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    Deutscher Bundestag 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Inhalt: Große Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fragen der Justizpolitik (Drucksache 569) Dr. Arndt (SPD) . . . . . 3047 B, 3118 B Schäffer, Bundesminister . . 3056 A, 3076 D, 3117 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler 3069 C, 3095 B Jahn (Marburg) (SPD) 3069 D Dr. Kanka (CDU/CSU) . . . 3077 D, 3114 D Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 3082 A Dr. Schneider (Lollar) (DP) . . . 3086 D Rehs (SPD) 3091 B Benda (CDU/CSU) . . . . . . 3098 C Dr. Stammberger (FDP) 3106 A Wittrock (SPD) . . . . . . . 3107 C Dr. Dr. Heinemann (SPD) . . 3110 D, 3114 A Dr. von Brentano, Bundesminister . 3113 B, 3114 C Dr. Schröder, Bundesminister . . . 3118 B Entwurf eines Gesetzes zu den Vereinbarungen mit den Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Ver- einigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, der Republik Frankreich, des Königreichs Dänemark, des Königreichs der Niederlande und des Königreichs Belgien über gegenseitige Hilfe gemäß Art. 3 des Nordatlantik-Vertrages (Drucksache 47); Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 593) — Zweite und dritte Beratung Graf Adelmann (CDU/CSU) . . . 3123 D Erler (SPD) 3124 C Freiherr zu Guttenberg (CDU/CSU) 3126 C Schultz (FDP) . . . . . . . . 3129 D Probst (Freiburg) (DP) . . . . . 3130 B Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Währungsabkommen vom 5. August 1955 (Drucksache 541); Mündlicher Bericht des Wirtschaftsausschusses (Drucksachen 785, zu 785) — Zweite und dritte Beratung — 3130 D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 3131 C Anlagen 3133 A Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3047 56. Sitzung Bonn, den 22. Januar 1959 Stenographischer Bericht Beginn: 9,03 Uhr
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    Berichtigung Es ist zu lesen: 55. Sitzung Seite 3002 D Zeile 11 statt „Rademacher". Ramms. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3133 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 4.4. Altmaier* 23.1. Dr. Atzenroth 22.1. Dr. Bärsch 23.1. Baur (Augsburg) 23.1. Dr. Becker (Hersfeld) 9. 3. Birkelbach*- 23.1. Fürst von Bismarck* 23.1. Blachstein* 23.1. Frau Blohm 31.1. Diel (Horressen) 23.2. Dr. Eckhardt 10. 2. Eilers (Oldenburg) 23.1. Etzenbach 7.2. Frenzel 23.1. Dr. Furler* 23.1. Gedat 30. 1. Geiger (München) 23.1. Gerns* 23.1. D. Dr. Gerstenmaier 23.1. Gleisner (Unna) 20. 2. Graaff 23.1. Dr. Greve 7.2. Dr. Gülich 31. 1. Haage 23.1. Häussler 23.1. Heinrich 31.1. Heye* 23.1. Höfler* 23.1. Frau Dr. Hubert* 23.1. Jacobs 28. 2. Dr. Jaeger 26.1. Frau Kalinke 31.1. Kiesinger* 23.1. Dr. Kliesing (Honnef)* 23.1. Köhler 24.1. Dr. Kohut O 24.1. Dr. Kopf* 23.1. Kramel 16.2. Kriedemann 22.1. Kühn (Bonn) 26.1. Kühn (Köln)* 23.1. Kunst 31.1. Kurlbaum* 23.1. Dr. Leverkuehn* 23.1. Lücker (München)* 23.1. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30.1. Dr. Martin 26.1. Mank 24.1. Frau Dr. Maxsein* 23.1. Memmel 31.1. Dr. Mende* 23.1. Dr. Menzel 15.2. Metzger* 23.1. Dr. Meyer (Frankfurt)* 23.1. *für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaub bis einschließlich Müser 17.2. Dr. Oesterle 6.2. Paul' 23.1. Pelster 31.1. Pernoll 23.1. Pütz 14.2. Rademacher 24.1. Frau Dr. Rehling* 23.1. Dr. Reith 31.1. Rohde 31.1. Ruf 23.1. Dr. Schild 22.1. Dr. Schmid (Frankfurt)* 23.1. Schneider (Hamburg) 2.2. Dr. Schneider (Saarbrücken) 15.2. Schütz (München)* 23.1. Seidl (Dorfen)* 23.1. Dr. Serres* 23.1. Vogt 23.1. Dr. Wahl* 23.1. Walpert 31.1. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 31.1. Weinkamm 23.1. Wullenhaupt 24.1. Dr. Zimmer* 23.1. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehrs auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ritzel (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das neu eingerichtete Autotransportwesen der Bundesbahn mit wesentlich vermehrten Ein- und Ausladestationen auszustatten? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit, die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, auf den bis jetzt für cien Autotransport erschlossenen Strecken eine vor Beginn der Bahnreise des Automobilisten stattfindende Verladung des Autos in geschlossenen oder offenen Güterwagen so rechtzeitig zu ermöglichen, daß der Reisende bei seiner Ankunft am ausländischen oder innerdeutschen Bestimmungsort seinen Wagen sofort zur Verfügung hat? Sieht die Bundesregierung auch die Möglichkeit, die Einrichtung des Autotransports von bundesdeutschen Stationen nach Berlin durchzuführen? Die Beförderung von Autos mit Reisezügen war 1958 noch auf die Sommersaison (Juni bis Oktober) beschränkt. Im vergangenen Jahre waren Autotransportwagen einmal zwischen Hamburg und Basel und zum andern in der Verbindung Ostende-München eingesetzt. Im kommenden Sommer sollen versuchsweise in zwei weiteren Zügen Autotransportwagen mitgeführt werden. Einer dieser Züge wird zwischen Mülheim (Ruhr)-Speldorf und München Ost verkehren. Kraftwagen können dabei auch in Düsseldorf Hauptbahnhof und in Köln-Deutz ein- und ausgeladen werden. Der andere Transportwagen wird von Großenbrode mit Verlademöglichkeit in Lüneburg nach München Ost und zurück verkehren. 3134 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 Zweck des seit einigen Jahren versuchsweise eingeführten Verfahrens ist es, die Reisenden, die am Tage ihren Kraftwagen benutzen, nachts mitsamt ihrem Fahrzeug über längere Strecken auf der Schiene zu befördern. Demgemäß sind jedem der genannten Züge Schlaf- und Liegewagen beigegeben. Eine Unterwegsbedienung ist im allgemeinen deswegen nicht vorgesehen, weil nach allen bisherigen Erfahrungen kein Interesse an einer Kurzstreckenbeförderung besteht und bei der bisherigen Fahrplangestaltung die Zwischenbahnhöfe zur Nachtzeit angelaufen werden. Die Beförderung von Kraftwagen in Tageszügen wurde bisher nicht gefordert. Sie ist deshalb bis auf weiteres auch nicht geplant. Zudem gibt es nur wenige Großstadtbahnhöfe, deren Bahnsteige ohne Schwierigkeit von Personenkraftwagen erreicht und befahren werden können. Die Bundesbahn prüft laufend die Möglichkeit, weitere Verbindungen dieser Art zu schaffen. Maßgebend für die Einrichtung weiterer Verkehre sind neben der Nachfrage die Einrichtung der Personenbahnhöfe mit Anfahrrampen und ausreichend breiten Bahnsteigen sowie das Vorhandensein entsprechend ausgerüsteter Transportwagen. Zur Zeit ist die Bundesbahn bemüht, die Konstruktion der Verladeeinrichtungen dieser Wagen zu verbessern, um die Aufenthalte der Züge abzukürzen. Bei dem heutigen Verfahren hat der Reisende seinen Wagen unmittelbar nach der Ankunft des Zuges zur Verfügung. Es ist deshalb nicht erforderlich, ihm eine vorausgehende Verladung zu ermöglichen, soweit die Beförderungsart „Auto im Zuge" eingeführt ist. Übrigens könnten normale Güterwagen, auf die der Reisende etwa vorher sein Fahrzeug verladen hat, deshalb nicht mit Schnellzügen befördert werden, weil sie für solche Geschwindigkeiten nicht geeignet sind und weil im allgemeinen auf den Personenbahnhöfen unterwegs . nicht die erforderliche Zeit für das Ein- und Ausrangieren vorhanden ist. In den Jahren vor dem letzten Krieg konnten Personenkraftwagen auf allen Güterabfertigungen gegen einen stark ermäßigten Beförderungspreis zur Beförderung mit Güterzügen nach allen Richtungen aufgegeben werden. Von dieser Einrichtung ist so gut wie kein Gebrauch gemacht worden, weil im Güterverkehr, der zum grollen Teil mit Bedarfsgüterzügen bedient wird, die Ankunftszeit im allgemeinen nicht mit völliger Sicherheit vorher angegeben werden kann. In gewissen Schnellzügen werden dagegen besonders eingerichtete Gepäckwagen mitgeführt, die der Autobeförderung dienen. Dabei handelt es sich einmal um Doppelstockgepäckwagen (DPw4üm) mit Schwenkhubbühne. Hier werden die Autos