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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 176 Abgeordnete und 13 Berliner Abgeordnete, mit Nein 205 Abgeordnete und 4 Berliner Abgeordnete; enthalten haben sich 6 Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
    Ja
    CDU/CSU
    Baldauf Draeger Gottesleben
    Heye
    Krüger (Neheim) Maucher
    SPD
    Frau Albertz
    Altmaier Dr. Arndt Auge
    Bading
    Dr. Bärsch
    Bäumer Bals
    Bauer (Würzburg)

    Baur (Augsburg)

    Bazille
    Dr. Bechert
    Behrendt Behrisch
    Frau Bennemann Berkhan
    Berlin
    Blachstein
    Dr. Bleiß Börner
    Dr. Brecht
    Bruse
    Büttner Conrad Corterier Cramer Dewald Diekmann
    Frau Döhring (Stuttgart) Dröscher
    Frau Eilers (Bielefeld) Erler
    Eschmann
    Faller
    Felder Folger Franke Dr. Frede Frehsee Frenzel
    Geiger (Aalen) Geritzmann
    Haage Hamacher
    Hansing Dr, Harm Hauffe Heide
    Dr. Dr. Heinemann
    Frau Herklotz Hermsdorf
    Herold Höcker Höhmann Hähne Hörauf
    Frau Dr. Hubert Hufnagel
    Iven (Düren)

    Jacobi Jacobs
    Jahn (Marburg) Jürgensen
    Junghans
    Frau Keilhack
    Frau Kettig
    Keuning
    Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
    Frau Kipp-Kaule
    Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt) Frau Korspeter
    Kraus
    Kühn (Köln)

    Kurlbaum
    Lange (Essen) Lantermann
    Ludwig
    Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
    Maier (Freiburg)

    Marx
    Matzner
    Meitmann
    Dr. Menzel
    Merten Metter
    Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
    Dr. Mommer
    Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms) Munzinger
    Frau Nadig
    Ollenhauer
    Paul
    Peters Pöhler Pohle Prennel Priebe Pütz
    Pusch Rasch Regling Rehs
    Reitz
    Reitzner
    Frau Renger
    Ritzel Rohde Frau Rudoll
    Ruhnke
    Dr. Schäfer
    Frau Schanzenbach Scheuren
    Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
    Schröder (Osterode) Seidel (Fürth)
    Seither Seuffert Stierle Striebeck
    Theis Wagner Walpert Wegener
    Wehner Wehr
    Welke
    Welslau
    Weltner (Rinteln)

    Frau Wessel
    Wienand Wilhelm Wischnewski
    Wittrock Zühlke
    Berliner Abgeordnete
    Frau Berger-Heise
    Dr. Königswarter
    Frau Krappe
    Neubauer Neumann Scharnowski
    Dr. Schellenberg
    Schröter (Berlin)

    Schütz (Berlin)

    Dr. Seume
    Frau Wolff (Berlin)

    FDP
    Dr. Achenbach
    Dr. Becker (Hersfeld)

    Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
    Dr. Dehler
    Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf)

    Dürr
    Eilers (Oldenburg) Eisenmann
    Frau Friese-Korn
    Keller
    Dr. Kohut Kreitmeyer Kühn (Bonn)

    Mauk
    Dr. Mende Mischnick Murr
    Dr. Rutschke
    Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz
    Spitzmüller Stahl
    Dr. Stammberger
    Walter
    Weber (Georgenau) Zoglmann
    Berliner Abgeordnete
    Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Will
    Nein
    CDU/CSU
    Frau Ackermann
    Graf Adelmann
    Dr. Aigner Arndgen Baier (Mosbach)

    Dr. Bartels
    Bauer (Wasserburg) Bauereisen
    Bausch
    Dr. Becker (M. Gladbach) Becker (Pirmasens) Berberich
    Berger
    Dr. Bergmeyer
    Dr. Besold
    Dr. Birrenbach
    Blank
    Frau Dr. Bleyler
    Frau Blohm
    von Bodelschwingh
    Brand
    Frau Brauksiepe
    Brese
    Frau Dr. Brökelschen
    Brück
    Dr. Bucerius
    Burgemeister
    Caspers
    Cillien
    Dr. Conring Dr. Czaja Demmelmeier
    Diebäcker
    Diel (Burg Leyen)

