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ID0305301500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 53. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1958 Inhalt: Glückwunsch zum 71. Geburtstag des Abg. Nieberg 2909 A Erweiterung der Tagesordnung 2909 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesrückerstattungsgesetzes (Frenzel, Dr. Böhm, Dr. Dehler u. Gen.) (Drucksache 706) — Erste Beratung — . 2909 C Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1959 (Drucksache 650) — Fortsetzung der ersten Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern vom Rechnungsjahr 1958 an (Drucksache 703) — Erste Beratung — Schoettle (SPD) . . . . . . . . 2909 D Dr. Vogel (CDU/CSU) 2920 B Lenz (Trossingen) (FDP) 2929 B Niederalt (CDU/CSU) 2933 B Dr. Schild (DP) . . . . . . 2938 A Etzel, Bundesminister 2942 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 484); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 690) — Zweite und dritte Beratung — Seuffert (SPD) 2943 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Änderung und Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 366); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 695); Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (FDP) (Drucksache 631) — Erste Beratung — Zühlke (SPD) 2944 C Dr. Rutschke (FDP) . . . . . . 2945 B Kuntscher (CDU/CSU) . . . . 2945 D Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des § 64 des Landbeschaffungsgesetzes (Drucksache 601); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Inneres (Drucksache 700) — Zweite und dritte Beratung — Eilers (Oldenburg) (FDP) . . . . 2946 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes (Drucksache 705) — Erste, zweite und dritte Beratung — 2947 B Entwurf eines Gesetzes zu den internationalen Betäubungsmittel-Protokollen von 1946, 1948 und 1953 (Drucksachen 453, zu 453) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Gesundheitswesen (Drucksache 701) — Zweite und dritte Beratung — 2947 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vierten Zusatzabkommen vom 1. 11. 1957 zum Zollvertrag mit der Schweizerischen Eid- II Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 genossenschaft (Drucksache 524); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 689) — Zweite und dritte Beratung — 2947 D Entwurf einer Achtzehnten Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 523); Schriftlicher Bericht des Außenhandelsausschusses (Drucksache 688) Junghans (SPD) . . . . . . . 2948 B Entwurf einer Verordnung des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Durchführung und Ergänzung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 3 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Drucksache 655) ; Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 714) 2948 C Antrag des Bundesministers für wirtschaftlichen Besitz des Bundes betr. Veräußerung bundeseigener Grundstücke im Bereich Alter Postplatz, Rotebühl- und Fritz-Elsas-Straße in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 694) . . . . 2948 C Antrag der Fraktion der SPD betr. Kriegsopferversorgung (Drucksache 621) . . 2948 D Nächste Sitzung 2948 D Anlagen 2949 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 2909 53. Sitzung Bonn, den 11. Dezember 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Altmaier 13. 12. Frau Beyer (Frankfurt) 11. 12. Birkelbach 12. 12. Frau Dr. Bleyler 13. 12. Brand 13. 12. Cramer 13. 12. Dr. Dittrich 31. 12. Dr. Eckhardt 12. 12. Frau Eilers (Bielefeld) 31. 12. Engelbrecht-Greve 12. 12. Even (Köln) 11. 12. Faller 11. 12. Fuchs 13. 12. Dr. Furler 12. 12. Heinrich 31. 12. Höfler 13. 12. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Kalbitzer 12. 12. Keuning 11. 12. Kiesinger 12. 12. Kramel 31. 12. Kriedemann 31. 12. Kühn (Köln) 11. 