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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1959 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Beratenden Versammlung des Europarats John Edwards Vizepräsident Dr. Preusker . . . . 4927 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Friedensburg, Kinat und Altmaier . . . . . . . . 4927 B Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Hellwig 4928 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) und Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Landwirtschaftliche Weltausstellung in Neu-Delhi Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 4928 B, 4930 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4928 C, 4930 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4929 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Note der Bundesregierung wegen der Aufbringung des deutschen Frachters „Bilbao" durch französische Kriegsschiffe Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4930 C Dr. Bucher (FDP) 4930 C Frage des Abg. Dr. Menzel: Französisch-algerische Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4930 D Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 4931 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Beamtenbesoldung Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4931 C Dr. Miessner (FDP) 4931 C Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Verhandlungsmethoden der Oberfinanzdirektion (Frankfurt/Main) beim Erwerb von Grundstücken bei Bad Vilbel Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4932 A, C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4932 B Frage des Abg. Stingl: Festsetzung des Zeitwerts durch die Kfz-Versicherungsgesellschaften bei beschädigten Kraftfahrzeugen Dr. Dr. h, c. Erhard, Bundesminister 4932 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4933 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Unterwanderung der Bundesrepublik mit kommunistischer Literatur im Interzonenhandel Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4933 C Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4933 D Ritzel (SPD) 4934 B Frage der Abg. Frau Strobel: Preise für Weihnachtsbäume Schwarz, Bundesminister . 4934 C, 4935 A Frau Strobel (SPD) . . . 4934 D, 4935 A Frage der Abg. Frau Keilhack: Anwendung von Aminotriazol als Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Schwarz, Bundesminister . . . . 4935 B, D Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 4935 D Frage des Abg. Ritzel: Verbot der Ausfuhr von nicht zur Zucht bestimmten Pferden Schwarz, Bundesminister 4936 A Ritzel (SPD) 4936 B Frage des Abg. Ritzel: Rentenleistung an in der Schweiz lebende hilfsbedürftige Deutsche Blank, Bundesminister 4937 A Ritzel (SPD) 4937 B Frage des Abg. Dewald: Unfall des Kraftfahrzeugtechnikers Karlheinz Musch bei der Manöverübung des 124. Panzerbataillons Hopf, Staatssekretär . . 4937 C, 4938 A Dewald (SPD) 4938 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache 1390) Wittrock (SPD) 4938 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1404) Dr. Schellenberg (SPD) 4939 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (Drucksache 1405) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 4939 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz —2. RAG) (Drucksache 1325); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1416) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4940 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 4941 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4941 D Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4942 C Börner (SPD) 4943 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 4944 A Stingl (CDU/CSU) 49441B Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4944 D Geiger (Aalen) (SPD) 4946 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4947 C Horn (CDU/CSU) 4950 C Dr. Schellenberg (SPD) 4952 A Rhode (SPD) 4952 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zurückstellung für die 92. Sitzung 4954 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Berichtigungsprotokoll vom 1. Juli 1955 zu dem Abkommen über das Zolltarif schema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache 1326); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1408) — Zweite und dritte Beratung — 4954 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Darlehens an die Türkische Republik (Drucksache 1098); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1334 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4954 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1411) — Zweite und dritte Beratung Illerhaus (CDU/CSU) 4954 D Entwurf eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (Drucksache 1236); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1386) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4955 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1220); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1432) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4955 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 1233) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1431) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4955 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1375); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1413) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) 4956 B, 4957 C Müller (Worms) (SPD) . . 4956 D, 4957 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung; verbunden mit Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1368) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 4958 C Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1409) — Zweite und dritte Beratung — und Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1415, zu 1415) —Zweite und dritte Beratung— Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 4962 B, 4966 C, 4980B, 4988 A, 5000 B Seuffert (SPD) . 4963 D, 4965 A, 4967 C, 4968 D, 4975 A, 4990 D, 4996 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 4964 C, 4968 A, 4985 D, 4989 C, 4995 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4965 B, 4971 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 4965 D, 4966 D, 4969 D, 4973 A, 4982 D, 4984 B, 5001 B Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4966 B, 4971 D, 4981 D, 4983 C, 4995 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 4967 A, 4972 B, 5002 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 4969 D Schmücker (CDU/CSU) 4976 C, 4981 B, 4986 C Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4976 D Dr. Böhm (CDU/CSU) 4978 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . 4979 B, 4987 B Hoogen (CDU/CSU) 4980 C Dr. Bucher (FDP) 4982 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4982 C Kurlbaum (SPD) . 4985 A, 4986 B, 4988 D, 4990 A, 4994 D, 5000 A Neuburger (CDU/CSU) 4993 A Schlick (CDU/CSU) 4996 D Etzel, Bundesminister 4997 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4998 B Dr. Steinmetz (DP) 5001 D Regling (SPD) 5002 A Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 1096); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1348, zu 1348) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 5004 A Dr. Atzenroth (FDP) 5004 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5005 A Zur GO Lange (Essen) (SPD) 5006 A Entwurf ,eines Gesetzes zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1435) — Erste Beratung — 5006 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (FDP) (Drucksache 1388) — Erste Beratung — 5006 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5006 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329) — Erste Beratung — 5006 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5006 D Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331) — Erste Beratung — . . . 5006 D Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. Oktober 1957 des Weltpostvereins (Drucksache 1332) — Erste Beratung — 5007 A Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) — Erste Beratung — 5007 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419) — Erste Beratung — 5007 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420) — Erste Beratung — 5007 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421) — Erste Beratung — . . . 5007 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundes-Polizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) — Erste Beratung — . . . . . 5007 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Rehs und Diekmann (Drucksache 1377) . . . . . . 5007 D Schriftlicher Bericht des Immunitätsaus- schusses betr. Genehmigung zum Straf- verfahren gegen den Abg. Dr. Bärsch (Drucksache 1378 [neu]) . . . . . . 5007 D Antrag der Abg. Schmidt (Hamburg) u. Gen. betr. Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten für militärische Zwecke; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 191, 1335) . . . . . . . 5008 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen 1257, 1382 [neu]) Vogt (CDU/CSU) 5008 B Antrag betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (FDP); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 563, 1401) 5009 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Preußag) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1228, 1384) . . . . . . . . 5009 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 —; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses; (Drucksachen 883, 1426) 5009 D Übersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1385) . . . . . . 5010 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub) (Drucksache 1340) 5010 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1957 — Einzelplan 20 — (Drucksache 1381) 5010 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 423) 5010 C Erklärung nach § 36 GO Dr. Dehler (FDP) 5010 C Nächste Sitzung 5010 D Anlagen 5011 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4927 91. