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  • date_rangeDatum: 24. Juni 1959

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    Deutscher Bundestag 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Inhalt Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Wolff (Berlin) und Holla . . 4247 A Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126) ; Mündlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache 1184) — Zweite und dritte Beratung — Allgemeine Aussprache Dr. Mommer (SPD) . . . 4247 B, 4256 A Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4250 D Dr. Sonnemann, Staatssekretär . . 4255 D Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4256 B Conrad (SPD) . . . . . . . . 4161 A Einzelaussprache Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4264 B, 4266 A, 4269 13, 4271 D, 4275 D Conrad (SPD) . . 4264 D, 4268 D, 4275 C, 4278 A, 4279 D Blank, Bundesminister . 4265 C, 4268 D, 4271 A, 4272 C, 4274 C, 4275 B, 4276 D Rasch (SPD) . . . . . . . . . 4265 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . 4266 C, D Trittelvitz, Minister des Saarlandes 4270 B Bazille (SPD) . . . . . . . . 4273 A Dr. Röder, Ministerpräsident des Saarlandes . . . . . . . . . 4273 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 4277 B Maucher (CDU/CSU) . . . . . . 4278 B Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksache 1006); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1162) — Zweite und dritte Beratung — Conrad (SPD) . . . . . . . . 4279 D Entwurf eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache 1168) — Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . 4282 A, 4283 D Dr. Becker (Mönchen-Gladbach) (CDU/CSU) . 4282 D, 4285 B, C, 4286 C, 4289 B, 4290 A, 4291 A, 4293 D, 4296 B Dr. Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4283 A, 4284 D, 4285 C, 4286 C, 4288 A, 4290 B, 4293 B, C, 4294 B, 4295 C Seuffert (SPD) . 4283 C, 4287 B, 4289 D, 4290 A, 4293 C Draeger (CDU/CSU) . . 4286 A, 4294 D Corterier (SPD) 4286 D Conrad (SPD) . . 4291 C, 4294 A, 4296 C Dr. Hettlage, Staatssekretär . . . 4296 A II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Entwurf eines D-Markbilanzgesetzes für das Saarland (Drucksache 1008); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses Drucksache 1153) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) . . . . . . . . 4297 A Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksache 1011); Schriftlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 1148, zu 1148, Nachtrag zu 1148) Zweite und dritte Beratung — Wilhelm (SPD) . . . . . . . . 4297 D Dr, Schneider (Saarbrücken) (FDP) . 4298 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) 4299 B Conrad (SPD) . . . . . . . 4300 A Nächste Sitzung 4300 D Anlagen 4301 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4247 78. Sitzung Bonn, den 24. Juni 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 14 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 77. Sitzung Seite 4242 A Zeile 21 statt „als": wie. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Bausch 29. 6. Berendsen 31. 7. Bergmann*) 27, 6. Frau Beyer (Frankfurt) 27. 6. Birkelbach*) 27. 6. Dr. Birrenbach*) 27. 6. Fürst von Bismarck 26. 6. Dr. Burgbacher*) 27. 6. Dr. Deist*) 27. 6. Deringer* 27. 6. Dopatka 24. 6. Dowidat 24. 6. Engelbrecht-Greve*) 27. 6. Dr. Friedensburg*) 27. 6. Fuchs 24. 6. Dr. Furler*) 27. 6. Geiger (München)*) 27. 6. Glahn 24. 6. Dr. Gleissner (München) 26. 6. Dr. Greve 4. 7. Dr. Gülich 1. 8. Hahn*) 27. 6. Dr. Heck (Rottweil) 24. 6. Dr. Hellwig*) 27. 6. Hermsdorf 24. 6. Illerhaus*) 27. 6. Jahn (Frankfurt) 11.7. Jaksch 30. 6. Kalbitzer*) 27. 6. Köhler 4. 7. Dr. Kopf*) 27. 6. Dr. Kreyssig*) 27. 6. Kühlthau 26. 6. Leber 25. 6. Dr. Leiske 26. 6. Lenz Brühl)*) 27.6. Lenz (Trossingen) 24. 6. Dr. Leverkuehn*) 27. 6. Dr. Lindenberg*) 27. 6. Lücker (München) *) 27. 6. Dr. Maier (Stuttgart) 27. 6. Margulies*) 27. 6. Metzger*) 27. 6. Müller-Hermann*) 27. 6. Neuburger 25. 6. Odenthal*) 27. 6. Dr. Oesterle*) 27. 6. Dr. Preusker 24. 6. Frau Dr. Probst*) 27. 6. Rademacher 26. 6. Ramms 26. 6. Rasner 24. 6. Dr. Ratzel*) 27. 6. Richarts*) 27. 6. Dr. Rüdel (Kiel) 26. 6. Sander 24. 6. Scheel 11.7. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Schild*) 27. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) 24. 6. Dr. Schmidt (Gellersen)*) 27. 6. Schmidt (Hamburg)*) 27. 6. Dr. Starke*) 27. 6. Frau Dr. Steinbiß 25. 6. Stenger 30. 6. Storch*) 27. 6. Sträter*) 27. 6. Frau Strobel*) 27. 6. b) Urlaubsanträge Dr. Hesberg 31.7. *) für die Teilnahme an der Tagung des Europäischen Parlaments. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pohle (Fragestunde der 77. Sitzung vom 19. 6. 1959, Drucksache 1159, Frage 20) : Wie hoch ist die Zahl der ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die eine Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen? Wie verteilt sich die Personenzahl auf die einzelnen Erwerbsminderungsgrade? Wie hoch ist die Zahl der Hinterbliebenen: a) Witwen und Waisen, b) Elternpaare bzw. Elternteile? Nach dem Ergebnis der Sondererhebung zur Versorgungsstatistik vom 31. März 1959 werden 42 ehemalige Bundeswehrangehörige nach § 80 des Soldatenversorgungsgesetzes versorgt. Die Zahl dieser Versorgten beläuft sich bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. auf 11 und schwankt bei den übrigen Graden der Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 1 und 4 Personen. Erwerbsunfähig sind 16 Personen. Als Hinterbliebene werden 35 Witwen, 55 Halbwaisen und 1 Vollwaise sowie 5 Elternteile versorgt. In Vertretung Dr. Claussen Anlage 3 Umdruck 356 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1127, 1184) . Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, die nach § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl.. I 4302 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 S. 1011) erforderliche Zustimmung zu dem saarländischen Gesetz zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 19. Juni 1959 zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Dr. Mende und Fraktion Anlage 4 Umdruck 357 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung von Bundesrecht im Saarland (Drucksachen 1097, 1126, 1184). Der Bundestag wolle beschließen: In § 35 wird hinter Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt: „(3) Absatz 1 gilt nicht für § 2 IV A Nr. 5." Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 5 Umdruck 358 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 16 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Inhaber der im Saarland gelegenen Herstellungsbetriebe und Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie hergestellt oder vertrieben haben, erhalten auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt 'sich 'die veranlagte Fink ommensteuer für 'den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen ibis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz 'gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei 'Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die idem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 84 wenden folgende neue Absätze angefügt: „ (3) Hat ein Unternehmer im Bundesgebiet (einschließlich Saargebiet) von einem saarländischen Unternehmer Gegenstände erworben, so ist er berechtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum schuldet, a) bis 31. Dezember 1961 um vier vom Hundert, b) im Kalenderjahr 1962 um zwei vom Hundert des 'Betrages zu kürzen, den er 'im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat, wenn die Gegenstände im Saarland hergestellt worden sind; diese Voraussetzung ist buchmäßig nachzuweisen. Übersteigt der Kürzungsbetrag die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Umsatzsteuer, 'so wird der Unterschiedsbetra'g nach der Veranlagung durch Aufrechnung oder Zahlung ausgeglichen. (4) Die Regelung des Absatzes 3 gilt nicht für Erzeugnisse von Unternehmen, die unter das Gesetz betreffend den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. 1952 II S. 445) fallen. (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 1. was als Herstellung im Sinne des Gesetzes anzusehen ist und 2. welche sonstigen Leistungen im Sinne 'des Absatzes 3 zu behandeln 'sind." Bonn, den 23. Juni 1959 011enhauer und Fraktion Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4303 Anlage 6 Umdruck 361 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, jedem Saarländer bei der Währungsumstellung einen Ausgleichsbetrag zur Abgeltung der Härten, die sich in der Übergangszeit ergeben haben, durch Umstellung einer Kopfgeldquote bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 französischen Franken im Verhältnis von 100 Franken = 1 Deutsche Mark zu gewähren. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 362 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, dem Gesetz Nr. 672 zur Änderung des Reichsversorgungsgesetzes die gemäß § 6 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember 1956 (BGBl. I S. 1011) erforderliche Zustimmung zu erteilen. Bonn, den 23. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 8 Umdruck 368 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung: „(1) Von dem Zweiten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Zweites Überleitungsgesetz) vom 21. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 774) treten im Saarland § 1 Abs. 2 und 3, §§ 3 bis 6 und 9 bis 11 mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft." 2. § 2 wird um folgenden Absatz 3 ergänzt: „(3) Der Bund übernimmt die Zahlungen der Versorgungsbezüge für die Beamten der früheren staatlichen Bergbetriebsverwaltung im Saarland ab 1. Januar 1960." 3. § 5 Abs. 1 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Ausgaben auf Grund des Truppen- oder Finanzvertrages gehen ab Ende der Übergangszeit zu Lasten des Bundes." