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    Deutscher Bundestag 91. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1959 Inhalt: Nachruf auf den Präsidenten der Beratenden Versammlung des Europarats John Edwards Vizepräsident Dr. Preusker . . . . 4927 A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. Dresbach, Dr. Friedensburg, Kinat und Altmaier . . . . . . . . 4927 B Mandatsniederlegung des Abg. Dr. Hellwig 4928 A Fragestunde (Drucksache 1430) Frage des Abg. Bauer (Würzburg) und Frage des Abg. Dr. Friedensburg: Landwirtschaftliche Weltausstellung in Neu-Delhi Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . . 4928 B, 4930 A Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4928 C, 4930 A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 4929 B Frage des Abg. Dr. Bucher: Note der Bundesregierung wegen der Aufbringung des deutschen Frachters „Bilbao" durch französische Kriegsschiffe Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4930 C Dr. Bucher (FDP) 4930 C Frage des Abg. Dr. Menzel: Französisch-algerische Auseinandersetzungen in der Bundesrepublik Dr. van Scherpenberg, Staatssekretär 4930 D Dr. Menzel (SPD) . . . . . . . 4931 A Frage des Abg. Dr. Miessner: Beamtenbesoldung Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4931 C Dr. Miessner (FDP) 4931 C Frage der Abg. Frau Beyer (Frankfurt) : Verhandlungsmethoden der Oberfinanzdirektion (Frankfurt/Main) beim Erwerb von Grundstücken bei Bad Vilbel Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4932 A, C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD) . . . 4932 B Frage des Abg. Stingl: Festsetzung des Zeitwerts durch die Kfz-Versicherungsgesellschaften bei beschädigten Kraftfahrzeugen Dr. Dr. h, c. Erhard, Bundesminister 4932 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4933 A Frage des Abg. Riedel (Frankfurt) : Unterwanderung der Bundesrepublik mit kommunistischer Literatur im Interzonenhandel Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4933 C Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4933 D Ritzel (SPD) 4934 B Frage der Abg. Frau Strobel: Preise für Weihnachtsbäume Schwarz, Bundesminister . 4934 C, 4935 A Frau Strobel (SPD) . . . 4934 D, 4935 A Frage der Abg. Frau Keilhack: Anwendung von Aminotriazol als Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel Schwarz, Bundesminister . . . . 4935 B, D Frau Strobel (SPD) . . . . . . . 4935 D Frage des Abg. Ritzel: Verbot der Ausfuhr von nicht zur Zucht bestimmten Pferden Schwarz, Bundesminister 4936 A Ritzel (SPD) 4936 B Frage des Abg. Ritzel: Rentenleistung an in der Schweiz lebende hilfsbedürftige Deutsche Blank, Bundesminister 4937 A Ritzel (SPD) 4937 B Frage des Abg. Dewald: Unfall des Kraftfahrzeugtechnikers Karlheinz Musch bei der Manöverübung des 124. Panzerbataillons Hopf, Staatssekretär . . 4937 C, 4938 A Dewald (SPD) 4938 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den zivilen Ersatzdienst (Drucksache 1390) Wittrock (SPD) 4938 B Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) (Drucksache 1404) Dr. Schellenberg (SPD) 4939 A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Errichtung des Bundesverwaltungsamtes (Drucksache 1405) Dr. Klein, Senator des Landes Berlin 4939 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz —2. RAG) (Drucksache 1325); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1416) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4940 C Ruf (CDU/CSU) . . . . . . . . 4941 C Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4941 D Schütz (München) (CDU/CSU) . . 4942 C Börner (SPD) 4943 B Becker (Pirmasens) (CDU/CSU) . 4944 A Stingl (CDU/CSU) 49441B Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4944 D Geiger (Aalen) (SPD) 4946 B Weber (Georgenau) (FDP) . . . 4947 C Horn (CDU/CSU) 4950 C Dr. Schellenberg (SPD) 4952 A Rhode (SPD) 4952 D Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 6. Juni 1956 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Verzicht auf die Beglaubigung und über den Austausch von Personenstandsurkunden/Zivilstandsurkunden sowie über die Beschaffung von Ehefähigkeitszeugnissen (Drucksache 1100); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 1433) — Zurückstellung für die 92. Sitzung 4954 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Berichtigungsprotokoll vom 1. Juli 1955 zu dem Abkommen über das Zolltarif schema für die Einreihung der Waren in die Zolltarife (Drucksache 1326); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 1408) — Zweite und dritte Beratung — 4954 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung eines Darlehens an die Türkische Republik (Drucksache 1098); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1334 [neu]) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4954 C Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1411) — Zweite und dritte Beratung Illerhaus (CDU/CSU) 4954 D Entwurf eines Überleitungsgesetzes für die Bundesfernstraßen im Saarland (Drucksache 1236); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1386) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 4955 B Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 III Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1220); Schriftlicher Bericht des Verkehrsausschusses (Drucksache 1432) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . . . . 4955 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 1233) ; Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1431) — Zweite und dritte Beratung — . . . . . . . . 4955 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (CDU/CSU, DP) (Drucksache 1375); Schriftlicher Bericht des Ernährungsausschusses (Drucksache 1413) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Pflaumbaum (CDU/CSU) 4956 B, 4957 C Müller (Worms) (SPD) . . 4956 D, 4957 D Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gemäß § 113 Abs. 1 der Geschäftsordnung; verbunden mit Sammelübersicht 14 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 1368) Frau Wessel (SPD) . . . . . . . 4958 C Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) ; Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksache 1409) — Zweite und dritte Beratung — und Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksachen 1415, zu 1415) —Zweite und dritte Beratung— Dr. Barzel (CDU/CSU) . . . . . . 4962 B, 4966 C, 4980B, 4988 A, 5000 B Seuffert (SPD) . 4963 D, 4965 A, 4967 C, 4968 D, 4975 A, 4990 D, 4996 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 4964 C, 4968 A, 4985 D, 4989 C, 4995 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 4965 B, 4971 B Dr. Atzenroth (FDP) . . 4965 D, 4966 D, 4969 D, 4973 A, 4982 D, 4984 B, 5001 B Katzer (CDU/CSU) . . . . . . . 4966 B, 4971 D, 4981 D, 4983 C, 4995 D Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 4967 A, 4972 B, 5002 D Dr. Deist (SPD) . . . . . . . 4969 D Schmücker (CDU/CSU) 4976 C, 4981 B, 4986 C Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4976 D Dr. Böhm (CDU/CSU) 4978 A Dr. Dahlgrün (FDP) . . 4979 B, 4987 B Hoogen (CDU/CSU) 4980 C Dr. Bucher (FDP) 4982 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 4982 C Kurlbaum (SPD) . 4985 A, 4986 B, 4988 D, 4990 A, 4994 D, 5000 A Neuburger (CDU/CSU) 4993 A Schlick (CDU/CSU) 4996 D Etzel, Bundesminister 4997 D Dr. Miessner (FDP) . . . . . . 4998 B Dr. Steinmetz (DP) 5001 D Regling (SPD) 5002 A Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache 1096); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1348, zu 1348) — Zweite und dritte Beratung — Lange (Essen) (SPD) 5004 A Dr. Atzenroth (FDP) 5004 B Dr. Fritz (Ludwigshafen) (CDU/CSU) 5005 A Zur GO Lange (Essen) (SPD) 5006 A Entwurf ,eines Gesetzes zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr (Drucksache 1435) — Erste Beratung — 5006 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwandlungs-Steuergesetzes (FDP) (Drucksache 1388) — Erste Beratung — 5006 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Zollabkommen vom 15. Januar 1958 über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (Drucksache 1328) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5006 C Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 7. August 1958 mit der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen (Drucksache 1329) — Erste Beratung — 5006 C IV Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt zu dem Abkommen vom 18. Mai 1956 über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Drucksache 1330) — Erste Beratung — . . . . . . . . 5006 D Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Zucker-Übereinkommen 1958 (Drucksache 1331) — Erste Beratung — . . . 5006 D Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 3. Oktober 1957 des Weltpostvereins (Drucksache 1332) — Erste Beratung — 5007 A Entwurf eines Gesetzes zu der Erklärung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen und zu dem Abkommen vom 21. November 1958 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung allgemeiner Zollfragen (Drucksache 1396) — Erste Beratung — 5007 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1419) — Erste Beratung — 5007 B Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages mit der Republik Österreich vom 6. Juni 1959 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (Drucksache 1420) — Erste Beratung — 5007 B Entwurf eines Gesetzes über die Abwicklung der Kriegsgesellschaften (Drucksache 1421) — Erste Beratung — . . . 5007 C Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Bundes-Polizeibeamtengesetz — BPolBG) (Drucksache 1425) — Erste Beratung — . . . . . 5007 C Mündlicher Bericht des Immunitätsausschusses betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Rehs und Diekmann (Drucksache 1377) . . . . . . 5007 D Schriftlicher Bericht des Immunitätsaus- schusses betr. Genehmigung zum Straf- verfahren gegen den Abg. Dr. Bärsch (Drucksache 1378 [neu]) . . . . . . 5007 D Antrag der Abg. Schmidt (Hamburg) u. Gen. betr. Inanspruchnahme von Naturschutzgebieten für militärische Zwecke; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 191, 1335) . . . . . . . 5008 A Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Entwurf einer Verordnung über den Europäischen Sozialfonds (Drucksachen 1257, 1382 [neu]) Vogt (CDU/CSU) 5008 B Antrag betr. Deutsches Arbeitsgesetzbuch (FDP); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksachen 563, 1401) 5009 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung der im Eigentum des Bundes stehenden Aktien der Metallwerke Unterweser AG, Nordenham, an die Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft (Preußag) ; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1228, 1384) . . . . . . . . 5009 D Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1956 — Einzelplan 20 —; Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses; (Drucksachen 883, 1426) 5009 D Übersicht 10 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1385) . . . . . . 