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    Deutscher Bundestag 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag der Abg. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders . . . . . . 4307 A Erweiterung der Tagesordnung Wacher (CDU/CSU) . . . . . . 4307 B Fragestunde (Drucksache 1171) Frage 1, Abg. Leicht: Ausführungsgesetze zum Allgemeinen Kriegsfolgengesetz Dr. Hettlage, Staatssekretär 4307 D, 4308 B Leicht (CDU/CSU) . . . . . . . 4308 B Frage 2, Abg. Felder: Hinweisschild bei der Autobahn-Einfahrt der Bundesstraße 4 bei Tennenlohe Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 3, Abg. Felder: Schadhaftigkeit der Autobahnstrecke Nürnberg—Hof Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4308 C Frage 4, Frau Abg. Dr. Hubert: Auslegung des § 17 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes Dr. Anders, Staatssekretär . . . . 4309 A Frage 5, Abg. Pusch: Vorortverkehr auf der Strecke Stuttgart—Leonberg Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4309 C Frage 6, Abg. Ritzel: Reklameschriften an Brücken der Bundesbahn und an Brücken über der Autobahn Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 A Frage 7, Abg. Baier (Mosbach) : Streckenführung des Interzonenzuges Stuttgart—Berlin Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister . 4310 D, 4311 A Baier (Mosbach) (CDU/CSU) . . . 4311 A Frage 8, Abg. Lermer: Frachtsätze für Kartoffelstärkemehle und Dextrine deutscher Produktion Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister 4311 B, D, 4312 A Lermer (CDU/CSU) . . . 4311 D, 4312 A Frage 9, Abg. Dürr: Beseitigung von Westwall-Befestigungsanlagen entlang der Schwarzwald-Hochstraße Dr. Lindrath, Bundesminister . . . 4312 B II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 Frage 10, Abg. Dürr: Reform des Ehescheidungsrechts Schäffer, Bundesminister . 4312 D, 4313 A Dürr (FDP) 4312 D Frage 11, Abg. Schmitt (Vockenhausen): Umbettungen auf dem Soldatenfriedhof La Cambe in Nordfrankreich Dr. von Merkatz, Bundesminister . . 4313 A Zur GO Dr. Mommer (SPD) 4313 C Sammelübersicht 12 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen zu Petitionen (Drucksache 1149) . . . . . 4313 D Ubersicht 8 des Rechtsausschusses über Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 1185) 4314 A Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. Behandlung von Vorlagen gemäß Artikel 2 und 3 des Gesetzes zu den Verträgen zur Gründung der EWG und EURATOM (Drucksache 1187) . . . 4314 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wiedergutmachung (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Bundesentschädigungsgesetz (Drucksachen 328, 1189) 4314 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Januar 1958 mit dem Königreich der Niederlande über den Abbau von Steinkohlen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet westlich Wegberg—Brüggen (Drucksache 1028) ; Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 1176) — Zweite und Dritte Beratung — 4314 C Antrag der Abg. Unertl, Leukert, Schäffer, Strauß u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1177) ; in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der DP betr. Brandschäden in Niedersachsen (Drucksache 1195) und dem Antrag der Abg. Marx, Bals, Hörauf, Prennel, Höhne u. Gen. betr. Hochwasserschäden in Bayern (Drucksache 1196 neu) Wacher (CDU/CSU) 4315 A Frau Kalinke (DP) . . . . . . 4315 B Ritzel (SPD) . . . . . . . . 4315 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksache 1009); Schriftlicher Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses (Drucksache 1163) — Zweite und dritte Beratung — Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . . 4315 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 4316 D Frau Kalinke (DP) . . . . . . . 4317 C Killat (Unterbach) (SPD) . . . . . 4319 D Entwurf eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksache 1012); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1160) —Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4321 B Blank, Bundesminister . 4324 B, 4334 B Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4325 B Conrad (SPD) . 4326 D, 4329 A, 4337 C Dr. Wuermeling, Bundesminister . . 4328 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4330 A, 4335 A, 4338 D, 4348 D, 4354 D Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . . 4336 C Frau Kalinke (DP) . . . 4340 C, 4348 A Frau Döhring (Stuttgart) (SPD) . . 4344 C Gottesleben (CDU/CSU) . . . . . 4346 A Dr. Rutschke (SPD) 4347 D Killat (Unterbach) (SPD) . . . . 4351 A Franzen (CDU/CSU) 4356 A Zur GO betr. Rundfunkübertragung Horn (CDU/CSU) . . . 4343 B, 4346 D Dr. Mommer (SPD) . . . 4343 D, 4347 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4344 A Rösing (CDU/CSU) 4344 B Vizepräsident Dr. Schmid 4344 B, 4346 D, 4347 B, D Schlick (CDU/CSU) 4347 C Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksache 1127); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksachen 1183, zu 1183) — Zweite und dritte Beratung — Brück (CDU/CSU) 4358 D Matzner (SPD) . 4359 C, 4361 A, 4363 D Schüttler (CDU/CSU) 4359 D Kramel (CDU/CSU) 4360 D Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 III Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) 4361 C Conrad (SPD) 4361 D Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4362 B Antrag betr. Wirtschaftliche Rückgliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik (DP); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 58, 1173) 4364 A Entschließungsantrag zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes (SPD) ; Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Umdruck 141, Drucksache 1174) 4364 A Erklärung nach § 36 GO Wacher (CDU/CSU) 4365 D Anlagen . . . . . . . . . . . . 4367 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4307 79. Sitzung Bonn, den 25. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14.02 Uhr
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    Berichtigungen Es ist zu lesen: 74. Sitzung Seite 4022 A Zeile 16 statt „hier in der Abstimmung zu stehen.": hier zu stehen für die Demokratie.; Seite 4041 C Zeile 25 statt „NS-Schulungsredner" : NS-Schulungsbrief; 76. Sitzung Seite 4220 A Zeile 4 statt „1953": 1955. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann* 27. 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. D. Birrenbach*) 27.6. Fürst von Bismarck 26. 6. Blöcker 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Caspers 25. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer*) 27. 6. Diebäcker 25. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Even (Köln) 25. 6. Felder 25. 6. Dr. Frede 26. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Gerns 25. 6. Glahn 25. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 26. 6. Hellenbrock 25. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Dr. Hesberg 31. 7. Dr. Hoven 26. 6. Dr. Huys 26. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jacobi 26. 6. Jahn (Frankfurt) 11. 7. Jaksch 30. 6. Dr. Jordan 26. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Dr. Kempfler 26. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf') 27. 6. Kraft 25. 6. Dr. Kreyssig') 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz (Brühl)*) 27. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München)*) 27. 6. Maier (Mannheim) 26. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Munzinger 26. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete() beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 25. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Scheel 11. 7. Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Schneider (Bremerhaven) 25. 6. Stahl 26. 6. Dr. Starke') 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel') 27. 6. Dr. Zimmermann 26. 6. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Umdruck 355 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem vom saarländischen Landtag am 19. Juni 1956 verabschiedeten Gesetz zur Regelung der Familienzulagen im Saarland zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 3 Umdruck 359 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher Vorschriften im Saarland (Drucksachen 1009, 1163). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Artikel 1 wird in der .Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 2. Artikel 2a wird gestrichen. 3. Artikel 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 360 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: 1. a) In § 1 werden die Nr. 7 bis 14 gestrichen. b) In § 2 wird Nr. 6 gestrichen. 2. § 3 Abs. 3 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. 3. In § 4 a) erhält. Absatz 1 folgende Fassung: „(1) Weicht infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung dieses Gesetzes oder anderer Vorschriften, die mit dem Ende der Übergangszeit im Saarland eingeführt werden, das Nettoarbeitseinkommen eines Arbeitnehmers in seinem wirtschaftlichen Wert wesentlich von dem Nettoarbeitseinkommen ab, das er vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat, so hat er Anspruch auf angemessene Vergütung.", b) wird hinter Absatz 1 folgender neuer Absatz 1 a eingefügt: „(la) Für Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf tarifvertraglicher Grundlage beruhen, gilt als angemessene Vergütung auf Grund des Arbeitsverhältnisses ein Bruttoarbeitseinkommen, das einem Nettoarbeitseinkommen entspricht, welches in seinem wirtschaftlichen Wert um höchstens .5 vom Hundert unter dem Nettoarbeitseinkommen liegt, das der Arbeitnehmer vor dem Ende der Übergangszeit bezogen hat. Der Anspruch kann erst nach Ablauf von 3 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages. Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem Ende der Übergangszeit kann der Anspruch nur für die vorangegangene Zeit erhoben werden.". c) wird hinter Absatz 1 a folgender Absatz 1 b eingefügt: „(lb) Arbeitnehmer, deren Vergütungen auf einzelvertraglichen Vereinbarungen beruhen, können den Anspruch auf angemessene Vergütung (Absatz 3) erst nach Abschluß eines neuen Tarifvertrages erheben, soweit das Arbeitsverhältnis in den räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt. Absatz la letzter Satz gilt entsprechend.", d) wird in Absatz 3 Satz 1 und in Absatz 4 jeweils das Wort „Arbeitsverhältnisse" durch das Wort „Einzelarbeitsverhältnisse" ersetzt. 4.. § 6 b wird gestrichen. 5. Die Überschrift erhält folgende Fassung: „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen im Saarland" Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 363 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 671 zur Regelung der Familienzulagen im Saarland die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 364 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung deutschen Rechts auf den Gebieten der Arbeitsbedingungen und des Familienlastenausgleichs im Saarland (Drucksachen 1012, 1160). Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende § 6c wird eingefügt: „§ 6c Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung zur Erleichterung der Anpassung an die Verhältnisse im übrigen Bundesgebiet die Gewährung von Überleitungszahlungen durch die Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken an die Personen, die bis zum Ende der Übergangszeit Familienzulagen nach den in § 2 Nr. 6 aufgeführten Vorschriften bezogen haben, Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 79. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Juni 1959 4369 oder einen Teil von ihnen mit der Maßgabe zu regeln, daß die Zahlungen innerhalb von einem Jahr nach dem Ende der Übergangszeit in höchstens zwei Raten aus am Ende der Übergangszeit vorhandenen Mitteln der Kasse für Familienzulagen und einem Bundeszuschuß nach Satz 2 erfolgen. Macht die Regierung des Saarlandes von der Ermächtigung nach Satz 1 Gebrauch, so gewährt der Bund der Kasse für Familienzulagen in Saarbrücken für die Überleitungszahlungen einen Zuschuß in Höhe bis zu 30 Millionen Deutsche Mark." Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 7 Umdruck 365 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 4 Nr. 3 wird wie folgt ergänzt: „soweit dieser nicht durch Erhöhung des Grundgehalts einschließlich Stellenzulagen infolge von Beförderungen ausgeglichen wird." 3 Bonn, den 23. Juni 1959 Frau Dr. Schwarzhaupt und Fraktion Anlage 8 Umdruck 366 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bunde s im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: § 13 wird in der Fassung der Regierungsvorlage wiederhergestellt. Bonn, den 23. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 367 Entschließungsantrag der Abgeordneten Brück, Lulay, Kramel, Krammig, Hübner und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, mit den Ländern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß ab 1. April 1960 die Ortsklasse B in Wegfall kommen kann. Über das Ergebnis dieser Verhandlungen ist dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 1959 zu berichten. Bonn,den 23. Juni 1959 Brück Lulay Kramel Krammig Hübner Balkenhol Becker (Pirmasens) Bühler Burgemeister Dr. Even (Düsseldor Funk Gibbert Glüsing (DithmarschE Goldhagen Günther Dr. Heck (Rottweil) Hilbert Hoogen 'Josten Dr. Kliesing (Honnef) Dr. Knorr Krüger (Olpe) Kunst Leicht Lenze (Attendorn) Leonhard Meis Memmel Mengelkamp Schmücker Schüttler Spies (Brücken) Stauch Dr. Stecker Dr. Winter Dr. Zimmermann Anlage 10 Umdruck 372 Änderungsantrag der Abgeordneten Gottesleben, Wilhelm, Draeger zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Beamtenrecht des Bundes im Saarland (Drucksachen 1127, 1183). Der Bundestag wolle beschließen: In § 8 erhält Absatz 3 folgende Fassung: „ (3) Die nach bisherigem Recht gezahlten oder angewiesenen Bezüge der in den §§ 4 tis 6 genannten Art sowie die Lohn- und Familienzulage gelten als Bezüge nach diesem Gesetz. Werden Bezüge auch noch für einen späteren Zeitraum nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach bisherigem Recht geleistet, so gelten diese Zahlungen als Abschlagszahlungen auf die nach diesem Gesetz zu gewährenden Bezüge." Bonn, den 24. Juni 1959 Gottesleben Draeger Wilhelm •
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    Rede von Arthur Killat


