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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Bleyler . . . . . . . . . 4871 A Ergänzung der Tagesordnung . . . . . 4871 A Fragestunde (Drucksache 1347) Frage des Abg. Wittrock: Gefährdung der Rheinschiffahrt durch Stromschnellen und Felsbarrieren Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4871 B, C Wittrock (SPD) 4871 C Frage des Abg. Wittrock: Versuche, künstlich Regen zu erzeugen Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4871 D, 4872 A Wittrock (SPD) . . . . . . . . 4872 A Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Behörden-Kennzeichen für Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . 4872 B, C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . 4872 B, C Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4872 D Frage des Abg. Koch: Lärmbelästigung durch Kraftfahrzeuge Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 A Koch (CDU/CSU) . . . . . . . 4873 A Frage des Abg. Mischnick: Autobahnverbindung Bad Hersfeld—Würzburg Dr. Seiermann, Staatssekretär . . . 4873 B Frage des Abg. Memmel: Schritte der Deutschen Botschaft im Falle Podola Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4873 C Frage der Abg. Frau Dr. Hubert: Ratifizierung des europäischen Abkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs Dr. von Merkatz, Bundesminister 4873 C, D Frau Dr. Hubert (SPD) . . . . . 4873 D Frage der Abg. Frau Herklotz: Grenznaher Grundbesitz pfälzischer Familien in Frankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4874 A Frage des Abg. Bauer (Würzburg) : Umwandlung des Beobachter-Status in der Belgrader Donau-Konvention in eine ordentliche Mitgliedschaft Dr. von Merkatz, Bundesminister 4874 B, C Bauer (Würzburg) (SPD) . . . . . 4874 C II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Frage des Abg. Schmitt (Vockenhausen) : Gesetzesinitiative der Bundesregierung Lücke, Bundesminister . . . . . 4874 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 4874 D Frage des Abg. Ritzel: Doppelstecker Lücke, Bundesminister . . 4875 A, C Ritzel (SPD) 4875 B, C Frage des Abg. Simpfendörfer: Behördenhandel Lücke, Bundesminister . . 4875 D, 4876 A Simpfendörfer (CDU/CSU) . . . . 4876 A Frage des Abg. Dr. Brecht: Zinsverbilligungsmaßnahmen des Wohnungsbauministers „Besser und schöner wohnen" und „Junge Familien" Lücke, Bundesminister . . 4876 B, C, D Dr. Brecht (SPD) . . . . . . . . 4876 C Frage des Abg. Dr. Brecht: Einheitliche Richtlinien über die Gewährung von Zinszuschüssen für Wohnungsbaudarlehen Lücke, Bundesminister 4876 D, 4877 A, B Dr. Brecht (SPD) 4877 A, B Frage des Abg. Höhmann: Schulbauplatz der Stadt Waldkappel im Kreise Eschwege Lücke, Bundesminister . . . . . 4877 B Frage des Abg. Lohmar: Abdruck der drei Strophen des Deutschlandliedes in einem Kommentar zum Grundgesetz Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4877 D Frage des Abg. Dr. Arndt: Erlaß des BM. d. Innern vom 28. August 1959 über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes Dr. Schröder, Bundesminister 4878 A, B, C Jahn (Marburg) (SPD) . . . . . 4878 B, C Frage des Abg. Felder: Ausländerlager bei Zirndorf Dr. Schröder, Bundesminister . . . 4878 C, 4879 A, B Felder (SPD) 4879 A, B Frage des Abg. Jahn (Marburg) : Bürgerkrieg ausländischer Terrororganisationen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Schäffer, Bundesminister . . . 4879 C, D Jahn (Marburg) (SPD) . . . . 4879 D Entwurf einer Neunten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Butter); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 1365, 1380) 4880 A Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Getreidegesetzes (Drucksache 1375) — Erste Beratung — . . . . . 4880 A Entwurf eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234) Lücke, Bundesminister . . . . . 4880 B Dr. Hesberg (CDU/CSU) . . . . . 4889 C Hauffe (SPD) . . . . . . . . . 4894 A Dr. Will (FDP) . . . . . . . . 4898 C Dr. Preusker (DP) . . 4900 D, 4904 A, 4912 A, B Frau Berger-Heise (SPD) . . . . . 4904 A Mick (CDU/CSU) . . . . . . . 4905 D Dr. Brecht (SPD) . . . 4909 A, 4912 A, B, 4915 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 4914 D, 4915 C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . . 4918 D Jacobi (SPD) . . . . . . . . . 4921 B Rasner (CDU/CSU) . . . . . . . 4921 D Könen (Düsseldorf) (SPD) . . . . 4922 A Dr. Mommer (SPD) . . . . . . . 4922 B Redaktionelle Anpassungen betr. dritte Beratung des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (Drucksachen 55, 1094 Anlage 1, 1321) . . . . . 4923 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 4923 C Anlagen 4925 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 4871 90. Sitzung Bonn, den 12. November 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.04 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Adelmann 25. 11. Dr. Arndt 12. 11. Dr. Baade 13. 11. Dr. Bärsch 12. 11. Bauereisen 12. 11. Bausch 12. 11. Bergmann 15. 11. Fürst von Bismarck 20. 11. Blachstein 12. 11. Brüns 12. 12. Dr. Burgbacher 25. 11. Caspers 12. 11. Dr. Dittrich 12. 11. Drachsler 12. 11. Dr. Dresbach 12. 11. Eilers (Oldenburg) 12. 11. Finckh 1. 12. Gaßmann 12. 11. Gedat 12. 12. Geiger (München) 12. 11. Dr. Gradl 12. 12. Dr. Greve 15. 11. Dr. Gülich 15. 12. Günther 12. 11. Hackethal 12. 11. Hahn 28. 11. Dr. von Haniel-Niethammer 12. 11. Dr. Harm 12. 11. Dr. Hellwig 12. 11. Heye 25. 11. Hilbert 1. 12. Jacobs 15. 11. Jahn (Frankfurt) 15. 12. Josten 15. 11. Kalbitzer 12. 11. Kisters 28. 11. Frau Klemmert 12. 11. Dr. Kliesing (Honnef) 25. 11. Dr. Kohut 28. 11. Kramel 12. 11. Kreitmeyer 25. 11. Lange (Essen) 12. 11. Lulay 31. 12. Lünenstraß 12. 11. Maier (Freiburg) 15. 12. Matthes 15. 