    Dr. Dittrich Dr. Dollinger
    Drachsler
    Dr. Dresbach
    Eichelbaum Dr. Elbrächter
    Frau Engländer
    Enk
    Eplée
    Etzenbach
    Dr. Even (Düsseldorf) Finckh
    Franzen
    Dr. Frey
    Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim)
    Funk
    Dr. Furler
    Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
    Gedat
    Gehring
    Frau Geisendörfer
    D. Dr. Gerstenmaier Gewandt
    Gibbert
    Glüsing (Dithmarschen)

    Dr. Görgen Dr. Götz Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Günther
    Freiherr zu Guttenberg Hackethal
    Häussler
    Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
    Heix
    Dr. Hellwig Hesemann Höcherl
    Dr. Höck (Salzgitter)

    Höfler
    Holla
    Hoogen
    Horn
    Huth
    Dr. Huys Dr. Jaeger Jahn (Stuttgart)

    Josten
    Dr. Kanka Kemmer Dr. Kempfler
    Kirchhoff
    Frau Klemmert
    Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
    Dr. Knorr Koch



    Vizenräsident Dr. Becker
    Dr. Kopf
    Kramel Krammig
    Kroll
    Krüger (Olpe)

    Krug
    Frau Dr. Kuchtner
    Kunst Kuntscher
    Kunze
    Lang (München)

    Leicht
    Lenze (Attendorn)

    Leonhard
    Lermer Leukert Dr. Löhr Lulay
    Maier (Mannheim) Majonica
    Dr. Baron Manteuffel-SzoegE Dr. Martin
    Meis
    Memmel
    Mengelkamp
    Menke
    Meyer (Oppertshofen)

    Mick
    Muckermann
    Mühlenberg
    Müser Nellen Nieberg Niederalt
    Frau Niggemeyer
    Oetzel
    Frau Dr. Pannhoff
    Pelster
    Dr. h. c. Pferdmenges
    Dr. Pflaumbaum
    Frau Pitz-Savelsberg
    Frau Dr. Rehling
    Dr. Reinhard
    Dr. Reith
    Riedel (Frankfurt)

    Frau Rösch
    Rösing Ruf
    Ruland Scharnberg
    Scheppmann
    Schlee Schlick
    Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schmitt (Fulda) Schmücker
    Schüttler
    Schütz (München) Schulze-Pellengahr
    Schwarz
    Frau Dr. Schwarzhaupt
    Dr. Schwörer
    Dr. Seffrin
    Seidl (Dorfen)

    Dr. Serres
    Siebel
    Dr. Siemer
    Zwei Abgeordnete, von denen anzunehmen wäre, daß der eine „hüh" und der andere „hott" abgestimmt hätte, haben noch nachträglich ihre Stimmkarte abgeben wollen. Das Haus wird um Indemnität gebeten. Die beiden Abgeordneten waren mit Besuchergruppen ziemlich weit entfernt. Eine Änderung des Ergebnisses ist damit nicht möglich. Ich darf annehmen, daß den beiden Abgeordneten damit Indemnität erteilt ist. — Ich danke Ihnen.
    Damit sind die Anträge Umdrucke 362 und 356 eo ipso erledigt. Punkt la der Tagesordnung ist ebenfalls erledigt.
    Wir sind jetzt bei Punkt lb der Tagesordnung. Der Herr Kollege Conrad hat den Entschließungsantrag Umdruck 371 zur dritten Beratung begründet. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Debatte.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt lb, Drucksachen 1006 und 1162. Wer dem Gesetzentwurf in der
    dritten Beratung
    zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Umdruck 371. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
    Ich rufe nunmehr auf Punkt i c der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) ;
    Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1168).

    (Erste Beratung: 69. Sitzung.)

    Wir treten in die zweite Lesung ein. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? —

    (Abg. Dr. Becker [Mönchen-Gladbachl: Ich beziehe mich auf meinen Schriftlichen Bericht!)