vom Bahnsteig aus durch die Seitentür verladen; Fassungsvermögen 8 Kraftwagen. Außerdem werden zukünftig — ohne Möglichkeit der Verladung an Zwischenstationen — Gepäckwagen mit Stirnwandtüren (MPw4i) verwendet, in denen zwei bis drei Kraftwagen unterzubringen sind. Bisher lief je einer der erwähnten Doppelstockwagen im Fernschnellzug „Komet" zwischen Hamburg und Basel. Der Verkehr wurde täglich bedient. An zwei Wochentagen liefen die Wagen bis Chiasso durch; jedoch soll diese Verlängerung nach Chiasso aufgegeben werden. Ferner gab es eine Verbindung Ostende—München, die an einzelnen Tagen, 1958 insgesamt 19mal, bedient wurde. Hier fanden belgische Spezialgüterwagen Verwendung, die für den Lauf in Schnellzügen geeignet sind. Die neugeplanten Verbindungen Mülheim (Ruhr)—München Ost und Großenbrode—München Ost sollen dreimal wöchentlich durchgeführt werden. Hier werden Gepäckwagen mit Stirnwandtür verwendet. Für die Beförderung der Pkw in Autotransport-wagen wird eine mäßige Fracht erhoben, die nicht vom Gewicht der Wagen abhängig ist. Unterschieden wird lediglich zwischen Pkw mit einer Länge von bis zu 4,42 m und größeren Wagen. Die Beförderungsart „Auto im Reisezug" hat im letzten Jahr recht lebhaften Zuspruch gefunden. Gezählt wurden in der Verbindung Hamburg—Basel 2535 Pkw und 6252 Reisende, auf der Strecke Ostende — München (an 19 Tagen) 865 Pkw und 2573 Reisende. Im Verkehr zwischen der Bundesrepublik und Westberlin kann eine Beförderung auf Autotransportwagen nur eingeführt werden, wenn die Deutsche Reichsbahn (Ost) diesem Verfahren zustimmt. Das ist kaum anzunehmen, um so mehr als gegenwärtig die Zahl der verkehrenden Reisezüge sehr gering ist und deswegen diese Züge schon heute bis an die Grenze des Möglichen mit Personenwagen ausgelastet sind. Dr.-Ing. Seebohm Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Felder (Fragestunde der 55. Sitzung vom 21. 1. 1959, Drucksache 786, Frage 37) : Welche Zeitspanne ist im Rahmen des Straßenbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums für den Ausbau der Strecke vom Nürnberger Kreuz nach Tennenlohe und damit zum Anschluß an die bereits vierspurig befahrbare Bundesstraße 4 zwischen Tennenlohe und Erlangen vorgesehen? Ist bei den Planungen zum weiteren Ausbau der Bundesstraße 8 schon eine Entscheidung in der Frage der Ortsumgehungen von Langenzenn und Emskirchen getroffen worden? Die für den Vollausbau der Autobahnteilstrecke Nürnberger Kreuz — Tennenlohe erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Die Arbeiten zur Herstellung des Fahnbahnunterbaues und eines Teiles der Fahrbahndecke sind vergeben. Der Rest der Deckenarbeiten ist ausgeschrieben; mit der Zuschlagserteilung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde im Herbst 1958 begonnen. Ich rechne damit, daß bis Ende dieses Jahres der gesamte Streckenabschnitt zweibahnig, d. h. vierspurig, dem Verkehr übergeben werden kann. Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 56. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Januar 1959 3135 Im Wirtschaftsplan der Gemeinde Emskirchen ist bereits eine generelle Linienführung für die Ortsumgehung vorgesehen. Für Langenzenn soll ebenfalls die Trasse für eine spätere Umgehung im Wirtschaftsplan der Gemeinde berücksichtigt werden. Nachdem wir uns entschlossen haben, die Autobahn Frankfurt/M.—Würzburg—Nürnberg jetzt beschleunigt zu bauen, sind diese Umgehungen nicht mehr vordringlich. Der derzeitige starke und für die Gemeinden besonders lästige Durchgangsverkehr wird künftig von der Bundesstraße 8 abwandern und auf die neue Autobahn übergehen. In den generellen Planungen der beiden Ortsumgehungen und deren Aufnahme in die Wirtschaftspläne der Gemeinden sehe ich eine vorsorgliche Maßnahme, um die Mögkeit für spätere Umgehungen bei einer heute noch nicht voraussehbaren Verkehrsentwicklung offenzuhalten. Dr.-Ing. Seebohm
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stammberger.