11. Mauk 13. 11. Mensing 13. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Muckermann 12. 11. Ollenhauer 12. 11. Prennel 13. 11. Probst (Freiburg) 25. 11. Rademacher 12. 11. Ramms 12. 11. Dr. Ratzel 12. 11. Frau Renger 12. 11. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Scheel 12. 11. Schmidt (Hamburg) 12. 11. Frau Schmitt (Fulda) 25. 11. Schneider (Bremerhaven) 12. 11. Schultz 12. 11. Spitzmüller 13. 11. Dr. Starke 12. 11. Storch 14.11. Sühler 12. 11. Theis 20. 11. Dr. Vogel 25. 11. Wagner 12. 11. Dr. Wahl 14. 11. Walpert 12. 11. Frau Welter (Aachen) 12. 11. Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Höcherl zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Mietrecht (Drucksache 1234). Für meine Freunde von der CSU darf ich erklären, daß wir den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem die stufenweise Überführung der Wohnungszwangswirtschaft in die soziale Marktwirtschaft erreicht werden soll, begrüßen. Die Bundesregierung hat seit 1949 5 Millionen Wohnungen mit einem Kostenaufwand von etwa 30 Milliarden DM neu errichtet oder wiederaufgebaut. Sie hat damit eine in der ganzen Welt einmalige Aufbauleistung vollbracht und so die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederherstellung der Marktwirtschaft auf dem Wohnungssektor geschaffen. Der Erfolg der vorgeschlagenen Maßnahmen und die Einhaltung des Zeitplanes hängen davon ab, daß wir die früheren Bauleistungen weiterhin erbringen können. Die Aufrechterhaltung der bisherigen Zuwachsrate von jährlich J/2 Million neuer Wohnungen wird die übertriebenen Befürchtungen eines Teils der beteiligten Bevölkerungskreise entkräften. Die CSU begrüßt den stufenweisen Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und unterstützt die Bestrebungen der Bundesregierung, auch den 5 Millionen Althausbesitzern bis zur endgültigen Freigabe der Mietpreise und Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft angemessene Erträgnisse zu geben, um so die notwendige Instandsetzung und Verbesserung im Altwohnungsbestand zu ermöglichen. Denn von den 5 Millionen Altwohnhäusern gehören 1,5 Millionen Personen, die selbst mit den Mieteinnahmen nicht einmal die Durchschnittseinkünfte der Arbeiter und der Angestellten erreichen, wie sie unserer Rentengesetzgebung zugrunde liegen. Diese 4926 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 90. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. November 1959 Verhältnisse sind in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Die Gleichsetzung von Hausbesitz und Wohlstand beruht auf einer überholten Auffassung. Allein die aus Notzeiten stammende Wohnungszwangswirtschaft mit ihrem Preisstopp ist für diesen Zustand verantwortlich. Es ist nach unserer Wirtschaftsauffassung völlig klar, daß der Staat nicht das Recht hat, bei ständig verbesserten allgemeinen Verhältnissen gerade die Hausbesitzer auf kurze Ration zu setzen. Deswegen soll mit dem vorliegenden Gesetz als erster Schritt diesem Personenkreis eine, wenn auch bescheidene, Verbesserung seiner materiellen Lage und damit die Anpassung an den Fortschritt unserer Gesamtwirtschaft ermöglicht werden. Eine 15prozentige Mietanhebung auf die Grundmiete für die 5 Mill. Altwohnungen und eine Erhöhung von 10 Pf pro Quadratmeter für die im sozialen Wohnungsbau von 1948 bis 1956 errichteten Neubauwohnungen halten sich in tragbarem Rahmen und sind in gerechter Abwägung der Interessen der Mieter und der Hausbesitzer durchaus zu vertreten. Sie sollen eine Annäherung der Erträge des Hausbesitzers an die Höhe bewirken, die zur Deckung der Instandhaltungskosten erforderlich ist. Es erscheint angemessen, die Großwohnungen einer schärferen Anhebung zu unterwerfen, die aber nicht mehr als weitere 20 % ausmachen darf. Voraussetzung für unsere Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf war immer, daß die einkommenschwachen und kinderreichen Mieter nicht in eine soziale Notlage gebracht werden. Das Gesetz sieht daher Mietbeihilfen vor, die keinen Fürsorgecharakter haben, sondern auf die ein Rechtsanspruch besteht. Um die zähflüssige Verwaltungsvereinfachung voranzutreiben und den Prinzipien unserer Wirtschaftsauffassung zu entsprechen, soll die Wohnungszwangswirtschaft dort abgebaut werden, wo die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Selbstverständlich muß der besonderen Entwicklung des Wohnungsbedarfs in bestimmten Brennpunkten unseres wirtschaftlichen Wachstums durch eine besondere Regelung auch auf diesem Gebiet Rechnung getragen werden. Entscheidend war für uns der Umstand, daß objektive Maßstäbe gefunden werden konnten, nach denen bei der Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft zu verfahren ist und die keinen Manipulationen unterliegen. In absehbarer Zeit wird bei Aufrechterhaltung des gegenwärtigen Bauvolumens die Wohnungszwangswirtschaft in allen Teilen des Bundesgebietes aufgehoben werden. Wir sind der Meinung, daß das bisherige Mieterschutzrecht, das in Kriegs- und Inflationszeiten entstand, heute durch eine moderne Gesetzgebung abgelöst werden muß. Das soll durch das soziale Mietrecht geschehen, dessen Funktion es sein wird, zwar den, Grundsatz der Vertragsfreiheit wiederherzustellen, aber den anständigen Mieter vor Willkürmaßnahmen zuverlässig zu schützen. Zusammenfassend darf ich sagen, daß die CSU-Landesgruppe den vorliegenden Gesetzentwurf billigt und Herrn Minister Lücke den besonderen Dank für diesen mutigen Schritt ausspricht, vor allem auch dafür, daß er durch eine gesteigerte Bauleistung dem Gesetz die tatsächliche Grundlage gegeben hat, die allein es möglich machen wird, die einzelnen Maßnahmen durchzuführen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Bitte sehr!


