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ID0309013600

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    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Bleyler . . . . . . . . . 4871 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 4871 A Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Wittrock: Gefährdung der Rheinschiffahrt durch Stromschnellen und Felsbarrieren Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4871 B, C Wittrock (SPD) 4871 C Frage des Abg. Wittrock: Versuche, künstlich Regen zu erzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4871 D, 4872 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4872 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Behörden-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4872 B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4872 B, C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4872 D Frage des Abg. Koch: Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 A Koch (CDU/CSU) . . . . . . . 4873 A Frage des Abg. Mischnick: Autobahnverbindung Bad Hersfeld—Würzburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 B Frage des Abg. Memmel: Schritte der Deutschen Botschaft im Falle Podola Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4873 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung des europäischen Abkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Merkatz, Bundesminister 4873 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 4873 D Frage der Abg. Frau Herklotz: Grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4874 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Umwandlung des Beobachter-Status in der Belgrader Donau-Konvention in eine ordentliche Mitgliedschaft Dr. von Merkatz, Bundesminister 4874 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4874 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gesetzesinitiative der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 4874 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4874 D Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Lücke, Bundesminister . . 4875 A, C Ritzel (SPD) 4875 B, C Frage des Abg. Simpfendörfer: Behördenhandel Lücke, Bundesminister . . 4875 D, 4876 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 4876 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Zinsverbilligungsmaßnahmen des Wohnungsbauministers „Besser und schöner wohnen" und „Junge Familien" Lücke, Bundesminister . . 4876 B, C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 4876 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einheitliche Richtlinien über die Gewährung von Zinszuschüssen für Wohnungsbaudarlehen Lücke, Bundesminister 4876 D, 4877 A, B Dr. Brecht (SPD) 4877 A, B Frage des Abg. Höhmann: Schulbauplatz der Stadt Waldkappel im Kreise Eschwege Lücke, Bundesminister . . . . . 4877 B Frage des Abg. Lohmar: Abdruck der drei Strophen des Deutschlandliedes in einem Kommentar zum Grundgesetz Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4877 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Erlaß des BM. d. Innern vom 28. August 1959 über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Dr. Schröder, Bundesminister 4878 A, B, C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 4878 B, C Frage des Abg. Felder: Ausländerlager bei Zirndorf Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4878 C, 4879 A, B Felder (SPD) 4879 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Bürgerkrieg ausländischer Terrororganisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Schäffer, Bundesminister . . . 4879 C, D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . 4879 D Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1365, 1380) 4880 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1375) — Erste Beratung — . . . . . 4880 A Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234) Lücke, Bundesminister . . . . . 4880 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 4889 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 4894 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4898 C Dr. Preusker (DP) . . 4900 D, 4904 A, 4912 A, B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 4904 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4905 D Dr. Brecht (SPD) . . . 4909 A, 4912 A, B, 4915 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4914 D, 4915 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4918 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 4921 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4921 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4922 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4922 B Redaktionelle Anpassungen betr. dritte Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . . . . . 4923 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 4923 C Anlagen 4925 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 4871 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Dr. Bärsch 12. 11. Bauereisen 12. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Brüns 12. 12. Dr. Burgbacher 25. 11. Caspers 12. 11. Dr. Dittrich 12. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Eilers (Oldenburg) 12. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Gedat 12. 12. Geiger (München) 12. 11. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hackethal 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Harm 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kramel 12. 11. Kreitmeyer 25. 11. Lange (Essen) 12. 11. Lulay 31. 12. Lünenstraß 12. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Mensing 13. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Muckermann 12. 11. Ollenhauer 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Rademacher 12. 11. Ramms 12. 11. Dr. Ratzel 12. 11. Frau Renger 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheel 12. 11. Schmidt (Hamburg) 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schultz 12. 11. Spitzmüller 13. 11. Dr. Starke 12. 11. Storch 14.11. Sühler 12. 11. Theis 20. 11. Dr. Vogel 25. 11. Wagner 12. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Welter (Aachen) 12. 11. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höcherl zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234). Für meine Freunde von der CSU darf ich erklären, daß wir den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die stufenweise Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft erreicht werden soll, begrüßen. Die Bundesregierung hat seit 1949 5 Millionen Wohnungen mit einem Kostenaufwand von etwa 30 Milliarden DM neu errichtet oder wiederaufgebaut. Sie hat damit eine in der ganzen Welt einmalige Aufbauleistung vollbracht und so die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Marktwirtschaft auf dem Wohnungssektor geschaffen. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplanes hängen davon ab, daß wir die früheren Bauleistungen weiterhin erbringen können. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Zuwachsrate von jährlich J/2 Million neuer Wohnungen wird die übertriebenen Befürchtungen eines Teils der beteiligten Bevölkerungskreise entkräften. Die CSU begrüßt den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, auch den 5 Millionen Althausbesitzern bis zur endgültigen Freigabe der Mietpreise und Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft angemessene Erträgnisse zu geben, um so die notwendige Instandsetzung und Verbesserung im Altwohnungsbestand zu ermöglichen. Denn von den 5 Millionen Altwohnhäusern gehören 1,5 Millionen Personen, die selbst mit den Mieteinnahmen nicht einmal die Durchschnittseinkünfte der Arbeiter und der Angestellten erreichen, wie sie unserer Rentengesetzgebung zugrunde liegen. Diese 4926 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Verhältnisse sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Gleichsetzung von Hausbesitz und Wohlstand beruht auf einer überholten Auffassung. Allein die aus Notzeiten stammende Wohnungszwangswirtschaft mit ihrem Preisstopp ist für diesen Zustand verantwortlich. Es ist nach unserer Wirtschaftsauffassung völlig klar, daß der Staat nicht das Recht hat, bei ständig verbesserten allgemeinen Verhältnissen gerade die Hausbesitzer auf kurze Ration zu setzen. Deswegen soll mit dem vorliegenden Gesetz als erster Schritt diesem Personenkreis eine, wenn auch bescheidene, Verbesserung seiner materiellen Lage und damit die Anpassung an den Fortschritt unserer Gesamtwirtschaft ermöglicht werden. Eine 15prozentige Mietanhebung auf die Grundmiete für die 5 Mill. Altwohnungen und eine Erhöhung von 10 Pf pro Quadratmeter für die im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis 1956 errichteten Neubauwohnungen halten sich in tragbarem Rahmen und sind in gerechter Abwägung der Interessen der Mieter und der Hausbesitzer durchaus zu vertreten. Sie sollen eine Annäherung der Erträge des Hausbesitzers an die Höhe bewirken, die zur Deckung der Instandhaltungskosten erforderlich ist. Es erscheint angemessen, die Großwohnungen einer schärferen Anhebung zu unterwerfen, die aber nicht mehr als weitere 20 % ausmachen darf. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf war immer, daß die einkommenschwachen und kinderreichen Mieter nicht in eine soziale Notlage gebracht werden. Das Gesetz sieht daher Mietbeihilfen vor, die keinen Fürsorgecharakter haben, sondern auf die ein Rechtsanspruch besteht. Um die zähflüssige Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben und den Prinzipien unserer Wirtschaftsauffassung zu entsprechen, soll die Wohnungszwangswirtschaft dort abgebaut werden, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Selbstverständlich muß der besonderen Entwicklung des Wohnungsbedarfs in bestimmten Brennpunkten unseres wirtschaftlichen Wachstums durch eine besondere Regelung auch auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Entscheidend war für uns der Umstand, daß objektive Maßstäbe gefunden werden konnten, nach denen bei der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft zu verfahren ist und die keinen Manipulationen unterliegen. In absehbarer Zeit wird bei Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Bauvolumens die Wohnungszwangswirtschaft in allen Teilen des Bundesgebietes aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, daß das bisherige Mieterschutzrecht, das in Kriegs- und Inflationszeiten entstand, heute durch eine moderne Gesetzgebung abgelöst werden muß. Das soll durch das soziale Mietrecht geschehen, dessen Funktion es sein wird, zwar den, Grundsatz der Vertragsfreiheit wiederherzustellen, aber den anständigen Mieter vor Willkürmaßnahmen zuverlässig zu schützen. Zusammenfassend darf ich sagen, daß die CSU-Landesgruppe den vorliegenden Gesetzentwurf billigt und Herrn Minister Lücke den besonderen Dank für diesen mutigen Schritt ausspricht, vor allem auch dafür, daß er durch eine gesteigerte Bauleistung dem Gesetz die tatsächliche Grundlage gegeben hat, die allein es möglich machen wird, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich sagte Ihnen ja, Herr Kollege — —

