit Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer „Stiftung Wissenschaftsrat" (SPD) (Drucksache 1314) — Erste Beratung — und Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" (Drucksache 1472) Dr. Frede (SPD) . . . . . . . . 5450 A Dr. Schröder, Bundesminister . . . 5453 D, 5482 B Dr. Heck (Rottweil) (CDU/CSU) . . 5460 B Lohmar (SPD) 5464 A, 5480 C Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . 5469 D Dr. Knorr (CDU/CSU) . . . . . 5476 A Probst (Freiburg) (DP) 5477 D Dr. Stoltenberg (CDU/CSU) 5479 B, 5480 D Dr. Schäfer (SPD) 5481 A Frau Dr. Maxsein (CDU/CSU) . 5481 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 5482 D Anlagen 5483 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1960 5437 101. Sitzung Bonn, den 12. Februar 1960 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach 12. 2. Frau Albertz 29. 2. Bauer (Wasserburg) 12. 2. Bauereisen 15. 2. Benda 19. 2. Frau Bennemann 12. 2. Frau Berger-Heise 12. 2. Birkelbach 12. 2. Dr. Bleiß 12. 2. Brand 12. 2. Frau Brauksiepe 12. 2. Brüns 2. 7. Dr. Bucerius 12. 2. Dr. Dahlgrün 12. 2. Dr. Deist 29. 2. Dr. Dollinger 12. 2. Dowidat 12. 2. Eberhard 27. 2. Dr. Eckhardt 28. 2. Engelbrecht-Greve 12. 2. Even (Köln) 29. 2. Frau Friese-Korn 27. 2. Frau Dr. Gantenberg 13. 2. Geiger (München) 12. 2. D. Dr. Gerstenmaier 17. 2. Glüsing (Dithmarschen) 12. 2. Dr. Greve 12. 2. Dr. Gülich 16. 4. Haage 12. 2. Dr. Graf Henckel 12. 2. Hilbert 12. 2. Dr. Höck (Salzgitter) 20. 2. Horn 12. 2. Frau Dr. Hubert 12. 2. Illerhaus 12. 2. Jacobi 13. 2. Jacobs 7. 3. Dr. Jaeger 13. 2. Jahn (Frankfurt) 23. 4. Dr. Jordan 12. 2. Kalbitzer 12. 2. Dr. Kanka 12. 2. Frau Klemmert 15. 5. Könen (Düsseldorf) 12. 2. Dr. Krone 12. 2. Leber 12. 2. Dr. Leiske 12. 2. Leukert 16. 2. Dr. Leverkuehn 12. 2. Dr. Lindenberg 12. 2. Lulay 29. 2. Maier (Freiburg) 16. 4. Margulies 12. 2. Mauk 12. 2. Mengelkamp 12. 2. Merten 12. 2. Müller (Worms) 12. 2. Müser 20. 2. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Neuburger 12. 2. Nieberg 12. 2. Ollenhauer 12. 2. Pelster 19. 2. Dr. Pflaumbaum 19. 2. Frau Pitz-Savelsberg 12. 2. Prennel 12. 2. Frau Dr. Probst 12. 2. Rademacher 12. 2. Dr. Ratzel 12. 2. Richarts 12. 2. Ritzel 12. 2. Frau Rudoll 12. 2. Ruhnke 12. 2. Dr. Rutschke 13. 2. Scharnowski 15. 2. Scheel 12. 2. Dr. Schellenberg 12. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 2. Schmücker 12. 2. Schneider (Hamburg) 12. 2. Schütz (München) 12. 2. Dr. Starke 13. 2. Frau Dr. Steinbiß 17. 2. Dr. Steinmetz 12. 2. Storch 12. 2. Striebeck 13. 2. Frau Strobel 12. 2. Wagner 12. 2. Dr. Weber (Koblenz) 12. 2. Wehr 23. 4. Weimer 12. 2. Frau Welter (Aachen) 27. 2. Werner 24. 2. Dr. Willeke 1. 3. Anlage 2 Umdruck 468 Antrag der Fraktion der CDU/CSU zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Um die Einrichtungen der Forschung, der wissenschaftlichen Hochschulen, der Fachhochschulen und der allgemeinbildenden Schulen den Bildungs- und Ausbildungsbedürfnissen unserer Zeit anzupassen, wird die Bundesregierung ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Abgrenzung der Aufgaben im kulturellen Bereich baldmöglichst zu einem Abschluß zu bringen, 2. dabei insbesondere eine Verwirklichung von Artikel 74 Nr. 13 des Grundgesetzes durch eine angemessene Beteiligung des Bundes an der Verwaltung und Etatgestaltung der überregionalen Forschungsinstitutionen anzustreben, 5484 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 101. Sitzung. Bonn, Freitag, den 12. Februar 1950 3. im Haushaltsplan des Bundes in den folgenden 5 Jahren