    — Der Herr Berichterstatter bezieht sich auf seinen Schriftlichen Bericht. Ich danke ihm.
    Wir kommen zur Aussprache. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß zu diesem Punkt die Anträge auf den Umdrucken 358, 369, 373 und für die dritte Beratung der Entschließungsantrag Umdruck 370 vorliegen. Das Haus ist wohl wie bei früheren Gesetzen damit einverstanden, daß alle die Paragraphen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, gemeinsam aufgerufen, beraten und verabschiedet werden. —Ich darf also jetzt aufrufen die §§ 1, — 2, — 3, — 4, —5,—6,—7,—8,—9,—10,—11,—12,—13, — 14, — 15. — Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Debatte hierzu ist geschlossen.
    Wer den aufgerufenen §§ 1 bis 15 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
    Ich rufe § 16 auf. Hierzu liegen vor die Änderungsanträge Umdruck 358 Ziffer 1 und Umdruck 373 Ziffer 1.
    Wird der erstgenannte Antrag auf Umdruck 358 begründet? — Bitte schön, Herr Kollege Wilhelm!
    Solke
    Spies (Emmenhausen)

    Dr. Stecker Stiller
    Dr. Stoltenberg
    Dr. Storm (Duisburg)

    Storm (Meischenstorf)

    Struve
    Sühler
    Teriete
    Unertl
    Varelmann Dr. Vogel Vogt
    Wacher
    Dr. Wahl
    Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Wehking
    Weinkamm
    Frau Welter (Aachen) Wendelborn Wieninger
    Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter Wittmann
    Wittmer-Eigenbrodt
    Worms
    Dr. Wuermeling
    Wullenhaupt
    Berliner Abgeordnete
    Dr. Gradl Hübner
    Dr. Krone Stingl
    DP
    Frau Kalinke Logemann
    Matthes
    Dr. Preiß
    Probst (Freiburg)

    Dr. Ripken
    Schneider (Bremerhaven)

    Dr. Schneider (Lollar)

    Dr. Schranz
    Dr. Steinmetz Tobaben
    Enthalten
    CDU/CSU
    Balkenhol
    Bühler
    Spies (Brücken) Stauch
    Dr. Werber
    Dr. Zimmer