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 3, Wahlperiode - 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5011 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Würzburg) * 4. 12. Dr. Becker (Hersfeld) * 4. 12. Dr. Birrenbach 2. 12. Blachstein * 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Cillien 2. 12. Corterier * 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Frehsee 2. 12. Dr. Friedensburg 4. 12. Gedat 12. 12. Gerns * 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Heye * 4. 12. Jacobs * 4. 12. Dr. Jaeger * 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4.A2. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kühn (Köln) * 5. 12. Kuntscher 2. 12. Leber 2. 12. Dr. Leverkuehn * 6. 12. Lücker (München) * 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Merten 2. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 4. 12. Paul * 5. 12. Pietscher 5. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling * 4. 12. Dr. Ripken 6. 12. Ruhnke 2. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Dr. Schild 2. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Dr. Wahl* 4. 12. Walpert 4. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Weimer 2. 12. Werner 2. 12. Wienand * 4. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. * für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht' b) Urlaubsanträge Frau Albertz 12. 12. Altmaier * 8. 12. Dr. Greve 12. 12. Hahn 12. 12. Hilbert 15. 12. Höfler * 8. 12. Frau Dr. Hubert * 9. 12. Kriedemann 12. 12. Frau Dr. Maxsein * 9. 12. Prennel 12. 12. Frau Renger * 9. 12. Schoettle 12. 12. Seidl (Dorfen) * 8. 12. Theis 12. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 9. 12. Dr. Willeke 12. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Illerhaus zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232). Die laufenden Statistiken im Handel und die Statistik des Fremdenverkehrs gehören zu den Statistiken, die in sehr kurzfristiger Periodizität und sehr frühzeitig aktuelle Ergebnisse liefern und an denen daher Ministerien, wissenschaftliche Institute, Verbände, Firmen und die Tages- und Fachpresse besonders interessiert sind. Das wird vor allem immer dann deutlich, wenn die Wirtschaft oder einige Wirtschaftszweige konjunkturellen oder strukturellen Sondereinflüssen unterliegen. Die letzten Jahre haben eine Reihe von Beispielen dafür geliefert. Es war z. B. für jeden Textileinzelhändler in der Zeit, als die Umsätze seines Unternehmens stockten oder zurückgingen, sehr wertvoll, aus der Schnellstatistik des Einzelhandels möglichst frühzeitig zu erfahren, wie sich der Umsatz seiner Branche entwickelt hat. Für den Wirtschaftspolitiker werden kurzfristige Indikatoren zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation, wie sie die Groß- und Einzelhandelsstatistik und auch die Statistik des Fremdenverkehrs liefern, besonders wichtig, weil er unter Umständen schon aus der Entwicklung in einigen Teilbereichen Schlüsse auf die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ziehen kann. Für die Beobachtung der Verbraucherwirtschaft ist eine kurzfristige Umsatzbeobachtung in einem anderen Sinne sehr aufschlußreich. Sie deutet schon sehr frühzeitig auf Änderungen der Verbrauchsgewohnheiten hin, die wiederum keineswegs nur den Verbraucher, sondern noch mehr den Wirtschaftspolitiker und vor allem auch die Industrie- und Handelsunternehmen interessieren; denn diese ha- 5012 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 ben so die Möglichkeit, sich schon zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt auf Wandlungen der Nachfrage einzustellen. In der Darstellung der Ergebnisse des monatlichen Schnellberichts steht der Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres im Vordergrund. Außerdem werden allmonatlich die Umsätze in dem jeweils abgelaufenen Jahresteil mit den Umsätzen in der entsprechenden Periode des Vorjahres verglichen. Ein weiterhin durchgeführter Vergleich mit dem Vormonat zeigt vor allem, inwieweit der normale Saisonrhythmus durch konjunkturelle oder sonstige Einflüsse verstärkt oder abgeschwächt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Einzelhandels in Form von Meßzifferreihen erfolgt für 37 Geschäftszweige, die zu einem Index der Umsatzentwicklung des gesamten Einzelhandels der wiederum in Spezialindizes für vier Warenbereiche aufgeteilt wird, zusammengefaßt werden. Im Großhandel werden bisher nur Einzel-Meßzifferreihen für 21 Zweige des einzelwirtschaftlichen und 9 Zweige des genossenschaftlichen Großhandels durchgeführt. Zur Errechnung eines Gesamt-Großhandelsumsatzindex reichte das gewonnene Material bisher noch nicht aus, da wichtige Großhandelszweige noch nicht erfaßt werden. Das neue Gesetz soll jedoch durch Erhöhung der erfaßbarer Betriebszahlen die Möglichkeit schaffen, weitere Großhandelszweige in die Erhebung einzubeziehen und so eine Voraussetzung für die Errechnung eines Gesamt-Großhandelsumsatzindex zu schaffen. Die hierzu außerdem erforderlichen Angaben über die Gewichte, mit denen die einzelnen Großhandelszweige in dem Index zu berücksichtigen sind, wird allerdings erst der geplante Handelszensus liefern. In der Einzelhandelsumsatzstatistik soll in Zukunft die Entwicklung bei den kleineren, mittleren und größeren Unternehmen gesondert beobachtet und dargestellt werden. Im Zusammenhang damit steht der Plan, die Umsatzveränderungen bei den Warenhäusern, den Versandhandelsunternehmen und den Filialunternehmen, vielleicht auch bei den Selbstbedienungsläden, gesondert zu unternehmen. Weiterhin wird daran gedacht — zunächst für den Lebensmitteleinzelhandel — die Umsatzentwicklung derjenigen Einzelhandelsunternehmen isoliert zu beobachten, die freiwilligen Ketten angeschlossen sind, die ihre Waren von Einkaufsgenossenschaften oder -vereinigungen beziehen und die hinsichtlich ihrer Warenbeschaffung keiner Bindung unterliegen. Wir wissen bisher nur aus deutschen Verbandsstatistiken und aus der amtlichen Statistik anderer Länder, daß sich die Umsätze in diesen drei Gruppen von Einzelhandelsunternehmen sehr unterschiedlich entwickelt haben; es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß es nicht nur sehr interessant, sondern wirtschaftspolitisch außerordentlich erwünscht ist, diese Unterschiede zu beobachten. Die Auswahl der Berichtsbetriebe muß nach dem Zufallsprinzip erfolgen, wenn ein repräsentatives Ergebnis gewährleistet werden soll. Im Vordergrund der Groß- und Einzelhandelsstatistik steht die Gewinnung von Bundesergebnissen. Das Gesetz sieht vor, daß außer den Unternehmen auch die einzelnen Niederlassungen zur Berichterstattung herangezogen werden können. Auf diese Weise wird die Möglichkeit geschaffen, die Niederlassungen nach Ländern zu ordnen. Dadurch können brauchbare Landesergebnisse gewonnen werden. Übrigens beschränkt sich diese Statistik im Groß-und Einzelhandel nicht allein auf die monatliche Bewegung der Umsätze, sondern sie liefert auch Angaben über die jährliche Entwicklung der Wareneinkäufe und der Lagerbestände. Monatlich sollen in Zukunft außerdem Angaben über die Veränderungen in der Zahl der Beschäftigten veröffentlicht werden, die das Bild von der wirtschaftlichen Entwicklung im Groß- und Einzelhandel weiter abrunden werden. An den Ergebnissen der Fremdenverkehrsstatistik sind neben Bund, Ländern und Gemeinden das Gaststätten- und Beherbergungs- sowie das übrige Fremdenverkehrsgewerbe interessiert. Diese Statistik bringt einmal jährlich einen zahlenmäßigen Überblick über die in den deutschen Beherbergungsstätten aller Art vorhandene Bettenkapazität sowie fortlaufend monatlich Angaben über die Zahl der Fremdenmeldungen und Übernachtungen für die einzelnen Fremdenverkehrsgemeinden und -gebiete. Diese Zahlen sind außerdem nach Inländern und Ausländern sowie deren Staatszugehörigkeit gegliedert. Die Beobachtung des Ausländerfremdenverkehrs ist hinsichtlich der Deviseneinnahmen und für die Zwecke der Werbung im Ausland von besonderer Bedeutung. Die Fremdenverkehrsstatistik bietet zudem die Möglichkeit, den Ausnutzungsgrad der einzelnen Betriebsarten zu errechnen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut betreffend den Personalbestand der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fragestunde der 89. Sitzung vom 11. 11. 1959, Drucksache 1347) . Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beschäftigt? Wie hoch sind die Personalkosten einschließlich der Kosten für Pensionsansprüche etc. für die Bediensteten der Bundesanstalt? Wie viele Arbeitslose sind zur Zeit bei der Bundesanstalt bzw. ihren nachgeordneten Dienststellen registriert? Wie groß ist der derzeitige Kostenaufwand für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für diesen Personenkreis? Nach dem Gesetz ist die Bundesanstalt Träger der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung und erst zuletzt der Arbeitslosenversicherung. In jedem der letzten drei Jahre wurden durch die Arbeitsämter monatlich — auch im Sommer — rund 330 000 Vermittlungen durchgeführt. Dabei ist der regionale Arbeitsmarktausgleich überaus schwierig. Der Zugang an Arbeitsuchenden betrug im gleichen Zeitraum monatlich rund 460 000. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5013 Die Berufsberatung nahmen 880 000 Ratsuchende im letzten abgeschlossenen Berichtsjahr in Anspruch. Die Arbeitsämter wirkten bei der Besetzung von rund 420 000 Ausbildungsstellen mit. Im Laufe eines Jahres werden bei den Arbeitsämtern rund 3,5 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gestellt. Davon entfallen auf die Zeit von April bis September als Folge der auch im Sommer lebhaften Fluktuation drei Viertel Millionen Anträge. Diese Zahlen können den Umfang der Aufgabe nur andeuten. Dazu kommen noch die schwierigen Gebiete der Vermittlung Schwerbeschädigter, Arbeitsbehinderter, älterer Angestellter, Ausländer und Frauen. Trotz der vielfältigen und sich ständig wandelnden Aufgaben hat die Bundesanstalt das Personal der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in den letzten Jahren den veränderten Verhältnissen angepaßt. Z. Z. sind rund 7000 Bedienstete in der Arbeitsverwaltung weniger als bei der Errichtung der Bundesanstalt im Jahre 1952 beschäftigt. Am 30. September 1959 beschäftigte die Bundesanstalt 3786 Beamte, 23 892 Angestellte und 2943 Arbeiter. Die Zahl der Bediensteten der Arbeitsverwaltung wurde in den letzten Jahren um ca. 20 % vermindert. Die Personalkosten sind im laufenden Haushaltsjahr 1959/60 mit 300,5 Mio DM angesetzt. Darin sind die Leistungen für die Erfüllung der Pensionsansprüche mit 25,35 Mio DM enthalten. Die Zahl der Arbeitslosen im Bundesgebiet schwankt im Laufe des Jahres 1959 zwischen dem Höchststand von 1 343 507 (Januar) und dem Tiefstand von 187 199 (September). Nach Mitteilung der Bundesanstalt läßt sich der derzeitige Kostenaufwand für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe aus dem gesamten Personal- und Sachaufwand nicht errechnen. Blank Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz betreffend grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. 11. 1959 Drucksache 1347): Ist der Bundesregierung bekannt, daß entlang der deutschfranzösischen Grenze in der Pfalz pfälzische Familien sogenannten grenznahen Grundbesitz in Frankreich hatten, der ihnen nach dem Kriege durch ein französisches Gesetz genommen wurde? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß von der französischen Regierung große Flächen dieses Grundbesitzes an französische Staatsbürger verkauft wurden? Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wenigstens einen Teil dieses Grundbesitzes den rechtmäßigen deutschen Eigentümern wieder zuzuführen? Wie und wann sollen die früheren deutschen Eigentümer, die ihren Besitz nicht zurückerhalten können, entschädigt werden? Der grenznahe deutsche Grundbesitz in Frankreich unterliegt als Teil des deutschen Privatvermögens in Frankreich der von der französischen Regierung mit Verordnung vom 5. Oktober 1944 verfügten Beschlagnahme. Auf Grund des zwischen den Alliierten am 14. Januar 1946 abgeschlossenen Reparationsabkommens sollte das deutsche Privatvermögen in Frankreich liquidiert werden und nicht mehr in deutsche Hände gelangen. Während der größte Teil des deutschen Privatvermögens in Frankreich längst liquidiert ist, beließ die französische Regierung es hinsichtlich des grenznahen deutschen Grundbesitzes (etwa 711 ha) in der Hauptsache bei einer Sequestrierung und führte nur in verhältnismäßig geringem Umfang (etwa 10 %) eine Liquidation durch. Das Auswärtige Amt bemühte sich wiederholt, durch Démarchen beim französischen Außenministerium die Liquidation abzuwenden bzw. die Wiedergestattung der Nutzung durch deutsche Eigentümer zu erreichen. Durch diese Interventionen konnte in einer Reihe von Fällen deutschen Eigentümern geholfen werden. Das Auswärtige Amt beabsichtigt nunmehr nach Abschluß ähnlicher Verhandlungen mit Belgien und. Luxemburg, der französischen Regierung demnächst die Aufnahme von Verhandlungen vorzuschlagen, wobei u. a. angestrebt werden wird, den noch nicht liquidierten grenznahen deutschen Grundbesitz den Eigentümern wieder zuzuführen. Hinsichtlich der Entschädigung früherer deutscher Eigentümer, die ihren Besitz wegen der inzwischen erfolgten Liquidierung nicht mehr zurückerhalten können, ist darauf hinzuweisen, daß § 3 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl I S. 1747 ff.) die einschlägige Schadensregelung einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten hat. Diese wird im Bundesministerium der Finanzen vorbereitet, das damit beschäftigt ist, die Vielzahl der mit diesem Komplex zusammenhängenden Fragen zu klären. Über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Einbringung dieses Gesetzes im Bundestag kann daher im gegenwärtigen Stadium der Arbeiten noch nichts gesagt werden. von Brentano Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Simpfendörfer betreffend Behördenhandel (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. November 1959 Drucksache 1347) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Beamtenverein in einem umfangreichen Katalog verbilligte Einkaufsmöglichkeit, u. a. Uhren bis zu 45 v. H. und Photoartikel his zu 15 v. H. unter Ladenpreisen, anbietet? Weiß die Bundesregierung, daß als Bezugsquelle auf einen Angehörigen der Zollfahndungsstelle Stuttgart und des Zollamtes Waiblingen hingewiesen wird? Wie stellt sich die Bundesregierung mit ihrem mittelstandserhaltenden Programm zu einem solchen mitteistands- und steuerschädigenden Verhalten einer Bundesbehörde, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu meinem Bedauern war es mir nicht möglich, an der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. November 1959 teilzunehmen und die in Ergän- 5014. Deutsche Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 zung Ihrer Mündlichen Anfrage betreffend die Tätigkeit eines Beamtenvereins von Ihnen gestellte Zusatzfrage unmittelbar zu beantworten. Ihre Zusatzfrage hatte nach dem inzwischen vorliegenden Protokoll folgenden Wortlaut: „Wie hat sich diese Empfehlung des Ministeriums, daß der Belegschaftshandel bei den Behörden auf ein Mindestmaß zu beschränken ist, ausgewirkt, Herr Minister?" Leider läßt die Fragestellung nicht klar erkennen, welche „Empfehlungen des Ministeriums" Sie meinen. In der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage war von einer solchen Empfehlung nicht die Rede. Ihre Frage könnte sowohl auf meine in früheren Jahren ergangenen Aufrufe an die Wirtschaft zur Einschränkung des Betriebs- und Belegschaftshandels als auch auf die im November 1954 vom Bundesverband der Deutschen Industrie mit meinem Einvernehmen herausgegebenen „Grundsätze für die Ablehnung volkswirtschaftlich ungerechtfertigten Betriebs- und Belegschaftshandels" zu beziehen sein. Nach Ansicht des Handels haben diese zur Einschränkung des Betriebs- und Belegschaftshandels unternommenen Versuche bisher zu keinem Erfolg geführt. In Kreisen des Handels ist man vielmehr der Auffassung, daß das Ausmaß des Betriebs- und Belegschaftshandels noch zugenommen hat. Zuverlässige Zahlen hierüber stehen leider nicht zur Verfügung. Die Initiatoren des in der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eingebrachten Entwurfs des Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (BT-Drucksache 747) sind ebenfalls davon ausgegangen, daß der Betriebs- und Belegschaftshandel in letzter Zeit zugenommen hat und damit alle Versuche, diese Vertriebsform auf anderem als gesetzlichem Wege zu unterbinden, bisher gescheitert sind. Auf den in der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage erwähnten Erlaß des Bundesministers des Innern über Behördenhandel vom 28. November 1952 kann ich Ihre Zusatzfrage wohl nicht beziehen, da es sich dabei nicht um eine Empfehlung, sondern vielmehr um verbindliche Richtlinien handelt, die allerdings nur den Bereich des echten Behördenhandels betreffen. Für die Frage des Behördenhandels ist im übrigen der Herr Bundesminister des Innern zuständig, dem ich die von Ihnen eingereichten Unterlagen bereits zur Prüfung zugeleitet habe. Ludwig Erhard Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel betreffend Doppelstecker (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. 11. 1959, Drucksache 1347): Betrachtet die Bundesregierung das Verlangen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker als berechtigt, wonach ab 1. November 1959 deutsche Firmen künftighin Doppelstecker mit dem Gütezeichen des VDE nicht herstellen sollen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Vorschrift" des VDE gesetzlich verpflichtende Kraft besitzt und sich mit dem Grundgesetz im Einklang befindet? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den berechtigten Interessen der breiten Masse der Verbraucher gerecht zu werden, die sich von dieser „Vorschrift" eines privatrechtlichen Verbandes überfahren fühlen? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Behauptung des VDE in bezug auf zahlreiche Unglücksfälle, die auf die Benutzung von Doppelsteckern zurückzuführen sein sollen? Wegen der Abzweigstecker hatten Sie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. d. M. eine Zusatzfrage gestellt. Sie wünschten zu erfahren, ob die Mieter und die Eigentümer von Einfamilienhäusern die Kasten tragen müßten, die dadurch entstehen, daß nach Ihrer Annahme die von denn Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) aufgestellte Regel in jedem Raum mindestens eine „neue Brennstelle" erfordert. Wie in Aussicht genommen, darf ich mich zu diesem Punkt wie folgt äußern: Die Regel über die Abzweigstecker hat keine so weitgehende Wirkung, wie Sie vermuten. Sie stellt eine dem Stand der Technik entsprechende Empfehlung dar, die sich nach den bisherigen Erfahrungen mit neuen VDE-Bestimmungen im Laufe einer u. U. recht langen Übergangszeit durchsetzen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im neuzeitlichen Wohnungsbau im allgemeinen jeder Raum mit mehreren Wandsteckdosen ausgestattet und somit die fortschreitende Elektrifizierung des Haushalts berücksichtigt wird, ohne daß gefährliche Abzweigstecker nötig sind. Für ältere Installationsanlagen hat die Technik inzwischen in den sogenannten Abzweigplatten Lösungen bereitgestellt, die es gestatten, mehrere Geräte in sicherheitstechnisch einwandfreier Weise an eine einzelne Wandsteckdose anzuschließen. Nach meiner Ansicht wird die Bevölkerung Verständnis für die im Interesse ihres eigenen Schutzes vor Gefahren aufgestellte Regel haben; dies um so mehr als damit zu rechnen ist, daß sich bei zunehmender Verbreitung der erwähnten Abzweigplatten deren Preis vermindert und dadurch kaum mehr in die Waagschale fallen dürfte, wenn man annimmt, daß auf der anderen Seite tödliche Unfälle verhütet werden sollen. Ludwig Erhard Anlage 7 Umdruck 423 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den Ausschuß für Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Verkehr, Post- und Reinhard, Worms, Dr. Fernmeldewesen (f) Martin und Genossen Haushaltsausschuß betr. Schiffbarmachung der Lahn — Drucksache 1374 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5015 2. Antrag der Abgeordneten an den Ausschuß für Dr. Schmidt (Wuppertal), auswärtige AngeleBading, Margulies, Dr. genheiten Schild und Genossen betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar — Drucksache 1389 — Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksachen 1325, 1416). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des ArbeiterrentenversicherungsNeuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 789) und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 18. Juni 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1099) gewährt werden. (2) § 7 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß anstelle des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes die entsprechenden saarländischen Gesetze treten und das Bundesentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung seiner im Saarland geltenden Fassung anzuwenden ist. (3) Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland, Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschafsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland werden aufgehoben. Für Rentenansprüche aus Versicherungsfällen, die nach den in Satz 1 bezeichneten Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, sind diese Vorschriften weiterhin anzuwenden." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält die folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer" 2. § 5a erhält die folgende Fassung: „§ 5a Einkommensteuer (Lohnsteuer) bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer zu einem Vorzugskurs Überläßt eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ihren Arbeitnehmern eigene Aktien zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Kurs (Vorzugskurs) und wird hierbei vereinbart, daß die Aktien innerhalb von fünf Jahren nicht veräußert werden dürfen (Sperrfrist), so gehört der Vorteil, der sich aus dem Unterschied zwischen dem am Tag der Beschlußfassung maßgebenden Börsenkurs und dem Vorzugskurs (Kursunterschied) errechnet, außer in den Fällen der Sätze 2 und 3 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit der Unterschied höher ist als die Hälfte des Börsenkurses, gehört der Vorteil aus dem Kursunterschied in voller Höhe zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das gleiche gilt, soweit der Vorteil aus den Kursunterschieden für den einzelnen Arbeitnehmer 500 Deutsche Mark im Kalenderjahr übersteigt. Bei Aktien, die nicht zum Handel an der Börse oder im geregelten Freiverkehr zugelassen sind, tritt an die Stelle des Börsenkurses der gemeine Wert. Wird außer im Fall des Todes des Arbeitnehmers oder des Eintritts seiner völligen Erwerbsunfähigkeit die Sperrfrist nicht eingehalten, so wird nach Maßgabe einer Rechtsverordnung eine Nachversteuerung durchgeführt." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion 5016 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Anlage 10 Umdruck 432 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksachen 1325, 1416) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In §4 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. 2. In § 7 werden in Satz 1 die Worte „bis einschließlich Mai 1960" ersetzt durch die Worte „bis einschließlich Dezember 1960". 3. Hinter § 8 wird folgender neuer § 8a eingefügt: „§ 8a Die Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung für Unfälle, die sich vor dem 1. Januar 1959 ereignet haben, werden für Bezugszeiten vom 1. Januar 1960 an in der Weise angepaßt, daß der Rentenzahlbetrag für Januar 1960 einschließlich der Kinderzuschläge mit 1,0594 vervielfältigt wird." 4. Es wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 789) und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 18. Juni 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1099) gewährt werden. (2) § 7 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß an Stelle des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes die entsprechenden saarländischen Gesetze treten und das Bundesentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung seiner im Saarland geltenden Fassung anzuwenden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 435 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie kann ferner erst beschlossen werden, wenn die Vermögensabgabe der Gesellschaft bezahlt oder abgelöst (§ 199 LAG) ist." Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nummer 1: 2. § la Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Eine ausdrücklich als „Rücklage für die Lastenausgleichs-Vermögensabgabe" bezeichnete Rücklage oder der Betrag, der zur Bildung einer solchen Rücklage (§ 218 LAG) erforderlich wäre;" 3. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 Die neuen Anteilsrechte stehen den Aktionären (Gesellschaftern) im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital zu, falls nicht etwas an-anderes beschlossen wird." 4. § 22 erhält folgende neue Nummern la und lb: ,la. In § 128 wird in Absatz 4 angefügt: „Sind Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats gleichzeitig Mitglied eines Vorstands oder Aufsichtsrats einer anderen Aktiengesellschaft, ist dies für jeden einzelnen Fall anzugeben." lb. In § 128 wird ein neuer Absatz 5 angefügt: „ (5) Im Geschäftsbericht sind alle Gesellschaften, an denen die Gesellschaft mit mindestens zehn Prozent des Grundkapitals beteiligt ist, sowie die Höhe dieser Beteiligung aufzuführen."' 5. Folgender neuer § 22a wird eingefügt: „§ 22a Das GmbH-Gesetz wird wie folgt geändert: In § 41 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Die Gewinn- und Verlustrechnung von Gesellschaften, deren Bilanzsumme drei Millionen Deutsche Mark (falls es sich um eine Familiengesellschaft im Sinne des § 132 Abs. 5 Nr. 2 des Aktiengesetzes handelt: zehn Millionen Deutsche Mark) übersteigt, ist in der Form des § 132 Abs. 1 bis 4 des Aktiengesetzes aufzustellen und mit der Bilanz gemäß Absatz 4 bekanntzumachen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5017 Anlage 12 Umdruck 436 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 werden die Worte „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte nicht den Steuern vom Einkommen und Ertrag" ersetzt durch die Worte: „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag". Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag, es sei denn, daß Anteilsrechte aus der Kapitalerhöhung in gleichem Umfange wie an Gesellschafter auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung ausgegeben worden sind." 1) 3. In § 5a Satz 1 werden die Worte „... und die im Laufe eines Kalenderjahres dem einzelnen Arbeitnehmer überlassenen Aktien im Nennbetrag 500 Deutsche Mark nicht übersteigen." ersetzt durch die Worte: „... und im Laufe eines Kalenderjahres die Unterschiedsbeträge der dem einzelnen. Arbeitnehmer überlassenen Aktien zusammen 500 Deutsche Mark nicht übersteigen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 438 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § la Abs. 2 wird Nr. 2 gestrichen. 2. § 22 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Der bisherige Wortlaut der Nr. 1 erhält die Bezeichnung 1.a); folgender neuer Buchstabe b wird angefügt: ,b) § 65 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „(8) Der Erwerb eigener Aktien muß im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 von der Hauptversammlung beschlossen werden." ' Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dahlgrün Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 439 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409) . Der Bundestag wolle beschließen: § 22 Nr. 2 wird wie folgt geändert: 1. In § 132 Abs. 5 Nr. 1 und 2 werden jeweils die Worte „die Bilanzsumme" durch die Worte „das Grundkapital" ersetzt. 2. In § 132 Abs. 5 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: „3. sämtliche Aktien der Gesellschaft einem anderen Unternehmen gehören." 3. In § 132 wird folgender neuer Absatz 6 angefügt: „(6) Gesellschaften, die nur gleichartige Erzeugnisse nach dem gleichen Verfahren herstellen oder gewinnen, können 1. bei Verwendung der Kontoform die Erträge unter Absatz 2 II Nr. 1 bis 3 mit den Aufwendungen unter Absatz 2 I Nr. 1 und 2 verrechnen; das Ergebnis ist als „Rohertrag" oder „Rohaufwand" an erster Stelle auszuweisen, 2. bei Verwendung der Staffelform von dem gesonderten Ausweis der Posten unter Absatz 3 Nr. 1 bis 5 absehen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dahlgrün Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5018 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Anlage 15 Umdruck 445 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Atzenroth zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 1409, 416). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 25 wird folgender neuer § 26 eingefügt: „§ 26 Eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital kann bis zum 31. Dezember 1960 mit der Maßgabe beschlossen werden, daß die Umwandlung schon mit Wirkung für das Jahr 1959 gelten muß." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Atzenroth Anlage 16 Umdruck 446 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „ .... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag, es sei denn, daß Anteilsrechte aus der Kapitalerhöhung in gleichem Umfang wie an Gesellschafter an eine Institution zur Förderung der Wissenschaften bzw. zur Förderung des zweiten Bildungsganges ausgegeben worden sind." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Keine weiteren Wortmeldungen.
    Meine Damen und Herren, ich habe Bedenken gegen die Entschließung in der vorliegenden Fassung. Ich möchte dem Hause empfehlen, den dritten Absatz, der Tatbestandsfeststellungen enthält, die nicht der Beschlußfähigkeit des Hauses unterworfen sind, herauszunehmen oder als Begründung zu geben. Der dritte Absatz ist eine Begründung; die Entschließungsanträge des Hauses sind dagegen Petita. Sind Sie einverstanden?