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihr Einverständnis und die Zustimmung des Herrn Präsidenten erbitten, die Ziffer 2 und die Ziffer 3 des Änderungsantrages der Fraktion der SPD Umdruck 360 gemeinsam zu begründen. Es handelt sich um die Regelung und Sicherung der Arbeitsverhältnisse und der Einkommen der Arbeitnehmer im Saarland.
    Im einzelnen regelt der § 3 die Behandlung der tarifvertraglich vereinbarten Arbeitsbedingungen und der § 4 die Behandlung der Einkommen aus den auf Einzelarbeitsvertrag beruhenden Arbeitsverhältnissen. Was bewirken diese beiden Paragraphen?
    Alle Tarifverträge, soweit sie auf französischer Währungsbasis beruhen, sollen nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 außer Kraft gesetzt werden. Außerdem sollen nach dem Abs. 2 dieses Paragraphen auch diejenigen Tarifverträge fristlos gekündigt werden können, die entweder eng mit außer Kraft getretenen gesetzlichen Bestimmungen zusammenhängen oder auf ihnen beruhen.
    Wir haben uns sehr eingehend mit den wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen befaßt, die aus Anlaß der Eingliederung des Saarlandes notwendig sind. Ich darf feststellen, daß die vermögensrechtlichen Ansprüche am Tage X, wenn ich so sagen darf, d. h. am Tage nach dem Ende der Übergangszeit, nach dem amtlichen Umstellungsfaktor in D-Mark-Beträgen anerkannt werden. Für die Geldansprüche der Arbeitnehmer soll das nach dieser Vorlage nicht gelten. Wenn die §§ 3 und 4 unverändert angenommen werden, ist die Situation für die Arbeitnehmerschaft des Saarlandes so, daß sie tariflos und, soweit es sich um die die Arbeitsbedingungen regelnden gesetzlichen Bestimmungen handelt, auch rechtlos ist. Ich glaube, für eine solche Maßnahme gibt es weder stichhaltige Gründe noch ein Beispiel in unserer Geschichte. Selbst nach dem Zusammenbruch, selbst in der regierungslosen Zeit nach 1945, galten im wesentlichen alle gesetzlichen Bestimmungen und auch die gesetzlich verordneten Tarifordnungen weiter. Die Währungsreform von 1948 und auch die Einführung des neuen Tarifvertragsgesetzes von 1949, die man zum Vergleich heranziehen könnte, sahen in keiner Weise eine Beseitigung oder Außerkraftsetzung der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden arbeitsrechtlichen Bedingungen oder Inhaltsnormen von Arbeitsverträgen und Tarifverträgen vor. Bei der Währungsumstellung im Juni 1948 waren nach § 18 des Umstellungsgesetzes alle Löhne und Gehälter zum vollen, bis dahin in Reichsmark gezahlten, Nennbetrag in D-Mark weiterzuzahlen. Lediglich der § 27 sah Anpassungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des Beamtenrechts vor. Nach diesen Anpassungsmaßnahmen konnten die Arbeitgeber lediglich Überzahlungen durch eine Verkürzung der gesetzlichen oder vereinbarten Kündigungsfristen verändern. Dabei gab es Kündigungsfristen von drei bis neun Monaten für die Aufkündigung solcher Änderungsverträge oder gar Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
    Die Einführung der absoluten Vertragsfreiheit der Sozialpartner im Jahre 1949 hätte unter Umständen dazu führen können, die bis dahin gesetzlich verordneten, aus der Nazi-Zeit stammenden Tarifordnungen oder andere Anordnungen außer Kraft zu setzen. Auch das ist nicht geschehen, obwohl mit diesem Gesetz die volle Tarifautonomie hergestellt wurde. Vielmehr hat man in § 9 des Tarifvertragsgesetzes die Bestimmungen eingebaut, daß die Tarifpartner nur durch neue Tarifabschlüsse die alten gesetzlichen Regelungen verdrängen können. Man ging sogar so weit, daß selbst Einzelbestimmungen weiterhin ihre Geltung behielten, wenn der Tarifvertrag nicht alle Regelungen einer Tarifforderung veränderte.
    Ich erzähle hier nichts Neues, wenn ich darauf hinweise, daß mindestens drei bis fünf Jahre ins Land gingen, ehe die ersten wesentlichen Manteltarifverträge abgeschlossen wurden. Noch heute, zehn Jahre nach Einführung der Tarifvertragsfreiheit, gelten eine ganze Reihe von Manteltarifverträgen, weil sich die Sozialpartner nicht einigen konnten, weil man vielleicht noch nicht einmal bereit war, die Bestimmungen der Tarifordnung durch freie Verträge zu ersetzen.
    Der Gesetzgeber hat seinerzeit aus seiner sozialen Verantwortung heraus zur Wahrung des sozialen Besitzstandes der schwer arbeitenden Menschen beschlossen, daß diese Tarifordnung nur durch einen Vertrag verdrängt werden kann. Ich glaube, die Tatsache, daß Tarifordnungen heute noch bestehen, zeigt, daß eine solche Maßnahme nur allzu richtig war.
    Daß in § 3 Abs. 3 die Nachwirkung des Tarifvertragsrechts im Einzelarbeitsvertrag in der Inhaltsnorm verankert ist, ist ein sehr schwacher Trost. Auch Ihnen ist bekannt, daß die Sätze der Tarifverträge im Saarland im wesentlichen unter den Sätzen vergleichbarer Verträge des Bundesgebiets liegen, weil sie eben durch gesetzliche Maßnahmen aufgestockt waren. Zum anderen gibt es in vielen Bereichen überhaupt keine Manteltarifverträge, weil hier die gesetzlichen Regelungen ausreichend waren. Aber die Nachwirkungsklausel hat noch einen anderen Haken. Jeder Unternehmer kann sich