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 369 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 67 wird folgende Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 2. § 79 Abs. 1 wird um folgende Nr. 3 ergänzt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." Bonn, den 24. Juni 1959 Arndgen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 371 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Uberleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) (Drucksachen 1006, 1162). Der Bundestag wolle beschließen: Der Saarländische Landtag hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 1959 einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Regierung des Saarlandes beauftragt wird, im Ergänzungsgesetz zum Haushaltsgesetz 1959 des Saarlandes Mittel für einen Ausgleichsfonds auszubringen. Aus diesem Ausgleichsfonds soll nach von der Landes- 4304 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 regierung zu erlassenden Richtlinien Arbeitnehmern an der Saar, die im Zuge der wirtschaftlichen Eingliederung unverschuldet arbeitslos werden, eine über die Arbeitslosenunterstützung hinausgehende wirtschaftliche Hilfe gewährleistet werden. Die Bundesregierung wird ersucht, die Aufwendungen aus dem saarländischen Haushalt für den Ausgleichsfonds als deckungsfähig im Sinne des § 8 des Gesetzes zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln vom Saarland auf den Bund (Fünftes Überleitungsgesetz) anzuerkennen. Bonn, den 24. Juni 1959 Ollenhauer und Fraktion Anlage 11 Umdruck 373 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der Bundestag wolle beschließen: 1. In § 16 wird folgender neuer Absatz 7 angefügt: „(7) Die Inhaber der im Saarland gelegenen Einzelhandelsgeschäfte für Zigaretten, für Zigarren, für Rauchtabak und für Kautabak, die diese Erzeugnisse im Kalenderjahr 1958 für die saarländische Tabak- und Zündwarenregie vertrieben haben, erhalten wegen der Auflösung der Regie auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe. Die Absätze 1 bis 6 gelten sinngemäß." 2. § 65 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: „ (1) Bei unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen, die vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1960 ununterbrochen im Saarland ihren ausschließlichen Wohnsitz gehabt haben, ermäßigt sich die veranlagte Einkommensteuer für den Veranlagungszeitraum 1959/60 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert. Die veranlagte Einkommensteuer ermäßigt sich für den Veranlagungszeitraum 1961 bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 1,0 vom Hundert, wenn der Steuerpflichtige vom Ablauf der Übergangszeit bis zum 30. Juni 1961 ununterbrochen im Saarland seinen ausschließlichen Wohnsitz gehabt hat. Stirbt der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum vor dem 30. Juni, so tritt an die Stelle dieses Zeitpunktes der Todestag." b) Absatz 3 Nr. 1 und 2 wird wie folgt neu gefaßt: „1. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1959/60 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1959/60 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 30 vom Hundert, darüber hinaus um 15 vom Hundert, 2. für den Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die im Erhebungszeitraum 1961 enden, und für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer im Erhebungszeitraum 1961 zufließen, bei Einkommen bis 1250 Deutsche Mark um 20 vom Hundert, darüber hinaus um 10 vom Hundert." 3. In § 67 wird folgende neue Nr. 3 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt." 4. In § 79 Abs. 1 werden folgende neue Nr. 3 und 4 angefügt: „3. die Saarland-Sport-Toto-GmbH, soweit sich ihr Geschäftsbereich auf Sportwetten und Lotto erstreckt, 4. die Angehörigen der freien Berufe." 5. In § 84a erhalten in der neugefaßten Nr. 3 des § 11 Abs. 2 des Beförderungsteuergesetzes die Buchstaben b und c folgende Fassung: „b) unmittelbar zwischen dem Zonenrandgebiet, den Frachthilfegebieten, dem Saarrandgebiet oder dem Saarland und dem übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes, c) innerhalb des Zonenrandgebiets, der Frachthilfegebiete, des Saarrandgebiets oder des Saarlandes auf 50 vom Hundert der Steuer nach Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe b." 6. Nach § 84a wird folgender neuer § 84b eingefügt: „§ 84b (1) Hat ein Umsatzsteuerpflichtiger im Bundesgebiet (einschließlich dem Saarland) im Saarland hergestellte Gegenstände erworben, so ist er ermächtigt, die Umsatzsteuer, die er für einen Voranmeldungszeitraum (Anlagungszeitraum) schuldet, um 4 vom Hundert des Betrages zu kürzen, den er im gleichen Zeitraum als Entgelt für diese Gegenstände bezahlt hat. (2) Absatz 1 gilt entsprechend für sonstige Leistungen saarländischer Unternehmer. (3) Die Vergünstigungen der Absätze 1 und 2 gelten für die bis zum 31. Dezember 1961 bewirkten Lieferungen und sonstigen Leistungen. (4) Ausgenommen von den Vergünstigungen sind Erzeugnisse, die unter den Vertrag vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Bundesgesetzbl. II S. 445) fallen. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 4305 (5) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zu erlassen, insbesondere entsprechend der Regelung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) Maßnahmen zu treffen, um Mißbräuche zu verhindern und solche Wirtschaftszweige von den Vergünstigungen auszuschließen, die einer Absatzförderung nicht bedürfen." 7. Nach § 84b wird folgender neuer § 84c eingefügt: „§ 84c Von der Umsatzsteuer befreit sind die Einkünfte aus freier Berufstätigkeit gemäß § 2 Abs. 3 des saarländischen Umsatzsteuergesetzes vom 1. Juli 1955 bis zum Ende des Veranlagungszeitraumes von 1962." 