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ID0304403000

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Metadaten
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    Deutscher Bundestag 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Inhalt: Nachruf auf S. H. Papst Pius XII. Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 2475 A Grußworte an den wiedergenesenen Abg. Schoettle . . . . . . . . . . 2477 D Zur Tagesordnung Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2475 D Horn (CDU/CSU) . . . . . . . 2476 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . 2477 B Entwurf eines Gesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und über die Gewinn- und Verlustrechnung (Drucksache 416) — Erste Beratung —, Entwurf eines Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln (Drucksache 417) — Erste Beratung — Etzel, Bundesminister . . . . . . 2478 B Dr. Wilhelmi (CDU/CSU) . . . . 2480 B Dr. Harm (SPD) . . . . . . . . 2481 D Dr. Atzenroth (FDP) . . . . . . 2486 B Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 2487 D Kurlbaum (SPD) . . . . . . . . 2489 C Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 2493 A, 2505 D Dr. Starke (FDP) . . . . 2496 D, 2504 B Dr. Deist (SPD) . . . . . . . . 2498 A Entwurf eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Reichsbank und der Deutschen Golddiskontbank (Drucksache 533) — Erste Beratung — . . . . . . 2506 D Entwurf eines Gesetzes über die Bildung von Rückstellungen in der Umstellungsrechnung der Geldinstitute, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen und in der Altbankenrechnung der Berliner Altbanken (CDU/CSU, SPD, FDP, DP) (Drucksache 514) — Erste Beratung — 2506 D Entwurf eines Gesetzes über „unveränderte Rohmilch" (FDP) (Drucksache 421) — Erste Beratung — Köhler (FDP) 2507 A Bauknecht (CDU/CSU) 2507 D Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 525) — Erste Beratung — Dr. Strauß, Staatssekretär . . . . 2508 A Dr. Dehler (FDP) . . . . . . . . 2509 A Lange (Essen) (SPD) . . . . . . 2510 B Dr. Winter (CDU/CSU) . . . . . 2510 D Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften (Familienrechtsänderungsgesetz) (Drucksache 530) — Erste Beratung — 2511 B Erklärungen nach § 36 GO Dr. Schellenberg (SPD) . . . . . 2511 C Dr. Bucher (FDP) . . . . . . . . 2512 A Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2512 C Anlage 2513 A 44. Sitzung Bonn, den 15. Oktober 1958 Stenographischer Bericht Beginn: 14.01 Uhr
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich a) Beurlaubungen Altmaier* 19. 10. Bauer (Wasserburg) 15. 10. Bauer (Würzburg)* 19. 10. Dr. Becker (Hersfeld)* 19. 10. Berkhan 30. 10. Birkelbach* 19. 10. Dr. Birrenbach 15. 10. Fürst von Bismarck 17. 10. Blachstein 18. 10. Conrad 15. 10. Demmelmeier 15. 10. Diel (Horressen) 15. 10. Frau Döhring (Stuttgart) 18. 10. Dowidat 18. 10. Eilers (Oldenburg) 15. 10. Engelbrecht-Greve 4. 11. Etzenbach 15. 10. Even (Köln)* 19. 10. Frehsee 5. 11. Dr. Furler* 19. 10. Gerns* 19. 10. Frau Geisendörfer 18. 10. Goldhagen 15. 