    Killat (Unterbach)

    von heute auf morgen der Nachwirkung entziehen, indem er eine Änderungskündigung vornimmt.
    Selbst in der gegebenen Situation ist es uns unverständlich, daß man es seinerzeit im Ausschuß für notwendig hielt, die Nachwirkung noch einzuengen und in § 3 Abs. 3 den Zusatz aufzunehmen, daß sie nicht gelten soll, soweit tarifvertragliche Bestimmungen den nach § 2 außer Kraft tretenden Vorschriften entsprechen. Mit dem Wort „entsprechen" ergibt sich schon der Streitpunkt.
    Der Nachsatz bedeutet noch eine weitergehende Einengung, ja überhaupt eine Bestreitung der Tarifautonomie der Vertragspartner. Ich bin erfreut, daß auch in Ihren Kreisen Geneigtheit besteht, aus grundsätzlichen Erwägungen unserem Vorschlag in Ziffer 2 zu § 3 Abs. 3 zuzustimmen.
    Nun zu § 4! Aus § 4 ist nicht eindeutig ersichtlich, ob die Bestimmung nur für Einzelarbeitsverhältnisse gelten soll, und zwar für Arbeitnehmer, die nicht tarifgebunden sind. Man kann es eindeutig erst der Begründung der Regierungsvorlage entnehmen. Im ersten Satz des ersten Absatzes des Paragraphen ist als Grundsatz aufgestellt, daß kein Arbeitnehmer infolge der Währungsumstellung oder in Auswirkung der gestern und heute beschlossenen Gesetze eine Einbuße in dem wirtschaftlichen Wert seines Nettoarbeitseinkommens erleiden soll. Wir Sozialdemokraten bejahen diesen Grundsatz, ja wir möchten, daß er der Kernpunkt des Gesetzes überhaupt wird. Nach dem Wortlaut des Gesetzes kann dieser Grundsatz bei Ihrem Vorschlag aber nicht zum Zuge kommen, weil Sie die tarifgebundenen Arbeitnehmer schlechthin ausschließen. Auch die tarifgebundenen Arbeitnehmer kommen nur dann in den Genuß der Regelung, wenn sie in Wirtschafts- oder Verwaltungsbereichen tätig sind, die üblicherweise durch Tarifverträge die Arbeitsverhältnisse regeln, obwohl dieser Personenkreis nicht unter einen Tarifvertrag fällt. Die Voraussetzung zur Befriedigung des Anspruchs auf Weiterzahlung der Bezüge in dem gleichen wirtschaftlichen Wert ist der Abschluß eines neuen Tarifvertrags. Nach Ihrem Vorschlag soll der Anspruch aber ersatzlos erlöschen, wenn nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wird oder abgeschlossen werden kann. Meine Damen und Herren, was bedeutet das? Das könnte da und dort geradezu Anlaß sein, keinen Vertrag abzuschließen, weil durch die Klausel der Sechs-Monatsfrist überhaupt kein Anspruch, auch nicht für die zurückliegende Zeit, entstehen kann.
    Die §§ 3 und 4 besagen, einmal simpel ausgedrückt, nicht mehr und nicht weniger, als daß das gesamte Risiko der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes allein zu Lasten der Arbeitnehmerschaft gehen soll. Wir haben uns hier über eine Vielzahl von notwenigen Stütz- und Hilfsmaßnahmen wie Umstellungsbeihilfen usw. für die Wirtschaft unterhalten, um ihr eine Starthilfe zu geben. Ich brauche die Positionen nicht im einzelnen aufzuzählen. Wir sind so weit gegangen, selbst für in Zukunft nicht mehr mögliche Gewinne auf Unternehmerseite Beihilfen zu gewähren; denn unter
    Umständen werden in der Tabakbranche oder der Zigarettenbranche die Herstellungsbetriebe entweder veräußert oder nicht mehr betrieben. Auch der Fortfall der weiteren Lohnzulage bringt eine Einsparung von allein schon 6 % der Lohnsumme. Die Umverteilung der Sozialversicherungsbeiträge bewirkt gleichfalls eine nicht unerhebliche Einsparung. Der Herr Staatssekretär hat ja die Beträge genannt, die im ersten Haushaltsjahr im wesentlichen zur Stützung der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
    Wir Sozialdemokraten bejahen diese Forderung und auch die Erleichterung der wirtschaftlichen Eingliederung des Saarlandes. Es erfüllt uns aber mit Sorge, daß die Arbeitnehmer am Tage X schutzlos einem etwa möglichen Tarifvertragsabschluß überlassen werden. Die Regierung selbst hat in dem Bericht über die zu treffenden wirtschaftlichen Maßnahmen vom April dieses Jahres, Drucksache 1002, Ausführungen gemacht, die nicht zu Unrecht große Befürchtungen bei den arbeitenden Menschen an der Saar hervorrufen müssen. Sie hat in der Darstellung der notwendigen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Maßnahmen Beispiele genannt. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten den Absatz vorlesen, der sich mit der Konkurrenzfähigkeit und der Anpassung der Löhne und Sozialabgaben befaßt. Es heißt in dem Bericht:
    Alle oben genannten Maßnahmen können jedoch nur eine Starthilfe für die Umstellung auf den deutschen Markt sein und nur dann zur nachhaltigen Konkurrenzfähigkeit der saarländischen
    Wirtschaft führen, wenn es gelingt, die laufende Kostenbelastung der saarländischen Wirtschaft dem Kostenniveau im übrigen Bundesgebiet anzupassen.
    Und ich darf fortfahren:
    Das Hauptproblem liegt bei den Personalkosten im weitesten Sinne, also bei Löhnen, Gehältern und Sozialabgaben.
    Hierin liegt doch offen oder versteckt die Möglichkeit, daß das Ausweichen zur Herstellung der Konkurrenzfähigkeit unter Umständen hauptsächlich zu Lasten der Arbeitnehmerschaft erfolgt. Das erfüllt uns mit großer Sorge.
    Ich darf in diesem Zusammenhang noch einen Satz zitieren, der die Diskussion, die gestern und heute hier über den sozialen Besitzstand geführt worden ist — darum geht es auch in dieser Frage —, schlaglichtartig beleuchtet:
    In der öffentlichen Diskussion über den sogenannten sozialen Besitzstand ist immer wieder der Eindruck entstanden, als ob es sich um Errungenschaften handelte, die die Arbeitnehmer von den Arbeitgebern im Saarland erkämpft haben. Dies ist nicht der Fall.
    Ich glaube, der Arbeitnehmer fragt überhaupt nicht, auf welcher Grundlage oder ,auf welchem Wege der soziale Besitzstand zustande gekommen ist. Er ist für ihn ein Faktum, davon müssen wir ausgehen. Man kann den sozialen Besitzstand nicht, wie es auch hier schon teilweise geschehen ist, mit einer Hand-



