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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Dr. Deist, Sie wollen doch nicht behaupten, daß es Bergarbeiter an der Ruhr gibt, deren Einkommen unter dem Fürsorgerichtsatz liegt? Das ist doch nicht richtig!

    (Abg. Dr. Deist: Wenden Sie sich an das Fürsorgeamt der Stadt Bochum, das die Zahlen offen dargelegt hat!)

    - Aber das liegt doch dann nicht an der Zahl der Feierschichten!

    (Abg. Dr. Deist: Natürlich!)

    — Es ist völlig unmöglich, daß es in Deutschland einen Bergarbeiter gibt, der nur wegen der Feierschichten mit seinem Lohn unter den Fürsorgerichtsatz kommt. Daß es einen solchen Fall gibt, müßten Sie erst beweisen! Es mag vielleicht den einen oder anderen Bergmann geben, der aus anderen Gründen in dieses unglückliche Schicksal geraten ist — den bedaure ich genauso wie Sie —, aber
    das hat mit der Einlegung von Feierschichten nicht das geringste zu tun.

    (Sehr richtig! bei der FDP.)

    Außer der Konkurrenz des Heizöls wird als Grund für die großen Schwierigkeiten die hohe Einfuhr von insbesondere amerikanischer Kohle angegeben, und dagegen wird der Schutz des Staates gefordert. Das ist wohl das Hauptproblem, das uns heute beschäftigt. Ich habe schon gesagt, daß die Einfuhr amerikanischer Kohle — dieser vorübergehende Zustand, Herr Burgbacher — nicht die Hauptursache unserer Schwierigkeiten ist. In der Ausschußsitzung, an der auch Sie teilgenommen haben, hat Herr Dr. Westrick erklärt, daß auch dann, wenn wir keine Tonne Kohle einführten, sich die Halden um keine Tonne verringern würden. Das Ausmaß der amerikanischen Importe fällt nicht so ins Gewicht, daß wir auf diese Weise das ganze Problem lösen müßten. Darüber sind wir uns wohl einig. Außerdem haben wir ein Einfuhrverbot. Wir haben seit dem September 1958 praktisch schon das Embargo eingeführt, das wir offiziell nicht zugeben wollen.
    Herr Burgbacher, ich habe Sie wiederholt in der Frage des Zolls angesprochen: Jetzt will man die vorübergehende Schwierigkeit — um eine solche handelt es sich, denn es kommen ja keine neuen Verträge, sondern es geht nur um die Zeit der Abwicklung der bestehenden Verträge — durch das massive Mittel des Zolls beseitigen, das man geradezu mit einem Holzhammer vergleichen könnte. Zu dem Zoll mit all seinen Wirkungen, nicht nur auf das Ausland, sondern auch auf die übrige deutsche Wirtschaft, wird mein Kollege Dr. Starke noch sehr detaillierte Ausführungen machen. Wir hätten uns noch über dieses Mittel Gedanken gemacht, wenn es sich wirklich nur um eine kurzfristige Maßnahme handelte. Aber, Herr Minister Erhard, Sie haben in der gestrigen Sitzung auf die Frage, ob Sie der Meinung sind, daß die in der Zollvorlage enthaltene Begrenzung auf den 31. Dezember 1959 auch eingehalten wird, klar und deutlich mit Nein geantwortet.

    (Bundesminister Dr. Dr. h. c. Erhard: Nicht in der Höhe des Zollsatzes!)

    — Vielleicht nicht in der Höhe, aber ein Zoll wird auch danach noch bestehenbleiben.
    Wir wollen doch einmal die Zahlen sprechen lassen. Sie sind in der Debatte sehr verschoben wor- den. Aber es scheint eindeutig festzustehen, daß am 1. Januar 1959 Einfuhrverträge über 36 Millionen t Steinkohle vorlagen. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen vorhanden. Immerhin läßt sich aber aus der Angabe des Herrn Staatssekretärs Westrick entnehmen, daß 70% von den 36 Millionen t von Zechen-Handelsgesellschaften beantragt und diesen Zechen-Handelsgesellschaften übergeben worden sind; denn woher hätte er sonst die Zahl von 70 %! Ob es 66 2/3 oder 70% sind, ist nicht entscheidend. Wir können also sagen: von den 36 Millionen scheiden 25 Millionen 70 %— ohne weiteres aus; denn die Kohlenwirtschaft muß diese Verträge selbst verkraften. Das ist doch das wenigste, was wir von ihr verlangen können: daß
    3250 Deutscher Bundestag 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959
    Dr. Atzenroth
    sie die Abwicklung dieser von ihr selbst getätigten Verträge selber und ohne Hilfe des Staates durchführt.
    Was verbleibt dann? 36 weniger 25 Millionen sind noch ganze 11 Millionen als Verträge. Davon, so behaupten Sie immer, seien ein Teil sogenannte unechte Verträge. Ich will aber unterstellen, sie seien alle echt bzw. sie würden alle echt gemacht in der kurzen Zeit, die noch zur Verfügung steht. Es geht nicht immer, Herr Minister; ich weiß das. Denn sie müssen ja auch einen deutschen Abnehmer finden. Jetzt finden sie den deutschen Abnehmer wahrscheinlich nicht mehr. Aber das spricht alles für meine Rechnung, da es sich um weniger als 11 Millionen t handeln wird. Um die Einfuhr von 11 Millionen t zu verhindern, soll der Zoll geschaffen werden. Selbst wenn diese 11 Millionen t ohne Zoll eingeführt würden, würde sich die Einfuhr sicherlich auf eine längere Zeit, mindestens auf zwei Jahre, verteilen. Was bleibt dann pro Jahr? 5,5 Millionen t. Sie führen nach Ihrem Zollgesetz 5 Millionen t ein. Es wäre eine Milchmädchenrechnung, zu sagen: 5,5 minus 5; denn es sind nicht dieselben Abnehmer. Das gebe ich ohne weiteres zu. Der Unterschied zwischen dem, was Sie nach Ihrem Zollgesetz selber einführen wollen und müssen, und dem, was hier noch abzuwickeln ist, beträgt ja nur noch 2, 3, vielleicht 4 Millionen t.


Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Atzenroth, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Burgbacher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Atzenroth, glauben Sie nicht, daß die Hauptbedeutung der Zollverordnung darin liegt, daß sie nicht nur für die Zeit, während der sie gilt, sondern überhaupt für alle Zukunft alle veranlaßt, bei Kohleverträgen mit der Bundesrepublik vorsichtiger zu sein als in der Vergangenheit?