10. Dr. Gossel 15. 10. Dr. Gülich 18. 10. Günther 15. 10. Hansing 15. 10. Heye* 19. 10. Dr. Höck (Salzgitter) 16. 10. Höfler' 19. 10. Frau Dr. Hubert* 19. 10. Hübner 15. 10. Jacobi 15. 10. Jacobs* 19. 10. Jahn (Stuttgart) 17. 10. Keuning 15. 10. Kiesinger* 19. 10. Frau Kipp-Kaule 17. 10. Dr. Kopf* 19. 10. Frau Dr. Kuchtner 17. 10. Kühlthau 15. 10. Kühn (Bonn) 15. 10. Kühn (Köln)* 19. 10. Dr. Leverkuehn* 19. 10. Dr. Löhr 17. 10. Lücker (München)* 19. 10. Maier (Freiburg) 22. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Frau Dr. Maxsein* 19. 10. Meitmann 15. 10. Dr. Mende* 19. 10. Dr. Menzel 16. 10. Metzger* 19. 10. Müller (Worms) 17. 10. Neuburger 17. 10. Nieberg 15. 10. Paul* 19. 10. Dr. Preusker 15. 10. Rasner 28. 10. Frau Dr. Rehling* 19. 10. Scharnberg 15. 10. Dr. Schmid (Frankfurt)* 19. 10. Frau Schmitt (Fulda) 17. 10. Schmitt (Vockenhausen) 15. 10. Dr. Schneider (Saarbrücken) 1. 11. Schütz (München)* 19. 10. Dr.-Ing. Seebohm 17. 10. Seidl (Dorfgin)* 19. 10. Dr. Serres* 19. 10. Dr. Stammberger 18. 10. Stauch 15. 10. Stenger 17. 10. Varelmann 15. 10. Wagner 17. 10. Dr. Wahl* 19. 10. Frau Dr. h. c. Weber (Essen)* 19. 10. Frau Welter (Aachen) 15. 10. Frau Wessel 15. 10. Dr. Zimmer* 19. 10. b) Urlaubsanträge Graf Adelmann 31. 10. Dr. Baade 30. 10. Dr. Böhm 2. 11. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 24. 10. Giencke 25. 10. Frau Herklotz 23. 10. Jahn (Frankfurt) 31. 12. Lenz (Trossingen) 9. 11. Dr. Baron Manteuffel-Szoege 30. 11. Niederalt 10. 11. Rehs 22. 10. Reitzner 31. 12. Scheel 4. 11. Spitzmüller 30. 10. Dr. Steinmetz 10. 11. Dr. Stoltenberg 10. 11. Dr. Vogel 10. 11. Dr. Wolff (Denzlingen) 31. 10. für die Teilnahme an der Tagung der Beratenden Versammlung des Europarates.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinz Starke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt am Schluß dieser Debatte noch einmal kurz zu diesem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Der Herr Kollege Hellwig hat sehr vieles von dem vorweggenommen, was ich hier noch breit hätte ausführen können. Der Herr Kollege Atzenroth von meiner Fraktion hat sich schon in einem positiven Sinne zu diesem Entwurf geäußert. Er hätte, wie er mir sagte, seine Ausführungen von vorhin in einem Punkte noch gern ergänzt. Ich darf das jetzt für ihn tun.
    Ich will nicht zu den Publizitätsvorschriften Stellung nehmen und mich insbesondere nicht im einzelnen zu dem äußern, was Herr Kollege Kurlbaum dazu gesagt hat.
    Wenn ich einmal offen sprechen darf, Herr Kollege Kurlbaum, lassen Sie mich folgendes sagen. Eigentlich bedauere ich Ihre Haltung zu diesem Entwurf; denn ein wenig, Herr Kollege Kurlbaum, kenne ich doch Ihren Kampf für die mittleren Betriebe und die Kleinbetriebe und Ihren Kampf gegen Konzentration. Da schließt sich meine Fraktion in vollem Umfange an. Das wird aber nun von Ihnen mit diesem Gesetzentwurf verknüpft, der in der Gesamttendenz, die der Kollege Hellwig hier aufgezeigt hat, unzweifelhaft dem gemeinsamen Ziel dienen soll, das wir haben. Sie haben gesagt, dieser



