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ID0305901500

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    Deutscher Bundestag 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Inhalt: Ergänzung der Tagesordnung 3215 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708) ; in Verbindung mit Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 (Kohlenzoll); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksachen 813, zu 813, 826 [neu] ) Fernschreiben des Präsidenten des Bundesrates betr. Kohlenzollverordnung 3215 B Dr. Bleiß (SPD) 3215D Dr. Serres (CDU/CSU) 3218 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister 3219 B, 3241 C Dr. Deist (SPD) . . . . 3227 C, 3257 A Dr. Burgbacher (CDU/CSU) . . . . 3243 D Dr. Atzenroth (FDP) 3247 D Dr. Steinmetz (DP) 3252 C Dr .-Ing. Philipp (CDU/CSU) . . . 3253 D Deringer (CDU/CSU) 3254 C Dr. Starke (FDP) 3254 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) (Bundesrat) (Drucksachen 769, 828) — Zweite und dritte Beratung — 3258 C Nächste Sitzung 3258 D Anlagen 3259 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 3215 59. Sitzung Bonn, den 29. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 15.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt Ms einschließlich Frau Albertz 4. 4. Dr. Baade 30. 1. Bading 30. 1. Dr. Bärsch 30.1. Bauknecht 30. 1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Frau Blohm 31. 1. von Bodelschwingh 29. 1. Diel (Horressen) 23. 2. Dr. Eckhardt 10. 2. Etzenbach 7. 2. Fuchs 30. 1. Gedat 30. 1. Gleissner (Unna) 20. 2. Graaff 15.2. Dr. Gradl 30. 1. Dr. Greve 7. 2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 30. 1. Heinrich 31. 1. Heye 29. 1. Hufnagel 29. 1. Jacobs 31.3. Jahn (Frankfurt) 31. 3. Kalbitzer 30. 1. Frau Kalinke 31. 1. Kiesinger 29. 1. Kramel 16. 2. Kraus 30. 1. Kreitmeyer 31. 1. Dr. Kreyssig 30. 1. Kriedemann 30. 1. Kühn (Bonn) 30. 1. Kahn (Köln) 30. 1. Kunst 21.4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 30. 1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 1. Memmel 31. 1. Dr. Menzel 15. 2. Murr 31. 1. Müser 17. 2. Nellen 31. 1. Dr. Oesterle 6. 2. Ollenhauer 29. 1. Pelster 31. 1. Pietscher 30. 1. Pütz 14. 2. Dr. Reith 31. 1. Rohde 31. 1. Scharnowski 30.1. Dr. Schmid (Frankfurt) 30. 1. Schneider (Hamburg) 2. 2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15. 2. Schoettle 30. 1. Schröder (Osterode) 30. 1. Frau Dr. Steinbiß 14. 2. Walpert 31. 1. Weimer 29. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Weinkamm 30. 1. Welslau 30. 1. Anlage 2 Umdruck 199 Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, DP zur Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Kohlebergbau (Drucksache 708). Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, 1. in geeigneter Weise, notfalls durch Gesetz a) sicherzustellen, daß inländische Käufer zollpflichtiger Brennstoffe ihre Verträge dem Ruhrbergbau zur Ablösung anbieten können und dieser sie zu angemessenen Bedingungen ablöst. Über die Frage der Angemessenheit soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden, das aus je einem, vom Ruhrbergbau und von dem betroffenen Käufer benannten Beisitzer und einem Obmann besteht, der von den Beisitzern zu wählen, im Falle der Nichteignung vom Bundeswirtschaftsminister zu benennen ist. Der Ruhrbergbau soll verpflichtet und berechtigt sein, bei durchgehandelten Verträgen dem inländischen Käufer gleichwertige Brennstoffe aus Mitgliedstaaten der EG zu gleichen Bedingungen zu liefern; b) klarzustellen, daß bis zum 1. Juli 1959 inländische Käufer Kauf- und Frachtverträge über nach der Vierten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1959 zollpflichtige Brennstoffe nicht unter Berufung auf diese Verordnung lösen können; 2. durch 'gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß die durch die Zollverordnung besonders betroffenen Gebiete bei der Verteilung der zollfreien Kontingente bevorzugt berücksichtigt werden. Bonn, den 29. Januar 1959 Dr. Krone und Fraktion Dr. Preiß und Fraktion Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers der Justiz auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Arndt (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 24) : Wann wird - im Hinblick darauf, daß nach dem Beschluß 1 BvR 510 des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 die 3260 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 59. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. Januar 1959 Ausübung von Strafgewalt „sicher" zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört und daß die Bundesregierung in der amtlichen Begründung ihrer Vorlage für ein Richtergesetz die Ausschließlichkeit der Zuständigkeit der Richter für die Rechtsprechung bejaht hat (Drucksache 516 S. 32) — die Bundesregierung dem Beschluß des 2. Bundestages in der 136. Sitzung vom 21. März 1956 zu Umdruck 562 (Stenographischer Bericht S. 7046 C und 7062) und dem Beschluß des 2. Bundestages in der 227. Sitzung vom 29. August 1957 zu Drucksache 3650 der 2. Wahlperiode (Stenographischer Bericht S. 13 521 C) entsprechen und dazu Stellung nehmen, ob die verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung, insbesondere ein Ausüben von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden wie Finanzämter und