    Killat (Unterbach) bewegung abtun. Zu der Frage des sozialen Besitzstandes ist hier sehr vieles gesagt worden. Man sollte einmal eindeutig zum Ausdruck bringen, worum es sich hier handelt. Nach der Auffassung meiner Freunde ist die Wahrung des sozialen Besitzstandes nicht nur eine spezielle Aufgabe für die Überleitungsmaßnahmen im Saarland; die Wahrung des sozialen Besitzstandes kann man vielmehr geradezu als eine Magna Charta des in abhängiger Arbeit stehenden Menschen in einer marktwirtschaftlich geordneten Wirtschaftsgesellschaft ansehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Nur dieser Grundsatz garantiert überhaupt die Existenzsicherung und auch die Förderung des sozialen Fortschritts in einer letztlich doch egozentrischen Erwerbswirtschaft.
    An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf eine Bemerkung zurückkommen, die der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gestern gemacht hat. — Ich begrüße es, daß der Herr Minister wieder seinen Platz einnimmt. Herr Bundesminister Blank hat unter anderem sinngemäß erklärt, Sozialpolitik könne nicht so getrieben werden, daß man Gutes behält und noch Besseres hinzunimmt. Ich möchte in diesem Hause erklären: gerade so muß Sozialpolitik getrieben werden!

    (Beifall bei der SPD. — Zuruf von der CDU/CSU.)

    — Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, daß eine internationale Organisation, das Internationale Arbeitsamt in Genf, auf diesem Grundsatz mit aufgebaut ist.
    Ich darf aber auch einmal — mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten — einen berufenen Zeugen aus Ihren Kreisen zitieren. Der leider allzu früh verstorbene Ministerpräsident des Saarlandes, Herr Reinert, hat am 13. Juni 1957 in der Regierungserklärung der Saarregierung u. a. gesagt:
    Die Regierung ist sich bewußt, daß die Unterstützung, die sie der Wirtschaft angedeihen läßt, das Land befähigen soll, auch seine sozialen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie sieht daher die möglichst baldige vollständige und reibungslose Angleichung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an diejenigen der übrigen Bundesrepublik als vordringliche Aufgabe an. Dabei sollen saarländische Leistungen nicht vermindert und Neuregelungen der übrigen Bundesrepublik möglichst unverzüglich für das Saarland eingeführt werden. Die Regierung wird sich bemühen, auf die Einführung von Verbesserungen der Kriegsopferversorgung, der Familienzulagen und sonstiger sozialer Bestimmungen für das ganze Bundesgebiet hinzuwirken, soweit sich solche Bestimmungen im Saarland bewährt haben.
    Ich möchte dem Herrn Minister und auch den Kollegen sagen: Im Katechismus des Sozialpolitikers und auch des Vertreters, der für die Arbeitnehmerschaft einzutreten hat, kann es überhaupt keinen Artikel geben, wonach man einer sozial bedürftigen Gruppe etwas wegnimmt, um es vielleicht einer anderen sozial bedürftigen Gruppe zu geben, wie es hier gestern vertreten worden ist.
    In der Debatte ist schon mehrfach von dem sogenannten Kostenniveau der Bundesrepublik gesprochen worden. Nun, ich verrate hier kein Geheimnis, wenn ich erkläre, daß es in ,der Bundesrepublik überhaupt kein einheitliches Kostenniveau gibt. Allein die gesamten betrieblichen Sozialleistungen unterschiedlicher Art können die Kostensituation verschieben. Trotzdem oder gerade deshalb sind sehr viele Betriebe und Werke außerordentlich leistungsfähig. Ich will hierauf aufmerksam machen, damit kein Irrtum in der Frage der vergleichbaren Kosten entsteht, etwa in der Frage, welche Personalkosten den Arbeitgebern im Saarland zugemutet werden können.
    Wir haben allgemein, das ist Ihnen bekannt, in der Bundesrepublik ein Kostengefälle von Norden nach Süden, nicht nur in den Tarifverträgen, sondern auch in den Effektivverdiensten. Dieses Kostengefälle wirkt sich bis zu 40% der Effektivleistungen aus. Ich darf hier einmal eine Branche nennen, die, glaube ich, aus Konkurrenzgründen nicht etwa in Versuchung geraten könnte, ihre Waren nicht in Hamburg abzusetzen, sondern vielleicht in München oder meinetwegen in Mainz. Ein kaufmännischer Angestellter mittlerer Kategorie — der Gehaltsgruppe III von fünf Leistungsgruppen — erhält nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Hamburg ein Gehalt von 640 DM. Er erhält in einem gleichen Wirtschaftsbereich in Mainz oder in München, in dem die gleichen Preise gelten, für die gleiche Tätigkeit sage und schreibe nur 460 bis 470 DM, d. h. ein Gehalt, das um 40 % geringer ist.
    Auch die nachbarlichen Wirtschaftsräume wirken sich in dieser Beziehung nicht aus. Sie könnten sagen, und ,das wurde hier schon angeführt: Der Kaufmann oder der Handwerker oder der Mittelständler im Saarland muß ja jetzt das Grenzgebiet, das Nachbargebiet sehen. Dafür ein Beispiel aus den Grenzbereichen Hamburg und Schleswig-Holstein: In Hamburg bekommt der von mir soeben genannte Angestellte ein Gehalt von. 640 DM, in Schleswig-Holstein ein Gehalt von rund 500 DM; das heißt, das Hamburger Gehalt ist um 26 % höher. Trotzdem ist der Einzelhandel in Hamburg wahrscheinlich in der Lage, genauso günstig zu verkaufen wie in Schleswig-Holstein.
    Ich bin der Meinung, daß man einen Wirtschaftsraum in sich geschlossen sehen muß und daß man Eber diesen Wirtschaftsraum, so wie ihn etwa das Saarland darstellt, diskutieren und entscheiden muß.
    Bei der Behandlung dieser Probleme dürfen Sie nicht übersehen — ich habe den Eindruck, das geschieht jetzt schon —, daß auf die Arbeitnehmer weitere und erhöhte Belastungen zukommen. Nicht nur, daß man ihnen vieles wegnehmen will, vielmehr müssen sie am Tage X auch die erhöhten Rentenversicherungsbeiträge, die erhöhten Krankenversicherungsbeiträge und Leistungen zur Arbeitslosenversicherung zahlen — die bisher nur den Wirtschaftsmitteln, den Betriebsmitteln entnommen



    Killat (Unterbach)

    wurden —, so daß sich bei den Beiträgen zur Sozialversicherung schon eine Mehrbelastung von 3,5 % bei den Angestellten bis über 7 % ergibt.
    Es ist von den Saarmieten und von den wegfallenden Leistungen gesprochen worden. Meine Damen und Herren, soll all das, was die Tarifpartner, was die Sozialpartner in anderthalb Jahrzehnten — ob gesetzlich, ob vertraglich, ob auf Vereinbarung oder Verordnungen beruhend — erreicht haben, mit einem Federstrich weggewischt werden, und sollen die Sozialpartner nun sehen, wie sie damit fertig werden? Wenn man den Sozialpartnern noch einen Spielraum ließe, könnte man über eine solche Methode reden. Wenn man aber so, wie es hier der Fall ist, entweder ad hoc am Tage X oder, wie es in einem anderen Fall durch einen von uns gestellten Antrag in § 2 a erreicht wurde, nur für drei Monate noch eine Nachwirkung gelten lassen will, dann bin ich der Meinung, daß zum größten Teil schon aus rein personellen und organisatorischen Gründen diese Tarifregelungen nicht erfolgen können, die ja all das auffangen sollen, was wir heute durch die Abstimmung hier beseitigt haben. Man kann fast sagen, nur am grünen Tisch konnte die Idee geboren werden, daß in wenigen Wochen durch solche Vereinbarungen eine Materie tarifvertraglich geregelt werden kann, die nicht nur sozial- und arbeitsrechtlich, sondern auch gesellschaftspolitisch Zustände geschaffen hat, die gewachsen sind.
    Es kommt hinzu: der eine Sozialpartner — nämlich die Gewerkschaften — kann nur für seine tarifgebundenen Mitglieder sprechen. Ein nicht unerheblicher Teil — es können zwischen 30 und 40 % der arbeitenden Bevölkerung sein — wird überhaupt nicht erfaßt werden. Das muß man bedenken. Auch ist die Partnerschaft, die Gleichwertigkeit mit den Unternehmern, wahrscheinlich nicht gegeben, weil am Tage nach der Umstellung die Gewerkschaften nicht mit allem Nachdruck einen Tarifvertrag erzwingen können. Sie sind doch nicht in der Lage, einen Vertragsabschluß vorzunehmen etwa unter dem Druck eines möglichen Streiks; denn dann würden sie sich den Vorwurf zuziehen, die gerade einzugliedernde und aufzubauende Saarwirtschaft zu zerstören. — Herr Kollege, es sind ganz andere Reden als Beiträge hier gehalten worden, und da haben Sie auch nicht auf die Uhr gezeigt!