    Dr. Starke
    Entwurf werde nicht zu einer verstärkten Gewinn-
    ausschüttung führen. Herr Kollege Kurlbaum, ich
    gebe zu, vielleicht kann man diese Vermutung haben.

    (Abg. Kurlbaum: Wovon sprechen Sie jetzt? Von den Gratisaktien oder von der Publizität?)

    — Ich spreche davon, daß die in dem Entwurf vorgesehenen Maßnahmen zu einer verstärkten Ausschüttung bei den Aktiengesellschaften führen werden. Von Ihrer Fraktion wird bestritten, daß das die Folge sei. Vielleicht mag es andere Maßnahmen geben. Wir wollen im Augenblick gar nicht darüber sprechen. Wir erwarten aber, daß die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen, die eine Fortsetzung der bei der letzten Steuerreform beschlossenen sind, zur verstärkten Ausschüttung führen werden. Sie müssen dazu führen, weil der Aktionär — der Herr Kollege Hellwig hat das schon gesagt; ich darf es wiederholen — jetzt ein neues Instrument gegen das Management erhält. Das ist unsere Überzeugung und gerade aus diesem Grunde bejahen wir das Gesetz in seiner Gesamttendenz.
    Sie haben die Frage der Publizität mit diesen Gesetzentwürfen, und zwar auch mit dem ersten, in Verbindung gebracht. Ich will dazu nur sagen, wir müssen das doch trennen. Sie finden uns natürlich nicht in Ihrem Gefolge - das werden Sie verstehen —, wenn Sie von der aktienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen Publizität übergehen zu der Publizität für Betriebe überhaupt, zu der Frage der Monopolbekämpfung und der Kartellbekämpfung. Das muß man trennen. Das hat auch der Kollege Hellwig gesagt, und ich möchte das noch einmal unterstreichen. So ist es auch mit der Frage der Konzentration. Wir werden über das Problem noch weiter sprechen und es uns genau betrachten milssen. Das kann aber nicht bei diesem Entwurf geschehen.
    Man kann bei diesem Gesetzentwurf zwei Dinge in den Vordergrund stellen. Einmal kann man sagen, daß er Steuergeschenke bringe. Zweitens kann man sagen — wie es der Bundesrat getan hat -, daß man deshalb die Sache zeitlich begrenzen müsse. Uns scheint diese Verbindung unlogisch zu sein. Wenn dieser Entwurf Steuergeschenke bringt, dann muß man ihn ablehnen. Man darf sie auch nicht geben, selbst wenn man das nur für eine Reihe von Jahren tun wollte. Das ist das, was man hier feststellen muß.
    Meine Fraktion begrüßt es, daß bei der Frage der Steuerpflicht für Gratisaktien die wirtschaftliche Betrachtung über eine formal-juristische gesiegt hat. Das möchten wir dann allerdings für alle Zeiten gesichert sehen. Dieser Entwurf bedeutet, so sehen wir es, eine Fortsetzung der bei der letzten Steuerreform eingeführten Maßnahmen, die zu einer erneuten steuerlichen Begünstigung des ausgeschütteten Gewinns geführt haben. Wir haben uns damals gar nicht so leicht dazu entschlossen. Wir haben aber alle Fragen sehr genau geprüft und haben dann mitgemacht. Auch unsere Haltung jetzt haben wir uns wieder sehr genau überlegt.
    Nur ein ganz kleiner Exkurs! Der erste Redner der Fraktion der SPD hat die Frage des Kurswertes der Aktie nicht berücksichtigt. Wenn eine Aktie notiert ist, zeigt der Kurs doch ganz deutlich, welchen Wert sie hat. Wenn man einmal darauf reduziert, so ist doch nicht einzusehen, weshalb dieser Wert in der Hand des betreffenden Aktionärs ein anderer wird, wenn er für eben denselben Wert zwei Papiere in der Hand hat; denn das Papier an und für sich ist doch kein Wert. Man muß es im Zusammenhang mit dem Kurs sehen, der entweder notiert ist oder sich ergibt, wenn ich verkaufen will. Denn dann werde ich, wenn ich nicht gerade in einer Zwangslage handle, eben den wahren Wert dafür erzielen. Wir sind also der Meinung, daß von einem Steuergeschenk keine Rede sein kann, und wir begrüßen deshalb diesen Entwurf, der die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Frage der Steuerpflicht in den Vordergrund stellt.
    Nun komme ich zu den Fragen, die in der Aussprache erwähnt worden sind. Ich will kurz darauf eingehen. Zunächst die Frage der Umgehung! Wir sind der Meinung, man kann diese Gefahr nicht dadurch ausschalten, daß man eine zeitliche Begrenzung vorschlägt, wie es der Bundesrat möchte. Wir meinen aber, daß diese Fragen im Ausschuß noch einmal ganz genau und nach allen Richtungen durchdacht werden sollten. Es ist von keiner Seite beabsichtigt, irgend jemand mit diesem Gesetz Vorteile zuzuschanzen. Ich glaube das jedenfalls auch aus der bisherigen Reaktion auf diesen Entwurf in Teilen der Wirtschaft schließen zu können. Ich glaube, das ist ein sehr gewichtiger Hinweis. Man sollte also insbesondere prüfen, ob § 5 des Entwurfs für die Verhinderung solcher Umgehungen ausreicht. Das wird die Aufgabe des Ausschusses sein. Wir werden uns dabei eingehend beteiligen. Auf keinen Fall aber können etwaige Umgehungsgefahren von vornherein zu einer Ablehnung des Entwurfs führen.
    Herr Kollege Kurlbaum, der von Ihnen ausgesprochenen Vermutung, hinter dem Entwurf stecke die Absicht, es in Zukunft nicht mehr zur Gewinnausschüttung kommen zu lassen, kann ich nicht folgen. Sie glauben, dieser Entwurf werde — gerade im Gegensatz zu den Maßnahmen, die die Regierung bei der Steuerreform vorgeschlagen hat: steuerliche Begünstigung des ausgeschütteten Gewinns — dazu führen, daß nicht mehr in dem Maße ausgeschüttet wird. Das glauben wir nicht, sind aber der Meinung, daß die wirklichen und echten, auch von uns geteilten Bedenken wegen möglicher Umgehung im Ausschuß geprüft werden sollten.
    Insbesondere bei dem ersten Redner der Fraktion der SPD klang heute ein wenig durch, man meine vielleicht doch bei dem einen oder anderen mehr, als heute ausgeführt worden ist. Das klang an, als von der Finanzierung über den Preis gesprochen wurde. Wir brauchen darüber nicht zu sprechen. Wir wissen alle, wie das vor sich gegangen ist. Auf alle Fälle handelt es sich aber doch um Vermögen, um Eigentum der Aktionäre, und ich glaube, hinter allen Ausführungen der Redner der Fraktion der SPD liegt noch ein anderer Gedanke versteckt: daß es sich eben nicht um Eigentum der Aktionäre handelt, sondern daß auch noch an-