12. Leber 12. 12. Lohmar 31. 12. Dr. Maier (Stuttgart) 13. 12. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 13. 12. Margulies 13. 12. Mengelkamp 15. 12. Müser 13. 12. Neubauer 12. 12. Dr. Preiß 31. 12. Pütz 13. 12. Reitzner 31. 12. Richarts 12. 12. Scheel 13. 12. Scheppmann 13. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 12. Schneider (Hamburg) 12. 12. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 13. 12. Frau Dr. Steinbiß 12. 12. Storch 12. 12. Frau Strobel 12. 12. Dr. Wahl 13. 12. Frau Dr. h. c. Weber (Essen) 16. 12. Winkelheide 11. 12. Wullenhaupt 11. 12. Anlage 2 Umdruck 194 Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Zühlke und Dr. Lindenberg zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (2. ÄndG ASpG) (Drucksachen 484, 690). Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 Nr. 5 wird Buchstabe c (Einfügung in § 5 Abs. 4 des Altsparergesetzes) gestrichen. Bonn, den 11. Dezember 1958 Seuffert Scharnberg Zühlke Dr. Lindenberg Anlage 3 Schriftliche Begründung des Abgeordneten Pohle zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Kriegsopferversorgung (Drucksache 621). Die tiefe Enttäuschung, die sich in den Kreisen der Kriegsopfer nach den Erklärungen des Herrn Bundesministers Blank über seine Vorstellungen zur Neuordnung der Kriegsopferversorgung gezeigt hat, ist in diesem Jahr nicht mehr zu beheben. Es ist seitens der Bundesregierung weder der Versuch gemacht worden, im Wege einer Überbrückungszahlung dem veränderten Preisgefüge seit Verabschiedung der 6. Novelle zum BVG zu begegnen, noch kann mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung in nächster Zeit gerechnet werden. Unter diesen Umständen muß der Bundestag initiativ werden. Mit der Vorlage des Antrages Drucksache 621 soll bewirkt werden, daß der Bundestag die Regierung auffordert, eine Vorlage über eine Überbrückungszahlung einzubringen. Der Termin, der in dem Antrag gesetzt ist, wird nicht innegehalten werden können, doch erwarten meine Freunde, daß der Kriegsopferausschuß und der Bundestag sich mit einem Termin bis spätestens 30. Januar 1958 einverstanden erklären. Die Bundesregierung ist in der dritten Legislaturperiode jetzt über ein Jahr im Amt. Nach der Regierungserklärung soll das Werk der Sozialreform fortgeführt werden. Ein Jahr hindurch hat man wirklich Zeit und Gelegenheit gehabt, für das Gebiet der Kriegsopferversorgung innerhalb der Sozialreform Gedanken und Vorstellungen zu entwickeln, die jetzt in einer Gesetzesvorlage ihren Niederschlag finden müssen. Diese Vorlage erwarten wir spätestens zum Ausklang des ersten Vierteljahres 1959. Wir hoffen zuversichtlich, daß sich der Bundestag in seiner Mehrheit diesen unseren Vorstellungen anschließt. In Kriegsopferfragen bedarf es keiner großen Worte. Es bedarf der menschlichen Anteilnahme mit unserem leidenden Bruder, der Hilfe für die Witwen und die Waisen. Wir haben hier die Hilfsmöglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Diesem Ziele dient der Antrag der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion. Ich bitte um Ihre Zustimmung, daß er dem Kriegsopferausschuß überwiesen wird.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Haushaltsplan Drucksache 650 an den Haushaltsausschuß und das Länderfinanzausgleichsgesetz 1958 Drucksache 703 an den Finanzausschuß zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
    Zwischen den Fraktionen ist eine Einigung zustande gekommen, den größeren Teil der Tagesordnung für morgen jetzt noch zu erledigen, und zwar die Punkte 5, 6, 7, 9, 10, 11, 15, 16, 17, 18. Ich unterstelle Ihr Einverständnis Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (2. ÄndG ASpG) (Drucksache 484);
    Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (15. Ausschuß) (Drucksache 690 und Umdruck 194).