5010 A Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Hochofenstaub) (Drucksache 1340) 5010 A Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1957 — Einzelplan 20 — (Drucksache 1381) 5010 B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 423) 5010 C Erklärung nach § 36 GO Dr. Dehler (FDP) 5010 C Nächste Sitzung 5010 D Anlagen 5011 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4927 91. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9.02 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 3, Wahlperiode - 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5011 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bauer (Würzburg) * 4. 12. Dr. Becker (Hersfeld) * 4. 12. Dr. Birrenbach 2. 12. Blachstein * 4. 12. Dr. Bleiß 6. 12. Brüns 12. 12. Dr. Bucerius 4. 12. Cillien 2. 12. Corterier * 6. 12. Drachsler 6. 12. Dr. Eckhardt 4. 12. Frehsee 2. 12. Dr. Friedensburg 4. 12. Gedat 12. 12. Gerns * 4. 12. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Gülich 15. 12. Heye * 4. 12. Jacobs * 4. 12. Dr. Jaeger * 4. 12. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Jahn (Stuttgart) 4. 12. Frau Keilhack 4.A2. Keuning 4. 12. Dr. Kliesing (Honnef) * 4. 12. Dr. Kopf * 6. 12. Kühn (Köln) * 5. 12. Kuntscher 2. 12. Leber 2. 12. Dr. Leverkuehn * 6. 12. Lücker (München) * 4. 12. Lulay 31. 12. Maier (Freiburg) 15. 12. Merten 2. 12. Dr. Meyer (Frankfurt) * 4. 12. Paul * 5. 12. Pietscher 5. 12. Rasner 6. 12. Frau Dr. Rehling * 4. 12. Dr. Ripken 6. 12. Ruhnke 2. 12. Dr. Rutschke 6. 12. Dr. Schild 2. 12. Dr. Schmid (Frankfurt) * 6. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 2. 12. Dr. Serres * 6. 12. Dr. Starke 4. 12. Dr. Wahl* 4. 12. Walpert 4. 12. Dr. Weber (Koblenz) 4. 12. Wehr 5. 12. Weimer 2. 12. Werner 2. 12. Wienand * 4. 12. Dr. Zimmer * 6. 12. Dr. Zimmermann 6. 12. * für die Teilnahme an der Tagung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht' b) Urlaubsanträge Frau Albertz 12. 12. Altmaier * 8. 12. Dr. Greve 12. 12. Hahn 12. 12. Hilbert 15. 12. Höfler * 8. 12. Frau Dr. Hubert * 9. 12. Kriedemann 12. 12. Frau Dr. Maxsein * 9. 12. Prennel 12. 12. Frau Renger * 9. 12. Schoettle 12. 12. Seidl (Dorfen) * 8. 12. Theis 12. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) * 9. 12. Dr. Willeke 12. 12. Anlage 2 Schriftliche Ausführungen des Abgeordneten Illerhaus zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbungsstätten (HFVStatG) (Drucksache 1232). Die laufenden Statistiken im Handel und die Statistik des Fremdenverkehrs gehören zu den Statistiken, die in sehr kurzfristiger Periodizität und sehr frühzeitig aktuelle Ergebnisse liefern und an denen daher Ministerien, wissenschaftliche Institute, Verbände, Firmen und die Tages- und Fachpresse besonders interessiert sind. Das wird vor allem immer dann deutlich, wenn die Wirtschaft oder einige Wirtschaftszweige konjunkturellen oder strukturellen Sondereinflüssen unterliegen. Die letzten Jahre haben eine Reihe von Beispielen dafür geliefert. Es war z. B. für jeden Textileinzelhändler in der Zeit, als die Umsätze seines Unternehmens stockten oder zurückgingen, sehr wertvoll, aus der Schnellstatistik des Einzelhandels möglichst frühzeitig zu erfahren, wie sich der Umsatz seiner Branche entwickelt hat. Für den Wirtschaftspolitiker werden kurzfristige Indikatoren zur Kennzeichnung der wirtschaftlichen Situation, wie sie die Groß- und Einzelhandelsstatistik und auch die Statistik des Fremdenverkehrs liefern, besonders wichtig, weil er unter Umständen schon aus der Entwicklung in einigen Teilbereichen Schlüsse auf die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ziehen kann. Für die Beobachtung der Verbraucherwirtschaft ist eine kurzfristige Umsatzbeobachtung in einem anderen Sinne sehr aufschlußreich. Sie deutet schon sehr frühzeitig auf Änderungen der Verbrauchsgewohnheiten hin, die wiederum keineswegs nur den Verbraucher, sondern noch mehr den Wirtschaftspolitiker und vor allem auch die Industrie- und Handelsunternehmen interessieren; denn diese ha- 5012 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 ben so die Möglichkeit, sich schon zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt auf Wandlungen der Nachfrage einzustellen. In der Darstellung der Ergebnisse des monatlichen Schnellberichts steht der Vergleich mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres im Vordergrund. Außerdem werden allmonatlich die Umsätze in dem jeweils abgelaufenen Jahresteil mit den Umsätzen in der entsprechenden Periode des Vorjahres verglichen. Ein weiterhin durchgeführter Vergleich mit dem Vormonat zeigt vor allem, inwieweit der normale Saisonrhythmus durch konjunkturelle oder sonstige Einflüsse verstärkt oder abgeschwächt wird. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Einzelhandels in Form von Meßzifferreihen erfolgt für 37 Geschäftszweige, die zu einem Index der Umsatzentwicklung des gesamten Einzelhandels der wiederum in Spezialindizes für vier Warenbereiche aufgeteilt wird, zusammengefaßt werden. Im Großhandel werden bisher nur Einzel-Meßzifferreihen für 21 Zweige des einzelwirtschaftlichen und 9 Zweige des genossenschaftlichen Großhandels durchgeführt. Zur Errechnung eines Gesamt-Großhandelsumsatzindex reichte das gewonnene Material bisher noch nicht aus, da wichtige Großhandelszweige noch nicht erfaßt werden. Das neue Gesetz soll jedoch durch Erhöhung der erfaßbarer Betriebszahlen die Möglichkeit schaffen, weitere Großhandelszweige in die Erhebung einzubeziehen und so eine Voraussetzung für die Errechnung eines Gesamt-Großhandelsumsatzindex zu schaffen. Die hierzu außerdem erforderlichen Angaben über die Gewichte, mit denen die einzelnen Großhandelszweige in dem Index zu berücksichtigen sind, wird allerdings erst der geplante Handelszensus liefern. In der Einzelhandelsumsatzstatistik soll in Zukunft die Entwicklung bei den kleineren, mittleren und größeren Unternehmen gesondert beobachtet und dargestellt werden. Im Zusammenhang damit steht der Plan, die Umsatzveränderungen bei den Warenhäusern, den Versandhandelsunternehmen und den Filialunternehmen, vielleicht auch bei den Selbstbedienungsläden, gesondert zu unternehmen. Weiterhin wird daran gedacht — zunächst für den Lebensmitteleinzelhandel — die Umsatzentwicklung derjenigen Einzelhandelsunternehmen isoliert zu beobachten, die freiwilligen Ketten angeschlossen sind, die ihre Waren von Einkaufsgenossenschaften oder -vereinigungen beziehen und die hinsichtlich ihrer Warenbeschaffung keiner Bindung unterliegen. Wir wissen bisher nur aus deutschen Verbandsstatistiken und aus der amtlichen Statistik anderer Länder, daß sich die Umsätze in diesen drei Gruppen von Einzelhandelsunternehmen sehr unterschiedlich entwickelt haben; es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß es nicht nur sehr interessant, sondern wirtschaftspolitisch außerordentlich erwünscht ist, diese Unterschiede zu beobachten. Die Auswahl der Berichtsbetriebe muß nach dem Zufallsprinzip erfolgen, wenn ein repräsentatives Ergebnis gewährleistet werden soll. Im Vordergrund der Groß- und Einzelhandelsstatistik steht die Gewinnung von Bundesergebnissen. Das Gesetz sieht vor, daß außer den Unternehmen auch die einzelnen Niederlassungen zur Berichterstattung herangezogen werden können. Auf diese Weise wird die Möglichkeit geschaffen, die Niederlassungen nach Ländern zu ordnen. Dadurch können brauchbare Landesergebnisse gewonnen werden. Übrigens beschränkt sich diese Statistik im Groß-und Einzelhandel nicht allein auf die monatliche Bewegung der Umsätze, sondern sie liefert auch Angaben über die jährliche Entwicklung der Wareneinkäufe und der Lagerbestände. Monatlich sollen in Zukunft außerdem Angaben über die Veränderungen in der Zahl der Beschäftigten veröffentlicht werden, die das Bild von der wirtschaftlichen Entwicklung im Groß- und Einzelhandel weiter abrunden werden. An den Ergebnissen der Fremdenverkehrsstatistik sind neben Bund, Ländern und Gemeinden das Gaststätten- und Beherbergungs- sowie das übrige Fremdenverkehrsgewerbe interessiert. Diese Statistik bringt einmal jährlich einen zahlenmäßigen Überblick über die in den deutschen Beherbergungsstätten aller Art vorhandene Bettenkapazität sowie fortlaufend monatlich Angaben über die Zahl der Fremdenmeldungen und Übernachtungen für die einzelnen Fremdenverkehrsgemeinden und -gebiete. Diese Zahlen sind außerdem nach Inländern und Ausländern sowie deren Staatszugehörigkeit gegliedert. Die Beobachtung des Ausländerfremdenverkehrs ist hinsichtlich der Deviseneinnahmen und für die Zwecke der Werbung im Ausland von besonderer Bedeutung. Die Fremdenverkehrsstatistik bietet zudem die Möglichkeit, den Ausnutzungsgrad der einzelnen Betriebsarten zu errechnen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Kohut betreffend den Personalbestand der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Fragestunde der 89. Sitzung vom 11. 11. 1959, Drucksache 1347) . Wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter sind bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung beschäftigt? Wie hoch sind die Personalkosten einschließlich der Kosten für Pensionsansprüche etc. für die Bediensteten der Bundesanstalt? Wie viele Arbeitslose sind zur Zeit bei der Bundesanstalt bzw. ihren nachgeordneten Dienststellen registriert? Wie groß ist der derzeitige Kostenaufwand für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe für diesen Personenkreis? Nach dem Gesetz ist die Bundesanstalt Träger der Arbeitsvermittlung, der Berufsberatung und erst zuletzt der Arbeitslosenversicherung. In jedem der letzten drei Jahre wurden durch die Arbeitsämter monatlich — auch im Sommer — rund 330 000 Vermittlungen durchgeführt. Dabei ist der regionale Arbeitsmarktausgleich überaus schwierig. Der Zugang an Arbeitsuchenden betrug im gleichen Zeitraum monatlich rund 460 000. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5013 Die Berufsberatung nahmen 880 000 Ratsuchende im letzten abgeschlossenen Berichtsjahr in Anspruch. Die Arbeitsämter wirkten bei der Besetzung von rund 420 000 Ausbildungsstellen mit. Im Laufe eines Jahres werden bei den Arbeitsämtern rund 3,5 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gestellt. Davon entfallen auf die Zeit von April bis September als Folge der auch im Sommer lebhaften Fluktuation drei Viertel Millionen Anträge. Diese Zahlen können den Umfang der Aufgabe nur andeuten. Dazu kommen noch die schwierigen Gebiete der Vermittlung Schwerbeschädigter, Arbeitsbehinderter, älterer Angestellter, Ausländer und Frauen. Trotz der vielfältigen und sich ständig wandelnden Aufgaben hat die Bundesanstalt das Personal der Landesarbeitsämter und Arbeitsämter in den letzten Jahren den veränderten Verhältnissen angepaßt. Z. Z. sind rund 7000 Bedienstete in der Arbeitsverwaltung weniger als bei der Errichtung der Bundesanstalt im Jahre 1952 beschäftigt. Am 30. September 1959 beschäftigte die Bundesanstalt 3786 Beamte, 23 892 Angestellte und 2943 Arbeiter. Die Zahl der Bediensteten der Arbeitsverwaltung wurde in den letzten Jahren um ca. 20 % vermindert. Die Personalkosten sind im laufenden Haushaltsjahr 1959/60 mit 300,5 Mio DM angesetzt. Darin sind die Leistungen für die Erfüllung der Pensionsansprüche mit 25,35 Mio DM enthalten. Die Zahl der Arbeitslosen im Bundesgebiet schwankt im Laufe des Jahres 1959 zwischen dem Höchststand von 1 343 507 (Januar) und dem Tiefstand von 187 199 (September). Nach Mitteilung der Bundesanstalt läßt sich der derzeitige Kostenaufwand für die Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe aus dem gesamten Personal- und Sachaufwand nicht errechnen. Blank Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers des Auswärtigen auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Herklotz betreffend grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. 11. 1959 Drucksache 1347): Ist der Bundesregierung bekannt, daß entlang der deutschfranzösischen Grenze in der Pfalz pfälzische Familien sogenannten grenznahen Grundbesitz in Frankreich hatten, der ihnen nach dem Kriege durch ein französisches Gesetz genommen wurde? Ist der Bundesregierung weiterhin bekannt, daß von der französischen Regierung große Flächen dieses Grundbesitzes an französische Staatsbürger verkauft wurden? Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um wenigstens einen Teil dieses Grundbesitzes den rechtmäßigen deutschen Eigentümern wieder zuzuführen? Wie und wann sollen die früheren deutschen Eigentümer, die ihren Besitz nicht zurückerhalten können, entschädigt werden? Der grenznahe deutsche Grundbesitz in Frankreich unterliegt als Teil des deutschen Privatvermögens in Frankreich der von der französischen Regierung mit Verordnung vom 5. Oktober 1944 verfügten Beschlagnahme. Auf Grund des zwischen den Alliierten am 14. Januar 1946 abgeschlossenen Reparationsabkommens sollte das deutsche Privatvermögen in Frankreich liquidiert werden und nicht mehr in deutsche Hände gelangen. Während der größte Teil des deutschen Privatvermögens in Frankreich längst liquidiert ist, beließ die französische Regierung es hinsichtlich des grenznahen deutschen Grundbesitzes (etwa 711 ha) in der Hauptsache bei einer Sequestrierung und führte nur in verhältnismäßig geringem Umfang (etwa 10 %) eine Liquidation durch. Das Auswärtige Amt bemühte sich wiederholt, durch Démarchen beim französischen Außenministerium die Liquidation abzuwenden bzw. die Wiedergestattung der Nutzung durch deutsche Eigentümer zu erreichen. Durch diese Interventionen konnte in einer Reihe von Fällen deutschen Eigentümern geholfen werden. Das Auswärtige Amt beabsichtigt nunmehr nach Abschluß ähnlicher Verhandlungen mit Belgien und. Luxemburg, der französischen Regierung demnächst die Aufnahme von Verhandlungen vorzuschlagen, wobei u. a. angestrebt werden wird, den noch nicht liquidierten grenznahen deutschen Grundbesitz den Eigentümern wieder zuzuführen. Hinsichtlich der Entschädigung früherer deutscher Eigentümer, die ihren Besitz wegen der inzwischen erfolgten Liquidierung nicht mehr zurückerhalten können, ist darauf hinzuweisen, daß § 3 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes vom 5. November 1957 (BGBl I S. 1747 ff.) die einschlägige Schadensregelung einer besonderen gesetzlichen Regelung vorbehalten hat. Diese wird im Bundesministerium der Finanzen vorbereitet, das damit beschäftigt ist, die Vielzahl der mit diesem Komplex zusammenhängenden Fragen zu klären. Über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Einbringung dieses Gesetzes im Bundestag kann daher im gegenwärtigen Stadium der Arbeiten noch nichts gesagt werden. von Brentano Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Simpfendörfer betreffend Behördenhandel (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. November 1959 Drucksache 1347) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein Beamtenverein in einem umfangreichen Katalog verbilligte Einkaufsmöglichkeit, u. a. Uhren bis zu 45 v. H. und Photoartikel his zu 15 v. H. unter Ladenpreisen, anbietet? Weiß die Bundesregierung, daß als Bezugsquelle auf einen Angehörigen der Zollfahndungsstelle Stuttgart und des Zollamtes Waiblingen hingewiesen wird? Wie stellt sich die Bundesregierung mit ihrem mittelstandserhaltenden Programm zu einem solchen mitteistands- und steuerschädigenden Verhalten einer Bundesbehörde, und was gedenkt sie dagegen zu tun? Zu meinem Bedauern war es mir nicht möglich, an der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. November 1959 teilzunehmen und die in Ergän- 5014. Deutsche Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 zung Ihrer Mündlichen Anfrage betreffend die Tätigkeit eines Beamtenvereins von Ihnen gestellte Zusatzfrage unmittelbar zu beantworten. Ihre Zusatzfrage hatte nach dem inzwischen vorliegenden Protokoll folgenden Wortlaut: „Wie hat sich diese Empfehlung des Ministeriums, daß der Belegschaftshandel bei den Behörden auf ein Mindestmaß zu beschränken ist, ausgewirkt, Herr Minister?" Leider läßt die Fragestellung nicht klar erkennen, welche „Empfehlungen des Ministeriums" Sie meinen. In der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage war von einer solchen Empfehlung nicht die Rede. Ihre Frage könnte sowohl auf meine in früheren Jahren ergangenen Aufrufe an die Wirtschaft zur Einschränkung des Betriebs- und Belegschaftshandels als auch auf die im November 1954 vom Bundesverband der Deutschen Industrie mit meinem Einvernehmen herausgegebenen „Grundsätze für die Ablehnung volkswirtschaftlich ungerechtfertigten Betriebs- und Belegschaftshandels" zu beziehen sein. Nach Ansicht des Handels haben diese zur Einschränkung des Betriebs- und Belegschaftshandels unternommenen Versuche bisher zu keinem Erfolg geführt. In Kreisen des Handels ist man vielmehr der Auffassung, daß das Ausmaß des Betriebs- und Belegschaftshandels noch zugenommen hat. Zuverlässige Zahlen hierüber stehen leider nicht zur Verfügung. Die Initiatoren des in der 3. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eingebrachten Entwurfs des Gesetzes gegen den Betriebs- und Belegschaftshandel (BT-Drucksache 747) sind ebenfalls davon ausgegangen, daß der Betriebs- und Belegschaftshandel in letzter Zeit zugenommen hat und damit alle Versuche, diese Vertriebsform auf anderem als gesetzlichem Wege zu unterbinden, bisher gescheitert sind. Auf den in der Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage erwähnten Erlaß des Bundesministers des Innern über Behördenhandel vom 28. November 1952 kann ich Ihre Zusatzfrage wohl nicht beziehen, da es sich dabei nicht um eine Empfehlung, sondern vielmehr um verbindliche Richtlinien handelt, die allerdings nur den Bereich des echten Behördenhandels betreffen. Für die Frage des Behördenhandels ist im übrigen der Herr Bundesminister des Innern zuständig, dem ich die von Ihnen eingereichten Unterlagen bereits zur Prüfung zugeleitet habe. Ludwig Erhard Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Wirtschaft auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel betreffend Doppelstecker (Fragestunde der 90. Sitzung vom 12. 11. 1959, Drucksache 1347): Betrachtet die Bundesregierung das Verlangen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker als berechtigt, wonach ab 1. November 1959 deutsche Firmen künftighin Doppelstecker mit dem Gütezeichen des VDE nicht herstellen sollen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Vorschrift" des VDE gesetzlich verpflichtende Kraft besitzt und sich mit dem Grundgesetz im Einklang befindet? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um den berechtigten Interessen der breiten Masse der Verbraucher gerecht zu werden, die sich von dieser „Vorschrift" eines privatrechtlichen Verbandes überfahren fühlen? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Behauptung des VDE in bezug auf zahlreiche Unglücksfälle, die auf die Benutzung von Doppelsteckern zurückzuführen sein sollen? Wegen der Abzweigstecker hatten Sie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 12. d. M. eine Zusatzfrage gestellt. Sie wünschten zu erfahren, ob die Mieter und die Eigentümer von Einfamilienhäusern die Kasten tragen müßten, die dadurch entstehen, daß nach Ihrer Annahme die von denn Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE) aufgestellte Regel in jedem Raum mindestens eine „neue Brennstelle" erfordert. Wie in Aussicht genommen, darf ich mich zu diesem Punkt wie folgt äußern: Die Regel über die Abzweigstecker hat keine so weitgehende Wirkung, wie Sie vermuten. Sie stellt eine dem Stand der Technik entsprechende Empfehlung dar, die sich nach den bisherigen Erfahrungen mit neuen VDE-Bestimmungen im Laufe einer u. U. recht langen Übergangszeit durchsetzen wird. Dabei ist zu berücksichtigen, daß im neuzeitlichen Wohnungsbau im allgemeinen jeder Raum mit mehreren Wandsteckdosen ausgestattet und somit die fortschreitende Elektrifizierung des Haushalts berücksichtigt wird, ohne daß gefährliche Abzweigstecker nötig sind. Für ältere Installationsanlagen hat die Technik inzwischen in den sogenannten Abzweigplatten Lösungen bereitgestellt, die es gestatten, mehrere Geräte in sicherheitstechnisch einwandfreier Weise an eine einzelne Wandsteckdose anzuschließen. Nach meiner Ansicht wird die Bevölkerung Verständnis für die im Interesse ihres eigenen Schutzes vor Gefahren aufgestellte Regel haben; dies um so mehr als damit zu rechnen ist, daß sich bei zunehmender Verbreitung der erwähnten Abzweigplatten deren Preis vermindert und dadurch kaum mehr in die Waagschale fallen dürfte, wenn man annimmt, daß auf der anderen Seite tödliche Unfälle verhütet werden sollen. Ludwig Erhard Anlage 7 Umdruck 423 Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten an den Ausschuß für Gontrum, Dr. Löhr, Dr. Verkehr, Post- und Reinhard, Worms, Dr. Fernmeldewesen (f) Martin und Genossen Haushaltsausschuß betr. Schiffbarmachung der Lahn — Drucksache 1374 — Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5015 2. Antrag der Abgeordneten an den Ausschuß für Dr. Schmidt (Wuppertal), auswärtige AngeleBading, Margulies, Dr. genheiten Schild und Genossen betr. Eisenbahnverkehr zwischen Breisach und Colmar — Drucksache 1389 — Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Mende und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 8 Umdruck 425 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksachen 1325, 1416). Der Bundestag wolle beschließen: Es wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des ArbeiterrentenversicherungsNeuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 789) und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 18. Juni 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1099) gewährt werden. (2) § 7 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß anstelle des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes die entsprechenden saarländischen Gesetze treten und das Bundesentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung seiner im Saarland geltenden Fassung anzuwenden ist. (3) Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland, Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschafsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland werden aufgehoben. Für Rentenansprüche aus Versicherungsfällen, die nach den in Satz 1 bezeichneten Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetreten sind, sind diese Vorschriften weiterhin anzuwenden." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion Anlage 9 Umdruck 430 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415) Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Überschrift erhält die folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer" 2. § 5a erhält die folgende Fassung: „§ 5a Einkommensteuer (Lohnsteuer) bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer zu einem Vorzugskurs Überläßt eine Aktiengesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien ihren Arbeitnehmern eigene Aktien zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Kurs (Vorzugskurs) und wird hierbei vereinbart, daß die Aktien innerhalb von fünf Jahren nicht veräußert werden dürfen (Sperrfrist), so gehört der Vorteil, der sich aus dem Unterschied zwischen dem am Tag der Beschlußfassung maßgebenden Börsenkurs und dem Vorzugskurs (Kursunterschied) errechnet, außer in den Fällen der Sätze 2 und 3 nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Soweit der Unterschied höher ist als die Hälfte des Börsenkurses, gehört der Vorteil aus dem Kursunterschied in voller Höhe zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das gleiche gilt, soweit der Vorteil aus den Kursunterschieden für den einzelnen Arbeitnehmer 500 Deutsche Mark im Kalenderjahr übersteigt. Bei Aktien, die nicht zum Handel an der Börse oder im geregelten Freiverkehr zugelassen sind, tritt an die Stelle des Börsenkurses der gemeine Wert. Wird außer im Fall des Todes des Arbeitnehmers oder des Eintritts seiner völligen Erwerbsunfähigkeit die Sperrfrist nicht eingehalten, so wird nach Maßgabe einer Rechtsverordnung eine Nachversteuerung durchgeführt." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Krone und Fraktion 5016 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Anlage 10 Umdruck 432 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen aus Anlaß der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage für das Jahr 1959 (Zweites Rentenanpassungsgesetz — 2. RAG) (Drucksachen 1325, 1416) Der Bundestag wolle beschließen: 1. In §4 a) werden in Absatz 1 Satz 1 die Worte „den Sonderzuschuß und" gestrichen; b) wird Absatz 4 gestrichen. 2. In § 7 werden in Satz 1 die Worte „bis einschließlich Mai 1960" ersetzt durch die Worte „bis einschließlich Dezember 1960". 3. Hinter § 8 wird folgender neuer § 8a eingefügt: „§ 8a Die Geldleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung für Unfälle, die sich vor dem 1. Januar 1959 ereignet haben, werden für Bezugszeiten vom 1. Januar 1960 an in der Weise angepaßt, daß der Rentenzahlbetrag für Januar 1960 einschließlich der Kinderzuschläge mit 1,0594 vervielfältigt wird." 4. Es wird folgender § 9 eingefügt: „§ 9 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten im Saarland unter Berücksichtigung der Fassung, in der die in den §§ 1 bis 5 aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Einführung des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 789) und Artikel 4 § 9 des Gesetzes Nr. 635 zur Einführung des Reichsknappschaftsgesetzes und des Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 18. Juni 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1099) gewährt werden. (2) § 7 gilt im Saarland mit der Maßgabe, daß an Stelle des Bundesversorgungsgesetzes und des Lastenausgleichsgesetzes die entsprechenden saarländischen Gesetze treten und das Bundesentschädigungsgesetz unter Berücksichtigung seiner im Saarland geltenden Fassung anzuwenden ist." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 435 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409) . Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 Abs. 5 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie kann ferner erst beschlossen werden, wenn die Vermögensabgabe der Gesellschaft bezahlt oder abgelöst (§ 199 LAG) ist." Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nummer 1: 2. § la Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „1. Eine ausdrücklich als „Rücklage für die Lastenausgleichs-Vermögensabgabe" bezeichnete Rücklage oder der Betrag, der zur Bildung einer solchen Rücklage (§ 218 LAG) erforderlich wäre;" 3. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 Die neuen Anteilsrechte stehen den Aktionären (Gesellschaftern) im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Nennkapital zu, falls nicht etwas an-anderes beschlossen wird." 4. § 22 erhält folgende neue Nummern la und lb: ,la. In § 128 wird in Absatz 4 angefügt: „Sind Mitglieder des Vorstands oder Aufsichtsrats gleichzeitig Mitglied eines Vorstands oder Aufsichtsrats einer anderen Aktiengesellschaft, ist dies für jeden einzelnen Fall anzugeben." lb. In § 128 wird ein neuer Absatz 5 angefügt: „ (5) Im Geschäftsbericht sind alle Gesellschaften, an denen die Gesellschaft mit mindestens zehn Prozent des Grundkapitals beteiligt ist, sowie die Höhe dieser Beteiligung aufzuführen."' 5. Folgender neuer § 22a wird eingefügt: „§ 22a Das GmbH-Gesetz wird wie folgt geändert: In § 41 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt: „(5) Die Gewinn- und Verlustrechnung von Gesellschaften, deren Bilanzsumme drei Millionen Deutsche Mark (falls es sich um eine Familiengesellschaft im Sinne des § 132 Abs. 5 Nr. 2 des Aktiengesetzes handelt: zehn Millionen Deutsche Mark) übersteigt, ist in der Form des § 132 Abs. 1 bis 4 des Aktiengesetzes aufzustellen und mit der Bilanz gemäß Absatz 4 bekanntzumachen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 5017 Anlage 12 Umdruck 436 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 1 werden die Worte „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte nicht den Steuern vom Einkommen und Ertrag" ersetzt durch die Worte: „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag". Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1: 2. In § 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag, es sei denn, daß Anteilsrechte aus der Kapitalerhöhung in gleichem Umfange wie an Gesellschafter auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung ausgegeben worden sind." 1) 3. In § 5a Satz 1 werden die Worte „... und die im Laufe eines Kalenderjahres dem einzelnen Arbeitnehmer überlassenen Aktien im Nennbetrag 500 Deutsche Mark nicht übersteigen." ersetzt durch die Worte: „... und im Laufe eines Kalenderjahres die Unterschiedsbeträge der dem einzelnen. Arbeitnehmer überlassenen Aktien zusammen 500 Deutsche Mark nicht übersteigen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 13 Umdruck 438 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § la Abs. 2 wird Nr. 2 gestrichen. 2. § 22 Nr. 1 wird wie folgt geändert: Der bisherige Wortlaut der Nr. 1 erhält die Bezeichnung 1.a); folgender neuer Buchstabe b wird angefügt: ,b) § 65 wird folgender neuer Absatz 8 angefügt: „(8) Der Erwerb eigener Aktien muß im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 von der Hauptversammlung beschlossen werden." ' Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dahlgrün Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion Anlage 14 Umdruck 439 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 416, 1409) . Der Bundestag wolle beschließen: § 22 Nr. 2 wird wie folgt geändert: 1. In § 132 Abs. 5 Nr. 1 und 2 werden jeweils die Worte „die Bilanzsumme" durch die Worte „das Grundkapital" ersetzt. 2. In § 132 Abs. 5 wird folgende neue Nummer 3 angefügt: „3. sämtliche Aktien der Gesellschaft einem anderen Unternehmen gehören." 3. In § 132 wird folgender neuer Absatz 6 angefügt: „(6) Gesellschaften, die nur gleichartige Erzeugnisse nach dem gleichen Verfahren herstellen oder gewinnen, können 1. bei Verwendung der Kontoform die Erträge unter Absatz 2 II Nr. 1 bis 3 mit den Aufwendungen unter Absatz 2 I Nr. 1 und 2 verrechnen; das Ergebnis ist als „Rohertrag" oder „Rohaufwand" an erster Stelle auszuweisen, 2. bei Verwendung der Staffelform von dem gesonderten Ausweis der Posten unter Absatz 3 Nr. 1 bis 5 absehen." Bonn, den 1. Dezember 1959 Dr. Dahlgrün Dr. Atzenroth Lenz (Trossingen) und Fraktion 5018 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 Anlage 15 Umdruck 445 Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. Atzenroth zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksachen 1409, 416). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 25 wird folgender neuer § 26 eingefügt: „§ 26 Eine Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital kann bis zum 31. Dezember 1960 mit der Maßgabe beschlossen werden, daß die Umwandlung schon mit Wirkung für das Jahr 1959 gelten muß." Bonn, den 2. Dezember 1959 Dr. Atzenroth Anlage 16 Umdruck 446 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksachen 417, 1415, zu 1415). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 erhält der letzte Halbsatz folgende Fassung: „ .... so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag, es sei denn, daß Anteilsrechte aus der Kapitalerhöhung in gleichem Umfang wie an Gesellschafter an eine Institution zur Förderung der Wissenschaften bzw. zur Förderung des zweiten Bildungsganges ausgegeben worden sind." Bonn, den 1. Dezember 1959 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans Geiger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Lieber Herr Kollege Ruf, natürlich habe auch ich den dritten Abschnitt des Gutachtens gelesen und zur Kenntnis genommen. Was ich aber zitier en wollte, war, was der Beirat bezüglich der sozialpolitschen Zielsetzung der Ren. tenneuregelungsgesetze sagt. Ich werde Ihnen nachher noch zeigen, daß die Schlußfolgerungen, die wir aus diesem Gutachten ziehen, anders lauten als die, die der Sozialbeirat gezogen hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn Sie eine andere Schlußfolgerung für richtig halten, können Sie sie ja vortragen, und leider haben Sie auch die Mehrheit, um Ihre Schlußfolgerung durchzusetzen.
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4947
    Geiger (Aalen)