8. § 104 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung: „(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Benehmen mit der Regierung des Saarlandes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, daß für die Zeit bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes, das die Entschädigungsseite des Lastenausgleichs im Saarland regelt, längstens bis zum 31. Dezember 1959, Vorauszahlungen auf eine Steuer erhoben werden, die an die Stelle der Gemeinschaftshilfeabgabe nach dem Gesetz über die Erhebung einer Gemeinschaftshilfeabgabe vom 29. Januar 1952 (Amtsblatt des Saarlandes S. 237) in der Fassung des Gesetzes Nr. 450 zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 27. Januar 1955 (Amtsblatt des Saarlandes S. 209) treten wird. Die Vorauszahlungen sind auf diese Steuer anzurechnen. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich höchstens mit 1,25 vom Tausend des im Saarland zuletzt in Franken ermittelten und im Verhältnis von 100 Franken zu einer Deutschen Mark auf Deutsche Mark umgerechneten Gesamtvermögens oder Inlandvermögens (§§ 73 und 77 des Bewertungsgesetzes) zu bemessen. Es kann bestimmt werden, daß .die Steuerpflichtigen die Vorauszahlungen selbst zu berechnen haben." Bonn, den 24. Januar 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Mende und Fraktion Anlage 12 Umdruck 374 Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland (Drucksachen . 1011, 1148, Nachtrag zu 1148). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Abs. 1 wird folgende neue Nr. 7 angefügt: „7. auf Franken lautende Geldeinnahmen auf Lohn-und Gehaltskonten bei Kreditinstituten im Saar- land, auf denen laufende Lohn-, Gehalts- oder (1 Rentenzahlungen gutgeschrieben werden." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Schneider (Saarbrücken) Dr. Bucher und Fraktion Anlage 13 Umdruck 375 Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksachen 1007, 1168). Der 'Bundestag wolle beschließen: 1. § 65b erhält die folgende Fassung: „§ 65b Behandlung von Organgesellschaften Besteht zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Einzelunternehmen, dessen Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehört, einsteuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag, so ist § 65a Satz 1 auch auf den dem beherrschenden Unternehmen zuzurechnenden Gewinn der Organgesellschaft anzuwenden, wenn von der Organgesellschaft während des jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind. Satz 1 gilt auch für beherrschende Personenunternehmen, soweit deren Inhaber nicht zu den in § 65 Abs. 1 bezeichneten Personen gehören." 2. § 65c wird wie folgt ergänzt: In Absatz 2 wird am Ende folgender Satz angefügt : „Ferner können durch Rechtsverordnung Bestimmungen darüber getroffen werden, wie 'in den Fällen der §§ 65a und 65b rdie Abgrenzung und Ermittlung der im Saarland erzielten Gewinne vorzunehmen sind." 3. § 74 Absatz 2 erhält die folgende Fassung: „(2) Bei Steuerpflichtigen, die, ohne die Voraussetzungen des Absatzes 1 zu erfüllen, eine oder mehrere Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs bei Ablauf der Übergangszeit im Saarland unterhalten, 'in denen während ides jeweiligen Veranlagungszeitraums im Durchschnitt regelmäßig insgesamt mindestens 25 Arbeitnehmer beschäftigt worden sind, und in den Fällen, in denen zwischen einer Organgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Saarland und dem beherrschenden Unternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes ein steuerrechtlich anerkannter Ergebnisabführungsvertrag besteht, gelten die 4306 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 78. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Juni 1959 Vorschriften der §§ 65a his 65c dieses Gesetzes entsprechend." 4. § 98 Absatz 3 erhält die folgende Fassung: „(3) Für neugeschaffene und nach dem Beginn des Eingliederungstages bezugsfertig gewordene Wohnungen bleibt die Gewährung einer Grundsteuervergünstigung entsprechend den Grundsätzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 26. September 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1393) einer Regelung durch Gesetz des Bundes oder des Saarlandes vorbehalten." Bonn, den 24. Juni 1959 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Bucher und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kurt Conrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hoffen alle — wenn wir an der Saar auch Befürchtungen haben —, daß bei der wirtschaftlichen Eingliederung, bei der es darum geht, für Waren im Werte von einer Milliarde DM einen anderen Absatzmarkt zu finden, keine größeren Schwierigkeiten entstehen. Für den Fall, daß Schwierigkeiten entstehen, ist in den Gesetzen, die Ihnen vorliegen, Vorsorge getroffen, damit die Betriebe über die Schwierigkeiten hinwegkommen.
    Der Antrag bezweckt, daß auch die Arbeitnehmer über solche möglichen Schwierigkeiten hinwegkommen. Der saarländische Landtag hat deshalb in einer einmütig gefaßten Entschließung die saarländische Regierung ersucht, in einem Nachtragshaushalt Mittel bereitzustellen, damit den Arbeitnehmern, die durch die wirtschaftliche Eingliederung arbeitslos werden, zusätzlich zur Arbeitslosenunterstützung eine Hilfe gegeben werden kann.
    Wir bitten Sie, diesem Antrag zuzustimmen mit dem Ersuchen an die Bundesregierung, die eventuell anfallenden Ausgaben gemäß dem Eingliederungsgesetz bzw. dem § 8 des Gesetzentwurfs Drucksache 1006 als deckungsfähig anzusehen, d. h. dem Saarland zu ersetzen.





Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 176 Abgeordnete und 13 Berliner Abgeordnete, mit Nein 205 Abgeordnete und 4 Berliner Abgeordnete; enthalten haben sich 6 Abgeordnete. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Ja
CDU/CSU
Baldauf Draeger Gottesleben
Heye
Krüger (Neheim) Maucher
SPD
Frau Albertz
Altmaier Dr. Arndt Auge
Bading
Dr. Bärsch
Bäumer Bals
Bauer (Würzburg)

Baur (Augsburg)

Bazille
Dr. Bechert
Behrendt Behrisch
Frau Bennemann Berkhan
Berlin
Blachstein
Dr. Bleiß Börner
Dr. Brecht
Bruse
Büttner Conrad Corterier Cramer Dewald Diekmann
Frau Döhring (Stuttgart) Dröscher
Frau Eilers (Bielefeld) Erler
Eschmann
Faller
Felder Folger Franke Dr. Frede Frehsee Frenzel
Geiger (Aalen) Geritzmann
Haage Hamacher
Hansing Dr, Harm Hauffe Heide
Dr. Dr. Heinemann
Frau Herklotz Hermsdorf
Herold Höcker Höhmann Hähne Hörauf
Frau Dr. Hubert Hufnagel
Iven (Düren)

Jacobi Jacobs
Jahn (Marburg) Jürgensen
Junghans
Frau Keilhack
Frau Kettig
Keuning
Killat (Unterbach) Kinat (Spork)
Frau Kipp-Kaule
Könen (Düsseldorf) Koenen (Lippstadt) Frau Korspeter
Kraus
Kühn (Köln)

Kurlbaum
Lange (Essen) Lantermann
Ludwig
Lücke (Osnabrück) Lünenstraß
Maier (Freiburg)