Rede von Dr. Wolfgang Stammberger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben Sie keine Angst, ich möchte die Debatte nicht unnötig lange „ausstracken". Ich möchte auch der Bundesregierung weder weitere „Hallsteine" in den Weg legen, noch ihr zusätzliche „Blankenhörner" aufsetzen.

(Heiterkeit.)

Ich tue das allerdings nicht unter dem Eindruck der Ermahnung des Herrn Bundeskanzlers gegenüber meinem Freund Bucher, man dürfe so hochgestellte Persönlichkeiten nicht kritisieren. Diese Kritik, meine Damen und Herren, ist unser gutes Recht, und wir werden davon Gebrauch machen, wann immer, wie immer und wozu immer wir das für notwendig halten.

(Beifall bei der FDP und SPD. — Abg. Dr. Weber [Koblenz] : Dann muß sie aber fundiert sein!)

Aber ich möchte — Herr Kollege Weber, beruhigen Sie sich nur — zu einem Punkt sprechen, der heute noch sehr wenig Beachtung gefunden hat. Das ist der Punkt 9 der Großen Anfrage der SPD, den die SPD leider nicht begründet, den aber der Herr Bundesjustizminister dennoch beantwortet hat.
Der Herr Bundesjustizminister hat sich in seiner Beantwortung gegen den Vorwurf eines mangelnden rechtsstaatlichen Verhaltens verwahrt. Zur Begründung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme von Geheimpatenten oder angeblichen Geheimpatenten hat er sich dabei auf die §§ 99 ff. des Strafgesetzbuches und vor allem auf den § 30 a des Patentgsetzes berufen. Nun, Herr Bundesjustizminister, Sie wissen genauso gut wie ich, daß § 30 a des Patentgesetzes nur gilt, wenn der Erfinder seine Rechte abtritt und der Bund dann der Anmelder ist, mit anderen Worten, wenn zwischen beiden vorher eine Einigung zustande gekommen ist.
Was aber geschieht nun, meine Damen und Herren, wenn das nicht der Fall ist, wenn es zu einer solchen Einigung — aus welchen Gründen auch immer — nicht kommt? Wenn das alles richtig wäre, Herr Bundesjustizminister, was Sie hier vorhin gesagt haben, dann hätte es nicht des juristischen Schleichweges bedurft, den man zweifellos mit ministerieller Rückendeckung eingeschlagen hat, als der Herr Präsident des Deutschen Patentamts seine Mitteilung vom 14. August 1956 herausgegeben hat, die nunmehr eine dubiose, eine höchst dubiose Rechtsgrundlage für solche Verfahren ist; ich darf wohl annehmen, daß die erwähnte Mitteilung der Grund für diesen Teil der Großen Anfrage der SPD gewesen ist.
Ich möchte hier einmal auf eine andere Bestimmung des Patentgesetzes, auf den § 8, zu sprechen kommen. Nach diesem Paragraphen hat die Bundesregierung die Möglichkeit, in die Lizenzrechte vor allem hinsichtlich der Ausschließlichkeit einzugreifen, wenn ihr dies im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt oder der Sicherheit des Bundes als notwendig erscheint. Das ist insofern bemerkenswert, als hier die Rechte des privaten Schutzrechtinhabers soweit wie möglich auf rechtsstaatlicher Grundlage gewahrt werden. Dort ist nämlich die Anfechtung einer solchen Anordnung vor den jeweiligen Verwaltungsgerichten vorgesehen; es ist vorgesehen der Anspruch auf eine Vergütung, also eine Entschädigung für die Benutzung, die notfalls im Streitfalle durch Anrufung der ordentlichen Gerichte eingeklagt werden kann.
Die Mitteilung des Präsidenten des Bundespatentamts vom 14. August 1956 geht weit über das hinaus. Sie entspricht vielmehr der seinerzeit im Entwurf der Bundesregierung im 1. Bundestag vorgesehenen Fassung eines § 30 a Abs. 2, wonach auch Patente Dritter als Geheimpatente behandelt werden können, wenn dies der Präsident des Patentamts auf Weisung einer obersten Bundesbehörde mit Rücksicht auf die Sicherung des Staates anordnet. Diese Bestimmung war im Gesetz von 1936 nicht enthalten; sie ist vielmehr erst durch eine Kriegsverordnung im Jahre 1939 eingeführt worden, und im Jahre 1953 hielt es der 1. Bundestag — aus welchen Gründen auch immer — nicht für erforderlich, diese kriegsbedingte Maßnahme als Dauervorschrift in das geltende Recht aufzunehmen. Er glaubte, daß, wenn es notwendig sei, ein Patent als Geheimpatent zu behandeln, der Bund die Erfindung erwerben und nach § 30 a in seiner jetzt geltenden Fassung als eigenes Geheimpatent anmelden könne. So der damalige Wille des Gesetzgebers!
Meine Damen und Herren, über alles das setzt sich die Exekutive einfach hinweg, und man hat das Gefühl, daß hier nach dem Grundsatz gehandelt wird: Wenn nicht mit dem Parlament, dann ohne das Parlament, notfalls auch gegen das Parlament! Man kann es auch etwas kürzer sagen: Hier wird nach dem Motto gehandelt: „La loi c'est moi." Hierfür gibt es ja bereits eine regierungsamtliche Übersetzung. Sie stammt vom Herrn Bundespressechef von Eckardt und lautet: Das Kabinett kann das. Der Herr Kollege Rehs hat soeben schon gesagt: das