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    — Dann verstehen wir uns recht, wenn wir sagen: Der erste und der zweite Absatz bleiben. Im dritten Absatz heißt es: Die Bundesregierung wird daher ersucht ... Es ist der bisherige Absatz 4. Der dritte Absatz ist dann die Begründung.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    In dieser geänderten Fassung stelle ich den Entschließungsantrag zur Abstimmung. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
    Wir haben nun eine Reihe von Tagesordnungspunkten, die erst heute nachmittag bzw. morgen aufgerufen werden sollen. Ich rufe zunächst diejenigen Tagesordnungspunkte auf, die heute vormittag vielleicht noch erledigt werden können.
    Zunächst Punkt 18: zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen Volksverhetzung. Hier sind Erklärungen, aber keine Debatte vorgesehen. Können die Erklärungen abgegeben werden? —

    (Abg. Rösing: Ich bitte, den Punkt zurückzustellen, Herr Präsident!)

    Dann versuchen wir es mit Punkt 20:
    a) Mündlicher Bericht des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung,
    b) Beratung der Sammelübersicht 14 des Ausschusses für Petitionen (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1368).

    (Abg. Dr. Mommer: Dazu wird gesprochen! Mündlicher Bericht der Berichterstatterin!)

    — Frau Abgeordnete Wessel als Berichterstatterin ist da. Möchten Sie das Wort? — Das Wort als Berichterstatterin hat die Frau Abgeordnete Wessel.