Marx
Matzner
Meitmann
Dr. Menzel
Merten Metter
Dr. Meyer (Frankfurt) Meyer (Wanne-Eickel) Frau Meyer-Laule
Dr. Mommer
Müller (Erbendorf) Müller (Ravensburg) Müller (Worms) Munzinger
Frau Nadig
Ollenhauer
Paul
Peters Pöhler Pohle Prennel Priebe Pütz
Pusch Rasch Regling Rehs
Reitz
Reitzner
Frau Renger
Ritzel Rohde Frau Rudoll
Ruhnke
Dr. Schäfer
Frau Schanzenbach Scheuren
Schmitt (Vockenhausen) Schoettle
Schröder (Osterode) Seidel (Fürth)
Seither Seuffert Stierle Striebeck
Theis Wagner Walpert Wegener
Wehner Wehr
Welke
Welslau
Weltner (Rinteln)

Frau Wessel
Wienand Wilhelm Wischnewski
Wittrock Zühlke
Berliner Abgeordnete
Frau Berger-Heise
Dr. Königswarter
Frau Krappe
Neubauer Neumann Scharnowski
Dr. Schellenberg
Schröter (Berlin)

Schütz (Berlin)

Dr. Seume
Frau Wolff (Berlin)

FDP
Dr. Achenbach
Dr. Becker (Hersfeld)

Dr. Bucher Dr. Dahlgrün
Dr. Dehler
Frau Dr. Diemer-Nicolaus Döring (Düsseldorf)

Dürr
Eilers (Oldenburg) Eisenmann
Frau Friese-Korn
Keller
Dr. Kohut Kreitmeyer Kühn (Bonn)

Mauk
Dr. Mende Mischnick Murr
Dr. Rutschke
Dr. Schneider (Saarbrücken) Schultz
Spitzmüller Stahl
Dr. Stammberger
Walter
Weber (Georgenau) Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Dr. Will
Nein
CDU/CSU
Frau Ackermann
Graf Adelmann
Dr. Aigner Arndgen Baier (Mosbach)

Dr. Bartels
Bauer (Wasserburg) Bauereisen
Bausch
Dr. Becker (M. Gladbach) Becker (Pirmasens) Berberich
Berger
Dr. Bergmeyer
Dr. Besold
Dr. Birrenbach
Blank
Frau Dr. Bleyler
Frau Blohm
von Bodelschwingh
Brand
Frau Brauksiepe
Brese
Frau Dr. Brökelschen
Brück
Dr. Bucerius
Burgemeister
Caspers
Cillien
Dr. Conring Dr. Czaja Demmelmeier
Diebäcker
Diel (Burg Leyen)

Dr. Dittrich Dr. Dollinger
Drachsler
Dr. Dresbach
Eichelbaum Dr. Elbrächter
Frau Engländer
Enk
Eplée
Etzenbach
Dr. Even (Düsseldorf) Finckh
Franzen
Dr. Frey
Dr. Fritz (Ludwigshafen) Fritz (Welzheim)
Funk
Dr. Furler
Frau Dr. Gantenberg Gaßmann
Gedat
Gehring
Frau Geisendörfer
D. Dr. Gerstenmaier Gewandt
Gibbert
Glüsing (Dithmarschen)

Dr. Görgen Dr. Götz Goldhagen Gontrum Dr. Gossel Günther
Freiherr zu Guttenberg Hackethal
Häussler
Dr. von Haniel-Niethammer Harnischfeger
Heix
Dr. Hellwig Hesemann Höcherl
Dr. Höck (Salzgitter)

Höfler
Holla
Hoogen
Horn
Huth
Dr. Huys Dr. Jaeger Jahn (Stuttgart)

Josten
Dr. Kanka Kemmer Dr. Kempfler
Kirchhoff
Frau Klemmert
Dr. Kliesing (Honnef) Knobloch
Dr. Knorr Koch



Vizenräsident Dr. Becker
Dr. Kopf
Kramel Krammig
Kroll
Krüger (Olpe)

Krug
Frau Dr. Kuchtner
Kunst Kuntscher
Kunze
Lang (München)

Leicht
Lenze (Attendorn)

Leonhard
Lermer Leukert Dr. Löhr Lulay
Maier (Mannheim) Majonica
Dr. Baron Manteuffel-SzoegE Dr. Martin
Meis
Memmel
Mengelkamp
Menke
Meyer (Oppertshofen)

Mick
Muckermann
Mühlenberg
Müser Nellen Nieberg Niederalt
Frau Niggemeyer
Oetzel
Frau Dr. Pannhoff
Pelster
Dr. h. c. Pferdmenges
Dr. Pflaumbaum
Frau Pitz-Savelsberg
Frau Dr. Rehling
Dr. Reinhard
Dr. Reith
Riedel (Frankfurt)