Postämter, mit dem Grundgesetz vereinbar sind? Ihre Anfrage geht davon aus, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 1958 — 1 BvR 510/52 — jede Ausübung von Strafgewalt durch Verwaltungsbehörden grundgesetzwidrig sei. Ich kann diesen Beschluß nicht in einem solchen Sinne auslegen, und zwar aus folgenden Gründen: Der Beschluß behandelt das Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten und erklärt dieses Verfahren für zulässig. Man kann dem Bundesverfassungsgericht nicht unterstellen, daß es durch eine beiläufige, nicht näher begründete Bemerkung in einem ganz anderen Verfahren sich gegen das Verwaltungsstrafverfahren ausgesprochen haben sollte, das zum traditionellen Bestand des deutschen Strafverfahrensrechts gehört. Der von Ihnen angesprochene Satz sagt nicht, daß die Ausübung aller Strafgewalt, sondern nur, daß die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit zu den Funktionen der rechtsprechenden Gewalt gehört. Schließlich muß jener Satz aber auch im Zusammenhang mit dem vorangehenden Satz gelesen werden. Dort erklärt das Bundesverfassungsgericht, daß es auf die allgemeinere Streitfrage. ob es eindeutig materielle Kriterien für einen Begriff der rechtsprechenden Gewalt im Sinne des Art. 92 GG gibt, nicht einzugehen brauche. Die Bundesregierung hält sich also auch nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts für berechtigt, an ihrer Auffassung festzuhalten, daß die derzeitigen Verwaltungsstrafverfahren nicht verfassungswidrig sind. Sie stimmt jedoch mit dem Bundestag darin überein, daß diese Verfahren allgemein überprüft werden sollten. Zwar hat sich die Hoffnung der Bundesregierung, das Bundesverfassungsgericht werde anläßlich einer eingelegten Verfassungsbeschwerde Gelegenheit haben, sich über die Zulässigkeit des Steuerstrafverfahrens auszusprechen, nicht erfüllt. Diese Verfassungsbeschwerde ist nämlich aus formellen Gründen verworfen worden, so daß die erwähnte Frage nicht geklärt werden konnte. Inzwischen ist die Vorbereitung einer Änderung der Vorschriften der Abgabenordnung, die sich auf das Steuerstrafverfahren beziehen, wieder aufgenommen worden. Ein künftiges Postgesetz soll nach der übereinstimmenden Meinung der Ressorts die Befugnis der Postbehörden, Kriminalstrafen zu verhängen, nicht mehr enthalten. Schäffer Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rehs (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. Januar 1959, Drucksache 786, Frage 35): Unter Bezugnahme auf die Erklärungen des Herrn Bundesernährungsministers in der Fragestunde am 27. November 1958 frage ich den Herrn Bundesernährungsminister heute, welche Beträge von den damals genannten Summen seit Inkrafttreten der beiden Gesetze bis zum 1. Dezember 1958 a) für Neusiedlungen gemäß BVFG, b) für die Übernahme bestehender Betriebe gemäß BVFG und c) für die Durchführung des SFG tatsächlich bewilligt und von den Ländern bei der Deutschen Siedlungsbank abgerufen wurden, und ob dabei die in den Haushaltsgesetzen festgelegte und sich auch aus § 2 des SFG im Zusammenhang mit § 41 des BVFG ergebende Relation der Neusiedlungsmittel von 1 : 2 bei den tatsächlich bewilligten Mitteln eingehalten wurde. Die Aufgliederung der für die Jahre 1953 bis 1958 für die Neusiedlung von Vertriebenen und Einheimischen und für die Eingliederung von Vertriebenen vom Bund bereitgestellten Mittel ist an Hand der Meldungen der Länder berechnet und von mir in der Fragestunde am 27. November 1958 bekanntgegeben worden. Für einen beliebig herausgegriffenen Zeitpunkt des laufenden Haushaltsjahres — wie hier für den 1. Dezember 1958 — liegen Unterlagen, die die Beantwortung der gestellten Frage ermöglichen, deshalb nicht vor, weil diese jeweils nur für das Ende eines Haushaltsjahres nach den Erfolgsmeldungen der Länder erstellt werden können. Die Wahrung der in den Erläuterungen zum Haushaltstitel 571 des Einzelplanes 10 vorgeschriebenen Relation wird den für die Bewilligung zuständigen Ländern bei der Zuteilung von Kontingenten jedesmal erneut zur Pflicht gemacht. Falls festgestellt wurde, daß die Relation nicht gewahrt war, so sind die jeweils notwendigen Maßnahmen ergriffen worden. Für die laufende Überwachung in dieser Richtung dienen u. a. die Meldungen der Deutschen Siedlungsbank über die bewilligten Mittel. Die in diesen Meldungen enthaltenen Zahlen sind von den Zufälligkeiten des Verfahrens und Verwaltungsablaufs abhängig und haben daher nur bedingten Aussagewert. Aber selbst wenn ich nur diese Meldungen der Deutschen Siedlungsbank zugrunde legen würde, ergibt sich aus der Halbjahresmeldung der Deutschen Siedlungsbank auf Bundesebene zusammengestellt zum 30. September 1958, daß im laufenden Haushaltsjahr für Zwecke des Bundesvertriebenengesetzes rd. 120 Mill. DM und für Zwecke des Siedlungsförderungsgesetzes rd. 40 Mill. DM bewilligt worden sind. Zu demselben Zeitpunkt (30. September) ergeben sich für die Zeit ab 1953 folgende Zahlen: für Zwecke des BVFG rd. 530 Mill. DM, für das SFG rd. 230 Mill. DM. Sollten Sie auf Grund Ihnen etwa vorliegender Unterlagen zu einem anderen Ergebnis kommen, so bin ich gern bereit, diese Unterlagen zu prüfen und dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Lübke
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Atzenroth.