Rede von Werner Wilhelm
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich den Änderungsantrag Umdruck 358 wie folgt begründen.
Bisher waren im Saarland die Herstellung und der Einzelhandel mit Tabakwaren von der saarländischen Tabakregie als Monopolverwaltung streng konzessioniert. Es konnte folglich nicht jedermann im Rahmen der Gewerbefreiheit Tabakwaren herstellen oder im Einzelhandel verkaufen. Nach der wirtschaftlichen Eingliederung wird die saarländische Tabakregie aufgelöst. Die Herstellungsbetriebe und der Tabakwareneinzelhandel im Saarland werden dann den Wettbewerbsbedingungen unterworfen, die im übrigen Bundesgebiet bestehen. Da man im Zuge dieser Umstellung Schwierigkeiten befürchtet, ist in § 16 des Gesetzentwurfs Drucksache 1007 vorgesehen, den Inhabern von Herstellungsbetrieben auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe für den Fall zu gewähren, daß sie ihre Betriebe schließen oder veräußern müssen.
In der gleichen Situation wie die Herstellungsbetriebe, für die diese Umstellungsbeihilfe in § 16 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, befindet sich auch der saarländische Tabakwareneinzelhandel. Beide, Herstellungsbetriebe und Einzelhandel, hatten bisher auf Grund des Tabakwarenmonopols einen gesicherten Absatz. Nach dem Eingliederungstage werden sie einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt sein. Ich darf bemerken, daß sich dieser verstärkte Konkurrenzdruck in bezug auf den Tabakwareneinzelhandel besonders auswirken wird, weil nämlich in Zukunft auch Gastwirtschaften und der Lebensmitteleinzelhandel Tabakwaren aller Art verkaufen können, was es bisher im Saarland auf Grund des Monopols nicht gab.
Nun haben wir zu verzeichnen, daß etwa 350 Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen in den vergangenen Jahren bevorzugt eine Konzession zur Errichtung von Tabakwaren-Einzelhandelsgeschäften gegeben wurde, um sie in die Lage zu versetzen, zu ihren Versorgungsrenten ein zusätzliches Einkommen zu erwerben, was letztlich eine Entlastung des saarländischen Staates bedeutete, indem er diesem Personenkreis keine Ergänzungsrenten zu zahlen brauchte. Viele dieser Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, denen diese Konzessionen bevorzugt erteilt wurden, haben seinerzeit entweder Abfindungen auf ihre Versorgungsrenten oder Staatsdarlehen bekommen, damit sie überhaupt den Start wagen, ihre Geschäfte einrichten und zunächst auch die entsprechenden Tabakmengen erwerben konnten. Wenn sie nun dem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt sein werden, dann steht heute schon mit Sicherheit fest, daß eine gewisse Anzahl der Inhaber von Einzelhandelsgeschäften — und hier sind insbesondere die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zu erwähnen — dem Druck der Konkurrenz nicht wird standhalten können. Wir haben dann die Situation, daß diejenigen Kriegsbeschädigten, denen eine Abfindung gegeben wurde, nur noch auf die verringerte Versorgungsrente angewiesen sein werden, und daß zum anderen diejenigen, denen ein Staatsdarlehen gegeben wurde — diese Darlehen sind nur zum Teil getilgt —, nicht mehr in der Lage sein werden, die Restschulden zu tilgen, weil sie in Zukunft nur noch auf ihre geringeren Versorgungsrenten angewiesen sein werden. Das wird zur Folge haben, daß der Staat diesem Personenkreis, der so einen erheblichen Teil seines Einkommens verliert, wieder die Ausgleichsrenten zahlen muß.
Der Landtag des Saarlandes hat in einer Entschließung, die am 2. Juni dieses Jahres einstimmig gebilligt wurde, einen analogen Antrag gestellt, wie Sie ihn in dem Änderungsantrag Umdruck 358 unter Ziffer 1 vorfinden. Unser Änderungsantrag will die Tabakwareneinzelhändler für den Fall, den ich Ihnen darzustellen versucht habe, mit den Herstellungsbetrieben gleichstellen und sie gegebenenfalls auch in den Genuß der Umstellungsbeihilfen kommen lassen. Aus diesen Gründen ist es nur recht und billig, die Tabakwareneinzelhändler zur Abwendung einer plötzlichen Existenznot mit den Herstellungsbetrieben gleichzustellen. Schließlich sind ja die Inhaber von Herstellungsbetrieben sicherlich wirtschaftlich besser fundiert als die Inhaber von Einzelhandelsgeschäften.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag Umdruck 358 Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall bei der SPD.)


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    Darf ich fragen, ob der Antrag Umdruck 373, Ziffer 1 auch begründet wird? —(Zurufe.)

    — Eine Begründung ist also nicht nötig; dann sind die Begründungen jetzt erledigt.
    Wir kommen zur Debatte. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Becker (München-Gladbach).
    Dr. Becker (München-Gladbach) (CDU/CSU) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wilhelm hat gesägt, die Einzelhandelsgeschäfte an der Saar seien in derselben Situation wie die Herstellungsbetriebe. Das stimmt nicht. Die Herstellungsbetriebe für Tabakwaren werden nach dem Tage X in Konkurrenz mit den sehr starken deutschen Herstellungsbetrieben stehen. Wir wissen ganz genau, daß wir in Deutschland vor allem eine außerordentlich starke Zigarettenindustrie haben. Dieser starken Industrie ist der Herstellungsbetrieb im Saarland vermutlich nicht gewachsen. Darum haben wir in § 16 des Gesetzentwurfs für die Herstellungsbetriebe die Umstellungshilfe vorgesehen.
    Bei den Einzelhandelsgeschäften ist das anders. Dort gibt es zwei Arten von Geschäften, auf der einen Seite solche, die verhältnismäßig stark sind und für die eine Umstellungshilfe nicht notwendig erscheint, auf der anderen Seite solche von Schwerbeschädigten. Eine Menge Schwerbeschädigter haben solche Geschäfte. Für diese Sonderfälle ist eine Sonderregelung zwischen der Bundesregierung und der Saarregierung im Gespräch.

    Dr. Becker (Mönchen-Gladbach)

    Es ist vorgesehen, hier eine Sondermaßnahme zu treffen. Deshalb möchte ich bitten, diesen generellen Antrag abzulehnen und den Regierungsentwurf anzunehmen.