    (Abg. Frau Berger-Heise meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Ich glaube, im Augenblick genügt einer, Frau Kollegin. Aber Sie dürfen gerne nachher noch einmal fragen.
    Dieser Ausspruch von Ihnen, Herr Kollege Brecht, vor allen Dingen auch die Wendung von der „politischen Entscheidung außerhalb des Hauses" hatten mir Veranlassung gegeben, auf diese Art der Propaganda außerhalb des Hauses hinzuweisen.
    Sie haben weiterhin gesagt, das Gesetz solle allgemein verständliche Formulierungen enthalten und es solle ohne Rechtsanwälte gemacht werden. Jetzt haben Sie natürlich Pech, daß ausgerechnet ich als Rechtsanwältin nach Ihnen komme und doch noch einige Worte zu dem Gesetzentwurf spreche. Als Rechtsanwältin bin ich ja gewohnt, Gesetze zu lesen, und kenne Formulierungen, und ich muß Ihnen sagen, daß ich mit den Formulierungen, die vielfach heute in Gesetzen erfolgen, in gar keiner Weise einverstanden bin. Allmählich werden nämlich keine Gesetze mehr geschrieben, sondern Romane, und das gilt ganz besonders bei den Wohnungsgesetzen.
    — das dürfen Sie mir nicht übelnehmen —, die hier im Hause schon verabschiedet worden sind.
    Aus diesem Grunde hat es mich gefreut, daß ich in den Entwürfen, die jetzt eingebracht sind, eine klare Formulierung gefunden habe, die sich an die Formulierungen unserer guten alten Gesetze, insbesondere des BGB, anlehnt. Deswegen habe ich gegen die Formulierungen als solche, gegen ihre Klarheit, gegen das Arbeiten mit schon bekannten und bewährten juristischen Begriffen nichts einzuwenden.

    (Abg. Jacobi: Das gilt aber nicht für das ganze Gesetz!)

    — Herr Kollege, ich will nur ganz wenige Punkte und nicht noch einmal die ganze Problematik aufgreifen.
    Sie haben dann ein Jammerlied darüber gesungen, daß die Befreiung von der Grundsteuer ausläuft. Herr Kollege, ich muß sagen, ich finde das ausgezeichnet. Ich könnte es nämlich nicht einsehen, wenn es anders wäre. Der Erlaß der Grundsteuer war von Anfang an als befristete Maßnahme gedacht. Das wußte jeder, der baute, und bezog es in seine Kalkulation mit ein. Wenn er jetzt Grundsteuer zahlen muß, ist auch in Rechnung zu stellen, daß in der Zwischenzeit andere Belastungen ausgelaufen sind, die ihn nicht mehr so drücken. Es ist



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    wirklieb eine Notwendigkeit, daß die Gemeinden wieder in den Besitz der Grundsteuer von allen Grundstücken kommen, wenn die gesetzliche Frist abgelaufen ist.

    (Abg. Jacobi: Sehr richtig! Wir sind völlig einer Meinung! Das hätten Sie gar nicht so zu formulieren brauchen!)

    — Da sind wir einig.
    Ich habe mich aber nicht gemeldet, um noch einmal die schon vielseitig beleuchteten Probleme der ersten Hälfte der Gesetzesüberschrift zu behandeln. Über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft hat vorhin schon mein Kollege Will gesprochen. Ich werde mich auf wenige Bemerkungen über den zweiten Teil, über das soziale Mietrecht, beschränken. Herr Wohnungsbauminister, an und für sich haben Sie in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf in dieser Beziehung sehr schöne Worte gefunden. Ich darf vielleicht zitieren. Da heißt es: „Das Mieterschutzgesetz ist stets Wohnungsnotrecht geblieben, und der Mieterschutz in der starren Form gehört mithin zur Wohnungszwangswirtschaft.

    (Abg. Jacobi: Das ist falsch!)