Frau Rösch
Rösing Ruf
Ruland Scharnberg
Scheppmann
Schlee Schlick
Dr. Schmidt (Wuppertal) Frau Schmitt (Fulda) Schmücker
Schüttler
Schütz (München) Schulze-Pellengahr
Schwarz
Frau Dr. Schwarzhaupt
Dr. Schwörer
Dr. Seffrin
Seidl (Dorfen)

Dr. Serres
Siebel
Dr. Siemer
Zwei Abgeordnete, von denen anzunehmen wäre, daß der eine „hüh" und der andere „hott" abgestimmt hätte, haben noch nachträglich ihre Stimmkarte abgeben wollen. Das Haus wird um Indemnität gebeten. Die beiden Abgeordneten waren mit Besuchergruppen ziemlich weit entfernt. Eine Änderung des Ergebnisses ist damit nicht möglich. Ich darf annehmen, daß den beiden Abgeordneten damit Indemnität erteilt ist. — Ich danke Ihnen.
Damit sind die Anträge Umdrucke 362 und 356 eo ipso erledigt. Punkt la der Tagesordnung ist ebenfalls erledigt.
Wir sind jetzt bei Punkt lb der Tagesordnung. Der Herr Kollege Conrad hat den Entschließungsantrag Umdruck 371 zur dritten Beratung begründet. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt lb, Drucksachen 1006 und 1162. Wer dem Gesetzentwurf in der
dritten Beratung
zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag Umdruck 371. Wer diesem Entschließungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. —Enthaltungen? — Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe nunmehr auf Punkt i c der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland (Drucksache 1007) ;
Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (14. Ausschuß) (Drucksache 1168).

(Erste Beratung: 69. Sitzung.)

Wir treten in die zweite Lesung ein. Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? —

(Abg. Dr. Becker [Mönchen-Gladbachl: Ich beziehe mich auf meinen Schriftlichen Bericht!)

— Der Herr Berichterstatter bezieht sich auf seinen Schriftlichen Bericht. Ich danke ihm.
Wir kommen zur Aussprache. Ich darf darauf aufmerksam machen, daß zu diesem Punkt die Anträge auf den Umdrucken 358, 369, 373 und für die dritte Beratung der Entschließungsantrag Umdruck 370 vorliegen. Das Haus ist wohl wie bei früheren Gesetzen damit einverstanden, daß alle die Paragraphen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, gemeinsam aufgerufen, beraten und verabschiedet werden. —Ich darf also jetzt aufrufen die §§ 1, — 2, — 3, — 4, —5,—6,—7,—8,—9,—10,—11,—12,—13, — 14, — 15. — Wird hierzu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Die Debatte hierzu ist geschlossen.
Wer den aufgerufenen §§ 1 bis 15 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Angenommen.
Ich rufe § 16 auf. Hierzu liegen vor die Änderungsanträge Umdruck 358 Ziffer 1 und Umdruck 373 Ziffer 1.
Wird der erstgenannte Antrag auf Umdruck 358 begründet? — Bitte schön, Herr Kollege Wilhelm!
Solke
Spies (Emmenhausen)

Dr. Stecker Stiller
Dr. Stoltenberg
Dr. Storm (Duisburg)

Storm (Meischenstorf)

Struve
Sühler
Teriete
Unertl
Varelmann Dr. Vogel Vogt
Wacher
Dr. Wahl
Frau Dr. h. c. Weber (Essen) Dr. Weber (Koblenz) Wehking
Weinkamm
Frau Welter (Aachen) Wendelborn Wieninger
Dr. Willeke Windelen Winkelheide Dr. Winter Wittmann
Wittmer-Eigenbrodt
Worms
Dr. Wuermeling
Wullenhaupt
Berliner Abgeordnete
Dr. Gradl Hübner
Dr. Krone Stingl
DP
Frau Kalinke Logemann
Matthes
Dr. Preiß
Probst (Freiburg)

Dr. Ripken
Schneider (Bremerhaven)

Dr. Schneider (Lollar)

Dr. Schranz
Dr. Steinmetz Tobaben
Enthalten
CDU/CSU
Balkenhol
Bühler
Spies (Brücken) Stauch
Dr. Werber
Dr. Zimmer