    Dr. Starke
    dere oder die Öffentlichkeit darauf Anspruch haben. Deshalb lehnt man diese — in einem gewissen Maße ist sie es! — Mobilisierung des Vermögens durch die Gratis-Aktien ab. Wir begrüßen es und halten es für eine Klarstellung, wenn diese Mobilisierung jetzt Platz greift. Darüber soll kein Zweifel sein: meine Freunde und ich stehen auf dem Standpunkt, daß es sich um Eigentum der Aktionäre handelt.
    Es wurde gesagt, daß Finanzierungen über den Preis erfolgt sind. Es ist gar keine Frage, daß das der Fall war. Aber dagegen gibt es ja andere Maßnahmen, und über diese Maßnahmen kann man sich durchaus — ich glaube, das ist auch schon geschehen — mit Ihnen, Herr Kurlbaum, unterhalten. Aber man kann mit dieser Begründung jetzt nicht diesen Entwurf ablehnen.
    Wir also begrüßen den Entwurf. Wir werden uns aber auch zur Verfügung stellen, um die Bedenken genau zu prüfen, die wir selbst mit anmelden, die Bedenken wegen möglicher Umgehungen, die heute hier angedeutet worden sind.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Deist.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Deist


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst einige Bemerkungen zu den Ausführungen machen, die Herr Hellwig dem Problem der Publizität gewidmet hat. Er meinte, wir müßten unterscheiden zwischen dem Problem der Markttransparenz, also der Offenlegung der Machtverhältnisse auf dem Markt, und dem Problem der Unternehmenspublizität. Er sagte, bei der Markttransparenz möge es sich allenfalls um eine öffentliche Angelegenheit handeln.

    (Abg. Dr. Hellwig: Das habe ich nicht gesagt, Herr Dr. Deist!)

