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ID0305302000

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 71. Geburtstag des Abg. Nieberg 2909 A Erweiterung der Tagesordnung 2909 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Frenzel, Dr. Böhm, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache 706) — Erste Beratung — . 2909 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Drucksache 650) — Fortsetzung der ersten Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2909 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 2920 B Lenz (Trossingen) (FDP) 2929 B Niederalt (CDU/CSU) 2933 B Dr. Schild (DP) . . . . . . 2938 A Etzel, Bundesminister 2942 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 690) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 2943 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung und Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 366); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 695); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 631) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) 2944 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 2945 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . 2945 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 700) — Zweite und dritte Beratung — Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . . 2946 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 705) — Erste, zweite und dritte Beratung — 2947 B Entwurf eines Gesetzes zu den internationalen Betäubungsmittel-Protokollen von 1946, 1948 und 1953 (Drucksachen 453, zu 453) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 701) — Zweite und dritte Beratung — 2947 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. 11. 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eid- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 genossenschaft (Drucksache 524); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 689) — Zweite und dritte Beratung — 2947 D Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 688) Junghans (SPD) . . . . . . . 2948 B Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache 655) ; Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 714) 2948 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung bundeseigener Grundstücke im Bereich Alter Postplatz, Rotebühl- und Fritz-Elsas-Straße in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 694) . . . . 2948 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Kriegsopferversorgung (Drucksache 621) . . 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen 2949 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 2909 53. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 12. Birkelbach 12. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dr. Eckhardt 12. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engelbrecht-Greve 12. 12. Even (Köln) 11. 12. Faller 11. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Furler 12. 12. Heinrich 31. 12. Höfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 12. 12. Keuning 11. 12. Kiesinger 12. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühn (Köln) 11. 12. Leber 12. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Margulies 13. 12. Mengelkamp 15. 12. Müser 13. 12. Neubauer 12. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 13. 12. Reitzner 31. 12. Richarts 12. 12. Scheel 13. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 12. Schneider (Hamburg) 12. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 13. 12. Frau Dr. Steinbiß 12. 12. Storch 12. 12. Frau Strobel 12. 12. Dr. Wahl 13. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Winkelheide 11. 12. Wullenhaupt 11. 12. Anlage 2 Umdruck 194 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Zühlke und Dr. Lindenberg zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (2. ÄndG ASpG) (Drucksachen 484, 690). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 5 wird Buchstabe c (Einfügung in § 5 Abs. 4 des Altsparergesetzes) gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1958 Seuffert Scharnberg Zühlke Dr. Lindenberg Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Pohle zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kriegsopferversorgung (Drucksache 621). Die tiefe Enttäuschung, die sich in den Kreisen der Kriegsopfer nach den Erklärungen des Herrn Bundesministers Blank über seine Vorstellungen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung gezeigt hat, ist in diesem Jahr nicht mehr zu beheben. Es ist seitens der Bundesregierung weder der Versuch gemacht worden, im Wege einer Überbrückungszahlung dem veränderten Preisgefüge seit Verabschiedung der 6. Novelle zum BVG zu begegnen, noch kann mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung in nächster Zeit gerechnet werden. Unter diesen Umständen muß der Bundestag initiativ werden. Mit der Vorlage des Antrages Drucksache 621 soll bewirkt werden, daß der Bundestag die Regierung auffordert, eine Vorlage über eine Überbrückungszahlung einzubringen. Der Termin, der in dem Antrag gesetzt ist, wird nicht innegehalten werden können, doch erwarten meine Freunde, daß der Kriegsopferausschuß und der Bundestag sich mit einem Termin bis spätestens 30. Januar 1958 einverstanden erklären. Die Bundesregierung ist in der dritten Legislaturperiode jetzt über ein Jahr im Amt. Nach der Regierungserklärung soll das Werk der Sozialreform fortgeführt werden. Ein Jahr hindurch hat man wirklich Zeit und Gelegenheit gehabt, für das Gebiet der Kriegsopferversorgung innerhalb der Sozialreform Gedanken und Vorstellungen zu entwickeln, die jetzt in einer Gesetzesvorlage ihren Niederschlag finden müssen. Diese Vorlage erwarten wir spätestens zum Ausklang des ersten Vierteljahres 1959. Wir hoffen zuversichtlich, daß sich der Bundestag in seiner Mehrheit diesen unseren Vorstellungen anschließt. In Kriegsopferfragen bedarf es keiner großen Worte. Es bedarf der menschlichen Anteilnahme mit unserem leidenden Bruder, der Hilfe für die Witwen und die Waisen. Wir haben hier die Hilfsmöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Diesem Ziele dient der Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion. Ich bitte um Ihre Zustimmung, daß er dem Kriegsopferausschuß überwiesen wird.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Rutschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf eine kurze Bemerkung zu dem Schriftlichen Bericht Drucksache 695 beschränken. Sie ersehen aus dieser
    Drucksache, daß wir uns bei der Abstimmung im Ausschuß für Lastenausgleich der Stimme enthalten haben. Das geschah aus folgendem Grund.
    Die Fraktion der SPD hat ihren Antrag am 7. Mai 1958 eingebracht. Wir mußten mit Befremden feststellen, daß diesem Antrag von der Mehrheit dieses Hauses eine hohe Dringlichkeit offensichtlich nicht zugesprochen wurde. Nach unserer Auffassung ist es unumgänglich notwendig, für den Geschädigtenkreis etwas Konkretes zu tun. Daher haben wir mit unserem Antrag Drucksache 631 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Nach unserer Meinung darf keine Zeit mehr verloren werden, die entstandenen Schäden soweit wie möglich auszugleichen.
    Die Freie Demokratische Partei hat sich immer dadurch ausgezeichnet, daß sie dafür eingetreten ist, daß Steuergelder oder — in diesem Falle — das Lastenausgleichsaufkommen der Bürger mit Vernunft und Überlegung verwaltet wird. Wir wollen nicht darüber hinwegsehen, daß hier einem Geschädigtenkreis noch sehr viel vorenthalten wird, was ihm aus Gründen der Gerechtigkeit zusteht. Wir bitten alle Fraktionen dieses Hauses herzlich um ihre Mitarbeit bei der Beratung unseres Gesetzentwurfs, damit wir zu einem befriedigenden und gerechten Ergebnis kommen können.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kuntscher