    Wir Sozialdemokraten bedauern, daß Sie nicht bereit sind, entsprechend unserem Antrag bei jenen kleinen und kleinsten Renten auch den Sonderzuschuß von 14 bzw. 21 DM in die Erhöhung von 5,94 % einzubeziehen. Die Bezieher dieser Renten werden sehr enttäuscht sein, wenn sie die Erhöhung ihrer meist niedrigen Renten nicht auf den vollen Rentenbetrag, sondern nur auf den um 14 bzw. 21 DM verringerten Beitrag erhalten.
    Genauso enttäuscht werden aber auch die Empfänger einer oft kleinen Rente sein, die von einem anderen Träger eine zusätzliche Leistung erhalten, wenn ihnen ab 1. Juni die von der Rentenversicherung gewährte Erhöhung von der Körperbeschädigten- oder Lastenausgleichsrente oder von den Fürsorgeleistungen abgezogen wird, ohne daß diese anderen Leistungen entsprechend erhöht wurden. Die Mehrheit hat leider unseren bescheidenen Antrag, wenigstens bis zum 31. Dezember 1960 keine gegenseitige Aufrechnung vorzunehmen, abgelehnt. Es ist Ihre Schuld, meine Damen und Herren, wenn dadurch draußen immer wieder der Eindruck entsteht, daß die eine Hand etwas gibt, was von der anderen wieder weggenommen wird.
    Wir Sozialdemokraten erinnern in diesem Zusammenhang an das Dilemma der Kriegsopferversorgung, das, mach Auskunft der Regierung bald nach Verabschiedung des ersten Anpassungsgesetzes im Jahre 1958 aufhören sollte, das aber leider bis heute noch nicht beseitigt ist und wahrscheinlich auch in absehbarer Zeit nicht beseitigt sein wird. Wir freuen uns, meine Damen und Herren, daß wir für einige hundert Rentner im Saargebiet mit unserem Antrag einen bescheidenen Erfolg verzeichnen konnten; fast hätte es zu einem größeren ausgereicht. Vielleicht gibt es hierfür später einmal eine Möglichkeit.
    Schon bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hat der Kollege Professor Schellenberg darauf hingewiesen, daß die Finanzlage der Rentenversicherung und die gestiegene Produktivität, Herr Kollege Ruf, so wie es im Sozialbericht ausgewiesen worden ist, die Erfüllung der in unseren Anträgen gestellten Forderungen möglich gemacht hätten. Darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen. Meine Damen und Herren, niemand ist in der Lage, dies zu bestreiten, mindestens so Lange nicht, bis die versicherungstechnische Bilanz vorliegt, ganz abgesehen davon, daß der Bund den Rentenversicherungs- trägern noch einen Betrag von 1,9 Milliarden DM schuldet. Aber darüber zu sprechen ist nicht meine Aufgabe. Das wird im Anschluß mein Freund Helmut Rohde tun.
    Meine Damen und Herren, wir haben über den Bereich der Rentenversicherung hinaus den Antrag gestellt, die Unfallrenten mit Wirkung vom 1. Januar 1960 ebenfalls um 5,94 v. H. zu erhöhen. Die Notwendigkeit ist hinreichend begründet worden. Wir glaubten dazu um so mehr verpflichtet zu sein, als der Herr Kollege Ruf schon davon gesprochen hat, daß die Reform der Unfallversicherung zugunsten der Reform der Krankenversicherung zurückzustellen sei. Leider haben Sie auch diesen Antrag abgelehnt, so daß die Unfallrentner seit dem
    Wahljahr 1957 nicht mehr im der wirtschaftlichen Entwicklung und an der gestiegenen Produktivität teilgenommen haben.
    Die Erfüllung der in unseren Anträgen enthaltenen Forderungen wäre im Interesse der Millionen auf ein Renteneinkommen angewiesenen Menschen, für das sie übrigens jahrzehntelang Beiträge gezahlt haben, um so notwendiger gewesen, ais sich die Lebenshaltung durch die gestiegenen und noch steigenden Preise gerade für diesen Personenkreis bedeutend verteuert hat.
    Meine Damen und Herren, wir bedauern, daß Sie unseren Anträgen Ihre Zustimmung versagt haben. Aber im Interesse der Menschen, die eine Erhöhung ihrer Renten unbedingt brauchen, stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weber (Georgenau) von der FDP.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr ,Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich habe den ehrenvollen, aber schweren Auftrag meiner Fraktion zu erfüllen, dem Hause darzulegen, warum wir Freien Demokraten dieses ganze Gesetz mit einem klaren Nein ablehnen.
    Vor einem Jahr hat meine verehrte Kollegin Frau Friese-Korn bei der Verabschiedung des Ersten Rentenanpassungsgesetzes von dieser Stelle aus folgendes ausgeführt: Schon jetzt, nach eineinhalb Jahren, habe sich auf Grund des ersten Sozialberichts der Bundesregierung erwiesen, daß das mit der Rentenreform im Jahre 1957 eingeführte Rentensystem nicht aufrechterhalten werden könne, ohne gegen die Grundsätze zu verstoßen, die ein gutes Sozialgesetz kennzeichnen sollten, nämlich erstens Beitragsgerechtigkeit, zweitens finanzielle Sicherung der Leistungen für die Zukunft. Die automatische Indexrente führe zwangsläufig zur finanziellen Krise der Versicherungsträger. Wörtlich sagte Frau Friese-Korn:
    Das bedeutet, daß wir entweder eine Leistungssenkung hinnehmen oder eine Beitragserhöhung beschließen müßten, die für die arbeitende . . . Bevölkerung nicht mehr tragbar ist, oder aber der Haushalt müßte in nicht zu verantwortendem Ausmaß in Anspruch genommen werden. Wer das nicht will, muß eine Änderung des Rentenneuregelungsgesetzes fordern.
    Wir erstrebten also eine Reform der mißglückten Rentenreform an. Wir haben dann im vorigen Jahr der ersten Anpassung der Altrenten an die Neurenten zugestimmt, aber nur, wie wir ausdrücklich betont haben, um Zeit für eine sachliche Reformarbeit zu gewinnen.
    Die Zwischenzeit hat meine Fraktion genützt und entsprechende Reformvorschläge erarbeitet. Diese Vorschläge haben wir Ihnen in unseren Gesetzesanträgen auf den Drucksachen 1276 und 1277 vorgelegt. Die Anträge sind in erster Lesung beraten worden.
    4948 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959
    Weber (Georgenau)