Rede von Margarete Heise
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Dr. Preusker, ich will so unzart sein, Sie an die Prognosen zu erinnern, die Sie als Wohnungsbauminister gegeben haben. Damals sagten Sie, Sie würden in kurzer Zeit Ihr Amt zur Verfügung stellen, weil der Wohnungsbedarf bald gedeckt sei. Sie haben es zur Verfügung gestellt, aber nicht wegen der Deckung des Wohnungsbedarfs. Darf ich Sie an Ihr Rundfunkgespräch aus dem Jahre 1957 erinnern — ich habe es vor mir —, in dem Sie festgestellt haben, daß nicht mehr als 1,5 Millionen Wohnungen fehlen. Der heutige Bundeswohnungsbauminister gab zu, daß heute, zwei Jahre später, 2,5 Millionen Wohnungen fehlen. Glauben Sie, daß Ihre Prognosen, die Sie heute hier bezüglich der Wohnungshalden aufstellen, richtiger sind?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich bekenne mich nach wie vor zu meiner damaligen Prognose; denn ich bin felsenfest davon überzeugt, daß in demselben Moment, wo man den Mut hätte, die ganze Zwangswirtschaft abzuschaffen, eine solche Belebung der Wohnungsbautätigkeit einsetzen würde, daß der Mangel sehr viel schneller, als irgend jemand glaubt, beseitigt wird.