Rede von Helene Wessel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Auftrage des Ausschusses für Petitionen möchte ich über seine Tätigkeit in den ersten beiden Jahren der dritten Wahlperiode berichten. Ich kann mich dabei auf einige statistische Angaben beschränken, denn aus der systematischen Übersicht, die Ihnen in der Drucksache 1368 vorliegt, können Sie ersehen, in welchem Umfange die Bevölkerung von ihrem Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden, Gebrauch machte.
In der Berichtszeit, also in zwei Jahren, sind über 29 000 Petitionen aus allen Lebensbereichen und Sachgebieten bei über 45 000 Gesamteingängen registriert worden. Dazu ein kurzer Vergleich. In den vier Jahren der ersten Wahlperiode waren es 27 200 Petitionen, in der zweiten Wahlperiode 33 000. Der Vergleich zeigt den ständigen Anstieg der Eingaben, der vermutlich durch die zunehmende Aufklärung über das Petitionsrecht in Presse, Rundfunk und Fernsehen veranlaßt ist. Jede Publikation, jedes Interview, beispielsweise der kürzlich vom Deutschen Fernsehen gesendete Appell des Herrn Bundestagspräsidenten zugunsten der Aktion „Gemeinsinn", jede Aktion, z. B. die zur Bewaffnung der Bundeswehr mit Atomwaffen oder die jetzt angelaufene zur internationalen Ächtung der Atomwaffen, löst eine Flut von Petitionen aus.
Alle Eingaben bis auf etwa 1,5 %, die wegen beleidigenden, verworrenen, nicht erkennbaren Inhalts oder wegen Anonymität nicht zu behandeln waren, enthalten echte Anliegen. Man ersieht daraus, daß der Ausschuß nicht als „Bundesnörgelstelle" aufgefaßt wird, sondern daß ihm Vertrauen und oft die letzte Hoffnung auf Hilfe und Beistand entgegengebracht wird. Daraus ergibt sich weiter, daß seine Arbeit in der Bevölkerung als durchaus positiv gewertet wird, ja, daß die Institution des Petitionsrechts zu einem festen Begriff in unserem Staate geworden ist und daß die Möglichkeit, auf die parlamentarische Tätigkeit unmittelbaren Einfluß zu nehmen, von der Bevölkerung gern genützt wird.
Diese Feststellungen sind bemerkenswert, wenn man bedenkt, daß das Petitionsrecht kein Rechtsmittel ist und dem Petenten zwar einen Anspruch auf Bescheid, nicht aber auf eine bestimmte Art der Erledigung seiner Eingabe, also auf Abhilfe seiner Beschwerde, verleiht. Die Petition — vielleicht darf ich das doch einmal sagen — kann lediglich die parlamentarische Überprüfung einer Regierungsmaßnahme veranlassen oder den Bundestag als Gesetzgeber anregen, der Regierung nach dem Grad der Dringlichkeit abgestufte Empfehlungen zur weiteren Behandlung der Eingabe, die aber auch keine Sachweisungen darstellen, entsprechend § 113 der Geschäftsordnung zu geben.
Trotz dieser verfassungsrechtlich begrenzten Hilfsmöglichkeiten kann ich berichten, daß es dem Ausschuß mit fast ausnahmslos entgegenkommender Unterstützung der Regierung gelungen ist, in etwa 4 % der sachlich behandelten Fälle dem Anliegen der Einsender in vollem Umfange zu entsprechen, und daß noch weit mehr Einsendern teil-
Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4959
Frau Wessel
weise geholfen, ihre Not wenigstens gemildert werden konnte.
Ein nicht unerheblicher Teil der Eingaben, etwa 22 %, konnte nur formell behandelt werden, weil entweder die Volksvertretung eines Landes zuständig, ein schwebendes oder abgeschlossenes Gerichtsverfahren Gegenstand der Petition, der Rechtsweg oder Instanzenweg noch nicht betreten oder nicht erschöpft war oder weil die Eingabe keine neuen Tatsachen oder Beweismittel gegenüber einer bereits behandelten Petition des Einsenders enthielt. Den Petenten wurden entsprechende Mitteilungen gegeben und die fraglichen Eingaben an die zuständigen Länderparlamente weitergeleitet.
Die Einsender wünschten alles mögliche, was ja verständlich ist. Eine Übersicht gibt Ihnen hinsichtlich der Aufgliederung der Petitionen nach Sachgebieten die vorliegende Drucksache 1368. Die Zahl der Petitionen, die Lebensbereiche und Sachgebiete, die sie betreffen, spiegeln die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse wider, zeigen, ich möchte sagen, wo die wunden Stellen im Staate liegen, wo das Volk der Schuh drückt. Das Spiegelbild hat im letzten Jahr dadurch ein anderes Aussehen erhalten, daß über die Hälfte der Einsender — etwa 53 % — sich mit der Bewaffnung der Bundeswehr mit Atomwaffen befaßte.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Hier handelte es sich nicht wie bei anderen Petitionen um ein nur persönliches Anliegen, sondern auch um ein Anliegen politischer Art, das sich aus dem Für und Wider der atomaren Ausrüstung der Bundeswehr ergab; daher rührt wohl der hohe Prozentsatz. Es folgen die zahlenmäßig bisher an der Spitze liegenden Eingaben zur Sozialversicherung — was auch immerhin interessant ist — mit etwa 9 %, die zum Lastenausgleich mit etwa 6 % und zur Kriegsopferversorgung mit etwa 5 %.
Meine Damen und Herren! In der Möglichkeit des Parlaments, über den Ausschuß Mißstände im Staat, Nöte, Wünsche, Anregungen des Volkes kennenzulernen, die Regierung zu kontrollieren und Anregungen gesetzgeberisch zu verwerten, liegt die wesentliche Bedeutung des Petitionsrechts im heutigen Verfassungsleben. Der Ausschuß für Petitionen ist die einzige unmittelbare Kontaktstelle zwischen Volk und Parlament. Sie bietet dem Bundestag, wie es Gross im Deutschen Verwaltungsblatt 1954 S. 323 treffend formuliert hat, die ausgezeichnete Möglichkeit, die Hand am Pulsschlag des Volkes zu halten. Die Auswirkung dieser Möglichkeit äußerte sich darin, daß etwa 7,5 % der sachlich behandelten Eingaben der Bundesregierung zur Berücksichtigung, Erwägung, als Material oder zur Kenntnisnahme und den zuständigen Fachausschüssen als Gesetzesmaterial, soweit sich einschlägige Vorlagen schon im Bundestag oder im Ausschuß zur Beratung befanden, überwiesen wurden. Die Wünsche der Petenten zur Änderung oder Ergänzung von Gesetzen bezogen sich insbesondere auf die Kriegsopferversorgung, auf das Recht der früheren Angehörigen des öffentlichen Dienstes, auf die Fremd- und Auslandsrenten, das Lebensmittel-,
Gewerbe- und Lastenausgleichsrecht und auf die Regelung der Kriegsfolgelasten.
Einige Beispiele, meine Damen und Herren, mögen Ihnen veranschaulichen, wie vielgestaltig die Anliegen der Petenten und die Arbeit des Ausschusses sind. Die Mieter einer mit Bundesmitteln erbauten Siedlung für Bundesbedienstete beschwerten sich über die von den Fabrikanlagen des Vermieters ausgehenden erheblichen Belästigungen durch Lärm und Rauch unter Hinweis auf die Gefahr gesundheitlicher Schäden. Sie wünschten zu ihrem Schutz vom Petitionsausschuß eine Einwirkung auf die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für Abhilfe zu sorgen, insbesondere durch Verhinderung der Nachtarbeit und der Erweiterung der Industrieanlagen des Vermieters. Die Petition wurde im Beisein von Vertretern der Regierung und der Mietergemeinschaft eingehend im Ausschuß beraten und der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen mit der Maßgabe, in allen Punkten ihrer Fürsorgepflicht zu genügen. Die Mitglieder des Ausschusses sahen sich darüber hinaus durch die Eingabe veranlaßt, sich verstärkt für eine Bekämpfung des Lärms und der Luftverunreinigung und für eine Änderung der Gewerbeordnung, z. B. durch Erweiterung des Katalogs der nach § 16 genehmigungspflichtigen Betriebe, einzusetzen.