Dr. Stammberger
Kabinett kann das nicht, und ich möchte hier erklären: Das Kabinett kann auch d a s nicht;

(Beifall bei der FDP und der SPD)

denn diese Praxis ist nicht nur contra legem, sie ist auch contra constitutionem. Sie kommt praktisch einer Enteignung gleich, und die weisen Väter des Grundgesetzes, wie man sie immer so schön zu nennen pflegt, haben in Art. 14 GG bestimmt, daß eine Enteignung nur erfolgen kann auf Grund eines Gesetzes, das gleichzeitig auch die Entschädigungsansprüche regelt.
An dieser gesetzlichen Grundlage fehlt es hier. Das hat auch der Herr Bundesjustizminister in seinen Worten ganz offen und mit der ihm eigenen Ehrlichkeit durchblicken lassen.

(Lachen bei der SPD.)

Während im § 8 des Patentgesetzes, den ich vorhin bereits erwähnt habe, alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, findet man nichts davon in der Mitteilung des Bundespatentamtes vom 14. August 1956, obwohl hier die Eingriffe in die Rechte einer Privatperson bedeutend schwerer sind, so schwer, daß damals der Bundestag diesem Vorschlag der Bundesregierung seine Zustimmung versagen zu müssen glaubte.
Wir Freien Demokraten verkennen durchaus nicht, daß sich die Situation heute gegenüber der Situation im 1. Bundestag politisch und insbesondere militärpolitisch geändert hat. Ich darf heute schon namens meiner Fraktion erklären, daß wir einem Änderungsvorschlag, wie ihn der Herr Bundesjustizminister bereits angekündigt hat — wenn auch mit sehr vagen und zaghaften Worten —, im Grundsatz zustimmen werden. Aber was wir hier verlangen, ist eine klare Entscheidung durch don Gesetzgeber, um die sich die Bundesregierung längst hätte kümmern können, falls sie diese Regelung für notwendig erachtet.
In dieser Mitteilung des Patentamtes wird von einem Staatsnotstand gesprochen. Das ist ein Wort, das augenblicklich sehr beliebt ist. Ein solcher Notstand liegt im Augenblick zumindest nicht in einer solchen zeitlichen Bedrängnis vor, daß nicht der Gesetzgeber längst hätte Klarheit schaffen können. Was uns aber eher als ein Notstand erscheint, ist der bedenkliche Mangel an rechtsstaatlichem Einfühlungsvermögen bei den für diese Handlungsweise verantwortlichen Ressorts der Bundesregierung. Wir wollen nur hoffen, daß die Bundesregierung wenigstens in diesem Punkte aus dieser Debatte die Konsequenzen zieht und uns sobald wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der an Stelle der Besetz- und verfassungswidrigen Mitteilung vom 14. August 1956 und der daraus entwickelten Praxis einwandfreie gesetzliche Voraussetzungen schafft, um die Sicherheit unseres Staates zu gewährleisten, auch ohne den dadurch betroffenen Bürgern dieses Staates ihre verfassungsmäßigen Rechte zu nehmen.

(Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wittrock.