für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen je 200 Millionen DM vorzusehen, 4. im Einvernehmen mit den Ländern zu prüfen, inwieweit neben dem Ausbau der vorhandenen die Gründung neuer wissenschaftlicher Hochschulen notwendig ist, 5. im Einvernehmen mit den Ländern einen Plan über den Bau von Studentenwohnheimen, Studentenhäusern und über den Ausbau des Fachschulwesens aufzustellen, 6. gemeinsam mit den Ländern und dem Wissenschaftsrat die Vorschläge zur Reform der Lehrkörper an den wissenschaftlichen Hochschulen zu prüfen. Der Bundestag hält es für notwendig, die rund 700 Millionen DM, die dem Bund aus der Teilprivatisierung des Volkswagenwerks für 20 Jahre zur Nutzung zustehen, schon jetzt im Sinne der Stiftung, überwiegend zur Finanzierung der Aufgaben unter 4. und 5. unmittelbar zur Verfügung zu stellen und darüber Einvernehmen mit dem Land Niedersachsen anzustreben. Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den schwebenden Verhandlungen über den Schuldendienst der Ausgleichsforderungen dahin gehend zu wirken, daß die Länder die 275 Millionen DM, die der Bund künftig übernimmt, zu einer entsprechenden Mehrleistung im kulturellen Bereich, insbesondere für Zwecke des Schulbaues verwenden, um die Voraussetzungen für die Einführung des 9. Schuljahres in allen Bundesländern baldmöglichst zu schaffen. Bonn, den 11. Februar 1960 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 469 Antrag der Fraktion der SPD zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Abkommen zwischen Bund und Ländern über Fragen der Kulturpolitik (Drucksache 1398). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. die Verhandlungen mit den Ländern über die Bewältigung der Aufgaben im kulturellen Bereich bis zum 1. Juni 1960 abzuschließen und dem Bundestag unverzüglich über das Ergebnis schriftlich zu berichten; 2. die notwendigen Mittel im Haushaltsplan des Bundes für den Ausbau der wissenschaftlichen Hochschulen bereitzustellen, soweit sie nicht von den Ländern aufgebracht werden. Grundlage dafür sollen die Bedarfspläne des Wissenschaftsrates sein; 3. den Ländern die im Rahmen der Übernahme von Kriegsfolgelasten durch den Bund erforderlichen Mittel für den Schulhausbau zur Verfügung zu stellen. Bund und Länder sollen außerdem die Modernisierung der Schulen, die Einführung des 9. Schuljahres und die Beseitigung des Schichtunterrichtes berücksichtigen; 4. mit den Ländern, den Trägern der Erwachsenenbildung und den Hochschulen über einen Ausbau der Einrichtungen der politischen Bildung zu beraten und alle Bestrebungen auf diesem Gebiet nachdrücklich zu fördern; 5. die Höhe der Stipendien für Studenten und der Erziehungsbeihilfen den gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen; 6. den Anteil der geförderten Studenten zu erhöhen und eine Ausweitung des Kreises von Studierenden, deren Eltern als Arbeiter oder in der Landwirtschaft tätig sind, zu fördern; 7. im Einvernehmen mit den Ländern und den Trägern von Studentenwohnheimen dafür Sorge zu tragen, daß innerhalb von fünf Jahren 30 v. H. der Studenten in Wohnheimen aufgenommen werden können. Dabei sind ausländische Studenten, die in der Bundesrepublik studieren, besonders zu berücksichtigen. Bonn, den 12. Februar 1960. Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den Rednern, die nach mir gesprochen haben, sind eine ganze Reihe vortrefflicher Maximen entwickelt worden, denen ich fast ausnahmslos zustimmen kann. „Ein guter Mensch, wer wäre es nicht gerne; doch leider, die Verhältnisse, die sind nicht so", —