Rede von Dr. Karl Atzenroth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Diese Debatte, die um die Grundauffassung unserer Wirtschaftspolitik geht, hat einen etwas merkwürdigen Verlauf genommen. Der Sozialist Dr. Deist, der zwar ableugnet, daß er die Sozialisierung des



Dr. Atzenroth
Bergbaus erstrebt, der aber in seinen Vorschlägen praktisch doch an dieses Ziel kommen muß — automatisch kommen muß —, macht dem Bundeswirtschaftsminister Vorwürfe darüber, daß seine angeblich marktwirtschaftliche Politik bei der Kohle versagt habe. Meiner Ansicht nach, Herr Dr. Deist, sind Sie dabei dem großen Irrtum unterlegen, anzunehmen, daß die Kohlenpolitik des Herrn Bundeswirtschaftsministers Marktwirtschaft war.

(Abg. Dr. Deist: Aha!)

Das war doch keine Marktwirtschaft, was wir bisher betrieben haben!

(Beifall bei der FDP.)

Die große Fraktion der CDU unter Führung ihres Wirtschaftsministers ist immer stolz darauf, daß sie die Marktwirtschaft seit der Währungsreform betrieben habe. Sie verweist auf die großen Erfolge, die wir alle kennen. Herr Minister, Sie wissen und wir sind ebenso stolz, daß wir diese Marktwirtschaft voll und ganz mit unterstützt haben.
Aber dann kommt die Differenz zwischen uns. Auf dem großen Gebiet unserer Wirtschaftspolitik sind eine Reihe von Gruppen übriggeblieben, die nicht in die Marktwirtschaft einbezogen sind. Dazu gehört die Kohlenwirtschaft. Sie werden sich erinnern und niemand wird uns das abstreiten können, daß wir mindestens seit 1950 die Einbeziehung auch der Kohle in die Marktwirtschaft gefordert haben; die echte Marktwirtschaft, Herr Dr. Deist, nicht das, was in den letzten zehn Jahren in der Bundesrepublik praktiziert worden ist, und ich
empfinde einen Teil Ihrer Vorwürfe als berechtigt, aber aus der anderen Sicht.
Wir haben praktisch eine mehr oder weniger vom Staat abhängige Kohlenwirtschaft gehabt. Unsere Vorschläge haben taube Ohren gefunden, sowohl bei Herrn Erhard als auch leider bei der Kohlenwirtschaft selber. Auch die Vertreter der Kohlenwirtschaft sind nicht so begeistert, wie es Wirtschaftler eigentlich tun sollten, auf die Vorschläge auf Einbeziehung in die Marktwirtschaft eingegangen, sondern sie haben sich sehr zurückhaltend verhalten. Vielleicht ist das mit ein Grund dafür, daß wir nicht zu echten marktwirtschaftlichen Verhältnissen gekommen sind. Die Kohlenwirtschaft fühlte sich als das verwöhnte Kind unserer Gesamtwirtschaft. Sie nahm in erster Linie all die vielen Vorteile in Anspruch, die bei uns verteilt worden sind. Sie war gesichert mit ihrem Absatz, sie war gesichert mit ihren Preisen, von denen sie allerdings behauptete, daß sie nicht die vollen Gestehungskosten deckten, die aber immerhin noch beträchtlich hoch waren.
Wir sind der Meinung, daß diese Verweichlichung zum großen Teil zu den Schwierigkeiten geführt hat, in denen wir uns heute befinden.