    Wir könnten dem jetzigen Gesetzentwurf zustimmen, wenn in ihm die in unseren Anträgen enthaltenen Vorschläge verwirklicht worden wären. Dann wäre nämlich mit der jetzigen Rentenanpassung ein vollständiges Gleichziehen der Altrenten mit den Neurenten erreicht worden.
    Wir sind nicht die einzigen, die derartige Bedenken erheben. Ähnliches habe ich eben auch vom Herrn Kollegen Ruf gehört. Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten darf ich einen Ausschnitt aus der Rede des Herrn Bundesfinanzministers vom 9. Dezember 1958 zitieren. Er sagte damals:
    Die Bundesregierung hat in dem Sozialbericht bereits hervorgehoben, daß Entscheidungen über die weiteren Erhöhungen der Renten im Hinblick auf die Auswirkungen in der Zukunft mit großer Vorsicht getroffen werden sollten. Wenn die weitere Rentenanpassung in den kommenden Jahren zu steigenden Aufbringungslasten führen sollte, wären ein allmählicher Vermögensverzehr der Rentenversicherungsträger und höhere Beiträge oder höhere Bundeszuschüsse unvermeidlich.
    Weiter sagte er dann:
    Für das Jahr 1959 hat die Bundesregierung einer Anpassung der Altrenten mit 6,1 v. H. ab 1. Januar 1959 zugestimmt. Das ist heute' wirtschaftlich vertretbar. Ich möchte als Bundesfinanzminister aber frühzeitig genug auf die ernsten Finanzfragen hinweisen, die sich aus einer fortlaufenden Rentenanpassung in späteren Jahren ergeben können.
    Wir befinden uns mit unserer Meinung in guter Gesellschaft. Sehr viele verantwortliche Männer in der Regieurng und in der Regierungspartei haben die gleiche Sorge. Auch der Herr Kollege Horn hat in der ersten Lesung mit wirklich tiefem Ernst all die Bedenken dargelegt, die hier nun einmal bestehen. Ich darf nur an das erinnern, was von Ihrer Seite, also von seiten der CDU/CSU, in öffentlichen Versammlungen immer wieder mit aller Deutlichkeit gesagt worden ist: Die Grenze zum Wohlfahrtsstaat haben wir erreicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Gesetz werden wir diese Grenze überschritten haben.