Ein anderes Beispiel. Die Kollegen Ritzel und Merten fühlten sich durch das Verhalten von Gerichten in ihren Rechten als Mitglieder des Bundestages verletzt. Es handelte sich dabei um folgenden Vorgang. Bei der Verfolgung von Fällen aus ihren Sprechstunden hatten sie ein Amtsgericht und ein Sozialgericht um Auskunft über den Sachstand und um Angabe gebeten, wann die Termine stattfinden würden. Sie bekamen unter Hinweis auf das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz eine abschlägige Antwort.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Im Petitionsausschuß wurde der Fragenbereich der verfassungsrechtlichen Stellung des Abgeordneten außerhalb seiner eigenen parlamentarischen Tätigkeit eingehend erörtert, nachdem sich auch der Rechtsausschuß damit befaßt hatte, ohne allerdings zu einem abschließenden Ergebnis zu gelangen. Der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Strauß, machte hierzu bemerkenswerte Ausführungen, die die Zustimmung aller Ausschußmitglieder fanden. Weil diese Fragen uns alle angehen, möchte ich Ihnen, meine Damen und Herren, das Wesentliche der Darlegungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Strauß kurz wiedergeben.
Die verfassungsrechtliche Stellung des Abgeordneten außerhalb seiner eigenen parlamentarischen Tätigkeit im Plenum, in den Ausschüssen oder im sonstigen Auftrag des Bundestages, insbesondere der Umfang der außerparlamentarischen Auskunftsbefugnisse des Abgeordneten, ist aus Einzelbestimmungen des Grundgesetzes, wie Art. 38, Art. 17, Art. 48 Abs. 2 oder Art. 35, oder aus dem Fragerecht des Bundestages oder aus der Kontrollfunktion des Parlaments nicht herzuleiten. Sie ergibt sich vielmehr aus dem Gesamtzusammenhang der
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Frau Wessel
Stellung, die der Bundestag und damit seine Mitglieder in unserem Verfassungsgefüge einnehmen: Sie bestimmt sich nach außerrechtlichen Regeln, in die allerdings Rechtsmomente hineinspielen. Es geht hier um die Frage des Umganges zwischen Ministerien — als Vertretern der Exekutive — und den Bundestagsabgeordneten — als Vertretern der Legislative —, um Fragen, wie Herr Staatssekretär Dr. Strauß sagte, der Erziehung, der Heranbildung einer gesunden Tradition, der Herausbildung eines richtigen Staatsbewußtseins, des Verhaltens innerhalb der demokratischen Spielregeln, um das Eingespieltsein der Organe des Staates, der Verfassungsorgane und anderer Organe.
Eine außerparlamentarische Auskunftsbefugnis der Abgeordneten dürfte hiernach grundsätzlich zu bejahen sein, um sie — insbesondere die Wahlkreisabgeordneten, die von der Bevölkerung ihres Wahlkreises mit allen möglichen Anfragen, Beschwerden usw. überschüttet werden — in die Lage zu versetzen, das legitime Bedürfnis der Wähler zu erfüllen und ihre parlamentarische Funktion auszuüben, so etwa die Entscheidung zu treffen, ob eine zum Zuständigkeitsbereich des Bundestages gehörende Frage aufzunehmen ist oder nicht, oder Material über Mißstände zu sammeln, das zu Gesetzesvorschlägen oder Anfragen im Parlament führt. Behörden und Gerichte sollten daher bemüht sein, den Abgeordneten alle Auskünfte zu erteilen, die erkennbar zur Vorbereitung der parlamentarischen Entschlüsse der Abgeordneten dienen.
Die Grenzen, innerhalb derer Auskünfte möglich und zulässig sind, liegen beim Amtsgeheimnis, z. B. für Auskünfte über Personalakten, oder beim berechtigten Interesse privater Dritter, wenn in einem Rechtsstreit mehr Parteien als eine Partei beteiligt sind. Hier müßte die Genehmigung des Betroffenen zur Auskunftserteilung in geeigneter Weise nachgewiesen werden.
Der Herr Staatssekretär regte an, Auskunftsersuchen von Abgeordneten im Interesse einer Beschleunigung und besonders sorgfältigen Prüfung sowie nicht zuletzt zur persönlichen Unterrichtung des Ministers möglichst an den Minister selber und nicht an die nachgeordneten Behörden zu richten. Der Zweck der Anfrage also, daß es sich um eine bestimmte parlamentarische Aufgabe des Abgeordneten handelt, sollte aus ihrer Form klar und eindeutig zu erkennen sein. Aus der Formulierung dürfe nicht der Eindruck entstehen, daß ein Einfluß oder gar ein Druck von den Abgeordneten ausgeübt werden solle. Staatssekretär Dr. Strauß führte weiter aus, dies gelte insbesondere, wie in den beiden Fällen der Abgeordneten Ritzel und Merten, bei Anfragen gegenüber Gerichten, die unabhängig und keinen Weisungen unterworfen seien. Hier bestehe ein Unterschied, ob nach dem Sachstand oder danach gefragt werde, ob und wann Termin anstehe. Die Terminanberaumung sei kein Geheimnis. Auskünfte hierüber könnten daher unbedenklich erteilt werden. Die Beantwortung der Frage nach dem Sachstand hänge davon ab, ob das Gericht das vom anfragenden Abgeordneten auf Grund der Bestimmung über die Akteneinsicht — also § 299 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung — darzulegende berechtigte
Interesse nach Tatbestand und Begründung anerkenne. Eine entsprechende Vorschrift — so stellten wir im Ausschuß bei der Beratung dieser Punkte fest — fehlt auffallenderweise im Sozialgerichtsgesetz, womit sich der Fall des Herrn Kollegen Merten befaßte. Das Rechtsberatungsmißbrauchgesetz — und das anzuführen scheint mir auch wichtig zu sein — fände auf die Tätigkeit eines Abgeordneten grundsätzlich, d. h. wenn man einmal vom theoretisch denkbaren Fall eines Mißbrauchs der Abgeordnetenstellung absieht, keine Anwendung, da der Abgeordnete Träger eines Amtes in dem im Grundgesetz aufgeführten spezifischen Sinne ist und da das Gesetz nur bei geschäftsmäßiger Ausübung der Rechtsberatung in Betracht kommt:
Soweit, meine Damen und Herren, der Sachverhalt, von dem ich glaubte, ihn hier doch vortragen zu sollen, weil es sich um eine Auskunft und eine Ansicht handelt, die uns alle interessiert.
Der Petitionsausschuß beschloß wegen der grundsätzlichen Bedeutung der angesprochenen Fragen, die zu den Eingaben der Kollegen Ritzel und Merten erzielten Beratungsergebnisse durch Übermittlung eines Auszugs aus dem Ausschußprotokoll Nr. 44 über die Ausschußmitglieder hinaus allen Abgeordneten dieses Hohen Hauses zur Kenntnis zu bringen