    — Schön, aber jedenfalls haben Sie gesagt, bei der
    Unternehmenspublizität handle es sich in erster
    Linie um eine Art Informationsrecht des Aktionärs.

    (Abg. Dr. Atzenroth: Da hat er recht!)

    — Meine sehr verehrten Damen und Herren, da hat er nicht recht; Sie wollen mir gestatten, daß ich darüber eine andere Meinung habe. Die Vorgänge in den großen Gesellschaften haben für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung eine so ungeheure Bedeutung, daß die Frage, ob man weiß, was in diesen Riesenkonzernen vorgeht, für uns nicht mehr eine private Angelegenheit sein kann, sondern eine öffentliche Angelegenheit ist.

    (Beifall bei der SPD.)

    Darum werden wir es nicht zulassen, daß Sie so tun, als wenn es sich hier um Dinge handle, die eigentlich nur die Unternehmungen und ihre Aktionäre und vielleicht allenfalls die Banken angingen. Das ist vielmehr eine Angelegenheit, die in den großen Rahmen der Publizität gehört. Wenn Sie wirklich — wie Sie einmal ausgeführt haben, Herr Dr. Hellwig — der Auffassung sind, daß es eine Aufgabe der Demokratie ist, der öffentlichen Kritik die Möglichkeit zu geben, die wirtschaftlichen Verhältnisse zu durchleuchten und offenzulegen,

    (Abg. Dr. Hellwig: Dazu stehen wir auch heute; das gehört nur nicht in diese Vorlage!)

    dann sollten Sie die Publizität der Unternehmungen nicht als eine private Angelegenheit hinstellen, die mit der Frage der öffentlichen Durchleuchtung der Wirtschaft nicht mehr sehr viel zu tun hat.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Eine Bemerkung möchte ich doch zu den etwas gekünstelten Vergleichen zwischen der Publizität in Amerika und der in Deutschland machen.

    (Abg. Dr. Hellwig: Haben Sie sie durchgeführt oder ich?)

    Herr Hellwig meinte, die Publizität in Deutschland sei auf dem Gebiete der Bilanz, also des Ausweises der Vermögensteile und der Verbindlichkeiten, viel größer, nämlich aufgegliederter, als in Amerika. Dort lege man den größeren Wert nicht auf die Aufgliederung der Vermögensteile, sondern auf den Ertrag. Nun, meine Damen und Herren, wenn ich mal von den Aktionären absehe und von dem öffentlichen Interesse ausgehe, dann interessiert mich nicht die Aufgliederung der Vermögensteile, sondern dann interessiert mich, ob die Werte, die für das Vermögen in der Bilanz angesetzt sind, einigermaßen brauchbar zur Beurteilung der Vermögenslage des Unternehmens sind. Das sind sie aber nicht, wenn wir die Bewertungsvorschriften anwenden, die wir heute bei uns in Deutschland im Aktienrecht nun einmal haben und die geradezu willkürliche Bewertungen auf der Aktivseite und auf der Passivseite zulassen. Darum ist eine formal größere Aufgliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz als in den USA gar nichts wert. Die geringere Aufteilung in den USA ist für die Öffentlichkeit deswegen viel interessanter, weil die Werte, die dort angegeben sind, viel aufschlußreicher sind als unsere. Uns interessiert die große Aufgliederung der Vermögenswerte und der Schuldenteile in der Bilanz gar nicht so sehr, weil mit den Werten, die dort geteilt ausgewiesen werden, nicht viel anzufangen ist.
    Wir sind weit davon entfernt, zu sagen, das Bruttoprinzip in der Gewinn- und Verlustrechnung sei gar nichts. Sicherlich ist das ein Ansatzpunkt, und auch ein guter Ansatzpunkt. Aber das Problem der Publizität in der modernen Demokratie ist so groß, daß das, was Sie bieten, ein kleines Mäuschen ist. — Das mindert nicht den Wert dessen, was hier geschieht, sondern besagt nur: Wer sich schon einmal daran begibt, die Publizitätsvorschriften des Aktienrechts unter die Lupe zu nehmen, sollte nicht an den wesentlichen Dingen vorbeigehen und so tun, als sei diese Vorlage nun der Inbegriff dessen, was auf diesem Gebiete geschehen könnte. Das wollten wir sagen. Und darum kommt es so entscheidend darauf an, daß Sie hierbei nicht stehenbleiben, sondern das Kernproblem der Bewertung der Bilanz, der richtigen Ausweise der

