Rede:
ID0304900200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 3049

  • date_rangeDatum: 7. November 1958

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:01 Uhr

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  • short_textOriginal String: Vizepräsident Dr. Becker: info_outline

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  • subjectLänge: 6 Wörter
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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes zur :nderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (FDP) (Drucksache 562) — Erste Beratung Ramms (FDP) . . . . . . . . . 2733 A Schmücker (CDU CSU) . . . . . 2733 D Dr. Bleiß (SPD) . . . . . . . 2734 B Antrag der Fraktion der SPD betr. Altershilfe für Landwirte (Drucksache 498) Bading (SPD) . 2734 D Blank, Bundesminister 2736 B, 2747 A Weber (Georgenau) (FDP) 2738 B, 2755 C Logemann (DP) . . . . . . . . 2740 C Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2742 B Struve (CDU/CSU) . . . . . . . 2742 D Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . . 2744 D Dröscher (SPD) . . . . . . . . 2748 B Frau Kalinke (DP) . . . . . . 2750 D Kriedemann (SPD) . . . . . . . 2753 D Stingl (CDU/CSU) . . . . . . . 2756 C Entwurf eines Gesetzes Tiber die Beweissicherung des Besitzstandes in der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin (Wirtschaftliches Beweissicherungsgesetz) (FDP) (Drucksache 435) — Erste Beratung — Mischnick (FDP) . . . . . . . . 2758 A Eichelbaum (CDU/CSU) . . . . . 2759 D Dr. Seume (SPD) . . . . . . . . 2760 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2761 C Anlage 2763 Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 49. Sitzung. Bonn, Freitag, den 7. November 1958 2733 49. Sitzung Bonn, den 7. November 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Albertz 29. 11. Dr. Atzenroth 7. 11. Frau Berger-Heise 7. 11. Bergmann 7. 11. Dr. Bergmeyer 27. 11. Dr. Besold 11. 11. Birkelbach 7. 11. Fürst von Bismarck 7. 11. Blachstein 7. 11. Frau Dr. Bleyler 30. 11. Dr. Böhm 7. 11. Dr. Bucerius 7. 11. Conrad 7. 11. Dr. Conring 7. 11. Cramer 7. 11. Dr. Deist 7. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 7. 11. Dr. Dittrich 7. 11. Frau Döhring (Stuttgart) 7. 11. Drachsler 11. 11. Dr. Eckhardt 7. 11. Finckh 7. 11. Franke 7. 11. Frehsee 7. 11. Dr. Furler 7. 11. Geiger (München) 7. 11. Glahn 7. 11. Hackethal 7. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 7. 11. Dr. Höck (Salzgitter) 12. 11. Höfler 7. 11. Jacobi 7. 11. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Dr. Jordan 7. 11. Jürgensen 7. 11. Frau Kipp-Kaule 7. 11. Koenen (Lippstadt) 8. 11. Kramel 8. 11. Krammig 7. 11. Dr. Kreyssig 7. 11. Krüger 11. 11. Kühlthau 7. 11. Kühn (Bonn) 7. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Kurlbaum 7. 11. Leber 7. 11. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Leverkuehn 20 11. Lücker (München) 7. 11. Maier (Freiburg) 22 11. Dr. Maier (Stuttgart) 7. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30 11. Frau Dr. Maxsein 7. 11. Mengelkamp 15. 12. Dr. Menzel 7. 11. Metzger 7. 11. Frau Nadig 7. 11. Neumann 7. 11. Niederalt 10. 11. Dr. Oesterle 7. 11. Ollenhauer 7. 11. Pernoll 7. 11. Pietscher 8. 11. Pöhler 7. 11. Dr. Preiß 7. 11. Dr. Preusker 7. 11. Rademacher 7. 11. Frau Dr. Rehling 5. 12. Reitzner 31. 12. Frau Renger 15. 11. Rohde 7. 11. Dr. Rüdel (Kiel) 7. 1. Schmidt (Hamburg) 15. 11. Schneider (Bremerhaven) 8. 11. Dr. Schneider (Saarbrücken) 31. 12. Schultz 7. 11. Schütz (Berlin) 7. 11. Seuffert 7. 11. Siebel 7. 11. Spitzmüller 7. 11. Dr. Starke 7. 11. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Storch 7. 11. Sträter 7. 11. Theis 8. 11. Dr. Toussaint 7. 11. Dr. Vogel 10. 11. Weber (Georgenau) 7. 11. Welslau 7. 11. Dr. Will 7. 11.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Egon Wilhelm Theodor Ramms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, um eine Gleichstellung aller Nahverkehrsbetriebe in der gesamten Bundesrepublik zu erreichen. Sie wissen, daß im Oktober 1952 das Güterkraftverkehrsgesetz verabschiedet wurde. Daß dem Gesetzgeber Mängel dieses Gesetzes bekannt waren, beweist der § 2 Abs. 4, in dem dem Bundesminister für Verkehr die Möglichkeit zu Ausnahmegenehmigungen für Kraftverkehrsbetriebe im Grenzbereich gegeben wurde. Erweitert wurde dieses Gesetz mit der Neufassung vom Juni 1957, indem für die Zonenrandgebiete und für Schleswig-Holstein Ausnahmen hinsichtlich der Nahverkehrszone geschaffen wurden. Die Nahverkehrszone umfaßt einen Umkreis von 50 km, und die sind an der Grenze natürlich nicht gegeben. Die Nahverkehrsbetriebe haben ohnehin schon durch das geringere Aufkommen an Gütern an den Grenzen Nachteile, ganz zu schweigen davon, daß sie ihren Radius von 50 km nicht ausnützen können, da sie ja gewissermaßen mit dem Rücken an der Wand stehen.
    Das Argument, daß die Unternehmer, die sich an der Grenze niedergelassen haben, dies ja vorher gewußt haben, zieht nicht, und auch die Begründung schlägt nicht durch, daß die Zonengrenze und die Grenze des Saarlandes willkürliche Grenzen seien. Zu diesem Argument muß ich von vornherein sagen: ich möchte nicht, daß sich in dem Grenzgebiet mehr Industrien ansammeln; denn diese Industrien werden dann ebenfalls benachteiligt werden. Ich möchte dabei nicht einmal einen Unterschied machen zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem Werkverkehr.
    Wir können uns über diese Frage im Ausschuß noch auseinandersetzen, aber da diese Frage eine unpolitische ist, dürfte im Ausschuß sehr schnell eine Einigung erzielt werden.
    Auch das Argument bezüglich des Ausfalls von Beförderungsteuer kann nicht ziehen. Denn es ist überall die Möglichkeit gegeben, die Betriebe weiter von der Grenze zu verlagern und sich neue feste Standorte im Kraftverkehr zu verschaffen. Wenn aber der Güterkraftverkehr seine Standorte verlagert, werden Finanzen der Gemeinden an der Grenze geschwächt. Ich glaube, Sie sind mit mir darin einig, daß wir eine solche Schwächung der Gemeindefinanzen nicht mehr zulassen sollten. Sie alle wissen ja auch, daß unsere Grenzgemeinden durch den Umsatzrückgang des Einzelhandels infolge des kleinen Grenzverkehrs genug Einbuße erlitten haben.
    Ich darf Sie im Namen meiner Freunde bitten, unsere Vorlage an den Ausschuß für Verkehr zur weiteren Beratung zu überweisen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Schmücker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schmücker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen namens der Fraktion der CDU/CSU zu erklären, daß wir mit der Überweisung des Entwurfs an den Verkehrsausschuß sehr einverstanden sind. Auch wir halten es für notwendig, die Fragen des Güternahverkehrs erneut zu besprechen; es sind in der Tat einige Unzuträglichkeiten aufgetreten.
    Aber ich darf über Ihren Antrag hinaus etwas sagen. Ich meine, daß mit dem fiktiven Standort, den Sie hier vorschlagen, und mit der Generalisierung der Ausnahmevorschriften nicht alles erreicht ist. Ich würde vorschlagen, daß Sie sich im Verkehrsausschuß auch einmal darüber unterhalten, wie vor allen Dingen die bevölkerungsärmeren ländlichen Gebiete, die weiter als 50 km von den nächsten Großstädten entfernt sind, etwas bessergestellt werden können.
    Wir haben hier im Bundestag — ich glaube vor acht Jahren — den Emsland-Plan beschlossen. Für die agrarische und gewerbliche Erschließung dieses Gebietes geben wir jährlich etwa 30 Millionen DM aus. Was nützt das alles, wenn die Verkehrsbedingungen dort weiterhin so schlecht bleiben? Sowohl