    (Abg. Jacobi: Herr Minister, es wird doch gebaut! Die Bundesbank hat ja schon Angst davor! Was wollen Sie denn beleben?!)

    Ich habe mich in Hamburg in diesem Frühjahr sehr deutlich dafür eingesetzt, im Augenblick eine ganze Reihe von öffentlichen Bauten — beispielsweise Kongreßhallen und ähnliche Einrichtungen —zurückzustellen

    (Beifall bei der DP und der CDU/CSU)

    und statt dessen etwas mehr Spielraum für die Wohnungsbautätigkeit zu geben. Ich bin nach wie vor dieser Meinung und sage Ihnen auch offen dasselbe, was ich 1955 den Herren der Notenbank gesagt habe, die damals schon erklärt haben, man solle den Wohnungsbaumarkt doch nicht überhitzen. Der Wohnungsbaumarkt kann sich von sich aus am wenigsten überhitzen. Solange auf diesem Gebiet ein Bedarf besteht und dieser finanzierungsmäßig gedeckt ist, ist das Verlangen des Wohnungsbaumarktes, bevorrechtigt befriedigt zu werden, absolut legitim.

    (Erneuter Beifall bei der DP und der CDU/CSU.)

    Ich darf dazu noch eines sagen. Ich habe heute in
    der neuesten Nummer der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen,- die ich im Augenblick auf
    meinem Platz liegen habe, noch einmal eine Zustimmung zu dieser These der Bundesbank gefunden, auf die auch Herr Brecht vor einigen Tagen kritisch eingegangen ist. Dort wird nämlich gesagt, man solle den Wohnungsbau in gewisser Weise als eine Konjunkturreserve betrachten. Ich habe schon damals jemandem, der mir einen ähnlichen Rat gab, gesagt, er möge mit mir zusammen einmal in ein Flüchtlingslager gehen und dort sagen: ,,Wohnungsbau ist Konjunkturreserve", ich würde dagegen sagen: es werden alle nur denkbaren Wohnungen gebaut, und wer dann lebendig herauskomme, solle seine politische Auffassung durchsetzen können. Ich möchte das auch heute wieder sagen. Der Wohnungsbau kann doch insbesondere bei Menschen, die für sich in Anspruch nehmen, Anhänger und Vertreter einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu sein, nicht als Konjunkturreserve zurückgedrängt werden, solange der Bedarf vorhanden und finanziert ist. Dann muß eben wirklich einmal der Aufwand bei der öffentlichen Hand — mit Kongreßhallen und ähnlichem — zurückgestellt werden.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)