    (Abg. Ruf: Sie meinen sicher „Versorgungsstaat", nicht „Wohlfahrtsstaat"!)

    — Ja, den Versorgungsstaat. Wir sind ja sowieso schon im Begriff, ihn zu schaffen, Herr Kollege Ruf. Meiner Ansicht nach ist es klar, was ich damit sagen wollte.
    Uns geht es in dieser Stunde um die schwere Verantwortung. Wir sind uns voll dessen bewußt, daß es nicht leicht ist, unsere Ansicht öffentlich zu vertreten, und daß uns die Argumente draußen nicht abgenommen werden. Es wird dann wieder — mit dem alten Beigeschmack — heißen: Das sind die Freien Demokraten, die Partei der Kapitalisten und der Fabrikanten.

    (Abg. Stingl: Das hat doch keiner gesagt!)

    Uns geht es darum, die wirklich schwere Verantwortung darzulegen, die wir haben, wenn wir dieses
    Gesetz in der vorliegenden Form beschließen. Wir sind uns doch darüber klar, daß, wenn es jetzt wieder den Wahlen zugeht, wegen der Dynamik die nächsten Rentenanpassungen genauso vorgenommen werden wie die beiden letzten.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Kennen Sie denn schon die Finanzlage der Rentenversicherung in der Zukunft, Herr Weber?)

    — Herr Professor Schellenberg, ich komme auf diese Dinge und werde es mit aller Deutlichkeit sagen.
    Uns fehlt heute als sachliche Grundlage für das Gesetz vor allen Dingen eine versicherungstechnische Bilanz.

    (Abg. Stingl: Deshalb kann man doch noch keine Entscheidungen treffen!)

    — Herr Kollege Stingl, die versicherungstechnische Bilanz mußte laut Gesetz im letzten Jahr noch nicht vorliegen, sie hätte in diesem Jahr vorliegen müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Nein, noch nicht!)

    Die zweite Rentenanpassung dürfte nicht erfolgen, solange die versicherungstechnische Bilanz nicht vorliegt, wenn das Haus in wirklicher Verantwortung handelte.

    (Abg. Stingl: Das steht nirgends im Gesetz!)

    — Ich werde es Ihnen ganz genau nachweisen. Herr Kollege Stingl, in § 110 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes heißt es in Absatz 2:
    Der Bundesminister für Arbeit stellt in Abständen von zwei Jahren versicherungstechnische Bilanzen auf, erstmalig für den 1. Januar 1959. Die Bilanzen sollen für die drei auf den Stichtag der Bilanz folgenden Jahrzehnte erkennen lassen, wie sich die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen der Versicherungsträger voraussichtlich entwickeln werden.
    Ich habe hier den Standpunkt meiner Fraktion zu vertreten, und ich bitte Sie, meine Argumente anzuhören.

    (Abg. Stingl: Es steht also nicht im Gesetz, daß die Bilanz jetzt schon dasein muß. Es heißt „für den 1. Januar 1959"; das dauert eine Weile!)

    — Wir hätten Zeit gehabt, Herr Kollege Stingl, wenn das Haus und die Bundesregierung gemeinsam wirklich verantwortlich gehandelt hätten, für die zweite Rentenanpassung die versicherungstechnische Bilanz abzuwarten; dann hätten wir gleichzeitig unseren Antrag mitbehandeln können.

    (Abg. Stingl: Dagegen gab es eine zwingende Vorschrift: 30. September!)

    Nun komme ich zu dem zweiten Gesichtspunkt, der uns zur Ablehnung dieser Gesetzesvorlage bestimmt. Soeben habe ich Ihnen mit aller Deutlichkeit dargelegt, daß wir in zwei Anträgen dem Hause eine Änderung der Rentenformel, die die Beitragsbemessungsgrundlage ergibt, vorgeschlagen haben. Was will die FDP mit diesen Gesetzesvor-
    Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959 4949
    Weber (Georgenau)

    lagen erreichen? Ich will lediglich Herrn Professor Schellenberg mit aller Deutlichkeit die sozialpolitische Stellung meiner Fraktion darlegen. Wir lehnen nicht das Umlageverfahren ab, das steht gar nicht zur Debatte. Wir sind der Überzeugung, daß das Umlageverfahren in einer modernen Industriegesellschaft durchaus ein wirtschaftlicher Weg auch auf sozialpolitischem Gebiet sein kann. Wir lehnen auch nicht — Herr Professor Schellenberg, das muß ich mit aller Deutlichkeit den Kollegen der SPD sagen — die Lohnbezogenheit ab.

    (Abg. Stingl: Doch!)

    — Nein, Herr Kollege Stingl, wir lehnen die Lohnbezogenheit nicht ab. Wir nehmen die Lohnbezogenheit aber nicht als den alleinigen Maßstab.

    (Abg. Stingl: Aber Beiträge werden nicht allein vom Lohn bezahlt!)