    (Abg. Winkelheide: Aber es liegt im Interesse der Saar, daß heute die Gesetze verabschiedet werden!)

    Meine Damen und Herren! Mein persönlicher Eindruck ist, daß neben der Frage des Familienlastenausgleichs hier in der Regelung und Sicherung der Arbeitsverhältnisse und Einkommen der Beschäftigten überhaupt das Kernproblem der wirtschaftlichen Eingliederung liegt.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU: Das bezweifeln wir gar nicht!)

    Ich möchte das hier nicht so schnell über die Bühne
    gebracht sehen, weil ich auch den Eindruck habe,
    das sich viele, viele Ihrer Kollegen über die Bedeutung Ihrer Vorschläge noch nicht im klaren sind.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Doch!)

    Es handelt sich hier nicht nur um eine währungs-
    und wirtschaftspolitische, sondern auch um eine in höchstem Maße staatspolitische und nationale Aufgabe dieses Hauses.
    Wir schlagen Ihnen vor, den Abs. 1 von § 4 in drei Teile aufzulösen. Im Teil 1, im Umdruck 360 unter Ziffer 3 a, halten wir den Grundsatz fest, daß der Arbeitnehmer am Tage der Eingliederung im wirtschaftlichen Wert seiner Bezüge nicht schlechter gestellt werden darf als zuvor. Als zweiten Teil schlagen wir unter Ziffer 3 b des Umdrucks vor, in einem neuen Absatz 1 a Regelungen für die tarifgebundenen Arbeitnehmer vorzusehen, für die Sie, bis auf die nicht wirksam werdende Nachwirkung, überhaupt keine Regelungen im Gesetz vorgesehen haben. Im dritten Teil, unter Ziffer 3 c des Umdrucks, haben wir Regelungen für die tarifungebundenen Arbeitnehmer vorgeschlagen.
    Meine Damen und Herren, wir muten Ihnen auch hier nichts zu, was nicht zu erfüllen wäre. Wir wollen diesen Vorschlag auch begrenzen, allerdings nicht mit drei, vier oder fünf Monaten; wir glauben, daß hier ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten notwendig ist, um den Sozialpartnern die Möglichkeit zu geben, einen entsprechenden Abschluß zu tätigen.
    Ich möchte abschließend sagen, daß dieser erste Fall einer Wiedervereinigung unter keinen Umständen wegen mangelhafter Sicherung des sozialen Besitzstandes Schiffbruch erleiden darf. Er darf auch nicht deshalb scheitern oder diskriminiert werden, weil man die Verantwortung in dieser Frage den Sozialpartnern aufbürdet, die ihre Tarifverträge nicht in jedem Falle unter sozialen und nationalen Notwendigkeiten abschließen.
    In diesem Falle muß das Parlament nicht nur beraten, sondern auch nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Ich bitte Sie namens meiner Freunde und im Interesse der beschäftigten Arbeiter und Angestellten des Saarlandes, unserer Vorlage zuzustimmen.
    Wegen der Bedeutung dieser Frage beantragen wir namentliche Abstimmung.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, von den drei Gesetzen, die die Saar betreffen und die wir heute behandeln sollen, ist in viereinhalb Stunden erst eines verabschiedet worden. Da um 21 Uhr Sitzungsschluß sein soll, bitte ich, diesen Umstand beim weiteren Verlauf der Diskussion zu berücksichtigen.

(Zurufe von der CDU/CSU: Morgen früh Sitzung!)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist uns leider



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    nicht möglich, der Regelung in den §§ 3 und 4, die zweifellos eine der entscheidenden Kernfragen der wirtschaftlichen Eingliederung überhaupt sein wird, zuzustimmen. Diese Konstruktion nach vielen Kompromissen ist nach meiner Auffassung ein Homunkulus; betrachtet man sie von der saarländischen Praxis und ihrer Durchführung aus, so ist es klar, daß sie ein Homunkulus bleiben muß.

    (Abg. Pelster: Nach den Ferien weitermachen!)

