Rede von
Egon Wilhelm Theodor
Ramms
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, um eine Gleichstellung aller Nahverkehrsbetriebe in der gesamten Bundesrepublik zu erreichen. Sie wissen, daß im Oktober 1952 das Güterkraftverkehrsgesetz verabschiedet wurde. Daß dem Gesetzgeber Mängel dieses Gesetzes bekannt waren, beweist der § 2 Abs. 4, in dem dem Bundesminister für Verkehr die Möglichkeit zu Ausnahmegenehmigungen für Kraftverkehrsbetriebe im Grenzbereich gegeben wurde. Erweitert wurde dieses Gesetz mit der Neufassung vom Juni 1957, indem für die Zonenrandgebiete und für Schleswig-Holstein Ausnahmen hinsichtlich der Nahverkehrszone geschaffen wurden. Die Nahverkehrszone umfaßt einen Umkreis von 50 km, und die sind an der Grenze natürlich nicht gegeben. Die Nahverkehrsbetriebe haben ohnehin schon durch das geringere Aufkommen an Gütern an den Grenzen Nachteile, ganz zu schweigen davon, daß sie ihren Radius von 50 km nicht ausnützen können, da sie ja gewissermaßen mit dem Rücken an der Wand stehen.
Das Argument, daß die Unternehmer, die sich an der Grenze niedergelassen haben, dies ja vorher gewußt haben, zieht nicht, und auch die Begründung schlägt nicht durch, daß die Zonengrenze und die Grenze des Saarlandes willkürliche Grenzen seien. Zu diesem Argument muß ich von vornherein sagen: ich möchte nicht, daß sich in dem Grenzgebiet mehr Industrien ansammeln; denn diese Industrien werden dann ebenfalls benachteiligt werden. Ich möchte dabei nicht einmal einen Unterschied machen zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem Werkverkehr.
Wir können uns über diese Frage im Ausschuß noch auseinandersetzen, aber da diese Frage eine unpolitische ist, dürfte im Ausschuß sehr schnell eine Einigung erzielt werden.
Auch das Argument bezüglich des Ausfalls von Beförderungsteuer kann nicht ziehen. Denn es ist überall die Möglichkeit gegeben, die Betriebe weiter von der Grenze zu verlagern und sich neue feste Standorte im Kraftverkehr zu verschaffen. Wenn aber der Güterkraftverkehr seine Standorte verlagert, werden Finanzen der Gemeinden an der Grenze geschwächt. Ich glaube, Sie sind mit mir darin einig, daß wir eine solche Schwächung der Gemeindefinanzen nicht mehr zulassen sollten. Sie alle wissen ja auch, daß unsere Grenzgemeinden durch den Umsatzrückgang des Einzelhandels infolge des kleinen Grenzverkehrs genug Einbuße erlitten haben.
Ich darf Sie im Namen meiner Freunde bitten, unsere Vorlage an den Ausschuß für Verkehr zur weiteren Beratung zu überweisen.