    — Ich werde Ihnen die Dinge sachlich darstellen, Herr Kollege Stingl. Lassen Sie mich einmal meine Gedanken in Ruhe entwickeln. Die Lohnbezogenheit als alleiniger Maßstab wird eines hervorrufen: daß nach dem Gesetz die Renten herauf- und heruntergehen müßten mit der Entwicklung der Löhne, die weitestgehend an die wirtschaftliche Entwicklung gebunden sind. Sie kennen das Argument, daß es dann verschiedene Jahrgänge geben könnte, die auf Grund der Entwicklung zu einer anderen Rente kommen könnten.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der SPD, es ist — wie soll ich sagen — eigentlich sonderbar, wenn die Liberalen Ihnen sagen müssen, daß wir vom geläuterten liberalen Standpunkt aus nicht den Grundsatz und die These des „Laisser faire, laisser passer" vertreten. Mit der Lohnbezogenheit, die Sie für die gesamten Renten wollen, werden Sie für die Zukunft zur Wirklichkeit machen, was der Vater des modernen Sozialismus, Karl Marx, mit seiner Zyklen-Theorie als Wirklichkeit in der sogenannten liberalen kapitalistischen Wirtschaft als Erscheinungsform darstellt. Eine nur lohnbezogene Rentenanpassung, und zwar für alle Teile, wie Sie es wollen, müßte ohne Zweifel zur Folge haben, daß die Kaufkraft der Renten in Zeiten der Hochkonjunktur mit hinaufschnellt, daß die Renten preissteigernd wirken. In der Wirtschaft gibt es nicht nur ein stetiges Auf, es gibt ein Auf und Ab. In dem Moment, wo die Krise kommt, würden die Renten automatisch gesenkt. Sie können mir entgegenhalten, daß das nicht der Fall sein wird. Wenn aber das Vermögen aufgezehrt ist, werden wir in eine Zwangslage kommen. Dann wird das der Fall sein.
    Während der Krise der dreißiger Jahre haben es die skandinavischen Staaten verstanden, die Wirkungen der Wirtschaftskrise und der Arbeitslosigkeit durch antizyklische Maßnahmen bis zum Ende der Krise hinauszuziehen. Das ist eine Tatsache, die nicht bestritten werden kann, und es ist ein Beweis für das, was ich vorhin gesagt habe.
    Auch den Damen und Herren von der CDU habe ich etwas zu sagen. Herr Kollege Stingl, die zwiespältige Theorie, die Sie aufgestellt und aufrechterhalten haben, wird sich, so wahr ich hier stehe,
    nicht halten lassen, so wie die Dinge heute liegen. Nach dieser zwiespältigen Theorie errechnen sich die 'laufenden Renten lohnbezogen. Die anderen wenden durch Gesetz festgesetzt. In dem zweiten Falle sind Sie unseren Argumenten gefolgt. Wir wollen nicht die alleinige Lohnbezogenheit. Wir wollen alles das, was in § 49 des Gesetzes schon verankert ist: Bei Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage werden die Renten durch Gesetz angepaßt. Nicht laisser faire, laisser passer, sondern durch Gesetz unter Verantwortung des Parlaments!
    § 1272 Abs. 2 RVO lautet:
    Die Anpassung hat der Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität sowie den Veränderungen des Volkseinkommens je Erwerbstätigen Rechnung zu tragen.
    Hierin sind Sie seinerzeit den Argumenten der FDP gefolgt, und zwar aus sachlich richtigen Überlegungen.
    Meine Damen und Herren gerade von der CDU, ich möchte Ihnen noch eine Tatsache und ein altes Sprichwort vor Augen halten. Wir haben kein reines Umlageverfahren, sondern ein Abschnittdekkungsverfahren. Wir haben noch Kapital zurückzulegen. Das alte Sprichwort heißt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not. Es gibt auch ein Wort aus der Heiligen Schrift. Sie kennen alle die Geschichte von Joseph aus Ägyptenland mit den sieben fetten und den sieben mageren Kühen, den sieben fetten und den sieben mageren Jahren. Wir haben sieben fette Jahre hinter uns, sogar schon eine etwas längere Zeit. Gott sei dank kommen die zyklischen Bewegungen nicht so, wie man es sich auf der anderen Seite gedacht hat. Bei uns liegt die Verantwortung. Ziehen Sie aus dieser Jahrtausende alten Weisheit die Schlußfolgerung: sparen Sie und legen Sie zurück! Was für ein Polster wollen Sie für unsere Volkswirtschaft haben, wenn eine Krise kommt, ganz abgesehen von anderen Erscheinungen, etwa der Tatsache, daß man heute nur auf Raten kauft? Wo liegt noch eine Reserve?
    Wir wollen mit unserem Antrag keine Bremse einbauen. Wir wollen nicht das Laisser faire, laisser passer, aber wir wollen auch nicht bremsen. Wir wollen dieses Parlament nicht von der Aufgabe entbinden, die Renten nach den Grundsätzen anzupassen, die von Ihnen beschlossen worden sind.
    Meine Damen und Herren, lesen Sie doch den Sozialbericht! In ihm steht klar und deutlich: Die wirkliche Steigerung des Nettosozialprodukts pro Einwohner beträgt in den Jahren 1957 und 1958, umgerechnet auf Preise von 1954, zusammen 5,1 %. Die beiden Rentenanpassungen belaufen sich zusammen auf 12,04 %. Der Unterschiedsbetrag ist Geldentwertung. Darüber gibt es keinen Zweifel. Diese Tendenz verstärken wir aber mit diesem Gesetz. Ich will nicht lange reden; ich will Ihnen die Dinge nur mit aller Eindringlichkeit darlegen, damit Sie spüren, wie schwer wir in diesen Fragen gerungen haben.
    4950 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 91. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Dezember 1959
    Weber (Georgenau)

    Zum Schluß möchte ich den schwerwiegendsten Grund anführen. Das Haus hatte laut § 110 beschlossen: Die Bundesregierung hat die versicherungstechnische Bilanz den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes zuzuleiten und zugleich nach Anhören des Sozialbeirats über die Finanzlage der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten, über die Entwicklung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Produktivität und über die Veränderung des Volkseinkommens je Erwerbstätigen in den voraufgegangenen Kalenderjahren seit der letzten versicherungstechnischen Bilanz zu berichten. Das Gutachten des Sozialbeirats, Herr Kollege Stingl, ist vorzulegen. Ergibt der Bericht, daß Maßnahmen des Gesetzgebers erforderlich sind, so hat die Bundesregierung gleichzeitig Gesetzgebungsvorschläge zu unterbreiten, insbesondere ob und inwieweit eine Änderung der Pro-HundertSätze oder der allgemeinen Bemessungsgrundlage oder des Beitragssatzes gemäß § 1385 erforderlich ist.
    Hier ist eindeutig verankert, daß die versicherungstechnische Bilanz vorzulegen ist. Erst wenn eine solche vorliegt, kann aus ihr die klare Erkenntnis gewonnen werden, ob eine Rentenanpassung überhaupt vorgenommen werden kann; sie ist die Grundlage dafür.
    Ich möchte folgendes mit aller Deutlichkeit sagen. Wir wissen bestimmt, daß eine große Zahl der Mitglieder des Bundeskabinetts innerlich und auch schon in Aussprüchen diese Rentenanpassung und diese Rentendynamik abgelehnt hat. Trotzdem hat das Bundeskabinett diesen Gesetzentwurf verabschiedet und dem Bundestag vorgelegt. Daraus können wir ganz deutlich erkennen, daß hier nicht die Verantwortung bis zum letzten als das Wesentliche gesprochen hat, sondern daß hier vor allen Dingen dem Kanzler, der die treibende Kraft war, allein daran gelegen war, auf den nächsten Wahlsieg zu zielen.
    Wenn alle, die diese Bedenken gegen den Gesetzentwurf in öffentlichen Veranstaltungen schon geäußert haben, insbesondere die Damen und Herren in der großen Fraktion der CDU/CSU, den Versicherungsträgern, den Versicherten, den Rentnern gegenüber verantwortlich handeln wollen, dann gibt es für sie nur eines: mit der FDP diese Gesetzesvorlage ablehnen. Wenn Sie bereit sind, unsere Anträge innerhalb von 14 Tagen, also noch vor Weihnachten, zu verabschieden, haben wir die Möglichkeit, die automatische Formel abzuschaffen. Wir dürfen nicht allein die Lohnbezogenheit zur Grundlage machen, sondern müssen eine gerechte Grundlage finden. Wenn Sie unseren Vorschlägen folgen, dann schaffen Sie die Möglichkeit, meine Damen und Herren von den beiden großen Fraktionen, daß auch die dritte Fraktion, die allein die Rentenneuregelungsgesetze abgelehnt hat, Ihnen beitreten kann. Dann können wir ganze Arbeit machen und die Rentenanpassung so beschließen, daß keine Rentenschere entsteht, sondern daß nach dem Grundsatz der Gleichheit alle gleich behandelt werden.

    (Beifall bei der FDP.)