    Vielleicht gelingt es aber auch, die Herren der Notenbank und andere davon zu überzeugen, daß es hier um mehr geht als um die Vorstellungen, die sie im Augenblick entwickeln. Dabei kann ich nur hinzufügen: sie erreichen ja gar nicht das, was sie wollen; denn wenn sie selber sagen, der Wohnungsbau sei bis 1961 finanziert, können sie jetzt nicht mit ihren Maßnahmen auf eine Eindämmung des Wohnungsbaus abzielen. Das ist vielleicht das Gute, was man in der Praxis sagen kann.
    Ich komme auf die 3 % zurück. Diese Lösung betrachten wir als gut, weil sie obendrein der Bevölkerung selbst zeigt, daß die Wohnungsbewirtschaftung nun nicht gewissermaßen willkürlich und ohne Vorsorge vor Eventualitäten von schwerwiegender Bedeutung aufgehoben wird, sondern daß ein gewisser Schutz in der Anpassung an die tatsächliche Bau- und Bedarfsentwicklung vorhanden ist.
    Wenn das aber so ist, sollte man nach unserer Meinung in demselben Augenblick auch den Mut haben, mit der Bewirtschaftung auch die Preisbindung aufzugeben; denn am allerwenigsten wird passieren können, wenn jeder weiß, daß Angebot und Nachfrage sich praktisch bereits ausgeglichen haben. Die Hausbesitzer, die ja immer die Bösen sein sollen, haben in dieser Lage das größte Interesse daran, ihre guten Mieter nicht zu verlieren und nicht zu verärgern, weil sie ja gar keine anderen mehr bekommen, sobald die Wohnungslage ausgeglichen ist. Man hätte damit sogar den Testfall, der die Befürchtung des Herrn Kollegen Hauffe widerlegen könnte, daß etwa gewaltige Mietpreissteigerungen insgesamt einträten.
    Andererseits legen wir natürlich Wert darauf, daß gerade die Großwohnungen und die Einfamilienhäuser, die mittleren Wohnungen, in die erste Stufe der überfälligen Maßnahmen mit einbezogen werden. Der Herr Bundeswohnungsbauminister hat hier gesagt, daß bereits 700 000 Mehrraumwohnungen von Einzelpersonen ohne Untervermietung bewohnt



    Dr. Preusker
    werden. Das spricht nur zu deutlich dafür, wie notwendig eine solche Maßnahme ist, um zusätzliche Fehlinvestitionen gigantischen Ausmaßes zu verhindern.
    Lassen Sie mich aber noch, ohne daß ich nun hier auf Einzelheiten eingehen möchte, zu einem Problem sprechen, das schon verschiedentlich angeschnitten wurde, aber, wie ich glaube, nicht deutlich genug herausgestellt werden kann, zu dem Problem der Modernisierung des Althausbestandes. Ich bin sowohl Herrn Hesberg wie auch Herrn Will sehr dankbar, daß sie diesem auch nach dem Entwurf der Bundesregierung beabsichtigten Vorhaben besondere Aufmerksamkeit geschenkt haben. Sie sind sich aber, glaube ich, alle nicht ganz bewußt, was das bedeutet und welche außergewöhnlich große Gefahr darin liegt, daß diese Wohnungen, wenn bis zum Jahre 1962 die Modernisierung, d. h. die Anpassung an die Mindestausstattung des sozialen Wohnungsbaus von heute nicht durchgeführt wird, später unbewohnbar, unvermietbar, Schrott, „Wohnungsschrott" werden, nachdem wir sie glücklich über zwei Weltkriege gerettet haben. Ich glaube, das können wir alle uns nicht leisten.

    (Abg. Dr. Will: Das ist Ihre Aufgabe, das in der Öffentlichkeit klarzumachen!)

    — Das versuche ich der Öffentlichkeit auch sehr eindeutig klarzumachen. Wenn man nämlich diese 9 Millionen Wohnungen mit einem Neubauwert von immerhin 180 Milliarden DM nebenher neu bauen wollte, weil man es jetzt unterläßt, sie mit einem Aufwand von vielleicht 20 Milliarden DM zu modernisieren, wäre das volkswirtschaftlich der größte Wahnsinn, den wir überhaupt begehen könnten.