  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Werner Wilhelm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Fraktion möchte ich den Änderungsantrag Umdruck 358 wie folgt begründen.
    Bisher waren im Saarland die Herstellung und der Einzelhandel mit Tabakwaren von der saarländischen Tabakregie als Monopolverwaltung streng konzessioniert. Es konnte folglich nicht jedermann im Rahmen der Gewerbefreiheit Tabakwaren herstellen oder im Einzelhandel verkaufen. Nach der wirtschaftlichen Eingliederung wird die saarländische Tabakregie aufgelöst. Die Herstellungsbetriebe und der Tabakwareneinzelhandel im Saarland werden dann den Wettbewerbsbedingungen unterworfen, die im übrigen Bundesgebiet bestehen. Da man im Zuge dieser Umstellung Schwierigkeiten befürchtet, ist in § 16 des Gesetzentwurfs Drucksache 1007 vorgesehen, den Inhabern von Herstellungsbetrieben auf Antrag eine Umstellungsbeihilfe für den Fall zu gewähren, daß sie ihre Betriebe schließen oder veräußern müssen.
    In der gleichen Situation wie die Herstellungsbetriebe, für die diese Umstellungsbeihilfe in § 16 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, befindet sich auch der saarländische Tabakwareneinzelhandel. Beide, Herstellungsbetriebe und Einzelhandel, hatten bisher auf Grund des Tabakwarenmonopols einen gesicherten Absatz. Nach dem Eingliederungstage werden sie einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt sein. Ich darf bemerken, daß sich dieser verstärkte Konkurrenzdruck in bezug auf den Tabakwareneinzelhandel besonders auswirken wird, weil nämlich in Zukunft auch Gastwirtschaften und der Lebensmitteleinzelhandel Tabakwaren aller Art verkaufen können, was es bisher im Saarland auf Grund des Monopols nicht gab.
    Nun haben wir zu verzeichnen, daß etwa 350 Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen in den vergangenen Jahren bevorzugt eine Konzession zur Errichtung von Tabakwaren-Einzelhandelsgeschäften gegeben wurde, um sie in die Lage zu versetzen, zu ihren Versorgungsrenten ein zusätzliches Einkommen zu erwerben, was letztlich eine Entlastung des saarländischen Staates bedeutete, indem er diesem Personenkreis keine Ergänzungsrenten zu zahlen brauchte. Viele dieser Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, denen diese Konzessionen bevorzugt erteilt wurden, haben seinerzeit entweder Abfindungen auf ihre Versorgungsrenten oder Staatsdarlehen bekommen, damit sie überhaupt den Start wagen, ihre Geschäfte einrichten und zunächst auch die entsprechenden Tabakmengen erwerben konnten. Wenn sie nun dem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt sein werden, dann steht heute schon mit Sicherheit fest, daß eine gewisse Anzahl der Inhaber von Einzelhandelsgeschäften — und hier sind insbesondere die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zu erwähnen — dem Druck der Konkurrenz nicht wird standhalten können. Wir haben dann die Situation, daß diejenigen Kriegsbeschädigten, denen eine Abfindung gegeben wurde, nur noch auf die verringerte Versorgungsrente angewiesen sein werden, und daß zum anderen diejenigen, denen ein Staatsdarlehen gegeben wurde — diese Darlehen sind nur zum Teil getilgt —, nicht mehr in der Lage sein werden, die Restschulden zu tilgen, weil sie in Zukunft nur noch auf ihre geringeren Versorgungsrenten angewiesen sein werden. Das wird zur Folge haben, daß der Staat diesem Personenkreis, der so einen erheblichen Teil seines Einkommens verliert, wieder die Ausgleichsrenten zahlen muß.
    Der Landtag des Saarlandes hat in einer Entschließung, die am 2. Juni dieses Jahres einstimmig gebilligt wurde, einen analogen Antrag gestellt, wie Sie ihn in dem Änderungsantrag Umdruck 358 unter Ziffer 1 vorfinden. Unser Änderungsantrag will die Tabakwareneinzelhändler für den Fall, den ich Ihnen darzustellen versucht habe, mit den Herstellungsbetrieben gleichstellen und sie gegebenenfalls auch in den Genuß der Umstellungsbeihilfen kommen lassen. Aus diesen Gründen ist es nur recht und billig, die Tabakwareneinzelhändler zur Abwendung einer plötzlichen Existenznot mit den Herstellungsbetrieben gleichzustellen. Schließlich sind ja die Inhaber von Herstellungsbetrieben sicherlich wirtschaftlich besser fundiert als die Inhaber von Einzelhandelsgeschäften.
    Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, unserem Änderungsantrag Umdruck 358 Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)