    Dr. Deist
    Vermögenswerte und des richtigen Ertragsausweises innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung aufs Korn nehmen.
    Herr Hellwig hat gesagt, die Großen entsprächen diesen Publizitätsvorschriften im wesentlichen; ein Mangel sei eigentlich nur bei den Mittleren und Kleineren zu beklagen. Dieser Auffassung kann ich nicht zustimmen. Der Mangel bei den Mittleren und Kleineren stört uns nicht; ihn beklagen wir auch nicht. Im öffentlichen Interesse ist es auch gar nicht so wichtig, ob die mittleren und kleineren Unternehmen wer weiß wieviel ausweisen. Was uns interessiert, ist, daß die größeren und großen Unternehmungen ihre Karten auf den Tisch legen, und dazu gibt es zahlreiche Methoden. Sie könnten z. B. zu dem Bruttoumsatzausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung anordnen, daß die großen Gesellschaften von einem bestimmten Rahmen ab im Geschäftsbericht ihre Umsätze nach bestimmten Gesichtspunkten aufgliedern müssen. Durch eine solche Publizitätspolitik würden Sie dem Kleinen — dessen Publizität uns nicht interessiert — überhaupt nicht wehtun; Sie würden aber erreichen, daß die Großen verpflichtet sind, ihre Karten auf den Tisch zu legen, damit wir wissen, was los ist. — Das wollte ich zu den Bemerkungen sagen, die Herr Hellwig Herrn Kurlbaum glaubte entgegenhalten zu können.
    Nun aber zu dem anderen Problem! Wenn man sich die Begründung des Gesetzentwurfs über die steuerliche Behandlung der Ausgabe von Gratisaktien, die Begründung des Herrn Bundesfinanzministers und die Begründung der Vertreter der Regierungsparteien zu diesem Gesetzentwurf angehört hat, dann bekommt man einen merkwürdigen Eindruck. Es handele sich hier darum, endlich eine Chance zu ergreifen und der richtigen Rechtstheorie gegenüber der juristisch-zivilistischen Denkweise des Bundesfinanzhofs zum Durchbruch zu verhelfen; es handele sich hier darum, die richtige Doktrin endlich einmal herauszustellen und an die Stelle formaler Denkweise eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zu setzen. Als wenn sich hier etwas fernab von allem Materiellen in der Welt vollzöge, als wenn es sich hier nicht um Dividenden und um Aktien handelte, sondern um eine hehre ideelle Angelegenheit, nämlich der richtigen Rechtstheorie zum Siege zu verhelfen!

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Nein, der richtigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise!)

    — Darauf komme ich sofort, Herr Kollege Schmidt; zu der wirtschaftlichen Betrachtungsweise möchte ich nämlich anschließend etwas sagen. — Herr Kollege Schmidt meint sagen zu können, diesen Aktionären fließe eigentlich gar nichts zu, sie bekämen eigentlich das, was ihnen in früherer Zeit vorenthalten worden sei — die armen, benachteiligten Aktionäre, deren Recht nun endlich gleichsam in Form eines Wiedergutmachungsgesetzes wiederhergestellt werden soll.

    (Zuruf des Abgeordneten Dr. Schmidt [Wuppertal].)