    (Beifall rechts.)

    Die Bestimmungen, die der Gesetzentwurf enthält, damit diese Modernisierung möglich wird, sind nach unserer Auffassung leider noch nicht ausreichend. Hier muß noch ein Weg gesucht werden, der sicherstellt, daß eine solche Modernisierung überall dort, wo sie möglich ist und auch in ihren mietmäßigen Konsequenzen im Rahmen des Zumutbaren bleibt, auch ohne Verzögerung durchgeführt werden kann. Wir haben dem Herrn Bundesminister für Wohnungsbau unsere Gedankengänge in dieser Beziehung schon nahegebracht, und er hat dankenswerterweise auch seine besondere Bereitschaft erklärt, in dieser Hinsicht jeden nur irgendwie gangbar erscheinenden Weg mitzugehen.
    Nun noch ein Wort zu dem Kapitel soziales Mietrecht. Da komme ich auf das zurück, was der Herr Kollege Hauffe angesprochen hat. Er hat besonders hier eine neue Regelung gefordert. Um es ganz klarzumachen: auch unsere Fraktion möchte, weil wir eben eine Wohnung, auch eine Mietwohnung, nicht als eine „Kiste" betrachten, nicht, daß es hier bei den gewöhnlichen bürgerlich-rechtlichen Regelungen allein bleibt, die das vorige Jahrhundert einmal für ausreichend gehalten hat. Also man soll schon dem Charakter dieser besonderen Bindungen — allerdings eben nach beiden Seiten hin, sowohl in der Verpflichtung des Mieters gegenüber dem Eigentümer wie in der Verpflichtung des
    Eigentümers gegenüber den berechtigten Anliegen der Mieter — Rechnung tragen.
    Man kann diese Dinge unter Umständen auch völlig in das Gegenteil dessen verkehren, was beabsichtigt war. In dieser Hinsicht scheinen uns jedenfalls manche Bestimmungen des Gesetzentwurfs entschieden zu weit zu gehen. Als ein Beispiel darf ich den § 565a zitieren, der in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden soll. Nach ihm soll in Zukunft der Mieter der Kündigung eines Mietverhältnisses widersprechen können — und zwar dauerhaft —, wenn sie wegen besonderer Umstände des Einzelfalles einen Eingriff in die Lebensverhältnisse des Mieters oder seiner Familie bewirken würde. Wir sind der. Ansicht: Einschränkungen des Eigentums, ja; aber wenn sie den Charakter des Eigentums so denaturieren, daß sie praktisch den Nutzer zum wirtschaftlichen Eigentümer machen, ohne daß der Eigentümer noch die geringste Möglichkeit hat, dagegen etwas zu unternehmen, wird es eben keinen Eigentümer mehr geben, der für andere Menschen Wohnungen bauen wird.

    (Beifall rechts.)

    Das ist eben die Grenze, die wir innehalten müssen.
    Auch hier müssen Rechte und Pflichten in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen, damit nicht aus einer durchaus lobenswerten sozialen Absicht nachher eine unsoziale Wirklichkeit wird. Denn damit wäre niemandem gedient, am wenigsten denen, die heute noch auf eine Wohnung warten und die sicher um so eher zu dieser Wohnung kommen, je eher man die übermäßigen Beschränkungen des Eigentums und des Prinzips der Wirtschaftlichkeit beseitigt, die allein noch dem Hausund Grundbesitz und dem Wohnungseigentümer in dieser Bundesrepublik auferlegt sind.
    Ich glaube, es ist unser gemeinsames Ziel, den Wohnungsbedarf so schnell und so sicher wie möglich und unter möglichst weitgehender Schonung des Steuerzahlers zu decken. Wir sind der Ansicht, daß der uns vorliegende Gesetzentwurf noch in mancher Hinsicht verbessert werden muß. So müssen wir dafür sorgen, daß die Ziele, die nach dem Entwurf in bestimmten Stufen angestrebt werden, schneller erreicht werden. Ein soziales Mietrecht wird auch von uns durchaus bejaht. Eine gute Absicht darf jedoch in der Praxis nicht ins Gegenteil verkehrt werden.

    (Beifall rechts.)