    Mit fortschreitendem Rückgang des Wohnungsfehlbestandes muß er aufgelockert und umgestaltet werden. An die Stelle des starren Rechts" — das ist nicht ganz wörtlich wiedergegeben - „soll ein elastisches System materieller und formeller Vorschriften treten, die dem Vermieter gestatten, über sein Eigentum im Rahmen des sozial Vertretbaren zu verfügen. Nur so kann die Auflockerung des Wohnungsmarktes erfolgen und die freie Preisbildung wieder in ihre natürlichen Funktionen eingesetzt werden." Also das Prinzip der Marktwirtschaft auch für den Wohnungsmarkt.
    Dann noch ein weiterer sehr bemerkenswerter Satz an einer anderen Stelle der Begründung: „Außerdem höhlt gerade die völlige Beseitigung des Kündigungsrechts das Eigentum im Bewußtsein der Vermieter stark aus."
    In dieser Begründung und in diesem Ziel summen wir als Freie Demokraten Ihnen vollständig zu. Nehmen Sie mir aber nicht übel, wenn ich als Rechtsanwältin mir Ihre Formulierungen und Änderungen sehr kritisch angesehen habe und mir vorstelle, wie das nachher in der Praxis aussieht. Da sind uns doch sehr starke Bedenken gekommen, Herr Minister, ob Sie das Ziel erreichen, wenn Sie tatsächlich nachher eine Umgestaltung unserer bürgerlich-rechtlichen Vorschriften durch den Einbau der von Ihnen vorgeschlagenen Paragraphen in das BGB vornehmen.
    Zunächst möchte ich etwas ganz Praktisches sagen, gar nicht theoretisch, sondern ganz nüchtern aus meiner anwaltlichen Praxis heraus, und zwar zuerst zu dem Ersatz des bisherigen Mieterschutzgesetzes durch Ihre Vorschläge. Sie haben vorhin ausgeführt, es sei doch eine Erleichterung für den Vermieter, wenn er das Mietverhältnis nicht durch eine Mietaufhebungsklage, sondern gegebenenfalls durch eine Kündigung beendigen könne. In das
    Gesetz sind die Tatbestände aus dem bisherigen Mieterschutzgesetz übernommen worden. Nur soweit es sich um Eigenbedarf handelt, haben die Tatbestände eine Auflockerung erfahren.
    Aber, Herr Minister, wie war es denn bisher? Wenn der Mieter gekündigt hat, dann hat der Vermieter bestimmt nicht widersprochen. Er hat sich vielmehr gefreut, daß er auf diese Art und Weise die Möglichkeit hatte, die Wohnung mit den gesetzlich zulässigen Zuschlägen neu zu vermieten. Es war ein Glücksfall für jeden Althausbesitzer, wenn ihm so etwas passiert ist. Es war auch gang und gäbe, daß der neue Mieter die Wohnung auf seine Kosten instand setzen ließ. Das geschah deshalb, weil die bisherigen Mieten nicht ausreichten, daß der Vermieter seiner nach wie vor im Bürgerlichen Gesetzbuch bestehenden Verpflichtung, den laufenden Unterhalt und die laufenden Reparaturen zu tragen, nachkommen konnte. Das hat jeder gern getan, der trotz der zulässigen Erhöhung das Glück hatte, eine Altwohnung zu erhalten.
    Wenn es umgekehrt war, daß der Vermieter kündigen wollte, ist er bestimmt nicht gleich hingegangen und hat eine Anfechtungsklage erhoben. Er hat zuerst dem Mieter mitgeteilt: Das und das ist passiert; ich kündige Ihnen. Dann hat der Mieter gesagt: Ich ziehe aber nicht aus. Dann ist der Vermieter zum Gericht gegangen und hat die Anfechtungsklage erhoben.
    Herr Minister, bei dem von Ihnen in dem § 4 vorgesehenen Widerspruch sieht es praktisch gar nicht anders aus. Es wird genauso gehen. Wenn ein Mieter nicht ausziehen will, wird er selbstverständlich widersprechen. Jetzt muß das Ganze schriftlich geschehen; vorher konnte es mündlich gesagt werden, wenn nicht im Mietvertrag etwas Besonderes vorgesehen war. Der Weg ist dann genau der gleiche.
    Herr Minister, Sie haben die Auffassung vertreten — sie kommt auch in dem Gesetz zum Ausdruck —, daß das Gesetz elastischer gestaltet werden müsse. Auch müsse gegebenenfalls eine zumutbare Wohnung zur Verfügung stehen. Sie glaubten, daß damit eine Abnahme der Mietprozesse erreicht würde; diese Meinung wird auch in der Begründung vertreten.
    Herr Minister, in der Praxis sieht das folgendermaßen aus: Wenn der Vermieter bisher eine Mietaufhebungsklage wegen Eigenbedarfs erfolgreich angestrengt hatte, dann hatte er einen Titel. Wenn der Mieter keine entsprechende Wohnung hatte, bekam er Räumungsschutz gewährt, und zwar nicht nur einmal, sondern zwei- und dreimal. Dann kam gegebenenfalls noch die Einweisung durch die Fürsorgeverbände. Diesen Kummer mit der Vollstreckung kennen wir zur Genüge.
    Sie sagen, die Frage, ob eine zumutbare Wohnung da ist, solle schon in dem Prozeß geklärt werden. Das bedeutet folgendes: Wenn die Gründe für eine Mietaufhebungsklage wegen Eigenbedarfs in der gleichen Weise wie bisher vorliegen, dann muß der Vermieter auch noch nachweisen, daß im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung — gege-