    (Erste Beratung: 37. Sitzung.)

    Der Herr Abgeordnete Kunze hat einen Schriftlichen Bericht erstattet; ich danke ihm.

    (auf. Wird hierzu das Wort gewünscht? — Bitte sehr, Herr Abgeordneter Seuffert. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Gesetzesvorlage bedeutet unteranderem die Einbeziehung der Reichsanleihen und anderer Anleihen, deren Ablösung durch das Allgemeine Kriegsfolgengesetz geregelt wurde, in die Altsparerentschädigung. Zu diesem Punkt hat in bezug auf die Bestimmung, nach der die Verzinsung der Altsparerentschädigung für diese Anleihen anders, nämlich ungünstiger, als in sonstigen Fällen ist, ein Meinungsaustausch zwischen den Sachbearbeitern für das Kriegsfolgengesetz in den Fraktionen und dem Lastenausgleichsausschuß stattgefunden. Aus technischen Gründen hat er aber nicht vertieft werden können. Deswegen ist unserer Überzeugung nach ein Fehler vorgekommen, den wir mit der Annahme eines Änderungsantrags einzelner Abgeordneter Sie zu beseitigen bitten. In der Einfügung in § 5 Abs. 4 des Altsparergesetzes ist vorgesehen, daß die Verzinsung der Altsparerentschädigung für Reichsund sonstige Anleihen erst am 1. April 1955 beginnen soll, statt wie sonst am 1. April 1953. Man hat das, wie Sie aus dem Bericht erkennen können, damit begründet, daß die Ablösung für die Reichsanleihen selbst ebenfalls erst im Jahre 1955 beginnt. Diese Begründung ist ein Verstoß gegen die Grundsätze des Altsparergesetzes und beruht auf einem Mißverständnis. Die Altsparerentschädigung ist erstens grundsätzlich vom Stück und von dem ursprünglichen Anspruch und seinem Schicksal getrennt. Zweitens ist sie in allen Fällen unabhängig davon, wie die Sparanlage, die am Währungsstichtag noch bestanden hat, ihrerseits verzinst wird. Die meisten dieser Sparanlagen — Hypothekenpfandbriefe, Bankguthaben usw. — werden durchlaufend ab 1948 verzinst. Trotzdem wird die Altsparerentschädigung erst ab 1953 verzinst. Das hat also nichts damit zu tun. Ebensowenig kann man deshalb, weil die Verzinsung der Ablösungsschuld für Reichsanleihen erst 1955 beginnt, hier eine besondere Verzinsungsvorschrift vorsehen. Die Formulierung ist schon deswegen fehlerhaft, weil hier von der Altsparerentschädigung die Rede ist, die auf Sparanlagen im Sinne des § 2 b Abs. 1 Nr. 1, ,d. h. auf Reichsanleihen, beruht. Die Altsparerentschädigung beruht nicht auf der Sparanlage, die am 20. Juni 1948 bestanden hat, sondern auf der gesamten Altsparanlage, wie sie seit 1940 bestanden hat, welche Form auch immer sie zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen 1940 und 1948 gehabt haben mag. Wir haben in einer ganzen Reihe von Umwandlungsfällen den Grundsatz festgelegt, daß derartige Formwandlungen gleichgültig sind. 2944 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 53. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Dezember 1958 Seuffert Um Ihnen das Fehlerhafte dieser Bestimmung zu zeigen, brauche ich nur folgendes Beispiel anzuführen. Wenn jemand etwa im Jahre 1944 aus irgendeinem Grunde Pfandbriefe in Reichsanleihen getauscht hat, bekommt er nach dieser Bestimmung eine Verzinsung ab 1953, während er, wenn er umgekehrt Reichsanleihen in Pfandbriefe getauscht hat — alles Dinge, die im Rahmen des Altsparergesetzes gleichwertig sind —, die Verzinsung erst ab 1955 bekommt. Die Sachbearbeiter der Fraktionen für das Kriegsfolgengesetz und die Abgeordneten des Lastenausgleichsausschusses — ich glaube sagen zu können, daß auch Kollege Kunze dem Antrag zustimmt — bitten Sie deswegen, diesen Fehler zu beseitigen. Er würde einen untragbaren Einbruch in das System des Altsparergesetzes und eine ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung ein und desselben, nur von Zufälligkeiten beeinflußten Sachverhalts bedeuten. Selbst wenn damit ein erhöhter fiskalischer Aufwand verbunden wäre — in Wirklichkeit fällt er kaum ins Gewicht —, rechtfertigte das nicht diese fehlerhafte Bestimmung. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag. Wird hierzu noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich komme zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Abgeordneten Seuffert, Scharnberg, Zühlke und Dr. Lindenberg, Umdruck 194, in § 1 Nr. 5 Buchstabe c zu streichen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen; angenommen. Ich lasse abstimmen über § 1 in der Ausschußfassung, jedoch mit der soeben angenommenen Änderung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen. Ich rufe auf die §§ 2, — 3, — 4, — 5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen. Dritte Beratung. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Ich komme zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich sich zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Keine Enthaltungen. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung: a)


Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

(Beifall.)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP
    eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
    Änderung des Lastenausgleichsgesetzes

    (Drucksache 631).

    Berichterstatter zum ersten Punkt ist der Abgeordnete Kuntscher. Er hat einen schriftlichen Bericht vorgelegt, wofür ich ihm danke. Wir können damit in die Beratung eintreten. Den Antrag des Ausschusses finden Sie auf Drucksache 695 Seite 2. Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat der Abgeordnete Zühlke.