    Schmücker
    Münster, Osnabrück wie Bremen und Oldenburg, also die nächstgelegenen Großstädte, sind über 50 km entfernt. Wenn wir jemandem anraten, sich im Emsraum niederzulassen, wird er sich nach den Verkehrsverhältnissen erkundigen und feststellen, daß sie doch allzu ungünstig sind, um dort einen Betrieb aufzumachen. Über diese Dinge sollte man in aller Ruhe und Sachlichkeit im Ausschuß sprechen.
    Man darf dieses Problem nicht ohne den Zusammenhang mit dem Werkverkehr sehen. In den gleichen Gebieten kann der Werkverkehr sowohl im Absatz wie in der Zulieferung an den nächsten Marktort gar nicht herankommen. Das hat zur Folge, daß einige Unternehmer, die das entsprechende Kapital haben, von sich aus fiktive — Sie wissen, wie ich das Wort auslege — Standorte einrichten. Um Ihnen ein groteskes Beispiel zu zeigen: Bremer Importhändler für Futtermittel machen, eine Filiale auf, die 50 km entfernt ist. Das hat zur Folge, daß diese Filiale bis zu 100 km pro Lastzug etwa um 100 DM billiger absetzt als der örtliche Handel. Der örtliche Handel wird also durch dieses Gesetz stark benachteiligt.
    Ich möchte zur Erwägung geben, bei diesen Maßnahmen, die verkehrspolitisch durchaus richtig sind und von uns auch heute noch gestützt werden, etwas mehr Rücksicht auf die raum- und strukturpolitischen Notwendigkeiten zu nehmen. Das alles muß aber im Ausschuß besprochen werden. Man sollte eine geeignete Form finden, diese Ausnahmen auch als Ausnahmen zu behandeln. Wir neigen mehr dazu, die Ausnahmevorschriften entsprechend zu gestalten, als dazu, starr in der Art des Vorschlags der FDP zu verfahren. Aber alles Weitere muß die Beratung im Ausschuß ergeben. Wir empfehlen also ebenfalls Überweisung des Entwurfs an den Ausschuß.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)