    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    benenfalls in einem Dreivierteljahr oder in einem Jahr, je nachdem, wann die letzte mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren ist — eine zumutbare Ersatzwohnung da ist. Damit bürden Sie dem Vermieter eine Beweislast auf, die seine Stellung nicht verbessert, sondern verschlechtert.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das gehört in die Ausschußberatung! Wir sind bei der ersten Lesung!)

    Ich habe den Eindruck, daß das nicht das ist, was Sie mit dieser Bestimmung wollen. Deshalb muß diese Vorschrift in den Ausschußberatungen sehr eingehend behandelt werden.
    Es sind dann Regelungen für die Zeit nach dem Fortfall der Wohnungszwangswirtschaft bzw. auch schon für die Zeit vorher vorgesehen. Für diese Zeit sollen jetzt schon bestimmte Vorschriften in das Mietrecht des BGB aufgenommen werden. Nun bin ich immer etwas sehr kritisch, wenn unsere guten alten Gesetze — ZPO, BGB — geändert werden sollen. Ich bin nämlich der Auffassung: So gut, wie es damals gemacht wurde, bringen wir es heute gar nicht mehr fertig. Ja, da bin ich etwas skeptisch veranlagt.
    Sie haben ausdrücklich gesagt — deswegen habe ich es hier zitiert —, daß alle diese Gesetze Notgesetze gewesen sind. Und jetzt fragt es sich, ob, wenn wir in absehbaren Jahren — ich will jetzt gar keine bestimmte Zahl nennen — tatsächlich die Marktwirtschaft bei Wohnungen haben, also genügend Wohnungen zur Verfügung stehen, wirklich noch eine Änderung des BGB in der von Ihnen hier gewünschten Weise erforderlich ist. Mir ist zunächst folgendes aufgefallen. An und für sich steht die Marktwirtschaft, steht aber auch unser ganzes bürgerliches Leben unter dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Vertragsfreiheit galt früher auch für das Mietrecht. Sie galt für Vermieter und Mieter, meine Damen und Herren, vergessen Sie das nicht. Der Vermieter konnte seine Mieter, die Mieter konnten ihre Hausbesitzer aussuchen. Das Ist immer möglich, wenn genügend Wohnungen zur Verfügung stehen. Das ist der Idealzustand, den wir doch auf alle Fälle erreichen wollen. Diese Vertragsfreiheit wird aber bei Ihnen eingeschränkt.
    In Ihren Vorschlägen wird sehr häufig die Formulierung gebraucht: „Eine abweichende Vereinbarung ist unwirksam." Ich habe mir das vorhin einmal schnell zusammengestellt und habe auf einen Schlag zehn Paragraphen gefunden, die diese Klausel enthalten. Etwas Derartiges haben wir bisher in unserem BGB nirgends zu verzeichnen.
    Es wurde hier darauf hingewiesen, daß Eigentum nicht Eigentum sei, und mein Herr Kollege Atzenroth wurde angegriffen wegen eines Satzes, den er in einem Aufsatz in der „Deutschen Wohnungswirtschaft" gebraucht hat. Es wäre allerdings richtiger gewesen, wenn vollständig zitiert worden wäre. Aber das ist ja im Parlament immer so: wenn der eine die erste Hälfte zitiert, kommen bestimmt die Freunde des Angegriffenen und zitieren die zweite Hälfte. So ist es auch hier.