    (Heiterkeit)

    zumindest nicht für jedermann in gleicher Weise ...
    Was das Sparen anbetrifft, so kann man z. B. sparen, indem man eine Lebensversicherung abschließt. Ich habe es getan. Mein „Bauernhof", auf Grund dessen ich sparen kann, ist mein Professorengehalt. Deswegen kann ich in einer Lebensversicherung sein. Andere haben solche Möglichkeiten nicht. Sie haben nichts anderes, als was sie für ihre Tätigkeit im Parlament bekommen. Und da frage ich wirklich — prüfe man sich doch auf Herz und Nieren! —, ob, wenn man seine Pflicht als Abgeordneter ernst nimmt, d. h. wenn man auch im Lande herumfährt und versucht, dem Volk draußen zu sagen, worum es in diesen Zeiten geht, noch sehr viel von dem übrigbleibt, was man hier bezieht! Vielleicht gilt das nicht für alle gleichermaßen. Aber für eine Reihe von Kollegen dieses Hauses gilt es in einem sehr erheblichen Umfang.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Das ist das eine, was ich sagen möchte.
    Das zweite: Der Entwurf sieht Freiwilligkeit vor. Niemand ist verpflichtet, von den Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die das Gesetz gewährt. Ich z. B. werde davon keinen Gebrauch machen. Denn ich habe es, wie gesagt, nicht nötig. Wenn ich eines Tages hier und aus meinem Amt ausscheide, erhalte ich die Bezüge eines emeritierten Professors. Das wird für meine Familie und mich genügen. Aber andere sind nicht in dieser Lage, in der ich bin, und für diese möchte ich hier sprechen, nicht um eine Pfründenanwartschaft zu begründen, sondern um es möglich zu machen, daß dieses Haus seiner
    Aufgabe in Unabhängigkeit und Würde nachkommt!

    (Beifall bei der SPD und bei den Abgeordneten der CDU/CSU.)

    Nun ein letztes Wort! Ich glaube, ich bin in dem, was ich von der Unabhängigkeit des Abgeordneten gesagt habe, gröblich mißverstanden worden. Ich meinte damit doch nicht, daß wir darum unabhängiger sind, weil wir oder weil einige von uns wissen: Wir bekommen, wenn wir hier ausscheiden, eine Rente von 400 oder von 450 Mark — so taxiere ich uns wirklich nicht ein. Nein, das habe ich nicht gemeint. Was ich gemeint hatte, ist, daß die Parteien, die Parteiorganisationen — wir wissen doch, welche Rolle sie bei der Aufstellung der Kandidaten zu den Wahlen spielen — es leichter haben werden, zu sagen: Dem Kollegen X oder Y ist jetzt ein ruhiger Lebensabend zu gönnen, während wir doch ein paar jüngere Kollegen ins Parlament bringen sollten. Es ist uns leichter, dem alten Kollegen zu sagen: „Komm, finde dich damit ab, du wirst nicht wieder aufgestellt", wenn wir wissen, daß er nun von der Pension wird leben können, wenn auch sehr bescheiden. Das ist es, was ich gemeint habe. Ich glaube nicht, daß sich irgendein junger begabter Mann oder eine junge begabte Frau, die sich für Politik interessieren, deswegen wählen lassen werden, weil sie nach 30 Jahren eine Rente von 400 oder 450 Mark bekommen, — für die sie mehr bezahlt haben werden, als sie herausbekommen.

    (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Regierungsparteien.)

    Nun die Frage der Ausschüsse, an die der Entwurf überwiesen werden soll. Mein Vorschlag bezüglich des Ältestenrats war nicht etwa ein Antrag, den Ältestenrat als einen Ausschuß zu betrachten — das ist er nicht —, sondern es war ein Rat, man sollte den Ältestenrat damit befassen. Der Vorstand wäre ein Ausschuß im Sinne unserer Geschäftsordnung; er könnte nicht bloß beraten, sondern auch beschließen. Die Mitwirkung des Haushaltsausschusses zur Mitberatung versteht sich von selbst. Die Frage ist: Sozialpolitischer Ausschuß oder nicht?