(Sehr gut! bei der SPD)

und auch den Bundesministern zuzuleiten mit der Bitte, die untergeordneten Behörden entsprechend anzuweisen. Der Protokollauszug wird Ihnen, meine Damen und Herren, in den nächsten. Tagen übermittelt werden.
Ich möchte dann noch kurz einige andere Petitionen anführen, die auch zeigen, daß die Arbeit des Ausschusses die entsprechende Beachtung und Würdigung findet. In einem besonders tragischen Falle, an dem sich ebenfalls zeigt, daß der Petitionsausschuß nicht überflüssig ist, konnte nach längerem Bemühen geholfen werden. Es handelt sich um folgendes: Ein bei der amerikanischen Besatzungsmacht als Industriewachtmann beschäftigt gewesener Petent war auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr, auf den niemand anders als amerikanische Fahrzeuge gelangten, im Jahre 1949 schwerverletzt, bewußtlos und blutüberströmt aufgefunden worden und befand sich seitdem fast ununterbrochen, zum Teil in geschäftsunfähigem Zustand, in Krankenhäusern. Sein im Mai 1956 gestellter Antrag auf Gewährung eines Härteausgleichs mach dem Gesetz über die Abgeltung von Besatzungsschäden in Höhe von 4800 DM wurde wegen schuldhafter Versäumnis der Anmeldefrist, mangels Nachweises der Ursächlichkeit des Schadens und aus rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit der §§ 898 und 899 der Reichsversicherungsordnung abgelehnt. Nach eingehender mündlicher Erörterung des Falles im Ausschuß im Beisein eines Regierungsvertreters konnten die in den vorherigen schriftlichen Stellungnahmen der Regierung enthaltenen Ablehnungsgründe und Bedenken ausgeräumt und dem Anliegen des Petenten auf Zahlung eines Härteausgleichs im begehrten Umfange voll entsprochen werden. Hier zeigt sich: hätte der Petitionsausschuß nicht bestan-
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Frau Wessel
den und hätte er deswegen die Petition nicht behandeln können, so hätte dieser Petent die 4800 DM nicht bekommen.
Ein anderer Einsender hatte durch Kriegseinwirkung sein Wohnschiff, seine ständige Wohnung, verloren. Die beantragte Schadensfeststellung wurde abgelehnt, da ein Wohnschiff nicht zu den im § 12 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes aufgezählten erstattungsfähigen Wirtschaftsgütern zählt. Hätte der Petent auf dem Wohnschiff nur einen kleinen Handel betrieben, dann wäre eine Entschädigung in Betracht gekommen. Wegen dieser offensichtlich bestehenden Lücke im Gesetz wurde die Eingabe dem Ausschuß für den Lastenausgleich als Material zugeleitet.
Ein 70jähriger Petent, der erst kürzlich als Umsiedler aus den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten Deutschlands in die Bundesrepublik kam, hoffte, hier seinen Enkel zu finden, und mußte feststellen, daß er in der französischen Fremdenlegion Dienst tat, obwohl er bei Eintritt noch minderjährig war. Diese Fälle sind uns Abgeordneten ja nicht unbekannt, daß auch Minderjährige in die Fremdenlegion aufgenommen werden. Der Petent bat, alles zur Freilassung seines Enkels Erforderliche zu unternehmen. Das Auswärtige Amt hat dann die notwendigen Schritte zugesagt, aber gleichzeitig darauf hingewiesen, daß die französischen Behörden derartige Fälle sehr schleppend behandeln

(Hört! Hört! bei der SPD)

und Anträgen auf Entlassung aus der Fremdenlegion oft nicht zustimmen. Dieser Fall — und darum habe ich ihn angeführt — sollte ebenfalls zum Anlaß genommen werden, auf feste Abmachungen mit Frankreich wegen Entlassung der beim Eintritt in die Fremdenlegion noch Minderjährigen zu drängen.

(Beifall bei der SPD und der FDP.)

Viele Petenten — oft sind es die Ärmsten der Armen — erkennen die geleistete erfolgreiche Arbeit des Petitionsausschusses dankbar an.
Ein Einsender, dessen kärgliche Rente aus der Angestelltenversicherung eine günstige Umstellung erfuhr, der eine größere Nachzahlung erhielt und dadurch, wie er schrieb, „nunmehr zu einer erträglicheren Lebensweise" kam, stattete für die „in hochherziger Weise eingesetzte Art" seinen „verbindlichsten Dank" ab.
Ein Heimkehrer, der auf Veranlassung des Ausschusses Entlassungsgeld und Übergangsbeihilfe erhielt, zeigte sich überrascht, daß seine Angelegenheit so „korrekt und objektiv behandelt wurde", und sagte dafür seinen herzlichen Dank.
Ein anderer Einsender, dem eine Beschäftigung vermittelt wurde, gibt voller Dankbarkeit seiner Freude und seinem Frohsinn darüber Ausdruck, „wieder anständig leben zu können". Er schreibt: „Wir danken, daß Sie sich so hilfreich für uns eingesetzt haben, und das werden wir Ihnen nie vergessen."
Eine ältere Witwe, deren Aussiedlungsantrag für Tochter, Schwiegersohn und Enkel aus Jugoslawien stattgegeben wurde, schrieb u. a. anerkennend:
Bestimmt verdanke ich diese hochherzige Zustimmung Ihrem sehr geschätzten Wohlwollen und möchte daher nicht versäumen, Ihnen und allen beteiligten Stellen zu danken für diese menschliche Geste. Sie dürfen versichert sein, einem einsam gewordenen Mutterherzen große Freude bereitet zu haben, und bitte, als äußeres Zeichen zumindest meinen schriftlichen Dank entgegenzunehmen. Damit möchte ich auch Ihre Arbeit im Dienste der deutschen Menschen anerkennen. Denn in der Mehrzahl werden Sie ohnehin mit Bittschriften eingedeckt sein.
Zum Schluß möchte ich Ihnen schmunzelnd sagen, was eine bayerische Elvira schrieb, die für die Bemühungen des Ausschusses ihren aufrichtigen Dank aussprach. Sie schreibt: „Eine Bearbeitung meiner Tochter ist nicht mehr nötig, da ich mein Kindergeld bereits erhalten habe."

(Heiterkeit.)

Dieser Bericht möge Ihnen, meine Damen und Herren, die Vielfältigkeit der Tätigkeit des Petitionsausschusses gezeigt haben, eine Tätigkeit, die im Dienste der Öffentlichkeit, aber normalerweise in aller Stille ausgeübt wird. Sie nimmt die Arbeitskräfte aller Beteiligten erheblich und gleichbleibend, auch in den sogenannten Parlamentsferien, in Anspruch. Dies wird besonders deutlich, wenn man berücksichtigt, daß jede Eingabe sachlich geprüft wird und daß jedem Einsender eine Mitteilung über die Art der Erledigung seiner Petition und außerdem, sofern die Ermittlungen längere Zeit beanspruchen, eine Zwischennachricht gegeben wird. Das ist bei 29 000 bis jetzt eingegangenen Petitionen, die, was mir nicht unwichtig zu sagen erscheint, bis auf kleine Reste bearbeitet und durch den Ausschuß erledigt sind, eine gute Arbeitsleistung. Sie wird von allen an der Ausschußarbeit Beteiligten, angefangen von den Mitgliedern des Petitionsausschusses — jede Petition wird nämlich von zwei Mitgliedern des Ausschusses als Bericht- und Mitberichterstatter bearbeitet — bis zum Büropersonal des Ausschusses, vor allem von dem Ausschußassistenten Herrn Regierungsrat Banse, mit viel Idealismus im Dienst der deutschen Menschen, wie es diese alte Witwe anerkennend und schön charakterisierte, und zur Wahrung eines der wichtigsten Grundrechte unseres Staates gern geleistet.

(Beifall.)

Ich möchte das von dieser Stelle aus als Abschluß meines Berichts besonders hervorheben und das um so mehr, als im Hinblick auf die ständig wachsende Zahl der eingehenden Petitionen das vorhandene Büropersonal im Vergleich zu dem anderer Abteilungen des Bundestages mir überfordert zu sein scheint. Die Petitionen müssen durch das Büro sorgfältig und sachgemäß für die Berichterstatter vorbereitet werden. Wer als Berichterstatter Petitionen durchzuarbeiten hat, die manchmal einen dicken Schnellhefter umfassen, kann beurteilen, was die Bearbeitung von 29 000 Petitionen in zwei Jahren für das Büro bedeutet.
4962 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959
Frau Wessel
Zum Schluß bitte ich Sie, meine Damen und Herren, im Namen des Petitionsausschusses, die in der Sammelübersicht 14, Drucksache 1368, enthaltenen Anträge zu Petitionen anzunehmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke der Berichterstatterin. Ich frage, ob das Wort gewünscht wird. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich lasse abstimmen über den Antrag des Ausschusses, Drucksache 1368. Wer zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
    Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

    (Unterbrechung der Sitzung von 13.04 Uhr bis 15 Uhr.)