    § 3 Abs. 1 geht von dem Grundsatz aus, den alle aufgestellt haben, daß nach der Eingliederung deutsche Preise gelten und infolgedessen auch deutsche Löhne eingeführt werden, ein Grundsatz, der klar und deutlich ist und den man in den Besprechungen als Neuordnungsprinzip an der Saar bezeichnet hat. Dabei ging man von der Tatsache aus, daß am Tage X etwa 90 % aller Fälle in Tarifverträgen geregelt seien und daß nur für den Rest — das war vor allem die Auffassung des Justizministeriums — noch eine Ersatzlösung gefunden werden müsse. Man hat diese Ersatzregelung über § 3 Abs. 2 ff. und § 4 gefunden. Diese Ersatzlösung steht im Widerspruch zum Prinzip der Neuordnung. Man geht hierbei wieder von dem alten Lohnsystem aus und versucht, nach dem amtlichen Frankenkurs umzurechnen. Man geht aber nicht von dem Einkommen aus, das die saarländischen Arbeitnehmer vor dem Tage X hatten, sondern vermindert es, wie § 4 Abs. 2 sagt, um die Zulagen. Dadurch entsteht zunächst einmal, wie wir ausgerechnet haben, für die Arbeitnehmerschaft bei bei der Umrechnung in vielen Fällen eine zu niedrige Entlohnung. Das nimmt der Gesetzgeber in seinem Entwurf auch in Kauf und sieht vor, Korrekturen vorzunehmen, entweder durch Tarifverträge, die später abgeschlossen werden, oder durch die Inkraftsetzung von Tarifverträgen für solche Partner des Arbeitslebens, die nicht unter einen Tarifvertrag fallen, und sogar, wie der § 4 Abs. 4 sagt, für Einzelverträge. Das alles aber soll nachträglich geschehen, wenn festgestellt ist, daß ein Tarifvertrag geschlossen wurde.
    In dieser Ordnung liegt das ganz gefährliche Prinzip der rückwirkenden Nachzahlung von Löhnen und Gehältern bis auf die Dauer von sechs Monaten, nach deren Ablauf der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Wie soll sich die Saarwirtschaft nach diesem Prinzip, ob Sie von dem Entwurf der Regierung oder von der noch erweiterten Vorlage der SPD ausgehen, kostenmäßig einstellen, wenn sie nicht vom Tage X an kalkulieren und berechnen kann, welche Lohn- und Gehaltsausgaben sie effektiv hat? Es ist das schlimmste Prinzip, in der Wirtschaft Unklarheiten zu lassen und ihr dann zuzumuten, nach Monaten noch Löhne und Gehälter nachzuzahlen. Ich erkenne durchaus die von der SPD vorgetragenen Bedenken an, die die Arbeitnehmerschaft gegen die unglückliche Regelung äußert. Ich bin immer der Meinung gewesen, daß man eine Regelung hätte finden müssen, die auch den berechtigten Belangen der Arbeitnehmerschaft entspricht. Eine solche Regelung kann man jedoch nicht finden, indem man fordert, daß die Wirtschaft die Differenzbeträge hinterher nachzahle.
    Wie absurd — verzeihen Sie mir den Ausdruck — die Konstruktion ist, ersehen Sie aus § 4 Abs. 5. Sehen Sie sich diese Vorschrift einmal an! Ich möchte wissen, wer im Hause mir sagen kann, wie man diese Regelung in der Praxis durchführen soll. In Abs. 5 wird gesagt, daß eine Abweichung von dem System der rückwirkenden Mehr- und Nachzahlung möglich ist, wenn die sich danach ergebenden Leistungen dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden können, weil sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse infolge der Eingliederung wesentlich geändert haben. Hier stellt man bei der Frage einer rückwirkenden Höherbezahlung darauf ab, ob der Arbeitgeber beweisen kann, daß sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Das Betriebsrisiko wird also auf die Arbeitsverträge abgeschoben.
    Früher konnte man noch eine Vorstellung davon haben, wie diese Regelung verwirklicht würde. Zuerst gab es noch den berühmten § 5, in dem die Saarregierung ermächtigt wurde, durch Rechtsverordnung zu entscheiden, ob eine solche wesentliche Änderung oder Verschlechterung vorliegt. Dieser § 5 ist wegen Verstoßes gegen die Tariffreiheit gestrichen worden. Er war auch nicht realisierbar. Denn wie soll eine Regierung durch Rechtsverordnung entscheiden, ob Tarifregelungen mehr als 10 % zu hoch oder zu niedrig liegen. Das ist doch völlig unmöglich.
    Jetzt überläßt man es dem Arbeitsrichter an der Saar, mit diesem Homunkulus fertig zu wenden, und man überläßt es den Tarifpartnern, den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich monatelang herumzuschlagen. Während dieser Zeit bleibt völlig offen, ob man überhaupt zu einem Tarifvertrag kommt oder nicht. Man geht davon aus: Jeder muß zunächst einmal abwarten, ob ein solcher Tarifvertrag geschlossen wird; erst dann kann er vielleicht klagen.
    Dieses Gesetz ist tatsächlich entstanden — das habe ich gestern bereits beklagt —, ohne daß man sich rechtzeitig höheren Orts, auf Ministerebene, mit den Problemen befaßt hat. Diese Regelung ist so kompliziert, daß meiner Überzeugung nach — ohne daß ich damit den Fachleuten im Hause irgendwie zu nahe treten will — ,eine völlige Klarheit über die Ordnung und unsere Verhältnisse nicht zu erzielen ist. Es ist wirklich eine Regelung, die in der Form einfach nicht paßt und die zu keinem guten Erfolg führen kann.
    Wir würden Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der SPD, sofort zustimmen, wenn wir davon überzeugt wären, daß dadurch die Dinge gefördert werden könnten und der Wirtschaft, die ja um die Erhaltung der Arbeitsplätze kämpfen muß, gedient wäre. Das ist aber nicht möglich, wenn die Wirtschaft nicht weiß, was sie morgen zu bezahlen hat, Denken Sie doch an einen Handwerker, der seine Rechnungen ausstellt! Die Rechnungen stellt er nach dem gezahlten Lohn aus. Jetzt soll er nach 6, 8 oder 10 Wochen oder gar nach 6 Monaten Nachzahlungen leisten. Das ist unmöglich. Ich glaube deshalb, daß unsere Ansicht begründet und berechtigt ist, ohne daß ich in dieser letzten Stunde bessere Lösungsvorschläge machen könnte.



    Dr. Schneider (Saarbrücken)

    Auch der saarländische Landtag hat erkannt, daß diese Lösung schlecht ist. Er hat in einer einstimmig gefaßten Entschließung vor über 14 Tagen Bundesregierung und Saarregierung aufgefordert, hier eine andere, bessere Lösung auszuarbeiten. Das ist nicht geschehen. Auch insoweit ist in dem Hohen Hause die Entschließung des saarländischen Landtags nicht berücksichtigt worden.
    Ich glaube, wir sind alle überfordert, wenn wir dieser Regelung zustimmen und damit die Verantwortung übernehmen sollen, die dieser Entwurf uns auferlegt. Ich bedauere, daß wir weder dem § 3 noch dem § 4, damit auch nicht dem ganzen Gesetz und ebensowenig den Änderungsanträgen die Zustimmung geben können, nicht etwa deshalb, weil wir die sozialen Belange nicht anerkennten - ich glaube, diese haben wir hier eifrig vertreten —, sondern weil wir von der schlechten Ordnung des durch die §§ 3 und 4 bestimmten Systems insgesamt völlig überzeugt sind.

    (Beifall bei der FDP.)