(Beifall bei der FDP.)

Wenn die Kohlenwirtschaft früher in den rauhen Wind der Marktwirtschaft gekommen wäre, dann hätte sie sich selber viel schneller ,angepaßt. Dann hätten Ihnen, Herr Minister Erhard, eine Reihe von Vorwürfen, die heute von Herrn Dr. Deist vorgebracht worden sind, gar nicht vorgetragen werden
können. Denn Sie hätten dafür gar keine Verantwortung gehabt, sondern die Kohlenwirtschaft
selber, die Unternehmer dieses Wirtschaftszweiges.
Leider hat natürlich der Montanunionvertrag eine unglückliche Wirkung in derselben Richtung gehabt. Sie, Herr Dr. Deist, fordern in einem Ihrer Lösungsvorschläge die Errichtung einer •zentralen Stelle. Sie nennen nicht das Wort „Lenkungsstelle"; aber es ist praktisch eine zentrale Lenkungsstelle. Was hätte denn diese Lenkungsstelle für Prognosen aufgestellt? Glauben Sie, daß diese Prognose sicherer und besser als die gewesen wären, die im Bundeswirtschaftsministerium vorgenommen worden sind?
Wir haben von Energieplänen gehört. Auch die berühmten Drei Weisen — ich glaube, einer von ihnen sitzt auf der Regierungsbank — haben einen Energieplan für eine Zeit von über 10 Jahren aufgestellt. Ich will sogar unterstellen, daß diese Aufstellung in der Gesamtkonzeption richtig ist. Alle diese Pläne enthalten den Fehler, nur statisch zu sein und nur dasselbe Verhältnis der Energieträger — Kohle, Öl und weiße Energie — zugrunde zu legen, auch für die spätere Zeit des erhöhten Verbrauchs. Sie haben nicht mit der besonderen Vitalität der Ölindustrie gerechnet. Diese Ölindustrie war früher auf dem Plan als die Kohle und hat sich einen größeren Anteil am Markt vorweggenommen, den die Kohle später einmal wird abgeben müssen.
Wir sind trotzdem der Meinung, daß über den Absatz unserer Kohle keine düsteren Voraussagen zu machen sind. Er wird wieder steigen. Er wird nicht wieder das alte Verhältnis gegenüber den anderen Energieträgern erreichen, aber wir werden im Grunde — bis auf gewisse Ausnahmen — die Produktion wieder absetzen können, wie das bisher der Fall gewesen ist. Die Mittel und Wege aufzuzeigen, wie wir dazu kommen, das ist Aufgabe der Unternehmer. Dazu sind sie Unternehmer in der Marktwirtschaft, und sie müssen zusehen, wie sie etwa zu dem Ziel kommen, einen größeren Anteil des Kohleabsatzes aus der einfachen Energieerzeugung — etwa zur Veredelung der Kohle — in die chemischen Industrien zu bringen oder sonstige Absatzwege neu zu erschließen.
Die große Schwierigkeit liegt doch darin, daß wir in dem Jahr 1958 mehr Kohle gefördert haben, als wir im In- und Ausland absetzen konnten. Gegen eine solche Übererzeugung in der Wirtschaft gibt es nur zwei Auswege: entweder schafft man neue Absatzwege oder man drosselt die Produktion. Wir sollten hier nicht immer von der Stillegung der Zechen sprechen. Das ist eine völlig falsche Bezeichnung. Eine Drosselung der Produktion, wie sie in dem Jahr 1958 durchgeführt worden ist, ist keine Stillegung. Sie hat nicht dazu geführt, daß etwa wertvolles Volksgut verschleudert wurde oder daß wir Zechen zum Erliegen gebracht haben, die wir später nicht wieder in Betrieb setzen können. Es ist ein etwas langsamerer Abbau durch die Einführung von Feierschichten vorgenommen worden.



Dr. Atzenroth
Herr Dr. Deist, von einer Einführung von Feierschichten „in unermeßlichem Umfang", so ähnlich haben Sie gesagt, kann doch wirklich keine Rede sein. Die Zahl der Feierschichten ist doch in einer Grenze geblieben, die für die Bergarbeiter durchaus tragbar ist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Abgeordneter Atzenroth, gestatten Sie eine Zwischenfrage?