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    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde mich sehr kurz fassen und zu der Erklärung des Kollegen Zühlke nur einiges feststellen. Herr Kollege Zühlke hat gesagt, die Mehrheit des Lastenausgleichsausschusses verlange von der Regierung nur Vorschläge, die sich mit dem Anliegen des SPD-Antrages beschäftigten. Ich verweise auf den Schriftlichen Bericht, der Ihnen allen vorliegt. Sie ersehen daraus, daß die Dinge doch etwas anders liegen.

    (Abg. Rehs: Kautschuk!)

    Der Beschluß des Ausschusses geht dahin, daß die Bundesregierung bis zum 1. März 1959 einen Entwurf über die in dem Antrag angesprochenen Fragen vorlegen soll. Das ist doch etwas anderes, als nur zu prüfen und Vorschläge zu machen.
    Weiter wurde in der Erklärung bemängelt, daß der Ausschuß der Regierung nicht den Auftrag zur Erhöhung der Unterhaltshilfen gegeben habe. Ich verweise wiederum auf den Schriftlichen Bericht und auf den Beschluß des Ausschusses, der im Protokoll niedergelegt ist; das Protokoll ist einzusehen. Wir ersuchen die Bundesregierung, die Möglichkeiten einer Verbesserung der Kriegsschadenrente zu prüfen. Die Kriegsschadenrente setzt sich bekanntlich aus zwei Bestandteilen zusammen: der Unterhaltshilfe und der Entschädigungsrente. In unserem Ersuchen an die Regierung ist also sowohl die Unterhaltshilfe als auch die Entschädigungsrente angesprochen.
    2946 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958
    Kuntscher
    In der Erklärung wird ferner bemängelt, daß noch eine ganze Reihe von Rechtsverordnungen fehlen; dadurch werde die Schadensfeststellung behindert. Dazu ist zu sagen, daß 21/2 Millionen Anträge vorliegen, die sich mit Schäden befassen, die außerhalb der Hausratsentschädigung liegen, die also Realschäden darstellen. Für 91 % der Schadensfälle liegen Rechtsverordnungen vor, die eine Schadensfeststellung ermöglichen. Für 8,5 % von Schäden schweben die letzten Verhandlungen, und in den nächsten Wochen sind auch für diese Schadensarten die Rechtsverordnungen zu erwarten. Es bleibt dann nur noch ein Rest von 0,5 % aller Schadensfälle, für die durch Rechtsverordnungen der Weg zur Feststellung geschaffen werden muß.

    (Abg. Rehs: Immerhin sechs Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes!)

    — Herr Kollege Rehs, ich bedauere diesen Zwischenruf; denn Ihnen sind die ungeheuren Schwierigkeiten, die überwunden werden müssen, urn diese Rechtsverordnungen erstellen zu können, genauso bekannt wie mir.

    (Abg. Rehs: Das ändert doch nichts an der Tatsache!)

    Wir müssen noch folgendes beachten. Ich bin der Überzeugung, daß wir, auch wenn wir schon vor zwei Jahren alle Rechtsverordnungen besessen hätten, mit der Schadensfeststellung heute noch nicht viel weiter wären, weil nämlich angesichts der Schwierigkeit der Materie die Durchführung im Einzelfall sehr kompliziert ist und weil das Personal bei den Ausgleichsämtern vielleicht zu gering ist; das gebe ich zu. Aber glauben Sie mir, an dem Fehlen der Rechtsverordnungen allein hat es nicht gelegen, daß wir mit der Schadensfeststellung noch nicht weiter sind.

    (Abg. Rehs: Das hat niemand behauptet!)

    Was das letzte Anliegen in der Erklärung betrifft, Abwicklung der Hauptentschädigung, so sind wir uns alle einig, daß wir alles, alles tun wollen, um die Fristen der Abwicklung zu verkürzen. Ich glaube, wir sind, seitdem wir vor etwas über einem Jahr zur Abwicklung der Hauptentschädigung gelangt sind, erfreulicherweise einige Schritte vorwärtsgekommen. Ich verweise hier auch auf die Beschlüsse in der letzten Sitzung des Kontrollausschusses vom 1. Dezember, wo wir den Dringlichkeitskatalog wesentlich erweitern und dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes die Ermächtigung geben konnten, je nach den vorhandenen Mitteln in der nächsten Zeit die Altersgrenze von 70 auf 65 Jahre herabzusetzen, damit die bekannten Teilbeträge der Hauptentschädigung an die 65jährigen und älteren Berechtigten ausgezahlt werden können.
    Arbeiten wir alle zusammen, stehen wir alle zusammen, daß wir im kommenden Rechnungsjahr mindestens die gleiche Vorfinanzierung erreichen wie in diesem Jahr! Dann, glaube ich, werden wir nicht nur den Dringlichkeitskatalog erweitern, sondern auch noch andere Maßnahmen — solche eigentumsbildender Art — über die Hauptentschädigung treffen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)