    — Ich werde noch darauf kommen, warum ich das so darstelle, weil nämlich, wie mein Kollege Dr. Harm schon dargelegt hat, hinter dem Gesetzentwurf ganz andere, sehr materielle Dinge stecken.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Und ein Drittes! Beim Herrn Bundesfinanzminister kommt das dann hinaus auf die Formel des Mißverhältnisses zwischen dem ausgewiesenen Nennkapital und dem wirklichen Vermögen und der Differenz zwischen Steuerrecht und Privatrecht, als wenn es sich hier mehr um eine bilanztechnische und steuertechnische Angelegenheit handle.
    Worum geht es denn nun wirklich bei diesem Gesetz?
    Zunächst einmal, um hier doch den Eindruck richtigzustellen, als ob der benachteiligte Aktionär endlich wieder in seine Rechte eingesetzt werde: Wir haben im Jahre 1928, d. h. in einem Jahre hoher Konjunktur und guter Ertragslage, eine Durchschnittsdividende von 6,4 % gehabt. Nach den amtlichen Ausweisen war der durchschnittliche Dividendensatz im Jahre 1955 bereits auf rund 7,5 %, im Jahre 1956 auf etwa 8,5 %, im Jahre 1957 auf 9,5 % gestiegen, und inzwischen ist er weiter gestiegen.

    (Abg. Dr. Schmidt [Wuppertal] : Das ist aber keine Nettoverzinsung!)

    — Nur keine Sorge, ich komme auf die Nettoverzinsung gleich zu sprechen. — Wir haben also eine ständige Steigerung des Dividendenniveaus über das Maß dessen, was in guten Konjunkturjahren vor dem Kriege gezahlt wurde.
    Parallel mit dieser Dividendenentwicklung — das ist nicht uninteressant — verläuft die Entwicklung der Durchschnittskurse. Die Durchschnittskurse der Aktien sind nämlich von etwa 120 % im Jahre 1954 — es kommt da auf einige Prozente gar nicht an — auf etwa 250 oder 260 % im August 1958 gestiegen. Diese Entwicklung läuft direkt parallel mit der der Dividenden.
    Es ist nämlich gar nicht so, daß der Kurs in erster Linie durch den Vermögenswert beeinflußt wird. Er wird in viel stärkerem Umfang durch die Dividenden beeinflußt. Das heißt, durch Steigen der Dividenden bekommen die Aktien hohe Kurswerte, und dann stellt man fest, daß diese hohen Kurswerte ja in gar keinem Verhältnis zu den Nominalwerten stehen. So werden Gratisaktien ausgegeben, damit das Verhältnis wieder glattgestellt wird. Dann steigen die Dividenden wieder, und die Kurswerte steigen mit, und da die Sache nicht einmal begrenzt ist, können wir dieses Spiel ad infinitum weiterführen. Das steckt hinter diesem Gesetzentwurf.
    Und wie lautet die Begründung? Man sagt, das Mißverhältnis zwischen dem inneren Vermögenswert — ausgedrückt im Kurswert, den ich soeben geschildert habe — und dem Nominalwert werde berichtigt. Die Begründung des Gesetzentwurfs bringt dazu drei entscheidende Sätze. Der erste Satz — er ist nicht ganz uninteressant — sagt, nach dem, D-Markbilanzgesetz seien in der Regel ein niedrigeres Kapital und hohe Rücklagen eingesetzt worden;



    Dr. Deist
    das müsse nun einmal bereinigt werden. In gewissem Umfang ist das richtig. Das Grundkapital betrug nämlich nach den D-Mark-Eröffnungsbilanzen zum 21. Juni 1948 rund 10 Milliarden DM, die Rücklagen betrugen 4,5 Milliarden DM, d. h. 45 %. Das ist ein verhältnismäßig hoher Anteil.
    Das Statistische Bundesamt hat im Heft 9 von „Wirtschaft und Statistik" des Jahres 1957 Betrachtungen darüber angestellt, worauf das wohl zurückzuführen sei. Es ist zu folgender Überlegung gekommen: Hier wirkt es sich aus, daß bei der Umstellung von Reichsmarkkapitalien auf D-Mark mit Rücksicht auf die Vermögensabgabe das Grundkapital niedrig und die Rücklagen hoch bemessen wurden. Das heißt, die Anlagewerte wurden sehr hoch angesetzt, weil man nämlich die Abschreibung von hohen Anlagewerten benutzen mußte, um die Gewinne herabzudrücken und daher geringere Erträge bei niedrigeren Steuern auszuweisen. Man hätte dann natürlich ein entsprechend hohes Kapital und damit die hohe Lastenausgleichsabgabe in Kauf nehmen müssen. So war es ursprünglich auch gedacht. Daraufhin wurde das Kapital niedriger angesetzt und dafür ein Teil in die Rücklage gesteckt, so daß man auf der einen Seite Abschreibungen zur Verminderung der Gewinne vornahm, aber auf der anderen Seite eine niedrigere Vermögensabgabe zahlte.