    (Zuruf von der CDU/CSU.)

    Herr Atzenroth hat folgendes geschrieben — nachdem er zunächst über den Grundsatz des Eigentums gesprochen hat —:
    Das Wohnhaus ist ebenso als Eigentum zu betrachten wie etwa eine Maschine oder ein anderes Produktionsmittel.
    Der Herr Kollege Preusker hat das schöner ausgedrückt, indem er gesagt hat: „ ... ist ein Wirtschaftsgut." Etwas anderes wollte Herr Atzenroth auch nicht ausdrücken. Dann fährt Herr Atzenroth fort:
    Es paßt nicht in unsere Wirtschaftsordnung, wenn die Verfügungsgewalt über diesen Vermögensgegenstand in dem Maße eingeengt würde, wie der Wohnungsbauminister jetzt vorschlägt. Zweifellos sollten Vorschriften erlassen werden, die gegen einen Mißbrauch der Rechte des Hausbesitzers eine Bremse bilden.
    Dieser letzte Satz ist doch entscheidend. Er besagt: auch von uns wird anerkannt, daß beim Mietrecht gewisse Bremsen da sein müssen. Wir treffen uns also auch insofern mit Herrn Preusker, und ich glaube, daß wir über dieses Prinzip einig sind. Bezüglich des Umfangs allerdings bestehen, könnte ich mir denken, erheblich verschiedene Auffassungen, vor allen Dingen zwischen Ihnen, meine Damen und Herren Kollegen von der SPD, und uns. Wir sind der Auffassung, das, was hier an Einengung der Vertragsfreiheit vorliegt, das, was hier durch die Einfügung des § 565a - den Herr Preusker schon im Wortlaut zitiert hat — an Bindung des Eigentümers neu hineingebracht worden ist, geht über das zulässige Maß — auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, daß ein Mißbrauch nicht stattfinden soll - hinaus. Sie sind der entgegengesetzten Auffassung. Ein Mietrecht muß nach Ihrer Ansicht eine viel stärkere Bindung des Eigentümers beinhalten. Ob darüber eine Einigung zu erzielen sein wird, weiß ich nicht.
    Was mir dann zu denken Anlaß gibt, ist folgendes. Herr Minister, Sie haben auch in Ihrer Begründung auf den erfreulichen Tatbestand hingewiesen, daß heute 50 % der Neubauten frei finanzierte Wohnungen sind und daß deren Anteil ständig gestiegen ist. Warum hat man denn seinerzeit diesen frei finanzierten Wohnungsbau mit der Herausnahme aus den Mieterschutzbestimmungen und aus sonstigen Bindungen geschaffen? Um damit einen Anreiz zum Bauen zu geben. Ihre Äußerungen haben doch gezeigt, daß das auf diese Weise gelungen ist. Glauben Sie, daß, wenn Sie den frei finanzierten Wohnungsbau jetzt wieder in die Bindung des § 565a hereinnehmen, der einzelne noch ein großes Interesse haben wird, ein Haus für Mieter zu bauen? Er wird höchstens für sich, aber nicht mehr für andere bauen. Bei aller Betonung der Liebe zum Eigenheim brauchen wir auch den Wohnungsbau für Mieter, damit der Wohnungsnot gesteuert werden kann.
    Der § 565a, der hier vorgeschlagen wird, stellt dem Richter eine unmögliche Aufgabe. Sie bemängeln, daß die bisherigen Bestimmungen zu starr sind. Ein Richter braucht aber objektivierte Tatbestände, nach denen er entscheiden kann. Damit wird er auch



    Frau Dr. Diemer-Nicolaus
    den Einzelfällen des Lebens gerecht werden. — Frau Kollegin, Sie möchten eine Frage stellen.


Rede von Dr. Else Brökelschen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Frau Kollegin Diemer, ich darf die Frage stellen, ob nicht alle Fragen, die Sie jetzt angeschnitten haben, statt in das Plenum, in den Ausschuß gehören.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Wäre es nicht sehr nützlich, wenn Sie als Vertreterin Ihrer Fraktion in den Ausschuß gingen und diese Fragen dort in aller Detailliertheit durchdiskutierten, und wäre es nicht auch für Sie als Frau eine Verpflichtung der Menschlichkeit, uns allmählich alle miteinander aus diesen Ausschußdebatten zu entlassen?