    (Widerspruch.)

    Ich habe dazu keine besondere Meinung. Ich halte dieses Gesetz — ich bitte, mich richtig zu verstehen, und ich sage es genauso, wie ich es meine — nicht für eine Sache der Sozialpolitik, sondern für ein Gesetz unserer Verfassungsordnung!

    (Beifall bei der SPD, bei den Regierungsparteien und bei der FDP.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist, entsprechend den Vorschlägen von Herrn Schmid zu verfahren: daß sich zunächst der Ältestenrat mit der Vorlage befaßt und daß sie formal an den Bundestagsvorstand — federführend — und zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß überwiesen wird. Diese Vorschläge habe ich soeben Ihren Äußerungen entnommen. Das scheint mir ziemlich unstrittig zu sein. Ich bitte Sie hierzu zu-



Vizepräsident Dr. Preusker
nächst, wenn Sie zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einige Enthaltungen. Bei wenigen Gegenstimmen so beschlossen!
Dann war noch von den Abgeordneten Frau Kalinke und Eisenmann beantragt worden, mitberatend auch den Sozialpolitischen Ausschuß damit zu befassen. Ich bitte diejenigen, die dem zuzustimmen wünschen, um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte ist die überwältigende Mehrheit; dieser Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe nunmehr Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik sowie zur Einführung der Vorschriften über die Gemeinlast und weiterer sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Gesetz über Bundeszuschüsse und Gemeinlast) (Drucksache 1460),
a) Bericht des Haushaltsausschusses (13. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 1608)
b) Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (20. Ausschuß) (Drucksache 1607)

(1. Beratung 95. Sitzung).

Der Berichterstatter zu Punkt 7a, Abgeordneter Seidel (Fürth), hat auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet; er verweist auf seinen Bericht.
Berichterstatter zu Punkt 7b ist Herr Abgeordneter Baldauf. — Bitte, Herr Abgeordneter Baldauf!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Albert Baldauf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über Bundeszuschüsse und Gemeinlast hat in erster Linie die Neufestsetzung der Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten aus Anlaß der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik zum Inhalt.
    Die Vorschriften der Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze über die Bundeszuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten sind in den saarländischen Angleichungsgesetzen Nr. 590 und Nr. 591 vom 13. Juli 1957 dahin abgewandelt worden, daß die Zuschüsse bis zum Ende der Übergangszeit, also bis zum 5. Juli 1959, vom Saarland getragen werden. Die für das Saarland zu leistenden Zuschüsse sind bei der Festsetzung der Höhe der Bundeszuschüsse nicht berücksichtigt und in den Gesetzen Nr. 590 und Nr. 591 gesondert festgesetzt worden.
    Diese Sonderregelung ist durch das 5. Überleitungsgesetz vom 30. Juni 1959 bis zum 31. Dezember 1959 verlängert worden. Vom 1. Januar 1960 an hat der Bund die Zuschüsse zu den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten im Saarland zu tragen. Es ist daher erforderlich, die Höhe der Bundeszuschüsse von diesem Zeitpunkt an neu festzusetzen.
    Nach dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf sollen die nach den Gesetzen Nr. 590 und Nr. 591 vom Saarland zu leistenden Zuschüsse den nach den Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetzen vom Bund zu leistenden Zuschüssen hinzugerechnet werden.
    Der Gesetzentwurf hat außerdem die Einführung der im übrigen Bundesgebiet geltenden Vorschriften über das Gemeinlastverfahren in der Rentenversicherung der Arbeiter sowie der Vorschriften über die Kinderzulage in der gesetzlichen Unfallversicherung und über den Knappschaftssold in der knappschaftlichen Rentenversicherung im Saarland zum Inhalt.
    Der Bundesrat hat in seiner 212. Sitzung am 4. Dezember 1959 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Denselben Beschluß haben der Ausschuß für Sozialpolitik des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 28. Januar und der Haushaltsausschuß in seiner Sitzung am 10. Februar 1960 gefaßt.
    Im Auftrag des Sozialpolitischen Ausschusses bitte ich Sie, seinem Antrag in Drucksache 1607 entsprechend, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

    (Beifall.)