    (Abg. Dr. Hellwig: Wird die Vermögensabgabe vom Aktivvermögen oder von dem Gesellschaftskapital, von der Passivseite gezahlt?)

    1— Vielleicht lesen Sie einmal — so einfach ist das nicht — die Begründung des Statistischen Bundesamts in „Wirtschaft und Statistik", Heft 9 aus dem Jahre 1957, um diese Zusammenhänge zu erkennen. Derjenige, der eine verhältnismäßig niedrige Vermögensabgabe zahlt, wird heute dadurch belohnt, daß bei der Ausschüttung dieses Vermögensteils des Unternehmens, auf der Seite der Rücklagen, entsprechende Steuern nicht erhoben werden. Aber dabei handelt es sich um einen Anteil von 4,5 Milliarden DM gleich 45 %.
    Zur Begründung wird zweitens angeführt, durch spätere Berichtigung auf Grund des D-Mark-Bilanzgesetzes und durch Rückerstattung gemäß dem Londoner Schuldenabkommen seien auch Kapitalien erhöht worden. Auch das ist in gewissem Umfang richtig, spielt aber nur eine ganz geringe Rolle.
    Der entscheidende Tatbestand ist in der Begründung unter 3. angegeben worden, wo es heißt, daß von den Gesellschaften aus den laufenden Erträgen Rücklagen gebildet wurden, weil sie aus verschiedenen Gründen Gewinnausschüttungen über einen bestimmten Vomhundertsatz des Nennkapitals hinaus nicht für möglich gehalten haben. — Die Unternehmungen, die 11, 12 und 14 % Dividende zahlten — und das sind diejenigen, die freie Aktien ausschütten können —, hatten natürlich Hemmungen, noch höhere Dividenden auszuzahlen. Die Gewinne wurden in Rücklagen gesteckt. Daraus ergibt sich, daß das Grundkapital, das Aktienkapital von 10 Milliarden zum 20. Juni 1948 auf 18,6 Milliarden zum 31. Dezember 1955, nämlich um 90 %, stieg, während die Rücklagen von 4,5 auf 10,9 Milliarden, also um 140 % zunahmen. Dieses Steigen der Rücklagen aus Gewinnen, die nicht ausgeschüttet worden sind, ist der wesentliche Bestandteil der Beträge an Rücklagen, die für eine Ausschüttung von Gratisaktien in Frage kommen.

    (Zuruf rechts: Natürlich!)

    — Ist richtig! Ich danke Ihnen, daß Sie das bestätigen.
    Daneben spielen eine große Rolle Rückstellungen, wie Pensionsrückstellungen und andere. Es wurde schon darauf hingewiesen, daß diese zum großen Teil Rücklagecharakter haben, also auch nicht ausgeschüttete Gewinne darstellen, und ich werde nachher — —

    (Abg. Dr. Hellwig: Werden sie versteuert oder nicht versteuert?)

    — Darauf komme ich. Sie vergessen den kleinen Unterschied zwischen der Besteuerung der Aktiengesellschaft und der Besteuerung der Aktionäre für das ihnen zufließende Einkommen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Hellwig: Herr Dr. Deist, Sie wissen, das ist eine Banalität; so diskutiert man doch nicht!)

    — Herr Dr. Hellwig, ist das eine Banalität, daß man in der ganzen Welt wegen dieses Unterschiedes zwischen Unternehmern und Aktionären die Körperschaftsteuer auf diese großen Unternehmungen in anonymer Gestalt zusätzlich erhebt gegenüber der Einkommensteuer, die jeder zu bezahlen hat? Dahinter steckt doch wohl ein tieferer Grund.

    (Abg. Dr. Hellwig: Sie müssen doch nachweisen, daß dem Gesellschafter überhaupt etwas zufließt!)