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Emmy Diemer-Nicolaus


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sehr geehrte Frau Kollegin, warten Sie meine Schlußfolgerung ab! Dann werden Sie erkennen, daß ich nur das Grundsätzliche erwähnt habe. Wenn ich über alle Einzelheiten hätte sprechen wollen, hätte ich noch ganz andere Dinge ansprechen müssen. Ich muß an diesen Beispielen zeigen, wie nach meiner Auffassung das Mietrecht gestaltet werden soll und daß der Entwurf nicht zu den Ergebnissen führt, die gerade der Herr Wohnungsbauminister wünscht.

    (Beifall bei der FDP.)

    Das möchte ich doch mit aller Eindeutigkeit feststellen. Ich gehöre bestimmt nicht zu denen, deren Verhalten man als unmenschlich bezeichnen kann. Ich habe nur das Pech, erst in der zweiten Runde als dritte zu sprechen. Es steht Ihnen ja frei, meine Ausführungen nicht anzuhören; dazu ist keiner gezwungen.
    Es handelt sich hier um folgende Gefahr. Der Eigentümer hat auf Grund der bestehenden Gesetze im Rahmen des frei finanzierten Wohnungsbaus bestimmte Investitionen vorgenommen, weil er auch in der Auswahl der Mieter frei sein wollte. Jetzt nehmen Sie ihm ein Recht, das ihm vorher in einem anderen Gesetz ausdrücklich zugestanden worden ist. Das sollte sehr genau überlegt werden.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    — Frau Kollegin Weber, ich höre mir Ihre Redner auch mit großer Geduld an. Es tut mir leid, daß ich das auch noch sagen muß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es gibt auch rücksichtslose Menschen! — Weitere Zurufe.)

    - Meinen Sie, das wäre ich, Herr Kollege?
    Das sind grundsätzliche Ausführungen, die für die Behandlung im Ausschuß notwendig sind. Hinzu kommt die von Ihnen beabsichtigte Änderung der Zivilprozeßordnung. Sie wollen jetzt die elastische Formulierung des § 721 ZPO durch einen Räumungsschutz mit Fristen von 6 Monaten bzw. 1 Jahr ersetzen. Während heute je nach den Verhältnissen der Vollstreckungsrichter dem Einzelfall mit der Gewährung von Räumungsfristen gerecht werden kann, werden Sie in Zukunft praktisch das Ergebnis haben, daß wir keinen Räumungsschutz mehr unter einem Jahr bekommen. Das ist nicht der Sinn eines vollstreckbaren Titels. Es gehört zu den Prinzipien des Rechtsstaates, daß ein Urteil auch vollstreckt werden kann, damit der Betreffende nicht nur ein formelles Recht erhält, sondern dieses Recht auch in die Wirklichkeit umsetzen kann.
    Diese wenigen Bedenken zu den Hauptbestimmungen des sozialen Mietrechts möchte ich für die Ausschußberatungen mit auf den Weg geben. Ich wünsche allen, einschließlich der SPD, daß es uns gelingt, in Kürze den Wohnungsfehlbestand so weit aufzuholen, daß wir auch auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft zu einer echten Marktwirtschaft kommen. Seien Sie versichert, die Entwicklung wird dafür sorgen, daß die Mieten nicht zu hoch werden. Ich denke an die Zeit vor dem 21. Juni 1948 und sehe heute noch meinen Gemeinderat in Stuttgart vor mir und höre die Kassandra-Rufe der Vertreter der SPD wegen der bevorstehenden Aufhebung der Lebensmittelrationierung. Man sagte, das sei doch nicht möglich, das gebe eine Katastrophe, und was nicht alles gesagt wurde. Meine Damen und Herren, es ging. Wir haben schon heute Gebiete, in denen keine Wohnungsnot mehr herrscht. Das sind die Abwanderungsgebiete. Nehmen Sie einmal eine Landkarte zur Hand, auf der die Kreise mit einer Bevölkerungsabnahme eingezeichnet sind. Sie werden erkennen, daß es möglich ist. schon jetzt eine Erleichterung zu schaffen und in absehbarer Zeit von den Notgesetzen völlig abzukommen.